Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bremer Str. 54 48155 Münster TEL 0251 66 22 80 FAX 0251 66 22 96 Email: news@nachtwei.de |
Das Wittstock - DossierMaterialien zum Konflikt um den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock/zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide 1998-2003aktuell: Rede von Winni Nachtwei auf der 85. Protestwanderung für eine FREIe HEIDe am 3. August 2003 am Dranser See Inhalt
Am 9. Juli erließ Verteidigungsminister Struck die Verwaltungsentscheidung zur künftigen militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes und Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock. Die Entscheidung fiel gegen den eindeutigen und hartnäckigen Willen des Grünen Koalitionspartners und setzt sich über den Willen der Anrainergemeinden und regionalen Bevölkerung hinweg. Entsprechend dem Überprüfungsauftrag der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 waren mehrere Besprechungen und Verhandlungen voraus gegangen: zunächst auf der Fachebene zwischen der politischen Leitung des Ministeriums und den Koalitionsobleuten im Verteidigungsausschuss (hier war ich der einzige Gegner einer militärischen Nutzung), dann am 21. Mai mit Koalitionsabgeordneten aus der Region und am 22. Mai in der Region mit politischen und gesellschaftlichen Repräsentanten, schließlich mehrfach auf der Spitzenebene Fraktionsvorsitzende, Minister, Kanzleramt. Das Überprüfungsverfahren litt unter einem dreifachen Handicap: Der kompromisslose Schulterschluss des Ministers mit der Forderung der Luftwaffe; der schwache, nur auf Regionalabgeordnete beschränkte Widerspruch aus der SPD-Fraktion; die alleinige Entscheidungskompetenz der Exekutive in Sachen militärischer Übungsbetrieb, weshalb die Grüne Fraktion über keinen machtpolitischen Hebel verfügte. (Erwartungen von einzelnen in der Region, die Grünen hätten wegen Wittstock die Koalitionsfrage stellen müssen, verkennen den Alltag einer Koalition: Nach dem Maßstab würde sich alle paar Tage die Koalitionsfrage stellen.) Nach dem beeindruckenden Wittstock-Treffen, wo Minister Struck die einmütige und glaubwürdige Ablehnung des Schießplatzes erfuhr, hatte ich aber gehofft, dass die Belange der Anrainer und der Region diesen Minister, der noch zuhören kann, erreicht und anders gestimmt hätten. Der „letzte Aufruf“ von Cornelia Behm, Peter Hettlich und mir (s. Brief vom 3. Juli) blieb bisher unbeantwortet. Wir sind enttäuscht. Wir Grüne haben uns nicht durchsetzen können. Nur die Grünen haben sich in Opposition wie in Regierung verlässlich und geschlossen für die zivile Nutzung eingesetzt. Nur die Grünen begründeten – bis heute unwiderlegt -, warum die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe nicht an Wittstock hängt. Nur die Grünen machten diesen „Regionalkonflikt“ zu einem Thema auf Spitzenebene. Wir konnten uns nicht durchsetzen, weil die Sozialdemokraten ihren Minister machen ließen, weil Schießplatz-Gegner in der SPD marginalisiert blieben – oder umschwenkten. Die Letzteren machten die Masse und Prominenz aus. Angesichts der Zwanzigstelherzigkeit beim großen Koalitionspartner ist es abwegig, den Grünen Halbherzigkeit vorzuwerfen. Der Kampf für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide dauert nun seit elf Jahren. Die Mitglieder und Unterstützer der FREIen HEIDe bewiesen dabei eine – trotz aller herben Enttäuschungen – bewundernswerte demokratische Ausdauer. Am 3. August findet die 84. Protestwanderung statt! Am 14. Januar 1993 billigte der Bundestag das vom Verteidigungsminister vorgelegte Truppenübungsplatzkonzept und begrüßte ausdrücklich die Konzeption der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock. Bündnis 90, PDS und die SPD-Fraktion stimmte damals in namentlicher Abstimmung dagegen – darunter auch alle Verteidigungspolitiker der SPD, die heutigen Staatssekretäre Kolbow und Wagner sowie Dr. Peter Struck. Ich stieß vor sieben Jahren dazu, als ich im Juli 1996 am 38. Protestmarsch teilnahm, und war seit dem der für „Wittstock“ zuständige Fachabgeordnete der bündnisgrünen Fraktion. Dieser Kampf hat mit der Ministerentscheidung einen Rückschlag erlitten. Aber er ist keineswegs verloren. Er geht weiter auf der juristischen Ebene und in der politischen Öffentlichkeit. Das werden wir nach besten Kräften unterstützen. Wittstock bleibt in Berlin ein Streitthema. In unserem letzten Brief an den Minister (s. Nr. 2) hatten wir ihn aufgefordert, im Falle der falschen Entscheidung zumindest auf den –im Januar intern angekündigten - sofortigen Vollzug zu verzichten. In der Verwaltungsentscheidung ist keine Rede mehr davon. Das schafft der weiteren juristischen Auseinandersetzung erheblich mehr Raum. Die Klagen von sechs Gemeinden, zwei Naturschutzverbänden, zwei Unternehmen und mehreren Privatpersonen werden am 30. Juli vor dem Amtsgericht Potsdam eingereicht. Laut Auskunft von Rechtsanwalt Remo Klinger/Büro Geulen hätte das dann aufschiebende Wirkung von Jahren. Dies bestätigte inzwischen ein Sprecher des Amtsgerichts Potsdam. Nach dem Rückschlag vom 9. Juli und der Befürchtung, der Übungsbetrieb werde in der zweiten Augusthälfte beginnen, wäre die aufschiebende Wirkung ein enormer Erfolg für die zivile Nutzung der Heide. (FR 25.7.03) Der Minister hätte mit dem Verzicht auf den sofortigen Vollzug rechtsstaatliche Souveränität bewiesen. Im Folgenden habe ich Reden, Briefe, Kommentare zusammengestellt, die weitestgehend von mir verfasst sind und einen Eindruck von der Auseinandersetzung um den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock in der rot-grünen Koalition geben. Hier die einmütigen Beschlüsse von Bundestagsfraktion, Parteirat und Bundesdelegiertenkonferenz in Cottbus für eine zivile Nutzung der Heide. (1) Kommentar zur Verwaltungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung zur künftigen militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes und Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock vom 9. Juli 2003 (24. Juli) Geplant sind ca. 1.700 Einsätze pro Jahr. Da ein Einsatz durchschnittlich fünf Zielanflüge umfasst, käme es im Jahr auf bis zu 8.500 Zielanflügen. Pro Übungstag wären das ca. 45 Zielanflüge von einem bis vier Kampfflugzeugen. Die Einsätze erfolgen mit Übungsbomben und –munition. Die Mindestflughöhe an der Platzgrenze ist ca. 300 m, bei besonderen Übungen 150 m. Auf dem Platz ist die Mindestflughöhe 30 m. Die Platzrunden innerhalb der Schießplatzgrenzen werden in Höhen zwischen 450 und 4.200 m geflogen, die westlich über die Platzgrenzen hinausführenden Radarplatzrunden in 450-600 m Höhe. Flugzeiten sind montags bis donnerstags 9.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis spätestens 23.30 Uhr. Nicht geflogen wird an Wochenenden, feiertags, von Weihnachten bis Neujahr und währen der brandenburgischen Sommerferien. Auf dem Truppenübungsplatz (TÜP) findet darüber hinaus Ausbildung von Bodentruppen statt: des Luftwaffenausbildungsbataillons mit ca. 800 Soldaten (verlegt aus Holzdorf); von Flugabwehrverbänden sowie Kampfführungs-, Objektschutz-, Radarführungs- und Einsatzführungskräften mit bis zu 1.000 Soldaten an 80-100 Tagen. Neben der Gefechtsausbildung au dem TÜP mit Manövermunition dient eine Standortschießanlage dem scharfen Übungsschießen mit Handwaffen. Das BMVg begründet das „öffentliche Interesse“ an der militärischen Nutzung des TÜP Wittstock mit der Notwendigkeit, zur „Herstellung und zum Erhalt der Einsatzbereitschaft und Einsatzbefähigung (...) alle Szenarien möglicher Konflikte durch fundierte Ausbildung und kontinuierliches Üben abzudecken. (...) Wittstock ist für die Belange der Luftwaffe der qualitativ am besten geeignete Übungsplatz in Deutschland, da nur hier das notwendige Ausbildungsspektrum vollständig und kontinuierlich abgedeckt werden kann. Insbesondere aufgrund seiner Größe bietet dieser Platz einmalige Ausbildungsmöglichkeiten zur Durchführung realitätsnaher Einsätze, auch im Verbund mit bodengebundenen Kräften.“ „Vor dem Hintergrund möglicher Kriseneinsätze mit kurzer Reaktionszeit sind die im Ausland zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur realitätsnahen Hochwertausbildung nicht mehr allein ausreichend, um die Einsatzbereitschaft (...) der Soldaten auf dem geforderten Niveau zu halten.