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In den
90er Jahren, das heißt nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, haben in einer
Vielzahl europäischer Staaten Erörterungen über die wehr- und
sicherheitspolitische Lage stattgefunden. Diskutiert und entschieden wurde
insbesondere auch die Frage der Wehrpflicht. Noch im ausgehenden 20. Jahrhundert
haben eine Reihe der unmittelbaren Nachbarn Deutschlands, darunter Belgien, die
Niederlande und auch Frankreich, aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen
Situation die Wehrpflicht abgeschafft bzw. ausgesetzt. Andere Länder wie
Österreich, Italien oder Spanien haben beschlossen, dem Beispiel zu folgen -
einem Beispiel, das übrigens die großen alten Demokratien USA und Großbritannien
bereits seit Jahrzehnten praktizieren.
In der
Bundesrepublik Deutschland dagegen scheint alles etwas länger zu dauern - auch
im wehr- und sicherheitspolitischen Bereich. Parkinson lässt grüßen!
Seit
wenigen Tagen allerdings hat die sicherheitspolitische Diskussion um die Zukunft
der Streitkräfte auch die deutsche Politik erreicht. Wer aber glaubte, auch
deutsche Politiker und Parteien würden nunmehr - wenn auch spät - den längst
überfälligen Schritt nachvollziehen und sich für die Abschaffung bzw. Aussetzung
der Wehrpflicht aussprechen, wurde und wird enttäuscht. Nur wenige der von
Politikern oder Parteien vorgelegten Konzepte oder Modelle sehen tatsächlich die
Aussetzung der Wehrpflicht vor. Ausnahmen bilden insofern lediglich Überlegungen
von Vertretern und Vertreterinnen der PDS und von Bündnis 90/Die Grünen. Während
die PDS eine Armee von lediglich 100 000 Soldaten will, propagieren Bündnis
90/Die Grünen eine Bundeswehr von 200 000 Freiwilligen ohne Wehrpflicht.
Konzeptionell zu Papier gebracht haben "Die Grünen" - immerhin Mitglied der
Regierungskoalition - ihre öffentlich vorgetragenen Äußerungen bislang
allerdings nicht.
Zumindest
auf dem ersten Blick nicht weit von den Überlegungen der "Grünen" entfernt
scheinen die Vorstellungen der FDP angesiedelt. Folgt man der
FDP-Bundestagsfraktion, so soll sich die Bundeswehr künftig mit 230 000 Soldaten
begnügen. Allerdings soll die Wehrpflicht auch künftig beibehalten werden,
wenngleich die Dauer des Wehrdienstes von derzeit zehn auf sechs Monate verkürzt
werden soll.
Nicht
unähnlich auch die Überlegungen der unabhängigen Kommission "Gemeinsame
Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr": Nach den Vorstellungen der vom
vormaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker geleiteten Wehrstrukturkommission
soll der Personalumfang der Bundeswehr von heute 320 000 Soldaten auf künftig
240 000 Soldaten und Soldatinnen verringert werden. 30 000 dieser Soldaten
sollen allerdings ebenfalls weiterhin Wehrdienstleistende sein. Entsprechend
soll die Wehrpflicht selbst auch nicht abgeschafft oder ausgesetzt werden,
sondern vielmehr beim Stand der bisherigen Wehrdienstdauer von zehn Monaten
fortgeführt werden.
Dem
sozialdemokratischen Verteidigungsminister Scharping gehen die
Beratungsergebnisse der sogenannten Weizsäcker-Kommission gleichwohl entschieden
zu weit. Obwohl von ihm selbst handverlesen berufen, versucht er deshalb bereits
seit längerem die Arbeit der Mitglieder der Kommission und die ihnen
ausdrücklich zugestandene Optionenoffenheit durch öffentliche Äußerungen zu
konterkarieren: "Ich bin für die Beibehaltung der Wehrpflicht. Ich möchte nicht
Minister einer Berufsarmee sein".
