EUROPÄISCHE SICHERHEITSCHARTA
Istanbul, November 1999
1. An der Schwelle zum einundzwanzigsten Jahrhundert erklären wir, die Staats- und
Regierungschefs der OSZE-Teilnehmerstaaten, unser festes Bekenntnis zu einem freien,
demokratischen und integrierteren OSZE-Gebiet, in dem Frieden zwischen den
Teilnehmerstaaten herrscht und jeder Einzelne und jede Gemeinschaft in Freiheit, Wohlstand
und Sicherheit lebt. Um dieses Bekenntnis Wirklichkeit werden zu lassen, haben wir
beschlossen, eine Reihe neuer Schritte zu setzen. Wir sind übereingekommen,
- die Plattform für kooperative Sicherheit zu verabschieden, um die Zusammenarbeit
zwischen der OSZE und anderen internationalen Organisationen und Institutionen zu stärken
und auf diese Weise die Ressourcen der internationalen Gemeinschaft besser zu nutzen;
- die Rolle der OSZE in der Friedenserhaltung auszubauen und damit den umfassenden
Sicherheitsbegriff der Organisation deutlicher zu machen;
- "Schnelle Einsatzgruppen für Expertenhilfe und Kooperation" (REACT) zu
schaffen, um die OSZE in die Lage zu versetzen, Ersuchen um Hilfe und um Entsendung
umfangreicher ziviler Feldoperationen rasch nachzukommen;
- unsere Fähigkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben im polizeilichen Bereich zu verstärken,
um mitzuhelfen, die Vorherrschaft des Rechts zu bewahren;
- eine Einsatzzentrale einzurichten, von der aus Feldoperationen der OSZE geplant und
entsandt werden;
- den Konsultationsprozess innerhalb der OSZE durch die Schaffung des
Vorbereitungsausschusses unter der Leitung des Ständigen Rates der OSZE zu stärken.
Wir haben den festen Willen, den Ausbruch gewalttätiger Konflikte wo immer möglich zu
verhindern. Die Maßnahmen, die zu ergreifen wir in dieser Charta vereinbart haben, werden
sowohl die diesbezügliche Fähigkeit der OSZE als auch ihre Möglichkeiten stärken,
Konflikte beizulegen und in von Krieg und Zerstörung verheerten Gesellschaften wieder
normale Verhältnisse herzustellen. Die Charta wird zur Schaffung eines gemeinsamen und
unteilbaren Sicherheitsraums beitragen. Sie wird mithelfen, ein OSZE-Gebiet ohne
Trennlinien und Zonen mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau zu schaffen.
I.UNSERE GEMEINSAMEN HERAUSFORDERUNGEN
2. Im letzten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts wurde im OSZE-Gebiet Beachtliches
erreicht; Zusammenarbeit trat an die Stelle von Konfrontation, doch ist die Gefahr von
Konflikten zwischen Staaten nicht gänzlich gebannt. Wir haben überwunden, was Europa
einst trennte, doch kommen neue Risiken und Herausforderungen auf uns zu. Seit wir die
Charta von Paris unterzeichnet haben, wird immer deutlicher, dass eine Bedrohung unserer
Sicherheit sowohl von Konflikten innerhalb von Staaten als auch von Konflikten zwischen
Staaten ausgehen kann. Wir haben Konflikte erlebt, die in vielen Fällen auf eklatante
Verletzungen der OSZE-Normen und -Prinzipien zurückgingen. Wir waren Zeugen von
Gräueltaten, von denen wir dachten, dass sie längst der Vergangenheit angehörten. In
diesem Jahrzehnt wurde deutlich, dass jeder derartige Konflikt die Sicherheit aller
OSZE-Teilnehmerstaaten in Frage stellen kann.
3. Wir sind entschlossen, aus den Gefahren, die Konfrontation und Uneinigkeit zwischen
den Staaten mit sich bringen, und aus den Tragödien des letzten Jahrzehnts zu lernen.
Sicherheit und Frieden müssen durch einen Ansatz gefestigt werden, der zwei Grundelemente
in sich vereint: Wir müssen Vertrauen zwischen den Menschen innerhalb der Staaten
schaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten vertiefen. Deshalb werden wir die
vorhandenen Instrumente stärken und zusätzliche entwickeln, um Hilfe und Rat anbieten zu
können. Wir werden uns noch mehr als bisher bemühen, für die volle Einhaltung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler
Minderheiten zu sorgen. Gleichzeitig werden wir verstärkte Anstrengungen unternehmen, um
mehr Vertrauen und Sicherheit zwischen den Staaten zu schaffen. Wir sind entschlossen, die
uns zur Verfügung stehenden Mittel zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen
ihnen weiterzuentwickeln.
4. Internationaler Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, organisiertes Verbrechen
und Drogenhandel stellen in steigendem Maße Sicherheitsrisiken dar. Terrorismus ist, was
immer seine Beweggründe sein mögen, in all seinen Formen und Äußerungen unannehmbar.
Wir werden uns verstärkt bemühen zu verhindern, dass in unseren Hoheitsgebieten
terroristische Handlungen vorbereitet und finanziert werden oder Terroristen Zuflucht
gewährt wird. Die maßlose und destabilisierende Anhäufung und unkontrollierte
Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen stellt eine Bedrohung für den Frieden und
die Sicherheit dar. Wir sind entschlossen, unsere Schutzmaßnahmen gegen diese neuen
Risiken und Herausforderungen zu verstärken; Grundlage dieses Schutzes sind starke
demokratische Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit. Wir sind außerdem entschlossen,
untereinander aktiver und enger zusammenzuarbeiten, um diesen Herausforderungen zu
begegnen.
5. Akute Wirtschaftsprobleme und die Schädigung der Umwelt können gravierende Folgen
für unsere Sicherheit haben. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft
und Technik und Umwelt sind daher von größter Bedeutung. Wir werden energischer auf
solche Bedrohungen reagieren, sowohl in Form fortgesetzter Reformen im Wirtschafts- und
Umweltbereich und stabiler und transparenter Rahmenbedingungen für die Wirtschaft als
auch durch die Förderung der Marktwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung
wirtschaftlicher und sozialer Rechte. Wir registrieren mit großer Anerkennung den in der
Geschichte einmaligen wirtschaftlichen Reformprozess, der in vielen Teilnehmerstaaten im
Gange ist. Wir ermutigen sie zur Weiterführung dieser Reformen, die zu Sicherheit und
Wohlstand im gesamten OSZE-Gebiet beitragen werden. Wir werden in allen Dimensionen der
OSZE verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen die Korruption und zur Förderung der
Rechtsstaatlichkeit unternehmen.
6. Wir bestätigen, dass die Sicherheit in nahe gelegenen Gebieten, insbesondere im
Mittelmeerraum sowie in Gebieten, die in direkter Nähe zu Teilnehmerstaaten wie jenen in
Zentralasien liegen, für die OSZE von immer größerer Bedeutung ist. Wir erkennen an,
dass sich aus einer Instabilität in diesen Gebieten Probleme ergeben, die unmittelbare
Folgen für die Sicherheit und den Wohlstand der OSZE-Staaten haben.
