Frieden     Sicherheit    Abrüstung
Logo

www.nachtwei.de

Genauer Hinsehen: Sicherheitslage Afghanistan (Lageberichte + Einzelmeldungen) bis 2019
Navigation Themen
Navigation Publ.-Typ
Publikationstyp
•  Pressemitteilung (319)
•  Veranstaltungen (7)
•  Pressespiegel (20)
•  Bericht (412)
•  Artikel + (227)
•  Aktuelle Stunde (2)
•  Antrag (59)
•  Presse-Link (108)
•  Interview (65)
•  Rede (111)
•  Große Anfrage (4)
•  Kleine Anfrage (31)
•  Fragestunde (1)
•  Tagebuch (48)
•  Offener Brief (32)
•  Persönliche Erklärung (6)
•  Veranstaltungstipp (6)
•  Vortrag (23)
•  Stellungnahme (60)
•  Weblink (17)
•  Aufruf (5)
•  Dokumentiert (35)

Rüstung + Artikel von Winfried Nachtwei für Zeitschriften u.ä.
Browse in:  Alle(s) » Meine Themen » Rüstung
Alle(s) » Publikationstyp » Artikel
Any of these categories - All of these categories

Informationen + Klarstellungen zu bewaffneten Drohnen vor dem Hintergrund meiner Einblicke in deutsche und US-Einsatzpraktiken

Veröffentlicht von: Nachtwei am 10. Juni 2021 20:28:29 +01:00 (16813 Aufrufe)

Nach langjähriger Debatte um bewaffnete Drohnen lege ich reichlich verspätet ein Beratungspapier zum Streitthema vor. Andere Prioritäten in den letzten Monaten verschleppten die Fertigstellung des Papiers, das ich vor einiger Zeit begonnen hatte. Es ist der Versuch, die Debatte näher an die realen Einsatzkontexte zu bringen und damit zu einer Versachlichung beizutragen. Insbesondere meine ziemlich umfassenden Einblicke in die schärfsten Seiten deutscher Auslandseinsätze im Rahmen der G36-Kommission haben meine zunächst lange voll ablehnende Haltung zu bewaffneten Drohnen verändert. Dass sich aus Erfahrungen Lernen und Positionsänderungen ergeben, ist mir in meinen mehr als 50 politischen Jahren schon mehrfach passiert. Das will ich auch nicht drangeben.

Informationen und Klarstellungen zu bewaffneten Drohnen vor dem

Hintergrund meiner Einblicke in deutsche und US-Einsatzpraktiken

Winni Nachtwei, 10.06.2021

Mein Hintergrund

Als Mitglied des Verteidigungsausschusses und Unterausschusses Rüstungskontrolle + Abrüstung (1994-2009) hatte ich intensiv mit den Kampagnen zum Verbot von Antipersonenminen und Streumunition sowie der Beobachtung von Einsätzen bewaffneter Drohnen durch US-Streitkräfte in Afghanistan und Pakistan zu tun.

- In Sachen Streumunition gehörte ich im Bundestag zu den parlamentarischen Treibern ihres völkerrechtlichen Verbots. Im April 2005 vereinbarte ich für die bündnisgrüne Fraktion mit einem Staatssekretär des BMVg die beschleunigte und erweiterte Ausmusterung und Vernichtung von Antifahrzeugminen, die Zivilpersonen gefährden können, und von Streumunition. (Bundestagsrede zur Unterzeichnung des Abkommens zum Verbot von Streumunition, 30. Mai 2008, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=36-120-130&aid=711  )

 Zum Einsatz bewaffneter US-Drohnen und dem Einsatzkontext berichtete ich ab Anfang 2008 fortlaufend in meiner Materialsammlung „Sicherheitslage Afghanistan (militärisch/ polizeilich)“, so am 19.01.2008:

«Anmerkung zu UAV`s (Unmanned Aerial Vehicle): Die MQ-9 Reaper («Sensenmann») ist eine Weiterentwicklung der MQ-1 Predator. Reichweite bis 6.000 km, max. Flugzeit 14 Stunden (bewaffnet) bis 30 Stunden (unbewaffnet, Aufklärung), Flughöhe maximal 15.000 m, Bewaffnung bis zu 14 Hellfire-Raketen (bis 8 km Reichweite) oder Mix aus Hellfire und Präzisionsbomben. Erfassung fester und beweglicher Bodenziele mit Auflösung von 30 Zentimetern dreidimensional auf bis zu 50 km Entfernung bei allen Witterungsbedingungen. Start in Bagram, Steuerung im Einsatz aus Creech Air Force Base in Nevada in 12.000 km (!) Entfernung. Vergleich zur F-16: gleiche Einsatzhöhe, ähnliche Waffenlast, gleiche Sensorleistung, viel längere Stehzeit über dem Kampfgebiet (bei F-16 nur 30 Minuten, MQ-9 mindestens 14 Stunden), Sofortreaktion. Kosten: Ein Satz von vier MQ-9 incl. Bodenausstattung 69 Mio. $, F-16-C/D 24,4 Mio. $ pro Stück. Eine Reaper-Besatzung kann zwei bis drei Maschinen führen. Zu Beginn des AFG-Einsatzes waren zwei bewaffnete Predator im Einsatz, heute sind UAV`s in AFG sieben Tage die Woche rund um die Uhr im Einsatz. Erster Waffeneinsatz der MQ-9 am 27. Oktober bei Deh Rawod/Uruzgan.

