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Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Wehrpflicht- vs. Freiwilligenarmee
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Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen - Ein Beitrag zur Diskussion um die Rest-Wehrpflicht

Veröffentlicht von: Webmaster am 8. November 2004 11:33:26 +02:00 (62239 Aufrufe)

Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher, Krista Sager, Fraktionsvorsitzende, Ludger Volmer, außenpolitischer Sprecher, Alexander Bonde, Mitglied im Haushalts- und Verteidigungsausschuss, und Marianne Tritz, Mitglied im Auswärtigen und Verteidigungsausschuss, haben ein gemeinsames Thesenpapier "Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen - Ein Beitrag zur Diskussion um die Rest-Wehrpflicht" erarbeitet, das heute der Presse vorgestellt wurde.


Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher
Krista Sager, Fraktionsvorsitzende
Ludger Volmer, außenpolitischer Sprecher
Alexander Bonde, Mitglied im Haushalts- und Verteidigungsausschuss
Marianne Tritz, Mitglied im Auswärtigen und Verteidigungsausschuss

Berlin, den 08.11.2004

Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen - Ein Beitrag zur Diskussion um die Rest-Wehrpflicht

1. Der Ausstieg aus der Wehrpflicht ist weit voran geschritten

Das Ende des Ost-West-Konflikts war gleichzeitig der Beginn des Abschieds von der Wehrpflicht. Viele Bündnispartner haben angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen die Wehrpflicht ausgesetzt oder abgeschafft. Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) ist nicht mehr die traditionelle Landesverteidigung, sondern die Teilnahme an multinationaler Krisenbewältigung für die Bundeswehr strukturbestimmend. Die Bundeswehr wurde signifikant verkleinert und der Wehrpflichtigenanteil reduziert. Inzwischen leistet nur noch eine kleine Minderheit den obligatorischen Grundwehrdienst.

Durch die Personalreduzierungen der vergangenen 15 Jahre gibt es in Deutschland nur noch eine Rest- oder „Pseudo-Wehrpflicht" (Haltiner). 1989 waren noch 44% (218.000) der 490.000 Bundeswehrsoldaten Wehrpflichtige, die 15 Monate Grundwehrdienst leisteten. In der neuen Zielstruktur von maximal 250.000 militärischen Dienstposten sind nur noch bis zu 30.000 Stellen (12%) für Grundwehrdienstleistende (GWDL) und bis zu 25.000 Stellen (10%) für freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende (FWDL, bis zu 23 Monate) vorgesehen. Diese Zielstruktur hat die Bundeswehr bereits im nächsten Jahr beinahe erreicht. Bei einem 9-monatigen Wehrdienst können künftig jährlich maximal 40.000 Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst und, bei Verpflichtungszeiten von ca. 21 Monaten, 14.000 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen werden. Bei einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke von ca. 415.000 Männern, sind dies lediglich noch 13 Prozent aller Wehrpflichtigen.

In Deutschland sprechen sich inzwischen alle kleineren Parteien für ein Ende der Wehrpflicht aus. Auch in SPD und Union mehren sich die Stimmen gegen die Wehrpflicht. In der rotgrünen Koalition ist die Zukunft der Wehrpflicht von Anfang an ein offener Dissens. In der Koalitionsvereinbarung von 2002 wurde festgelegt, dass die Wehrform vor Ende der Legislaturperiode, also bis 2006 überprüft werden soll.

2. Freiwilliger flexibler Kurzdienst

Eine wichtige Brücke von der Wehrpflicht zur Freiwilligenarmee ist die Einführung eines freiwilligen, flexiblen und attraktiven Kurzdienstes von 12 bis 24 Monaten mit einer Probephase von sechs Monaten. Er müsste auch Frauen offen stehen und nach solider Ausbildung einen Auslandseinsatz ermöglichen. Die Einstiegsbesoldung sollte angehoben werden.

In dieser Zeit könnten sich Kurzdiener und Bundeswehr gegenseitig „erproben". Der Kurzdienst würde die FWDL sowie schrittweise die Grundwehrdienstleistenden ersetzen und damit auch die von ihnen geleisteten Funktionen abdecken. Er würde den Adressatenkreis auf Frauen und jene jungen Männer ausdehnen, die zwar von der Wehrpflicht befreit, dennoch aber an einem attraktiven Dienst in den Streitkräften interessiert sind.

