|
29.04.2003
Gemeinsame Erklärung Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und Belgiens
zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Mit der Erweiterung und der Ausarbeitung eines Verfassungsvertrags wird
die Europäische Union künftig stärker, aber auch heterogener sein. Wir
sind gemeinsam der Überzeugung, dass Europa in der Lage sein muss, mit
einer Stimme zu sprechen und seine Rolle in der internationalen Politik in
vollem Umfang wahrzunehmen. Wir sind der Auffassung, dass hierfür der
Schaffung des Europas der Sicherheit und der Verteidigung neue Impulse
verliehen werden müssen. Die Europäische Union muss über eine
glaubwürdige Sicherheits- und Verteidigungspolitik verfügen. Denn
glaubwürdig - und somit wirksam - ist die Diplomatie nur, wenn sie sich auf
wirksame zivile und militärische Fähigkeiten stützen kann.
Europa teilt mit Amerika, mit dem zusammen es seit mehr als einem halben
Jahrhundert den Herausforderungen der Sicherheit begegnet ist, Werte und
Ideale, die Ergebnis seiner Geschichte sind. Die transatlantische
Partnerschaft bleibt für Europa eine grundlegende strategische Priorität.
Diese Partnerschaft ist eine Voraussetzung für die Sicherheit und den
Weltfrieden. Anknüpfend an die Erklärung des Washingtoner Gipfels
möchten wir die Anpassung des Atlantischen Bündnisses, das weiterhin die
Grundlage der kollektiven Sicherheit seiner Mitglieder ist, an die
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fortsetzen. Wir sind entschlossen,
die Beschlüsse des Prager Gipfels umzusetzen, denn unserer Ansicht nach
ergänzen sich die aus dem Atlantischen Bündnis und die aus der
Europäischen Union resultierenden Verpflichtungen. Dank der strategischen
Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der NATO, die sich auf
die Erklärungen des Berliner und des Washingtoner Gipfels stützt, kann die
Europäische Union bereits jetzt für ihren ersten Einsatz in der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien auf die Mittel der NATO zurückgreifen.
Unser Wunsch ist es, dass demnächst die zwischen beiden Organisationen
getroffenen Vereinbarungen die Ablösung der NATO in Bosnien und Herzegowina
durch die Europäische Union ermöglichen.
In diesem Sinne hat sich die europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik in der Folge des Gipfels von Saint-Malo und des
Europäischen Rates von Köln seit dem Europäischen Rat von Helsinki im
Dezember 1999 schrittweise weiterentwickelt.
Wir sind der Auffassung, dass der Zeitpunkt gekommen ist, bei der
Schaffung des Europas der Sicherheit und der Verteidigung, das auf
verstärkten europäischen militärischen Fähigkeiten gründet, eine neue
Phase einzuleiten; diese verstärkten europäischen militärischen
Fähigkeiten werden auch dem Atlantischen Bündnis zu einer neuen Dynamik
verhelfen und der
Erneuerung der transatlantischen Beziehungen den Weg bahnen.
*
Um der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik neuen Schwung
zu verleihen, schlagen wir vor, dass sich der Konvent zur Zukunft Europas
und die Regierungskonferenz die folgenden Grundsätze zu eigen machen und
sie in den Verfassungsvertrag aufnehmen:
-
die Möglichkeit, eine verstärkte Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zu
praktizieren;
-
eine allgemeine Klausel über Solidarität und gemeinsame Sicherheit, an die
alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebunden sind und durch die
allen Risiken, mit denen die Europäische Union konfrontiert wird, begegnet
werden kann;
-
allen Mitgliedstaaten, die dies wünschen, soll es möglich sein, im Rahmen
einer verstärkten Zusammenarbeit weitere Verpflichtungen einzugehen, ohne
dass dies Verpflichtungen für Dritte mit sich bringt;
-
eine Neuformulierung der Petersberg-Aufgaben, die es der Europäischen Union
ermöglicht, zivile und militärische Mittel einzusetzen, um Konflikte zu
verhüten und Krisen, einschließlich anspruchsvollster Aufgaben, zu
bewältigen;
- die Schaffung
einer Europäischen Agentur für Entwicklung und Beschaffung militärischer
Fähigkeiten, die die europäischen militärischen Fähigkeiten sowie
Interoperabilität und Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften der
Mitgliedstaaten verstärken soll. Diese Agentur wird dazu beitragen, ein
günstiges Umfeld für eine wettbewerbsfähige europäische
Rüstungsindustrie zu schaffen;
- die Einrichtung
eines Europäischen Kollegs für Sicherheit und Verteidigung, um die
Entwicklung und Verbreitung einer europäischen Sicherheitskultur zu
fördern.
