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Memorandum von Deutschland, Frankreich und der Russischen Föderation zur Lage im Irak

Di, 25.02.2003

Memorandum

1.    Die vollständige und wirksame Abrüstung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bleibt das dringende Ziel der Völkergemeinschaft. Unsere Priorität sollte sein, dies mit Hilfe des Inspektionsregimes friedlich zu erreichen. Die militärische Option sollte nur das letzte Mittel sein. Bislang sind die Bedingungen für den Einsatz von Gewalt gegen Irak nicht erfüllt:

  • Zwar bestehen nach wie vor Verdachtsmomente, doch wurden keine Beweise vorgelegt, dass Irak noch immer Massenvernichtungswaffen bzw. Kapazitäten in diesem Bereich besitzt;
  • die Inspektionen sind jetzt voll in Gang gekommen; sie verlaufen ungestört, und sie haben bereits Ergebnisse gezeitigt;
  • zwar ist die Zusammenarbeit Iraks noch nicht ganz zufriedenstellend, doch verbessert sie sich, wie die Chefinspekteure in ihrem letzten Bericht festgestellt haben.

2.    Der Sicherheitsrat muss seine Bemühungen verstärken, um der friedlichen Beilegung der Krise eine echte Chance zu geben. In diesem Zusammenhang sind folgende Bedingungen von größter Bedeutung:

  • die Einheit des Sicherheitsrats muss gewahrt werden;
  • der Druck auf Irak muss verstärkt werden.

3.    Diese Bedingungen können erfüllt werden, und unser gemeinsames Ziel - die nachprüf­bare Abrüstung Iraks - kann durch Umsetzung folgender Vorschläge erreicht werden:


A)   Ein klares Aktionsprogramm für die Inspektionen:

Nach der Resolution 1284 müssen die UNMOVIC und die IAEO ihr Arbeitspro­gramm dem Rat zur Genehmigung vorlegen. Die Vorlage dieses Arbeitsprogramms sollte beschleunigt werden, insbesondere die noch verbleibenden zentralen Ab­rüs­tungsaufgaben, die von Irak aufgrund seiner Verpflichtungen zur Einhaltung der Ab­rüstungserfordernisse der Resolution 687 (1991) und anderer damit zusammen­hän­gender Resolutionen zu erfüllen sind.

Die verbleibenden zentralen Aufgaben werden in der Reihenfolge ihrer Priorität de­finiert. Es wird klar und präzise festgelegt, was Irak zur Erfüllung jeder Aufgabe tun muss.

Damit eine solch klare Festlegung der Aufgaben erfolgen kann, muss Irak aktiver mitarbeiten. Dies wird dem Rat auch ein eindeutiges Instrument zur Bewertung der Zusammenarbeit Iraks an die Hand geben.

B)    Verstärkte Inspektionen:

 

Mit der Resolution 1441 wurde ein intrusives und verstärktes Inspektions­regime eingerichtet. Hierbei sind noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Zu den weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Inspektionen könnten, wie dies in dem den Chefinspekteuren zu einem früheren Zeitpunkt über­mittelten französischen Non-Paper veranschaulicht wurde, folgende gehören: Vermehrung und Diversifizie­rung des Personals und des Fachwissens; Schaf­fung mobiler Einheiten, die insbe­sondere Lastwagen kontrollieren sollen; Fer­tigstellung des neuen Luftüberwa­chungssystems; systematische Verarbei­tung der von dem neu geschaffenen Luft­überwachungssystem gelieferten Daten.

C)    Fristen für die Inspektionen und Bewertung:

Im Rahmen der Resolutionen 1284 und 1441 wird sich die Durchführung des Ar­beitsprogramms nach dem folgenden realistischen, strikten Zeitplan richten:

 

  • Die Inspekteure werden gebeten, das Arbeitsprogramm mit den we­sentlichen substantiellen Aufgaben, die Irak erfüllen muss, einschließ­lich der Flugkörper, Trägersysteme, chemischen Waf­fen/Vorläuferstoffen, biologischen Waffen/ Materialien und der Kern­waffen im Zu­sammenhang mit dem am 1. März fälli­gen Bericht vorzu­legen;
  • die Chefinspekteure berichten dem Rat regelmäßig (alle drei Wochen) über die Umsetzung des Arbeitsprogramms;
  • ein Bericht der UNMOVIC und der IAEO, in dem die bei der Erfüllung der Aufgaben erzielten Fortschritte bewertet werden, wird von den In­spekteuren 120 Tage nach Verabschiedung des Arbeitsprogramms in Übereinstimmung mit der Resolution 1284 vorgelegt;
  • in Übereinstimmung mit Ziffer 11 der Resolution 1441 erstatten der Exekutiv­vorsitzende der UNMOVIC und der Generaldirektor der IAEO dem Rat über jede Einmischung Iraks in die Inspektionstätigkeiten und über jedes Versäum­nis Iraks, seinen Abrüstungsverpflichtungen nach­zukommen, jederzeit sofort Be­richt;
  • jederzeit können zusätzliche Sitzungen des Sicherheitsrats, auch auf hoher Ebene, beschlossen werden.

Um eine friedliche Lösung zu ermöglichen, sollten den Inspektionen die notwendige Zeit und die erforderlichen Ressourcen gegeben werden. Sie können jedoch nicht unbegrenzt fortgesetzt werden. Irak muss abrüsten. Seine volle und aktive Zusammenarbeit ist not­wendig. Dies muss die Bereitstellung aller zusätzlichen und konkreten Informationen über von den Inspekteuren aufgeworfene Fragen sowie die Erfüllung ihrer Forderungen, wie sie insbesondere im Schreiben von Hans Blix vom 21. Februar 2003 enthalten sind, einschließen. Die Kombination aus einem klaren Aktionsprogramm, verstärkten Inspek­tionen, einem klaren Zeitplan und dem militärischen Aufmarsch stellen ein realistisches Instrument dar, um die Einheit im Sicherheitsrat wieder herzustellen und maximalen Druck auf Irak auszuüben.