II. UNSER GEMEINSAMES FUNDAMENT
7. Wir bekräftigen unser uneingeschränktes Bekenntnis zur Charta der Vereinten
Nationen sowie zur Schlussakte von Helsinki, zur Charta von Paris und zu allen anderen
OSZE-Dokumenten, denen wir zugestimmt haben. Diese Dokumente stellen unsere gemeinsamen
Verpflichtungen dar und sind die Grundlage unserer Arbeit. Sie haben uns geholfen, der
Konfrontation in Europa ein Ende zu setzen und im gesamten OSZE-Gebiet ein neues Zeitalter
der Demokratie, des Friedens und der Solidarität einzuläuten. Sie geben eindeutige
Standards für den Umgang der Teilnehmerstaaten miteinander und mit allen Menschen in
ihrem Hoheitsgebiet vor. Alle OSZE-Verpflichtungen gelten ausnahmslos und gleichermaßen
für jeden Teilnehmerstaat. Ihre Umsetzung in gutem Glauben ist unerlässlich für die
Beziehungen zwischen den Staaten, zwischen den Regierungen und ihren Völkern sowie
zwischen den Organisationen, denen sie angehören. Die Teilnehmerstaaten schulden ihren
Bürgern Rechenschaft und sind einander verantwortlich für die Durchführung ihrer
OSZE-Verpflichtungen. Wir betrachten diese Verpflichtungen als unsere gemeinsame
Errungenschaft und somit als Angelegenheiten, die für alle Teilnehmerstaaten unmittelbare
und legitime Anliegen sind.
Wir bekräftigen, dass die OSZE eine regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII
der Charta der Vereinten Nationen und eine der wichtigsten Organisationen für die
friedliche Beilegung von Streitigkeiten innerhalb ihrer Region sowie ein Hauptinstrument
für Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und die Normalisierung der Lage
nach Konflikten ist. Die OSZE ist die umfassende Organisation für Konsultation,
Beschlussfassung und Zusammenarbeit in ihrer Region.
8. Jeder Teilnehmerstaat hat dasselbe Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem
Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von
Bündnisverträgen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern.
Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Teilnehmerstaat wird diesbezüglich
die Rechte aller anderen achten. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der
Sicherheit anderer Staaten festigen. Innerhalb der OSZE kommt keinem Staat, keiner
Staatengruppe oder Organisation mehr Verantwortung für die Erhaltung von Frieden und
Stabilität im OSZE-Gebiet zu als anderen, noch kann einer/eine von ihnen irgendeinen Teil
des OSZE-Gebiets als seinen/ihren Einflussbereich betrachten.
9. Wir werden unsere Beziehungen im Einklang mit dem Konzept der gemeinsamen und
umfassenden Sicherheit gestalten, im Sinne von gleichberechtigter Partnerschaft,
Solidarität und Transparenz. Die Sicherheit jedes Teilnehmerstaats ist untrennbar mit der
Sicherheit aller anderen verbunden. Wir werden uns mit der menschlichen, wirtschaftlichen,
politischen und militärischen Dimension der Sicherheit als einem unteilbaren Ganzen
befassen.
10. Wir werden den Konsens als Grundlage der Beschlussfassung in der OSZE weiterhin
beibehalten. Die Flexibilität und Fähigkeit der OSZE, rasch auf ein politisches Umfeld
im Wandel zu reagieren, sollte wie bisher das Kernstück des kooperativen und umfassenden
Herangehens der OSZE an die gemeinsame und unteilbare Sicherheit sein.
11. Wir anerkennen die Hauptverantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und seine
unverzichtbare Rolle für die Sicherheit und Stabilität in unserer Region. Wir
bekräftigen unsere Rechte und Pflichten aus der Charta der Vereinten Nationen,
einschließlich unserer Verpflichtung in der Frage der Nichtanwendung von Gewalt oder der
Androhung von Gewalt. Diesbezüglich bekräftigen wir ferner unsere Verpflichtung, die
friedliche Beilegung von Streitigkeiten anzustreben, wie dies in der Charta der Vereinten
Nationen festgeschrieben ist.
* * * * *
Auf dieser Grundlage werden wir unsere gemeinsame Reaktion und unsere gemeinsamen
Instrumente stärken, um den Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, wirksamer
entgegentreten zu können.
III. UNSERE GEMEINSAME REAKTION
ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ORGANISATIONEN: DIE PLATTFORM FÜR KOOPERATIVE SICHERHEIT
12. Den Risiken und Herausforderungen, mit denen wir heute konfrontiert sind, ist ein
einzelner Staat oder eine einzelne Organisation nicht gewachsen. Im Verlauf des letzten
Jahrzehnts haben wir große Anstrengungen unternommen, um eine neue Zusammenarbeit
zwischen der OSZE und anderen internationalen Organisationen zu begründen. Wir bekennen
uns zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den internationalen Organisationen, um
die Ressourcen der internationalen Gemeinschaft bestmöglich nutzen zu können.
Wir verpflichten uns, durch die Plattform für kooperative Sicherheit, die hiermit als
wesentliches Element dieser Charta angenommen wird, die Zusammenarbeit mit den
zuständigen Organisationen auf der Basis der Gleichberechtigung und im Geiste der
Partnerschaft weiter zu verstärken und zu vertiefen. Die Prinzipien der Plattform für
kooperative Sicherheit, die in dem Beschlussdokument in der Anlage zu dieser Charta
niedergelegt sind, gelten für jede Organisation oder Institution, deren Mitglieder
einzeln und gemeinsam beschließen, sich an diese Prinzipien zu halten. Sie gelten für
alle Dimensionen der Sicherheit: die politisch-militärische, die menschliche und die
wirtschaftliche. Mit dieser Plattform wollen wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte für
politische und operative Kohärenz zwischen den vielen verschiedenen Gremien sorgen, die
sich mit Sicherheit beschäftigen, sowohl im Umgang mit konkreten Krisen als auch bei der
Festlegung, wie auf neue Risiken und Herausforderungen reagiert werden soll. In
Anerkennung der integrativen Schlüsselrolle, die die OSZE spielen kann, bieten wir die
OSZE gegebenenfalls als einen flexiblen Koordinierungsrahmen für Zusammenarbeit an, in
dem verschiedene Organisationen ausgehend von ihren jeweiligen Stärken einen
Synergieeffekt erzielen können. Wir beabsichtigen nicht, eine Hierarchie der
Organisationen oder eine ständige Arbeitsteilung zwischen ihnen zu begründen.
Wir sind grundsätzlich bereit, die Ressourcen der internationalen Organisationen und
Institutionen, denen wir angehören, vorbehaltlich der von Fall zu Fall erforderlichen
politischen Entscheidungen zur Unterstützung der Arbeit der OSZE einzusetzen.
13. Die subregionale Zusammenarbeit hat sich zu einem wichtigen Element für die
Stärkung der Sicherheit im gesamten OSZE-Gebiet entwickelt. Prozesse wie der
Stabilitätspakt für Südosteuropa, der unter die Schirmherrschaft der OSZE gestellt
wurde, dienen der Förderung unserer gemeinsamen Werte. Sie tragen nicht nur in der
betreffenden Subregion sondern im ganzen OSZE-Gebiet zur Verbesserung der Sicherheit bei.
Wir bieten die OSZE im Einklang mit der Plattform für kooperative Sicherheit als ein
Forum für subregionale Zusammenarbeit an. In diesem Zusammenhang wird die OSZE im
Einklang mit den im Beschlussdokument festgelegten Modalitäten den Informations- und
Erfahrungsaustausch zwischen subregionalen Gruppen erleichtern; sie kann auf Ersuchen
deren jeweilige Verträge und Übereinkommen entgegennehmen und verwahren.
