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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Neues Kriegsdienstverweigerungsrecht schafft einheitliches Anerkennungsverfahren30.10.2003 Am 1. November 2003 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (KDVNeuRG) in Kraft. Das Gesetz schafft für alle Kriegsdienstverweigerer ein einheitliches Anerkennungsverfahren, das künftig nur noch vom Bundesamt für den Zivildienst durchgeführt wird. Die bisherigen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung entfallen ersatzlos. Soldatinnen und Soldaten sowie gediente Wehrpflichtige werden den ungedienten Wehrpflichtigen gleichgestellt. Es werden u. a. folgende Änderungen eingeführt:
Das zukünftige Verfahren setzt auch weiterhin die ernsthafte Gewissensentscheidung voraus. In Zweifelsfällen wird zunächst eine schriftliche Anhörung durchgeführt, gegebenenfalls anschließend noch eine mündliche Anhörung. Gegenüber ablehnenden Entscheidungen des Bundesamtes für den Zivildienst kann Widerspruch eingelegt werden. Danach steht der Rechtsweg offen. Das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist im Vergleich zum bisherigen Kriegsdienstverweigerungsgesetz deutlich gestrafft: Statt 23 enthält es nunmehr nur noch 13 Paragraphen. Das Verfahren bringt erhebliche Einsparungen mit sich und dient zugleich dem Bürokratieabbau. Die Novellierung wurde von Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen. Zuletzt war das Kriegsdienstverweigerungsrecht für ungediente Wehrpflichtige vor zwanzig Jahren - also 1983 - grundlegend neu gestaltet worden. |