Wen
nimmt es da Wunder, dass nahezu zeitgleich mit der Vorlage des
Kommissionsberichtes zwei weitere Berichte öffentlich gemacht wurden? Der eine -
ebenfalls vom Bundesverteidigungsminister in Auftrag gegeben - stammt aus der
Feder des Generalinspekteurs bzw. der seines Stabes. Dieser Bericht mit dem
Titel "Eckwerte für die konzeptionelle und planerische Weiterentwicklung der
Streitkräfte" sieht lediglich eine geringfügige Reduzierung des
Streitkräftebestandes auf 290 000 Soldaten vor, ferner die Fortführung der
Wehrpflicht mit einer Dauer von neun Monaten. Der andere Bericht stammt aus der
Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der SPD-Bundestagsfraktion. Deren
"Positionspapier" mit dem Titel "Zur Reform der Bundeswehr" ähnelt in seinen
Schlussfolgerungen dem Bericht des Generalinspekteurs. Gefordert werden 280 000
Soldaten und ebenfalls die Fortführung der Wehrpflicht mit einer Dauer von neun
Monaten. Bleibt nachzutragen, daß auch die Union lediglich moderate
Veränderungen anstrebt: Das Positionspapier der CDU mit dem Titel "Sicherheit
2010" sieht 300 000 Soldaten und eine Wehrdienstdauer von neun Monaten vor.
Anders
als die Politiker in den unmittelbaren Nachbarländern Deutschlands scheint also
die Mehrheit der Parteien und der politischen Entscheidungsträger in Deutschland
auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts an der Wehrpflicht festhalten zu wollen. Sie
verkennen dabei allerdings grundlegend den spezifischen verfassungsrechtlichen
Charakter der Wehrpflicht als Ausnahmeregelung von
den im Grundgesetz verankerten individuellen Freiheitsrechten (insbes. der
Berufs- und Arbeitsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG).
Aus Anlaß des
40jährigen Bestehens der Bundeswehr hat der vormalige Präsident des
Bundesverfassungsgerichtes und damalige Bundespräsident, Roman Herzog, diesen
spezifischen Charakter der Wehrpflicht im Rahmen einer Rede auf den Punkt
gebracht, als er sagte: „Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die
individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat
nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet.
Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch
abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder
Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen
sicherheitspolitisch begründet werden können. ... Es ist vor allem die Landes-
und Bündnisverteidigung und nicht die Beteiligung an internationalen Missionen,
die Umfang und Struktur der Bundeswehr und die Beibehaltung der Wehrpflicht
rechtfertigen.“
Gerade die veränderte
sicherheitspolitische Lage nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes macht aber nach
nahezu einhelliger Auffassung in Wissenschaft und Politik erkennbar,
- dass die Staaten der NATO und unter
ihnen an erster Stelle die Bundesrepublik Deutschland noch nie so wenig bedroht
waren wie in der Gegenwart (und wohl auch in der überschaubaren Zukunft),
- dass ferner die NATO militär- und
machtpolitisch noch nie so unangefochten stark war wie heute,
- dass schließlich die Tendenz der
Mitgliedstaaten von NATO, WEU und EU dahin geht, ihren Streitkräften immer
weniger eine Funktion der Landesverteidigung als eine der Krisenintervention
zuzusprechen.
Ist diese Lage- und
Tendenzanalyse zutreffend, so kann sie nicht ohne Auswirkung auf die
Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht in Deutschland im Falle ihrer Fortführung
bleiben. Spätestens mit der veränderten wehrpolitischen Lage zu Beginn des 21.
Jahrhunderts ist auch die Begründung für die Wehrpflicht als unabdingbare
„Ausnahme“ von den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten entfallen. Auch
wenn sich die Wehrpflicht seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes 1989/90 noch
wegen eines breiten politischen Ermessensspielraums für eine Zeit lang in einer
Grauzone des „Noch-Verfassungsgemäßen“ bewegen konnte, so ist doch in dem Maße,
in dem sich die sicherheitspolitische Lagebeurteilung über ein Jahrzehnt
hinweg Tag für Tag bestätigt hat, die Verfassungswidrigkeit der Fortführung der
Wehrpflicht immer deutlicher erkennbar geworden. Bundestag und
Regierung sind deshalb gut beraten, die Fortführung der Wehrpflicht in
Deutschland möglichst rasch auszusetzen.