SOLIDARITÄT UND PARTNERSCHAFT
14. Der beste Garant für Frieden und Sicherheit in unserer Region ist die Bereitschaft
und die Fähigkeit jedes Teilnehmerstaats, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu
wahren und die Menschenrechte zu achten. Wir bekräftigen jeder für sich unsere
Bereitschaft, uns voll und ganz an unsere Verpflichtungen zu halten. Wir tragen aber auch
gemeinsam die Verantwortung für die Einhaltung der OSZE-Prinzipien. Deshalb sind wir
entschlossen, innerhalb der OSZE und mit ihren Institutionen und Vertretern
zusammenzuarbeiten, und wir sind bereit, von den Instrumenten und Mechanismen der OSZE
Gebrauch zu machen. Wir werden im Geiste der Solidarität und der Partnerschaft gemeinsam
für die laufende Überprüfung der Durchführung sorgen. Wir verpflichten uns heute zu
gemeinsamen Maßnahmen auf der Grundlage der Zusammenarbeit - sowohl innerhalb der OSZE
als auch in den Organisationen, denen wir angehören -, um den Teilnehmerstaaten Hilfe zur
Verbesserung ihrer Einhaltung der OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen anzubieten. Wir
werden vorhandene Instrumente der Zusammenarbeit stärken und neue entwickeln, um wirksam
auf Hilfsersuchen von Teilnehmerstaaten reagieren zu können. Wir werden nach
Möglichkeiten suchen, die Effizienz der Organisation in Fällen eindeutiger, grober und
nicht behobener Verletzungen dieser Prinzipien und Verpflichtungen weiter zu erhöhen.
15. Wir sind entschlossen, Mittel und Wege zu prüfen, wie wir Teilnehmerstaaten helfen
können, die in Fällen des Zusammenbruchs von Recht und Ordnung in ihrem Land um Hilfe
ersuchen. Wir werden gemeinsam die jeweiligen Umstände sowie Möglichkeiten prüfen, wie
dem betreffenden Staat geholfen werden kann.
16. Wir bekräftigen die Gültigkeit des Verhaltenskodex zu politisch-militärischen
Aspekten der Sicherheit. Wir werden im Einklang mit unseren OSZE-Verantwortlichkeiten mit
einem Teilnehmerstaat, der bei der Wahrnehmung seines Rechts auf individuelle oder
kollektive Selbstverteidigung Beistand sucht, umgehend Gespräche aufnehmen, wenn dessen
Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit bedroht sind. Wir
werden gemeinsam die Art der Bedrohung erörtern und Aktionen erwägen, die zur
Verteidigung unserer gemeinsamen Werte eventuell erforderlich sein können.
UNSERE INSTITUTIONEN
17. Die Parlamentarische Versammlung hat sich zu einer der wichtigsten
OSZE-Institutionen entwickelt, die beständig neue Ideen und Vorschläge hervorbringt. Wir
begrüßen diese zunehmende Rolle, insbesondere im Bereich der demokratischen Entwicklung
und der Wahlüberwachung. Wir rufen die Parlamentarische Versammlung dazu auf, ihre
Aktivitäten als wesentliches Element in unseren Bemühungen um die Förderung der
Demokratie, des Wohlstands und des wachsenden Vertrauens innerhalb der Teilnehmerstaaten
und zwischen ihnen weiter auszubauen.
18. Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), der Hohe
Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM) und der Beauftragte für Medienfreiheit sind
wesentliche Instrumente zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie
und der Rechtsstaatlichkeit. Das OSZE-Sekretariat leistet dem Amtierenden Vorsitzenden und
für die Aktivitäten unserer Organisation insbesondere vor Ort wertvolle Hilfe. Wir
werden auch die operativen Fähigkeiten des OSZE-Sekretariats weiter verstärken, damit es
mit der Ausweitung unserer Aktivitäten Schritt halten kann und um sicherzustellen, dass
die Feldoperationen effizient und im Einklang mit ihren Mandaten und Vorgaben erfolgen.
Wir sagen den OSZE-Institutionen unsere volle Unterstützung zu. Wir verweisen
nachdrücklich auf die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den
OSZE-Institutionen und zwischen unseren Feldoperationen, damit unsere gemeinsamen
Ressourcen optimal genutzt werden. Wir werden bei der Einstellung von Personal für
OSZE-Institutionen und -Feldoperationen die Notwendigkeit der geographischen Streuung und
der Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern berücksichtigen.
Wir stellen fest, dass sich die OSZE-Aktivitäten enorm entwickelt und diversifiziert
haben. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass eine große Anzahl von
OSZE-Teilnehmerstaaten nicht in der Lage war, den Beschluss des Ratstreffens von Rom 1993
umzusetzen, und dass die fehlende Rechtsfähigkeit der Organisation zu Schwierigkeiten
führen kann. Wir werden uns bemühen, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
DIE MENSCHLICHE DIMENSION
19. Wir bekräftigen, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Grundpfeiler des umfassenden Sicherheitskonzepts
der OSZE ist. Wir verpflichten uns, einer Bedrohung der Sicherheit etwa durch Verletzung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-,
Religions- und Überzeugungsfreiheit, und Äußerungen der Intoleranz, des aggressiven
Nationalismus, des Rassismus, des Chauvinismus, der Fremdenfeindlichkeit und des
Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten.
Der Schutz und die Förderung der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten sind
wesentliche Faktoren für Demokratie, Frieden, Gerechtigkeit und Stabilität innerhalb der
Teilnehmerstaaten und zwischen ihnen. Diesbezüglich bekräftigen wir unsere
Verpflichtungen, insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des Kopenhagener
Dokuments 1990 zur menschlichen Dimension, und verweisen auf den Bericht des Genfer
Expertentreffens über nationale Minderheiten 1991. Die uneingeschränkte Achtung der
Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, ist
nicht nur ein Ziel an sich; sie höhlt die territoriale Integrität und die Souveränität
keineswegs aus, sondern stärkt sie vielmehr. Verschiedene Konzepte der Autonomie sowie
andere in den oben genannten Dokumenten dargestellte Lösungsansätze im Einklang mit den
OSZE-Prinzipien bieten sich für die Bewahrung und Förderung der ethnischen, kulturellen,
sprachlichen und religiösen Identität nationaler Minderheiten innerhalb eines gegebenen
Staates an. Wir verurteilen jede Gewalt gegen eine Minderheit. Wir versprechen, Maßnahmen
zur Förderung der Toleranz und zur Errichtung pluralistischer Gesellschaften zu
ergreifen, in denen alle Angehörigen nationaler Minderheiten ungeachtet ihrer ethnischen
Herkunft volle Chancengleichheit genießen. Wir betonen, dass Fragen nationaler
Minderheiten nur in einem demokratischen politischen Rahmen auf der Grundlage der
Rechtsstaatlichkeit zufriedenstellend gelöst werden können.
Wir bekräftigen, dass jedermann das Recht auf eine Staatsangehörigkeit hat und
niemandem seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden sollte. Wir verpflichten
uns, weiterhin danach zu trachten, dass jedermann dieses Recht ausüben kann. Wir
verpflichten uns ferner, den völkerrechtlichen Schutz Staatenloser zu fördern.
20. Wir sind uns der besonderen Schwierigkeiten der Roma und Sinti bewusst und erkennen
die Notwendigkeit an, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um für Angehörige der Roma und
Sinti im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen volle Chancengleichheit zu verwirklichen.