“ Die Ausbildungs- und Übungsvorhaben im Ausland seien „in vielen Fällen nur mit einem erheblichen Aufwand, auch in finanzieller Hinsicht“, zu realisieren. Die besondere Attraktivität des Schießplatzes Wittstock für die Luftwaffe ist unbestreitbar. Der Behauptung der „überragenden Bedeutung“ von Wittstock für die Bundesrepublik Deutschland stehen aber unverändert folgende Tatsachen entgegen: - Seit Jahren sinkt das Übungsaufkommen der Bundesluftwaffe wie der Alliierten insgesamt und in Deutschland (2.200 Einsätze in 2000, 1.390 in 2001, in diesen Tagen müsste der neue Jahresbericht Luft/Boden-Schießplätze für 2002 erscheinen). Die geplante Reduzierung der Tornadoflotte um 80-90 Maschinen verstärkt diesen Trend. - Laut Luftwaffeninspekteur General Back orientiert die Luftwaffe ihr Fähigkeitsprofil auf die „wahrscheinlichsten Einsatzaufgaben im Rahmen von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“. Ihre Aufgabenschwerpunkte seien neben luftgestützter Aufklärung und Lufttransport „Präzisions- und Abstandsfähigkeit in der Wirkung gegen Ziele am Boden aus der Luft“ (Europäische Sicherheit 6/03)Bei Kriseneinsätzen kommt es ganz besonders auf genaue Wirkung, auf Vermeidung eigener Verluste und ungewollter „Begleitschäden“ an. Einsatzhöhen zwischen 2.000 bis 5.000 m sowie Präzisions- und Abstandswaffen sind dafür unabdingbar. Solche Einsatzverfahren und Bewaffnungen sollen gerade den riskanten direkten und tiefen Zielüberflug vermeiden, wie er in Wittstock geübt würde.Zzt. erhält die Bundeswehr lasergelenkte Bomben GBU-24, ab 2004 Abstandsflugkörper Taurus (Reichweite bis 350 km, Abschuss z.B. aus 4.500 m Höhe). Andere Abstandsflugkörper haben Reichweiten von 10, 30, 50 … 250 km. - Seit Beendigung der Tornado-Ausbildung in Cottesmore/GB wird die gesamte fliegerische Grund- und Hochwertausbildung auf dem Tornado seit dem 1. Juli 1999 im „Fliegerischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe“ in Holloman, New Mexico, durchgeführt. Dort bestehen beste Ausbildungsmöglichkeiten über das ganze Jahr. Hier findet auch die Taktische Verbandsausbildung statt, zu der bis zu sechs Flugzeugbesatzungen der deutschen Tornado-Verbände im Rotationsverfahren für dreieinhalb Wochen nach Holloman kommen. In das Ausbildungszentrum wurden insgesamt 150 Mio. $ investiert. (Goose Bay/CAN soll 2006 aufgegeben werden.) Bemerkenswert ist, dass das Ministerium jahrelang nicht in der Lage war, konkret zum künftig veränderten Übungsprofil Stellung zu nehmen. Übungen a la Wittstock mit ungelenkten Bomben und im Tiefstflug bringen keineswegs die Einsatzbefähigung für Kriseneinsätze. (Insofern ist auch der Vorwurf aus der Friedensbewegung falsch, in Wittstock werde gemäß den Verteidigungspolitischen Richtlinien für eine „neue weltweit einsetzbare deutsche Interventionsarmee“ trainiert. Diese Art antimilitaristischer Politisierung des FREIe-HEIDe Protestes mindert zudem die politische Wirksamkeit der Bewegung statt sie zu stärken.) Die besondere Hervorhebung der Vorteile von Wittstock im Vergleich zu Siegenburg, Nordhorn und Übungsplätzen im Ausland legt die Schlussfolgerung nahe, dass (a) eine Rückverlagerung von Übungseinsätzen aus dem Ausland nach Wittstock und (b) statt einer „ausgewogenen Lastenverteilung“ zwischen den drei deutschen Plätzen eine Konzentration in Wittstock erfolgen wird. Darauf deutet der Bericht einer Zeitung aus dem Raum Siegenburg vom 16. Juli hin, die einen „hohen Offizier“ des Verteidigungsministeriums hinsichtlich des Schießplatzes mit den Worten zitiert „Das Ding kommt weg“. Die pauschale militärische Begründung des Schießplatzes geht einher mit einer erheblichen Ignoranz gegenüber den Belangen der Region, für die naturnaher Tourismus die einzige wirtschaftliche Entwicklungsperspektive ist. Durch Gegenüberstellung zur Extrembelastung durch den sowjetischen Übungsbetrieb (20.-25.000 Einsätze pro Jahr und bis 450 mit 700 bis 1.400 Überflügen pro Tag; scharfe Munition und Bomben) wird der geplante Übungsbetrieb relativiert. - Zu befürchtende Lärmbelästigungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen werden verharmlost: Weil die in der Lärmwirkungsforschung diskutierte Grenzwerte umstritten und noch nicht rechtsverbindlich seien, könnten sie auch nicht zugrunde gelegt werden. - Wirtschaftlich negative Auswirkungen werden bestritten, aber nicht widerlegt. Den Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den naturnahen Tourismus wird unter Verweis auf Erfahrungen an anderen Truppenübungsplätzen in Westdeutschland widersprochen. Betont wird viel mehr die positive Wirkung der Stationierung eines Luftwaffenausbildungsbataillons auf die Kauf- und Wirtschaftskraft der Region. (Auf andere Aspekte wie Eigentumsverhältnisse, Natur- und Landschaftsschutz, Sicherheit, Planungshoheit etc. gehe ich hier nicht ein. Etliche Einwände der angehörten Gemeinden werden wegen derer Nichtzuständigkeit abgelehnt.) Diese Ignoranz gegenüber den regionalen Belangen hat Tradition: Die Beschäftigung mit ihnen wurde regelmäßig vom BMVg wie von der Großen Koalition der Schießplatzbefürworter im Verteidigungsausschuss mit der Warnung vor einem Dominoeffekt abgewehrt – „wenn wir hier nachgeben, geht es auch bei anderen Plätzen los“. An der Anhörung des Ausschusses „Angelegenheiten der Neuen Bundesländer“ zu den regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des Schießplatzes am 26. Juni 2002 nahm bis auf den grünen Vertreter kein Mitglied des Verteidigungsausschusses teil! Im Januar hatte der Minister angekündigt, bei der Verwaltungsentscheidung zu Wittstock den sofortigen Vollzug anzuordnen. In der vorliegenden Entscheidung ist davon keine Rede. Da die am 30. Juli eingereichten Klagen aufschiebende Wirkung haben, wird der Übungsbetrieb nicht nach Ende der Schulferien in Brandenburg aufgenommen werden können. (2) Brief der bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Behm, Hettlich und Nachtwei vom 3. Juli 2003 an Minister Dr. Peter Struck nachrichtlich an Chef des Bundeskanzleramtes, Fraktionsvorsitzende SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordnete der Koalition aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Parteivorstände SPD und Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrter Herr Minister, wir wenden uns als regional und fachpolitisch zuständige Abgeordnete unserer Fraktion in der Sache Wittstock noch einmal an Sie. Wie zu hören ist, beabsichtigen Sie in Kürze, den Erlass zur Inbetriebnahme des Luft/Boden-Schießplatzes Wittstock zu unterzeichnen. Dies bedauern wir außerordentlich; denn nach wie vor halten wir die Begründung für den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock für nicht tragfähig. Ohne Zweifel ist dieser Platz wegen seiner Größe für die Luftwaffe von hoher Attraktivität. Bisher konnte aber eine dringende Notwendigkeit von Wittstock für die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe nicht nachgewiesen werden, insbesondere angesichts eines reduzierten und veränderten Übungsbedarfs in den nächsten Jahren. Entgegen der über Jahre vorgebrachten Begründung, die Übungsbelastungen „gerecht“ zwischen West und Ost zu verteilen, geht es nun offenkundig auch um die Rückverlagerung von Übungen in taktischen Einsatzverfahren vom Ausland in die Bundesrepublik. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es darüber hinaus in Zukunft zu einer Konzentration von Luft/Boden-Übungen in Wittstock kommen könnte. Zugleich steht die Behauptung, die Lärmbelastung durch den Übungsbetrieb werde die Anrainer des Platzes, insbesondere den Tourismus nicht beeinträchtigen, auf tönernen Füßen. Das Lärmgutachten, das die Verträglichkeit belegen soll, basiert auf den Anforderungen des Fluglärmgesetzes von 1971. Dem Gesetz ist damit formal Genüge getan. In der Sache ist dieser Bezugsrahmen aber völlig unzureichend, da die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung der letzten Jahrzehnte (!) unberücksichtigt bleiben. Nicht von ungefähr gilt das Gesetz schon lange novellierungsbedürftig. Unberücksichtigt bleibt auch, dass militärische Flugbewegungen ein stark vom zivilen Flugverkehr abweichendes Lärmprofil haben. Während das Gesetz noch Grenzwerte von 75 dB (A) und 67 dB (A) vorsieht, müssten die Grenzwerte aus präventivmedizinischer Sicht deutlich niedriger liegen. Bei Lärmbelastungen ab 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten. Zum Vergleich: Der Grenzwert für Straßen und Schienenwege liegt heute bei 65 dB (A). Das alles ist aus unserer Sicht Grund genug Sie eindringlich zu bitten, von der Ministerentscheidung zur Inbetriebnahme des Luft/Boden-Schießplatzes Abstand zu nehmen. Bei Ihrem Besuch am 22. Mai in Wittstock haben Sie erfahren, wie breit der Widerspruch gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide auch unter den politischen Repräsentanten sowie Unternehmern der Region ist und dass er keineswegs als Protest einer „lautstarken Minderheit“ abgetan werden kann. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist hier die größte demokratische Bürgerbewegung Ostdeutschlands entstanden. Eine erhebliche Rolle spielt dabei die Erinnerung an jahrzehntelange staatliche Willkür zu DDR-Zeiten, vor deren Hintergrund die Erwartung an die Begründetheit und Angemessenheit staatlichen Handelns besonders ausgeprägt ist. Hier hat die - nie plausibel begründete - Abkehr Ihres Vorgängers von seinem eindeutigen Wahlversprechen einen großen Glaubwürdigkeitsschaden hinterlassen. Viele Anrainergemeinden haben für den Fall der Inbetriebnahme des Übungsplatzes rechtliche Schritte angekündigt und vorbereitet. Für die Bundeswehr und ihre Soldaten ist die Akzeptanz in der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Ein kompromissloses „Durchziehen“ der Inbetriebnahme gegen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung wäre ausgesprochen unklug. Deshalb bitten wir Sie, für den Fall der in unseren Augen falschen Entscheidung zur Inbetriebnahme des Übungsplatzes zumindest auf den sofortigen Vollzug zu verzichten und den Ausgang des Klageverfahrens bis zur ersten Instanz abzuwarten. Damit wäre innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes eine umfassende gerichtliche Kontrolle zumindest in einer Instanz gewährleistet. Eine solche Vorgehensweise könnte die gegenwärtige Konfrontation entspannen und die Legitimität und Akzeptanz staatlichen Handelns erhöhen. Wir sind uns sicher, dass die Öffentlichkeit gerade in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dieses als Zeichen von kluger Souveränität und nicht von Schwäche werten würde. In Hoffung auf einen in diesem Sinne starken Minister verbleiben wir mit besten Grüßen Cornelia Behm, Stellvertretende Sprecherin der AG Ost; Peter Hettlich, Sprecher der AG; Winfried Nachtwei, Verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion (4) Brief von W. Nachtwei an die UnterzeichnerInnen des Gruppenantrages „Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide“ aus der 14. Legislaturperiode vom 4. März 2003 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort Kyritz-Ruppiner-Heide.