Als sicherheitspolitischer Sprecher der Fraktion kritisierte ich im Bundestag immer wieder deutlich den Einsatzkontext, die US-Antiterroroperation Enduring Freedom und die Haltung der Bundesregierung dazu, so im Bundestag am 08.11.2007:

„Seit jedoch nach der Ausweitung von ISAF auf das ganze Land die Gewalt in den ursprünglichen Operationsgebieten von Enduring Freedom geradezu explodiert ist, muss man verstärkt die Frage nach der Wirksamkeit stellen. Alles, was ich dazu ansonsten gehört habe, ist so beunruhigend wie eindeutig. Hochrangige Insider haben mir gegenüber die Operationsweise von Enduring Freedom mit folgenden Worten beschrieben: Es gehe nicht vorrangig darum, Gefangene zu machen, sondern darum, die Taliban zu zerschlagen; die Taliban würden mithilfe der Luftwaffe gnadenlos niedergemacht. Sehen Sie sich bitte auch die Meldungen über Enduring Freedom der letzten Tage und Wochen auf der entsprechenden Webseite an. (…) Die tatsächliche Wirksamkeit der Antiterroroperation Enduring Freedom ist äußerst zwiespältig. Militärische Siege gibt es am laufenden Band. Aber zugleich werden dabei – das ist die Botschaft, die wir aus Afghanistan immer wieder hören – fortwährend Köpfe und Herzen der Bevölkerung verloren. (…) OEF ist inzwischen längst kontraproduktiv geworden. Sie dient nicht, wie vorgesehen, der Terrorismuseindämmung, sondern facht den Terrorismus eher an.“

Im Beratungspapier „Enduring Freedom nach sechs Jahren: Selbstverteidigung ohne Grenzen – mehr Begleitschäden als Nutzen“ vom 14.11.2007 schrieb ich:

„Zur Wirksamkeit „verweigert die Bundesregierung trotz wiederholter Nachfragen unsererseits seit Jahren jede konkrete Auskunft. Beim Besuch der Obleute des Verteidigungsausschusses in Washington Ende Oktober erhielt ich im Pentagon auf meine Frage nach der OEF-Wirksamkeit von einem Unterstaatssekretär nicht mehr als die Antwort, das sei eine exzellente Frage, die man sich auch des Öfteren stelle.“

Und bei der Bundestagsdebatte zu Enduring-Freedom am 04.11.2008 stellte  ich fest:

„Ich habe alle Mandatsentscheidungen, die im Bundestag seit 1994 getroffen wurden, mitbekommen. (…) Die Diskussionen der letzten Jahre über Enduring Freedom waren Tiefpunkte der parlamentarischen Beratungen und in Sachen Parlamentsbeteiligung. Herr Minister Steinmeier, ich habe heute von Staatsminister Erler Antworten auf von mir gestellte Fragen zur Wirksamkeit von Enduring Freedom usw. erhalten. Ich kann sie Ihnen gleich einmal geben. Diese Antworten sind eine Frechheit. Ich glaube, Sie werden sich für diese Antworten schämen. So geht das nicht weiter.“

 https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16185.pdf

(1) Schlüsselfragen

- Wie sind bewaffnete Drohnen aus Sicht des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts zu beurteilen?

- Welchen Stellenwert (Nutzen/Risiken) haben bewaffnete Drohnen für

  • die Auftragserfüllung bei Bundeswehreinsätzen im Rahmen des Völkerrechts (Landes- und Bündnisverteidigung, Kriseneinsätze) und des Bundestagsmandats für die Konfliktentwicklung im Einsatzgebiet (darin Schutz der Zivilbevölkerung) sowie die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Soldaten?
  • die parlamentarische Kontrolle von Einsätzen?
  • die Bündnisfähigkeit und den Bündniszusammenhalt?
  • internationale Rüstungskontrolle und dynamiken?
  • das Verhältnis der Bundeswehrangehörigen, insbesondere der Einsatzkräfte zu ihren politischen Auftraggebern in Exekutive und Bundestag?

