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17. Dezember 2003
Anlässlich der Vorlage des Rüstungsexportberichts für das Jahr 2002 erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Koordinator des Arbeitskreises Internationale Politik und Menschenrechte:
Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten um eine restriktive und transparentere Exportpolitik bemüht hat. Nach Jahren, sehen wir mehr Licht, als Schatten.
- Sowohl die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen als auch das Genehmigungsvolumen sind gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Die Kriegswaffenausfuhren sind gar auf einem historischen Tiefststand. - Rüstungsexporte in Staaten außerhalb der NATO oder EU, insbesondere in Entwicklungsländer, spielen quantitativ keine signifikante Rolle. Die quantitativ bedeutende Rolle, die Deutschland im internationalen Vergleichen einnimmt, beruht folglich in erster Linie auf rechtlich grundsätzlich nicht zu begrenzenden Ausfuhren an Bündnispartner. - Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Bereitschaft, die Transparenz deutscher Rüstungsexporte zu verbessern, zugenommen hat. Dies entschuldigt zum Teil die späte Vorlage des Berichts.
Insgesamt betrachten wir den vorgelegten Rüstungsexportbericht als gute Grundlage für eine Weiterentwicklung der deutschen Rüstungsexportpolitik. Allerdings macht der Rüstungsexportbericht auch deutlich, dass einige Rüstungsexporte oder Genehmigungen vor dem Hintergrund der Politischen Richtlinien für den Rüstungsexport nur schwer nachvollziehbar sind. Dies gilt vor allem für Lieferungen in Spannungsgebiete wie Indien oder den Nahen Osten. Insbesondere die beabsichtigte Lieferung von 140.000 Gewehren u. a. Waffenteilen im Wert von 2,1 Millionen Euro an Saudi-Arabien kann nicht widerspruchslos hingenommen werden.
Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, die in der Koalitionsvereinbarung vereinbarte Verbesserung der Transparenz weiter voranzutreiben. Der nächste Exportbericht sollte deutlich früher vorgelegt werden und in Fragen der Offenheit und Transparenz Vorbildcharakter für andere Staaten der EU und NATO haben. Die bisherige Regelung des Außenwirtschaftsgesetzes, wonach die Ausfuhr von Rüstungsgütern, die keine Kriegswaffen im engeren Sinne darstellen, grundsätzlich zu genehmigen ist, ist mit einer restriktiven Rüstungsexportpolitik nicht zu vereinbaren. Hier sehen wir gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.