Die höhere Attraktivität und Effizienz des Kurzdienstes würde eine Reduzierung des Gesamtumfanges der Streitkräfte erlauben. Die Weizsäcker-Kommission bestätigte in ihrem Bericht vom Mai 2000, dass eine Freiwilligenarmee von 220.000 Zeit- und Berufssoldaten den sicherheitspolitischen Anforderungen in vollem Umfang entspreche. Der Kurzdienst ermöglicht ein sanftes Umsteuern ohne abrupte Brüche. Er muss in ein verbessertes Konzept der Nachwuchsgewinnung, Personalbetreuung und Berufsförderung integriert sein. Die Umstellungen hierfür müssen zügig und unabhängig von der Entscheidung in der Wehrformfrage eingeleitet werden.

3. Neue Rekrutierungsmöglichkeiten erschließen Ausschlaggebend für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr ist

  • eine verantwortliche Sicherheitspolitik, die auf militärische Abenteuer verzichtet, Auslandseinsätze überzeugend und mit Familien und sozialen Bindungen vereinbar gestaltet
  • die Attraktivität des Arbeits- und Ausbildungsplatzes Bundeswehr, der auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein muss, und die Verwertbarkeit der dort erworbenen Qualifikationen für einen Zivilberuf
  • das internationale und gesellschaftliche Image der Bundeswehr
  • die Praxis der Inneren Führung, wo Soldaten trotz ihrer spezifischen Aufgaben und Auslandseinsätze Staatsbürger in Uniform bleiben

Eine Bundeswehr, die eindeutig und verbindlich nur für die Ziele, den Geist und nach den Regeln des VN-Systems zur Kriegsverhütung und Gewalteindämmung eingesetzt wird, müsste als Arbeitsplatz für ein politisch breiteres Spektrum von jungen Leuten in Frage kommen. Wo eine rotgrüne Koalition Soldaten inzwischen seit mehr als fünf Jahren in friedensbewahrende Einsätze schickt und durch Ablehnung des Irak-Krieges an Glaubwürdigkeit gewonnen hat, müsste ein zeitweiliger Dienst in der Bundeswehr auch für junge Leute z. B. aus dem grünen Spektrum eine erwägenswerte Option werden können. Für eine Armee von Staatsbürgern in Uniform wären jedenfalls mehr kritische und friedenspolitisch orientierte Köpfe eine große Bereicherung.

Aber längst nicht nur die Bundeswehr braucht guten Nachwuchs. Die gewachsene internationale Rolle und Verantwortung der Bundesrepublik erfordert insgesamt viel mehr qualifiziertes Personal für internationale Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensfachdienste und Diplomatie. Das ist im Schul- und Ausbildungswesen noch längst nicht ausreichend angekommen und auch nicht in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Außen- und Sicherheitspolitik, die einem effektiven Multilateralismus dienen und Friedenspolitik sein soll, braucht ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten. Für diese VN-Fähigkeit gibt es noch sehr viel zu tun.

4. Konversion des Zivildienstes

Die Wehrpflicht kann selbstverständlich nicht über den „Ersatzdienst" Zivildienst begründet werden, auch nicht über das soziale Lernen, das viele Zivildienstplätze ermöglichen. Zugleich darf der Ausstieg aus Wehrpflicht und Zivildienst nicht ohne Rücksicht auf Verluste erfolgen.

Die schrumpfende und ungewisse Wehrpflicht ist für die Träger des Zivildienstes immer weniger von Nutzen und sie haben sich längst auf die Suche nach Alternativen gemacht. Vorschläge zur Konversion des Zivildienstes liegen auf dem Tisch. (vgl. Frei will ich - Freiwilligendienste ausbauen: http://www.gruene-fraktion.de/cms/innenrecht/dok/45/45371.freiwillich.htm (Link defekt)", Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Bericht der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland", Januar 2004)

Notwendig ist der Ausbau von Freiwilligendiensten und ehrenamtlichem Engagement einerseits, die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze andererseits. Dafür braucht es einen gewissen zeitlichen Vorlauf und unbedingt die Finanzmittel, die bisher in den Zivildienst gingen.

