Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

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EUROPÄISCHE SICHERHEITSCHARTA

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 

Istanbul, November 1999

1. An der Schwelle zum einundzwanzigsten Jahrhundert erklären wir, die Staats- und Regierungschefs der OSZE-Teilnehmerstaaten, unser festes Bekenntnis zu einem freien, demokratischen und integrierteren OSZE-Gebiet, in dem Frieden zwischen den Teilnehmerstaaten herrscht und jeder Einzelne und jede Gemeinschaft in Freiheit, Wohlstand und Sicherheit lebt. Um dieses Bekenntnis Wirklichkeit werden zu lassen, haben wir beschlossen, eine Reihe neuer Schritte zu setzen. Wir sind übereingekommen,

  • die Plattform für kooperative Sicherheit zu verabschieden, um die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und anderen internationalen Organisationen und Institutionen zu stärken und auf diese Weise die Ressourcen der internationalen Gemeinschaft besser zu nutzen;
  • die Rolle der OSZE in der Friedenserhaltung auszubauen und damit den umfassenden Sicherheitsbegriff der Organisation deutlicher zu machen;
  • "Schnelle Einsatzgruppen für Expertenhilfe und Kooperation" (REACT) zu schaffen, um die OSZE in die Lage zu versetzen, Ersuchen um Hilfe und um Entsendung umfangreicher ziviler Feldoperationen rasch nachzukommen;
  • unsere Fähigkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben im polizeilichen Bereich zu verstärken, um mitzuhelfen, die Vorherrschaft des Rechts zu bewahren;
  • eine Einsatzzentrale einzurichten, von der aus Feldoperationen der OSZE geplant und entsandt werden;
  • den Konsultationsprozess innerhalb der OSZE durch die Schaffung des Vorbereitungsausschusses unter der Leitung des Ständigen Rates der OSZE zu stärken.

Wir haben den festen Willen, den Ausbruch gewalttätiger Konflikte wo immer möglich zu verhindern. Die Maßnahmen, die zu ergreifen wir in dieser Charta vereinbart haben, werden sowohl die diesbezügliche Fähigkeit der OSZE als auch ihre Möglichkeiten stärken, Konflikte beizulegen und in von Krieg und Zerstörung verheerten Gesellschaften wieder normale Verhältnisse herzustellen. Die Charta wird zur Schaffung eines gemeinsamen und unteilbaren Sicherheitsraums beitragen. Sie wird mithelfen, ein OSZE-Gebiet ohne Trennlinien und Zonen mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau zu schaffen.

I.UNSERE GEMEINSAMEN HERAUSFORDERUNGEN

2. Im letzten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts wurde im OSZE-Gebiet Beachtliches erreicht; Zusammenarbeit trat an die Stelle von Konfrontation, doch ist die Gefahr von Konflikten zwischen Staaten nicht gänzlich gebannt. Wir haben überwunden, was Europa einst trennte, doch kommen neue Risiken und Herausforderungen auf uns zu. Seit wir die Charta von Paris unterzeichnet haben, wird immer deutlicher, dass eine Bedrohung unserer Sicherheit sowohl von Konflikten innerhalb von Staaten als auch von Konflikten zwischen Staaten ausgehen kann. Wir haben Konflikte erlebt, die in vielen Fällen auf eklatante Verletzungen der OSZE-Normen und -Prinzipien zurückgingen. Wir waren Zeugen von Gräueltaten, von denen wir dachten, dass sie längst der Vergangenheit angehörten. In diesem Jahrzehnt wurde deutlich, dass jeder derartige Konflikt die Sicherheit aller OSZE-Teilnehmerstaaten in Frage stellen kann.

3. Wir sind entschlossen, aus den Gefahren, die Konfrontation und Uneinigkeit zwischen den Staaten mit sich bringen, und aus den Tragödien des letzten Jahrzehnts zu lernen. Sicherheit und Frieden müssen durch einen Ansatz gefestigt werden, der zwei Grundelemente in sich vereint: Wir müssen Vertrauen zwischen den Menschen innerhalb der Staaten schaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten vertiefen. Deshalb werden wir die vorhandenen Instrumente stärken und zusätzliche entwickeln, um Hilfe und Rat anbieten zu können. Wir werden uns noch mehr als bisher bemühen, für die volle Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten zu sorgen. Gleichzeitig werden wir verstärkte Anstrengungen unternehmen, um mehr Vertrauen und Sicherheit zwischen den Staaten zu schaffen. Wir sind entschlossen, die uns zur Verfügung stehenden Mittel zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihnen weiterzuentwickeln.

4. Internationaler Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, organisiertes Verbrechen und Drogenhandel stellen in steigendem Maße Sicherheitsrisiken dar. Terrorismus ist, was immer seine Beweggründe sein mögen, in all seinen Formen und Äußerungen unannehmbar. Wir werden uns verstärkt bemühen zu verhindern, dass in unseren Hoheitsgebieten terroristische Handlungen vorbereitet und finanziert werden oder Terroristen Zuflucht gewährt wird. Die maßlose und destabilisierende Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen stellt eine Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit dar. Wir sind entschlossen, unsere Schutzmaßnahmen gegen diese neuen Risiken und Herausforderungen zu verstärken; Grundlage dieses Schutzes sind starke demokratische Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit. Wir sind außerdem entschlossen, untereinander aktiver und enger zusammenzuarbeiten, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

5. Akute Wirtschaftsprobleme und die Schädigung der Umwelt können gravierende Folgen für unsere Sicherheit haben. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Technik und Umwelt sind daher von größter Bedeutung. Wir werden energischer auf solche Bedrohungen reagieren, sowohl in Form fortgesetzter Reformen im Wirtschafts- und Umweltbereich und stabiler und transparenter Rahmenbedingungen für die Wirtschaft als auch durch die Förderung der Marktwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Rechte. Wir registrieren mit großer Anerkennung den in der Geschichte einmaligen wirtschaftlichen Reformprozess, der in vielen Teilnehmerstaaten im Gange ist. Wir ermutigen sie zur Weiterführung dieser Reformen, die zu Sicherheit und Wohlstand im gesamten OSZE-Gebiet beitragen werden. Wir werden in allen Dimensionen der OSZE verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen die Korruption und zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit unternehmen.

6. Wir bestätigen, dass die Sicherheit in nahe gelegenen Gebieten, insbesondere im Mittelmeerraum sowie in Gebieten, die in direkter Nähe zu Teilnehmerstaaten wie jenen in Zentralasien liegen, für die OSZE von immer größerer Bedeutung ist. Wir erkennen an, dass sich aus einer Instabilität in diesen Gebieten Probleme ergeben, die unmittelbare Folgen für die Sicherheit und den Wohlstand der OSZE-Staaten haben.