“ Nach dem sich das Anhörungsverfahren dem Ende zu neigt, tritt nun die langjährige Auseinandersetzung um die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in die entscheidende Phase. Als Mitinitiator des Gruppenantrages vom April 2001 (BT-Drs. 14/5876) und Obmann der Bündnisgrünen im Verteidigungsausschuss möchte ich Sie meinerseits über den aktuellen Sachstand bezüglich der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung unterrichten und Sie um Ihre Unterstützung bitten. Wie Sie sicherlich wissen, informierte die politische Leitung des Verteidigungsministeriums Ende Januar die Koalitionsfraktionen über den Stand des Anhörungsverfahrens. Von Seiten der Luftwaffe wird der Platz nach wie vor als unverzichtbar erachtet und das Ministerium hat die Absicht, den Bedarfswunsch der Luftwaffe weiterhin zu unterstützen. Nach Eingang eines abschließenden Lärmgutachtens soll der Bescheid zur Aufnahme des Übungsbetriebes bei sofortiger Vollziehbarkeit bald erlassen werden. Noch im ersten Halbjahr soll die Luftwaffe mit ihren Übungen beginnen können. Nach Einschätzung der Bündnisgrünen kann die bisherige Unterrichtung keineswegs die vereinbarte koalitionsinterne Überprüfung ersetzen. Entscheidende Punkte wie vor allem die Unabweisbarkeit des Bedarfs sind unverändert strittig, weil nicht nachvollziehbar. Diesbezüglich haben wir das Ministerium um die schriftliche Beantwortung etlicher offener Fragen gebeten. Daran anschließend sollten sich die Koalitionsfraktionen darüber verständigen, wie die im Koalitionsvertrag verabredete Überprüfung koalitionsintern begleitet wird. Aus unserer Sicht stellt sich der Sachverhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt wie folgt dar: Bei der Diskussion des Truppenübungsplatzkonzeptes in den Jahren 1992 und 1993 wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei der Aufnahme des Übungsbetriebes in Wittstock um die möglichst gerechte Verteilung der Belastungen gehe. Die Planzahlen des Nutzungskonzepts sahen vor, dass für Bundeswehr und Alliierte Streitkräfte ein jährlicher Übungsbedarf von 7.200 Einsätzen, davon 3.200 in Nordhorn, 1.000 in Siegenburg und 3.000 in Wittstock bestehe. Faktisch wurden diese Planzahlen nicht annäherungsweise ausgeschöpft. Dies gilt nicht nur für das Jahr 2001, das auf Grund der Übungseinschränkungen (u.a. Maul- und Klauenseuche) nur bedingt als Vergleichsjahr herangezogen werden kann, sondern auch für die Jahre davor.
Als verteidigungspolitischer Sprecher einer der beiden Regierungsparteien nehme ich die bündnisgrüne Mit-Verantwortung für die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe ebenso ernst wie die Klagen der Anrainer über die Belastungen und Folgen des Übungsbetriebs. Wir begrüßen es sehr, dass die Übungsbelastungen sowohl in Nordhorn als auch in Siegenburg inzwischen weit unterhalb dessen liegen, was selbst unter Einbeziehung von Wittstock vorgesehen war. Ich gehe davon aus, dass dieser Übungsbedarf in den kommenden Jahren durch die weitere Reduzierung der Luftwaffe bzw. die Einführung von Präzisionsmunition weiter sinken wird, so dass eine Nicht-Inbetriebnahme von Wittstock auch gegenüber den Anrainern in Nordhorn und Siegenburg vertreten werden kann. Allerdings habe ich vermehrt den Eindruck, dass die Luftwaffe Wittstock um jeden Preis in Besitz nehmen möchte. Inzwischen wird in der Argumentation der nicht mehr vorrangig mit „gleicher Lastenverteilung“ zwischen alten und neuen Bundesländern begründet, sondern mit den einmaligen Möglichkeiten des Schießplatzes Wittstock: Hier sollen in Zukunft - im Unterschied zu den kleinen Plätzen im Westen - alle Verfahren geübt werden, auch taktische Einsätze und Bordkanonenschießen, die bisher nur im Ausland und über See trainiert werden. Das heißt, dass Wittstock eine Rückverlagerung eines Teils der bisherigen Übungseinsätze vom Ausland (75%) ins Inland ermöglichen würde. Außerdem würde der Platz auch Alliierten Streitkräften zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt geht man bei der Bundeswehr davon aus, dass künftig in der Kyritz-Ruppiner Heide bis zu 1.700 Einsätze im Jahr geflogen werden sollen. Das sind 300 Einsätze mehr als im vergangenen Jahr von Bundeswehr und Alliierten insgesamt in Nordhorn und Siegenburg geflogen wurden. Perspektivisch würde das auf eine Konzentration des Übungsbetriebs in Wittstock und den Import von militärischem Fluglärm hinauslaufen und nicht auf die über Jahre beschworene „Gleichverteilung“. Wenn Anrainer das als „Wortbruch“ werten würden, könnte man dem schwer widersprechen. Ungeklärt bleibt weiterhin mein seit Jahren vorgetragener Vorbehalt, dass der Übungsbedarf der Bundesluftwaffe nicht nur in der Vergangenheit kontinuierlich zurückgegangen ist, sondern künftig wegen der Reduzierung der Luftangriffsverbände und der Umrüstung von Jagdbombern auf Präzisions- und Abstandswaffen noch stärker sinken wird; dass die Inbetriebnahme von Wittstock also keineswegs unabdingbar ist für die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe. Der Verteidigungsminister hat erst vor wenigen Tagen angekündigt, dass er weitere 80-90 Tornado-Flugzeuge außer Betrieb nehmen will. Verbunden mit der Tatsache, dass im Gegensatz zum Tornado der multirollenfähige Eurofighter für andere Einsatzszenarien in mittleren und großen Höhen vorgesehen ist, sinkt der Übungsbedarf der Luftwaffe in den kommenden Jahren weiter. Hinzu kommt: Bisher übt die Bundeswehr überwiegend mit ungelenkten und damit nicht präzisen Waffen. Im wahrscheinlichsten Aufgabenspektrum, den Kriseneinsätzen, kommt es aber ganz besonders auf genaue Wirkung sowie Vermeidung eigener Verluste und „Begleitschäden“ an. Deshalb hat die Umrüstung auf Präzisions- und Abstandswaffen hohe Priorität. Die Bundeswehr beschafft ab 2004 insgesamt 600 Modulare Abstandswaffen Taurus mit einer Reichweite von mehr als 300 km und einem Stückpreis 1 Mio. Euro. Bei einem Testflug in Südafrika wurde Taurus aus 4.500 m Höhe über die volle Reichweite geschossen. Solche Waffensysteme erübrigen den bodennahen Zielüberflug und verändern grundlegend die Übungsanforderungen. Der Anteil traditioneller Übungsverfahren nimmt ab. Die Pläne zur militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide finden in der Region eine beispiellos , so durch 14 Anrainergemeinden, den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Städte und Gemeinden der südlichen Müritz-Region sowie Parlament und Regierung von Mecklenburg. Die Befürchtung ist allgemein, dass ein Luft/Boden-Schießplatz die Entwicklung des Tourismus in dieser ansonsten strukturschwachen Region beeinträchtigen würde. Die Gegenargumente des Ministeriums erscheinen mir bisher als wenig stichhaltig. Wie Sie wissen, führten sämtliche Anrainergemeinden, deren Gebiet vom Übungsplatz tangiert wird, einen mit dem Bund erfolgreich durch alle drei Instanzen. Das vom Bundesverwaltungsgericht angeordnete Anhörungsverfahren soll nach Auffassung der beteiligten Gemeinden rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht genügt haben. Die Gemeinden haben beschlossen, gegen eine positive Nutzungsentscheidung des Bundes gerichtlich vorzugehen. Sie werden dabei von der ganzen Region und auch mehreren hundert Gewerbetreibenden unterstützt. Hinzu kommt, dass es für die Gemeinden in Südmecklenburg bisher keinerlei Anhörungsverfahren gab. Zu erwarten ist ein jahrelanger Rechtsstreit um den geplanten Übungsplatz. Die Klägerseite schätzt ihre Erfolgsaussichten nicht zu Unrecht als gut ein. Vor dem Hintergrund der vielen eindeutigen Positionierungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wäre die angekündigte Inbetriebnahme des Übungsplatzes politisch höchst unklug. Sie würde die Glaubwürdigkeit unserer beiden Parteien in den neuen Bundesländern erheblich beschädigen. Da Wittstock nicht nur fachpolitische, sondern zugleich allgemein politische und koalitionsinterne Relevanz hat, sollten die Koalitionsfraktionen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme durch das Verteidigungsministerium zu einer Einigung kommen. Wir würden es begrüßen, wenn das koalitionsinterne Überprüfungsverfahren von einer Arbeitsgruppe aus Fach- und Regionalpolitikern verantwortungsbewusst durchgeführt und in beiden Koalitionsfraktionen intensiv begleitet würde. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit kollegialen Grüßen (5) Koalitionsverhandlungen 2002 zu Wittstock, 17.10.2002 Koalitionsvereinbarung: „Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort Kyritz-Ruppiner Heide.