Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bremer Str. 54 48155 Münster TEL 0251 66 22 80 FAX 0251 66 22 96 Email: news@nachtwei.de |
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8.5.2003 Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der
Kriegsdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz –
KDVNeuRG) Zu Protokoll gegebene Reden Andreas Weigel (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes ist ein weiteres gutes Signal aus dem Bundesfamilienministerium. Das Ministerium unter Renate Schmidt erkennt den notwendigen Handlungsbedarf und zieht daraus die Konsequenzen. Es passiert etwas in der Familien- und Jugendpolitik. Ich möchte Ihnen, Frau Riemann-Hanewinkel, auch im Namen meiner Fraktion dafür meine Anerkennung aussprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist beispielhaft für Ihre Arbeit. Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist in seiner heutigen Form ein Relikt aus einer anderen Zeit. Soldaten, die in Ihrer Dienstzeit den Kriegsdienst verweigern, werden noch immer vor Ausschüsse geladen, um in einer mündlichen Verhandlung ihre Gewissensentscheidung prüfen zu lassen. Das ist ein Verfahren aus Zeiten des Kalten Krieges und passt nicht mehr in die bundesdeutsche Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts. Durch den historischen und politischen Wandel wird Kriegsdienstverweigerung in unserer Gesellschaft mittlerweile ganz anders gesehen als noch vor 20 Jahren. Deshalb gibt es die mündliche Prüfung für die meisten Kriegsdienstverweigerer schon lange nicht mehr. Das Bundesamt für den Zivildienst bearbeitet jährlich über 180 000 schriftliche KDV-Anträge. Dieses Verfahren hat sich längst bewährt. Da fragt man sich zu Recht: Warum sollen die durchschnittlich etwa nur 2 300 Anträge jährlich aus den Reihen der Soldaten – das sind knapp mehr als 1 Prozent aller Anträge – weiterhin durch ein aufwendiges und überhaupt nicht mehr zeitgemäßes Verfahren geschleust werden? Auf diesen offensichtlichen Anachronismus hat das Familienministerium nun in bemerkenswerter Weise reagiert. Man hat alle Betroffenen an einen Tisch geholt. Man hat das Gesetz gemeinsam vereinfacht und entstaubt. Als Ergebnis liegt uns eine Neuregelung vor, die für alle Beteiligten eine Erleichterung bedeutet. Der Gesetzentwurf findet im Verteidigungsministerium genauso Zustimmung wie bei der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer. Die Verantwortung für alle Anträge auf Kriegsdienstverweigerung soll jetzt dort liegen, wo sie hingehört: beim Bundesamt für den Zivildienst. Es wird keine parallelen Strukturen zwischen Bundesamt und Verteidigungsministerium mehr geben. Damit wird ein enormer bürokratischer Aufwand vollständig beseitigt und durch den Wegfall der Prüfungsausschüsse werden auch die Kommunen finanziell und organisatorisch spürbar entlastet. Kurz: Hier werden Strukturen deutlich verschlankt. Das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird 13 Paragraphen haben, das alte hat 23 Paragraphen. Dennoch wurden alle im Vorfeld geäußerten Bedenken im Gesetzentwurf berücksichtigt. So ist es jetzt auf Anregung des Deutschen Bundeswehrverbandes ausdrücklich vorgesehen, dass bei KDV-Anträgen von Zeit- und Berufssoldaten eine Stellungnahme bei den Disziplinarvorgesetzten eingefordert wird. Sollten dabei Ungereimtheiten auftauchen, so kann das Bundesamt dem nachgehen. Mit dieser Lösung können alle leben und ein befürchteter Missbrauch des Gesetzes wird verhindert. Aber auch für die übrigen Verfahren sieht der Gesetzentwurf Veränderungen vor. Das sind ebenfalls Veränderungen, mit denen das Gesetz unserer heutigen Zeit angepasst wird. Allein die geschlechtergerechte Aus-formulierung des Gesetzes berücksichtigt endlich auch hier, dass Frauen in der Bundeswehr mittlerweile zur Normalität unserer Gesellschaft gehören. Genauso ist der unnötige finanzielle Aufwand für Kriegsdienstverweigerer, grundsätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu müssen, nicht mehr angemessen. Das wird zukünftig nur noch im Zweifelsfall vonnöten sein. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung spiegelt die gesellschaftliche Einstellung zur Kriegsdienstverweigerung wider. Verabschieden wir uns endlich vom Verfahren der zweifelhaften Gewissensprüfung, von einem Verfahren, das aus Zeiten stammt, die wir Gott sei Dank hinter uns gelassen haben! Zeigen wir den jungen Menschen, dass sie mündige Bürger innerhalb unserer Zivilgesellschaft sind, dass sie sehr wohl vor ihrem Gewissen entscheiden können, in welcher Form sie sich als Bürger in unserer Gesellschaft engagieren wollen. Wir wollen, dass unsere Jugend eine freie Entscheidung über die Form ihres gesellschaftlichen Dienstes trifft. Dabei darf nicht das Hinterfragen dieser Entscheidungen im Vordergrund unseres politischen Handelns stehen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, die Attraktivität der verschiedenen Dienste zu erhalten und auszubauen. Davon profitieren die zivilen Dienste genauso wie die Bundeswehr. Es gehört zu den höchsten Aufgaben parlamentarischer Arbeit, die Gesetzgebung auf den Punkt zu bringen, sie zu straffen, sie auf das Wesentliche zu reduzieren. Mit Debatten von gestern erhalten wir bürokratischen Aufwand von gestern. Wenn wir jetzt nicht schnell den vom Bundesfamilienministerium eingeschlagenen Weg mitgehen, dann wird das Verteidigungsministerium zum 1. Januar 2004 wieder Ausschüsse neu besetzen müssen, dann werden die Kommunen ebenfalls neue Beisitzer wählen müssen, dann werden die Kammern sich weiterhin mit aufwendigen Widerspruchsverfahren bemühen müssen. Kurz: Das ganze mühsame und überflüssige Verfahren würde wieder neu in Gang gesetzt. Ich kenne niemanden, der das will. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, lassen Sie uns die erkennbare Einigkeit zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nutzen. Lassen Sie uns das Gesetz im parlamentarischen Verfahren schnell auf die Beine stellen! Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Diese Bundesregierung trifft auf eine konstruktive Opposition. Das wird sich auch heute in dieser Debatte um das von der Bundesregierung vorgelegte Kriegsdienstverweigerungsneuregelungsgesetz erweisen. Im Gegensatz zu Rot-Grün, das hat sich ja heute Morgen in der Debatte um den Opferschutz gezeigt, lehnen wir Ihre Gesetzentwürfe nicht einfach ab, sondern wir sehen sie uns zunächst an, bewerten sie und fällen dann eine Entscheidung, ob das zustimmungsfähig ist oder nicht. Um es vorwegzunehmen: Der Kernpunkt des von Ihnen heute eingebrachten Gesetzesentwurfs ist berechtigt. Da die Gewissensprüfung im herkömmlichen Sinne heute nicht mehr stattfindet, sind die Ausschüsse und Kammern zur Abnahme dieser Prüfung im Grunde obsolet. Und es ist berechtigt, Überlegungen anzustellen, wie man zu einer Vereinfachung des Verfahrens kommen kann. Allerdings: Nach über vier Jahren Erfahrung rot-grüner Regierungspolitik sind berechtigte Zweifel angebracht, wenn Rot-Grün zum Bürokratieabbau ansetzt. Die Tatsache, dass ein Gesetz nach der Novelle weniger Paragraphen hat als vorher, ist nämlich per se noch kein Ausweis dafür, dass tatsächlich Bürokratieabbau stattgefunden hat. Ich will hierfür zwei konkrete Beispiele nennen und gleichfalls auch Verbesserungsvorschläge unterbreiten: Erstens. Mir leuchtet nicht ein, weshalb künftig bei der Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung die Vorlage eines Führungszeugnisses unterbleiben soll. Das hat gar nichts mit pauschalen Verdachtsmomenten zu tun. Wenn das Führungszeugnis auch künftig Bestandteil des Antrags wäre, könnten wir uns Abs. 3 des § 6 im Gesetzesentwurf sparen, der sich nämlich damit beschäftigt, dass das Bundesamt ein Führungszeugnis anfordern kann. Das wäre ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Zweitens. Es wäre sinnvoll, wenn zukünftig der Antragseingang ausschließlich beim Kreiswehrersatzamt angesiedelt wäre und die Möglichkeit, nach einer Fristverlängerung den Antrag direkt beim Bundesamt zu stellen, entfiele. Wir könnten hierdurch auf die Abs. 2 und 3 des § 2 verzichten. In der Praxis bedeuteten die Vorgaben des Gesetzesentwurfs nämlich, dass ein Teil der Personalakte beim Kreiswehrersatzamt und ein Teil beim Bundesamt eingeht, weshalb dann ein umständliches Zusammenführen notwendig wird. Auch hier also ein konkreter