II. UNSER GEMEINSAMES FUNDAMENT

7. Wir bekräftigen unser uneingeschränktes Bekenntnis zur Charta der Vereinten Nationen sowie zur Schlussakte von Helsinki, zur Charta von Paris und zu allen anderen OSZE-Dokumenten, denen wir zugestimmt haben. Diese Dokumente stellen unsere gemeinsamen Verpflichtungen dar und sind die Grundlage unserer Arbeit. Sie haben uns geholfen, der Konfrontation in Europa ein Ende zu setzen und im gesamten OSZE-Gebiet ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Solidarität einzuläuten. Sie geben eindeutige Standards für den Umgang der Teilnehmerstaaten miteinander und mit allen Menschen in ihrem Hoheitsgebiet vor. Alle OSZE-Verpflichtungen gelten ausnahmslos und gleichermaßen für jeden Teilnehmerstaat. Ihre Umsetzung in gutem Glauben ist unerlässlich für die Beziehungen zwischen den Staaten, zwischen den Regierungen und ihren Völkern sowie zwischen den Organisationen, denen sie angehören. Die Teilnehmerstaaten schulden ihren Bürgern Rechenschaft und sind einander verantwortlich für die Durchführung ihrer OSZE-Verpflichtungen. Wir betrachten diese Verpflichtungen als unsere gemeinsame Errungenschaft und somit als Angelegenheiten, die für alle Teilnehmerstaaten unmittelbare und legitime Anliegen sind.

Wir bekräftigen, dass die OSZE eine regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen und eine der wichtigsten Organisationen für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten innerhalb ihrer Region sowie ein Hauptinstrument für Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und die Normalisierung der Lage nach Konflikten ist. Die OSZE ist die umfassende Organisation für Konsultation, Beschlussfassung und Zusammenarbeit in ihrer Region.

8. Jeder Teilnehmerstaat hat dasselbe Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnisverträgen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern. Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Teilnehmerstaat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen achten. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen. Innerhalb der OSZE kommt keinem Staat, keiner Staatengruppe oder Organisation mehr Verantwortung für die Erhaltung von Frieden und Stabilität im OSZE-Gebiet zu als anderen, noch kann einer/eine von ihnen irgendeinen Teil des OSZE-Gebiets als seinen/ihren Einflussbereich betrachten.

9. Wir werden unsere Beziehungen im Einklang mit dem Konzept der gemeinsamen und umfassenden Sicherheit gestalten, im Sinne von gleichberechtigter Partnerschaft, Solidarität und Transparenz. Die Sicherheit jedes Teilnehmerstaats ist untrennbar mit der Sicherheit aller anderen verbunden. Wir werden uns mit der menschlichen, wirtschaftlichen, politischen und militärischen Dimension der Sicherheit als einem unteilbaren Ganzen befassen.

10. Wir werden den Konsens als Grundlage der Beschlussfassung in der OSZE weiterhin beibehalten. Die Flexibilität und Fähigkeit der OSZE, rasch auf ein politisches Umfeld im Wandel zu reagieren, sollte wie bisher das Kernstück des kooperativen und umfassenden Herangehens der OSZE an die gemeinsame und unteilbare Sicherheit sein.

11. Wir anerkennen die Hauptverantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und seine unverzichtbare Rolle für die Sicherheit und Stabilität in unserer Region. Wir bekräftigen unsere Rechte und Pflichten aus der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich unserer Verpflichtung in der Frage der Nichtanwendung von Gewalt oder der Androhung von Gewalt. Diesbezüglich bekräftigen wir ferner unsere Verpflichtung, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten anzustreben, wie dies in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben ist.

* * * * *

Auf dieser Grundlage werden wir unsere gemeinsame Reaktion und unsere gemeinsamen Instrumente stärken, um den Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, wirksamer entgegentreten zu können.

III. UNSERE GEMEINSAME REAKTION

ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ORGANISATIONEN: DIE PLATTFORM FÜR KOOPERATIVE SICHERHEIT

12. Den Risiken und Herausforderungen, mit denen wir heute konfrontiert sind, ist ein einzelner Staat oder eine einzelne Organisation nicht gewachsen. Im Verlauf des letzten Jahrzehnts haben wir große Anstrengungen unternommen, um eine neue Zusammenarbeit zwischen der OSZE und anderen internationalen Organisationen zu begründen. Wir bekennen uns zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den internationalen Organisationen, um die Ressourcen der internationalen Gemeinschaft bestmöglich nutzen zu können.

Wir verpflichten uns, durch die Plattform für kooperative Sicherheit, die hiermit als wesentliches Element dieser Charta angenommen wird, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen auf der Basis der Gleichberechtigung und im Geiste der Partnerschaft weiter zu verstärken und zu vertiefen. Die Prinzipien der Plattform für kooperative Sicherheit, die in dem Beschlussdokument in der Anlage zu dieser Charta niedergelegt sind, gelten für jede Organisation oder Institution, deren Mitglieder einzeln und gemeinsam beschließen, sich an diese Prinzipien zu halten. Sie gelten für alle Dimensionen der Sicherheit: die politisch-militärische, die menschliche und die wirtschaftliche. Mit dieser Plattform wollen wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte für politische und operative Kohärenz zwischen den vielen verschiedenen Gremien sorgen, die sich mit Sicherheit beschäftigen, sowohl im Umgang mit konkreten Krisen als auch bei der Festlegung, wie auf neue Risiken und Herausforderungen reagiert werden soll. In Anerkennung der integrativen Schlüsselrolle, die die OSZE spielen kann, bieten wir die OSZE gegebenenfalls als einen flexiblen Koordinierungsrahmen für Zusammenarbeit an, in dem verschiedene Organisationen ausgehend von ihren jeweiligen Stärken einen Synergieeffekt erzielen können. Wir beabsichtigen nicht, eine Hierarchie der Organisationen oder eine ständige Arbeitsteilung zwischen ihnen zu begründen.

Wir sind grundsätzlich bereit, die Ressourcen der internationalen Organisationen und Institutionen, denen wir angehören, vorbehaltlich der von Fall zu Fall erforderlichen politischen Entscheidungen zur Unterstützung der Arbeit der OSZE einzusetzen.

13. Die subregionale Zusammenarbeit hat sich zu einem wichtigen Element für die Stärkung der Sicherheit im gesamten OSZE-Gebiet entwickelt. Prozesse wie der Stabilitätspakt für Südosteuropa, der unter die Schirmherrschaft der OSZE gestellt wurde, dienen der Förderung unserer gemeinsamen Werte. Sie tragen nicht nur in der betreffenden Subregion sondern im ganzen OSZE-Gebiet zur Verbesserung der Sicherheit bei. Wir bieten die OSZE im Einklang mit der Plattform für kooperative Sicherheit als ein Forum für subregionale Zusammenarbeit an. In diesem Zusammenhang wird die OSZE im Einklang mit den im Beschlussdokument festgelegten Modalitäten den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen subregionalen Gruppen erleichtern; sie kann auf Ersuchen deren jeweilige Verträge und Übereinkommen entgegennehmen und verwahren.