Wir werden verstärkte Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Roma und Sinti
an unserer Gesellschaft uneingeschränkt und gleichberechtigt teilnehmen können, und um
ihre Diskriminierung ein für allemal zu beseitigen.
21. Wir haben den festen Willen, Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Bestrafung im gesamten OSZE-Gebiet auszumerzen. Zu diesem Zweck werden wir
uns für Rechtsvorschriften einsetzen, die formelle und materielle Absicherungen und
Handhaben zur Bekämpfung solcher Praktiken vorsehen. Wir werden den Opfern helfen und
gegebenenfalls mit einschlägigen internationalen Organisationen und nichtstaatlichen
Organisationen zusammenarbeiten.
22. Wir lehnen jede Politik der ethnischen Säuberung oder der Massenvertreibung strikt
ab. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, das Recht auf Asylsuche zu achten und den
völkerrechtlichen Schutz von Flüchtlingen im Sinne der Konvention von 1951 über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge und ihres Protokolls von 1967 zu gewährleisten und die
freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Würde und Sicherheit zu
erleichtern. Wir werden uns ohne Diskriminierung für die Wiedereingliederung der
Flüchtlinge und Binnenvertriebenen an ihren Herkunftsorten einsetzen.
Zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen in Konfliktzeiten werden wir nach
Mitteln und Wegen suchen, um die Umsetzung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.
23. Frauen müssen ihre Menschenrechte in vollem Umfang und gleichberechtigt ausüben
können, damit ein friedlicheres, wohlhabenderes und demokratischeres OSZE-Gebiet
entsteht. Wir sind entschlossen, die Gleichstellung von Männern und Frauen zum
Bestandteil unserer Politik zu machen, sowohl in unseren Staaten als auch innerhalb der
Organisation.
24. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um jede Form der Diskriminierung von Frauen zu
beseitigen und der Gewalt gegen Frauen und Kinder, der sexuellen Ausbeutung und jeder Form
des Menschenhandels ein Ende zu setzen. Um derartige Verbrechen zu verhüten, werden wir
unter anderem für die Verabschiedung oder Verschärfung von Gesetzen eintreten, die die
Täter zur Verantwortung ziehen und den Opferschutz verbessern. Wir werden ferner
Maßnahmen erarbeiten und umsetzen, um die Rechte und Interessen von Kindern in
bewaffneten Konflikten und nach Konflikten, einschließlich von Kinderflüchtlingen und
Kindervertriebenen, zu fördern. Wir werden Möglichkeiten prüfen, wie die Zwangs- oder
Pflichtrekrutierung von Jugendlichen unter 18 Jahren zum Einsatz in bewaffneten Konflikten
verhindert werden kann.
25. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, freie und faire Wahlen im Einklang mit den
OSZE-Verpflichtungen - insbesondere dem Kopenhagener Dokument 1990 - abzuhalten. Wir
erkennen die Hilfe an, die das BDIMR den Teilnehmerstaaten bei der Ausarbeitung und
Umsetzung von Wahlgesetzen anbieten kann. Im Sinne dieser Verpflichtungen werden wir
Beobachter aus anderen Teilnehmerstaaten, dem BDIMR, der Parlamentarischen Versammlung und
geeigneten Institutionen und Organisationen einladen, die die Abhaltung von Wahlen in
unseren Ländern beobachten wollen. Wir kommen überein, den Wahlbeurteilungen und
Empfehlungen des BDIMR umgehend Folge zu leisten.
26. Wir bekräftigen die Bedeutung unabhängiger Medien und des freien
Informationsflusses sowie des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen. Wir
verpflichten uns, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Grundvoraussetzungen
für freie und unabhängige Medien sowie für den unbehinderten Informationsfluss über
Landesgrenzen hinweg und innerhalb der Staaten zu schaffen, die wir als wesentliche
Komponente einer demokratischen, freien und offenen Gesellschaft betrachten.
27. Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) können bei der Förderung der
Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eine äußerst wichtige Rolle
spielen. Sie sind fester Bestandteil einer starken Bürgergesellschaft. Wir versprechen,
die Fähigkeit der NGOs so zu stärken, dass sie ihren vollen Beitrag zur weiteren
Entwicklung der Bürgergesellschaft und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
leisten können.
DIE POLITISCH-MILITÄRISCHE DIMENSION
28. Die politisch-militärischen Aspekte der Sicherheit sind und bleiben lebenswichtig
für die Interessen der Teilnehmerstaaten. Sie sind ein Kernstück des umfassenden
Sicherheitskonzepts der OSZE. Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauens- und
sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) sind wichtige Teile der Bemühungen zur Stärkung
der Sicherheit durch die Festigung von Stabilität, Transparenz und Vorhersehbarkeit im
militärischen Bereich. Die volle Umsetzung, die rechtzeitige Anpassung und nötigenfalls
die Weiterentwicklung von Rüstungskontrollvereinbarungen und VSBM leisten einen
wesentlichen Beitrag zu unserer politischen und militärischen Stabilität.
29. Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) muss ein Eckpfeiler
der europäischen Sicherheit bleiben. Er hat zu einer erheblichen Verringerung der
Rüstungsniveaus geführt. Er trägt grundlegend zu einem sichereren und integrierteren
Europa bei. Die Vertragsstaaten setzen einen außerordentlich wichtigen Schritt. Der
Vertrag wird durch die Anpassung seiner Bestimmungen gestärkt, um mehr Stabilität,
Vorhersehbarkeit und Transparenz unter geänderten Umständen zu gewährleisten. Eine
Reihe von Vertragsstaaten wird ihr Rüstungsniveau weiter absenken. Der angepasste Vertrag
wird nach Inkrafttreten für den freiwilligen Beitritt anderer OSZE-Teilnehmerstaaten im
Gebiet zwischen dem Atlantischen Ozean und dem Uralgebirge offen stehen und damit einen
wichtigen zusätzlichen Beitrag zur europäischen Stabilität und Sicherheit leisten.
30. Das Wiener Dokument 1999 der OSZE bietet gemeinsam mit anderen Dokumenten, die vom
Forum für Sicherheitskooperation (FSK) zu politisch-militärischen Aspekten der
Sicherheit verabschiedet wurden, allen Teilnehmerstaaten der OSZE ein wertvolles
Instrumentarium zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der militärischen
Transparenz. Wir werden alle OSZE-Instrumente in diesem Bereich regelmäßig nutzen und
voll umsetzen und für ihre rechtzeitige Anpassung sorgen, um den Sicherheitsbedürfnissen
im OSZE-Gebiet in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Wir bekennen uns unverändert zu
den Prinzipien des Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit.
Wir sind entschlossen, innerhalb des FSK weitere Anstrengungen zu unternehmen, um
miteinander gemeinsame Sicherheitsanliegen der Teilnehmerstaaten zu behandeln und das
OSZE-Konzept der umfassenden und unteilbaren Sicherheit, soweit es die
politisch-militärische Dimension betrifft, weiter voran zu bringen. Wir werden auch
weiterhin einen substanziellen Sicherheitsdialog führen und unsere Vertreter beauftragen,
diesen Dialog im Rahmen des FSK zu führen.
DIE ÖKONOMISCHE UND ÖKOLOGISCHE DIMENSION
31. Die Verbindung zwischen Sicherheit, Demokratie und Wohlstand tritt im OSZE-Gebiet
immer deutlicher zutage, ebenso wie das Sicherheitsrisiko durch Umweltschäden und den
Raubbau an natürlichen Ressourcen. Wirtschaftliche Freiheit, soziale Gerechtigkeit und
Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt sind für den Wohlstand unerlässlich.