 (Bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses zu bewaffneten Drohnen am 05.10.2020 kam der Stellenwert von Drohnen für die Auftragserfüllung nicht zur Sprache. Auffällig war bei einem Teil der Sachverständigen und einzelnen Abgeordneten die Fokussierung auf den Selbstschutz – als wäre Bundeswehr im Einsatz primär, um sich selbst zu schützen. Von Sachverständigen der ablehnenden Seite gab es die Empfehlung, sich ganz von robusten Einsätzen fernzuhalten. Das würde bedeuten, jede Befähigung zur UN-„Friedenserzwingung“ wie zur Landes- und Bündnisverteidigung aufzugeben.)

(2) Die öffentliche Wahrnehmung und völkerrechtliche Bewertung

von Kampfdrohnen ist in Teilen der Öffentlichkeit geprägt von dem Kontext, in dem sie seit einigen Jahren nicht nur, aber vor allem eingesetzt wurden – dem  US-amerikanischen „Krieg gegen den Terror“ in Afghanistan, Pakistan, Somalia, Jemen etc.. Für nicht wenige Bundesbürger wurden bewaffnete Drohnen damit zu einem Synonym für extralegale Tötungen und völkerrechtswidrige Geheimkriege.

Das traf auch für mich zu, der ich ab Sommer 2007 zu Afghanistan Sicherheitsvorfälle, Kämpfe, Angriffe der verschiedenen Seiten sowie  Waffeneinsätze insbesondere von US-Kräften in meinen „Materialien zur Sicherheitslage in Afghanistan" ( www.nachtwei.de ) dokumentierte. Im Rahmen von Enduring Freedom und der Folgeoperation Freedom`s Sentinel wurde militärische Gewalt oft exzessiv, unverhältnismäßig und jenseits des humanitären Völkerrechts eingesetzt. Die Geheimoperationen der CIA, über die es vor Ort nie Auskunft gab, sollen für besonders viele extralegale Tötungen verantwortlich sein.

Für solche Operationen werden Kampfdrohnen mit ihren langen Stehzeiten, Aufklärungs- und schnellen Reaktionsfähigkeiten besonders geeignet gewesen sein.

Der völkerrechtswidrige Einsatz von Kampfdrohnen ist aber kein Merkmal der Drohnen an sich, sondern Ausdruck eines spezifischen politischen und Einsatzkontextes.

In Deutschland und vielen anderen Rechtsstaaten wäre ein solcher Einsatz mit extralegalen Tötungen und Geheimkriegen eindeutig illegal und verfassungswidrig. Bundesregierung und Bundestag lehnen eine solche Einsatzpraxis für deutsche Kräfte eindeutig und glaubwürdig ab. Sie wäre überdies auch mit Anspruch und Wirklichkeit des Staatsbürgers in Uniform unvereinbar und würde die Innere Führung zerstören.

Insofern ist es verfehlt, die Realität des US-Drohnenkrieges auf die Bundeswehr zu projizieren. Wollte man dieser „Logik“ folgen, müsste auch andere Waffensysteme, die illegal und völkerrechtswidrig eingesetzt werden, generell gestoppt werden – so Kampfflugzeuge mit Präzisionsmunition, Scharfschützengewehre, Kleinwaffen überhaupt. Oder in der Kriegsgeschichte: Bei den Angriffsblitzkriegen der deutschen Wehrmacht gegen die europäischen Nachbarn hatte die  Panzertruppe die Schlüsselrolle. Hätten die alliierten Truppen deshalb bei der Befreiung Europas auf Panzer verzichten sollen?

Wo in Teilen der Gesellschaft und Politik ein unterschiedsloses Pauschalbild von Militär vorherrscht, wo der verfassungsrechtliche Auftrag der Bundeswehr faktisch nicht ernst und die Friedens- und Rechtsbindung der Bundeswehr nicht für bare Münze genommen werden, ist die Neigung besonders verbreitert, der Bundeswehr alles zuzutrauen, was auch US-Streitkräfte tun.  Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist: Faktisch werden damit Bundeswehr und politische Führung unter Generalverdacht gestellt, auch eine Bundesregierung mit erheblicher grüner Beteiligung.

Einem Grundmisstrauen gegenüber Regierungspolitik leisteten bis heute aber auch Bundesregierungen Vorschub, die zum Beispiel die zentrale Rolle von Ramstein bei der US-Drohnenkriegführung schweigend hinnehmen.

(3) Besondere Eigenschaften von Kampfdrohnen und humanitäres Völkerrecht

Kampfdrohnen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von bemannten Kampfflugzeugen, verfügen aber bezüglich Distanz, Aufklärung, Stehzeiten, Reaktionszeiten, Präzision über erheblich gesteigerte Fähigkeiten. Durch Präsenz / show of force können sie Angriffe auf eigene Kräfte im Vorhinein verhindern. Nicht geeignet sind Kampfdrohnen (bisher) für einen umkämpften Luftraum und Luftkämpfe.