SOLIDARITÄT UND PARTNERSCHAFT

14. Der beste Garant für Frieden und Sicherheit in unserer Region ist die Bereitschaft und die Fähigkeit jedes Teilnehmerstaats, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und die Menschenrechte zu achten. Wir bekräftigen jeder für sich unsere Bereitschaft, uns voll und ganz an unsere Verpflichtungen zu halten. Wir tragen aber auch gemeinsam die Verantwortung für die Einhaltung der OSZE-Prinzipien. Deshalb sind wir entschlossen, innerhalb der OSZE und mit ihren Institutionen und Vertretern zusammenzuarbeiten, und wir sind bereit, von den Instrumenten und Mechanismen der OSZE Gebrauch zu machen. Wir werden im Geiste der Solidarität und der Partnerschaft gemeinsam für die laufende Überprüfung der Durchführung sorgen. Wir verpflichten uns heute zu gemeinsamen Maßnahmen auf der Grundlage der Zusammenarbeit - sowohl innerhalb der OSZE als auch in den Organisationen, denen wir angehören -, um den Teilnehmerstaaten Hilfe zur Verbesserung ihrer Einhaltung der OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen anzubieten. Wir werden vorhandene Instrumente der Zusammenarbeit stärken und neue entwickeln, um wirksam auf Hilfsersuchen von Teilnehmerstaaten reagieren zu können. Wir werden nach Möglichkeiten suchen, die Effizienz der Organisation in Fällen eindeutiger, grober und nicht behobener Verletzungen dieser Prinzipien und Verpflichtungen weiter zu erhöhen.

15. Wir sind entschlossen, Mittel und Wege zu prüfen, wie wir Teilnehmerstaaten helfen können, die in Fällen des Zusammenbruchs von Recht und Ordnung in ihrem Land um Hilfe ersuchen. Wir werden gemeinsam die jeweiligen Umstände sowie Möglichkeiten prüfen, wie dem betreffenden Staat geholfen werden kann.

16. Wir bekräftigen die Gültigkeit des Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit. Wir werden im Einklang mit unseren OSZE-Verantwortlichkeiten mit einem Teilnehmerstaat, der bei der Wahrnehmung seines Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung Beistand sucht, umgehend Gespräche aufnehmen, wenn dessen Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit bedroht sind. Wir werden gemeinsam die Art der Bedrohung erörtern und Aktionen erwägen, die zur Verteidigung unserer gemeinsamen Werte eventuell erforderlich sein können.

UNSERE INSTITUTIONEN

17. Die Parlamentarische Versammlung hat sich zu einer der wichtigsten OSZE-Institutionen entwickelt, die beständig neue Ideen und Vorschläge hervorbringt. Wir begrüßen diese zunehmende Rolle, insbesondere im Bereich der demokratischen Entwicklung und der Wahlüberwachung. Wir rufen die Parlamentarische Versammlung dazu auf, ihre Aktivitäten als wesentliches Element in unseren Bemühungen um die Förderung der Demokratie, des Wohlstands und des wachsenden Vertrauens innerhalb der Teilnehmerstaaten und zwischen ihnen weiter auszubauen.

18. Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM) und der Beauftragte für Medienfreiheit sind wesentliche Instrumente zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Das OSZE-Sekretariat leistet dem Amtierenden Vorsitzenden und für die Aktivitäten unserer Organisation insbesondere vor Ort wertvolle Hilfe. Wir werden auch die operativen Fähigkeiten des OSZE-Sekretariats weiter verstärken, damit es mit der Ausweitung unserer Aktivitäten Schritt halten kann und um sicherzustellen, dass die Feldoperationen effizient und im Einklang mit ihren Mandaten und Vorgaben erfolgen.

Wir sagen den OSZE-Institutionen unsere volle Unterstützung zu. Wir verweisen nachdrücklich auf die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den OSZE-Institutionen und zwischen unseren Feldoperationen, damit unsere gemeinsamen Ressourcen optimal genutzt werden. Wir werden bei der Einstellung von Personal für OSZE-Institutionen und -Feldoperationen die Notwendigkeit der geographischen Streuung und der Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern berücksichtigen.

Wir stellen fest, dass sich die OSZE-Aktivitäten enorm entwickelt und diversifiziert haben. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass eine große Anzahl von OSZE-Teilnehmerstaaten nicht in der Lage war, den Beschluss des Ratstreffens von Rom 1993 umzusetzen, und dass die fehlende Rechtsfähigkeit der Organisation zu Schwierigkeiten führen kann. Wir werden uns bemühen, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.

DIE MENSCHLICHE DIMENSION

19. Wir bekräftigen, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Grundpfeiler des umfassenden Sicherheitskonzepts der OSZE ist. Wir verpflichten uns, einer Bedrohung der Sicherheit etwa durch Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit, und Äußerungen der Intoleranz, des aggressiven Nationalismus, des Rassismus, des Chauvinismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten.

Der Schutz und die Förderung der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten sind wesentliche Faktoren für Demokratie, Frieden, Gerechtigkeit und Stabilität innerhalb der Teilnehmerstaaten und zwischen ihnen. Diesbezüglich bekräftigen wir unsere Verpflichtungen, insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des Kopenhagener Dokuments 1990 zur menschlichen Dimension, und verweisen auf den Bericht des Genfer Expertentreffens über nationale Minderheiten 1991. Die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, ist nicht nur ein Ziel an sich; sie höhlt die territoriale Integrität und die Souveränität keineswegs aus, sondern stärkt sie vielmehr. Verschiedene Konzepte der Autonomie sowie andere in den oben genannten Dokumenten dargestellte Lösungsansätze im Einklang mit den OSZE-Prinzipien bieten sich für die Bewahrung und Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität nationaler Minderheiten innerhalb eines gegebenen Staates an. Wir verurteilen jede Gewalt gegen eine Minderheit. Wir versprechen, Maßnahmen zur Förderung der Toleranz und zur Errichtung pluralistischer Gesellschaften zu ergreifen, in denen alle Angehörigen nationaler Minderheiten ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft volle Chancengleichheit genießen. Wir betonen, dass Fragen nationaler Minderheiten nur in einem demokratischen politischen Rahmen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit zufriedenstellend gelöst werden können.

Wir bekräftigen, dass jedermann das Recht auf eine Staatsangehörigkeit hat und niemandem seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden sollte. Wir verpflichten uns, weiterhin danach zu trachten, dass jedermann dieses Recht ausüben kann. Wir verpflichten uns ferner, den völkerrechtlichen Schutz Staatenloser zu fördern.

20. Wir sind uns der besonderen Schwierigkeiten der Roma und Sinti bewusst und erkennen die Notwendigkeit an, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um für Angehörige der Roma und Sinti im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen volle Chancengleichheit zu verwirklichen. Wir werden verstärkte Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Roma und Sinti an unserer Gesellschaft uneingeschränkt und gleichberechtigt teilnehmen können, und um ihre Diskriminierung ein für allemal zu beseitigen.

21. Wir haben den festen Willen, Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung im gesamten OSZE-Gebiet auszumerzen. Zu diesem Zweck werden wir uns für Rechtsvorschriften einsetzen, die formelle und materielle Absicherungen und Handhaben zur Bekämpfung solcher Praktiken vorsehen. Wir werden den Opfern helfen und gegebenenfalls mit einschlägigen internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten.