Vorschlag von uns zur Verwaltungsvereinfachung. Drittens. Auch bei diesem Gesetzesentwurf gelten die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit. So muss betont werden, dass die in Rede stehenden 66 Planstellen im Bundesministerium der Verteidigung nicht eingespart werden, sondern eine andersartige Verwendung finden. Freilich: Mögliche Anhörungen werden im Zweifelsfall nicht durch das Kreiswehrersatzamt, sondern direkt durch das Bundesamt vorgenommen. Das provoziert Mehrkosten alleine schon durch die Fahrtkostenerstattungen vom Heimatort nach Köln. Das mag in der Summe – noch – keine große Zahl sein; es müsste aber wenigstens in der Begründung zu diesem Gesetz erwähnt werden. Das ist nicht der Fall und dies bemängeln wir. Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen zu einem vernünftigen Verfahren kommen können und Sie ausnahmsweise die Vorschläge der Opposition nicht nur deswegen ablehnen, weil sie von der Opposition stammen. Eine solche Debatte muss aber auch Anlass sein, einige Worte zur gegenwärtigen Situation im Zivildienst zu verlieren. Dabei geht es nicht darum, die Lage unnötig verbal zu dramatisieren; sie ist dramatisch genug. Exemplarisch hierfür steht eine Meldung der „Stuttgarter Zeitung“ von heute, wo unter der Überschrift „Keine Betreuung ohne Zivis“ der Körperbehindertenverein Stuttgart darstellt, dass er in den vergangenen Jahren Sommerfreizeiten und Fahrdienste reduzieren musste und eine ganz bittere Situation fürchtet, wenn die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst fiele. Genau diese Frage, nämlich die Zukunft des Zivildienstes, war Gegenstand der Ausschusssitzung vom 8. April diesen Jahres. Gestützt auf eine Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom gleichen Tag, nach der in der Bundesregierung eine Entscheidung getroffen worden sei, Wehrpflicht und Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen, fragte ich die Parlamentarische Staatssekretärin Riemann-Hanewinckel, was es denn damit auf sich habe und weshalb der Ausschuss hierüber nicht informiert werde. Die Antwort lautete seinerzeit sinngemäß, dass die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ einer realen Grundlage entbehre. In der gleichen Zeitung vom 5. Mai diesen Jahres läßt sich nun der SPD-Verteidigungspolitiker Arnold mit der Forderung vernehmen, den Wehrdienst auf sechs Monate zu verkürzen. Und heute nachmittag erfahre ich, dass die Ministerin dem Ausschuss am 4. Juni die Ehre geben wird. Ich frage mich, ob wir dann endlich erfahren, was denn eigentlich im Zivildienst Sache sein wird. Ansonsten könnten wir uns auch auf ein Abo der „Süddeutschen“ verständigen, das dann aber die Bundesregierung bezahlen müsste. Das ist nicht nur eine Missachtung des Parlaments und seiner Ausschüsse, das schafft auch ein Klima der fortgesetzten Verunsicherung bei allen Beteiligten. Träger und Zivildienstleistende brauchen wenigstens eine mittelfristige Planungssicherheit, ansonsten wird man sich aus der Beschäftigung von Zivildienstleistenden verabschieden. In jedem Wahlkreis gibt es mittlerweile junge Männer, die auf ihre Einberufung warten, aber nicht einberufen werden – mit allen negativen Konsequenzen in der Lebensplanung der jungen Leute. Eine Lehrstelle finden diese jungen Männer aber auch nicht, da wir in Deutschland grassierenden Lehrstellenmangel haben. Wenn von diesen jungen Männern der eine oder andere angesichts dieser Situation den Glauben an Politik und Staat zu verlieren droht, dann habe ich hierfür Verständnis. Ich würde mir wünschen, dass Sie in der Zivildienstpolitik zu einem ehrlichen Verfahren zurückkehren. Lassen Sie uns die Dinge einmal wertneutral betrachten: Durch den Einspruch des Bundesrates reagierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer Verschärfung der Kontingentierung. Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag, haben Sie mit der Kanzlermehrheit diesen Einspruch zurückgewiesen. Logische Folge müsste also sein, dass die Verschärfung der Kontingentierung wieder zurückgenommen wird. Das genau erfolgt aber nicht, was zur Konsequenz hat, dass die Träger gegenwärtig nicht einstellen, weil sie um ihr Kontingent im nächsten Herbst fürchten. So lässt man junge Menschen in der Luft hängen; das ist rot-grünes Chaos pur. Hier geht es nicht einfach nur um Verwaltungsarbeit, die man so oder auch anders machen könnte. Hier geht es um das Schicksal von Pflegebedürftigen und Behinderten. Hier geht es um die Lebensplanung junger Leute. Hier geht es darum, dass die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben macht und ein verlässliches Konzept für Wehrdienst und Zivildienst vorlegt, das nicht nur die Halbwertszeit anderer Jahrhundertreformen dieser Koalition hat. Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüsst die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes ebenso wie alle Verbände, die sich seit Jahren für die Kriegsdienstverweigerer und ihre Rechte einsetzen. Mit diesem Gesetz wird nicht nur eine beträchtliche gesetzliche Vereinfachung erreicht – von bisher 23 Paragraphen bleiben nur noch 13, mit diesem Gesetz endet eine fragwürdige Regelung, die über Jahrzehnte das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung überschattete: Das mündliche Verfahren zur Prüfung der KDV-Gewissensentscheidung wird vollständig abgeschafft, die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung entfallen. Bis 1983 mussten Hunderttausende junger Männer ihre Gewissensentscheidung vor diesen Einrichtungen rechtfertigen, seitdem noch verweigernde Einberufene, Soldaten und Reservisten. Diese Prüfverfahren wurden immer wieder als fragwürdig, zum Teil inquisitorisch erfahren. Es blieb eine Unmöglichkeit, Gewissen zu prüfen. Das mündliche Verfahren erwies sich auch als auffällig willkürlich. Auf meine Fragen hin teilte das Verteidigungsministerium im August letzten Jahres mit, dass die Anerkennungsquoten extrem schwanken: zwischen 23 Prozent und 95 Prozent bei Ausschüssen, zwischen 36 Prozent und 83 Prozent bei den Kammern. Die „taz“ titelte zu Recht: „Die Wehrpflicht verliert eine Schikane.“ Weitere Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind: Vereinfachung des schriftlichen Verfahrens; abgelehnte Kriegsdienstverweigerer werden nicht mehr auf den Klageweg verwiesen, sondern können zunächst Widerspruch einlegen, ohne gleich ein Kostenrisiko einzugehen. Besonders wichtig ist für uns die Neuregelung, dass nach dem neuen Recht auch Frauen, die Zeit- und Berufssoldatinnen sind, den Kriegsdienst verweigern können. Hiermit wurde eine Rechtsunsicherheit im alten Gesetz beseitigt. Das Gesetz erbringt Einsparungen in Millionenhöhe. Die heutige Einbringung der KDV-Neuregelung erregt kein besonderes Aufsehen mehr. Nichtsdestoweniger sind wir froh, dass endlich umgesetzt wird, was die Grünen seit vielen Jahren gefordert haben. Vor kurzem gab das Verteidigungsministerium veränderte Einberufungsregeln für Wehrpflichtige bekannt, mit denen Rücksicht auf Familie und Ausbildung genommen und die Heranziehungsgrenze auf 23 Jahre gesenkt wird. Auch das sind Erleichterungen für Wehrpflichtige, die zugleich weitere Schritte weg von der allgemeinen Wehrpflicht sind. Wenn nun weitere Verkürzungen des Wehrdienstes auf sechs, gar vier Monate erwogen werden, dann stellt sich immer dringlicher die Frage, wem eine solche Wehrpflicht noch nützt, ob sie für Bundeswehr, Wehrpflichtige, Zivildienststellen nur noch kontraproduktive Last ist. Statt eine Fiktion von Wehrpflicht aufrechtzuerhalten, ist es an der Zeit zu überlegen, wie eine Freiwilligenarmee sinnvoll gestaltet werden kann. Alles andere bleibt ein Herumdoktern. Wir brauchen aber Mut zur Reform. Ina Lenke (FDP): Uns liegt heute der Gesetzentwurf vor, der zum Inhalt hat, dass über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, jetzt das Bundesamt für den Zivildienst entscheiden soll. Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist vollständig, wenn ein Lebenslauf und eine persönliche Erklärung über die Beweggründe für die Gewissensentscheidung des Antragstellers oder der Antragstellerin beigefügt werden. Ich sehe in der Bündelung der jetzt noch unterschiedlichen Anerkennungsverfahren eine Verbesserung. Diesem Gesetz ist grundsätzlich zuzustimmen, denn es erleichtert die Kriegsdienstverweigerung für bereits Einberufene oder für von der bevorstehenden Einberufung unterrichtete Wehrpflichtige. Dass jetzt eine einheitliche Regelung des Anerkennungsverfahrens auch für Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gefunden wurde, ist richtig. In den Beratungen im Ausschuss werden wir zu prüfen haben, ob das Kriegsdienstverweigerungsverfahren so ausgestaltet ist, dass eine ernsthafte Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers nachvollziehbar ist. Erfreulich ist, dass durch dieses Gesetz – das sicher unter anderem auch durch den Kostendruck auf die öffentlichen Kassen mit ausgelöst ist – 66 Planstellen gestrichen werden und nur sieben neue Stellen im Bundesamt für Zivildienst eingerichtet werden. Dass durch dieses Gesetz auch bei den Kommunen eine Entlastung, finanziell und organisatorisch, stattfinden wird, begrüße ich. Was für mich nicht nachvollziehbar ist: Erst drei Monate nach Verabschiedung des Gesetzes soll es in Kraft treten. Warum? Das Bundesamt für den Zivildienst muss keine neuen Strukturen für die Bearbeitung von Anträgen aufbauen. Diese Strukturen existieren bereits. Das Bundesamt für den Zivildienst ist sicherlich in der Lage, kurzfristig Stellen umzuschichten, ohne dass es zu Bearbeitungsengpässen kommt. Wir werden hoffentlich recht zügig in unserem Ausschuss das Gesetz prüfen und beraten. Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“. So ist im Grundgesetz Art. 4 Abs. 3 das Kriegsdienstverweigerungsrecht formuliert. Der Staat muss dieses Recht des Einzelnen in Gesetzesform bringen. Das ist zum letzten Mal 1983 geschehen, als die Regularien für Anträge und Anerkennung und den zivilen Ersatzdienst neu gefasst wurden. Damals galten Kriegsdienstverweigerer als „Drückeberger“, die durch verschiedene Etappen ihre Gewissensentscheidungen verteidigen mussten. Heute sind Zivildienstleistende angesehene engagierte junge Männer, deren Einsatz dankbar gewürdigt wird. Von ihrem heutigen Stellenwert im sozialen Netz hätte vor zwei Jahrzehnten niemand zu träumen gewagt. Nach 20 Jahren ist es Zeit, die Regularien den Realitäten anzupassen, ein einheitliches Verfahren für alle Antragstellerinnen und Antragsteller einzuführen, das von einer Stelle, dem Bundesamt für den Zivildienst, durchgeführt wird. Das heißt für die Zukunft: keine entsprechenden Kammern und Ausschüsse bei den Kreiswehrersatzämtern und auch keine Führungszeugnisse mehr. Der Stellenwert des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung in der konkreten gesellschaftlichen Umsetzung wurde noch einmal sehr klar, als bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag auch über das KDVG verhandelt wurde. Denn obwohl es auch in der DDR schon seit 1964 die Möglichkeit gab, als Bausoldat den Dienst mit der Waffe zu umgehen, wurde eine solche Entscheidung gegen den regulären Dienst in der Volksarmee als Gesellschaftskritik gewertet und hatte für den Verweigerer weitreichende negative Folgen. Sie wissen, dass die Beratungen über den Einigungsvertrag zu Änderungen beim Verfahren zur Anerkennung von Soldaten als Kriegsdienstverweigerer geführt haben. Seitdem wurde in der Regel auch beim Ausschussverfahren nach Aktenlage über den Kriegsdienstverweigerungsantrag entschieden. Dies war für alle Antragsteller ein erheblicher Fortschritt und eine Verfahrenserleichterung. Es war aber vor allem ein bedeutender Fortschritt, als 1990 das Kriegsdienstverweigerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch in den neuen Ländern Einzug hielt. Dass wir heute eine Neuordnung dieses so erfolgreichen Gesetzes planen, hat dementsprechend nicht etwa den Grund, dass wir Altbewährtes abschaffen wollten, im Gegenteil. Aus den positiven Erfahrungen des vereinfachten Verweigerungsverfahrens im Bundesamt für den Zivildienst haben wir den Schluss gezogen, dass wir weitere Schritte in diese Richtung gehen und so der heutigen, veränderten Gesamtlage Rechnung tragen können. Wir sind uns mit dem Bundesminister der Verteidigung einig, dass einer Vereinheitlichung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens für alle Verweigerer nichts mehr im Wege steht. Auch über die Anträge von Zeit- und Berufssoldaten, Reservisten und Wehrpflichtigen mit Einberufungsbescheid soll in Zukunft