“ Hintergrund: In den Koalitionsverhandlungen 1998 hatte die SPD Formulierungen zu Wittstock und überhaupt zu militärischem Übungsbetrieb kategorisch verweigert. Jetzt war die Ausgangsposition der Grünen: „Die Bundesregierung verzichtet auf die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide.“ Die SPD-Verhandler hatten dazu in der zweiten Verhandlungsrunde schon strikt Nein gesagt. Nichtsdestoweniger wurde die Forderung in der großen Schlussrunde (SPD mit Kanzler, Steinmeyer, Struck, Thierse, Eichel, Wiezcorek-Zeul, Erler; Grüne mit Joschka, Claudia, Fritz, Renate, Jürgen, Kerstin, Rezzo sowie Uschi Eid und mir) von Joschka, Claudia, Kerstin und mir eingebracht und ca. 20 Minuten diskutiert, obwohl sich die SPD zunächst sträubte, überhaupt eine einzelne Standortfrage auf dieser Ebene zu thematisieren. Deutlich wurde die politisch außergewöhnliche Bedeutung des Streitfalles. Die Grünen betonten die historische Belastung der Region und die Gefährdung ihrer zivilen Entwicklungsmöglichkeiten im Fall eines Luft/Boden-Schießplatzes. Wir belegten, dass der Übungsbetrieb auch ohne Wittstock in den letzten Jahren zurückging, dass also kein dringender Bedarf besteht. Wir wiesen schließlich auf den hohen Stellenwert dieses Konfliktes in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hin. Die SPD-Seite behauptete vor allem, der Verzicht auf Wittstock würde zu einem Anstieg der Übungsbelastung in Nordhorn und Siegenburg führen. Bewertung: Noch nie wurde der Streitfall Kyritz-Ruppiner Heide auf so hoher politischer Ebene verhandelt. Das lag einzig und allein an den Grünen. Die Besuche und Gespräche vor Ort haben bei Claudia, Fritz und Kerstin bleibenden Eindruck hinterlassen, die „FREIe HEIDe“ ist dadurch erkenntlich zu ihrer Sache geworden, die auch von Joschka übernommen wurde. Auf SPD-Seite gab es kein Wort zu Gunsten der FREIen HEIDe. Mit der Formulierung geht die Bundesregierung von ihrer bisherigen, vom Verteidigungsministerium vertretenen kategorischen Position ab und sagt auf Druck der Grünen eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung zu. Das ist eine gewisse Offenstellung – unbeschadet der Tatsache, dass das militärische Interesse an der militärischen Nutzung der Heide hoch ist. Umso mehr kommt es in den nächsten Monaten auf die Politik an: dass die Unterstützer von FREIer HEIDe und FREIEM HIMMEL in den Koalitionsparteien und insbesondere in der SPD ihren Willen deutlich machen. (6) Sachstand Gruppenantrag „Zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide“ (BT-Drs. 14/5876, 9.4.2001), 23.3.2002 Kyritz-Ruppiner Heide“ nach erster Lesung an die Ausschüsse Neue Bundesländer und Tourismus (mitberatend) und Verteidigung (federführend). Am 20. März wurde der Antrag im Ausschuss Neue Bundesländer und Verteidigungsausschuss anberaten. Die Ausschussabstimmungen erfolgen später. Im deutete sich eine Mehrheit für den Gruppenantrag an. Gewünscht wird eine Anhörung entweder in Regie des V.A. oder in eigener Regie und auf jeden Fall mit allen zuständigen Ausschüssen. Im begründete ich den Antrag ausführlich. (s.u.) Sprecher von CDU/CSU und FDP wandten sich gegen den Antrag, SPD äußerte sich vorsichtig und andeutungsweise ablehnend (von den SPD-Mitgliedern des Ausschusses hat niemand den Antrag unterschrieben), die PDS war nicht anwesend. Die Aussetzung der Koalitionsregel des gemeinsamen Abstimmungsverhaltens scheint in diesem Fall keine Probleme zu bereiten. Der innerkoalitionäre Umgang ist sachlich und auf Eskalationsvermeidung bedacht. Stellungnahmen aus anderen Fraktionen wiederholten vor allem das Argument der „gerechteren Lastenverteilung“, unterstellten den Antragstellern das St.-Florians-Prinzip und behaupteten, in der Region gebe es neben Ablehnung auch viel Zustimmung zur militärischen Nutzung der Heide. Zugestanden wurden Versäumnisse in der Informationspolitik. Das im Ausschuss Neue Bundesländer artikulierte Ansinnen einer Anhörung wurde überwiegend positiv aufgenommen. Auf meine konkreten Argumente gingen weder Kollegen noch Ministerium ein. Die Realität und Perspektive des sinkenden Bedarfs blieb zum wiederholten Male unwidersprochen. Dies werte ich als stillschweigende Bestätigung. Die spezifischen Belastungen, Schwächen und Chancen der Region werden einfach nicht zur Kenntnis genommen, ebenso nicht die realistische Aussicht auf einen noch lange dauernden Rechtsstreit. Die juristischen „Kräfteverhältnisse“ werden ignoriert, die eigenen Durchsetzungschancen verkannt. (Die Stellungnahme des BMVg an den V.A. zum Stand des Rechtsstreits ist dürftig und setzt das juristische Mittelmaß fort, das auf Seiten des BMVg in Sachen Wittstock notorisch zu beobachten ist und gegenüber dem Spitzenanwalt Geulen einen sehr schweren Stand haben wird.) Es bleibt eine massive Glaubwürdigkeitslücke: Vor der Wahl sprachen sich SPD und Bündnisgrüne mehrfach gegen die militärische Nutzung der Heide aus. Sehr bekannt sind noch die starken Worte des Wahlkämpfers Scharping. Sein und der SPD-Spitze Positionswechsel nach 1998 wurde ohne argumentative Begründung einfach vollzogen. Angesichts der qualitativ schwachen Präsentation der Befürworter des Luft/Boden-Schießplatzes stellt sich verstärkt die Frage nach den . Meiner Einschätzung nach spielen eine grundsätzliche Abwehrhaltung gegenüber einem befürchteten Dominoeffekt im Hinblick auf andere Truppenübungsplätze und allgemeine Besitzstandwahrung bzw. Vorsorgehaltung eine erhebliche Rolle. Über weitergehende Absichten lässt sich spekulieren. Für Wittstock sind lt. BMVg vom September 2001 1.700 fliegerische Einsätze/Jahr geplant. Angesichts der insgesamt ca. 2.200 Luft/Boden-Einsätze bundesweit im Jahr 2000 ergeben sich erhebliche Fragezeichen im Hinblick auf die angeblich angestrebte „gerechte Lastenverteilung“. Ist etwa in Wirklichkeit mit der Zeit eine weitgehende Konzentration des Übungsbetriebes in Wittstock beabsichtigt? (Die Entfernung zu den meisten Jabo-Standorten würde eher dagegen sprechen) In einem Schreiben an den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Januar 2002 zitiert BMVg-Staatsekretär Biederbick die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2000, dass „die Bundeswehr kaum anderswo ähnlich günstige Standortbedingungen vorfindet.“ streben wir eine gemeinsame Anhörung der betreffenden Ausschüsse möglichst bald nach der Osterpause an. Hierüber besteht Konsens mit den SPD-Kollegen Bahr (Mitinitiator des Antrags) und Palis (SPD-Berichterstatter im V.A.) sowie den Obleuten im Ausschuss Neue Bundesländer. Die Obleute haben das zu verabreden. wenn noch auf die Entscheidung des Ministeriums nach Abschluss des Anhörungsverfahrens Einfluss genommen werden soll. Auf Seiten der SPD gibt es Neigungen, die zum Antrag über den Wahltermin hinauszuschieben und eine erneute Initiative in der nächsten Legislatur zu starten. Eine solche Vorgehensweise ist von der Sache her unsinnig, weil in den nächsten Monaten mit einer Ministerentscheidung zu rechnen ist. Sie würde die schon rissige Glaubwürdigkeit von Rot-Grün in der Angelegenheit umfassend beschädigen. Der auch gegenüber den parlamentarischen Unterstützern der FREIen HEIDe bisweilen geäußerte Verdacht einer Verzögerungsstrategie ließe sich dann nicht mehr glaubhaft entkräften. Verloren hätten dann nach Minister Scharping auch die örtlichen Abgeordneten von SPD und Bündnisgrünen – zu Gunsten der PDS. Wenn das Ministerium kein Einsehen hat und ihm die Mehrheit von SPD, CDU/CSU und FDP beiseite steht, wäre für Rot-Grün die – zu erwartende - Abstimmungsniederlage immer noch besser als eine weitere Verzögerung des Antrags, der immerhin seit 2000 (!) in der parlamentarischen Welt ist. Meine Stellungnahme im Verteidigungsausschuss Anknüpfend an die in der ersten Fortschreibung des Truppenübungsplatzkonzeptes vom Februar 2002 genannten Ziele und Kriterien stelle ich klar: Der für den Übungsbedarf der Bundeswehr notwendige Übungsraum muss bereitgestellt werden; unvermeidliche Belastungen sind zu begrenzen und Unzumutbarkeiten zu vermeiden; dass die Rechmäßigkeit gewährleistet sein muss, versteht sich von selbst. Auf der parlamentarischen Beratungsebene ist das Sankt-Florians-Prinzip auszuschließen. Bisher kam die Luftwaffe offenkundig ohne Wittstock aus. Hinweise, dass darunter ihre Einsatzbereitschaft leide, sind uns nicht zu Ohren gekommen. Seit Jahren nimmt zudem die Zahl der Übungseinsätze ab. Die Schere zwischen den maximalen Planzahlen laut Truppenübungsplatznutzungskonzept (7.200 Einsätze in Nordhorn, Siegenburg und Wittstock) und den realisierten Übungen (2.200 durch Alliierte und Bundesluftwaffe) geht immer mehr auseinander. Das Bewaffnungskonzept für Kampfflugzeuge der Bundeswehr (Nov. 2001) macht deutlich, dass die bisherige ungelenkte, also nicht präzise Luft/Boden-Munition nicht mehr den Anforderungen im wahrscheinlichsten Aufgabenspektrum, aber auch der Bündnisverteidigung entspricht Das vom Inspekteur der Luftwaffe verantwortete Konzept fordert die umfassende Modernisierung der Luft/Boden-Bewaffnung hin zu Präzisions- und Abstandswaffen, die ohne Annäherung oder Überfliegen des Ziels eingesetzt werden. Mit der Einführung dieser Bewaffnung würde der Bedarf an traditionellen Luft/Boden-Übungen weiter sinken. Für das nächste Jahrzehnt wird mit der Einführung unbemannter Kampflugzeuge gerechnet. Die erheblichen Belastungen durch Nordhorn-Range sind mir durch Besuche vor Ort sehr wohl bekannt. Möglichkeiten einer weiteren Belastungsreduzierung müssen genutzt werden. Die für die militärische Nutzung von Wittstock ins Feld geführte „gerechtere Lastenverteilung“ erscheint auf den ersten Blick plausibel – allerdings nicht mehr auf den zweiten. Zu DDR-Zeiten hatte die Region unter dem extremen Übungsbetrieb der sowjetischen und Warschauer-Pakt-Luftwaffen zu leide. Mehr als 20.000 scharfe Luft/Boden-Einsätze wurden pro Jahr geflogen. Keine Gegend in Deutschland ist so gespickt mit Bomben und Raketenteilen wie das Zielgebiet um den „Wolfsberg“ auf dem ehemaligen Bombodrom. Im Unterschied zu den Regionen um die bisherigen Übungsplätze ist die Region um die Kyritz-Ruppiner Heide ausgesprochen strukturschwach. Ihre Entwicklungschancen liegen in erster Linie im Tourismus. Die Vorlage des Verteidigungsministeriums zur Anhörung der Anliegergemeinden vom September 2001 behauptet, es sei davon auszugehen, dass der Luft/Boden-Schießplatz keine relevanten Auswirkungen auf die Entwicklungen der Region im touristischen Bereich haben wird.