22. Wir lehnen jede Politik der ethnischen Säuberung oder der Massenvertreibung strikt ab. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, das Recht auf Asylsuche zu achten und den völkerrechtlichen Schutz von Flüchtlingen im Sinne der Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und ihres Protokolls von 1967 zu gewährleisten und die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Würde und Sicherheit zu erleichtern. Wir werden uns ohne Diskriminierung für die Wiedereingliederung der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen an ihren Herkunftsorten einsetzen.

Zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen in Konfliktzeiten werden wir nach Mitteln und Wegen suchen, um die Umsetzung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.

23. Frauen müssen ihre Menschenrechte in vollem Umfang und gleichberechtigt ausüben können, damit ein friedlicheres, wohlhabenderes und demokratischeres OSZE-Gebiet entsteht. Wir sind entschlossen, die Gleichstellung von Männern und Frauen zum Bestandteil unserer Politik zu machen, sowohl in unseren Staaten als auch innerhalb der Organisation.

24. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um jede Form der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und der Gewalt gegen Frauen und Kinder, der sexuellen Ausbeutung und jeder Form des Menschenhandels ein Ende zu setzen. Um derartige Verbrechen zu verhüten, werden wir unter anderem für die Verabschiedung oder Verschärfung von Gesetzen eintreten, die die Täter zur Verantwortung ziehen und den Opferschutz verbessern. Wir werden ferner Maßnahmen erarbeiten und umsetzen, um die Rechte und Interessen von Kindern in bewaffneten Konflikten und nach Konflikten, einschließlich von Kinderflüchtlingen und Kindervertriebenen, zu fördern. Wir werden Möglichkeiten prüfen, wie die Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Jugendlichen unter 18 Jahren zum Einsatz in bewaffneten Konflikten verhindert werden kann.

25. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, freie und faire Wahlen im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen - insbesondere dem Kopenhagener Dokument 1990 - abzuhalten. Wir erkennen die Hilfe an, die das BDIMR den Teilnehmerstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Wahlgesetzen anbieten kann. Im Sinne dieser Verpflichtungen werden wir Beobachter aus anderen Teilnehmerstaaten, dem BDIMR, der Parlamentarischen Versammlung und geeigneten Institutionen und Organisationen einladen, die die Abhaltung von Wahlen in unseren Ländern beobachten wollen. Wir kommen überein, den Wahlbeurteilungen und Empfehlungen des BDIMR umgehend Folge zu leisten.

26. Wir bekräftigen die Bedeutung unabhängiger Medien und des freien Informationsflusses sowie des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen. Wir verpflichten uns, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Grundvoraussetzungen für freie und unabhängige Medien sowie für den unbehinderten Informationsfluss über Landesgrenzen hinweg und innerhalb der Staaten zu schaffen, die wir als wesentliche Komponente einer demokratischen, freien und offenen Gesellschaft betrachten.

27. Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) können bei der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eine äußerst wichtige Rolle spielen. Sie sind fester Bestandteil einer starken Bürgergesellschaft. Wir versprechen, die Fähigkeit der NGOs so zu stärken, dass sie ihren vollen Beitrag zur weiteren Entwicklung der Bürgergesellschaft und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten leisten können.

DIE POLITISCH-MILITÄRISCHE DIMENSION

28. Die politisch-militärischen Aspekte der Sicherheit sind und bleiben lebenswichtig für die Interessen der Teilnehmerstaaten. Sie sind ein Kernstück des umfassenden Sicherheitskonzepts der OSZE. Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) sind wichtige Teile der Bemühungen zur Stärkung der Sicherheit durch die Festigung von Stabilität, Transparenz und Vorhersehbarkeit im militärischen Bereich. Die volle Umsetzung, die rechtzeitige Anpassung und nötigenfalls die Weiterentwicklung von Rüstungskontrollvereinbarungen und VSBM leisten einen wesentlichen Beitrag zu unserer politischen und militärischen Stabilität.

29. Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) muss ein Eckpfeiler der europäischen Sicherheit bleiben. Er hat zu einer erheblichen Verringerung der Rüstungsniveaus geführt. Er trägt grundlegend zu einem sichereren und integrierteren Europa bei. Die Vertragsstaaten setzen einen außerordentlich wichtigen Schritt. Der Vertrag wird durch die Anpassung seiner Bestimmungen gestärkt, um mehr Stabilität, Vorhersehbarkeit und Transparenz unter geänderten Umständen zu gewährleisten. Eine Reihe von Vertragsstaaten wird ihr Rüstungsniveau weiter absenken. Der angepasste Vertrag wird nach Inkrafttreten für den freiwilligen Beitritt anderer OSZE-Teilnehmerstaaten im Gebiet zwischen dem Atlantischen Ozean und dem Uralgebirge offen stehen und damit einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur europäischen Stabilität und Sicherheit leisten.

30. Das Wiener Dokument 1999 der OSZE bietet gemeinsam mit anderen Dokumenten, die vom Forum für Sicherheitskooperation (FSK) zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit verabschiedet wurden, allen Teilnehmerstaaten der OSZE ein wertvolles Instrumentarium zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der militärischen Transparenz. Wir werden alle OSZE-Instrumente in diesem Bereich regelmäßig nutzen und voll umsetzen und für ihre rechtzeitige Anpassung sorgen, um den Sicherheitsbedürfnissen im OSZE-Gebiet in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Wir bekennen uns unverändert zu den Prinzipien des Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit. Wir sind entschlossen, innerhalb des FSK weitere Anstrengungen zu unternehmen, um miteinander gemeinsame Sicherheitsanliegen der Teilnehmerstaaten zu behandeln und das OSZE-Konzept der umfassenden und unteilbaren Sicherheit, soweit es die politisch-militärische Dimension betrifft, weiter voran zu bringen. Wir werden auch weiterhin einen substanziellen Sicherheitsdialog führen und unsere Vertreter beauftragen, diesen Dialog im Rahmen des FSK zu führen.

DIE ÖKONOMISCHE UND ÖKOLOGISCHE DIMENSION

31. Die Verbindung zwischen Sicherheit, Demokratie und Wohlstand tritt im OSZE-Gebiet immer deutlicher zutage, ebenso wie das Sicherheitsrisiko durch Umweltschäden und den Raubbau an natürlichen Ressourcen. Wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt sind für den Wohlstand unerlässlich. Angesichts dieser Zusammenhänge werden wir sicherstellen, dass die wirtschaftliche Dimension entsprechenden Raum erhält, insbesondere als ein Element unserer Frühwarn- und Konfliktverhütungsarbeit. Dabei werden wir unter anderem bemüht sein, die Einbindung der Reformländer in die Weltwirtschaft zu fördern und die Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung eines transparenten und stabilen Rechtssystems im Wirtschaftsbereich sicherzustellen.

