Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bremer Str. 54 48155 Münster TEL 0251 66 22 80 FAX 0251 66 22 96 Email: news@nachtwei.de |
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Plenarprotokoll 15/40 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 40. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 10. April 2003 I n h a l t :
40. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 10. April 2003 Beginn: 9.00 Uhr Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2001 (Rüstungsexportbericht 2001) –Drucksache 15/230 – Überweisungsvorschlag: Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat das Wort für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rüstungsexportbericht 2001, den ich Ihnen hier kurz vorstellen will, ist der dritte seiner Art. Mit ihm legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Rechenschaft über die Rüstungsexportpolitik des Jahres 2001 ab. Diese Debatte findet vor dem Hintergrund des Krieges im Irak statt. Dies verleiht dem Rüstungsexportbericht besondere Aktualität. Der neue Bericht zeigt, dass die Bundesregierung im Jahre 2001 wieder eine verantwortungsvolle Rüstungspolitik verfolgt hat, gerade auch mit Blick auf Staaten in der Konfliktregion, deren Politik zur besonderen Sorge Anlass gibt. Bei aller Zurückhaltung sind jedoch gleichzeitig die bündnispolitischen Verpflichtungen unseres Landes zu berücksichtigen. Deutschland muss, insbesondere im Rahmen von EU und NATO, als verlässlicher Kooperationspartner für gemeinsame Rüstungsprojekte zur Verfügung stehen und übernommene Verpflichtungen in diesem Rahmen erfüllen. Diese Haltung, die Offenheit gegenüber EU-, NATO- und der NATO gleichgestellten Ländern – dabei handelt es sich um Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz – einerseits und die Zurückhaltung gegenüber sonstigen Ländern andererseits, prägt das mit dem Rüstungsexportbericht 2001 unterbreitete Zahlenmaterial. Der Bericht soll die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung transparent machen. Die Darstellung der rechtlichen und politischen Entscheidungsgrundlagen für die Rüstungspolitik steht dabei im Mittelpunkt. Diese Darstellung wird durch tabellarisch aufbereitetes Zahlenmaterial sowohl zu erteilten Ausfuhrgehmigungen als auch zu tatsächlichen Ausfuhren ergänzt. Im Interesse der Transparenz ermöglicht der Bericht zudem einen Überblick über die Entwicklung der Genehmigungen und tatsächlichen Ausfuhren in den Jahren 1996 bis 2001. Das Bild wird, wie schon im Vorjahr, durch eine Strafverfolgungsstatistik, Abschnitte über an andere Länder geleistete militärische Ausrüstungshilfen sowie über neu abgeschlossene regierungsamtliche Kooperationen im Rüstungsgüterbereich mit deutscher Beteiligung ergänzt. Ein besonderes Kapitel des Rüstungsexportberichts ist der Genehmigungspolitik bei der Ausfuhr von Kleinwaffen gewidmet. Damit würdigt die Bundesregierung die herausgehobene Bedeutung der Kleinwaffenproblematik. Im Jahr 2001 hat zu diesem Thema eine große UN-Konferenz in New York stattgefunden, bei der wir uns zusammen mit unseren europäischen Partnern für eine stringente Exportpolitik bei dieser Waffenkategorie eingesetzt haben. Im Nachgang beteiligt sich Deutschland maßgeblich an verschiedenen internationalen Initiativen zu dieser Problematik. Diese Bemühungen werden auf der UN-Folgekonferenz im Juli 2003 in New York ihre Fortsetzung finden. Ich möchte nun kurz auf die Zahlen des Berichts eingehen. Mir ist natürlich bewusst, dass es nie ganz unproblematisch ist, mit Statistiken einen Nachweis führen zu wollen – vor knapp zwei Stunden haben wir hier eine Parlamentsdebatte zu anderen Fragen der Statistikführung gehabt –; das gilt insbesondere dann, wenn die Datenbasis schmal und daher anfällig für zufällige Schwankungen ist. Dies ist bei den Zahlen des Rüstungsexportsberichts der Fall. Sie zeigen allerdings – insoweit lässt sich in der Tat eine klare Aussage treffen –, dass der Anteil der Rüstungsexporte an den deutschen Gesamtausfuhren sehr gering – um nicht zu sagen: außerordentlich gering – ist. Das Zahlenwerk lässt aber darüber hinaus den restriktiven Ansatz unserer Exportkontrollpolitik erkennen. Bei den Kriegswaffen, also den Rüstungsgütern, die, grob gesprochen, als Waffen angesehen werden können, liegen statistische Daten für die tatsächlich erfolgten Ausfuhren vor. Der Anteil der tatsächlich erfolgten Ausfuhren lag im Jahr 2001 bei nur 0,06 Prozent. Er ist damit gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken, und zwar um 0,11 Prozent. Der Gesamtwert aller ausgeführten Kriegswaffen betrug 718,4 Millionen DM. Da sich der Bericht auf das Jahr 2001 bezieht, spreche ich nicht von Euro, sondern von D-Mark. Auch dieser Wert ist gegenüber dem Vorjahr, also dem Jahr 2000, erneut zurückgegangen, und zwar um 46 Prozent. Bei den Genehmigungen für Ausfuhren liegen für alle Rüstungsgüter, also sowohl für Kriegswaffen als auch für alle sonstigen Rüstungsgüter, statistische Angaben vor. Im Berichtsjahr wurden Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von 7,209 Milliarden DM erteilt. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert des Vorjahres. Die Genehmigungswerte für die Ausfuhr in EU-, NATO- und gleichgestellte Länder blieben dabei praktisch unverändert. Dagegen haben sich die Genehmigungswerte für Ausfuhren in die anderen Länder, die so genannten Drittländer, mehr als verdoppelt. Dafür kann ich eine Erklärung liefern: Diese Steigerung beruht im Wesentlichen auf einer Genehmigung für die Lieferung von drei U-Booten an Südkorea. Auch hinter dieser Verdoppelung verbirgt sich also kein großartiger, schlimmer Tatbestand, sondern er ist damit einfach erklärt. Auch für Sammelausfuhrgenehmigungen ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Diese Genehmigungen werden für Ausfuhren im Rahmen von Kooperationsprojekten mit EU- und NATO-Ländern erteilt. Sie ermöglichen den vereinfachten Warenaustausch zwischen den Kooperationspartnern und stellen somit unter anderem ein wichtiges Instrument für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Rüstungsindustrie dar. Der Anstieg beruht unter anderem auf den Fortschritten im Eurofighter-Programm, für das verstärkt auf Sammelausfuhrgenehmigungen zurückgegriffen wurde. Der Rüstungsexportbericht beschäftigt sich erneut mit den viel beachteten internationalen Vergleichsstatistiken, die ein Länderranking vornehmen. Unsere Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass bislang ein seriöser Vergleich der bedeutenden Exportländer nicht möglich ist. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Statistiken unterschiedliche Begrifflichkeiten verwenden und in der Bewertung einzelner Ausfuhren sehr unterschiedlichen Regeln folgen. Transparenz und Vergleichbarkeit setzen insoweit eine gewisse internationale Harmonisierung voraus. Wir unterstützen entsprechende Bestrebungen, doch sind greifbare Ergebnisse in diesem Zusammenhang nur in kleinen Schritten zu erwarten. (Abg. Ilse Falk [CDU/CSU] telefoniert) Bei aller somit gebotenen Vorsicht – – Frau Kollegin, wenn Sie etwas leiser telefonieren könnten, dann müsste ich Ihr Gespräch nicht mithören. (Hans-Michael Goldmann [FDP]: Sie könnten auch ein bisschen engagierter vortragen! – Heiterkeit) – Ich halte das für eine schwierige Materie. Eine schwierige Materie muss man hier nicht echauffiert oder sonst wie vortragen. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Er muss beim Lesen nachdenken!) Es geht vielmehr darum, die Fakten darzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Im Übrigen: Wenn die Kollegin Interesse hätte, dann würde sie zuhören und nicht telefonieren. Das ist ja auch ein Problem. Bei aller somit gebotenen Vorsicht dürfte Deutschland nach meiner Einschätzung aber um einiges hinter den USA, Russland, Frankreich und wohl auch Großbritannien liegen. Das schließt nicht aus, dass hier auch noch andere Länder zu nennen wären, deren Statistiken sich aber einer vergleichenden Betrachtung gänzlich entziehen. (Ruprecht Polenz [CDU/CSU]: Also etwa Nordkorea!) – Stimmt, Herr Kollege Polenz. Hauptempfänger deutscher Rüstungsgüter sind in allererster Linie unsere EU- und NATO-Partner. Mehr als 80 Prozent des Gesamtwertes der erteilten Genehmigungen entfallen auf Ausfuhren in EU-, NATO- und gleichgestellte Länder. Dies lässt zum einen die grundsätzlich restriktive Genehmigungspolitik gegenüber den anderen Ländern erkennen. Zum anderen wird dadurch aber auch die Einbindung Deutschlands in partnerschaftliche Kooperationen deutlich, was sich insbesondere an dem hohen Wert für Sammelausfuhrgenehmigungen ablesen lässt. Wie gesagt, die Berufung auf Statistiken ist nie ganz unproblematisch. Der Rüstungsexportbericht, den ich Ihnen hier kurz vorgestellt habe, zeigt nach meiner Überzeugung aber durchaus, dass die Bundesregierung eine überlegte und äußerst zurückhaltende Exportkontrollpolitik betrieben und damit die Vorgaben der von ihr geschaffenen politischen Grundsätze erfüllt hat. Dass sie damit auch ihre aus der Kooperation mit anderen Ländern erwachsenen Verpflichtungen zu berücksichtigen hatte, habe ich bereits erwähnt. Meine Damen und Herren, wir sind gut beraten, wenn wir diese Politik auch in Zukunft mit Augenmaß fortsetzen. Genau das werden wir auch tun. Ich danke Ihnen herzlich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Erich Fritz von der CDU/ CSU-Fraktion. Erich G. Fritz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, Sie haben gerade die Begriffe Aktualität und Transparenz benutzt. Aktuell ist dieser Bericht nun wirklich nicht. Er war im Mai im Ministerium fertig. Im Juni konnten wir die Zahlen von SIPRI lesen; da war schon klar, dass Deutschland im Jahr 2001 mit Ausfuhren in Höhe von 675 Millionen US-Dollar der fünftgrößte Rüstungsexporteur gewesen ist. Im Dezember haben wir dann den Bericht der Bundesregierung bekommen. Seit dem 18. Dezember liegt er jetzt dem Bundestag vor. Dieser Rüstungsexportbericht 2001 kommt also schon sehr spät, noch später als die ersten beiden Berichte, die auch schon spät vorgelegt wurden. Woran mag das gelegen haben? Der eigentliche Vorlagetermin wäre zur Zeit der Bundestagswahl gewesen. Das passte vielleicht nicht ganz gut. Rot-Grün konnte und wollte den Wählern und Wählerinnen wahrscheinlich nicht so einfach sagen, dass das, was sie zur Rüstungsexportpolitik versprochen hatten, in ihrer Regierungszeit nicht umgesetzt wurde. Es wird weiter gemacht wie bisher, was ja nichts anderes belegt, als dass auch in der Vergangenheit in diesem Bereich bereits eine sehr verantwortungsvolle und restriktive Politik gemacht wurde. Dem Rüstungsexportbericht zufolge sind die Einzelgenehmigungen von 5,6 Milliarden DM im Jahr 2000 auf 7,2 Milliarden DM im Jahr 2001 gestiegen. Die Sammelausfuhrgenehmigungen sind von 3,7 Milliarden DM in 2000 auf 7,5 Milliarden DM in 2001 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der Exporte, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigt werden müssen, damit um 29 Prozent. Sie haben zum Verhältnis zwischen Genehmigungen und Ausfuhren etwas gesagt, das wir gerne zugestehen wollen. Die deutschen Rüstungsexporte bewegen sich also