Winfried Nachtwei, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

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8.5.2003

Erste Beratung des von der Bundesregie­rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung (Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz – KDVNeuRG)
(Drucksache 15/908)

Zu Protokoll gegebene Reden

Andreas Weigel (SPD):

Der vorliegende Gesetzent­wurf zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungs­gesetzes ist ein weiteres gutes Signal aus dem Bundes­familienministerium. Das Ministerium unter Renate Schmidt erkennt den notwendigen Handlungsbedarf und zieht daraus die Konsequenzen. Es passiert etwas in der Familien- und Jugendpolitik. Ich möchte Ihnen, Frau Riemann-Hanewinkel, auch im Namen meiner Fraktion dafür meine Anerkennung aussprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist beispielhaft für Ihre Arbeit.

Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist in seiner heutigen Form ein Relikt aus einer anderen Zeit. Solda­ten, die in Ihrer Dienstzeit den Kriegsdienst verweigern, werden noch immer vor Ausschüsse geladen, um in ei­ner mündlichen Verhandlung ihre Gewissensentschei­dung prüfen zu lassen. Das ist ein Verfahren aus Zeiten des Kalten Krieges und passt nicht mehr in die bundes­deutsche Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts. Durch den historischen und politischen Wandel wird Kriegsdienst­verweigerung in unserer Gesellschaft mittlerweile ganz anders gesehen als noch vor 20 Jahren.

Deshalb gibt es die mündliche Prüfung für die meisten Kriegsdienstverweigerer schon lange nicht mehr. Das Bundesamt für den Zivildienst bearbeitet jährlich über 180 000 schriftliche KDV-Anträge. Dieses Verfahren hat sich längst bewährt. Da fragt man sich zu Recht: Warum sollen die durchschnittlich etwa nur 2 300 Anträge jähr­lich aus den Reihen der Soldaten – das sind knapp mehr als 1 Prozent aller Anträge – weiterhin durch ein aufwendiges und überhaupt nicht mehr zeitgemäßes Ver­fahren geschleust werden?

Auf diesen offensichtlichen Anachronismus hat das Familienministerium nun in bemerkenswerter Weise rea­giert. Man hat alle Betroffenen an einen Tisch geholt. Man hat das Gesetz gemeinsam vereinfacht und ent­staubt. Als Ergebnis liegt uns eine Neuregelung vor, die für alle Beteiligten eine Erleichterung bedeutet. Der Ge­setzentwurf findet im Verteidigungsministerium genauso Zustimmung wie bei der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer.

Die Verantwortung für alle Anträge auf Kriegsdienst­verweigerung soll jetzt dort liegen, wo sie hingehört: beim Bundesamt für den Zivildienst. Es wird keine pa­rallelen Strukturen zwischen Bundesamt und Verteidi­gungsministerium mehr geben. Damit wird ein enormer bürokratischer Aufwand vollständig beseitigt und durch den Wegfall der Prüfungsausschüsse werden auch die Kommunen finanziell und organisatorisch spürbar ent­lastet. Kurz: Hier werden Strukturen deutlich ver­schlankt. Das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz wird 13 Paragraphen haben, das alte hat 23 Paragraphen. Dennoch wurden alle im Vorfeld geäußerten Bedenken im Gesetzentwurf berücksichtigt. So ist es jetzt auf An­regung des Deutschen Bundeswehrverbandes ausdrück­lich vorgesehen, dass bei KDV-Anträgen von Zeit- und Berufssoldaten eine Stellungnahme bei den Disziplinar­vorgesetzten eingefordert wird. Sollten dabei Unge­reimtheiten auftauchen, so kann das Bundesamt dem nachgehen. Mit dieser Lösung können alle leben und ein befürchteter Missbrauch des Gesetzes wird verhindert.