“ Aus persönlicher Anschauung weiß ich, dass dem nicht so ist. Die Jagdbomber sollen von Norden bis zu 300, ja 150 m tief in den Platz einfliegen. Dort liegt mit Sewekow nnd dem Nebelsee ein ausdrückliches Feriengebiet. Die jüngsten Stellungnahmen von Gemeinden aus der südöstlichen Müritzregion sind deshalb vollauf begründet und keineswegs Panikmache. Ein Luft/Boden-Schießplatz Wittstock würde d i e Entwicklungschance der Region blockieren! Der Kreistag nahm viermal gegen die militärische Nutzung der Heide Stellung. Nach den Anliegergemeinden unterstützt nun auch die Stadt Wittstock den Klageweg. (Dass in diesem Zusammenhang der örtliche Standortälteste und Truppenübungsplatzkommandant öffentlich die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung rügte und mit „Liebesentzug“ seitens der Bundeswehr drohte, ist befremdlich und bedeutet eine klare Kompetenzüberschreitung.) Möglicherweise beschreiten auch Gemeinden des südlichen Mecklenburg-Vorpommern, die bisher nicht angehört wurden, den Klageweg. Die Bürgerinititive FREIe HEIDe ist die größte Bürgerinitiative in ganz Ostdeutschland. 40.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützen ihr Anliegen mit ihrer Unterschrift gegenüber dem Bundestag. Eine Initiative für den Übungsplatz fand nur 500 Unterzeichner. (Indirekte Unterstützung erfährt die FREIe HEIDe durch die Petition für den Erhalt des II. Bataillon des Luftwaffenausbildungsregiments 3 Bayreuth, die bis Januar von 25.000 Menschen unterschrieben wurde und sich gegen die Auflösung eines bewährten Standorts zugunsten einer neuen und teuren Garnison in Wittstock wendet.) Im Rechtsstreit mit dem Bund um die kommunale Planungshoheit waren Anliegergemeinden insofern erfolgreich, als das Bundesverwaltungsgericht eine Anhörung vorschrieb. Im Sommer wird mit dem nächsten BVerwGer-Urteil zu anderen Gemeinden gerechnet. Der Ausgang des gesamten Rechtstreits ist sehr ungewiss. Höchstwahrscheinlich wird er noch längere Zeit dauern. Das hätte aber Planungsunsicherheit für alle Seiten zur Folge. : Der Verzicht auf den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock würde - die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht beeinträchtigen - erhebliche Kosten sparen - einen unabsehbar langen Rechtsstreit vermeiden - der Region nach Jahrzehnten militärischer Extrembelastung zivile Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, bei denen ihre Stärken zum Zuge kämen. (7) Bundestagsdebatte zum Gruppenantrag "Zivile Nutzung ....", 215. Sitzung, 31. Januar 2002 Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir zwei Gruppenanträge, die sich gegen die militärische und für die zivile Nutzung wertvoller Landschaften einsetzen und die von bemerkenswert vielen Abgeordneten dieses Hauses unterstützt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich brauche es gar nicht besonders zu betonen, tue es aber sicherheitshalber trotzdem: Die Antragsteller wenden sich nicht gegen die Bundeswehr und die US-Streitkräfte. Sie bestreiten auch nicht deren Übungsbedarf. Allerdings bekräftigen wir die eigentlich selbstverständliche demokratische und rechtsstaatliche Position, dass militärische Nutzungs- und Übungsansprüche rechtmäßig sein müssen, dass sie für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte unbedingt notwendig und für die betroffenen Gemeinden und Anwohner zumutbar sein müssen. Die Anträge bestreiten dies im Fall dieser beiden Übungsplätze. Wegen der Kürze meiner Redezeit muss ich mich auf den Antrag zur Kyritz-Ruppiner Heide konzentrieren. Der Streit um die militärische Nutzung der Heide befindet sich nun im zehnten Jahr. Wie das Bundesverwaltungsgericht Ende 2000 entschied, hat die Bundeswehr bisher kein militärisches Nutzungsrecht an der Heide. Sie muss es in korrektem Verfahren zu erwerben versuchen. An dieser Stelle will ich nur etwas zur politischen Dimension sagen. Die erste Frage ist folgende: Ist die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zwingend notwendig? Bisher ist die Bundeswehr - das muss man ganz lakonisch feststellen -ohne diesen Luft-Boden-Schießplatz ausgekommen. Im Jahr 2000 wurden dort etwas mehr als 10 Prozent der innerdeutschen Luft-Boden-Einsätze der Bundeswehr geflogen. In 2001 gab es keine Einsätze. Ich kann mich nicht erinnern, von irgendeinem Hinweis oder irgendeiner Warnung gehört zu haben, die Einsatzfähigkeit der Bundesluftwaffe habe sich im letzten Jahr verringert. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Zahl der Übungseinsätze in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen ist. Bei der letzten Überarbeitung des Truppenübungsplatz-Nutzungskonzepts im Jahre 1999 sind auf deutschen Übungsplätzen noch insgesamt 7 200 Einsätze von alliierten und deutschen Flugzeugen eingeplant worden. Real wurden im Jahre 2000 nur 2.200 Einsätze geflogen. Bei der Bundeswehr war gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 21 Prozent zu verzeichnen. Wenn wir nach vorne schauen, so ist festzustellen, dass der Übungsbedarf angesichts der Umrüstung der Bundesluftwaffe auf Distanzbewaffnung usw. noch weiter zurückgehen wird. Ich komme aus Westdeutschland und kenne sehr wohl die Lärmlast, die von dem Luft-Boden-Schießplatz im Raum Nordhorn ausgeht und von den dortigen Anliegern zu tragen ist. Ich weiß sehr wohl, dass wir alles unternehmen müssen, um die dortige Belastung zu reduzieren. (Zuruf von der CDU/CSU: Wie denn?) In diesem Zusammenhang wird allerdings immer wieder das Argument angeführt, die Lärmlasten sollten doch gerecht verteilt werden. Das klingt zunächst einmal plausibel. Wenn man aber etwas genauer hinsieht, stellt man fest, dass sich die Situation völlig anders darstellt; denn die Region um die Kyritz-Ruppiner Heide wurde -das wissen wir alle - von den sowjetischen Luftstreitkräften mit mehr als 20.000 Einsätzen pro Jahr über Jahrzehnte in extremer Weise militärisch genutzt. Wer das Gebiet besucht, wird feststellen, dass es wohl in der gesamten Bundesrepublik kein Gebiet gibt, das durch Übungsbetrieb so verschandelt worden ist wie die dortige Gegend. Bereits aufgrund dieser jahrzehntelangen extremen Lärmbelastung ergibt sich für die Antragsteller zwangsläufig ein Anspruch auf eine ruhigere Entwicklung in der dortigen Region. (Dr. Hermann Kues [CDU/CSU]: Wissen Sie, dass die Belastung in Nordhorn schon viel länger andauert?) Was die wirtschaftlichen Entwicklungschancen angeht, so gibt es wohl einige Hoffnungen in Richtung Garnison. Allerdings muss man im Hinblick auf die Kassen des Verteidigungshaushalts und auch auf die Geschichte des Standortes Eggesin vor diese Hoffnungen erhebliche Fragezeichen setzen. Wir Antragsteller befürchten allerdings, dass der Luft-Boden-Schießplatz Wittstock die Chancen für eine eigenständige Entwicklung der Region in Richtung eines sanften Tourismus blockieren wird. Im Sommer 1996 besuchte ich als Abgeordneter aus Westdeutschland erstmalig die Kyritz-Ruppiner Heide. Ich lernte damals die wirklich faszinierende Landschaft und die dortige Bürgerbewegung mit ihrer Herzlichkeit, Überzeugungskraft und demokratischen Hartnäckigkeit kennen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Dort erfuhr ich, dass es bei dem Streit um die militärische oder zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide auch sehr stark um die Glaubwürdigkeit von uns Politikern geht. Was gelten unsere Worte? Ich meine, es würde die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen, wäre aber ein Zeichen von Realismus, Klugheit und Souveränität, wenn das Bundesministerium der Verteidigung den Weg für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide frei machen würde. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) (8) Gruppenantrag "Zivile Nutzung der Kyritz Ruppiner Heide" 14/09. 04. 2001 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Seit 1992 beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), in der Kyritz-Ruppiner Heide/Brandenburg auf dem Gelände des ehemaligen „Bombodroms“ der sowjetischen Streitkräfte einen Luft/Boden-Schießplatz einzurichten. Das Ministerium stützt sich auf das am 14. Januar 1993 vom Deutschen Bundestag gebilligte Truppenübungsplatzkonzept. Gemäß Truppenübungsplatz- Nutzungskonzept soll der Luft/Boden-Schießplatz Wittstock für bis zu 3 000 Einsätze/Jahr, die beiden anderen inländischen Schießplätze Nordhorn und Siegenburg für bis zu 3 200 bzw. 1 000 Einsätze/Jahr zur Verfügung stehen. Wegen des Rechtsstreits mit vielen Anrainergemeinden konnte der Übungsbetrieb über Jahre nur in geringem Umfang stattfinden. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 darf der Platz vorerst nicht weitergenutzt werden. Eine breite und in der Region stark verankerte Bürgerbewegung widersetzt sich seit 1992 den Plänen der Bundesregierung. Sie fand dabei in der Vergangenheit auch auf Landes- und Bundesebene breite politische Unterstützung. Bestritten wird die Rechtmäßigkeit und sicherheitspolitische Unverzichtbarkeit des militärischen Nutzungsanspruches. Nach Jahrzehnten intensivster Lärmbelastung durch den Übungsbetrieb der sowjetischen Streitkräfte soll die Heide ihre zivilen Entwicklungspotentiale wahrnehmen können. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. im Rahmen der gegenwärtigen Bundeswehrreform und der Fortschreibung des Truppenübungsplatzkonzeptes Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastungen der Bevölkerung im Umfeld der Luft-Boden-Schießlätze in Nordhorn und Siegenburg deutlich reduziert werden können, 2. auf einen künftigen Luft/Boden-Schießplatz Wittstock zu verzichten und eine zivile Nutzung der Liegenschaft zu ermöglichen, 3. das Land Brandenburg bei der Räumung der Munitionsaltlasten auf dem ehemaligen sowjetischen Übungsplatz maßgeblich zu unterstützen. Berlin, den 10. April 2001 1. Zur Gewährleistung ihrer Einsatzbereitschaft benötigt die Bundeswehr ausreichend Übungsplätze und -einrichtungen, um die notwendigen Einsatzverfahren üben zu können. Der Übungsbedarf steht immer wieder in einem Zielkonflikt zwischen den Ansprüchen der Bevölkerung auf Lärmschutz, den Belangen des Umweltschutzes und der Regionalentwicklung. Dabei gilt das Postulat, die Belastungen von Bevölkerung und Umwelt durch den militärischen Übungsbetrieb so gering wie möglich zu halten. Dies kann geschehen durch entsprechende Maßnahmen auf dem Übungsplatz, durch Regelungen des Übungsbetriebes, durch alternative Übungsarten und Überprüfung des Übungsbedarfs. 2. Das Truppenübungsplatz-Nutzungskonzept vom 24. August 1993, aktualisiert am 30. März 1998 und angepasst am 1. Juni 1999, legt die verbindlichen Nutzungsvorgaben für die einzelnen Truppenübungsplätze fest. Es sieht für die Luft/Boden-Schießplätze Nordhorn-Range bis zu 3 200 Einsätze/ Jahr vor, für Siegenburg 1 000 und für Wittstock 3 000. In der Wittstocker Heide soll an 35 Wochen im Jahr mit Übungsmunition geflogen werden, mit einer Pause während der Brandenburger Sommerferien und an den großen Feiertagen. Zusätzlich soll das Heer in zehn Wochen/Jahr in Kompanie- und Bataillonsstärke ohne Gefechtsmunition üben können. 3. Ein Luft/Boden-Einsatz bedeutet bis zu 12 Anflüge auf ein Ziel beim Standard- Einsatzverfahren. Dabei kann auf deutschen Plätzen die generelle Tieffluggrenze von 300 m bis auf 30 m, die erforderliche Waffeneinsatzhöhe, unterschritten werden. 1992 absolvierte die Bundeswehr 71 % ihrer 13 531 Luft/Boden-Einsätze im Ausland in äußerst dünn besiedelten Gebieten und 29 % im Inland, und zwar auf den Plätzen Nordhorn (1 195, dazu 1 378 der Alliierten) und Siegenburg (776, dazu 484 der Alliierten), die unter britischer (bis 2002) bzw. US-amerikanischer Verwaltung stehen. 1994 flog die Bundeswehr erstmalig 161 Einsätze in Wittstock. 1999 absolvierte die Bundeswehr 74 % der insgesamt 5 800 Luft/Boden-Übungseinsätze im Ausland und 26 % im Inland, davon in Nordhorn 800 (dazu 798 Alliierte), Siegenburg 494 (44 Alliierte) und Wittstock 196 (ohne Übungsmunition, keine Alliierte). 4. Die „Grobausplanung“ der Bundeswehr vom Oktober 2000 sieht die Reduzierung der bisher fünf auf vier Jagdbombergeschwader vor. Der Übungsbedarf der fliegenden Verbände der Bundeswehr (taktische Verbandsausbildung) wird aus dem Tactical Combat Training Program (TCTP) abgeleitet, das sich an den Rahmenbedingungen aktueller und künftiger Einsätze orientiert. Das TCTP hat seit 1990 erhebliche Veränderungen erfahren und wird laufend überprüft und revidiert. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums soll es künftig eine weitere Differenzierung der am Bedarf orientierten Ausbildung geben, zudem ist man – nicht zuletzt aus Kostengründen – ständig auf der Suche nach Ersatz für die Vollübungen (Simulation). 5. Bei Aufstellung des Truppenübungsplatzkonzeptes im Jahr 1993 flog die Bundesluftwaffe insgesamt 13 531 Luft/Boden-Einsätze, 1999 waren es mit 5 800 weniger als die Hälfte, trotz gestiegener Anforderungen durch Auslandseinsätze. 1999 lagen die Planzahlen für die Inlandseinsätze mit 7 200 mehr als dreimal so hoch wie die realen Einsatzzahlen (2 332) – bei weiter sinkender Tendenz auf Seiten der Alliierten. Angesichts der geplanten Reduzierung der Luftangriffsverbände der Bundeswehr um 20 %, der weiteren Differenzierung der fliegerischen Ausbildung und der Suche nach weiteren Alternativmöglichkeiten erscheint eine weitere Senkung der Luft/Boden- Einsatzübungen im Inland sehr wohl möglich. Damit kann auf einen Luft/ Boden-Schießplatz Wittstock verzichtet werden, ohne dass dadurch die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe geschmälert oder die Belastung auf den beiden übrigen Schießplätzen erhöht würde. 6. Besonderes Merkmal des Tieffluglärms im Unterschied z. B. zu schweren LKWs ist, dass er überfallartig auftritt und vor allem bei kleinen Kindern, Alten, Kranken sowie Tieren schockartig wirkt. Das Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom August 1999 stellte fest, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm bisher besonders unterschätzt worden seien. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit arbeitet zurzeit an einer Novellierung des Fluglärmgesetzes, das seit 1971 praktisch unverändert ist. Ziel ist, den Fluglärm auf gesundheitlich unbedenkliche Werte zu reduzieren. Die Grenze dauerhafter Lärmbelastungen soll tagsüber unter 65 Dezibel (A) liegen. Oberhalb dieses Wertes liegt ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf- Krankheiten vor. 7. Das Bestreben, im Raum Nordhorn und Siegenburg die Belastung für die Bevölkerung zu verringern, ist überfällig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dort seit vielen Jahren beeinträchtigt. Dabei scheint das Ansinnen, dies durch eine „gerechtere“ Verteilung von Belastungen zu erreichen, zunächst plausibel. Die Umverteilung Richtung Brandenburg lässt allerdings außer acht, dass die Bevölkerung um die Kyritz-Ruppiner Heide über Jahrzehnte in extremer Weise unter dem Lärm der sowjetischen Luftwaffe zu leiden hatte. Diese flog bis zu 18 000 Einsätze/Jahr mit scharfer Munition und Bomben, 1992 waren es noch 5 342. An manchen Tagen gab es 450 Anflüge! Daraus ergibt sich ein moralischer und historischer Anspruch und Nachholbedarf auf eine zivile Perspektive für die Region, auf ein Leben ohne militärischen Tieffluglärm. Von daher ist die einzig sinnvolle Perspektive, den jetzigen Übungsbedarf zu überprüfen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Zahl der Luft/Boden-Übungen im Inland weiter abzusenken. 8. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit Urteil vom 14. Dezember 2000 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Potsdam vom März 1999, wonach der frühere sowjetische Truppenübungs- und Bombenabwurfplatz derzeit nicht von der Bundeswehr weitergenutzt werden darf. Das Gericht sieht wohl eine gesetzliche Grundlage für die weitere militärische Nutzung des Geländes für gegeben. Allerdings hätten die klagenden Gemeinden gleichwohl einen Unterlassungsanspruch, weil sie vor der Nutzungsentscheidung des Bundes nicht in der gebotenen Weise angehört worden seien. Ihre Betroffenheit und ihre planerischen Vorstellungen vor allem in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung seien nicht ausreichend ermittelt und in die Abwägung gestellt worden. Erforderlich sei ein ordentliches Anhörungsverfahren. Dabei könne auch die Vorbelastung, die sich aus der jahrelangen Existenz eines intensiv genutzten Militärareals ergibt, bei der Interessenabwägungen nicht außer Betracht bleiben. Damit bestätigte das oberste Gericht die Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger der Region, die die Nutzungsentscheidung des Bundes als rechtsstaatlich in keiner Weise überzeugend empfunden hatten. Für den Fall, dass der Bund seinen militärischen Nutzungsanspruch aufrecht erhält, ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren und weiterem Rechtsstreit zu rechnen. Dadurch wird die Planungssicherheit der Gemeinden wie der Bundeswehr auf lange Zeit in erheblichem Maße eingeschränkt. 9. In den letzten Jahren entstanden vor allem im Raum Wittstock Hoffnungen auf den Truppenübungsplatz mit Garnison als Wirtschaftsfaktor. Planungen des Ministeriums stellten eine Garnison mit ca. 1 200 Soldaten (davon ca. 200 Berufs- und Zeitsoldaten) und 165 Zivilbeschäftigten, 310 Mio. DM für Investitionen in die Infrastruktur und 110 bis 330 Mio. DM für die Munitions- und Altlastenräumung in Aussicht. Angesichts der aus dem Stationierungskonzept resultierenden Standortreduzierungen und -schließungen und des Interesses der Bundeswehr an Rationalisierungsgewinnen erscheint die Errichtung einer neuen Garnison nicht rational und höchst unwahrscheinlich. Zugleich wäre es anderen Bundeswehrstandorten nur schwer vermittelbar, wenn sie im Zuge der Umstrukturierung schließen müssten, während im Raum Wittstock eine neue Garnison entstehen würde. 