Die lange Stehzeit, höhere Präzision und dosierter Kampfmitteleinsatz können die Unterscheidung von Kombattanten und Zivilpersonen erleichtern und das Risiko von zivilen Begleitschäden verringern. Die Waffenwirkung von Kampfdrohnen widerspricht nicht dem humanitären Völkerrecht, sie ist nicht unterschiedslos (wie bei Antipersonenminen, Streumunition) und mit  - laut Art. 23 Haager Landkriegsordnung - „unnötigem Leid“ verbunden. Insofern haben bewaffnete Drohnen das Potential, Anforderungen des humanitären Völkerrechts besser zu genügen.

Die relativ hohe Zahl an Zivilopfern bei US-Drohneneinsätzen resultiert meines Wissens nicht aus mangelnder Zielgenauigkeit, sondern aus den Einsatzregeln (wer + was alles als legitime Ziele gelten), und der Verlässlichkeit der Zielaufklärung.

(4) Ausschlaggebend: Der politische und rechtliche Kontext, das Einsatzszenario und die Wirkungen auf die Konfliktdynamik

Alle bisherigen über 50 bewaffneten Einsätze der Bundeswehr sollten im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit Bedrohungen der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens entgegenwirken, Kriegsgewalt eindämmen und verhüten sowie Konfliktregionen stabilisieren (strategisches Ziel). In drei Fällen kam es dabei zu Kampfeinsätzen, einmal (in Afghanistan) zu ausdrücklicher Aufstandsbekämpfung.  Auf bundesdeutscher Seite verband sich damit aber niemals die Vorstellung, eine Aufstandsbewegung wie die Taliban militärisch besiegen zu können.

In einem Großteil der Bundeswehrauslandseinsätze (SFOR, ALTHEA, KFOR, EUFOR Congo, ISAF bis 2008), also in ausdrücklichen Stabilisierungsphasen, wo Kontakt zur Bevölkerung und Vertrauensbildung, Gewinnung von Hearts and Minds zentral sind, wären Kampfdrohnen nicht nur überflüssig, sondern höchstwahrscheinlich kontraproduktiv gewesen. Man stelle sich Gesprächsaufklärung und Vertrauensbildung mit Kampfdrohnenbegleitung vor.

Mit Zunahme asymmetrischer Angriffe und anwachsender Aufstandsbewegung erhöhte sich das Risiko für die Bundeswehrkontingente, wurde vermehrt Luftnahunterstützung (US-Kampfbomber und –Hubschrauber, keine deutschen) angefordert und verringerte sich ihre Operationsfreiheit erheblich. Das beeinträchtige massiv die Auftragserfüllung.

Die Befragung von über 150 gefechtserfahrenen Afghanistan-Veteranen durch die von mir geleitete Unabhängige G36-Kommission im Jahr 2015 ergab,

„dass es die meisten Gefallenen und Verwundeten dadurch gab, dass die Aufständischen zuerst Sprengladungen zündeten bzw. mit Handwaffen und Panzerfäusten das Feuer eröffneten. Hierbei hatten die Aufständischen den Vorteil der Überraschung und der eigenen guten Deckung gegenüber den ungedeckten Bundeswehrkräften. Bundeswehrsoldaten hatten zu dem Zeitpunkt noch keinen Schuss abgegeben.“ (Bericht der Kommission zur Untersuchung des Einsatzes des G36-Sturmgewehres in Gefechtssituationen“, Berlin 2015, S. 38. Der Bericht wurde zumindest allen Abgeordneten des Verteidigungsausschusses zugestellt. Dass der Bericht entgegen meiner Empfehlung nicht allgemein öffentlich gemacht wurde, war Ausdruck einer politisch dummen Geheimniskrämerei.)

Mit anderen Worten: Die Patrouillen der Bundeswehrerlitten ihre meisten und schwersten Verluste in der Eröffnungsphase von Hinterhalten und gegnerischen Angriffen, wenn eigene Kräfte sich „wie auf dem Präsentierteller“ bewegen mussten.

In solche Szenarien wären bewaffnete Drohnen ein sehr wirksames und verhältnismäßiges Mittel des Patrouillen- und Konvoischutzes gewesen, wahrscheinlich besser als eine Panzerhaubitze oder anzufordernde F16 der US-Air Force.

(In den Jahren 2010/2011 erreichte die kriegerische Auseinandersetzung in RC North mit rund 160 Feindkontakten der Bundeswehr, mit 15 Gefallenen und 114 körperlich Verwundeten  ihren Höhepunkt.)