Angesichts dieser Zusammenhänge werden wir sicherstellen, dass die wirtschaftliche
Dimension entsprechenden Raum erhält, insbesondere als ein Element unserer Frühwarn- und
Konfliktverhütungsarbeit. Dabei werden wir unter anderem bemüht sein, die Einbindung der
Reformländer in die Weltwirtschaft zu fördern und die Rechtsstaatlichkeit und die
Entwicklung eines transparenten und stabilen Rechtssystems im Wirtschaftsbereich
sicherzustellen.
32. Kennzeichnend für die OSZE sind ihr großer Teilnehmerkreis, ihr umfassender
Sicherheitsbegriff, ihre zahlreichen Feldoperationen und ihre lange Geschichte als
normsetzende Organisation. Diese Merkmale versetzen sie in die Lage, Bedrohungen zu
erkennen und als Katalysator für die Zusammenarbeit zwischen wichtigen internationalen
Organisationen und Institutionen im Wirtschafts- und Umweltbereich zu fungieren. Die OSZE
ist bereit, diese Rolle zu spielen, wo immer dies angebracht ist. Wir werden diese
Koordination zwischen der OSZE und einschlägigen internationalen Organisationen im
Einklang mit der Plattform für kooperative Sicherheit fördern. Wir werden die Fähigkeit
der OSZE stärken, sich mit Fragen der Wirtschaft und der Umwelt in einer Weise
auseinander zu setzen, dass dabei weder Überschneidungen mit der Arbeit anderer
Organisationen stattfinden, noch Bemühungen unternommen werden, für die andere
Organisationen besser geeignet sind. Wir werden uns auf Gebiete konzentrieren, in denen
die OSZE über besondere Kompetenz verfügt. Die Arbeit der OSZE in der menschlichen
Dimension hat weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen - was auch umgekehrt gilt -, zum
Beispiel durch die Mobilisierung menschlicher Ressourcen und Talente und durch ihren
Beitrag zum Aufbau einer lebendigen Bürgergesellschaft. Im Geiste der Århus-Konvention
von 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten werden wir
insbesondere danach trachten, den Zugang zu Informationen, die Teilnahme der
Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten sicherzustellen.
RECHTSSTAATLICHKEIT UND DER KAMPF GEGEN DIE KORRUPTION
33. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit. Wir sind uns der
Tatsache bewusst, dass die Korruption eine große Bedrohung für die gemeinsamen Werte der
OSZE darstellt. Sie schafft Instabilität und betrifft viele Aspekte der
Sicherheitsdimension sowie der wirtschaftlichen und der menschlichen Dimension. Die
Teilnehmerstaaten verpflichten sich, ihre Bemühungen im Kampf gegen die Korruption und
die Verhältnisse, die sie begünstigen, zu verstärken und sich für einen positiven
Rahmen für verantwortungsvolle Staatsführung und Integrität im staatlichen Bereich
einzusetzen. Sie werden von vorhandenen internationalen Rechtsdokumenten besser Gebrauch
machen und einander in ihrem Kampf gegen die Korruption unterstützen. Als Teil ihrer
Arbeit zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit wird die OSZE mit NGOs zusammenarbeiten, die
einem von der Öffentlichkeit und der Wirtschaft getragenen Wunsch nach der Bekämpfung
korrupter Praktiken verpflichtet sind.
IV. UNSERE GEMEINSAMEN INSTRUMENTE
STÄRKUNG UNSERES DIALOGS
34. Wir sind entschlossen, unseren Dialog über Entwicklungen bezüglich aller
Sicherheitsaspekte im OSZE-Gebiet auszuweiten und zu vertiefen. Wir beauftragen den
Ständigen Rat und das FSK, sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingehender
mit den Sicherheitsanliegen der Teilnehmerstaaten auseinander zu setzen und das
OSZE-Konzept der umfassenden und unteilbaren Sicherheit weiter zu verfolgen.
35. Der Ständige Rat wird sich als reguläres Gremium für politische Konsultation und
Beschlussfassung mit der gesamten Bandbreite von Grundsatzfragen und mit dem täglichen
Arbeitsablauf der Organisation befassen. Als Hilfestellung für seine Beratungen und
Beschlussfassung und zur Stärkung des politischen Konsultationsprozesses und der
Transparenz innerhalb der Organisation werden wir einen Vorbereitungsausschuss unter der
Leitung des Ständigen Rates einrichten. Dieser allen Teilnehmerstaaten offenstehende
Ausschuss wird in der Regel informell zusammentreten und vom Rat oder Ratsvorsitzenden mit
Erörterungen und der Berichterstattung an den Rat betraut werden.
36. Im Geiste unserer Solidarität und Partnerschaft werden wir auch unseren
politischen Dialog stärken, um Teilnehmerstaaten Hilfestellung anzubieten, wodurch die
Einhaltung der OSZE-Verpflichtungen sichergestellt werden soll. Um diesen Dialog zu
fördern, haben wir beschlossen, im Einklang mit etablierten Regeln und Praktiken unter
anderem von folgenden OSZE-Instrumenten verstärkt Gebrauch zu machen:
- Entsendung von Delegationen aus OSZE-Institutionen, gegebenenfalls unter Beteiligung
anderer einschlägiger internationaler Organisationen, die bei Reformen der Gesetzgebung
und der geübten Praxis Beratung und Expertenwissen einbringen;
- Entsendung Persönlicher Beauftragter des Amtierenden Vorsitzenden zu Sondierungs- und
Beratungsmissionen im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat;
- Vermittlung von Treffen zwischen Vertretern der OSZE und betroffener Staaten, um Fragen
im Zusammenhang mit der Einhaltung von OSZE-Verpflichtungen zu erörtern;
- Veranstaltung von Schulungskursen zur Verbesserung der Standards und Verfahren, unter
anderem im Bereich der Menschenrechte, der Demokratisierung und der Rechtsstaatlichkeit;
- Behandlung von Fragen der Einhaltung von OSZE-Verpflichtungen auf Überprüfungstreffen
und -konferenzen der OSZE sowie im Wirtschaftsforum;
- Befassung des Ständigen Rates mit derartigen Fragen, unter anderem auf der Grundlage
von Empfehlungen der OSZE-Institutionen im Rahmen ihres jeweiligen Mandats oder
Persönlicher Beauftragter des Amtierenden Vorsitzenden;
- Einberufung von Sondersitzungen oder erweiterten Sitzungen des Ständigen Rates, um
Fragen der Nichteinhaltung von OSZE-Verpflichtungen zu erörtern und Beschlüsse über
geeignete Vorgehensweisen zu fassen;
- Einrichtung von Feldoperationen mit Zustimmung des betroffenen Staates.
FELDOPERATIONEN DER OSZE
37. Der Ständige Rat wird Feldoperationen einrichten. Er wird ihre Mandate und ihre
Haushaltspläne beschließen. Ausgehend davon werden der Ständige Rat und der Amtierende
Vorsitzende Leitlinien für diese Einsätze festlegen.
38. Die Entwicklung der Feldoperationen der OSZE stellt eine wesentliche Veränderung
der Organisation dar, die es der OSZE ermöglicht, bei der Förderung des Friedens, der
Sicherheit und der Einhaltung der OSZE-Verpflichtungen eine gewichtigere Rolle zu spielen.