Aber auch für die übrigen Verfahren sieht der Gesetz­entwurf Veränderungen vor. Das sind ebenfalls Verände­rungen, mit denen das Gesetz unserer heutigen Zeit an­gepasst wird. Allein die geschlechtergerechte Aus-formulierung des Gesetzes berücksichtigt endlich auch hier, dass Frauen in der Bundeswehr mittlerweile zur Normalität unserer Gesellschaft gehören. Genauso ist der unnötige finanzielle Aufwand für Kriegsdienstver­weigerer, grundsätzlich ein polizeiliches Führungszeug­nis vorlegen zu müssen, nicht mehr angemessen. Das wird zukünftig nur noch im Zweifelsfall vonnöten sein.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung spiegelt die gesellschaftliche Einstellung zur Kriegs­dienstverweigerung wider. Verabschieden wir uns end­lich vom Verfahren der zweifelhaften Gewissensprü­fung, von einem Verfahren, das aus Zeiten stammt, die wir Gott sei Dank hinter uns gelassen haben! Zeigen wir den jungen Menschen, dass sie mündige Bürger inner­halb unserer Zivilgesellschaft sind, dass sie sehr wohl vor ihrem Gewissen entscheiden können, in welcher Form sie sich als Bürger in unserer Gesellschaft engagie­ren wollen. Wir wollen, dass unsere Jugend eine freie Entscheidung über die Form ihres gesellschaftlichen Dienstes trifft. Dabei darf nicht das Hinterfragen dieser Entscheidungen im Vordergrund unseres politischen Handelns stehen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, die Attraktivität der verschiedenen Dienste zu erhalten und auszubauen. Davon profitieren die zivilen Dienste ge­nauso wie die Bundeswehr.

Es gehört zu den höchsten Aufgaben parlamenta­rischer Arbeit, die Gesetzgebung auf den Punkt zu bringen, sie zu straffen, sie auf das Wesentliche zu redu­zieren. Mit Debatten von gestern erhalten wir bürokrati­schen Aufwand von gestern.

Wenn wir jetzt nicht schnell den vom Bundesfamili­enministerium eingeschlagenen Weg mitgehen, dann wird das Verteidigungsministerium zum 1. Januar 2004 wieder Ausschüsse neu besetzen müssen, dann werden die Kommunen ebenfalls neue Beisitzer wählen müssen, dann werden die Kammern sich weiterhin mit aufwendi­gen Widerspruchsverfahren bemühen müssen. Kurz: Das ganze mühsame und überflüssige Verfahren würde wie­der neu in Gang gesetzt. Ich kenne niemanden, der das will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, lassen Sie uns die erkennbare Einigkeit zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nutzen. Lassen Sie uns das Gesetz im parlamentarischen Verfahren schnell auf die Beine stellen!

Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Diese Bundesregierung trifft auf eine konstruktive Opposition. Das wird sich auch heute in dieser Debatte um das von der Bun­desregierung vorgelegte Kriegsdienstverweigerungsneu­regelungsgesetz erweisen. Im Gegensatz zu Rot-Grün, das hat sich ja heute Morgen in der Debatte um den Op­ferschutz gezeigt, lehnen wir Ihre Gesetzentwürfe nicht einfach ab, sondern wir sehen sie uns zunächst an, be­werten sie und fällen dann eine Entscheidung, ob das zu­stimmungsfähig ist oder nicht.

Um es vorwegzunehmen: Der Kernpunkt des von Ih­nen heute eingebrachten Gesetzesentwurfs ist berechtigt. Da die Gewissensprüfung im herkömmlichen Sinne heute nicht mehr stattfindet, sind die Ausschüsse und Kammern zur Abnahme dieser Prüfung im Grunde obso­let. Und es ist berechtigt, Überlegungen anzustellen, wie man zu einer Vereinfachung des Verfahrens kommen kann.

Allerdings: Nach über vier Jahren Erfahrung rot-grü­ner Regierungspolitik sind berechtigte Zweifel ange­bracht, wenn Rot-Grün zum Bürokratieabbau ansetzt. Die Tatsache, dass ein Gesetz nach der Novelle weniger Paragraphen hat als vorher, ist nämlich per se noch kein Ausweis dafür, dass tatsächlich Bürokratieabbau stattge­funden hat.