5. Verantwortung übernehmen - Integration neu begründen

Unabhängig von der jeweiligen Wehrform geht es künftig auch darum, die Verantwortung von Politik und Gesellschaft für die Streitkräfte neu zu bestimmen. Mit dem Prinzip der Parlamentsarmee sind die Voraussetzungen dafür so gut wie in kaum einem anderen Land. Denn es ist falsch und kurzsichtig, die Verantwortung für die gesellschaftliche und rechtsstaatliche Integration der Streitkräfte und ihren zurückhaltenden Einsatz auf die Wehrpflicht und die Wehrpflichtigen abzuschieben. Und falsch ist umgekehrt die Haltung mancher Wehrpflichtgegner, die über die Abschaffung der Wehrpflicht das Militär einfach loswerden wollen. Das teuerste und riskanteste Instrument des staatlichen Gewaltmonopols bedarf auch weiterhin besonderer Obacht und Kontrolle. Politik und Gesellschaft insgesamt stehen hier in der Pflicht.

Die Integration der Bundeswehr in unsere Gesellschaft ist eine Daueraufgabe, die gerade angesichts der Verkleinerung und der Auslandseinsätze nicht leichter wird. Die Bundeswehr leistet ihren Teil dabei u. a. durch die notwendige Weiterentwicklung der Inneren Führung und Politischen Bildung. Diese Integration ist aber nicht nur eine Aufgabe der Bundeswehr, sondern der Gesellschaft. Politik und Zivilgesellschaft müssen ihrerseits stärker zur gesellschaftlichen Verankerung der Streitkräfte beitragen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Dazu gehört, sich immer wieder aufs Neue (selbst-)kritisch mit den Aufgaben der Streitkräfte, ihren Einsätzen, aber auch ihrer Struktur und ihren Problemen auseinanderzusetzen und in einen breiten Dialog zu treten. Dieser Dialog kann nicht als Ersatzdienst an die noch verbliebenen Grundwehrdienstleistenden delegiert werden. Hier gibt es auf verschiedenen Ebenen Nachholbedarf.

  • Nachholbedarf gibt es in den Schulen, wo die Zeitansätze für Sozialkunde/Politik reduziert wurden und Unterrichtsmaterialien wie Lehrpersonen mit dem rasanten sicherheitspolitischen Wandel meistens nicht mithalten.
  • Nachholbedarf gibt es in Wissenschaft, Gesellschaft und nicht zuletzt auch im bündnisgrünen Umfeld, wo eine vergleichsweise hohe Zustimmung zu humanitär begründeten Auslandseinsätzen einher geht mit einem überwiegenden Nichtverhältnis zu den realen Streitkräf­ten und einer kulturellen Distanz zu Militär generell.
  • Nachholbedarf gibt es bei jenen Gruppen der Friedensbewegung, die noch eine fundamental antimilitärische Haltung pflegen und die sich im Unterschied zur Friedensbewegung der 80er Jahre aus jedem kritischen Dialog um Sicherheitspolitik und mit den Streitkräften ausschließen.

Hier sind neue Wege und Formen des „Kennenlernens" angesagt. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse Offenheit und Neugier aller Beteiligten. Hier ist nicht zuletzt auch die Politik gefragt.

6. Auftrag der Bundeswehr klären und begrenzen

Verantwortung für die Streitkräfte übernehmen heißt auch, den Auftrag der Bundeswehr klarer zu bestimmen und zu begrenzen. Nach dem 11. September und mit den VPR, als Reaktion auf die neuen globalen Gefährdungslagen, erfuhr deutsche Sicherheits- und Militärpolitik eine enorme Entgrenzung. Angesichts ernüchternder Einsatzerfahrungen von Kosovo bis Afghanistan - vom Irak ganz zu schweigen - angesichts des Ausbaus schneller Interventionsfähigkeiten von NATO und EU, angesichts immer häufigerer Spekulationen über neue Einsätze stellt sich vor allem bei Soldaten, aber auch in der Öffentlichkeit vermehrt die Frage nach den „neuen Grenzen" von Auslandseinsätzen. Hierzu haben sich inzwischen in der rotgrünen Sicherheitspolitik bestimmte Grundlinien herauskristallisiert. Eine verbindliche und vertrauenswürdige Verständigung über diese Grenzen steht aber noch aus.