Ein Beispiel für den Objektschutz begegnete mir bei meinem letzten Afghanistanbesuch im Oktober 2019 in Camp Pamir/Kunduz (aus meinem Reisebericht):

„Am 31.08./01.09. wurden acht Raketen auf Camp Pamir abgeschossen, vier schlugen im Lager ein. Das waren so viele wie lange nicht. Zwei Sekunden Warnzeit habe man da. Wenn ein Geschoss in 150 m Entfernung detoniere, dann nehme das schon mit. Die Taliban hätten ihre Treffgenauigkeit erheblich verbessert.

Die Raketen- und Mörserbeschuss erfolgte aus fünf bis sieben km Entfernung, vor allem aus nicht einsehbaren Flusstälern. Da brauche man dringend einen genügend hohen Turm.

Über Fähigkeiten zur Selbstverteidigung gegen Steilfeuerbedrohungen verfügen nur die US-Streitkräfte. Vordringlich sei eine bessere Aufklärung (Turm, kleiner Ballon für 150-300 m Höhe); verbesserter Schutz; verbesserte Wirkung.“

„Vor drei Nächten wurden in Aliabad, gerade drei km vom Camp entfernt, 18 Polizisten an einem Checkpoint  regelrecht hingerichtet. Die Feuerwechsel sah man vom Wachturm. Da leide man mit. Man konnte nicht eingreifen.“

Im Rahmen der allermeisten aktuellen bewaffneten Bundeswehreinsätze gibt es zzt. keine Einsatzszenarien, wo ständig Luftnahunterstützung  gebraucht würde, also auch Kampfdrohnen eine Option sein könnten. Bei MINUSMA in Mali soll ein Einsatz bewaffneter Drohnen politisch sehr kritisch gesehen werden. Die Erfahrung von bald 30 Jahren deutscher Beteiligung an internationalen Kriseneinsätzen zeigt aber, dass die Szenarien immer wieder sehr verschieden, kaum prognostizierbar sind und sich schnell ändern können. Insofern muss bei der Anschaffung militärische Fähigkeiten weiter voraus gedacht werden.

Deshalb meine grundsätzliche Schlussfolgerung: Zum Schutz eigener Kräfte und ihrer Operationsfreiheit bei einem Kriseneinsatz in einem Hochrisikoumfeld  k ö n n e n Kampfdrohnen einen maßgeblichen Beitrag leisten – mit deutlichen Vorteilen gegenüber Kampfbombern oder Hubschraubern, die bisher immer von Verbündeten gestellt werden mussten.

Kampfdrohnen wie militärische Waffensysteme generell dienen aber nicht nur dem Selbstschutz, sondern auch der Durchsetzung des Auftrages (wie es in UN-Mandaten immer wieder heißt) und ggfs. einer offensiven Gegnerbekämpfung.

Im Rahmen der US-Aufstandsbekämpfung in Afghanistan war die enorme Wirksamkeit von Kampfdrohnen bei der Tötung von Führungs- und Schlüsselpersonen der Aufständischen offenkundig. Wie aber wirkte die großflächige Dauerpräsenz und Einsatz von Kampfdrohnen, die für eine Asymmetrie der Stärke stehen, auf die Kampfmoral und –taktik der Aufständischen, wie auf die Bevölkerung? Trugen sie tatsächlich zu einer Schwächung der Aufständischen, zu einer Eindämmung terroristischer Gewalt und zum ISAF-Mandatsziel „sicheres Umfeld“ bei? Oder heizten sie im Gegenteil den asymmetrischen Gewaltkonflikt nur an? US-General Stanley McChrystal, ISAF-Kommandeur 2009/2010, sprach von der COIN(Counter-insurgency)-Mathematik: Man töte zwei Aufständische – und bekomme über deren Brüder, Väter, Söhne, Freunde zwanzig neue Aufständische.

Heute ist unübersehbar, dass die taktische Überlegenheit vor allem der US-Kräfte in Afghanistan das Scheitern auf strategischer Ebene nicht verhindern konnte. Ob sie vielleicht sogar dazu beitrug, sei dahingestellt.

Dass Antiterroroperationen mit permanenter und großräumiger Drohnenüberwachung zur Traumatisierung von Zivilbevölkerung führen und Konfliktdynamiken anheizen können, konstatierte Prof. Carlo Masala bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 5.10.2020.