Ich will hierfür zwei konkrete Beispiele nennen und gleichfalls auch Verbesserungsvorschläge unterbreiten:

Erstens. Mir leuchtet nicht ein, weshalb künftig bei der Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung die Vorlage eines Führungszeugnisses unterbleiben soll. Das hat gar nichts mit pauschalen Verdachtsmomenten zu tun. Wenn das Führungszeugnis auch künftig Bestandteil des Antrags wäre, könnten wir uns Abs. 3 des § 6 im Ge­setzesentwurf sparen, der sich nämlich damit beschäf­tigt, dass das Bundesamt ein Führungszeugnis anfordern kann. Das wäre ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfa­chung.

Zweitens. Es wäre sinnvoll, wenn zukünftig der An­tragseingang ausschließlich beim Kreiswehrersatzamt angesiedelt wäre und die Möglichkeit, nach einer Frist­verlängerung den Antrag direkt beim Bundesamt zu stel­len, entfiele. Wir könnten hierdurch auf die Abs. 2 und 3 des § 2 verzichten. In der Praxis bedeuteten die Vorga­ben des Gesetzesentwurfs nämlich, dass ein Teil der Per­sonalakte beim Kreiswehrersatzamt und ein Teil beim Bundesamt eingeht, weshalb dann ein umständliches Zu­sammenführen notwendig wird. Auch hier also ein kon­kreter Vorschlag von uns zur Verwaltungsvereinfachung.

Drittens. Auch bei diesem Gesetzesentwurf gelten die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit. So muss betont werden, dass die in Rede stehenden 66 Plan­stellen im Bundesministerium der Verteidigung nicht eingespart werden, sondern eine andersartige Verwen­dung finden. Freilich: Mögliche Anhörungen werden im Zweifelsfall nicht durch das Kreiswehrersatzamt, son­dern direkt durch das Bundesamt vorgenommen. Das provoziert Mehrkosten alleine schon durch die Fahrtkos­tenerstattungen vom Heimatort nach Köln. Das mag in der Summe – noch – keine große Zahl sein; es müsste aber wenigstens in der Begründung zu diesem Gesetz er­wähnt werden. Das ist nicht der Fall und dies bemängeln wir.

Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen zu ei­nem vernünftigen Verfahren kommen können und Sie ausnahmsweise die Vorschläge der Opposition nicht nur deswegen ablehnen, weil sie von der Opposition stam­men.

Eine solche Debatte muss aber auch Anlass sein, ei­nige Worte zur gegenwärtigen Situation im Zivildienst zu verlieren. Dabei geht es nicht darum, die Lage unnö­tig verbal zu dramatisieren; sie ist dramatisch genug. Ex­emplarisch hierfür steht eine Meldung der „Stuttgarter Zeitung“ von heute, wo unter der Überschrift „Keine Be­treuung ohne Zivis“ der Körperbehindertenverein Stutt­gart darstellt, dass er in den vergangenen Jahren Som­merfreizeiten und Fahrdienste reduzieren musste und eine ganz bittere Situation fürchtet, wenn die Wehr­pflicht und damit auch der Zivildienst fiele.

Genau diese Frage, nämlich die Zukunft des Zivil­dienstes, war Gegenstand der Ausschusssitzung vom 8. April diesen Jahres. Gestützt auf eine Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom gleichen Tag, nach der in der Bundesregierung eine Entscheidung getroffen wor­den sei, Wehrpflicht und Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen, fragte ich die Parlamentarische Staatssekretä­rin Riemann-Hanewinckel, was es denn damit auf sich habe und weshalb der Ausschuss hierüber nicht infor­miert werde. Die Antwort lautete seinerzeit sinngemäß, dass die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ einer realen Grundlage entbehre. In der gleichen Zeitung vom 5. Mai diesen Jahres läßt sich nun der SPD-Vertei­digungspolitiker Arnold mit der Forderung vernehmen, den Wehrdienst auf sechs Monate zu verkürzen. Und heute nachmittag erfahre ich, dass die Ministerin dem Ausschuss am 4. Juni die Ehre geben wird. Ich frage mich, ob wir dann endlich erfahren, was denn eigentlich im Zivildienst Sache sein wird. Ansonsten könnten wir uns auch auf ein Abo der „Süddeutschen“ verständigen, das dann aber die Bundesregierung bezahlen müsste.