Es bleibt der Widerspruch, dass die verfassungsrechtliche Kernbegründung der Bundeswehr („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Art. 87a) und der reale Hauptauftrag der Bundeswehr auseinander fallen. Das bleibt wohl im Verfassungsrahmen, weil das Grundgesetz als weitere Einsatzmöglichkeit die „Wahrung des Friedens" in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 87a, 2 in Verbindung mit Art. 24, 2) eröffnet und Friedensstörung ausdrücklich verbietet. Es bedurfte aber der höchstrichterlichen Interpretation durch das Bundsverfassungsgericht, um dieses klarzustellen. Dieses Defizit an Klarheit wird durch den „erweiterten Verteidigungsbegriff" der VPR („Verteidigung Deutschlands am Hindukusch") keineswegs aufgehoben, im Gegenteil.

Hierzu steht eine breite Debatte und Verständigung in Politik und Gesellschaft noch aus. Das neue „Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und Zukunft der Bundeswehr" sowie die Diskussion über ein Bundeswehraufgaben-Gesetz könnten Kata­lysatoren in diesem dringenden Klärungsprozess sein. Der Staatsbürger in Uniform braucht - unab­hängig von der Wehrform - einen klaren und immer wieder neu überzeugenden Auftrag. Er muss be­gründet darauf vertrauen können, dass die Bundesregierung alles für die nichtmilitärische Krisenbe­wältigung tut und Streitkräfte nicht etwa aus Sekundärmotiven (z.B. zu Kompensationszwecken) ein­setzt. Alles andere würde den Boden für Söldnermentalitäten bereiten.

Rest-Wehrpflicht nüchtern betrachten

1. Anforderungen

Das Grundgesetz bestimmt die Möglichkeit der Wehrpflicht für Männer, schreibt sie aber nicht vor. Dieses geschieht durch das Wehrpflichtgesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte. Die Wahl einer Wehrform, ob Armee mit Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee, ist eine Frage der Legitimation und Effizienz. Jede Wehrform muss vor allem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Wehrform soll die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr im Hinblick auf ihren politisch definierten Auftrag sowie eine quantitativ und qualitativ zureichende Nachwuchsgewinnung sicherstellen. Konsens ist, dass Wehrpflichtige nur auf freiwilliger Grundlage und nur nach solider Ausbildung an internationalen Einsätzen teilnehmen können.
  • Die rechtlich möglichen Verpflichtungen und Grundrechtseingriffe der Wehrpflicht müssen legitimiert, verhältnismäßig und gerecht sein.

Politischer Konsens ist, dass die Wehrform vereinbar sein soll mit der Integration der Streitkräfte in Rechtsstaat und Gesellschaft sowie mit einer zurückhaltenden Militärpolitik. Sie darf diese Errungenschaften bundesdeutscher Sicherheitspolitik nicht in Frage stellen. Wir wollen keine hemmungslos einsetzbare Söldnertruppe. Insofern geht es bei der Wehrform auch um die Schlüsselfrage, wofür wir welche Streitkräfte haben wollen.

2. Sicherheitspolitisch unverzichtbar?

Die Wehrpflicht ist das Rekrutierungsinstrument für eine Massenarmee mit großem Reservistenpotenzial für den „großen" Verteidigungsfall. Das ist Vergangenheit. Hauptauftrag der Bundeswehr ist, demSchutz der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten durch Beteiligung an multilateraler Krisenbewältigung im Rahmen des VN-Systems zu dienen. Dafür bedarf es kleinerer, hochprofessioneller, schnell einsatzbereiter und durchhaltefähiger Streitkräfte. Das Anforderungsprofil an die Soldaten steigt. GWDL, die nach ihren Ausbildungsphasen nur wenige Monate zur Verfügung stehen, werden immer weniger gebraucht. Die geradezu im Sturzflug sinkenden Einberufungen von GWDL belegen, dass ein rascher Verzicht möglich und machbar ist. Die Funktionen, die heute von FWDL auch in Auslandseinsätzen ausgeübt werden, bedürfen nicht der Wehrpflicht. Eine sinnvolle und machbare Alternative wäre ein freiwilliger Kurzdienst.