Im Krieg um Berg-Karabach 2020 wurden Kampfdrohnen (einschließlich „Kamikaze-drohnen“) in Kombination mit einer überlegenen taktischen Gefechtsfeldaufklärung so breit und wirksam eingesetzt wie nie zuvor in einem Krieg – einseitig von Aserbeidschan. Armenische Flugabwehr, Kommandostrukturen, gepanzerte Fahrzeuge wurden gezielt zerstört, Nachschubwege unterbrochen, armenische Truppen in Sammlungsräumen zerschlagen. Fehlende Fähigkeiten in der Drohnenabwehr öffneten ein Scheunentor der Verwundbarkeit. Die Bundeswehr schaffte 2012 ihre Heeresflugabwehr ab und verfügt nur über ein stationäres Nahbereichs-Flugabwehrsystem MANTIS zum Feldlagerschutz in einstelliger Zahl. Das Flugabwehrsystem Ozelot ist gegen kleinere Drohnenziele wirkungslos.

Auch wenn ich mich bisher damit nicht intensiver beschäftigt habe:

Um ihren grundgesetzlichen Auftrag einer glaubhaften  Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen, ist die Bundeswehr angesichts der rasanten Verbreitung von Drohnentechnologie auf eine leistungsfähige Drohnenabwehr zwingend angewiesen. Mein starker Eindruck ist, dass die Bundeswehr nur auf Kosten ihrer Auftragserfüllung künftig auf bewaffnete Drohnen verzichten könnte. Wer prinzipiell Kampdrohnen ablehnt, müsste etwas zu alternativen Waffensystemen z.B. für die Luftnahunterstützung sagen können.

(5) Absenkung der Hemmschwelle zum Gewalteinsatz -

bei Einsatzkräften?

Die Warnung, Kampfdrohnen würden die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz senken, beruht auf der Annahme, die Führungsebenen der Bundeswehr bzw. des Einsatzverbundes von NATO, UN, EU würden eher Gewalt einsetzen, wenn dies ohne eigenes Risiko geschehen würde. Diese Annahme ist eine Unterstellung und ein empirisch widerlegbarer Generalverdacht. Grundsätzlich ist der Einsatz tödlicher Gewalt bei Kriseneinsätzen durch die Rules of Engagement im Rahmen des humanitären Völkerrechts genau geregelt und begrenzt.

Die Ermittlungen der G36-Kommission ergaben, dass militärische Gewalt in den 25 Jahren  Auslandseinsätzen der Bundeswehr insgesamt sehr zurückhalten eingesetzt wurde. Das insbesondere von der LINKEN propagierte Pauschalbild „Auslandseinsätze = Kriegseinsätze“ wurde eindeutig widerlegt:  Beim 17-jährigen Bosnieneinsatz gab es kein einziges Feuergefecht, bei 21 Jahren KFOR Schusswaffeneinsatz nur in wenigen Fällen, in den ersten vier Jahren ISAF einen Schusswechsel (allerdings sieben Angriffe mit Sprengfallen). Seit 2006 standen deutsche ISAF-Soldaten mindestens 150 Mal in Schusswechseln und Gefechten. Auch in der kriegerischen Phase des ISAF-Einsatzes war der Schusswaffeneinsatz insgesamt kontrolliert. Zur ersten Luftnahunterstützung mit Waffeneinsatz kam es im Juni 2009 in Chahar Darreh, im Juli 2009 zum ersten Marder- und Mörsereinsatz im selben Distrikt, im Juli 2010 zum ersten Einsatz der Panzerhaubitze 2000. Bezogen auf den Bodeneinsatzes heißt es im Kommissionsbericht: „Dass zur Erfüllung des militärischen Auftrages immer auch die besondere Rücksichtnahme auf die Zivilbevölkerung gehört, ist für unsere Soldaten offenkundig eine Selbstverständlichkeit.“ (S. 48)

Die Annahme, bei den Drohnenpiloten könne sich eine Ego-Shooter-Mentalität austoben, verkennt, dass diese ihre Zielpersonen und Trefferwirkungen so genau sehen, „miterleben“ wie es bei den sonst üblichen Distanzwaffen kaum möglich ist. Drohnenpiloten sind nicht selten PTBS-geschädigt.

Bei den politisch Verantwortlichen?

In Deutschland ist die Parlamentsbeteiligung an Mandatsentscheidungen und Einsatzkontrolle so intensiv wie in wenigen anderen Ländern. Die deutsche außen- und sicherheitspolitische Kultur ist geprägt von einer deutlichen Zurückhaltung gegenüber dem Einsatz militärische Gewalt und Kampfeinsätzen und einer deutlichen zivil-militärischen Orientierung. Die ernüchternden Erfahrungen des Afghanistaneinsatzes haben diese Zurückhaltung eher verstärkt als gemindert. Anlässlich der Aussetzung der Wehrpflicht wurde davor gewarnt, das könne die Hemmschwelle zu neuen Einsätzen senken. Dieses traf nicht ein. Es gibt keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine willentlich stärkere Orientierung auf „robustere“ Einsätze. Bei Kriseneinsätzen ist das Gegenteil der Fall.

