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Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg

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Dieter S. Lutz in: Die Woche, vom 25.05.2000

 

Wehrpflicht ausgedient

 

In den 90er Jahren, das heißt nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, haben in einer Vielzahl europäischer Staaten Erörterungen über die wehr- und sicherheitspolitische Lage stattgefunden. Diskutiert und entschieden wurde insbesondere auch die Frage der Wehrpflicht. Noch im ausgehenden 20. Jahrhundert haben eine Reihe der unmittelbaren Nachbarn Deutschlands, darunter Belgien, die Niederlande und auch Frankreich, aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Situation die Wehrpflicht abgeschafft bzw. ausgesetzt. Andere Länder wie Österreich, Italien oder Spanien haben beschlossen, dem Beispiel zu folgen - einem Beispiel, das übrigens die großen alten Demokratien USA und Großbritannien bereits seit Jahrzehnten praktizieren.

 

In der Bundesrepublik Deutschland dagegen scheint alles etwas länger zu dauern - auch im wehr- und sicherheitspolitischen Bereich. Parkinson lässt grüßen!

 

Seit wenigen Tagen allerdings hat die sicherheitspolitische Diskussion um die Zukunft der Streitkräfte auch die deutsche Politik erreicht. Wer aber glaubte, auch deutsche Politiker und Parteien würden nunmehr - wenn auch spät - den längst überfälligen Schritt nachvollziehen und sich für die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht aussprechen, wurde und wird enttäuscht. Nur wenige der von Politikern oder Parteien vorgelegten Konzepte oder Modelle sehen tatsächlich die Aussetzung der Wehrpflicht vor. Ausnahmen bilden insofern lediglich Überlegungen von Vertretern und Vertreterinnen der PDS und von Bündnis 90/Die Grünen. Während die PDS eine Armee von lediglich 100 000 Soldaten will, propagieren Bündnis 90/Die Grünen eine Bundeswehr von 200 000 Freiwilligen ohne Wehrpflicht. Konzeptionell zu Papier gebracht haben "Die Grünen" - immerhin Mitglied der Regierungskoalition - ihre öffentlich vorgetragenen Äußerungen bislang allerdings nicht.

 

Zumindest auf dem ersten Blick nicht weit von den Überlegungen der "Grünen" entfernt scheinen die Vorstellungen der FDP angesiedelt. Folgt man der FDP-Bundestagsfraktion, so soll sich die Bundeswehr künftig mit 230 000 Soldaten begnügen. Allerdings soll die Wehrpflicht auch künftig beibehalten werden, wenngleich die Dauer des Wehrdienstes von derzeit zehn auf sechs Monate verkürzt werden soll.

 

Nicht unähnlich auch die Überlegungen der unabhängigen Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr": Nach den Vorstellungen der vom vormaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker geleiteten Wehrstrukturkommission soll der Personalumfang der Bundeswehr von heute 320 000 Soldaten auf künftig 240 000 Soldaten und Soldatinnen verringert werden. 30 000 dieser Soldaten sollen allerdings ebenfalls weiterhin Wehrdienstleistende sein. Entsprechend soll die Wehrpflicht selbst auch nicht abgeschafft oder ausgesetzt werden, sondern vielmehr beim Stand der bisherigen Wehrdienstdauer von zehn Monaten fortgeführt werden.

 

Dem sozialdemokratischen Verteidigungsminister Scharping gehen die Beratungsergebnisse der sogenannten Weizsäcker-Kommission gleichwohl entschieden zu weit. Obwohl von ihm selbst handverlesen berufen, versucht er deshalb bereits seit längerem die Arbeit der Mitglieder der Kommission und die ihnen ausdrücklich zugestandene Optionenoffenheit durch öffentliche Äußerungen zu konterkarieren: "Ich bin für die Beibehaltung der Wehrpflicht. Ich möchte nicht Minister einer Berufsarmee sein".