Wir schlagen ferner vor, dass der Konvent das Konzept einer Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU) annimmt. Als Beitrag zu den
Überlegungen, die wir mit interessierten Staaten fortsetzen wollen, sind
wir der Auffassung, dass es Auftrag der ESVU sein sollte, die
Mitgliedstaaten zusammen zu bringen, die bereit sind, raschere und weiter
reichende Fortschritte bei der Verstärkung ihrer Zusammenarbeit im
Verteidigungsbereich zu erzielen. Im Einzelnen werden die an der ESVU
beteiligten Staaten
-
die Verpflichtung eingehen, einander bei jeder Art von Gefahr Hilfe und
Beistand zu leisten,
-
systematisch eine Angleichung ihrer Standpunkte in Fragen der Sicherheit und
der Verteidigung anstreben,
-
ihre Bemühungen im Verteidigungsbereich koordinieren,
-
ihre militärischen Fähigkeiten ausbauen,
-
ihre Sicherheits- und Verteidigungsanstrengungen verstärken, insbesondere
bei den Investitionen in die militärische
Ausrüstung.
Die Teilnahme an der ESVU impliziert
-
die Beteiligung an wichtigen europäischen Ausrüstungsprogrammen, z.B. dem
A400M,
-
die Stärkung der Effizienz der europäischen militärischen Fähigkeiten
durch möglichst umfassenden Rückgriff auf Spezialisierung und Bündelung
von Mitteln und Fähigkeiten,
-
die Förderung der Bündelung der Mittel in den Bereichen
Offiziersausbildung, Übungen, Einsatz und Logistik,
-
die Bereitschaft, unter europäischer Flagge einen Beitrag zu
Friedenseinsätzen im Auftrag der Vereinten Nationen zu leisten.
Die ESVU würde allen derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten offen
stehen, die daran mitarbeiten möchten. Es ist unser Wunsch, dass diese
konkrete Zusammenarbeit in den Verfassungsvertrag der Europäischen Union
aufgenommen wird, so dass früher oder später alle derzeitigen und
zukünftigen Mitgliedstaaten teilnehmen können.
In Bezug auf den militärischen Bereich haben wir unsererseits
beschlossen, bereits jetzt im Sinne der Erklärungen von Saint-Malo und
Köln verschiedene konkrete Initiativen auf den Weg zu bringen, um die
Annäherung unserer nationalen Verteidigungsinstrumente zu fördern. Ziel
dieser Projekte ist es, überflüssige Duplizierungen zwischen den
nationalen Streitkräften zu vermeiden und so die Effizienz der
europäischen Verteidigungsmittel zu stärken. Diese Projekte stehen allen
derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten, die Interesse zeigen, offen.
Die folgenden Initiativen stehen in der Perspektive unserer gemeinsamen
Teilnahme an Einsätzen, die im Rahmen der EU oder der NATO durchgeführt
werden:
- Die Schaffung einer europäischen schnellen Reaktionsfähigkeit.
Der in diesem Bereich erzielte Fortschritt wird dazu beitragen, die
Ziele der Europäischen Union zu erreichen, den europäischen Beitrag
zum Aufbau der NATO-Eingreiftruppe zu stärken und die
Interoperabilität sicher zu stellen. Um die europäische schnelle
Reaktionsfähigkeit zu verbessern, werden wir eine "Initial-Entry-Fähigkeit"
mit der deutsch-französischen Brigade als Kern schaffen, in die
belgische Kommandoteile und luxemburgische Aufklärungselemente
integriert werden. Diese europäische schnelle Reaktionsfähigkeit wird
durch Streitkräfte anderer interessierter Staaten verstärkt werden
können und wird für europäische Einsätze, für NATO-Einsätze und
für EU-geführte Einsätze im Auftrag der Vereinten Nationen zur
Verfügung stehen.
- Die Einrichtung eines europäischen strategischen
Lufttransportkommandos bis spätestens Juni 2004, das für
europäische Einsätze und für NATO-Einsätze zur Verfügung steht. Das
A400M-Programm ist für den Aufbau einer solchen europäischen
Fähigkeit im Bereich des strategischen Lufttransports von
entscheidender Bedeutung. Langfristig planen wir, zusammen mit den an
diesem Programm beteiligten Staaten eine gemeinsame strategische
Lufttransporteinheit zu schaffen und diese dem europäischen
strategischen Lufttransportkommando zu unterstellen. Ferner werden wir
mit interessierten Staaten die Einrichtung eines gemeinsamen Kommandos
für den strategischen Transport (Land, Luft, See) prüfen.
- Die Schaffung einer europäischen gemeinsamen ABC-Abwehrfähigkeit
zum Schutz der Zivilbevölkerung und der im Rahmen der europäischen
Einsätze entsandten Streitkräfte.