weiter auf einem durchaus gewohnten Niveau. Deutschland rangiert nach wie vor an fünfter Stelle nach den USA, Russland, Frankreich und Großbritannien. Ich will im Folgenden einmal versuchen, die Aussagen im Rüstungsexportbericht mit Ihren eigenen Ansprüchen zu vergleichen. Die Kriterien Menschenrechtsstatus, innergesellschaftliche Lage und regionale Sicherheit im Empfängerland haben im Jahr 2001 sicher keine ausreichende Berücksichtigung gefunden. So hat es auch diesmal Lieferungen in die Türkei oder nach Israel gegeben. Die Türkei ist das fünftwichtigste Bestimmungsland bei erteilten Einzelgenehmigungen und achtgrößter Empfänger kommerzieller Ausfuhren von Kriegswaffen. Israel ist der neuntgrößte Empfänger kommerzieller Ausfuhren von Kriegswaffen. Es wurden außerdem Ausfuhrlizenzen für Kleinwaffen wie Sturm- und Maschinengewehre, Pistolen und Munition erteilt, auch in offensichtliche Krisengebiete wie Bangladesch mit 129 Genehmigungen und Nepal mit neun Genehmigungen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den rot-grünen Versuch, der Öffentlichkeit mit der Verabschiedung der politischen Grundsätze für den Import von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern weiszumachen, es gäbe wenige exklusive Kriterien, ohnehin von Anfang an als eine sehr populistische Maßnahme angesehen. Es geht nämlich in jedem Einzelfall um eine Abwägung, ob es außenpolitisch sinnvoll ist, eine Genehmigung zu erteilen oder nicht. Darum kommt niemand herum, selbst wenn er sich noch so schöne Kriterien gibt. Einen vollständigen objektiven Entscheidungskatalog kann es demnach nicht geben. Wie inkonsequent die Politik von Rot-Grün ist und wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinander liegen, zeigen die genannten Lieferungen. Ein weiteres Beispiel ist Taiwan. Das Exportverbot, so können wir Pressemitteilungen vom 29. Januar 2003 entnehmen, ist nicht so restriktiv, wie es die Bundesregierung vorgibt. Während die Bundesregierung den Wunsch des Kieler U-Boot-Herstellers HDW und seines US-Partners nach Lieferung von U-Booten bzw. U-Boot-Antrieben nach Taiwan abgelehnt und dabei auf ihre Ein-China-Politik verwiesen hat, – die wir teilen –, ist zur gleichen Zeit die Zahl der Genehmigungen für die Lieferung von Rüstungsgütern von 17 Genehmigungen in 2000 auf 34 Genehmigungen in 2001 angestiegen. Wohlgemerkt: Es mag gute Gründe für diese Genehmigungen geben und wir wollen sie gar nicht kritisieren. Es geht nur darum, dass immer bestimmte Ansprüche erhoben und hehre Ziele formuliert werden, die in der Praxis oft nicht so eingehalten werden, wie Sie es den Menschen weismachen wollen. Bei den Entwicklungsländern – auch dieser Frage muss man nachgehen – stimmt tatsächlich das, was der Staatssekretär vorgetragen hat. Die meisten Exporte gehen zwar in NATO-Staaten und NATO-vergleichbare Staaten, in Industrieländer und an osteuropäische Übergangsstaaten; aber immerhin gibt es auch Kriegswaffenlieferungen im Wert von 3,9 Millionen DM – zugegebenermaßen keine bedeutende Größenordnung – in Entwicklungsländer. Zu diesen Ländern gehören Südafrika, Tansania, Thailand oder Ecuador, bei denen eine Lieferung nicht ganz unproblematisch ist. Im Übrigen ist in der Zukunft mit einem Anstieg von Kriegswaffenexporten in Drittländer zu rechnen. Es sind nämlich bereits Verträge abgeschlossen worden, die bisher nur keinen Niederschlag im Rüstungsexportbericht gefunden haben. Diese Exporte beschränken sich aber – Gott sei Dank – auf den Marinebereich, sodass sich Befürchtungen, die man unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten anführen kann, nicht stellen. Als Empfängerländer sind Südafrika und Malaysia zu nennen. Zur Frage der Transparenz. Im Rüstungsexportbericht bleibt nach wie vor vieles im Dunklen. Der Bericht schlüsselt zwar genehmigte Listenpositionen sowie Anzahl und Gesamtwert der Genehmigungen nach Empfängerländern auf – das ist Anlage 5 –, aber eine weitere Aufschlüsselung innerhalb der Listenpositionen erfolgt nur teilweise. Unzureichend sind auch die Informationen hinsichtlich der genauen Beschreibung und der Stückzahl der genehmigten und tatsächlich gelieferten Güter sowie hinsichtlich des Endverbleibs. Angesichts dessen, dass die Kollegen von den Grünen und der SPD vor der Bundestagswahl dazu gesagt haben, man wolle das sehr verfeinern und verbessern – ich denke nur an die Äußerungen von Herrn Wend, im Wirtschaftsausschuss –, muss ich feststellen: Nichts ist in dieser Hinsicht passiert. Damit es in dieser Frage kein Missverständniss gibt, möchte ich betonen: Das sind keine Forderungen, die die CDU/CSU-Fraktion erhoben hat. Es sind vielmehr Ihre eigenen Kriterien, an denen ich Sie messe. (Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Herr Fritz ist links von uns!) Wir sind der Meinung, dass wir in der Rüstungsexportkontrollpolitik vor allen Dingen gegenüber der Öffentlichkeit klarstellen müssen: Es ist ein Politikbereich, in dem sich Außenpolitik, nationale Interessen und Bündnisinteressen mit wirtschaftlichen Interessen verbinden, die wirtschaftlichen Interessen aber nicht im Vordergrund stehen dürfen. Aber vom Umsatz her, der in diesem Bereich erzielt wird, und dessen Bedeutung für die Außenwirtschaft kann wirklich niemand behaupten, dass wir darauf abstellen würden. Sie aber stellen immer eine überhöhte Moral auf, der Sie regelmäßig nicht gerecht werden. Das ist kein guter Weg, weil Sie auf diese Weise falsche Signale geben. Wir fordern – Herr Staatssekretär, das ist die Antwort auf Ihre Frage – eine gemeinsame europäische Rüstungspolitik. Das tun wir nicht erst