10. Ein Luft/Boden-Schießplatz Wittstock ist keineswegs unverzichtbar für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr angesichts eines deutlich gesunkenen Übungsbedarfs und weiterer Reduzierungsmöglichkeiten. Die jahrzehntelange Extrembelastung durch sowjetische Luft/Boden-Übungen begründet einen Nachholbedarf an Ruhe und ziviler Regionalentwicklung. Die geplante militärische Nutzung der Heide droht der Region in erster Linie Lasten, aber kaum wirtschaftlichen Nutzen zu bringen. Die Freigabe der Kyritz-Ruppiner Heide würde den Menschen der Region nach Jahrzehnten eine besonders reizvolle Landschaft zurückgeben und eine umfassende Entwicklung ihrer vor allem touristischen Potentiale erlauben. (9) Positionspapier „FREIe HEIDe oder Luft/Boden-Schießplatz Wittstock?“, W. Nachtwei, 26.4.2000 Am Ostersonntag nahmen ca. 4.000 Bürgerinnen und Bürger an der 60. Protestwanderung gegen die Errichtung eines Luft/Boden-Schießplatzes der Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg teil. Die Bürgerinitiative FREIe HEIDe mit ihren ca. 1000 Mitgliedern gehört zu den beständigsten und am breitesten in der Bevölkerung verankerten Bürgerbewegungen in ganz Deutschland. 1991 erklärte das Bundeswehrkommando Ost, die Bundeswehr strebe „grundsätzlich keine Übernahme der sowjetischen Liegenschaften am“. Ein Jahr später erhob das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) mit dem Truppenübungsplatzkonzept Anspruch auf die 142 Quadratkilometer des bisherigen „Bombodroms“ der sowjetischen Streitkräfte, um dort den dritten und zugleich größten Luft/Boden-Schießplatz in der Bundesrepublik (und den ersten in Verfügung der Bundeswehr) einzurichten. Am 14. Januar 1993 billigte der Bundestag das Konzept. Im Jahr 1994 nahm die Luftwaffe ihren Übungsbetrieb mit Tageseinsätzen ohne Übungsmunition auf. Seit acht Jahren kämpft die Bürgerinitiative FREIe HEIDe zusammen mit vielen Anliegergemeinden gegen diese Pläne und für eine zivile Nutzung der Heide. Am 24. März 1999 erhielten die Gemeinden, die seit Jahren wegen Verletzung ihrer Planungshoheit prozessieren, vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Recht: Für die militärische Nutzung des Platzes gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Bürgerinitiative fand im Laufe der Jahre prominente politische Unterstützung, so von Parteitagen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (zuletzt die Bundesdelegiertenkonferenz in Wiesbaden im März), von den Oppositionspolitikern Rudolf Scharping (1994) und Joschka Fischer (1998). Mit Regierungsübernahme durch Rot-Grün änderte sich nicht die Position des Verteidigungsministeriums, sondern die der maßgeblichen PolitikerInnen des größeren Koalitionspartners. Schon während der Koalitionsverhandlungen war die Forderung der Grünen abgelehnt worden, den Verzicht auf den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Das Ministerium legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein und im Dezember eine Revisionsbegründung vor. Das BMVg setzt darauf, nach entsprechendem Ausgang des Verfahrens den Platz für bis zu 3.000 Luft/Boden-Einsätze pro Jahr nutzen zu können. Die Anlage eines Übungszielgebietes, eines Kontrollturmes und andere Infrastrukturmaßnahmen soll erst nach Abschluß des Gerichtsverfahrens und der Räumung der Munitionsaltlasten erfolgen. Wenn ein BMVg-Jurist laut Berliner Morgenpost vom 15. März feststellt, „wir haben keinen Grund, auch nur einen Schritt von unseren Plänen abzurücken“, dann klingt das wohl entschieden, aber kaum überzeugend. Verweise auf das „Nutzungskonzept für die Luft/Boden-Schießplätze in der Bundesrepublik Deutschland“, auf die „gerechte Verteilung von Lasten“ zwischen West und Ost und Pauschalerklärungen wie „die Bundeswehr muss üben können“ reichen zur Begründung einer militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide keineswegs mehr aus. Auf der anderen Seite können Argumentationen, die bei der Ablehnung des Luft/Boden-Schießplatzes nur auf Abrüstung oder Ablehnung der Bundeswehr abheben, wohl Friedensbewegte und Antimilitaristen ansprechen und mobilisieren. Auf der Ebene verantwortlichen Sicherheitspolitiker wird so aber kaum Gehör und Wirkung, sondern eher Gegensolidarisierung und Abwehr erzielt. Seit dem Regierungswechsel tragen SPD und Grüne auch Verantwortung für die Bundeswehr als Teil des staatlichen Gewaltmonopols, für ihren Auftrag und ihre Einsätze, für ihre angemessene Ausbildung und Ausstattung. Dabei sind die Belastungen für die Zivilbevölkerung so gering wie eben möglich zu halten. Ein Luft/Boden-Einsatz bedeutet bis zu 12 Anflüge auf ein Ziel beim Standard-Einsatzverfahren. Dabei kann auf deutschen Plätzen die generelle Tieffluggrenze von 300 m bis auf 30 m, die erforderliche Waffeneinsatzhöhe, unterschritten werden. 1992 absolvierte die Bundeswehr 71 % ihrer 13.531 Luft/Boden-Einsätze im Ausland in äußerst dünn besiedelten Gebieten und 29 % im Inland, und zwar auf den Plätzen Nordhorn (1.195, dazu 1.378 der Alliierten) und Siegenburg (776, dazu 484 der Alliierten), die unter britischer (bis 2002) bzw. US-amerikanischer Verwaltung stehen. (1994 flog die Bundeswehr erstmalig 161 Einsätze in Wittstock) 1999 absolvierte die Bundeswehr 74% der insgesamt 5.800 Luft/Boden-Übungseinsätze im Ausland und 26% im Inland, davon in Nordhorn 800 (dazu 798 Alliierte), Siegenburg 494 (44 Alliierte) und Wittstock 196 (ohne Übungsmunition, keine Alliierte). Die alliierte Nutzung der inländischen Plätze sank von 1.862 Einsätze im Jahr 1992 auf 842 Einsätze in 1999. Das auf Grund des Truppenübungsplatzkonzeptes von 1992/93 aufgestellte „Nutzungskonzept“ sieht für Nordhorn-Range bis zu 3.200 Einsätze/Jahr vor, für Siegenburg 1.000 und für Wittstock 3.000. Hier soll an 35 Wochen im Jahr mit Übungsmunition geflogen werden, mit einer Pause während der Brandenburger Sommerferien und an den großen Feiertagen. Zusätzlich soll das Heer in zehn Wochen/Jahr in Kompanie- und Bataillonsstärke ohne Gefechtsmunition üben können. Der Übungsbedarf der fliegenden Verbände der Bundeswehr (taktische Verbandsausbildung) wird aus dem Tactical Combat Training Program (TCTP) abgeleitet, das sich an den Rahmenbedingungen aktueller und künftiger Einsätze orientiert. Das TCTP hat seit 1990 erhebliche Veränderungen erfahren und wird laufend überprüft und revidiert. Das TCTP sieht drei Einsatzstufen (non/limited ... combat ready) fliegender Besatzungen und Verbände vor, die mit einem abgestuften Soll an Jahresflugstunden (160-240) einhergehen. Die Tornados der Luftangriffsrolle (IDS) sind wegen ihrer Ausrüstung mit „frei fallenden“ Bomben nur für die Landes- und Bündnisverteidigung vorgesehen. Dieses Luftangriffsverfahren ist, wie zuletzt der Kosovo-Krieg gezeigt hat, sehr riskant, weshalb auch eine Angriffshöhe von mindestens 5.000 m gewählt und traditioneller Tiefflug nicht praktiziert wurde. Erst mit einer zukünftigen Präzisions- und Distanzbewaffnung können sie auch bei Kriseneinsätzen verwandt werden. Hinzu kommt, dass immer mehr unbemannte Flugkörper (Drohnen) als zielgenaue Aufklärungs- und Kampfmittel entwickelt und beschafft werden. Nach Auskunft des Verteidigungsministerium soll es künftig eine weitere Differenzierung der am Bedarf orientierten Ausbildung geben, zudem sei man – nicht zuletzt aus Kostengründen - ständig auf der Suche nach Ersatz für die Vollübungen (Simulation). Angesichts der weiteren Differenzierung der fliegerischen Ausbildung und der Suche nach Alternativmöglichkeiten ist eine weitere Senkung der Einsätze im Inland sehr wohl geboten und möglich. Und sollten IDS-Tornados künftig mit (teuren) Präzisionswaffen ausgerüstet werden, so könnte deren Einsatz in Deutschland sowieso nur per Simulation geübt werden. Bei einer Reduzierung der Bundeswehr und ihrer fliegenden Verbände im Rahmen der bevorstehenden Bundeswehrreform könnte der Übungsbedarf noch weiter abgesenkt werden. Eine umgekehrte Entwicklung wäre nur denkbar, wenn die Bundesregierung dem zweifelhaften US-Beispiel folgen würde und der Luftangriffsfähigkeit der Bundeswehr künftig einen höheren Stellenwert einräumen würde. Die Lage des Bundeshaushaltes sowie die schweren und vergleichsweise alten Tornado-Bomber sprechen aber eher gegen eine solche Entwicklung. Besonderes Merkmal des Tieffluglärms im Unterschied z.B. zu schweren LKW’s ist, dass er überfallartig auftritt und vor allem bei kleinen Kindern, Alten, Kranken sowie Tieren schockartig wirkt. Das Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit“ des Sachverständigenrats für Umweltfragen vom August 1999 stellte fest, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm bisher besonders unterschätzt worden seien. Das Bundesumweltministerium arbeitet zur Zeit an einer Novellierung des Fluglärmgesetzes, das seit 1971 praktisch unverändert ist. Ziel ist, den Fluglärm auf „gesundheitlich unbedenkliche Werte zu reduzieren“. (SZ 23.2.2000) Die Grenze dauerhafter Lärmbelastungen soll tagsüber unter 65 Dezibel (A) liegen. (Oberhalb dieses Wertes liegt ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten vor.) Das Bestreben, im Raum Nordhorn und Siegenburg die Belastung für die Bevölkerung zu verringern, ist überfällig. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dort seit vielen Jahren verletzt. Dabei scheint das Ansinnen, dies durch eine „gerechtere“ Verteilung von Belastungen zu erreichen, zunächst plausibel. Die Umverteilung Richtung Brandenburg lässt allerdings außer Acht, dass die Bevölkerung um die Kyritz-Ruppiner Heide über Jahrzehnte in extremer Weise unter dem Lärm der sowjetischen Luftwaffe zu leiden hatte. Diese flog bis zu 18.000 Einsätze/Jahr mit scharfer Munition und Bomben, 1992 waren es noch 5.342. An manchen Tagen gab es 450 Anflüge! Von daher ist die einzig sinnvolle Perspektive, den jetzigen Übungsbedarf zu überprüfen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Zahl der Luft/Boden-Übungen im Inland weiter abzusenken. Ziel muß sein, dass in der dichtbesiedelten Bundesrepublik gar keine Luft/Boden-Übungen mehr stattfinden. Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil vom März 1999 die Position von Anliegergemeinden, dass die militärische Nutzung der Heide ohne gültige Rechtsgrundlage sei und deshalb unzulässig in deren Planungshoheit eingreife. Dem widersprach das BMVg in seiner Revisionsbegründung: Die militärische Nutzung der Heide sei durch die Vermögensübernahme durch die Bundesrepublik Deutschland und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge legalisiert, ein Landbeschaffungsverfahren sei nicht notwendig. Fakt ist, dass vor Ort der Anspruch des BMVg auf die Heide als Fortsetzung von sowjetischem Besatzungsrecht empfunden wird, das stellenweise mit willkürlichen Ausweitungen des Übungsplatzes einher gegangen war. Tatsache ist auch, dass es 1992 keinerlei ordentliche Anhörung der Verantwortlichen aus der Region und der direkt betroffenen Gemeinden gegeben hat. Als am 25. Juni der Landrat des Kreises Wittstock sowie 14 Bürgermeister gegenüber Vertretern der Landesregierung entschieden gegen eine militärische Weiternutzung der Heide plädiert hatten, war in Bonn offenbar die Entscheidung längst gefallen: Tags zuvor hatte schon der Verteidigungsausschuss des Bundestages das Truppenübungsplatzkonzept beraten. Fünf Tage später stellte es der Minister der Öffentlichkeit vor. Nachfolgende Diskussions- und Informationsveranstaltungen dienten nur noch der Werbung um Akzeptanz. Eine solche Vorgehensweise mag legal sein. Rechtsstaatlich überzeugend ist sie nicht. Sie ist eher eine nach Gutsherrenart. Bedauerlich ist, dass der Bundestag sie 1993 gebilligt hat. In den letzten Jahren wurden vor allem im Raum Wittstock Hoffnungen auf die Errichtung einer Garnison mit ca. 1.200 Soldaten (ca. 200 Berufs- und Zeitsoldaten) und 165 Zivilbeschäftigten geweckt, auf 310 Mio. DM für Investitionen in die Infrastruktur und 110-330 Mio. für die Munitionsräumung. Auch wenn die Bundeswehr inzwischen das Areal eines vom Roten Kreuz geführtes Aussiedlerheim in Dranse-Kuhlmühle übernommen hat. Angesichts der realen Überkapazitäten der Bundeswehr an Garnisonen und Standorten, angesichts des verschärften Rationalisierungs- und Reduzierungsdrucks erscheint die Anlage einer neuen Garnison höchst unwahrscheinlich. Zugleich wäre es anderen Bundeswehrstandorten nur schwer vermittelbar, wenn sie im Zuge der Umstrukturierung schließen müssten, während im Raum Wittstock eine neue Garnison entstehen würde. Wahrscheinlicher ist, dass die Region im Fall der Aufnahme des Übungsbetriebes in erster Linie die Last der Luft/Boden-Übungen zu spüren bekäme, aber kaum wirtschaftlichen Nutzen. Schon heute behindert die Ungewissheit um die künftige Nutzung der Heide die zivile Entwicklung der Region, insbesondere des Tourismus in dieser sehr reizvollen Landschaft. Berichtet wird von Investoren und Kreditgebern, die sich unter Verweis auf die Bundeswehrabsichten zurückhalten. Die Behauptung, ein Luft/Boden-Schießplatz Wittstock sei unverzichtbar für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, ist angesichts eines deutlich gesunkenen Übungsbedarfs und weiterer Reduzierungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar. Die jahrzehntelange Extrembelastung durch sowjetische Luft/Boden-Übungen begründet einen Nachholbedarf an Ruhe und ziviler Regionalentwicklung. Die geplante militärische Nutzung der Heide droht der Region in erster Linie Lasten, aber kaum wirtschaftlichen Nutzen zu bringen. Insofern sind die Forderungen von SPD und Bündnisgrünen gegen einen Luft/Boden-Schießplatz Wittstock nicht hinfällig, sondern ganz im Gegenteil bekräftigt worden. Verwaltungsgerichtliches Verfahren und bevorstehende Bundeswehrreform entlassen die Koalitionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD nicht aus der Verantwortung, den Primat der Politik wahrzunehmen, den Anspruch der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ auszufüllen und im Sinne der Beschlusslagen ihrer Parteien gegenüber dem Ministerium initiativ zu werden (10) Rede auf dem Ostermarsch 1998 in Fretzdorf, 48. Protestwanderung am 12.4.1998 Guten Tag, liebe Freundinnen und Freunde, ich komme aus einer Gegend, die die meisten hier bis vor einigen Monaten kaum kannten, wo aber auch seit vielen Jahren Protestgänge stattfanden: aus dem westlichen Münsterland, wo inzwischen CastorTransporte nach Ahaus die ganze Region unsicher machen. Aber nicht davon, von den riesigen Demonstrationserfolgen will ich berichten, sondern aus dem bekannt-berüchtigten Bonn. Vor 14 Tagen erhielten wir im Verteidigungsausschuss die neuesten Zahlen zu den Luft/Boden-Einsätzen der deutschen Luftwaffe: 1997 gingen sie in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 25 % auf 1.475 zurück. In Wittstock blieben sie mit 236 nahezu unverändert (245 in 1996). Unverändert aber auch die Planungen von 3.000 Luft/Boden-Einsätzen in Wittstock pro Jahr, also eine Verzehnfachung! Dazu passt etwas anderes, was aber wahrscheinlich nicht in den Medien auftauchen wird: In den nächsten Wochen wird der Bundestag (Haushalts- und Verteidigungsausschuss) „kümmerliche“ 450 Mio. DM freigeben für die Entwicklung der „Modularen Abstandswaffe“. Was ist das? Ein Luft-Boden-Flugkörper, mit dem der Tornado „punktgenau“ Bodenziele bekämpfen können soll und was später einmal in Wittstock geübt werden soll. Auch wenn es schon hundertfach gesagt wurde, muss ich es wiederholen: Der Ausbau von Wittstock hat nichts mit Landesverteidigung zu tun. Er hat nichts mit dem Bosnien-Einsatz der Bundeswehr zu tun. ER ist einzig und allein dafür gedacht, die Bundeswehr für die Teilnahme an Kriegseinsätzen wie dem Golfkrieg zu befähigen! Alles andere sind Verdrehungen und Lügen! Ihr aus dieser Region habt in den letzten Jahren reichlich Erfahrung gemacht mit der Ignoranz der Bundesregierung. An zwei Themen wird diese Ignoranz besonders deutlich: - Der Eurofighter wurde beschafft, obwohl die übergroße Mehrheit der Bevölkerung ein so riesiges Rüstungsprojekt für Unsinn hält, obwohl sogar die Vertreter der Koalition keine plausible sicherheitspolitische Begründung geben konnten. Es war einzig und allein industriepolitisch, der DASA zu Diensten motiviert. - In Bosnien ist inzwischen eines ganz deutlich: Für das Auseinanderhalten von Konfliktparteien hat man reichlich Truppen, die dafür ausgebildet und ausgestattet sind und das auch schaffen. Für die viel schwierigere Aufgabe des Zusammenbringens der Kontrahenten gibt es praktisch keine Mittel, obwohl hieran etliche Gruppen sehr hoffnungsvoll arbeiten. Wir haben versucht dafür und vor allem für das Projekt Ziviler Friedensdienst Bundesmittel locker zu machen. Null Mark gab es. Sie müssen mit Spendengeldern auskommen und mit 500.000 DM vom Land NRW. Das sind nur zwei Beispiele für die Militärfixiertheit der Bundesregierung und ihre friedenspolitische Phantasielosigkeit. In einigen Monaten sind Bundestagswahlen. Wird es außer dem wahrscheinlichen Machtwechsel auch einen Politikwechsel geben, hat Abrüstung eine Chance? Ich will Euch nichts vormachen. Friedenspolitik ist kaum ein Thema. Wer deutliche Abrüstungsforderungen stellt, bekommt schnell den Knüppel „nicht regierungsfähig!“ zu spüren. Und bei der größten Oppositionspartei, zumindest an ihrer Spitze, ist zurzeit keine Rede von Abrüstung. Trotzdem: Die Chance ist da! Die Forderung, dass bei Wittstock kein zweites Bombodrom entsteht, liegt auf einer Linie mit der Meinung der Mehrheit der Bevölkerung, die den Umbau der Bundeswehr in Richtung Interventionsfähigkeit ablehnt. Der Bundeshaushalt befindet sich in einem so desolaten Zustand, dass nach der Wahl Kassensturz gemacht werden muss., auch im Militäretat. Unvermeidlich wird dann der Ausstieg aus der Wehrpflicht kommen. Es wird dann keine neuen Garnisonen geben, sondern bisherige werden geschlossen werden. Das Versprechen, nach Wittstock kämen über 1.000 Soldaten – und damit entsprechende Arbeitsplätze, Aufträge -, ist pure Illusion! Am 24. September 1996 erklärte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei ihrer Sitzung in Berlin: „Es hat schon viel zu lange Krieg in der Heide stattgefunden. Für das durch Sowjetarmee und SED-Regime aufgezwungene Unrecht darf es keinen Bestandsschutz geben.“ Diese Worte gelten uneingeschränkt weiter. Es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit einer neuen Regierung, das in die Tat umzusetzen. Denn sonst sähe auch eine neue Regierung von Anfang an ziemlich alt aus! |
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