Nach allen Erfahrungen mit überraschenden Konfliktentwicklungen kann eine verantwortliche Sicherheitspolitik solche Einsäte aber auch nicht ausschließen.

(6) Fürsorgepflicht des Dienstherren und der politischen Auftraggebers

Dass Bundeswehrsoldaten, die vom Bundestag in gefährliche Einsätze entsandt werden, bestmöglich ausgestattet und auch geschützt sein sollen, ist im Bundestag und weiten Teilen der Gesellschaft breiter Konsens. (z.B. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr“, Drs. 19/25293 vom 15.12.2020, S. 2)

Bundeswehrangehörige sprechen sich einmütig für die Anschaffung bewaffneter Drohnen vor allem zum Selbstschutz aus. Wenn dieses Waffensystems grundsätzlich für kritische Einsatzgebiete verweigert würde, wären deutsche Einsatzkräfte, die meist auch über keine eigene Luftnahunterstützung verfügen, angewiesen auf den „Fremdschutz“ durch Verbündete, Sehr viele Soldaten, vor allem Einsatzkräfte und –rückkehrer und ihre Angehörigen, würden solches als Bruch der elementaren Fürsorgepflicht ihres Dienstherrn werten. Das sowieso schon erhebliche Nichtvertrauen vieler Bundeswehrangehöriger in ihre politischen Auftraggeber (oft fehlende Klarheit und Erfüllbarkeit von Aufträgen, gesellschaftliches Desinteresse an Einsätzen etc.) bekäme vermutlich kräftigen Aufwind.

(7) Parlamentarische Kontrolle von Bundeswehreinsätzen

Kampfdrohnen dürfen nur im Rahmen mandatierter Einsätze zum Einsatz kommen.

Technisch ist ein Drohneneinsatz bis zum Waffenabschuss so genau kontrollierbar, steuerbar und durch Aufzeichnung an verschiedenen Stellen nachvollziehbar wie kaum ein anderes Waffensystem. (vgl. Bericht des BMVg „zur Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen“ und „Grundsätze für den Einsatz von deutschen bewaffneten Unmaned Aircraft Systems (UAS)“vom 03.07.2020)

Damit sind die technischen Voraussetzungen einer jederzeitigen, umfänglichen und sehr detaillierten parlamentarischen Kontrolle gegeben. Ob damit auch die Kontrolle im parlamentarischen Alltag gestärkt wird, ist allerdings nicht ausgemacht.

Offen ist, wieweit beim Einsatz von Kampfdrohnen  die Geheimhaltung praktiziert wird und diese möglicherweise wie Spezialeinsätze eingestuft werden und damit einer parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen werden. Es liegt auf der Hand, dass bei Drohneneinsätzen „zum Schutz von Operationen“ besondere  Geheimhaltungsinteressen geltend gemacht würden.

Hier kommt es zentral auf den Bundestag und seine Mehrheitsfraktionen an, endlich für eine seriöse parlamentarische Kontrolle auch in sensiblen Einsatzbereichen zu kommen – ohne dabei auf einen „parlamentarischen Feldherrnhügel“ zu geraten.

 

(8) Bündnisfähigkeit und Bündniszusammenhalt

Bei multinationalen Einsätzen sich von bewaffneten Drohnen der Verbündeten schützen zu lassen, selbst aber weder diese noch andere Schutzfähigkeiten (Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber) in den multinationalen Kräfteverbund einzubringen, würde von vielen Verbündeten wohl als Mangel an Verlässlichkeit und als Bündnisilloyalität gewertet.

Gewarnt wird vor einer Bündnisdynamik und schiefen Ebene (slippery slope) Richtung Einsatzpraxis a la USA oder Frankreich, wenn die Bundeswehr selbst über bewaffnete Drohnen verfüge. Erwartungen und Druck kann es im Bündnis selbstverständlich geben. Aber bei vielen Gelegenheiten haben Bundesregierungen gezeigt, dass es hier keinen Automatismus geben muss: Keine Beteiligung bei der Libyen-Intervention, am Irakkrieg 2003, kein Einsatz in Afghanistan-Süd 2006 etc.

Immer mehr Verbündete beschaffen für ihre Streitkräfte bewaffnete Drohnen für Kriseneinsätze und Bündnisverteidigung. Eine deutsche Fähigkeitslücke in diesem Bereich würde die Interoperabilität (Fähigkeit zum Zusammenwirken) mit den Verbündeten gefährden.

(9) Internationale Rüstungskontrolle und -dynamiken

Bewaffnete Drohnen selbst sind keine autonomen tödlichen Waffensysteme. Diese sind dringend zu ächten, wie es auch im grünen Programmentwurf gefordert wird.