Das ist nicht nur eine Missachtung des Parlaments und seiner Ausschüsse, das schafft auch ein Klima der fortgesetzten Verunsicherung bei allen Beteiligten. Trä­ger und Zivildienstleistende brauchen wenigstens eine mittelfristige Planungssicherheit, ansonsten wird man sich aus der Beschäftigung von Zivildienstleistenden verabschieden.

In jedem Wahlkreis gibt es mittlerweile junge Män­ner, die auf ihre Einberufung warten, aber nicht einberu­fen werden – mit allen negativen Konsequenzen in der Lebensplanung der jungen Leute. Eine Lehrstelle finden diese jungen Männer aber auch nicht, da wir in Deutsch­land grassierenden Lehrstellenmangel haben. Wenn von diesen jungen Männern der eine oder andere angesichts dieser Situation den Glauben an Politik und Staat zu ver­lieren droht, dann habe ich hierfür Verständnis.

Ich würde mir wünschen, dass Sie in der Zivildienst­politik zu einem ehrlichen Verfahren zurückkehren. Las­sen Sie uns die Dinge einmal wertneutral betrachten:

Durch den Einspruch des Bundesrates reagierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer Verschärfung der Kontingentierung. Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag, haben Sie mit der Kanzlermehrheit diesen Einspruch zurückgewiesen. Logische Folge müsste also sein, dass die Verschärfung der Kontingentierung wieder zurückgenommen wird. Das genau erfolgt aber nicht, was zur Konsequenz hat, dass die Träger gegenwärtig nicht einstellen, weil sie um ihr Kontingent im nächsten Herbst fürchten. So lässt man junge Menschen in der Luft hängen; das ist rot-grü­nes Chaos pur.

Hier geht es nicht einfach nur um Verwaltungsarbeit, die man so oder auch anders machen könnte. Hier geht es um das Schicksal von Pflegebedürftigen und Behin­derten. Hier geht es um die Lebensplanung junger Leute. Hier geht es darum, dass die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben macht und ein verlässliches Konzept für Wehrdienst und Zivildienst vorlegt, das nicht nur die Halbwertszeit anderer Jahrhundertreformen dieser Koa­lition hat.

Winfried Nachtwei  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüsst die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes ebenso wie alle Verbände, die sich seit Jahren für die Kriegsdienstverweigerer und ihre Rechte einsetzen. Mit diesem Gesetz wird nicht nur eine beträchtliche gesetz­liche Vereinfachung erreicht – von bisher 23 Paragra­phen bleiben nur noch 13, mit diesem Gesetz endet eine fragwürdige Regelung, die über Jahrzehnte das Grund­recht auf Kriegsdienstverweigerung überschattete: Das mündliche Verfahren zur Prüfung der KDV-Gewissens­entscheidung wird vollständig abgeschafft, die Aus­schüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung ent­fallen. Bis 1983 mussten Hunderttausende junger Männer ihre Gewissensentscheidung vor diesen Einrichtungen rechtfertigen, seitdem noch verweigernde Einberufene, Soldaten und Reservisten.

Diese Prüfverfahren wurden immer wieder als fragwürdig, zum Teil inquisitorisch erfahren. Es blieb eine Unmöglichkeit, Gewissen zu prüfen. Das mündliche Verfahren erwies sich auch als auffällig willkürlich. Auf meine Fragen hin teilte das Verteidigungsministerium im August letzten Jahres mit, dass die Anerkennungsquoten extrem schwanken: zwischen 23 Prozent und 95 Prozent bei Ausschüssen, zwischen 36 Prozent und 83 Prozent bei den Kammern. Die „taz“ titelte zu Recht: „Die Wehr­pflicht verliert eine Schikane.“