Die Wehrpflicht erleichtert unzweifelhaft die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr. Sie ist dafür aber keineswegs unverzichtbar. Allein über die Nachwuchsgewinnung kann die Wehrpflicht nicht begründet werden. Sie muss schon für die unmittelbare Aufgabenerfüllung der Bundeswehr notwendig und unersetzbar sein. Ansonsten ist sie hinfällig.

Streitkräfte brauchen immer ein gewisses Reservistenpotenzial, um die präsenten Kräfte bei Bedarf verstärken zu können. Die Weizsäcker-Kommission hat zu Recht festgestellt, dass auch eine Freiwilligenarmee Reservisten produziert - nur im kleineren Umfang. Ein relativ hoher Anteil an kürzer dienenden und Zeitsoldaten könnte ein Reservistenpotenzial gewährleisten, aus dem bei sich grundlegend verschlechternder Sicherheitslage zeitgerecht die Fähigkeit zur „großen Landesverteidigung" wieder aufgebaut werden könnte (Rekonstitution). Deshalb aber die Wehrpflicht zu erhalten, hieße, für einen Zeitraum jenseits der nächsten zehn Jahre massenhaft Reservisten „auf Halde" zu produzieren und die Wehrpflicht auf ewig festzuschreiben.

3. Einschränkung der Grundfreiheiten noch verhältnismäßig?

Die Wehrpflicht ist zur Sicherheit der Bundesrepublik und des Bündnisses nicht mehr zwingend notwendig. Das müsste sie aber sein, um den massiven Eingriff in die Grundrechte und Lebensplanung junger Männer zu rechtfertigen, den die Wehrpflicht immer noch darstellt. Hunderttausende Wehrpflichtige und ihre Angehörigen sind von der Verzögerung von Studium oder Ausbildung, der Gefährdung von Arbeitsplätzen, der Nichtgenehmigung von Auslandsaufenthalten, geringeren Verdienstmöglichkeiten usw. betroffen. Für Wehr- und Zivildienstleistende sind zwangsweise die Grundrechte der Berufsfreiheit, Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit eingeschränkt, für Soldaten faktisch auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch wenn hiervon inzwischen viel weniger junge Männer betroffen sind und es mehr Elemente von Freiwilligkeit und Wahlfreiheit gibt, so ist das kein Grund, diese Dimension des Grundrechtseingriffs so systematisch auszublenden, wie das die meisten Wehrpflichtbefürworter heute tun.

4. Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Hinzu kommt, dass durch die Öffnung der Bundeswehr für den freiwilligen Dienst von Frauen auch die Aspekte von Gleichheit und Gerechtigkeit verfassungsrechtlich relevant geworden sind. Das Bundesverfassungsgericht definiert die Wehrpflicht als „gleich belastende Pflicht". Bei 30.000 Dienstposten und maximal 40.000 jährlichen Einberufungen von Grundwehrdienstleistenden ist eine Gleichbelastung für alle Wehrpflichtigen nicht einmal im Ansatz mehr herstellbar. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Geburtsjahrgänge der 18-jährigen Männer nach einem Anstieg auf 454.000 bis 2006 ab 2009 auf 374.000 in 2013 absinken. Auch dann können nur etwas mehr als 10 % eines (männlichen) Geburtsjahrgangs Grundwehrdienst leisten.

Die Wehrpflicht in ihrer heutigen Form ist in höchstem Maße ungerecht und damit verfassungsrechtlich problematisch. Das wird durch den Widerspruch „Freiwilligendienst für Frauen - Zwangsdienst für Männer" verstärkt. Ökonomisch betrachtet ist die Wehrpflicht eine Naturalsteuer, wo der „Steuerpflichtige" eine Abgabe in Form einer Dienstleistung erbringt. Wo diese aber nur noch von einer schrumpfenden Minderheit erbracht werden muss, wird das Gebot der Allgemeinheit einer Steuer massiv verletzt.