Auf der Grundlage unserer bisherigen Erfahrungen werden wir dieses Instrument weiter
ausbauen und stärken, um im Einklang mit dem jeweiligen Mandat Aufgaben wahrzunehmen, die
unter anderem Folgendes beinhalten werden:
Hilfestellung und Beratung beziehungsweise Ausarbeitung von Empfehlungen in Bereichen,
die von der OSZE und dem Gastland vereinbart werden;
Beobachtung der Einhaltung von OSZE-Verpflichtungen und Beratung oder Empfehlungen im
Hinblick auf eine bessere Umsetzung;
Hilfestellung bei der Organisation und Überwachung von Wahlen;
Unterstützung für die Vorherrschaft des Rechts und demokratische Institutionen sowie
für die Wahrung und Wiederherstellung von Recht und Ordnung;
Hilfe bei der Schaffung von Voraussetzungen für Verhandlungen oder andere Maßnahmen,
die die friedliche Beilegung von Konflikten erleichtern könnten;
Verifikation und/oder Hilfe bei der Einhaltung von Vereinbarungen über die friedliche
Beilegung von Konflikten;
Unterstützung bei der Wiederherstellung normaler Verhältnisse und beim Wiederaufbau
verschiedener Aspekte der Gesellschaft.
39. Bei der Einstellung von Mitarbeitern für Feldoperationen muss gewährleistet sein,
dass die Teilnehmerstaaten qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen. Die Ausbildung
des Personals ist ein wichtiger Aspekt für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der
OSZE und ihrer Feldoperationen und wird daher verbessert werden. In den
OSZE-Teilnehmerstaaten vorhandene Ausbildungseinrichtungen könnten ebenso wie
Schulungsaktivitäten der OSZE, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen und Institutionen, eingesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.
40. Entsprechend der Plattform für kooperative Sicherheit wird die Zusammenarbeit
zwischen der OSZE und anderen internationalen Organisationen bei Feldoperationen
verstärkt. Dies wird unter anderem durch gemeinsame Projekte mit anderen Partnern
erfolgen, insbesondere dem Europarat, wodurch die OSZE deren Expertenwissen nutzen kann,
die Identität und die Beschlussfassungsverfahren jeder beteiligten Organisation jedoch
gewahrt bleiben.
41. Das Gastland einer OSZE-Feldoperation sollte gegebenenfalls in seinem
Verantwortungsbereich beim Aufbau eigener Fähigkeiten und eigener Kompetenz unterstützt
werden. Dadurch würde eine effiziente Übertragung der Einsatzaufgaben an das Gastland
und somit die Beendigung der Feldoperationen erleichtert.
SCHNELLE REACTION (REACT)
42. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Fähigkeit, ziviles und polizeiliches
Expertenwissen rasch zum Einsatz zu bringen, für die wirksame Konfliktverhütung, das
wirksame Krisenbewältigung und die erfolgreiche Normalisierung der Lage nach Konflikten
ausschlaggebend ist. Wir haben den festen Willen, innerhalb der Teilnehmerstaaten und der
OSZE die Fähigkeit zu schaffen, "Schnelle Einsatzgruppen für Expertenhilfe und
Kooperation" (REACT) einzurichten, auf die die OSZE zurückgreifen kann. Dadurch
können die OSZE-Gremien und -Institutionen entsprechend ihren jeweiligen Verfahren
OSZE-Teilnehmerstaaten umgehend Experten anbieten, um im Einklang mit den OSZE-Normen
Hilfestellung bei Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und der Normalisierung der Lage
nach Konflikten zu leisten. Diese rasch einsatzbereiten Ressourcen werden ein breites
Spektrum an zivilem Expertenwissen abdecken. Dank dieser Ressourcen werden wir uns mit
Problemen befassen können, ehe sie das Ausmaß einer Krise annehmen, und die zivile
Komponente einer friedenserhaltenden Operation wenn nötig rasch zum Einsatz bringen.
Diese Gruppen könnten auch als Kapazitätsreserve verwendet werden und der OSZE die
rasche Entsendung von Groß- oder Sondereinsätzen erleichtern. Wir gehen davon aus, dass
sich REACT parallel zu anderen OSZE-Fähigkeiten weiterentwickelt, um mit den
Anforderungen der Organisation Schritt zu halten.
EINSATZZENTRALE
43. Eine rasche Entsendung ist wichtig, wenn die OSZE effizient im Rahmen unserer
Bemühungen um Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und die Normalisierung der Lage nach
Konflikten tätig werden soll; sie verlangt eine gründliche Vorbereitung und Planung. Um
diese zu erleichtern, beschließen wir, im Konfliktverhütungszentrum eine Einsatzzentrale
mit einem kleinen Mitarbeiterstab einzurichten, der fachlich alle Arten von
OSZE-Einsätzen abdeckt und bei Bedarf rasch aufgestockt werden kann. Die Einsatzzentrale
wird Feldoperationen planen und entsenden, darunter auch Operationen unter Einsatz von
REACT-Ressourcen. Sie wird gemäß der Plattform für kooperative Sicherheit nach Bedarf
Verbindung mit anderen internationalen Organisationen und Institutionen halten. Bei den
wenigen ständigen Mitarbeitern der Zentrale wird es sich nach Möglichkeit um Personal
mit dem entsprechenden Expertenwissen handeln, das von Teilnehmerstaaten dienstzugeteilt
beziehungsweise aus bestehenden Sekretariatsressourcen zugeteilt wird. Diese Kerngruppe
kann rasch aufgestockt werden, wenn sich neue Aufgaben stellen. Die genauen Vorkehrungen
werden in Übereinstimmung mit bestehenden Verfahren beschlossen.
AKTIVITÄTEN IM POLIZEILICHEN BEREICH
44. Wir werden daran arbeiten, die Rolle der OSZE im zivilpolizeilichen Bereich als
Bestandteil der Bemühungen der Organisation um Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und
die Normalisierung der Lage nach Konflikten zu stärken. Diese Aktivitäten können
Folgendes beinhalten:
- Polizeiüberwachung, unter anderem auch um zu verhindern, dass die Polizei Handlungen
setzt, die etwa eine Diskriminierung aus Gründen der religiösen oder ethnischen
Zugehörigkeit darstellen;
- Polizeischulung, die unter anderem folgende Aufgaben umfassen könnte:
- Verbesserung der einsatzbezogenen und taktischen Fähigkeiten örtlicher Polizeidienste
und Umschulung paramilitärischer Kräfte;
- Vermittlung neuer, moderner Polizeimethoden, wie freiwillige Bürgerpolizei,
Fähigkeiten zur Bekämpfung des Drogenhandels, der Korruption und des Terrorismus;
- Schaffung eines Polizeidienstes, der sich aus Mitgliedern verschiedener Volksgruppen
beziehungsweise unterschiedlicher religiöser Gemeinschaften zusammensetzt und das
Vertrauen der gesamten Bevölkerung besitzt;
- generelle Förderung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Wir werden zur Bereitstellung einer modernen technischen Ausrüstung ermutigen, die
Polizeidiensten, die für diese neuen Qualifikationen ausgebildet werden, angemessen ist.
Darüber hinaus wird die OSZE Möglichkeiten und Bedingungen für eine Rolle bei
vollzugspolizeilichen Tätigkeiten prüfen.