seit heute. Ich finde es schön, dass sich die Bundesregierung in dieser Woche durch mehrere Äußerungen dazu bekannt hat, unter den neuen sicherheitspolitischen Bedingungen einiges von dem zu tun, was sie bisher versäumt hat. Ich halte es auch für sinnvoll, über die Einrichtung einer europäischen Rüstungsagentur nachzudenken. Das halte ich für einen sinnvollen Ansatz, der im Übrigen von der CDU/ CSU-Fraktion – ich nenne nur Karl Lamers; aber auch andere haben daran mitgewirkt – entwickelt worden ist. Wir brauchen über die Dual-Use-Verordnung hinaus eine gemeinsame europäische Exportregelung. Die bisherigen Selbstverpflichtungen reichen nicht aus. Wir brauchen eine einheitliche Struktur bei der europäischen Rüstungsindustrie. Denn wir müssen feststellen, dass es in einigen Ländern – Deutschland gehört nicht dazu –, entsprechend der ursprünglichen Ausrichtung der Rüstungswirtschaft, noch immer Überkapazitäten gibt und dass dies nach wie vor zu einem Exportdruck führt. Diese müssen wir gemeinsam abbauen. Wir müssen die Bedürfnisse auf das ausrichten, was im Bündnis und was für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und eine europäische Verteidigungspolitik nötig ist. Um das alles müssen wir uns ernsthaft bemühen; denn es geht auch darum, ob man entscheidenden politischen Einfluss behält. Ich denke zum Beispiel an die Ausstattung der neuen NATO-Mitglieder. Wir haben uns zwar sehr für deren Mitgliedschaft eingesetzt, haben es aber nicht geschafft, dass der Auftrag für die Modernisierung der polnischen Luftwaffe an die EADS geht. Er ist an Lockheed Martin gegangen. Dabei kommt die Frage auf, ob wir nicht aus künstlicher Zurückhaltung heraus Chancen versäumen, die nicht nur wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnet hätten, sondern auch politische Einflussnahme und Gestaltung möglich gemacht hätten. Zusammenfassend möchte ich sagen: Es müsste doch möglich sein, wenn Nichtregierungsorganisationen das schaffen, dass auch eine Regierung in der Lage ist, den Bundestag zeitnah über die Exportpolitik zu informieren. Ich hoffe, dass die nächsten beiden Berichte nicht erst in eineinhalb Jahren folgen, sondern in wenigen Monaten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Winfried Nachtwei vom Bündnis 90/Die Grünen. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle empfinden sicher Freude und Erleichterung über den Kollaps des Saddam-Hussein-Regimes und über das Ende der Kämpfe um Bagdad. Angesichts der vielen Tausenden Verletzten und Toten, die diese Invasion gekostet hat, und angesichts der vielen frühen Fehler, die zum Wachsen dieses Regimes und zur Katastrophe dieses Krieges beigetragen haben, ist die Freude für viele aber durch Zorn getrübt. Der Angriff auf den Irak wurde mit seiner Kriegspolitik und seinem Streben nach Massenvernichtungswaffen begründet. Doch woher hatte der Irak diese Fähigkeiten? Der Irak konnte seine zerstörerischen Fähigkeiten nur aufbauen, weil ihm in den 80er-Jahren Staaten in Ost und West, von der Sowjetunion über die USA und Frankreich bis zur Bundesrepublik, entscheidend dabei halfen. Wenn wir Krisen- und Kriegsvorbeugung heute ernst nehmen, müssen wir auch eine restriktive Rüstungsexportpolitik betreiben. Das ist kein Moralismus, sondern ein weitsichtiger Realismus. (Beifall des Abg. Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]) Angesichts der engen europäischen und transatlantischen Verflechtungen wird die internationale Exportkontrolle immer wichtiger. Sie von der Opposition drängeln immer wieder – heute haben Sie das natürlich nicht getan –, wir müssten die Regeln für die deutschen Rüstungsexporte lockern, um kooperationsfähig zu sein. Das führt in die falsche Richtung. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Wo machen wir das denn? Das ist völlig falsch! Das können Sie nicht belegen!) In einem größeren und zusammenwachsenden Europa brauchen wir eine europäische Rüstungsexportpolitik, die sich am Anspruch der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Kriegsverhütung, orientiert. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Nachtwei, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Polenz? Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er ist doch gleich an der Reihe, seine Rede zu halten. In die kann er alles, was er sagen möchte, hineinpacken. (Ruprecht Polenz [CDU/CSU]: Dann mache ich eine Kurzintervention! Das dauert länger! – Hans-Michael Goldmann [FDP]: So viel zur Wahrheit!) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Es wird keine Zwischenfrage zugelassen. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie die so genannten Denial-Konsultationen zeigen, gibt es durchaus Staaten, die mit bestimmten Exportgenehmigungen noch zurückhaltender als die Bundesrepublik umgehen. Mit den überarbeiteten politischen Grundsätzen haben wir einen guten Rahmen für die Rüstungsexporte geschaffen. Als Parlamentarier nehmen wir zur Kenntnis, dass sich das Export- und Genehmigungsvolumen im Berichtszeitraum in der bisherigen Bandbreite bewegt. Bei der tatsächlichen Ausfuhr von Kriegswaffen haben wir einen erfreulichen Tiefstand erreicht; sie liegt so tief wie seit vielen Jahren nicht mehr. 93 Prozent der tatsächlichen Ausfuhr von Kriegswaffen gehen in NATO- und EU-Staaten. Bei den Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern insgesamt gab es einen Anstieg um insgesamt 29 Prozent. Der Grund, die Lieferung von drei U-Booten an Südkorea, ist vorhin genannt worden. Im Jahre 2001 machte die Ausfuhr von Rüstungsgütern 0,06 Prozent des deutschen Gesamtexportes aus. Laut einer Statistik des Londoner Instituts für Strategische Studien hatte Deutschland im Jahre 2000 einen Marktanteil von 2 Prozent an den internationalen Waffenlieferungen. Das sind Belege dafür, dass die Bundesrepublik eine im internationalen Vergleich restriktive Rüstungsexportpolitik betreibt. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Wie schon immer!) In Teilbereichen – in etlichen Empfängerländern und vor allem im Bereich der Kleinwaffen – tun sich aber nichtsdestoweniger Probleme auf: Zum Beispiel wurden in der Kohl-Ära Lizenzen für Kleinwaffenproduktionen, die nicht mehr rückholbar sind, grob fahrlässig nach Saudi-Arabien vergeben. Hieraus ergeben sich deutliche Konsequenzen für künftige Lizenzvergaben. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass es aktuell Lieferungen von kleinen Waffen und kleinen Kriegswaffen an dieses saudi-arabische System gibt. (Ruprecht Polenz [CDU/CSU]: Herr Fischer hat zugestimmt!) Ein anderes Beispiel sind die Kleinwaffen. Es ist ausgesprochen zu begrüßen, dass die Bundesregierung 400 000 ausgemusterte G-3-Gewehre der Bundeswehr in den nächsten Jahren zerstören wird. Beunruhigend ist aber der deutliche Anstieg der Exporte von Kleinwaffen. Es wirkt für mich auch nicht beruhigend, dass ein erheblicher Teil der Handfeuerwaffen in die USA, die Heimat von Michael Moore, geht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Eine restriktive und transparente Rüstungsexportpolitik braucht einen wirksamen Rechtsrahmen. Heute ist es so, dass im Außenwirtschaftsgesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetz unterschiedliche Genehmigungsstandards stehen. Die Ausfuhr von Kriegswaffen ist verboten, es sei denn, es gibt dafür eine ausdrückliche Genehmigung. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern, die nicht als Kriegswaffen definiert sind, jedoch grundsätzlich zu genehmigen. Die Bundesregierung muss häufig vor Gericht nachweisen, dass der beantragte Export zu einer konkreten Störung des Zusammenlebens der Völker führt oder die auswärtigen Beziehungen erheblich stört. Diese Praxis ist unserer Auffassung nach untragbar. Die Freiheit des Handels darf nicht für Rüstungsgüter gelten. Wir brauchen eine Regelung, wonach jegliche Ausfuhr von Rüstungsgütern einer Genehmigung bedarf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch auf das bisher vorliegende Format der deutschen Rüstungsexportberichte eingehen. Hier hat sich in den vergangenen Jahren sicherlich einiges verbessert. Aus bündnisgrüner Sicht ist der Informationsgehalt des Berichts jedoch immer noch verbesserungsfähig. Unser Ziel ist es, dass sich der deutsche Exportbericht mindestens an den jeweils transparentesten Beispielen anderer EU- oder NATO-Partnern anlehnt. Vor dem Hintergrund der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen wird es zunehmend wichtiger, dass künftige Rüstungsexportberichte verstärkt auf den Bereich von Dual-Use-Exporten eingehen. Restriktive Rüstungsexportkontrolle, vertragsgestützte Abrüstungs- und Rüstungskontrolle sowie Nichtverbreitung sind zentrale Elemente einer vorbeugenden und gemeinsamen Sicherheitspolitik. Sie angesichts des abschreckenden Beispiels des Irakkriegs zu stärken ist das Gebot der Stunde. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Harald Leibrecht von der FDP-Fraktion. Harald Leibrecht (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im internationalen Rüstungshandel der 90er-Jahre ... spielen Deutschland und die deutsche Industrie nur eine marginale Rolle ... Anders als die öffentliche Diskussion oft nahe legt, gilt dies insbesondere für den Export konventioneller Waffensysteme in Entwicklungsländer. Zu diesem Ergebnis kam die Stiftung Wissenschaft und Politik im Juni 2001. Diese Aussage hat natürlich unverändert Gültigkeit. Das wird seitens der FDP ausdrücklich begrüßt. (Beifall bei der FDP) Wir waren und sind der Auffassung, dass Rüstungsexporte weltweit reduziert und Rüstungsexportkontrollen auf regionaler und internationaler Ebene konsequent ausgebaut werden müssen. Wir reden heute über den Rüstungsexportbericht 2001. Herr Andres, besonders aktuell ist er nicht; das haben wir schon gehört. Die gerade zitierte Aussage der Stiftung Wissenschaft und Politik bezog sich auf die 90er-Jahre, also auf die Zeit, als Deutschland noch von CDU/CSU und der FDP regiert wurde. Wir alle können uns noch sehr gut daran erinnern, wie es damals vonseiten der SPD und der Grünen massive Kritik ob der extensiven Rüstungsexportbewilligungen der Bundesregierung gab. Was hat sich seither geändert? (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einiges!) Gibt es unter Rot-Grün weniger Rüstungsexporte? Es hat sich zwar etwas geändert, aber es gibt nicht weniger Rüstungsexporte. Geändert hat sich vor allem, dass die Rüstungsexportpolitik von Rot-Grün inkonsequent ist. Dadurch kommt es immer wieder zu größeren außenpolitischen Irritationen. Man könnte bei der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung durchaus den Eindruck bekommen, dass bei Kaufanfragen seitens der NATO-Partner ein besonders strenger Maßstab angelegt wird. Ich erinnere nur an die türkische Anfrage zum Kampfpanzer Leopard 2, die nach langem Hin und Her letztendlich zur Ablehnung durch die Bundesregierung führte. Demgegenüber erhielt die Republik Korea Rüstungsgüter in Milliardenhöhe. Ich möchte hier nur am Rande anmerken, dass die Türkei damals mit Nebelwurfkörpern und anderen Kleinteilen abgespeist wurde. Ich glaube, das sagt viel über das Verständnis dieser Regierung von NATO-Partnerschaft aus. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Erich G. Fritz [CDU/CSU]) In diesem Zusammenhang kann auch die obskure Art und Weise der Lieferung der „Patriot“-Raketen, die auf dem Weg nach Israel einen Umweg über Holland machen mussten, nicht mehr verwundern. Rüstungsexporte werden auf absehbare Zeit weiter stattfinden. Das ist uns klar; davon bin ich überzeugt. Aber natürlich bin ich darüber nicht erfreut. Deutschland muss und wird auf diesem Pfad unverändert eine marginale Rolle spielen. Das ist aber beileibe kein rot-grünes Verdienst. Wäre diese Bundesregierung verantwortungsbewusst, hätte sie längst eine engere Zusammenarbeit mit allen EU-Partnern auf den Gebieten der Rüstungsentwicklung, der Rüstungsproduktion, beim Rüstungsexport, bei der Rüstungskontrolle wie auch bei der Abrüstung angestrebt. Herr Andres, Sie haben vorhin zu Recht bemängelt, dass es viel zu wenig Zusammenarbeit und gemeinsam formulierte Kriterien gibt. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Das war Selbstkritik!) Aber Sie stellen schließlich die Regierung. Sie können insofern Abhilfe schaffen und das Thema mit Ihren Kollegen in anderen EU-Staaten erörtern. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Erich G. Fritz [CDU/CSU]) Rüstung muss in ihrer Gesamtheit gesehen werden statt in einzelnen Teilen. Ich glaube, dass auch Deutschland hierbei zu Kompromissen bereit sein muss. Als Mitglied der EU muss Deutschland eine europäische Rüstungsindustrie anstreben und als Grundlage hierfür einheitliche europäische Kriterien für den Rüstungsexport schaffen. Es reicht nicht, wenn die Regierung beim Thema Rüstungsexport den Mund voll nimmt, aber nicht entsprechend handelt. Die Bundesregierung muss sich auch den Vorwurf der „taz“ gefallen lassen, die am 4. Februar feststellte: „Der deutsche Rüstungsexport boomt weiter.“ Diese Aussage wie auch der Bericht, dessen Lektüre ich empfehle, machen deutlich, wie sehr die Wähler in diesem Bereich von der rot-grünen Regierung enttäuscht sind. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Erich G. Fritz [CDU/CSU]) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Johannes Pflug von der SPD-Fraktion. Johannes Pflug (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich geglaubt, der vorliegende Bericht sei ziemlich unstrittig. Ich habe mich aber eines Besseren belehren lassen müssen. Der Kollege Fritz hat angemahnt, dass dieser Bericht zu spät kommt. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Aber sicher!) Zugegeben, Herr Kollege Fritz, er kommt relativ spät. Aber ich habe mich bei dieser Gelegenheit gefragt, wann wir wohl den ersten Bericht der Regierung Kohl zu ihren Rüstungsmaßnahmen vorgelegt bekommen. Darauf warten wir bis heute. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Das musste jetzt kommen!) Im Übrigen diskutieren wir die Berichte – derzeit liegt uns der dritte Bericht vor – nur deshalb, weil wir damals aufgrund des Antrags der Türkei auf Panzerlieferung die Konsequenzen gezogen haben, dass dafür politische Grundsätze formuliert werden müssen. Das haben wir auch getan. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Die gab es vorher auch schon! – Gegenruf des Abg. Gernot Erler [SPD]: Aber die waren 20 Jahre alt!) – Aber sie sind dann, wie ich meine, durchaus vernünftig überarbeitet worden. Herr Kollege Fritz, auch Sie hätten 1992, als Ihre Regierung Panzer nach Saudi-Arabien geliefert hat, einen guten Anlass gehabt, die Grundsätze zu überarbeiten. Es hätte sich sicherlich eine spannende Diskussion ergeben, wenn uns daraufhin ein Rüstungsbericht vorgelegt worden wäre. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es wäre gut, wenn er uns jetzt noch nachgeliefert würde. Ich kann Ihnen für die Koalition versichern, dass wir sogar noch heute, nach elf Jahren, über diesen Bericht diskutieren würden. (Ruprecht Polenz [CDU/CSU]: Nein! – Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Trotzdem ist das ein Geschichtsbuch, das jetzt vorgelegt wird!) Man muss das schon richtig würdigen. Auch dass der Kollege Leibrecht von der FDP plötzlich die „taz“ zitiert, halte ich für durchaus bemerkenswert. Man gewinnt den Eindruck, dass damit versucht wird, bei einer unstrittigen Materie noch irgendetwas zu finden, an dem man herummäkeln kann. Aus unserer Sicht – das möchte ich betonen – hat die Bundesregierung mit der Verabschiedung der politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern für eine erhebliche Verbesserung der Transparenz in der Rüstungspolitik gesorgt. (Beifall bei der SPD) Die Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben werden durchaus unter außen-, sicherheits- und bündnispolitischen Interessen unter Beachtung der Menschenrechte gewürdigt, Herr Kollege Fritz. Ihre Bemerkung, dass Ihre Ausführungen keine Forderung der Unionsfraktion darstellen, habe ich zunächst nicht verstanden. Ich war völlig verwirrt und habe zunächst geglaubt, Ihr Redebeitrag entspreche der Politik der CDU/CSU. Sie haben das aber richtig gestellt; Sie haben sich gewissermaßen als neutraler Beobachter geäußert. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es sich um einen Abwägungsvorgang zwischen den von mir genannten verschiedenen Belangen – der Außen- und Sicherheitspolitik und den bündnispolitischen Interessen unter Beachtung der Menschenrechte wie auch der ökonomischen Interessen – handelt. Die Forderung, auch die ökonomischen Interessen zu beachten, ist Ihnen sicherlich nicht fremd. Mit Ausfuhrvorhaben, die im Hinblick auf das Empfängerland oder das Rüstungsgut von besonderer Bedeutung sind, wird der Bundessicherheitsrat befasst. Zusätzlich zu den bisher in diesem Gremium vertretenen Ressorts nimmt nun auch – das ist ebenfalls neu – das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung teil, um besonderen entwicklungspolitischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat mit den neuen Richtlinien eine optimale Balance bei diesem sicherlich nicht einfachen Thema gefunden. Mit den neuen Richtlinien ist es nach unserer Meinung gelungen, das Verfahren bei den Rüstungsexporten an zusätzliche politische Kriterien anzupassen und dabei gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Mehr Transparenz und klare Kriterien sind kein Nachteil, sondern ein guter Vertrauensschutz für die deutsche Wirtschaft, auch hinsichtlich der Kooperationsfähigkeit der deutschen Unternehmen in einer doch stark zusammenwachsenden internationalen Rüstungswirtschaft. (Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Das ist ein eigenes Kapitel!) Entgegen der in solchen Debatten immer wieder vorgetragenen Kritik – gerade vonseiten der Opposition – haben sich die Richtlinien nach unserer Auffassung durchaus bewährt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass der letzte Bericht in der Folge der Aussprachen in den zuständigen Ausschüssen verbessert wurde. Zusätzliche Informationen wurden damals aufgenommen. So wird zum Beispiel über eine Strafverfolgungsstatistik, über militärische Ausrüstungshilfen, die andere Länder erhielten, sowie über neu abgeschlossene regierungsamtliche Kooperationen im Rüstungsbereich mit deutscher Beteiligung berichtet. Ebenfalls neu ist im Rüstungsexportbericht ein Kapitel über die Genehmigungspolitik bei der Ausfuhr von Kleinwaffen. Ich will Ihnen ersparen, die Zahlen noch einmal aufzulisten. Der Staatssekretär hat das gemacht. Ich halte fest, dass aus unserer Sicht gerade die neuen Kriterien beachtet worden sind und dieses auch für das Parlament ein wesentlicher Fortschritt ist. Der Rüstungsexportbericht belegt, dass die Bundesregierung entsprechend ihrem Bekenntnis in ihren politischen Grundsätzen eine restriktive Exportkontrollpolitik betrieben hat. Herr Andres hat darauf aufmerksam gemacht. Sie verfolgt gleichzeitig eine Politik, die dem Gedanken der Kooperation, insbesondere mit unseren europäischen Nachbarn, Rechnung trägt. Deshalb findet diese Politik auch unsere volle Zustimmung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Ruprecht Polenz von der CDU/CSU-Fraktion. Ruprecht Polenz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei kurze Vorbemerkungen machen. Herr Kollege Pflug, ich teile Ihre Leidenschaft für rückwärts gewandte Debatten nicht. Wir sollten uns doch einig sein, dass wir gemeinsam den Wunsch haben, über die nächsten Berichte zeitnäher zu diskutieren. Das sollte machbar sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Erich G. Fritz [CDU/CSU]: Das ist keine unzumutbare Forderung! – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Okay!) Die zweite Vorbemerkung: Ich würde gerne sehen, dass ein Wunsch der Kirchen bei der Erstellung der künftigen Berichte aufgegriffen wird. Die haben vorgeschlagen, dass bei Rüstungsexporten außerhalb der NATO in dem Bericht die zugrunde liegenden außen- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkte erläutert werden sollten. Das wäre auch ein Beitrag zu etwas mehr Transparenz. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Harald Leibrecht [FDP]) Der Bericht hat ja eine recht gemischte Presse bekommen. Man musste bis Dezember zurückgehen, um sich das Presseecho anzuschauen. Der „Stern“ hat geschrieben: „Die rot-grüne Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder hat im Jahr 2001 den Waffenexport spürbar erleichtert.“ Das „Handelsblatt“ hatte die Schlagzeile: „Rot-Grün auf Zickzackkurs – 34 Rüstungsexporte nach Taiwan.“ Die „Frankfurter Rundschau“ hat geschrieben: „Weniger Kriegswaffen exportiert.“ (Gernot Erler [SPD]: Was lesen Sie, Herr Kollege! Ich bin erstaunt!) Die Schlagzeilen spiegeln die Wirklichkeit. Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist keineswegs so klar und stringent, wie es die Vorredner hier gern dargestellt hätten. (Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Das war eine massive Kritik! – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss sich nur etwas Mühe beim Lesen des Berichts geben!) Ich meine auch, dass wir jetzt nicht künstlich Unterschiede herbeireden sollten, die es in der Sache nicht gibt. Deshalb will ich doch festhalten: Wir haben eine breite Übereinstimmung im Bundestag, dass Deutschland eine restriktive Rüstungsexportpolitik betreiben soll. (Beifall des Abg. Erich G. Fritz [CDU/CSU]) Die vorhin nicht zugelassene Zwischenfrage, Herr Kollege Nachtwei, wäre gewesen, dass Sie bitte eine Quelle für Forderungen der Union hätten benennen sollen, die Restriktionen zu lockern. Die hätten Sie wahrscheinlich nicht benennen können, (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einige Kollegen im Verteidigungsausschuss!) denn dem Rüstungsexportbericht liegt der Verhaltenskodex der Europäischen Union zur Waffenausfuhr zugrunde. Dieser Kodex stammt vom 8. Juni 1998 und wurde von der damaligen CDU/CSU-geführten Bundesregierung maßgeblich mit herbeigeführt. Der europäische Code of Conduct ist dann durch die politischen Grundsätze ergänzt worden, auf die Sie von der Regierungsseite alle so stolz sind. Unklar bleibt allerdings auch bei der Lektüre des Berichts, ob sich für die Genehmigungspraxis aus diesen politischen Grundsätzen irgendetwas konkret ergeben hat, was sich nicht auch aus dem europäischen Verhaltenskodex