32. Kennzeichnend für die OSZE sind ihr großer Teilnehmerkreis, ihr umfassender Sicherheitsbegriff, ihre zahlreichen Feldoperationen und ihre lange Geschichte als normsetzende Organisation. Diese Merkmale versetzen sie in die Lage, Bedrohungen zu erkennen und als Katalysator für die Zusammenarbeit zwischen wichtigen internationalen Organisationen und Institutionen im Wirtschafts- und Umweltbereich zu fungieren. Die OSZE ist bereit, diese Rolle zu spielen, wo immer dies angebracht ist. Wir werden diese Koordination zwischen der OSZE und einschlägigen internationalen Organisationen im Einklang mit der Plattform für kooperative Sicherheit fördern. Wir werden die Fähigkeit der OSZE stärken, sich mit Fragen der Wirtschaft und der Umwelt in einer Weise auseinander zu setzen, dass dabei weder Überschneidungen mit der Arbeit anderer Organisationen stattfinden, noch Bemühungen unternommen werden, für die andere Organisationen besser geeignet sind. Wir werden uns auf Gebiete konzentrieren, in denen die OSZE über besondere Kompetenz verfügt. Die Arbeit der OSZE in der menschlichen Dimension hat weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen - was auch umgekehrt gilt -, zum Beispiel durch die Mobilisierung menschlicher Ressourcen und Talente und durch ihren Beitrag zum Aufbau einer lebendigen Bürgergesellschaft. Im Geiste der Århus-Konvention von 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten werden wir insbesondere danach trachten, den Zugang zu Informationen, die Teilnahme der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherzustellen.

RECHTSSTAATLICHKEIT UND DER KAMPF GEGEN DIE KORRUPTION

33. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Korruption eine große Bedrohung für die gemeinsamen Werte der OSZE darstellt. Sie schafft Instabilität und betrifft viele Aspekte der Sicherheitsdimension sowie der wirtschaftlichen und der menschlichen Dimension. Die Teilnehmerstaaten verpflichten sich, ihre Bemühungen im Kampf gegen die Korruption und die Verhältnisse, die sie begünstigen, zu verstärken und sich für einen positiven Rahmen für verantwortungsvolle Staatsführung und Integrität im staatlichen Bereich einzusetzen. Sie werden von vorhandenen internationalen Rechtsdokumenten besser Gebrauch machen und einander in ihrem Kampf gegen die Korruption unterstützen. Als Teil ihrer Arbeit zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit wird die OSZE mit NGOs zusammenarbeiten, die einem von der Öffentlichkeit und der Wirtschaft getragenen Wunsch nach der Bekämpfung korrupter Praktiken verpflichtet sind.

IV. UNSERE GEMEINSAMEN INSTRUMENTE

STÄRKUNG UNSERES DIALOGS

34. Wir sind entschlossen, unseren Dialog über Entwicklungen bezüglich aller Sicherheitsaspekte im OSZE-Gebiet auszuweiten und zu vertiefen. Wir beauftragen den Ständigen Rat und das FSK, sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingehender mit den Sicherheitsanliegen der Teilnehmerstaaten auseinander zu setzen und das OSZE-Konzept der umfassenden und unteilbaren Sicherheit weiter zu verfolgen.

35. Der Ständige Rat wird sich als reguläres Gremium für politische Konsultation und Beschlussfassung mit der gesamten Bandbreite von Grundsatzfragen und mit dem täglichen Arbeitsablauf der Organisation befassen. Als Hilfestellung für seine Beratungen und Beschlussfassung und zur Stärkung des politischen Konsultationsprozesses und der Transparenz innerhalb der Organisation werden wir einen Vorbereitungsausschuss unter der Leitung des Ständigen Rates einrichten. Dieser allen Teilnehmerstaaten offenstehende Ausschuss wird in der Regel informell zusammentreten und vom Rat oder Ratsvorsitzenden mit Erörterungen und der Berichterstattung an den Rat betraut werden.

36. Im Geiste unserer Solidarität und Partnerschaft werden wir auch unseren politischen Dialog stärken, um Teilnehmerstaaten Hilfestellung anzubieten, wodurch die Einhaltung der OSZE-Verpflichtungen sichergestellt werden soll. Um diesen Dialog zu fördern, haben wir beschlossen, im Einklang mit etablierten Regeln und Praktiken unter anderem von folgenden OSZE-Instrumenten verstärkt Gebrauch zu machen:

  • Entsendung von Delegationen aus OSZE-Institutionen, gegebenenfalls unter Beteiligung anderer einschlägiger internationaler Organisationen, die bei Reformen der Gesetzgebung und der geübten Praxis Beratung und Expertenwissen einbringen;
  • Entsendung Persönlicher Beauftragter des Amtierenden Vorsitzenden zu Sondierungs- und Beratungsmissionen im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat;
  • Vermittlung von Treffen zwischen Vertretern der OSZE und betroffener Staaten, um Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung von OSZE-Verpflichtungen zu erörtern;
  • Veranstaltung von Schulungskursen zur Verbesserung der Standards und Verfahren, unter anderem im Bereich der Menschenrechte, der Demokratisierung und der Rechtsstaatlichkeit;
  • Behandlung von Fragen der Einhaltung von OSZE-Verpflichtungen auf Überprüfungstreffen und -konferenzen der OSZE sowie im Wirtschaftsforum;
  • Befassung des Ständigen Rates mit derartigen Fragen, unter anderem auf der Grundlage von Empfehlungen der OSZE-Institutionen im Rahmen ihres jeweiligen Mandats oder Persönlicher Beauftragter des Amtierenden Vorsitzenden;
  • Einberufung von Sondersitzungen oder erweiterten Sitzungen des Ständigen Rates, um Fragen der Nichteinhaltung von OSZE-Verpflichtungen zu erörtern und Beschlüsse über geeignete Vorgehensweisen zu fassen;
  • Einrichtung von Feldoperationen mit Zustimmung des betroffenen Staates.

FELDOPERATIONEN DER OSZE

37. Der Ständige Rat wird Feldoperationen einrichten. Er wird ihre Mandate und ihre Haushaltspläne beschließen. Ausgehend davon werden der Ständige Rat und der Amtierende Vorsitzende Leitlinien für diese Einsätze festlegen.