 

Wen nimmt es da Wunder, dass nahezu zeitgleich mit der Vorlage des Kommissionsberichtes zwei weitere Berichte öffentlich gemacht wurden? Der eine - ebenfalls vom Bundesverteidigungsminister in Auftrag gegeben - stammt aus der Feder des Generalinspekteurs bzw. der seines Stabes. Dieser Bericht mit dem Titel "Eckwerte für die konzeptionelle und planerische Weiterentwicklung der Streitkräfte" sieht lediglich eine geringfügige Reduzierung des Streitkräftebestandes auf 290 000 Soldaten vor, ferner die Fortführung der Wehrpflicht mit einer Dauer von neun Monaten. Der andere Bericht stammt aus der Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der SPD-Bundestagsfraktion. Deren "Positionspapier" mit dem Titel "Zur Reform der Bundeswehr" ähnelt in seinen Schlussfolgerungen dem Bericht des Generalinspekteurs. Gefordert werden 280 000 Soldaten und ebenfalls die Fortführung der Wehrpflicht mit einer Dauer von neun Monaten. Bleibt nachzutragen, daß auch die Union lediglich moderate Veränderungen anstrebt: Das Positionspapier der CDU mit dem Titel "Sicherheit 2010" sieht 300 000 Soldaten und eine Wehrdienstdauer von neun Monaten vor.

 

Anders als die Politiker in den unmittelbaren Nachbarländern Deutschlands scheint also die Mehrheit der Parteien und der politischen Entscheidungsträger in Deutschland auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts an der Wehrpflicht festhalten zu wollen. Sie verkennen dabei allerdings grundlegend den spezifischen verfassungsrechtlichen Charakter der Wehrpflicht als Ausnahmeregelung von den im Grundgesetz verankerten individuellen Freiheitsrechten (insbes. der Berufs- und Arbeitsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG). Aus Anlaß des 40jährigen Bestehens der Bundeswehr hat der vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und damalige Bundespräsident, Roman Herzog, diesen spezifischen Charakter der Wehrpflicht im Rahmen einer Rede auf den Punkt gebracht, als er sagte: „Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können. ... Es ist vor allem die Landes- und Bündnisverteidigung und nicht die Beteiligung an internationalen Missionen, die Umfang und Struktur der Bundeswehr und die Beibehaltung der Wehrpflicht rechtfertigen.“

 

Gerade die veränderte sicherheitspolitische Lage nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes macht aber nach nahezu einhelliger Auffassung in Wissenschaft und Politik erkennbar,

 

  - dass die Staaten der NATO und unter ihnen an erster Stelle die Bundesrepublik Deutschland noch nie so wenig bedroht waren wie in der Gegenwart (und wohl auch in der überschaubaren Zukunft),

  - dass ferner die NATO militär- und machtpolitisch noch nie so unangefochten stark war wie heute,

  - dass schließlich die Tendenz der Mitgliedstaaten von NATO, WEU und EU dahin geht, ihren Streitkräften immer weniger eine Funktion der Landesverteidigung als eine der Krisenintervention zuzusprechen.

 

Ist diese Lage- und Tendenzanalyse zutreffend, so kann sie nicht ohne Auswirkung auf die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht in Deutschland im Falle ihrer Fortführung bleiben. Spätestens mit der veränderten wehrpolitischen Lage zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist auch die Begründung für die Wehrpflicht als unabdingbare „Ausnahme“ von den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten entfallen. Auch wenn sich die Wehrpflicht seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes 1989/90 noch wegen eines breiten politischen Ermessensspielraums für eine Zeit lang in einer Grauzone des „Noch-Verfassungsgemäßen“ bewegen konnte, so ist doch in dem Maße, in dem sich die sicherheitspolitische Lagebeur­teilung über ein Jahrzehnt hinweg Tag für Tag bestätigt hat, die Verfassungswidrigkeit der Fortführung der Wehr­pflicht immer deutlicher erkenn­bar geworden. Bundestag und Regierung sind deshalb gut beraten, die Fortführung der Wehrpflicht in Deutschland möglichst rasch auszusetzen.