sowieso ergeben hätte. Es gibt dazu im Bericht keine Angaben. Nur an einer Stelle wird auf die besondere Bedeutung des Punktes III.7 der Grundsätze hingewiesen. Nach dem 11. September sei deutlich geworden, dass bei Exportentscheidungen auch berücksichtigt werden müsse, ob das Empfängerland bisher den Terrorismus oder die internationale Kriminalität unterstützt habe. Wenn dem so sei, dürfe in solche Länder nicht exportiert werden. Ich bin ziemlich sicher, dass das auch die europäischen Verhaltenskodizes nicht erlauben. (Gernot Erler [SPD]: Die sind bloß nicht verbindlich, Herr Kollege!) Falls die politischen Grundsätze der Bundesregierung tatsächlich etwas anderes bewirken würden, als der europäische Verhaltenskodex sowieso vorschreibt, dann könnte es – damit möchte ich mich jetzt auseinander setzen – Probleme mit dem Ziel geben, die Rüstungspolitik der Europäer stärker als bisher zu koordinieren. Dieses Ziel ist sinnvoll; denn die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie lässt sich nur so erhalten und verbessern. Wir brauchen mehr Kooperation, Zusammenschlüsse und Fusionen innerhalb der europäischen Rüstungsindustrie. Das bedeutet, dass die Konzerne umgebaut werden müssen. Bisher hat man in Projekten gedacht und die Aufgaben auf Firmen in verschiedenen Ländern verteilt. In Zukunft wird man innerhalb der länderübergreifenden Konzerne Strukturen verändern und Kompetenzzentren schaffen, in denen bestimmte Fähigkeiten – zum Beispiel die Mikroelektronik oder die Stealth-Technik – gebündelt werden. Die Zulieferung erfolgt dann innerhalb europäischer Firmen und nicht mehr zwischen europäischen Ländern. Es wird nur der Firmenstandort – darauf kommt es mir an – diese Umstrukturierung überleben, der zulieferfähig ist. In Zukunft wird es also konzerninterne Zulieferungen von Rüstungsgütern nach Großbritannien, Spanien oder Frankreich geben. Die Entscheidung über eine eventuelle Ausfuhr in Drittländer wird dann in diesen Ländern getroffen, und zwar im Rahmen des europäischen Code of Conduct und nicht nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist das, was die nicht kapieren!) Eine europäische Verteidigungsunion und ein europäischer Beschaffungsmarkt sind nur machbar, wenn ein Teil der nationalen Souveränität im Vertrauen auf gleich gerichtete Interessen innerhalb Europas aufgegeben wird und wenn es einen europäischen Binnenmarkt für Rüstungsgüter gibt. Daran wird kein Weg vorbeigehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Nur dieser Weg wird dazu führen, dass Europa für seine Verteidigung auch die Basis einer leistungsfähigen Rüstungsindustrie erhalten kann, dass wir in Europa schrittweise unnötige Doppel- und Dreifachstrukturen im Verteidigungsbereich zugunsten gemeinsamer Einrichtungen aufgeben können, dass angesichts knapper Kassen die Haushalte entlastet werden können und dass der europäische Pfeiler innerhalb der NATO tragfähiger und belastbarer gestaltet werden kann. Das bedeutet aber für die Rüstungsindustrie und die Rüstungsexportpolitik den Verzicht auf einen deutschen Sonderweg innerhalb Europas. Wir brauchen – damit komme ich zum letzten Punkt – auch mehr Stetigkeit in der Rüstungsexportpolitik nach dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn die Ausfuhr von Rüstungsgütern in ein Drittland genehmigt worden ist, dann müssen damit grundsätzlich auch die späteren Lieferungen von Ersatzteilen und notwendigem Zubehör genehmigt werden. Denn welche Folgen hat es, wenn das anders gehandhabt wird, weil zum Beispiel das Bestimmungsland Jahre später auf einmal zu einer Krisenregion gehört? Gerade das ist ja der Fall, für den das betreffende Land mit der Waffenbeschaffung vorsorgen wollte. Wenn dann die Ersatzteile nicht geliefert werden können, dann wird sich künftig nicht nur das betreffende Land andere Lieferanten suchen. Das wird sich auch bei anderen Interessenten herumsprechen, die sich dann dreimal überlegen werden, ob sie ein solches Risiko eingehen oder von vornherein auf eine Bestellung verzichten. Das sind Zielkonflikte, um die Sie sich nicht herummogeln können nach dem Motto, Herr Staatssekretär: Der Rüstungsexportbericht ist für die Grünen und im Verteidigungsausschuss kümmern wir uns um eine europäische Rüstungsagentur und nicht mehr um das, was wir Herrn Nachtwei und seinen Kollegen versprochen haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zu der Forderung nach mehr Stetigkeit gehört auch, dass nicht nur die Entscheidungen selbst nach sachlichen Gründen getroffen werden müssen. Auch die Entscheidungsverfahren dürfen nicht durch sachwidrige Erwägungen bestimmt werden. So ist der Termin einer Bundestagswahl kein sachlich erhebliches Kriterium für Rüstungsexporte; schon gar nicht darf der Termin eines grünen Parteitages irgendwelchen Einfluss auf den Zeitpunkt der Entscheidung über Rüstungsexporte haben. Es gibt aber immer wieder Klagen darüber – dies spricht sich herum –, dass signalisiert werde, der Antrag könne erst nach einem grünen Parteitag positiv beschieden werden. (Beifall des Abg. Erich G. Fritz [CDU/CSU]) Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Es besteht bei uns allen eine grundsätzliche Übereinstimmung darin, dass Deutschland weiterhin eine restriktive Rüstungsexportpolitik betreiben muss. Dabei können wir aber keinen Sonderweg in Europa einschlagen, wenn wir auf dem Weg zu einer europäischen Rüstungsindustrie weiter vorankommen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/230 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
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