Das Bundeskabinett hat am 28. Mai den
Jahresabrüstungsbericht 2002 zustimmend zur
Kenntnis genommen. Massenvernichtungswaffen und
deren Verhinderung sind neben aktuellen
sicherheitspolitischen Entwicklungen das
wichtigste Thema des Abrüstungsberichts. Der
Bericht beschreibt Fortschritte und Erfolge, aber
auch Rückschläge und Stillstand bei den
internationalen Abrüstungsbemühungen.
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2003 den
Jahresabrüstungsbericht des Auswärtigen Amtes
zustimmend zur Kenntnis genommen. Der "Bericht zum
Stand der Bemühungen um Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie über
die Entwicklung der Streitkräftepotentiale"
enthält eine breite Darstellung
sicherheitspolitischen Entwicklungen des
vergangenen Jahres, umfasst aber auch wichtige
Entwicklungen des laufenden Jahres.
Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
und deren Verhinderung ist das wichtigste Thema
des aktuellen Abrüstungsberichts. Nach den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist das
Risiko durch solche Waffensysteme verstärkt in das
öffentliche Bewusstsein gerückt. Dabei geht es zum
einen um die Gefahr, dass nichtstaatliche Akteure
Zugang zu derartigen Waffen und Trägermitteln
erhalten. Zum anderen gibt die staatliche
Verbreitung solcher Waffensysteme
("Proliferation") in einigen Weltregionen,
insbesondere im Nahen Osten, Südasien und
Ostasien, Anlass zu besonderer Besorgnis.
Bei der Bekämpfung der Proliferation von
Massenvernichtungswaffen stehen die Stärkung
multilateraler Übereinkünfte, von
Exportkontrollen, der Ausbau der internationalen
Zusammenarbeit und die Vertiefung des politischen
Dialogs mit Drittländern im Mittelpunkt.
Fortschritte in der europäischen
Sicherheitspolitik
Beim Ausbau der für die europäische Sicherheit
wichtigen Institutionen waren im vergangenen Jahr
Fortschritte zu verzeichnen: vom erfolgreichen
NATO-Russland-Gipfel im Mai über den
Erweiterungsgipfel der NATO im November bis zu
ersten Militärmission der Europäischen Union seit
Jahresbeginn in Mazedonien. Langfristig soll die
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
zu einer Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungsunion (ESVU) fortentwickelt
werden.
Der Irak stand 2002 im Mittelpunkt der
internationalen Bemühungen gegen die Proliferation
von Massenvernichtungswaffen. Daneben rückte
Nordkorea mit seinem Eingeständnis, ein nukleares
Anreicherungsprogramm für Waffenzwecke zu
verfolgen ins Zentrum der Aufmerksamkeit.
In der Bilanz des Jahres 2002 sind vor allem
folgenden Fortschritte und Erfolge zu
verzeichnen:
- Beitrag der Rüstungskontrolle zur
Terrorismusbekämpfung: Die EU-Außenminister
haben am 10. Dezember 2001 eine zielgerichtete
rüstungskontrollpolitische Initiative
verabschiedet. Sie wurde durch den
Maßnahmenkatalog der Außenminister vom 15. April
2002 zu den vier Kernbereichen der Initiative
(Stärkung der multilateralen Instrumente im
Bereich der Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung; Stärkung der Exportkontrollen;
Stärkung der praktischen
Abrüstungszusammenarbeit; Intensivierung des
rüstungskontrollpolitischen Dialogs mit
Drittstaaten) konkretisiert.
- Nukleare Abrüstung: Die USA
und Russland haben am 24. Mai 2002 den Moskauer
Vertrag zur strategischen Abrüstung
unterzeichnet, der die Reduzierung der
operativ-dislozierten strategischen
Offensivwaffen um Zweidrittel auf maximal 1.700
bis 2.200 Gefechtsköpfe je Seite bis Ende des
Jahres 2012 vorsieht.
- Übereinkommen über das Verbot
biologischer Waffen (BWÜ): Die 5.
Überprüfungskonferenz zum BWÜ hat sich am 14.
November 2002 auf ein substantielles
Arbeitsprogramm für die Jahre 2003 bis 2005
geeinigt.
- Übereinkommen über das Verbot
chemischer Waffen (CWÜ): Die Finanz-
und Vertrauenskrise in der Organisation für das
Verbot chemischer Waffen in Den Haag konnte mit
der Wahl des neuen Generaldirektors des
Technischen Sekretariats, Pfirter, und der
Verabschiedung eines konsolidierten Haushalts
überwunden werden.
- Raketenproliferation: Am 25.
November 2002 wurde in Den Haag der "Haager
Verhaltenskodex gegen die Proliferation
ballistischer Raketen" gezeichnet, dem
inzwischen mehr als 100 Staaten
angehören.
- Abrüstungszusammenarbeit:
Beim G8-Gipfel in Kananaskis im Juni 2002 wurde
die Initiative "Globale Partnerschaft gegen die
Verbreitung von Massenvernichtungs-waffen und
Materialien" verabschiedet.
- Vertrag über konventionelle Streitkräfte
in Europa (KSE): Die von Russland zum 1.
Januar 2002 wie in der Folge auch am 1. Juli
2002 und 1. Januar 2003 erklärte Einhaltung der
Flankenobergrenzen wurde erfolgreich
verifiziert. Damit ist aus deutscher Sicht der
Weg frei zur Ratifizierung des
Anpassungsübereinkommens zum KSE-Vertrag von
1999.
- Vertrag über den offenen
Himmel: Der am 1. Januar 2002, knapp
zehn Jahre nach seiner Unterzeichnung, in Kraft
getretene Vertrag ergänzt das europäische
Rüstungskontrollregime. Durch die bilaterale
Kooperation mit Schweden ist eine verbesserte
Fähigkeit zur Umsetzung des Vertrages in
greifbare Nähe gerückt.
- Exportkontrolle: Beträchtliche
Fortschritte wurden bei der Ausgestaltung der
bestehenden Exportkontrollregime erreicht. Dabei
standen vor allem die Aufnahme von
Anti-Terrorismusklauseln in die Regime der
"Nuclear Suppliers Group", der "Australischen
Gruppe" und des Missile Technology Control
Regime" (MTCR) ebenso wie verstärkte
Dialogaktivitäten mit Staaten außerhalb dieser
Regime im Vordergrund.
- Waffenübereinkommen der Vereinten
Nationen: Mit der Erteilung eines
Verhandlungsmandats für die Ausarbeitung einer
völkerrechtlichen Regelung zum Problem
explosiver Kampfmittelrückstände und Munition
auf der Vertragsstaatenkonferenz zum
VN-Waffenübereinkommen am 12./13. Dezember 2002
wurde ein wichtiger Schritt zur Lösung dieses
Problems getan.
Insbesondere bei der Genfer Abrüstungskonferenz
waren allerdings auch Rückschläge und Stillstand
zu verzeichnen: So kam die Aushandlung eines
Verbots der Produktion von Spaltmaterial für
Waffenzwecke nicht voran. Auch die Bemühungen der
Kommission um ein Verbot der Stationierung von
Waffen im Weltraum hatten nicht zuletzt aufgrund
den widerstrebenden Positionen der USA und Chinas
keine Aussicht auf Erfolg. Ebenfalls ist ein
Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende
Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) noch nicht in
Sicht.
Das Bemühen um Abrüstung und die Eindämmung von
Massenvernichtungswaffen geht also
weiter.