 

Wird die Wehrpflicht ausgesetzt, reduziert sich der Bestand der Bundeswehr von ca. 330.000 Soldaten und Soldatinnen schlußendlich auf den gegenwärtigen Stand von ca. 200.000 Freiwilligen und Berufssoldaten. Dieser Bestand reicht - rechnerisch betrachtet - für die künftigen Anforderungen an die Bundeswehr aus. Für Deutschland sind es Herausforderungen, Bedrohungen, Gefahren, Risiken, die sich nicht gegen das Land allein richten, sondern Deutschland als Mitglied eines Militärbündnisses (konkret: als Mitglied in der NATO und der WEU), künftig vielleicht sogar als Mitglied in einem regionalen System Kollektiver Sicherheit in und für Europa betreffen. In dem Maße aber, in dem die kollektive Sicherheitsleistung eines Militärbündnisses oder eines Systems Kollektiver Sicherheit an die Stelle der nationalen Sicherheitsvorsorge tritt, wird Abrüstung möglich. Darüber hinaus dürften in vielen Konfliktfällen weniger als 100.000 Soldaten ausreichen, um auch einem erweiterten Aufgabenspektrum gerecht zu werden bzw. um die Normen der Völkergemeinschaft durchzusetzen (vgl. z.B. SFOR in Bosnien oder KFOR im Kosovo). Aber selbst mit Blick auf die traditionelle Aufgabe der Landesverteidigung, die einen (derzeit wohl kaum möglichen) großangelegten Angriff gegen Deutschland mit einschließt, wird sich ein (im traditionellen Sinne) starkes Militärbündnis bzw. eine starke Europäische Sicherheitsgemeinschaft mit multinationalen Streitkräften im Umfang von ca. 2 Million Soldaten begnügen können. Die derzeitigen Streitkräftezahlen in und für Europa gehen nicht nur erheblich über dieses Limit hinaus. Vielmehr ist auch kein Staat erkennbar (auch nicht Rußland), der - aus welchen Gründen auch immer - einen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten mit Aussicht auf Erfolg führen könnte. Für Deutschland (und in ähnlicher Weise für alle anderen europäischen Staaten auch) ist damit - endlich - die Chance zur Abrüstung sogar auf Kontingente jenseits eines Modells von 200 000 Soldaten bei einer erheblichen Reduzierung der Wehretats gegeben.

 

Geht man davon aus, daß Europa künftig eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreiben wird, so muß - neben der Abschaffung der überdimensionierten Wehrpflichtarmeen - das Konzept der parallelen Aufstellung nationaler Steitkräfte grundsätzlich überdacht werden. Das organisatorische und militärische Strukturgerüst eines eurokollektiven Sicherheitssystems, das modern, leistungsstark und gleichwohl schlank sein muß, verlangt neben der zumindest teilweisen Supranationalität der Streitkräfte und der Bildung gemischt-nationaler Kontingente eine verstärkte Arbeitsteilung unter den Mitgliedsstaaten der NATO, der Europäischen Union und gegebenenfalls auch der OSZE. Die arbeitsteilige Spezialisierung und Konzentration der Länder auf jeweils bestimmte Teilstreitkräfte statt wie bisher auf gleichermaßen drei legt Kapazitäten und Ressourcen frei, die im Verbund der Staaten für die qualifizierte und synergetische Ausbildung und Ausstattung der Soldaten einer modernen Armee insgesamt genutzt werden können.

 

Und last not least: Der zu erwartende Haushaltsmittelbedarf beläuft sich bei einer Freiwilligenarmee von 200 000 Soldaten und Soldatinnen und bei einer angenommenen Investitionsquote von 25 Prozent auf ca. 39 Milliarden DM, bei einer Investitionsquote von 30 Prozent auf ca. 41,5 Milliarden DM (alle Preisangaben berechnet auf das Jahr 2003). Entgegen öffentlicher Falschmeldungen ist er also erheblich niedriger als der bisherige Ansatz.