38. Die Entwicklung der Feldoperationen der OSZE stellt eine wesentliche Veränderung der Organisation dar, die es der OSZE ermöglicht, bei der Förderung des Friedens, der Sicherheit und der Einhaltung der OSZE-Verpflichtungen eine gewichtigere Rolle zu spielen. Auf der Grundlage unserer bisherigen Erfahrungen werden wir dieses Instrument weiter ausbauen und stärken, um im Einklang mit dem jeweiligen Mandat Aufgaben wahrzunehmen, die unter anderem Folgendes beinhalten werden:

  • Hilfestellung und Beratung beziehungsweise Ausarbeitung von Empfehlungen in Bereichen, die von der OSZE und dem Gastland vereinbart werden;
  • Beobachtung der Einhaltung von OSZE-Verpflichtungen und Beratung oder Empfehlungen im Hinblick auf eine bessere Umsetzung;
  • Hilfestellung bei der Organisation und Überwachung von Wahlen;
  • Unterstützung für die Vorherrschaft des Rechts und demokratische Institutionen sowie für die Wahrung und Wiederherstellung von Recht und Ordnung;
  • Hilfe bei der Schaffung von Voraussetzungen für Verhandlungen oder andere Maßnahmen, die die friedliche Beilegung von Konflikten erleichtern könnten;
  • Verifikation und/oder Hilfe bei der Einhaltung von Vereinbarungen über die friedliche Beilegung von Konflikten;
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung normaler Verhältnisse und beim Wiederaufbau verschiedener Aspekte der Gesellschaft.
  • 39. Bei der Einstellung von Mitarbeitern für Feldoperationen muss gewährleistet sein, dass die Teilnehmerstaaten qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen. Die Ausbildung des Personals ist ein wichtiger Aspekt für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der OSZE und ihrer Feldoperationen und wird daher verbessert werden. In den OSZE-Teilnehmerstaaten vorhandene Ausbildungseinrichtungen könnten ebenso wie Schulungsaktivitäten der OSZE, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen, eingesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.

    40. Entsprechend der Plattform für kooperative Sicherheit wird die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und anderen internationalen Organisationen bei Feldoperationen verstärkt. Dies wird unter anderem durch gemeinsame Projekte mit anderen Partnern erfolgen, insbesondere dem Europarat, wodurch die OSZE deren Expertenwissen nutzen kann, die Identität und die Beschlussfassungsverfahren jeder beteiligten Organisation jedoch gewahrt bleiben.

    41. Das Gastland einer OSZE-Feldoperation sollte gegebenenfalls in seinem Verantwortungsbereich beim Aufbau eigener Fähigkeiten und eigener Kompetenz unterstützt werden. Dadurch würde eine effiziente Übertragung der Einsatzaufgaben an das Gastland und somit die Beendigung der Feldoperationen erleichtert.

    SCHNELLE REACTION (REACT)

    42. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Fähigkeit, ziviles und polizeiliches Expertenwissen rasch zum Einsatz zu bringen, für die wirksame Konfliktverhütung, das wirksame Krisenbewältigung und die erfolgreiche Normalisierung der Lage nach Konflikten ausschlaggebend ist. Wir haben den festen Willen, innerhalb der Teilnehmerstaaten und der OSZE die Fähigkeit zu schaffen, "Schnelle Einsatzgruppen für Expertenhilfe und Kooperation" (REACT) einzurichten, auf die die OSZE zurückgreifen kann. Dadurch können die OSZE-Gremien und -Institutionen entsprechend ihren jeweiligen Verfahren OSZE-Teilnehmerstaaten umgehend Experten anbieten, um im Einklang mit den OSZE-Normen Hilfestellung bei Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und der Normalisierung der Lage nach Konflikten zu leisten. Diese rasch einsatzbereiten Ressourcen werden ein breites Spektrum an zivilem Expertenwissen abdecken. Dank dieser Ressourcen werden wir uns mit Problemen befassen können, ehe sie das Ausmaß einer Krise annehmen, und die zivile Komponente einer friedenserhaltenden Operation wenn nötig rasch zum Einsatz bringen. Diese Gruppen könnten auch als Kapazitätsreserve verwendet werden und der OSZE die rasche Entsendung von Groß- oder Sondereinsätzen erleichtern. Wir gehen davon aus, dass sich REACT parallel zu anderen OSZE-Fähigkeiten weiterentwickelt, um mit den Anforderungen der Organisation Schritt zu halten.

    EINSATZZENTRALE

    43. Eine rasche Entsendung ist wichtig, wenn die OSZE effizient im Rahmen unserer Bemühungen um Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und die Normalisierung der Lage nach Konflikten tätig werden soll; sie verlangt eine gründliche Vorbereitung und Planung. Um diese zu erleichtern, beschließen wir, im Konfliktverhütungszentrum eine Einsatzzentrale mit einem kleinen Mitarbeiterstab einzurichten, der fachlich alle Arten von OSZE-Einsätzen abdeckt und bei Bedarf rasch aufgestockt werden kann. Die Einsatzzentrale wird Feldoperationen planen und entsenden, darunter auch Operationen unter Einsatz von REACT-Ressourcen. Sie wird gemäß der Plattform für kooperative Sicherheit nach Bedarf Verbindung mit anderen internationalen Organisationen und Institutionen halten. Bei den wenigen ständigen Mitarbeitern der Zentrale wird es sich nach Möglichkeit um Personal mit dem entsprechenden Expertenwissen handeln, das von Teilnehmerstaaten dienstzugeteilt beziehungsweise aus bestehenden Sekretariatsressourcen zugeteilt wird. Diese Kerngruppe kann rasch aufgestockt werden, wenn sich neue Aufgaben stellen. Die genauen Vorkehrungen werden in Übereinstimmung mit bestehenden Verfahren beschlossen.

    AKTIVITÄTEN IM POLIZEILICHEN BEREICH

    44. Wir werden daran arbeiten, die Rolle der OSZE im zivilpolizeilichen Bereich als Bestandteil der Bemühungen der Organisation um Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und die Normalisierung der Lage nach Konflikten zu stärken. Diese Aktivitäten können Folgendes beinhalten:

    • Polizeiüberwachung, unter anderem auch um zu verhindern, dass die Polizei Handlungen setzt, die etwa eine Diskriminierung aus Gründen der religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit darstellen;
    • Polizeischulung, die unter anderem folgende Aufgaben umfassen könnte:
    • Verbesserung der einsatzbezogenen und taktischen Fähigkeiten örtlicher Polizeidienste und Umschulung paramilitärischer Kräfte;
    • Vermittlung neuer, moderner Polizeimethoden, wie freiwillige Bürgerpolizei, Fähigkeiten zur Bekämpfung des Drogenhandels, der Korruption und des Terrorismus;
    • Schaffung eines Polizeidienstes, der sich aus Mitgliedern verschiedener Volksgruppen beziehungsweise unterschiedlicher religiöser Gemeinschaften zusammensetzt und das Vertrauen der gesamten Bevölkerung besitzt;
    • generelle Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

    Wir werden zur Bereitstellung einer modernen technischen Ausrüstung ermutigen, die Polizeidiensten, die für diese neuen Qualifikationen ausgebildet werden, angemessen ist.

    Darüber hinaus wird die OSZE Möglichkeiten und Bedingungen für eine Rolle bei vollzugspolizeilichen Tätigkeiten prüfen.

    45. Wir werden ferner die Entwicklung unabhängiger Gerichtssysteme fördern, die als Rechtsmittel bei Menschenrechtsverletzungen von größter Bedeutung sind, und Reformen des Gefängniswesens mit Rat und Tat unterstützen. Die OSZE wird auch mit anderen internationalen Organisationen bei der Schaffung eines politischen und rechtlichen Rahmens zusammenarbeiten, in dem die Polizei ihre Aufgaben im Einklang mit demokratischen Grundsätzen und dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip erfüllen kann.

