Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Bremer Str. 54

 48155 Münster 

TEL 0251 66 22 80

FAX 0251 66 22 96

Email: news@nachtwei.de


Mai 2003

Wider das Wehrpflichtdogma: Freiwilligenarmee gestalten

Stellungnahme zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien

„Die Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für die Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar“, heißt es in den neuen, vom Minister erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien. Das Gegenteil ist richtig. Das Festhalten an der Wehrpflicht blockiert zunehmend eine finanzierbare Bundeswehrreform, sie läuft einer Verbesserung der Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zuwider.

Versuche, die Wehrpflicht über Terrorabwehr und Restitutionsbedarf (langfristige Wiederherstellung der Fähigkeit zur Landesverteidigung) neu zu begründen, können nicht überzeugen, sind widersprüchlich und laufen auf eine Verewigung der Wehrpflicht hinaus.

Die Festlegung der Koalitionsvereinbarung, noch vor Ende der Legislaturperiode die Wehrform zu überprüfen, gilt unverändert weiter.

Die deutsche und europäische Sicherheitspolitik, die Bundeswehr und ihre Angehörigen, aber auch die Träger des Zivildienstes brauchen statt fortgesetzter Halbherzigkeiten endlich die Verlässlichkeit einer konsequenten Bundeswehrreform.

Seit Jahren berichten die Jugendoffiziere, dass die Wehrpflicht der jungen Generation immer weniger plausibel gemacht werden könne. Die jüngste Shell-Jugendstudie beobachtet bei jungen Männern eine gewachsene Ablehnung der Wehrpflicht nach Ableisten des Wehrdienstes.  In der Tat: Wo der „große Verteidigungsfall“ mittelfristig auszuschließen ist, wo die Hauptaufgabe der Bundeswehr multilaterale Kriseneinsätze auf der Grundlage von Grundgesetz, VN-Charta und Völkerrecht als Teil umfassender und vorbeugender Sicherheitspolitik sind, ist die Wehrpflicht sicherheitspolitisch nicht mehr unverzichtbar. Der mit ihr verbundene Grundrechtseingriff ist nicht mehr legitimierbar.

Eine konsequent auf die neuen Aufgaben ausgerichtete Bundeswehr braucht nicht große Aufwuchsstärken, sondern vor allem Professionalität, moderne Ausstattung und schnelle Einsatzbereitschaft. Um längerfristig bei grundlegend verschlechterter Sicherheitslage die Fähigkeit zur „großen Landesverteidigung“ wieder aufbauen zu können (Restitution), muss heute keineswegs die Wehrpflicht gehalten werden, die ein enormes Reservistenpotential „auf Halde“ produziert. Der Restitutionsbedarf lässt sich – das zeigen viele andere Staaten mit Freiwilligenarmeen – über andere organisatorischen Vorkehrungen gewährleisten.

Der Einsatz von Wehrpflichtigen zur Terrorabwehr ist äußerst fragwürdig. In dem Bereich, wo Bundeswehr wegen fehlender Fähigkeiten der Kräfte der Inneren Sicherheit zum Einsatz kommen könnte (Luft, See, ABC), sind kurz ausgebildete Wehrpflichtige nicht einsetzbar. Sie sind faktisch nur einsetzbar als – minder qualifizierte – Personalreserve für Polizei und BGS beim Objekt- und Raumschutz. Damit aber würde Bundeswehrkompetenz  im Innern massiv ausgeweitet und die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung zwischen den Kräften der inneren und äußeren Sicherheit aufgeweicht. Hinzu kommt, dass Wehrpflichtige den Rest an Dienstmotivation verlieren, wenn sie die zunehmend im Wach- und Sicherungsdienst eingesetzt würden.