Weitere Bestimmungen des Gesetzentwurfes sind: Vereinfachung des schriftlichen Verfahrens; abgelehnte Kriegsdienstverweigerer werden nicht mehr auf den Kla­geweg verwiesen, sondern können zunächst Wider­spruch einlegen, ohne gleich ein Kostenrisiko einzuge­hen. Besonders wichtig ist für uns die Neuregelung, dass nach dem neuen Recht auch Frauen, die Zeit- und Be­rufssoldatinnen sind, den Kriegsdienst verweigern kön­nen. Hiermit wurde eine Rechtsunsicherheit im alten Ge­setz beseitigt.

Das Gesetz erbringt Einsparungen in Millionenhöhe. Die heutige Einbringung der KDV-Neuregelung erregt kein besonderes Aufsehen mehr. Nichtsdestoweniger sind wir froh, dass endlich umgesetzt wird, was die Grü­nen seit vielen Jahren gefordert haben.

Vor kurzem gab das Verteidigungsministerium verän­derte Einberufungsregeln für Wehrpflichtige bekannt, mit denen Rücksicht auf Familie und Ausbildung ge­nommen und die Heranziehungsgrenze auf 23 Jahre ge­senkt wird. Auch das sind Erleichterungen für Wehr­pflichtige, die zugleich weitere Schritte weg von der allgemeinen Wehrpflicht sind. Wenn nun weitere Ver­kürzungen des Wehrdienstes auf sechs, gar vier Monate erwogen werden, dann stellt sich immer dringlicher die Frage, wem eine solche Wehrpflicht noch nützt, ob sie für Bundeswehr, Wehrpflichtige, Zivildienststellen nur noch kontraproduktive Last ist. Statt eine Fiktion von Wehrpflicht aufrechtzuerhalten, ist es an der Zeit zu überlegen, wie eine Freiwilligenarmee sinnvoll gestaltet werden kann. Alles andere bleibt ein Herumdoktern. Wir brauchen aber Mut zur Reform.

Ina Lenke (FDP): Uns liegt heute der Gesetzentwurf vor, der zum Inhalt hat, dass über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, jetzt das Bun­desamt für den Zivildienst entscheiden soll.

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist voll­ständig, wenn ein Lebenslauf und eine persönliche Er­klärung über die Beweggründe für die Gewissensent­scheidung des Antragstellers oder der Antragstellerin beigefügt werden. Ich sehe in der Bündelung der jetzt noch unterschiedlichen Anerkennungsverfahren eine Verbesserung.

Diesem Gesetz ist grundsätzlich zuzustimmen, denn es erleichtert die Kriegsdienstverweigerung für bereits Einberufene oder für von der bevorstehenden Einberu­fung unterrichtete Wehrpflichtige. Dass jetzt eine ein­heitliche Regelung des Anerkennungsverfahrens auch für Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gefunden wurde, ist richtig.

In den Beratungen im Ausschuss werden wir zu prü­fen haben, ob das Kriegsdienstverweigerungsverfahren so ausgestaltet ist, dass eine ernsthafte Gewissensent­scheidung des Kriegsdienstverweigerers nachvollziehbar ist.

Erfreulich ist, dass durch dieses Gesetz – das sicher unter anderem auch durch den Kostendruck auf die öf­fentlichen Kassen mit ausgelöst ist – 66 Planstellen ge­strichen werden und nur sieben neue Stellen im Bundes­amt für Zivildienst eingerichtet werden.

Dass durch dieses Gesetz auch bei den Kommunen eine Entlastung, finanziell und organisatorisch, stattfin­den wird, begrüße ich.

Was für mich nicht nachvollziehbar ist: Erst drei Mo­nate nach Verabschiedung des Gesetzes soll es in Kraft treten. Warum? Das Bundesamt für den Zivildienst muss keine neuen Strukturen für die Bearbeitung von Anträ­gen aufbauen. Diese Strukturen existieren bereits. Das Bundesamt für den Zivildienst ist sicherlich in der Lage, kurzfristig Stellen umzuschichten, ohne dass es zu Bear­beitungsengpässen kommt. Wir werden hoffentlich recht zügig in unserem Ausschuss das Gesetz prüfen und bera­ten.

Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretä­rin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Niemand darf gegen sein Gewis­sen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen wer­den“. So ist im Grundgesetz Art. 4 Abs. 3 das Kriegs­dienstverweigerungsrecht formuliert. Der Staat muss dieses Recht des Einzelnen in Gesetzesform bringen. Das ist zum letzten Mal 1983 geschehen, als die Regula­rien für Anträge und Anerkennung und den zivilen Er­satzdienst neu gefasst wurden. Damals galten Kriegs­dienstverweigerer als „Drückeberger“, die durch verschiedene Etappen ihre Gewissensentscheidungen verteidigen mussten. Heute sind Zivildienstleistende an­gesehene engagierte junge Männer, deren Einsatz dank­bar gewürdigt wird. Von ihrem heutigen Stellenwert im sozialen Netz hätte vor zwei Jahrzehnten niemand zu träumen gewagt.

Nach 20 Jahren ist es Zeit, die Regularien den Realitä­ten anzupassen, ein einheitliches Verfahren für alle An­tragstellerinnen und Antragsteller einzuführen, das von einer Stelle, dem Bundesamt für den Zivildienst, durch­geführt wird. Das heißt für die Zukunft: keine entspre­chenden Kammern und Ausschüsse bei den Kreiswehr­ersatzämtern und auch keine Führungszeugnisse mehr.

Der Stellenwert des Grundrechts auf Kriegsdienstver­weigerung in der konkreten gesellschaftlichen Umset­zung wurde noch einmal sehr klar, als bei den Verhand­lungen zum Einigungsvertrag auch über das KDVG verhandelt wurde. Denn obwohl es auch in der DDR schon seit 1964 die Möglichkeit gab, als Bausoldat den Dienst mit der Waffe zu umgehen, wurde eine solche Entscheidung gegen den regulären Dienst in der Volks­armee als Gesellschaftskritik gewertet und hatte für den Verweigerer weitreichende negative Folgen.

Sie wissen, dass die Beratungen über den Einigungs­vertrag zu Änderungen beim Verfahren zur Anerken­nung von Soldaten als Kriegsdienstverweigerer geführt haben. Seitdem wurde in der Regel auch beim Aus­schussverfahren nach Aktenlage über den Kriegsdienst­verweigerungsantrag entschieden. Dies war für alle An­tragsteller ein erheblicher Fortschritt und eine Verfahrenserleichterung. Es war aber vor allem ein be­deutender Fortschritt, als 1990 das Kriegsdienstverwei­gerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch in den neuen Ländern Einzug hielt.

Dass wir heute eine Neuordnung dieses so erfolgrei­chen Gesetzes planen, hat dementsprechend nicht etwa den Grund, dass wir Altbewährtes abschaffen wollten, im Gegenteil. Aus den positiven Erfahrungen des verein­fachten Verweigerungsverfahrens im Bundesamt für den Zivildienst haben wir den Schluss gezogen, dass wir weitere Schritte in diese Richtung gehen und so der heu­tigen, veränderten Gesamtlage Rechnung tragen können.

Wir sind uns mit dem Bundesminister der Verteidi­gung einig, dass einer Vereinheitlichung des Kriegs­dienstverweigerungsverfahrens für alle Verweigerer nichts mehr im Wege steht. Auch über die Anträge von Zeit- und Berufssoldaten, Reservisten und Wehrpflich­tigen mit Einberufungsbescheid soll in Zukunft im Bun­desamt für den Zivildienst entschieden werden, wie bis­her schon bei den ungedienten Wehrpflichtigen.