Mit dem „2. Zivildienständerungsgesetz" wurden Ehemänner, Lebenspartner und Väter von der Wehrpflicht freigestellt und schlagartig 190.000 taugliche und verfügbare Männer aus der Wehrpflicht entlassen. Wo ein subjektiv beeinflussbares Kriterium wie der Trauschein über die Befreiung von der Wehrpflicht entscheidet und nur noch Junggesellen im Verteidigungsfall der Wehrpflicht unterliegen, ist die Allgemeine Wehrpflicht faktisch ausgesetzt. Eine solche Praxis ist nur für eine sehr kurze Übergangsphase hinnehmbar.

Die Koalitionsvereinbarung von 2002 versprach „größtmögliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden". Das wurde umgesetzt durch die Angleichung der Dauer des Zivildienstes an die des Wehrdienstes. Von einer Angleichung der Anzahl der Dienstplätze kann aber noch keine Rede sein. Wenn im Haushaltsjahr 2004 78.343 Wehrpflichtige zum Wehrdienst eingezogen werden und 91.408 zum Zivildienst (2005: 66.700/109.000), dann nimmt hier die Ungleichbehandlung sogar krass zu.

Die reale Wehrpflicht bewegt sich angesichts der eklatanten Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit verfassungsrechtlich auf immer dünnerem Eis. Sie nimmt den Treueschwüren zur Wehrpflicht jede Glaubwürdigkeit und zerstört die Reste von Akzeptanz unter Jüngeren.

5. Garant einer integrierten und rechtsstaatlichen Bundeswehr?

Die Wehrpflicht früherer Jahrzehnte hat zu einem breiten Personalaustausch, zu kontroversem Interesse an den Streitkräften und ihrer Integration in die Gesellschaft beigetragen. Demgegenüber steht die gesellschaftliche Wirkung des KDV-Verfahrens: Wo eine grundsätzliche, weltanschauliche Absage an Krieg und Militär Voraussetzung der KDV-Anerkennung ist, wird eine politische Auseinanderset­zung mit den Streitkräften erschwert und fundamentale Distanzierung gefördert. Ausschlaggebend für die erfolgreiche Integration der Bundeswehr in Rechtsstaat und Gesellschaft waren vor allem die gelebte „Innere Führung" mit dem Leitbild des mündigen „Staatsbürgers in Uniform" und das Prinzip der „Parlamentsarmee". Das prägte die vergleichsweise unmilitaristische Mentalität in der Bundeswehr und unterscheidet ihre Militärkultur von der vieler anderer Verbündeter.

Wo nur noch eine sozial nicht repräsentative Minderheit Wehrdienst leistet, wo junge Männer mit hö­heren Bildungsabschlüssen und mehr linken/grünen Orientierungen sehr unterproportional Wehrdienst leisten, kann aber von einer breiten Aufmerksamkeits- und Integrationswirkung der Wehrpflicht längst keine Rede mehr sein. Die heutige Rest-Wehrpflicht ist ungeeignet, einer wachsenden Distanzierung von Gesellschaft und Bundeswehr entgegenzuwirken.

6. Garant für militärische Zurückhaltung?

Die Behauptung, die Wehrpflicht fördere militärische Zurückhaltung, ist so beliebt wie falsch. Bei allen bisherigen Einsatzentscheidungen spielte die Frage der Wehrpflichtigen nie eine Rolle, ging es ausschließlich um Zeit- und Berufssoldaten sowie FWDL. Es ist abwegig, gerade von der untersten Schicht der Militärhierarchie zu erwarten, dass diese die Entsendebereitschaft der Politik „bändigt". Diese Erwartung ist vollends unglaubwürdig aus dem Mund derjenigen, die zugleich eine Lockerung des Parlamentsvorbehalts z.B. für die NATO Response Force befürworten.

Armeen mit einem großen Wehrpflichtigenanteil waren die deutsche Wehrmacht, die US-Armee in Vietnam, die Rote Armee in Afghanistan. Der Grundsatz militärischer Zurückhaltung ist nicht aus der Struktur der Streitkräfte oder der Staatsform abzuleiten. Dieser muss vielmehr fest in der politischen Kultur von Staat und Gesellschaft verankert sein. Statt die Verantwortung auf die Wehrdienstleistenden oder die Exekutive zu delegieren, muss die Bundeswehr eine „Parlamentsarmee" bleiben.