Immer deutlicher wird der „Begleitschaden“ der Wehrpflicht: Sie bindet in erheblichem Umfang Personal (mehr als ein Drittel der Soldaten, beim Heer sogar ca. 80.000 von 200.000) und Ressourcen, die nicht für Auslandseinsätze zur Verfügung stehen. Die Militärausgaben sind durch die allgemeine Haushaltslage und die gewachsenen Konsolidierungszwänge begrenzt. Mit einer kleineren, aber moderneren Freiwilligenarmee können die vorhandenen Mittel besser genutzt werden. Für die beschleunigte Integration europäischer Streitkräfte ist die Wehrpflicht eher hinderlich.

Zweifellos erleichtert die Wehrpflicht die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr und trägt zur Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft bei. Allerdings wird die Bedeutung der Wehrpflicht für diese zentralen Ziele oft überschätzt, zumal nur noch eine – nicht einmal repräsentative - Minderheit eines Jahrganges über den Wehrdienst mit der Armee in Berührung kommt. Ein Großteil der Gesellschaft hat schon heute keinen Kontakt mehr mit der Bundeswehr.

Um eine quantitativ und qualitativ ausreichende Nachwuchsgewinnung und eine Einbindung in die Gesellschaft zu gewährleisten, kommt es immer mehr auf anderes an: Die Attraktivität des Ausbildungs- und Arbeitsplatzes Bundeswehr, die auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein muss; die Praxis der Inneren Führung, wo Soldaten trotz ihrer spezifischen Aufgaben und Auslandseinsätze Teil der demokratischen Gesellschaft bleiben; die politisch und rechtlich überzeugende Begründung von Auslandseinsätzen und eine Einsatzrealität, die mit Familie und sozialen Bindungen vereinbar sein muss.

Sinnvoll wäre ein attraktiver und flexibler Einstiegsdienst von kürzerer Dauer, vergleichbar dem der jetzigen Freiwillig Länger Wehrdienstleistenden (FWDL).

Nicht die Wehrpflichtigen sind Garanten der Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft und eine militärische Zurückhaltung. In Verantwortung für diese Errungenschaft der deutschen Demokratie stehen als erstes die Politiker und ein Offiziers- und Unteroffizierskorps aus Staatsbürgern in Uniform. In Verantwortung stehen alle Spektren unserer Gesellschaft, vermehrt auch das von Rot-Grün. Wer nicht will, dass sich Streitkräfte von der Gesellschaft entfernen, darf ihnen gegenüber nicht „kalte Schulter“ praktizieren, sondern muss sich mit ihnen auseinandersetzen, muss sich um sie „kümmern“.  Es geht um Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft, ohne dabei einer Militarisierung von Gesellschaft Vorschub zu leisten.

Wo weniger als ein Drittel eines männlichen Jahrgangs Wehrdienst leistet, bröckelt eine Wehrpflicht, die laut Bundesverfassungsgericht eine „gleich belastende Pflicht“ sein soll.

Reduzierungen der Wehrdienstdauer und Veränderungen der Einberufungskriterien brachten den Wehrpflichtigen Erleichterungen. Zugleich sind dies alles Schritte weg von der Allgemeinen Wehrpflicht. Mit einer weiteren Kürzung des Wehrdienstes auf sechs, gar vier  Monaten würde für alle Beteiligten die Last größer als der Nutzen: für die Bundeswehr selbst; für die Wehrdienstleistenden, die längere Zeitlücken zu jährlichen Ausbildungsterminen überbrücken müssen; für Träger des Zivildienstes und Hilfsbedürftige, wo Kurzzeit-ZDL’er  nur noch eine Belastung wären.

Statt die Wehrpflicht weiter künstlich am Leben zu halten und gar für Wehrpflichtige neue Aufgaben in einer „Heimatverteidigung“ oder bei Auslandseinsätzen zu suchen, ist eine offene Debatte überfällig, wie der Ausstieg aus der Wehrpflicht hin zu einer Freiwilligenarmee verantwortlich gestaltet werden kann. Die Aussetzung der Wehrpflicht könnte mit einer einfachen Gesetzesänderung geschehen. Dabei gilt es, von den Erfahrungen anderer Militärreformen zu lernen - im Negativen und Positiven. Die Bundeswehrreform braucht Konsequenz statt Halbherzigkeit!