Ob Drohnen ein Türöffner zu solchen Systemen werden, muss und kann politisch verhindert werden.

(10) Grüne und Bundeswehr

Die Grünen stehen an der Schwelle zu einer Regierungsbeteiligung auf Bundesebene ab Herbst, zum ersten Mal seit 16 Jahren.

Unser Verhältnis zur Bundeswehr ist ambivalent: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Balkankriegen und –Einsätzen haben Grüne programmatisch eine VN-orientierte Haltung zu Streitkräften eingenommen: Internationales Gewaltverbot, friedlicher Interessenausgleich und Streitbeilegung; gegenüber Störungen von internationaler Sicherheit und Frieden und Friedensstörern aber das Recht auf kollektive Selbstverteidigung, Friedenssicherung und ggfs. –erzwingung im Rahmen der VN-Normen. Das hat sich niedergeschlagen in der differenzierten und sorgfältigen Haltung der Bundestagsfraktion zu Kriseneinsätzen einerseits und in der Treiberrolle der Grünen auf dem Feld der Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung andererseits.

In der Vergangenheit befassten sich fast nur die relativ wenigen, in Fachkreisen hoch anerkannten grünen Sicherheitspolitiker*innen mit der Bundeswehr. Ansonsten stehen sich unsere verschiedenen Milieus noch mit ziemlicher Distanz und einigem Misstrauen gegenüber.

In nächster Zeit wird Vertrauensbildung zwischen Grünen und Bundeswehr von besonderer Wichtigkeit sein, mit klarer friedens- und sicherheitspolitischer Ansage und ohne Anbiederei.

Das ist umso dringender, als es unter vielen Bundeswehrangehörigen eine zunehmende „Heimatlosigkeit“ gibt: Der allgemeine, wahrlich nicht unbegründete Glaubwürdigkeits-verlust „der Politik“, die sicherheitspolitischen Kompetenzverluste der Union und SPD, 

Die AfD hingegen, zu deren Bundestagsfraktion so viele ehemalige Polizisten und Soldaten gehören wie bei keiner anderen Fraktion, gibt sich als politischer Anwalt unzufriedener Bundeswehrangehöriger. Das Risiko eines politischen Rechtsdrift unter Bundeswehr-angehörigen und Reservisten, die sich von den demokratischen Parteien vernachlässigt fühlen, ist nicht unerheblich.

Vor diesem Hintergrund ist es ein gutes und wichtiges Signal, dass seit einem Jahr etliche grüne Bundeswehrangehörige bei unserer BAG-AG „Bundeswehr“ mitmachen. Ein Kernmotiv: „Die Bundeswehr nicht den Rechten überlassen!“

Die Positionierung der Grünen in der Drohnendebatte wird sich erheblich darauf auswirken, ob die anstehende breitere Vertrauensbildung vorankommt oder bestehendes Misstrauen bekräftigt wird. Fürsorgepflicht der Politik gegenüber denjenigen, die sie in Hochrisiken entsendet,  und ein wahrgenommener Generalverdacht“ gegenüber der Bundeswehr und dem Primat der Politik sind dabei zentrale Knackpunkte.

(11) Schlussfolgerung

Die Drohnendebatte ist hoch aufgeladen. Wo es für die einen um ein Einfallstor für völkerrechtswidrige Militäreinsätze und extralegale Tötungen geht, ist es für andere der Lackmustest der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Streitkräften.

Die Positionen in der Drohnendebatte liegen weit auseinander, weil sie verbunden sind mit einem grundsätzlichen Dissens gegenüber der Bundeswehr. Unüberhörbar ist, dass ein Teil der prinzipiellem Drohnengegner alle Auslandseinsätze, also auch alle VN-Friedensmissionen , Bündnisverteidigung und Streitkräfte insgesamt ablehnen.

Das ließ sich im Kontext der Antragsdebatten zum Wahlprogramm nicht konstruktiv austragen. Jedes Abstimmungsergebnis wird, so vermute ich, einhergehen mit erheblichen politischen Begleitschäden: Ein – noch so konditioniertes – Drohnen-Pro ergäbe einen Shitstorm gegen die angeblichen „Kriegstreiber“; ein pauschales Drohnen-Contra ein einhelliges Contra aus der sicherheitspolitischen Community (mit klammheimlicher Dankbarkeit der Union) und bestätigtes Misstrauen gegenüber den Grünen bei vielen Bundeswehrangehörigen.

Mit anderen Worten: Nachdem leider kein Kompromiss gefunden wurde, ist das Risiko grüner Selbstschädigung erheblich.

Ich befürworte ein differenziertes und konditionierte Pro mit klaren Einsatzregeln, unmissverständlicher Absage an illegale Einsatzpraktiken und mit wirksamer parlamentarischer Kontrolle.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Tagebuch