Die
AWACS-Flugzeuge der NATO führten über dem
Territorium des NATO-Mitgliedes Türkei
Routineflüge zur Überwachung des türkischen
Luftraums durch. Sie leisteten dabei keinerlei
Unterstützung für einen Einsatz im oder gegen den
Irak, erklärte Bundeskanzler Schröder am 19. März
vor dem Deutschen Bundestag.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 19. März
2003 vor dem Deuschen Bundestag die ablehnende
Haltung der Bundesregierung gegenüber einer
militärischen Intervention im Irak bekräftigt. Es
sei die ganz normale Konsequenz dieser Haltung,
dass sich deutsche Soldaten an Kampfhandlungen
nicht beteiligen werden. Das gelte sowohl für die
deutschen Soldaten in den AWACS-Flugzeugen der
NATO als auch für die deutschen ABC-Abwehrkräfte
in Kuwait, sagte der Kanzler.
Kein Bundestagsbeschluss für die
AWACS-Einsätze zum Schutz des türkischen Luftraums
nötig
Die NATO-AWACS-Flugzeuge führten über dem
Territorium der Türkei Routineflüge durch. Dies
geschehe auf der Basis der Entscheidung des
Verteidigungsplanungsausschusses der NATO vom 19.
Februar 2003. Ihre ausschließliche Aufgabe sei die
strikt defensive Luftraumüberwachung über der
Türkei. Aus den "Rules of Engagement" der NATO
gehe hervor, dass sie keinerlei Unterstützung für
einen Einsatz im oder gegen den Irak leisteten,
erläuterte Schröder. Durch die Zuordnung der
AWACS-Flugzeuge zum Befehlsbereich des
NATO-Oberbefehlshaber Europa (SACEUR) sei eine
strikte Trennlinie zu den Aufgaben des Kommandeurs
des US-Central Command, dem US-General Franks,
gezogen. Der Bundeskanzler wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass General Franks für
Militäroperationen gegen den Irak über fast 100
eigene US-AWACS-Maschinen verfüge. Räumlich
getrennt von diesen und mit gänzlich
unterschiedlichem Auftrag überwachten also die
NATO-Flugzeuge unter dem Kommando der NATO den
Luftraum der Türkei und sicherten ihn, sagte der
Kanzler. Deshalb sei die Bundesregierung
davon überzeugt sei, es bedürfe dazu keines
Beschlusses des Bundestages.
Auch die Aufgaben der deutschen
ABC-Abwehrkräfte in Kuwait seien klar begrenzt,
stellte der Kanzler klar. Sie handelten auf der
Basis des Beschlusses des deutschen Bundestages
zur Operation "Enduring Freedom". Dieses Mandat
sei der einzige und ausschließliche Auftrag dieser
Kräfte. Auch sie würden sich an Einsätze gegen den
Irak nicht beteiligen, sagte Schröder. Bestandteil
dieses Mandates sei allerdings auch humanitäre
Hilfe in Kuwait. Daher führten die deutschen
ABC-Abwehrkräfte gemeinsam mit kuwaitischen
Stellen auch entsprechende Übungen durch. Dafür
gebe es bereits ein Mandat, also gebe es auch
hierfür keinen Bedarf für ein neues Mandat, so der
Kanzler.
Überflugrechte der NATO-Partner werden
nicht versagt
Zur Sicherung amerikanischer Einrichtungen, zur
Nutzung der US-Basen in Deutschland sowie zu den
Überflugrechten erklärte Schröder, die politische
Position der Bundesregierung im Irak-Konflikt
ändere doch nichts daran, dass es sich bei den USA
und Großbritannien um Bündnispartner und
befreundete Nationen handele. Zu diesem Bündnis
gehörten Rechte, aber auch Pflichten. Die
Pflichten ergäben sich aus dem NATO-Vertrag und
den verschiedenen Stationierungsabkommen. Denen
werde die Bundesregierung auch jetzt Rechnung
tragen, bekräftigte Schröder. Es möge
unterschiedliche völkerrechtliche Positionen
geben, aber vor dem Hintergrund der
Bündnisverpflichtungen Deutschlands werde die
Bundesregierung die Nutzung der US-Basen weiter
gestatten und die Überflugrechte nicht versagen.
Natürlich seien auch die Anlagen der
amerikanischen Freunde zu sichern und - soweit
möglich - ihre Familien zu schützen, erklärte der
Kanzler.