    FRIEDENSERHALTUNG

    46. Wir bekennen uns unverändert zur Verstärkung der Schlüsselrolle der OSZE in der Erhaltung von Frieden und Stabilität in unserem gesamten Gebiet. Die wirksamsten Beiträge zur regionalen Sicherheit leistete die OSZE bisher in Bereichen wie Feldoperationen, Normalisierung der Lage nach Konflikten, Demokratisierung, Überwachung der Menschenrechte und Wahlbeobachtung. Wir haben beschlossen, Möglichkeiten einer potenziell größeren und umfassenderen Rolle für die OSZE bei der Friedenserhaltung zu prüfen. Unter Bekräftigung unserer Rechte und Pflichten aus der Charta der Vereinten Nationen und auf der Grundlage unserer bereits gefassten Beschlüsse bestätigen wir, dass die OSZE, im Einzelfall und mit Konsens, beschließen kann, eine Rolle bei der Friedenserhaltung zu übernehmen, und zwar auch eine führende Rolle, wenn sie nach Einschätzung der Teilnehmerstaaten die jeweils wirksamste und geeignetste Organisation ist. Diesbezüglich könnte sie auch beschließen, das Mandat für die Friedenserhaltung durch andere zur Verfügung zu stellen und die Unterstützung von Teilnehmerstaaten sowie anderer Organisationen in Form von Ressourcen und Expertenwissen anzustreben. Im Einklang mit der Plattform für kooperative Sicherheit könnte sie auch einen koordinierenden Rahmen für derartige Bemühungen zur Verfügung stellen.

    DER VERGLEICHS- UND SCHIEDSGERICHTSHOF

    47. Wir erklären erneut, dass der Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Kernbereich der OSZE-Verpflichtungen gehört. Der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof stellt diesbezüglich nach wie vor ein Instrument dar, das den zahlreichen Teilnehmerstaaten, die das Übereinkommen von Stockholm 1992 unterzeichnet haben, zur Verfügung steht. Wir ermutigen sie dazu, von diesem Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihnen sowie mit anderen Teilnehmerstaaten, die sich freiwillig der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterwerfen, Gebrauch zu machen. Wir ermutigen auch jene Teilnehmerstaaten, die dem Übereinkommen noch nicht beigetreten sind, den Beitritt in Erwägung zu ziehen.

    V. UNSERE KOOPERATIONSPARTNER

    48. Wir anerkennen die Wechselbeziehung zwischen der Sicherheit im OSZE-Gebiet und der Sicherheit der Kooperationspartner und bekennen uns nachdrücklich zu unserer Beziehung und dem Dialog mit ihnen. Wir verweisen ganz besonders auf die langjährigen Beziehungen zu unseren Mittelmeerpartnern Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Marokko und Tunesien. Wir erkennen das zunehmende Engagement unserer Kooperationspartner in der OSZE und ihre Unterstützung für unsere Arbeit an. Aufbauend auf dieser Wechselbeziehung sind wir bereit, diesen Prozess weiterzuentwickeln. In Durchführung des Helsinki-Dokuments 1992 und des Budapester Dokuments 1994 und darauf aufbauend werden wir mit den Kooperationspartnern enger zusammenarbeiten, um die OSZE-Normen und -Prinzipien zu fördern. Wir begrüßen ihren Wunsch, sich für die Verwirklichung der Normen und Prinzipien der Organisation einzusetzen, darunter auch das grundlegende Prinzip der Konfliktbeilegung durch friedliche Mittel. Mit dem Fortschreiten des Dialogs werden wir die Kooperationspartner daher einladen, sich auf einer regelmäßigeren Basis stärker an der Arbeit der OSZE zu beteiligen.

    49. Das Potenzial der Kontaktgruppe und der Mittelmeerseminare muss vollständig ausgelotet und ausgeschöpft werden. Ausgehend von dem Budapester Mandat wird der Ständige Rat die Empfehlungen der Kontaktgruppe und der Mittelmeerseminare prüfen. Wir werden den Kooperationspartnern im Mittelmeerraum nahe legen, sich bei der Schaffung von Strukturen und Mechanismen für Frühwarnung, vorbeugende Diplomatie und Konfliktverhütung im Mittelmeerraum unser Expertenwissen zunutze zu machen.

    50. Wir begrüßen die verstärkte Teilnahme Japans und der Republik Korea an unserer Arbeit. Wir begrüßen den Beitrag Japans zu den Feldaktivitäten der OSZE. Wir werden danach trachten, unsere Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Asien zur Bewältigung von Herausforderungen gemeinsamen Interesses weiter zu festigen.

    VI. SCHLUSSFOLGERUNG

    51. Diese Charta wird durch die Festigung und Stärkung der OSZE an der Schwelle zum einundzwanzigsten Jahrhundert der Sicherheit aller Teilnehmerstaaten zugute kommen. Wir haben heute beschlossen, ihre vorhandenen Instrumente weiterzuentwickeln und neue zu schaffen. Wir werden sie in vollem Umfang zur Förderung eines freien, demokratischen und sicheren OSZE-Gebiets einsetzen. Dadurch wird die Charta das Fundament bilden, auf dem die OSZE ihre Rolle als einzige gesamteuropäische Sicherheitsorganisation wahrnimmt, der die Sicherung des Friedens und der Stabilität in ihrer Region anvertraut ist. Wir danken dem Sicherheitsmodellausschuss für die Vollendung seiner Arbeit.

    52. Die Urschrift dieser Charta, die in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch abgefasst ist, wird dem Generalsekretär der Organisation zugeleitet, der allen Teilnehmerstaaten gehörig beglaubigte Abschriften dieser Charta übermitteln wird.

    Wir, die unterzeichneten Hohen Vertreter der Teilnehmerstaaten, haben im Bewusstsein der großen politischen Bedeutung, die wir dieser Charta beimessen, und unter Bekundung unserer Entschlossenheit, im Einklang mit den darin enthaltenen Bestimmungen zu handeln, unsere Unterschrift unter dieses Dokument gesetzt.

     

    Beschlussdokument - Die Plattform für kooperative Sicherheit

    I. Die Plattform

    1. Das Ziel einer Plattform für kooperative Sicherheit ist es, die auf gegenseitiger Verstärkung beruhende Beziehung zwischen jenen Organisationen und Institutionen zu stärken, die mit der Förderung der umfassenden Sicherheit innerhalb des OSZE-Gebiets befasst sind.