7. Kostengünstiger?

Wehrpflichtige sind auf Grund des niedrigeren Wehrsoldes pro Kopf „billiger", aber keineswegs kosteneffizienter. Denn die Grundwehrdienstleistenden binden viel Ausbildungspersonal und Ressourcen, sind der Bundeswehr auf Funktionsposten aber nur für wenige Monate „von Nutzen". Für Auslandseinsätze stehen sie wegen nicht zureichender Ausbildung gar nicht zur Verfügung. Das ist ein Musterbeispiel für den ineffizienten Einsatz von Arbeitskräften. Die Wehrpflicht verursacht volkswirtschaftlich höhere Kosten. (vgl. DIW-Wochenbericht 4/04)

Die niedrigeren Personalkosten von Wehrpflichtigen sind für einen Ressortminister in Zeiten knapper Kassen ein in der Öffentlichkeit gerne verwendetes Argument. Die Beibehaltung der Wehrpflicht und des personal- und kostenintensiven Erfassungs- und Rekrutierungsapparates können sie aber keineswegs begründen. Sie stellen nur einen Teil der Kosten dar. Und nicht jeder Wehrpflichtige muss durch einen Berufssoldaten ersetzt werden. Bislang haben die Befürworter der Wehrpflicht auch noch keine überprüfbaren Berechnungen vorgelegt, welche Mehrkosten ihrer Auffassung nach eine Freiwilligenarmee mit sich bringen würde. Studien, die von Befürwortern einer Freiwilligenarmee vorgelegt wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass diese - z. B. bei 220.000 Soldaten incl. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Nachwuchsgewinnung - kostengünstiger wäre als das jetzige Modell.

B. Verbündete Freiwilligenarmeen: nur teurer und dümmer?

Der Trend in NATO und EU geht eindeutig Richtung Freiwilligenarmee. Deshalb muss Deutschland dem keineswegs folgen. Aber es gilt, aus den Erfahrungen der anderen zu lernen, im Positiven und im Negativen. Die Bundeswehr kann selbstbewusst auf ihre friedensbewahrenden Einsätze auf dem Bal­kan und in Afghanistan sehen. Sie hat sich als Armee der Inneren Führung bewährt und hohes Anse­hen erworben. Allerdings ist es verkürzt, überheblich und ausgesprochen bündnisunfreundlich, sie der Wehrpflicht wegen als die intelligentere und bessere Armee hoch zu stilisieren - und die Freiwilligenarmeen pauschal als dümmer, brutaler, älter und teurer abzuqualifizieren. Wer Freiwilligenarmeen grundsätzlich unter Söldner-, gar Folterverdacht stellt, verkennt die höchst unterschiedlichen Militärkul­turen (parlamentarische Kontrolle, Innere Führung, Auftragstaktik), negiert, dass der Bundeswehr die schlimmsten Herausforderungen - ein Kriegseinsatz auf Land - bisher erspart blieb, und beleidigt die Verbündeten wie die freiwilligen Bundeswehrangehörigen.

9. Akzeptanz

Die Kluft ist unübersehbar: Die Wehrpflicht findet relativ hohe Akzeptanz bei denjenigen, die von ihr nicht oder nicht mehr betroffen sind. Demgegenüber stellen die Jugendoffiziere der Bundeswehr in ihrem Jahresbericht 2003 fest: „Die Akzeptanz der allgemeinen Wehrpflicht ist unter Jugendlichen fast gänzlich geschwunden. ( ... ) für die junge Generation auch nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die Bundesrepublik Deutschland für eine Freiwilligenarmee entscheidet." Nach der Änderung der Einberu­fungskriterien sei „das Gefühl der Wehrgerechtigkeit so gut wie nicht mehr zu vermitteln". Das jahre­lange Bemühen, die Wehrpflicht „neu zu begründen" hat offenbar nichts gefruchtet. Der Anspruch, die Wehrpflicht sei Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen, ist Ideologie, nicht Wirklichkeit. Immerhin engagieren sich nach Feststellung des „Zweiten Freiwilligensurveys 2004" 35% der 14- bis 25-Jährigen bürgerschaftlich! Unter den von der Bundeswehr unabhängigen Fachjournalisten findet die Wehrpflicht nahezu keine Fürsprecher mehr.

