Frankfurter Rundschau: Herr Nachtwei, in den neuen
"Verteidigungspolitischen Richtlinien" findet sich folgender Passus: "Die
Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für die Einsatzbereitschaft,
Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr unabdingbar." Wie
finden Sie den?
Winfried Nachtwei: Das Gegenteil ist richtig.
Das Festhalten an der Wehrpflicht blockiert zunehmend die Bundeswehr-Reform, es
läuft einer Verbesserung der Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und
Wirtschaftlichkeit zuwider.
Dann betreiben Sie doch bitte einmal
Motivforschung. Warum hält der Verteidigungsminister an der Wehrpflicht fest -
etwa, weil der militärische Apparat sich so auf deren Fortbestand versteift
hat?
Es ist in der Tat Ausdruck eines zögerlichen Reformwillens, der
sich noch nicht an eine konsequente Bundeswehrrefom wagt. Der Minister müsste
tatsächlich gegen verbreitete Anhänglichkeiten und Beharrungskräfte
vorgehen.
Im Klartext heißt das aber auch: Es gibt neue Hürden für die
Grünen, bei ihren Bemühungen, die Wehrpflicht gänzlich
abzuschaffen.
Die Formulierung in den "Verteidigungspolitischen
Richtlinien" widerspricht der Festlegung der Koalitionsvereinbarung, dass die
Wehrform vor Ende der Legislaturperiode zu überprüfen sei. Ich gehe aber fest
davon aus, dass diese Vereinbarung für die Koalition weiterhin Bestand
hat.
In den Richtlinien ist von einer Wehrpflicht "in angepasster
Form" die Rede. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Wehrdienst auf sechs
Monate herunter gefahren werden soll. Ist das ein für die Grünen akzeptabler
Schritt?
Nein. Denn diese Kürzung bringt doch für alle Beteiligten
mehr Lasten als Nutzen. Erstens für die Bundeswehr selbst, zweitens für die
Wehrpflichtigen, die dann erheblich längere Überbrückungszeiten bis zum
Ausbildungsbeginn haben. Und drittens für den Zivildienstbereich, wo ein
sechsmonatiger Dienst nicht sinnvoll zu bewerkstelligen ist.
Die
Notwendigkeit der Wehrpflicht wird in den Richtlinien auch mit einem
Uralt-Argument unterfüttert: Es geht um den so genannten Restitiutionsbedarf,
also die Möglichkeit, gegebenenfalls die Fähigkeit zur großen Landesverteidigung
wieder herstellen zu können.
Dieses Argument ist nun wirklich an den
Haaren herbei gezogen, selbst wenn man in der Sicherheitspolitik für alle
Eventualitäten gewappnet sein sollte. Aber andere Freiwilligenarmeen haben sehr
wohl Vorkehrungen für den in der Tat bestehenden Restitutionsbedarf
getroffen.
Vom Wehrpflicht-Thema abgesehen: Sind Sie mit dem Grundton
der Richtlinien zufrieden oder wird zu sehr auf das Modell einer neuen
Eingreifarmee zugesteuert?
Das sehe ich nicht. Insgesamt ist es eine
Anpassung an die neuen Realitäten und sicherheitspolitischen Herausforderungen.
Der Gefahr einer Interventionsarmee ist dadurch ein Riegel vorgeschoben, dass
die Bundeswehr an die rechtlichen Vorgaben von Grundgesetz und UN-Charta
gebunden ist sowie in eine Politik umfassender, vorbeugender und gemeinsamer
Sicherheit eingebettet ist. Dabei kommt den Vereinten Nationen eine ganz
zentrale Rolle zu.
Ist denn das, was die Richtlinien fordern, mit dem
jetzigen Etat überhaupt zu schaffen?
Es wäre damit zu erreichen, wenn
man eine konsequentere Strukturreform angehen würde. Das heißt: Die Wehrpflicht
abschaffen, den Umfang deutlicher reduzieren. Dann könnte man mit den
vorhandenen Mitteln erheblich mehr schaffen.