JÜDISCHE VERFOLGTE ERHIELTEN BIS ZUR JAHRESMITTE RUND 1,68 MILLIARDEN
EURO
Berlin: (hib/VOM) Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds für
Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte rund 1,68 Milliarden Euro
abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand
der Abwicklung des Fonds (15/1545) hervor.
Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und
der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen
Verfolgten des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims
Conference übertragen.
Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen
und der Finanzierung von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe
von bis zu 2556 Euro im Einzelfall vorgesehen.
Bis zur Jahresmitte seien dafür insgesamt rund 469,66 Millionen Euro
ausgezahlt worden. 183 715 Anträge seien positiv, 43 594 Anträge negativ
beschieden worden. 5340 Fälle seien noch nicht entschieden.
Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den Angaben zufolge
102 613 in Israel, 61 280 in den USA und 15 986 in Deutschland. Die übrigen
verteilten sich auf 24 weitere Länder. 88 Empfänger seien in einem
Konzentrationslager gewesen, 1587 in einem Ghetto, 1374 in einem
Zwangsarbeitslager, 1738 hätten in Illegalität gelebt und 589 unter
Freiheitsbeschränkung gelitten.
Die überwiegende Zahl der Empfänger, 178 339, sei Opfer sonstiger
Verfolgung gewesen. Unter den Empfängern seien 119 431 Frauen und 64 284 Männer.
Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish
Claims Conference 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von 98 061
Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden.
Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August 1995 60 681
Beihilfen als laufende Leistungen bewilligt worden. Von 116 050 Anträgen
seien 22 281 abgelehnt worden und 22 288 noch nicht entschieden.
Der Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf rund 1,09
Milliarden Euro. Von den Empfängern lebten 33 721 in Israel, 17 431 in den
USA und 3087 in Kanada; die übrigen verteilten sich auf 38 weitere Länder.
Dabei handele es sich um 34 028 Frauen und 26 653 Männer. 31 346 seien im
Ghetto, 23 041 in einem Konzentrationslager und 10 547 Opfer sonstiger
Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählungen bei mehreren
Verfolgungsarten).
Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit
109,06 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der Zahlung laufender
Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5113 Euro gewährt.
32 968 Anträge seien angenommen, 22 281 Anträge abgelehnt worden. 18 323
Überbrückungsleistungen seien nach Israel, 10 524 in die USA und 1508 nach
Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf weitere 33 Länder.
In 20 190 Fällen habe es sich um Frauen, in 12 799 Fällen um Männer
gehandelt. 16 547 Opfer seien im Ghetto, 13 892 im Konzentrationslager und
4055 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen).
Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und
Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien
bis zur Jahresmitte 65 Projekte mit rund 16,9 Millionen Euro gefördert
worden.
Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund 15,3
Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige
betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 12,8 Millionen Euro seien an
Projekte in Israel gegangen. Die übrigen Mittel verteilten sich auf
Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien,
Kanada und die USA.
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