10. Untaugliche Rettungsversuche

Die Vorschläge zur Rettung der Wehrpflicht werden wohl zahlreicher, aber keineswegs durchdachter.

  • Einige SPD-KollegInnen empfehlen eine weitere Reduzierung der Wehrdienstdauer auf sechs, gar drei Monate. Damit würde zwar der „Durchlauf" erhöht, aber die Bundeswehr hätte in ers­ter Linie viel Ausbildungslast und keinerlei direkten Nutzen von Wehrdienstleistenden. Heraus käme eine „Halde" von nur ansatzweise ausgebildeten Hilfssoldaten. Der Zivildienst würde auf ein kaum noch nützliches Zwangspraktikum reduziert werden.
  • Aus der Union kommen Forderungen, Wehrpflichtige vermehrt im „Heimatschutz" und zur Ter­rorabwehr einzusetzen, gar einer „sicherheitspolitischen Dienstpflicht". Der Einsatz von Wehr­pflichtigen zur Terrorabwehr wäre sinnlos und verantwortungslos. Sie wären nur einsetzbar als angelernte Personalreserve für Polizei und BGS beim Objekt- und Raumschutz - mit der Waffe und Hoheitsbefugnissen auf der Straße, konfrontiert mit höchst unterschiedlichen Her­ausforderungen. Das liefe auf eine ständige Ãœberforderung hinaus und hätte erheblich Risiken zur Folge. Hinzu kommt, dass Wehrpflichtige den Rest an Dienstmotivation verlieren, wenn sie zunehmend im Wach- und Sicherungsdienst eingesetzt würden.
  • Für eine allgemeine Dienstpflicht gibt es Stimmen im ganzen politischen Spektrum, am meis­ten bei der Union, aber auch bei Rot-Grün. Seit Jahren betonen die Wohlfahrtsverbände nach­drücklich, dass diese gut gemeinte Idee nicht nur dem Verfassungs- und internationalen Recht (Europäische Menschenrechtskonvention, Konventionen 29 und 105 der Internationalen Ar­beitsorganisation zur Zwangsarbeit) widersprechen würde, sondern sehr problematische Folgen hätte: Wo Hunderttausende kurzfristige Einsatzplätze gefunden und staatlich besetzt werden müssten, wäre eine breite Entprofessionalisierung die zwangsläufige Folge. Für den Bund würden ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Mehrkosten von mehreren Milliarden Euro entstehen. Der Grundimpuls, dass möglichst viele Menschen sich sozial und ehrenamtlich en­gagieren sollen, ist Konsens bei Rot-Grün. Allerdings hat sich überwiegend die Auffassung
  • durchgesetzt, dass dies auf freiwilliger Basis und altersoffen organisiert werden sollte.

Fazit: Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen

Die Dynamik von Streitkräftereformen und gesellschaftlichem Wandel gehen in Richtung Freiwilligenarmee. Statt sich in aussichtslosen Rückzugsgefechten zu verlieren oder die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen, ist die Politik in der Pflicht, die Initiative zu ergreifen. Der SPD, die unter der Überschrift „Innovation und Gerechtigkeit" angetreten ist, den Politikwandel in Deutschland gestalten, wird es nicht gelingen, die Wehrpflicht glaubhaft und überzeugend zu begründen. Insofern wären die Wehrpflichtbefürworter in der SPD gut beraten, die Wehrpflicht im Eifer ihrer Verteidigung nicht so zu überhöhen, dass spätere Kurskorrekturen nur noch mit erheblichen Begleitschäden möglich sind.

Im Interesse einer konsequenten und tragfähigen Bundeswehrtransformation muss die Koalition zügig zu einer Klärung der künftigen Wehrform kommen. Eine Bekräftigung der Wehrpflicht ist außerhalb jeder Realität. Auf der Tagesordnung steht nicht mehr das OB sondern das WIE des Übergangs zur Freiwilligenarmee und wie der bereits eingeleitete Wandel zur Freiwilligenarmee effizient, bündniskompatibel, friedensfördernd, demokratie- und sozialverträglich gestaltet werden kann. Die Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und die Einführung eines attraktiven, freiwilligen und flexiblen Kurzdienstes sind hierfür wichtige nächste Schritte.

Hin weis: 

Thesenpapier als PDF-Datei.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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