Wird die Wehrpflicht
ausgesetzt, reduziert sich der Bestand der Bundeswehr von ca. 330.000 Soldaten
und Soldatinnen schlußendlich auf den gegenwärtigen Stand von ca. 200.000
Freiwilligen und Berufssoldaten. Dieser Bestand reicht - rechnerisch betrachtet
- für die künftigen Anforderungen an die Bundeswehr aus. Für
Deutschland sind es Herausforderungen, Bedrohungen, Gefahren, Risiken, die sich
nicht gegen das Land allein richten, sondern Deutschland als Mitglied eines
Militärbündnisses (konkret: als Mitglied in der NATO und der WEU), künftig
vielleicht sogar als Mitglied in einem regionalen System Kollektiver Sicherheit
in und für Europa betreffen. In dem Maße aber, in dem die kollektive
Sicherheitsleistung eines Militärbündnisses oder eines Systems Kollektiver
Sicherheit an die Stelle der nationalen Sicherheitsvorsorge tritt, wird
Abrüstung möglich. Darüber hinaus dürften in vielen Konfliktfällen weniger als
100.000 Soldaten ausreichen, um auch einem erweiterten Aufgabenspektrum gerecht
zu werden bzw. um die Normen der Völkergemeinschaft durchzusetzen (vgl. z.B.
SFOR in Bosnien oder KFOR im Kosovo). Aber selbst mit Blick auf die
traditionelle Aufgabe der Landesverteidigung, die einen (derzeit wohl kaum
möglichen) großangelegten Angriff gegen Deutschland mit einschließt, wird sich
ein (im traditionellen Sinne) starkes Militärbündnis bzw. eine starke
Europäische Sicherheitsgemeinschaft mit multinationalen Streitkräften im Umfang
von ca. 2 Million Soldaten begnügen können. Die derzeitigen Streitkräftezahlen
in und für Europa gehen nicht nur erheblich über dieses Limit hinaus. Vielmehr
ist auch kein Staat erkennbar (auch nicht Rußland), der - aus welchen Gründen
auch immer - einen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten mit Aussicht
auf Erfolg führen könnte. Für Deutschland (und in ähnlicher Weise für alle
anderen europäischen Staaten auch) ist damit - endlich - die Chance zur
Abrüstung sogar auf Kontingente jenseits eines Modells von 200 000 Soldaten bei
einer erheblichen Reduzierung der Wehretats gegeben.
Geht man
davon aus, daß Europa künftig eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
betreiben wird, so muß - neben der Abschaffung der überdimensionierten
Wehrpflichtarmeen - das Konzept der parallelen Aufstellung nationaler
Steitkräfte grundsätzlich überdacht werden. Das organisatorische und
militärische Strukturgerüst eines eurokollektiven Sicherheitssystems, das
modern, leistungsstark und gleichwohl schlank sein muß, verlangt neben der
zumindest teilweisen Supranationalität der Streitkräfte und der Bildung
gemischt-nationaler Kontingente eine verstärkte Arbeitsteilung unter den
Mitgliedsstaaten der NATO, der Europäischen Union und gegebenenfalls auch der
OSZE. Die arbeitsteilige Spezialisierung und Konzentration der Länder auf
jeweils bestimmte Teilstreitkräfte statt wie bisher auf gleichermaßen drei legt
Kapazitäten und Ressourcen frei, die im Verbund der Staaten für die
qualifizierte und synergetische Ausbildung und Ausstattung der Soldaten einer
modernen Armee insgesamt genutzt werden können.
Und last not least: Der zu
erwartende Haushaltsmittelbedarf beläuft sich bei einer Freiwilligenarmee von
200 000 Soldaten und Soldatinnen und bei einer angenommenen Investitionsquote
von 25 Prozent auf ca. 39 Milliarden DM, bei einer Investitionsquote von 30
Prozent auf ca. 41,5 Milliarden DM (alle Preisangaben berechnet auf das Jahr
2003). Entgegen öffentlicher Falschmeldungen ist er also erheblich niedriger als
der bisherige Ansatz.