im Bundesamt für den Zivildienst entschieden werden, wie bisher schon bei den ungedienten Wehrpflichtigen. Damit werden die bisher bei den Kreiswehrersatzämtern bestehenden Kammern und Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung überflüssig. Die entsprechenden Planstellen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden für diese Aufgaben nicht mehr benötigt. Dem sich daraus ergebenden Finanzvolumen von rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr steht ein signifikant geringerer Mehrbedarf auf Seiten des Bundesamtes für den Zivildienst gegenüber. Hinzu kommt, dass nunmehr der organisatorische Aufwand der Kommunen für die regelmäßige Wahl von circa 5 000 Beisitzerinnen und Beisitzern sowie deren Vertreterinnen und Vertretern für die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung entfällt. Auch dadurch ergeben sich erhebliche Einsparungen, die hier im Einzelnen aber nicht beziffert werden können. Und darüber hinaus: Wir bauen für alle Beteiligten Bürokratie in beträchtlichem Umfang ab. Wichtig ist Folgendes: Auch nach dem neuen Recht kann der Kriegsdienst einzig und allein aus Gewissensgründen verweigert werden. Dabei bleibt es. Wie bisher wird eine Antragstellerin oder ein Antragsteller als Kriegsdienstverweigerin bzw. Kriegsdienstverweigerer anerkannt, wenn der Antrag vollständig ist, die dargelegten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen geeignet sind und keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers bestehen. Ist ein Antrag nicht vollständig, so bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Zunächst fordert das Bundesamt für den Zivildienst die Antragstellerin oder den Antragsteller auf, innerhalb einer Frist von einem Monat den Antrag zu vervollständigen. Hat das Bundesamt Zweifel an der Wahrheit der Angaben, gibt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergänzend schriftlich zu äußern und die Angaben zu belegen. Führt diese schriftliche Anhörung nicht zu einer Beseitigung der Zweifel, kann das Bundesamt zu einer mündlichen Anhörung laden. Widersprüche gegen Entscheidungen werden künftig ebenfalls im Bundesamt bearbeitet werden, bevor als weiterer Schritt der Rechtsweg offen steht. In Zukunft soll für ungediente Wehrpflichtige keine Pflicht mehr bestehen, als Bestandteil ihres Kriegsdienstverweigerungsantrags ein Führungszeugnis vorzulegen. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses Zeugnis nur bei wenigen Ablehnungen im Verfahren eine Rolle gespielt hat. In Zweifelsfällen kann ein Führungszeugnis selbstverständlich jederzeit beim Bundeszentralregister angefordert werden. In Zukunft muss also neben der Antragsformulierung nur noch die ausführliche persönliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung sowie ein Lebenslauf vorgelegt werden. Auch Frauen, die als Berufs- oder Zeitsoldatinnen Waffendienst leisten oder Reservistinnen sind, können einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen. Wir haben im Zuge dieser neuen Konstellation das gesamte Kriegsdienstverweigerungsgesetz geschlechtergerecht formuliert. Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsrechts vereinheitlicht das Verfahren der Kriegsdienstverweigerung für Soldatinnen, Soldaten, Reservistinnen, Reservisten, Grundwehrdienstleistende, Wehrpflichtige mit Einberufungsbescheid und ungediente Wehrpflichtige. Er greift dabei auf das seit 20 Jahren mit Erfolg durch das Bundesamt für den Zivildienst praktizierte Prüfungsverfahren zurück, das in sich weiter vereinfacht wird. Aus 23 Paragraphen werden in Zukunft 13. Das bedeutet, dass wir Bewährtes beibehalten, während wir gleichzeitig zum Abbau überflüssiger Bürokratie und zur Entlastung der Haushalte von Bund und Kommunen beitragen. Das neue Verfahren entspricht der Zielsetzung des schlanken Staates und bürgerfreundlicher Verwaltung, indem es für die Anwender übersichtlicher und leichter handhabbar wird. Die geschlechtergerechte Neuformulierung des Gesetzes rundet das Vorhaben ab. Damit haben wir das Kriegsdienstverweigerungsrecht zukunftsfähig gemacht. Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.
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