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17.03.2003

Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird neu geregelt

Die Bundesregierung will das Recht auf Kriegsdienstverweigerung neu regeln. Künftig soll ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nur noch schriftlich, mit tabellarischen Lebenslauf und ausführlichen Beweggründen, eingereicht werden. Ein polizeiliches Führungszeugnis soll nicht mehr nötig sein.

Das Bundeskabinett hat am 17. März 2003 einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts zur Kriegsdienstverweigerung zugestimmt. In Zukunft werden über die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nach denselben Regeln entschieden.

Geplante Änderungen:

Es ist vorgesehen, drei Jahre nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zu überprüfen, ob sich die geänderten Verfahrensregelungen bewährt haben. Das gilt insbesondere für die Bestimmung, die Soldatinnen und Soldaten betreffen und ein einheitliches Verfahren für alle Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerer festlegen.

Durch das Gesetzes können jährlich mehr als zwei Millionen Euro allein durch den Wegfall von Stellen im Bundesministerium der Verteidigung eingespart werden. Durch den Wegfall der Beisitzerstellen für Ausschüsse und Kammern entfällt zudem ein finanzieller Aufwand in Millionenhöhe.