45. Wir werden ferner die Entwicklung unabhängiger Gerichtssysteme fördern, die als
Rechtsmittel bei Menschenrechtsverletzungen von größter Bedeutung sind, und Reformen des
Gefängniswesens mit Rat und Tat unterstützen. Die OSZE wird auch mit anderen
internationalen Organisationen bei der Schaffung eines politischen und rechtlichen Rahmens
zusammenarbeiten, in dem die Polizei ihre Aufgaben im Einklang mit demokratischen
Grundsätzen und dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip erfüllen kann.
FRIEDENSERHALTUNG
46. Wir bekennen uns unverändert zur Verstärkung der Schlüsselrolle der OSZE in der
Erhaltung von Frieden und Stabilität in unserem gesamten Gebiet. Die wirksamsten
Beiträge zur regionalen Sicherheit leistete die OSZE bisher in Bereichen wie
Feldoperationen, Normalisierung der Lage nach Konflikten, Demokratisierung, Überwachung
der Menschenrechte und Wahlbeobachtung. Wir haben beschlossen, Möglichkeiten einer
potenziell größeren und umfassenderen Rolle für die OSZE bei der Friedenserhaltung zu
prüfen. Unter Bekräftigung unserer Rechte und Pflichten aus der Charta der Vereinten
Nationen und auf der Grundlage unserer bereits gefassten Beschlüsse bestätigen wir, dass
die OSZE, im Einzelfall und mit Konsens, beschließen kann, eine Rolle bei der
Friedenserhaltung zu übernehmen, und zwar auch eine führende Rolle, wenn sie nach
Einschätzung der Teilnehmerstaaten die jeweils wirksamste und geeignetste Organisation
ist. Diesbezüglich könnte sie auch beschließen, das Mandat für die Friedenserhaltung
durch andere zur Verfügung zu stellen und die Unterstützung von Teilnehmerstaaten sowie
anderer Organisationen in Form von Ressourcen und Expertenwissen anzustreben. Im Einklang
mit der Plattform für kooperative Sicherheit könnte sie auch einen koordinierenden
Rahmen für derartige Bemühungen zur Verfügung stellen.
DER VERGLEICHS- UND SCHIEDSGERICHTSHOF
47. Wir erklären erneut, dass der Grundsatz der friedlichen Beilegung von
Streitigkeiten zum Kernbereich der OSZE-Verpflichtungen gehört. Der Vergleichs- und
Schiedsgerichtshof stellt diesbezüglich nach wie vor ein Instrument dar, das den
zahlreichen Teilnehmerstaaten, die das Übereinkommen von Stockholm 1992 unterzeichnet
haben, zur Verfügung steht. Wir ermutigen sie dazu, von diesem Instrument zur Beilegung
von Streitigkeiten zwischen ihnen sowie mit anderen Teilnehmerstaaten, die sich freiwillig
der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterwerfen, Gebrauch zu machen. Wir ermutigen auch
jene Teilnehmerstaaten, die dem Übereinkommen noch nicht beigetreten sind, den Beitritt
in Erwägung zu ziehen.
V. UNSERE KOOPERATIONSPARTNER
48. Wir anerkennen die Wechselbeziehung zwischen der Sicherheit im OSZE-Gebiet und der
Sicherheit der Kooperationspartner und bekennen uns nachdrücklich zu unserer Beziehung
und dem Dialog mit ihnen. Wir verweisen ganz besonders auf die langjährigen Beziehungen
zu unseren Mittelmeerpartnern Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Marokko und Tunesien.
Wir erkennen das zunehmende Engagement unserer Kooperationspartner in der OSZE und ihre
Unterstützung für unsere Arbeit an. Aufbauend auf dieser Wechselbeziehung sind wir
bereit, diesen Prozess weiterzuentwickeln. In Durchführung des Helsinki-Dokuments 1992
und des Budapester Dokuments 1994 und darauf aufbauend werden wir mit den
Kooperationspartnern enger zusammenarbeiten, um die OSZE-Normen und -Prinzipien zu
fördern. Wir begrüßen ihren Wunsch, sich für die Verwirklichung der Normen und
Prinzipien der Organisation einzusetzen, darunter auch das grundlegende Prinzip der
Konfliktbeilegung durch friedliche Mittel. Mit dem Fortschreiten des Dialogs werden wir
die Kooperationspartner daher einladen, sich auf einer regelmäßigeren Basis stärker an
der Arbeit der OSZE zu beteiligen.
49. Das Potenzial der Kontaktgruppe und der Mittelmeerseminare muss vollständig
ausgelotet und ausgeschöpft werden. Ausgehend von dem Budapester Mandat wird der
Ständige Rat die Empfehlungen der Kontaktgruppe und der Mittelmeerseminare prüfen. Wir
werden den Kooperationspartnern im Mittelmeerraum nahe legen, sich bei der Schaffung von
Strukturen und Mechanismen für Frühwarnung, vorbeugende Diplomatie und
Konfliktverhütung im Mittelmeerraum unser Expertenwissen zunutze zu machen.
50. Wir begrüßen die verstärkte Teilnahme Japans und der Republik Korea an unserer
Arbeit. Wir begrüßen den Beitrag Japans zu den Feldaktivitäten der OSZE. Wir werden
danach trachten, unsere Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Asien zur Bewältigung von
Herausforderungen gemeinsamen Interesses weiter zu festigen.
VI. SCHLUSSFOLGERUNG
51. Diese Charta wird durch die Festigung und Stärkung der OSZE an der Schwelle zum
einundzwanzigsten Jahrhundert der Sicherheit aller Teilnehmerstaaten zugute kommen. Wir
haben heute beschlossen, ihre vorhandenen Instrumente weiterzuentwickeln und neue zu
schaffen. Wir werden sie in vollem Umfang zur Förderung eines freien, demokratischen und
sicheren OSZE-Gebiets einsetzen. Dadurch wird die Charta das Fundament bilden, auf dem die
OSZE ihre Rolle als einzige gesamteuropäische Sicherheitsorganisation wahrnimmt, der die
Sicherung des Friedens und der Stabilität in ihrer Region anvertraut ist. Wir danken dem
Sicherheitsmodellausschuss für die Vollendung seiner Arbeit.
52. Die Urschrift dieser Charta, die in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch,
Russisch und Spanisch abgefasst ist, wird dem Generalsekretär der Organisation
zugeleitet, der allen Teilnehmerstaaten gehörig beglaubigte Abschriften dieser Charta
übermitteln wird.
Wir, die unterzeichneten Hohen Vertreter der Teilnehmerstaaten, haben im Bewusstsein
der großen politischen Bedeutung, die wir dieser Charta beimessen, und unter Bekundung
unserer Entschlossenheit, im Einklang mit den darin enthaltenen Bestimmungen zu handeln,
unsere Unterschrift unter dieses Dokument gesetzt.
I. Die Plattform
1. Das Ziel einer Plattform für kooperative Sicherheit ist es, die auf gegenseitiger
Verstärkung beruhende Beziehung zwischen jenen Organisationen und Institutionen zu
stärken, die mit der Förderung der umfassenden Sicherheit innerhalb des OSZE-Gebiets
befasst sind.