Damit werden die bisher bei den Kreiswehrersatzäm­tern bestehenden Kammern und Ausschüsse für Kriegs­dienstverweigerung überflüssig. Die entsprechenden Planstellen im Bereich des Bundesministeriums der Ver­teidigung werden für diese Aufgaben nicht mehr benö­tigt. Dem sich daraus ergebenden Finanzvolumen von rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr steht ein signifikant ge­ringerer Mehrbedarf auf Seiten des Bundesamtes für den Zivildienst gegenüber. Hinzu kommt, dass nunmehr der organisatorische Aufwand der Kommunen für die regel­mäßige Wahl von circa 5 000 Beisitzerinnen und Beisit­zern sowie deren Vertreterinnen und Vertretern für die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweige­rung entfällt. Auch dadurch ergeben sich erhebliche Ein­sparungen, die hier im Einzelnen aber nicht beziffert werden können. Und darüber hinaus: Wir bauen für alle Beteiligten Bürokratie in beträchtlichem Umfang ab.

Wichtig ist Folgendes: Auch nach dem neuen Recht kann der Kriegsdienst einzig und allein aus Gewissens­gründen verweigert werden. Dabei bleibt es. Wie bisher wird eine Antragstellerin oder ein Antragsteller als Kriegsdienstverweigerin bzw. Kriegsdienstverweigerer anerkannt, wenn der Antrag vollständig ist, die dargeleg­ten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweige­rung zu begründen geeignet sind und keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers bestehen. Ist ein Antrag nicht vollständig, so bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Zunächst for­dert das Bundesamt für den Zivildienst die Antragstelle­rin oder den Antragsteller auf, innerhalb einer Frist von einem Monat den Antrag zu vervollständigen. Hat das Bundesamt Zweifel an der Wahrheit der Angaben, gibt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller Gelegen­heit, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergän­zend schriftlich zu äußern und die Angaben zu belegen. Führt diese schriftliche Anhörung nicht zu einer Beseiti­gung der Zweifel, kann das Bundesamt zu einer münd­lichen Anhörung laden.

Widersprüche gegen Entscheidungen werden künftig ebenfalls im Bundesamt bearbeitet werden, bevor als weiterer Schritt der Rechtsweg offen steht.

In Zukunft soll für ungediente Wehrpflichtige keine Pflicht mehr bestehen, als Bestandteil ihres Kriegs­dienstverweigerungsantrags ein Führungszeugnis vorzu­legen. Die Praxis hat gezeigt, dass dieses Zeugnis nur bei wenigen Ablehnungen im Verfahren eine Rolle gespielt hat. In Zweifelsfällen kann ein Führungszeugnis selbst­verständlich jederzeit beim Bundeszentralregister ange­fordert werden. In Zukunft muss also neben der Antrags­formulierung nur noch die ausführliche persönliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentschei­dung sowie ein Lebenslauf vorgelegt werden.

Auch Frauen, die als Berufs- oder Zeitsoldatinnen Waffendienst leisten oder Reservistinnen sind, können einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen. Wir ha­ben im Zuge dieser neuen Konstellation das gesamte Kriegsdienstverweigerungsgesetz geschlechtergerecht formuliert.

Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsrechts vereinheitlicht das Verfahren der Kriegsdienstverweige­rung für Soldatinnen, Soldaten, Reservistinnen, Reser­visten, Grundwehrdienstleistende, Wehrpflichtige mit Einberufungsbescheid und ungediente Wehrpflichtige. Er greift dabei auf das seit 20 Jahren mit Erfolg durch das Bundesamt für den Zivildienst praktizierte Prüfungs­verfahren zurück, das in sich weiter vereinfacht wird. Aus 23 Paragraphen werden in Zukunft 13. Das bedeu­tet, dass wir Bewährtes beibehalten, während wir gleich­zeitig zum Abbau überflüssiger Bürokratie und zur Ent­lastung der Haushalte von Bund und Kommunen beitragen. Das neue Verfahren entspricht der Zielsetzung des schlanken Staates und bürgerfreundlicher Verwal­tung, indem es für die Anwender übersichtlicher und leichter handhabbar wird. Die geschlechtergerechte Neu­formulierung des Gesetzes rundet das Vorhaben ab. Da­mit haben wir das Kriegsdienstverweigerungsrecht zu­kunftsfähig gemacht. Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.