    2. Die OSZE wird mit denjenigen Organisationen und Institutionen kooperativ arbeiten, deren Mitglieder einzeln und gemeinsam, auf eine Weise, die mit den für jede Organisation beziehungsweise Institution geeigneten Modalitäten vereinbar ist, heute und in Zukunft

      - die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und die OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen einhalten, wie sie in der Schlussakte von Helsinki, der Charta von Paris, dem Helsinki-Dokument 1992, dem Budapester Dokument 1994, dem OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit und der Erklärung von Lissabon über ein gemeinsames und umfassendes Sicherheitsmodell für Europa im einundzwanzigsten Jahrhundert niedergelegt sind;

    • sich in ihren Handlungen im Geiste des Wiener Dokuments 1999 der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen zu den Prinzipien der Transparenz und der Vorhersehbarkeit bekennen;
    • von ihnen eingegangene Rüstungskontrollverpflichtungen, einschließlich Abrüstung und VSBM, vollständig umsetzen;
    • davon ausgehen, dass diese Organisationen und Institutionen, denen sie angehören, in ihrer Entwicklung der Transparenz verpflichtet bleiben;
    • gewährleisten, dass ihre Mitgliedschaft bei diesen Organisationen und Institutionen auf Offenheit und Freiwilligkeit beruht;
    • das Konzept der OSZE für eine gemeinsame, umfassende und unteilbare Sicherheit und einen gemeinsamen Sicherheitsraum ohne Trennlinien aktiv unterstützen;
    • in vollem Umfang und in geeigneter Weise an der Entwicklung der Beziehungen zwischen einander verstärkenden Institutionen im OSZE-Gebiet mitwirken, die sich mit Sicherheitsfragen befassen;
    • grundsätzlich bereit sind, institutionelle Ressourcen internationaler Organisationen und Institutionen, denen sie angehören, bei Vorliegen der entsprechenden Grundlagenbeschlüsse, gegebenenfalls für die OSZE-Arbeit einzusetzen. Diesbezüglich stellen die Teilnehmerstaaten fest, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung von besonderer Bedeutung ist.

    3. Diese Prinzipien und Verpflichtungen bilden gemeinsam die Plattform für kooperative Sicherheit.

    II. Modalitäten der Zusammenarbeit

    1. Im Rahmen der einschlägigen Organisationen und Institutionen, denen sie angehören, werden sich die Teilnehmerstaaten dafür einsetzen, dass die Organisationen und Institutionen an der Plattform für kooperative Sicherheit mitwirken. Diese Mitwirkung auf der Grundlage von Beschlüssen, die jeder Mitgliedsstaat innerhalb der einschlägigen Organisationen und Institutionen mitträgt, erfolgt im Einklang mit den für die einzelne Organisation beziehungsweise Institution geltenden Modalitäten. Die Kontakte und die Zusammenarbeit der OSZE mit anderen Organisationen und Institutionen werden für die Teilnehmerstaaten transparent sein und in einer Weise durchgeführt, die mit den der OSZE und diesen Organisationen und Institutionen angemessenen Modalitäten vereinbar ist.

    2. Auf dem Ministerratstreffen 1997 in Kopenhagen wurde ein Beschluss über das Gemeinsame Konzept für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen einander verstärkenden Institutionen gefasst. Wir stellen fest, dass seither ein umfassendes Netz von Kontakten geknüpft wurde, insbesondere die zunehmende Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen, die sowohl im politisch-militärischen Bereich als auch in der menschlichen und der wirtschaftlichen Dimension der Sicherheit aktiv sind, sowie die Festigung der Zusammenarbeit zwischen der OSZE und den verschiedenen Gremien und Organisationen der Vereinten Nationen, wobei wir auf die Rolle der OSZE als regionale Abmachung im Sinne der Charta der Vereinten Nationen verweisen. Wir sind entschlossen, dies weiter zu entwickeln.

    3. Die wachsende Bedeutung subregionaler Gruppierungen in der Arbeit der OSZE ist ein weiterer wichtiger Bereich und wir unterstützen die zunehmende Zusammenarbeit mit diesen Gruppen auf der Grundlage dieser Plattform.

    4. Die Entwicklung der Zusammenarbeit kann durch den umfassenden Einsatz folgender Instrumente und Mechanismen weiter gestärkt werden:

    - regelmäßige Kontakte, darunter auch Treffen; innerhalb eines ständigen Rahmens für Dialog, erhöhte Transparenz und praktische Zusammenarbeit, darunter die Benennung von Verbindungsoffizieren oder Kontaktstellen; gegenseitige Vertretung bei entsprechenden Treffen; und sonstige Kontakte, die geeignet sind, die Instrumente jeder Organisation zur Konfliktverhütung besser kennen zu lernen.

    5. Darüber hinaus kann die OSZE an Sondertreffen mit anderen im OSZE-Gebiet tätigen Organisationen, Institutionen und Strukturen mitwirken. Diese Treffen können auf politischer beziehungsweise leitender Ebene (zur grundsatzpolitischen Koordinierung oder zur Festlegung von Bereichen der Zusammenarbeit) oder auf Arbeitsebene (zur Erörterung der Modalitäten der Zusammenarbeit) stattfinden.

    6. Die Entwicklung von Feldoperationen der OSZE in den vergangenen Jahren brachte eine wesentliche Veränderung der Organisation mit sich. Im Hinblick auf die Verabschiedung der Plattform für kooperative Sicherheit sollte die bestehende Zusammenarbeit zwischen der OSZE und anderen einschlägigen internationalen Gremien, Organisationen und Institutionen in Feldoperationen im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten entwickelt und als Ausgangsbasis herangezogen werden. Diese Form der Zusammenarbeit könnte unter anderem auf folgende Art und Weise erfolgen: regelmäßiger Informationsaustausch und regelmäßige Treffen, gemeinsame Bedarfserhebungsmissionen, Dienstzuteilung von Experten anderer Organisationen zur OSZE, Bestellung von Verbindungspersonen, Entwicklung gemeinsamer Projekte und Feldoperationen und gemeinsame Schulungsbemühungen.

    7. Zusammenarbeit bei der Reaktion auf konkrete Krisen:

    - Die OSZE über ihren Amtierenden Vorsitzenden und mit Unterstützung des Generalsekretärs sowie die einschlägigen Organisationen und Institutionen werden ermutigt, einander über die von ihnen in Hinblick auf die Bewältigung einer speziellen Situation unternommenen oder geplanten Aktionen zu unterrichten;

    - zu diesem Zweck ermutigen die Teilnehmerstaaten den Amtierenden Vorsitzenden, mit Unterstützung des Generalsekretärs, sich mit anderen Organisationen und Institutionen im Wege der Zusammenarbeit um eine koordinierte Vorgehensweise zu bemühen, durch die Doppelgleisigkeit vermieden und der rationelle Einsatz der verfügbaren Ressourcen gewährleistet wird. Die OSZE kann nach Bedarf ihre Dienste als flexibler Rahmen für die Zusammenarbeit der verschiedenen, einander verstärkenden Bemühungen anbieten. Der Amtierende Vorsitzende wird mit den Teilnehmerstaaten über den Prozess Rücksprache halten und entsprechend den Ergebnissen dieser Konsultationen tätig werden.

    8. Der Generalsekretär erstellt für den Ständigen Rat einen jährlichen Bericht über das Zusammenwirken zwischen Organisationen und Institutionen im OSZE-Gebiet.

     

    SUM.DOC/1/99
    19. November 1999

    DEUTSCH
    Original: ENGLISH