2. Die OSZE wird mit denjenigen Organisationen und Institutionen kooperativ arbeiten,
deren Mitglieder einzeln und gemeinsam, auf eine Weise, die mit den für jede Organisation
beziehungsweise Institution geeigneten Modalitäten vereinbar ist, heute und in Zukunft
- die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und die OSZE-Prinzipien und
-Verpflichtungen einhalten, wie sie in der Schlussakte von Helsinki, der Charta von Paris,
dem Helsinki-Dokument 1992, dem Budapester Dokument 1994, dem OSZE-Verhaltenskodex zu
politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit und der Erklärung von Lissabon über ein
gemeinsames und umfassendes Sicherheitsmodell für Europa im einundzwanzigsten Jahrhundert
niedergelegt sind;
- sich in ihren Handlungen im Geiste des Wiener Dokuments 1999 der Verhandlungen über
vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen zu den Prinzipien der Transparenz und der
Vorhersehbarkeit bekennen;
- von ihnen eingegangene Rüstungskontrollverpflichtungen, einschließlich Abrüstung und
VSBM, vollständig umsetzen;
- davon ausgehen, dass diese Organisationen und Institutionen, denen sie angehören, in
ihrer Entwicklung der Transparenz verpflichtet bleiben;
- gewährleisten, dass ihre Mitgliedschaft bei diesen Organisationen und Institutionen auf
Offenheit und Freiwilligkeit beruht;
- das Konzept der OSZE für eine gemeinsame, umfassende und unteilbare Sicherheit und
einen gemeinsamen Sicherheitsraum ohne Trennlinien aktiv unterstützen;
- in vollem Umfang und in geeigneter Weise an der Entwicklung der Beziehungen zwischen
einander verstärkenden Institutionen im OSZE-Gebiet mitwirken, die sich mit
Sicherheitsfragen befassen;
- grundsätzlich bereit sind, institutionelle Ressourcen internationaler Organisationen
und Institutionen, denen sie angehören, bei Vorliegen der entsprechenden
Grundlagenbeschlüsse, gegebenenfalls für die OSZE-Arbeit einzusetzen. Diesbezüglich
stellen die Teilnehmerstaaten fest, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen der
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung von besonderer Bedeutung ist.
3. Diese Prinzipien und Verpflichtungen bilden gemeinsam die Plattform für kooperative
Sicherheit.
II. Modalitäten der Zusammenarbeit
1. Im Rahmen der einschlägigen Organisationen und Institutionen, denen sie angehören,
werden sich die Teilnehmerstaaten dafür einsetzen, dass die Organisationen und
Institutionen an der Plattform für kooperative Sicherheit mitwirken. Diese Mitwirkung auf
der Grundlage von Beschlüssen, die jeder Mitgliedsstaat innerhalb der einschlägigen
Organisationen und Institutionen mitträgt, erfolgt im Einklang mit den für die einzelne
Organisation beziehungsweise Institution geltenden Modalitäten. Die Kontakte und die
Zusammenarbeit der OSZE mit anderen Organisationen und Institutionen werden für die
Teilnehmerstaaten transparent sein und in einer Weise durchgeführt, die mit den der OSZE
und diesen Organisationen und Institutionen angemessenen Modalitäten vereinbar ist.
2. Auf dem Ministerratstreffen 1997 in Kopenhagen wurde ein Beschluss über das
Gemeinsame Konzept für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen einander
verstärkenden Institutionen gefasst. Wir stellen fest, dass seither ein umfassendes Netz
von Kontakten geknüpft wurde, insbesondere die zunehmende Zusammenarbeit mit
Organisationen und Institutionen, die sowohl im politisch-militärischen Bereich als auch
in der menschlichen und der wirtschaftlichen Dimension der Sicherheit aktiv sind, sowie
die Festigung der Zusammenarbeit zwischen der OSZE und den verschiedenen Gremien und
Organisationen der Vereinten Nationen, wobei wir auf die Rolle der OSZE als regionale
Abmachung im Sinne der Charta der Vereinten Nationen verweisen. Wir sind entschlossen,
dies weiter zu entwickeln.
3. Die wachsende Bedeutung subregionaler Gruppierungen in der Arbeit der OSZE ist ein
weiterer wichtiger Bereich und wir unterstützen die zunehmende Zusammenarbeit mit diesen
Gruppen auf der Grundlage dieser Plattform.
4. Die Entwicklung der Zusammenarbeit kann durch den umfassenden Einsatz folgender
Instrumente und Mechanismen weiter gestärkt werden:
- regelmäßige Kontakte, darunter auch Treffen; innerhalb eines ständigen Rahmens
für Dialog, erhöhte Transparenz und praktische Zusammenarbeit, darunter die Benennung
von Verbindungsoffizieren oder Kontaktstellen; gegenseitige Vertretung bei entsprechenden
Treffen; und sonstige Kontakte, die geeignet sind, die Instrumente jeder Organisation zur
Konfliktverhütung besser kennen zu lernen.
5. Darüber hinaus kann die OSZE an Sondertreffen mit anderen im OSZE-Gebiet tätigen
Organisationen, Institutionen und Strukturen mitwirken. Diese Treffen können auf
politischer beziehungsweise leitender Ebene (zur grundsatzpolitischen Koordinierung oder
zur Festlegung von Bereichen der Zusammenarbeit) oder auf Arbeitsebene (zur Erörterung
der Modalitäten der Zusammenarbeit) stattfinden.
6. Die Entwicklung von Feldoperationen der OSZE in den vergangenen Jahren brachte eine
wesentliche Veränderung der Organisation mit sich. Im Hinblick auf die Verabschiedung der
Plattform für kooperative Sicherheit sollte die bestehende Zusammenarbeit zwischen der
OSZE und anderen einschlägigen internationalen Gremien, Organisationen und Institutionen
in Feldoperationen im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten entwickelt und als
Ausgangsbasis herangezogen werden. Diese Form der Zusammenarbeit könnte unter anderem auf
folgende Art und Weise erfolgen: regelmäßiger Informationsaustausch und regelmäßige
Treffen, gemeinsame Bedarfserhebungsmissionen, Dienstzuteilung von Experten anderer
Organisationen zur OSZE, Bestellung von Verbindungspersonen, Entwicklung gemeinsamer
Projekte und Feldoperationen und gemeinsame Schulungsbemühungen.
7. Zusammenarbeit bei der Reaktion auf konkrete Krisen:
- Die OSZE über ihren Amtierenden Vorsitzenden und mit Unterstützung des
Generalsekretärs sowie die einschlägigen Organisationen und Institutionen werden
ermutigt, einander über die von ihnen in Hinblick auf die Bewältigung einer speziellen
Situation unternommenen oder geplanten Aktionen zu unterrichten;
- zu diesem Zweck ermutigen die Teilnehmerstaaten den Amtierenden Vorsitzenden, mit
Unterstützung des Generalsekretärs, sich mit anderen Organisationen und Institutionen im
Wege der Zusammenarbeit um eine koordinierte Vorgehensweise zu bemühen, durch die
Doppelgleisigkeit vermieden und der rationelle Einsatz der verfügbaren Ressourcen
gewährleistet wird. Die OSZE kann nach Bedarf ihre Dienste als flexibler Rahmen für die
Zusammenarbeit der verschiedenen, einander verstärkenden Bemühungen anbieten. Der
Amtierende Vorsitzende wird mit den Teilnehmerstaaten über den Prozess Rücksprache
halten und entsprechend den Ergebnissen dieser Konsultationen tätig werden.
8. Der Generalsekretär erstellt für den Ständigen Rat einen jährlichen Bericht
über das Zusammenwirken zwischen Organisationen und Institutionen im OSZE-Gebiet.
SUM.DOC/1/99
19. November 1999
DEUTSCH
Original: ENGLISH
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