Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

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8.5.2003

Rede im Deutschen Bundestag

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz – KDVNeuRG) (Drucksache 15/908)

Winfried Nachtwei  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüsst die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes ebenso wie alle Verbände, die sich seit Jahren für die Kriegsdienstverweigerer und ihre Rechte einsetzen. Mit diesem Gesetz wird nicht nur eine beträchtliche gesetz­liche Vereinfachung erreicht – von bisher 23 Paragra­phen bleiben nur noch 13, mit diesem Gesetz endet eine fragwürdige Regelung, die über Jahrzehnte das Grund­recht auf Kriegsdienstverweigerung überschattete: Das mündliche Verfahren zur Prüfung der KDV-Gewissens­entscheidung wird vollständig abgeschafft, die Aus­schüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung ent­fallen. Bis 1983 mussten Hunderttausende junger Männer ihre Gewissensentscheidung vor diesen Einrichtungen rechtfertigen, seitdem noch verweigernde Einberufene, Soldaten und Reservisten.

Diese Prüfverfahren wurden immer wieder als frag­würdig, zum Teil inquisitorisch erfahren. Es blieb eine Unmöglichkeit, Gewissen zu prüfen. Das mündliche Verfahren erwies sich auch als auffällig willkürlich. Auf meine Fragen hin teilte das Verteidigungsministerium im August letzten Jahres mit, dass die Anerkennungsquoten extrem schwanken: zwischen 23 Prozent und 95 Prozent bei Ausschüssen, zwischen 36 Prozent und 83 Prozent bei den Kammern. Die „taz“ titelte zu Recht: „Die Wehr­pflicht verliert eine Schikane.“

Weitere Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind: Vereinfachung des schriftlichen Verfahrens; abgelehnte Kriegsdienstverweigerer werden nicht mehr auf den Kla­geweg verwiesen, sondern können zunächst Wider­spruch einlegen, ohne gleich ein Kostenrisiko einzuge­hen. Besonders wichtig ist für uns die Neuregelung, dass nach dem neuen Recht auch Frauen, die Zeit- und Be­rufssoldatinnen sind, den Kriegsdienst verweigern kön­nen. Hiermit wurde eine Rechtsunsicherheit im alten Ge­setz beseitigt.

Das Gesetz erbringt Einsparungen in Millionenhöhe. Die heutige Einbringung der KDV-Neuregelung erregt kein besonderes Aufsehen mehr. Nichtsdestoweniger sind wir froh, dass endlich umgesetzt wird, was die Grü­nen seit vielen Jahren gefordert haben.

Vor kurzem gab das Verteidigungsministerium verän­derte Einberufungsregeln für Wehrpflichtige bekannt, mit denen Rücksicht auf Familie und Ausbildung ge­nommen und die Heranziehungsgrenze auf 23 Jahre ge­senkt wird. Auch das sind Erleichterungen für Wehr­pflichtige, die zugleich weitere Schritte weg von der allgemeinen Wehrpflicht sind. Wenn nun weitere Ver­kürzungen des Wehrdienstes auf sechs, gar vier Monate erwogen werden, dann stellt sich immer dringlicher die Frage, wem eine solche Wehrpflicht noch nützt, ob sie für Bundeswehr, Wehrpflichtige, Zivildienststellen nur noch kontraproduktive Last ist. Statt eine Fiktion von Wehrpflicht aufrechtzuerhalten, ist es an der Zeit zu überlegen, wie eine Freiwilligenarmee sinnvoll gestaltet werden kann. Alles andere bleibt ein Herumdoktern. Wir brauchen aber Mut zur Reform.