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Schröder: Kein neues Bundestags-Mandat für AWACS-Einsätze in der Türkei

 
Mi, 19.03.2003
 
Die AWACS-Flugzeuge der NATO führten über dem Territorium des NATO-Mitgliedes Türkei Routineflüge zur Überwachung des türkischen Luftraums durch. Sie leisteten dabei keinerlei Unterstützung für einen Einsatz im oder gegen den Irak, erklärte Bundeskanzler Schröder am 19. März vor dem Deutschen Bundestag.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 19. März 2003 vor dem Deuschen Bundestag die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber einer militärischen Intervention im Irak bekräftigt. Es sei die ganz normale Konsequenz dieser Haltung, dass sich deutsche Soldaten an Kampfhandlungen nicht beteiligen werden. Das gelte sowohl für die deutschen Soldaten in den AWACS-Flugzeugen der NATO als auch für die deutschen ABC-Abwehrkräfte in Kuwait, sagte der Kanzler.

Kein Bundestagsbeschluss für die AWACS-Einsätze zum Schutz des türkischen Luftraums nötig

Die NATO-AWACS-Flugzeuge führten über dem Territorium der Türkei Routineflüge durch. Dies geschehe auf der Basis der Entscheidung des Verteidigungsplanungsausschusses der NATO vom 19. Februar 2003. Ihre ausschließliche Aufgabe sei die strikt defensive Luftraumüberwachung über der Türkei. Aus den "Rules of Engagement" der NATO gehe hervor, dass sie keinerlei Unterstützung für einen Einsatz im oder gegen den Irak leisteten, erläuterte Schröder. Durch die Zuordnung der AWACS-Flugzeuge zum Befehlsbereich des NATO-Oberbefehlshaber Europa (SACEUR) sei eine strikte Trennlinie zu den Aufgaben des Kommandeurs des US-Central Command, dem US-General Franks, gezogen. Der Bundeskanzler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass General Franks für Militäroperationen gegen den Irak über fast 100 eigene US-AWACS-Maschinen verfüge. Räumlich getrennt von diesen und mit gänzlich unterschiedlichem Auftrag überwachten also die NATO-Flugzeuge unter dem Kommando der NATO den Luftraum der Türkei und sicherten ihn, sagte der Kanzler. Deshalb sei  die Bundesregierung davon überzeugt sei, es bedürfe dazu keines Beschlusses des Bundestages.

Auch die Aufgaben der deutschen ABC-Abwehrkräfte in Kuwait seien klar begrenzt, stellte der Kanzler klar. Sie handelten auf der Basis des Beschlusses des deutschen Bundestages zur Operation "Enduring Freedom". Dieses Mandat sei der einzige und ausschließliche Auftrag dieser Kräfte. Auch sie würden sich an Einsätze gegen den Irak nicht beteiligen, sagte Schröder. Bestandteil dieses Mandates sei allerdings auch humanitäre Hilfe in Kuwait. Daher führten die deutschen ABC-Abwehrkräfte gemeinsam mit kuwaitischen Stellen auch entsprechende Übungen durch. Dafür gebe es bereits ein Mandat, also gebe es auch hierfür keinen Bedarf für ein neues Mandat, so der Kanzler.

Überflugrechte der NATO-Partner werden nicht versagt

Zur Sicherung amerikanischer Einrichtungen, zur Nutzung der US-Basen in Deutschland sowie zu den Überflugrechten erklärte Schröder, die politische Position der Bundesregierung im Irak-Konflikt ändere doch nichts daran, dass es sich bei den USA und Großbritannien um Bündnispartner und befreundete Nationen handele. Zu diesem Bündnis gehörten Rechte, aber auch Pflichten. Die Pflichten ergäben sich aus dem NATO-Vertrag und den verschiedenen Stationierungsabkommen. Denen werde die Bundesregierung auch jetzt Rechnung tragen, bekräftigte Schröder. Es möge unterschiedliche völkerrechtliche Positionen geben, aber vor dem Hintergrund der Bündnisverpflichtungen Deutschlands werde die Bundesregierung die Nutzung der US-Basen weiter gestatten und die Überflugrechte nicht versagen. Natürlich seien auch die Anlagen der amerikanischen Freunde zu sichern und - soweit möglich - ihre Familien zu schützen, erklärte der Kanzler.

 
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