- Die Schaffung eines europäischen Systems humanitärer Soforthilfe im
Katastrophenfall (EU-FAST - European Union First Aid and
Support Team), und zwar in Verbindung mit der Kommission und ECHO, das
es der Europäischen Union ermöglicht, unter Kombination ziviler und
militärischer Mittel innerhalb von 24 Stunden erste humanitäre
Soforthilfe zu organisieren. Dieses System beruht auf der Zusammenlegung
bestehender Mittel und Fähigkeiten. Dabei wird es sich um einen
kollektiven Mechanismus handeln, für den die Teilnehmerländer, die
dieses wünschen, turnusmäßig die Verantwortung übernehmen.
- Die Schaffung europäischer Ausbildungszentren: gemeinsame
taktische Ausbildungseinheit für A400M-Besatzungen; Ausbildungszentren
für Hubschrauberbesatzungen; Angleichung der Lehrgänge für
Marineoffiziere im Hinblick auf die Einrichtung einer europäischen
Flottenschule; Angleichung der Lehrgänge für die Piloten der
Luftstreitkräfte unter Nutzung der laufenden Initiativen insbesondere
im taktischen Bereich.
6. Die Stärkung der europäischen Fähigkeiten
im Bereich Planung und Einsatzdurchführung. Die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union haben auf dem Kölner Gipfel im Juni 1999 beschlossen,
Einsätze zur Krisenbewältigung unter Rückgriff auf die Mittel und
Fähigkeiten der NATO oder selbständig durchzuführen.
In Bezug auf Einsätze unter Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der
NATO ist eine ständige Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und
der NATO getroffen worden. Der europäische Einsatz in der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien findet gegenwärtig unter Anwendung
dieser Vereinbarung statt, die einen Grundpfeiler der strategischen
Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der NATO bildet.
In Bezug auf Einsätze der Europäischen Union ohne Rückgriff auf Mittel
und Fähigkeiten der NATO glauben wir, dass es in Fortentwicklung der
verschiedenen im Konvent eingebrachten Vorschläge erforderlich ist, die
Fähigkeiten der Europäischen Union im Bereich der operativen Planung und
Führung zu verbessern und gleichzeitig Duplizierungen und unnötige
Konkurrenz zwischen nationalen Fähigkeiten zu vermeiden.
Zu diesem Zweck schlagen wir unseren Partnern die Schaffung eines Nukleus
einer kollektiven Fähigkeit zur Planung und Führung von Einsätzen für
die Europäische
Union vor. Sie würde im Einsatzfall durch nationales Personal verstärkt.
Sie wäre für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die es
wünschen, offen und hätte den Auftrag, Vereinbarungen über die Verbindung
zu den entsprechenden nationalen Stellen zu treffen. Um eine enge Bindung an
die NATO sicherzustellen, hätte sie ebenfalls die Aufgabe, Vereinbarungen
über die Verbindung zu SHAPE zu treffen einschließlich ihrer möglichen
Nutzung zur Unterstützung von DSACEUR in seiner Rolle als vorrangiger
Kandidat zur Führung von EU-geführten Operationen unter Rückgriff auf
Mittel und Fähigkeiten der NATO.
In diesem Geist und bis zur Schaffung einer solchen Kapazität durch die
Europäische Union werden die interessierten Staaten den Nukleus einer
kollektiven Kapazität schaffen, den sie der EU anstelle nationaler Mittel
für die operative Planung und Führung EU-geführter Operationen ohne
Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO zur Verfügung stellen
würden. Durch eine derartige Bündelung von Ressourcen würden nationale
Duplizierungen vermieden und die Interoperabilität erheblich verbessert. Im
Hinblick auf ihre Einrichtung im Sommer 2004 in Tervuren könnte der
Beschluss über die Schaffung einer solchen Fähigkeit mit allen
interessierten Staaten vor Ablauf des Jahres getroffen werden.
7. Im Hinblick auf die Verbesserung der der Europäischen
Union und der NATO zur Verfügung stehenden Führungskapazitäten werden
unsere vier Verteidigungsminister die notwendigen Schritte unternehmen, um
spätestens bis 2004 ein multinationales verlegbares Kommando zur Führung
von teilstreitkräftegemeinsamen Operationen zu errichten, das auf den
bestehenden verlegbaren Hauptquartieren aufbaut.
*
Es ist unser Wunsch, zusammen mit allen interessierten Staaten die
Umrisse einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion zu
definieren, die zur Stärkung des europäischen Pfeilers des Atlantischen
Bündnisses beitragen wird und konkrete Projekte durchzuführen, die auf
eine Annäherung unserer nationalen militärischen Mittel abzielen.
In diesem Sinn ist es unser Wunsch, dass diese Vorschläge im Hinblick
auf eine ausführlichere Darstellung auf der nächsten Tagung des
Europäischen Rats in Thessaloniki im Rahmen eines ersten Meinungsaustauschs
während des nächsten informellen Außenministertreffens erörtert werden.
Jacques Chirac, Präsident der Französischen Republik
Gerhard Schröder, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Jean-Claude Juncker, Premierminister des Großherzogtums Luxemburg
Guy Verhofstadt, Premierminister des Königreichs Belgien.
|