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Di, 25.02.2003
Memorandum
1. Die vollständige und wirksame Abrüstung in
Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen bleibt das dringende Ziel der Völkergemeinschaft.
Unsere Priorität sollte sein, dies mit Hilfe des Inspektionsregimes
friedlich zu erreichen. Die militärische Option sollte nur das letzte
Mittel sein. Bislang sind die Bedingungen für den Einsatz von Gewalt
gegen Irak nicht erfüllt:
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Zwar bestehen nach wie vor Verdachtsmomente, doch wurden keine
Beweise vorgelegt, dass Irak noch immer Massenvernichtungswaffen
bzw. Kapazitäten in diesem Bereich besitzt;
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die Inspektionen sind jetzt voll in Gang gekommen; sie verlaufen
ungestört, und sie haben bereits Ergebnisse gezeitigt;
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zwar ist die Zusammenarbeit Iraks noch nicht ganz zufriedenstellend,
doch verbessert sie sich, wie die Chefinspekteure in ihrem letzten
Bericht festgestellt haben.
2. Der Sicherheitsrat muss seine Bemühungen
verstärken, um der friedlichen Beilegung der Krise eine echte Chance zu
geben. In diesem Zusammenhang sind folgende Bedingungen von größter
Bedeutung:
3. Diese Bedingungen können erfüllt werden, und
unser gemeinsames Ziel - die nachprüfbare Abrüstung Iraks - kann durch
Umsetzung folgender Vorschläge erreicht werden:
A) Ein klares Aktionsprogramm für die Inspektionen:
Nach der Resolution 1284 müssen die UNMOVIC und die IAEO ihr
Arbeitsprogramm dem Rat zur Genehmigung vorlegen. Die Vorlage dieses
Arbeitsprogramms sollte beschleunigt werden, insbesondere die noch
verbleibenden zentralen Abrüstungsaufgaben, die von Irak aufgrund
seiner Verpflichtungen zur Einhaltung der Abrüstungserfordernisse der
Resolution 687 (1991) und anderer damit zusammenhängender
Resolutionen zu erfüllen sind.
Die verbleibenden zentralen Aufgaben werden in der Reihenfolge ihrer
Priorität definiert. Es wird klar und präzise festgelegt, was Irak zur
Erfüllung jeder Aufgabe tun muss.
Damit eine solch klare Festlegung der Aufgaben erfolgen kann, muss Irak
aktiver mitarbeiten. Dies wird dem Rat auch ein eindeutiges Instrument zur
Bewertung der Zusammenarbeit Iraks an die Hand geben.
B) Verstärkte Inspektionen:
Mit der Resolution 1441 wurde ein intrusives und verstärktes
Inspektionsregime eingerichtet. Hierbei sind noch nicht alle
Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Zu den weiteren Maßnahmen zur
Stärkung der Inspektionen könnten, wie dies in dem den Chefinspekteuren
zu einem früheren Zeitpunkt übermittelten französischen Non-Paper
veranschaulicht wurde, folgende gehören: Vermehrung und
Diversifizierung des Personals und des Fachwissens; Schaffung mobiler
Einheiten, die insbesondere Lastwagen kontrollieren sollen;
Fertigstellung des neuen Luftüberwachungssystems; systematische
Verarbeitung der von dem neu geschaffenen Luftüberwachungssystem
gelieferten Daten.
C) Fristen für die Inspektionen und Bewertung:
Im Rahmen der Resolutionen 1284 und 1441 wird sich die Durchführung des
Arbeitsprogramms nach dem folgenden realistischen, strikten Zeitplan
richten:
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Die Inspekteure werden gebeten, das Arbeitsprogramm mit den
wesentlichen substantiellen Aufgaben, die Irak erfüllen muss,
einschließlich der Flugkörper, Trägersysteme, chemischen
Waffen/Vorläuferstoffen, biologischen Waffen/ Materialien und der
Kernwaffen im Zusammenhang mit dem am 1. März fälligen
Bericht vorzulegen;
- die Chefinspekteure berichten dem Rat regelmäßig (alle drei
Wochen) über die Umsetzung des Arbeitsprogramms;
- ein Bericht der UNMOVIC und der IAEO, in dem die bei der Erfüllung
der Aufgaben erzielten Fortschritte bewertet werden, wird von den
Inspekteuren 120 Tage nach Verabschiedung des Arbeitsprogramms in
Übereinstimmung mit der Resolution 1284 vorgelegt;
- in Übereinstimmung mit Ziffer 11 der Resolution 1441
erstatten der Exekutivvorsitzende der UNMOVIC und der
Generaldirektor der IAEO dem Rat über jede Einmischung Iraks in die
Inspektionstätigkeiten und über jedes Versäumnis Iraks, seinen
Abrüstungsverpflichtungen nachzukommen, jederzeit sofort Bericht;
- jederzeit können zusätzliche Sitzungen des Sicherheitsrats, auch
auf hoher Ebene, beschlossen werden.
Um eine friedliche Lösung zu ermöglichen, sollten den Inspektionen
die notwendige Zeit und die erforderlichen Ressourcen gegeben werden. Sie
können jedoch nicht unbegrenzt fortgesetzt werden. Irak muss abrüsten.
Seine volle und aktive Zusammenarbeit ist notwendig. Dies muss die
Bereitstellung aller zusätzlichen und konkreten Informationen über von
den Inspekteuren aufgeworfene Fragen sowie die Erfüllung ihrer
Forderungen, wie sie insbesondere im Schreiben von Hans Blix vom
21. Februar 2003 enthalten sind, einschließen. Die Kombination
aus einem klaren Aktionsprogramm, verstärkten Inspektionen, einem
klaren Zeitplan und dem militärischen Aufmarsch stellen
ein realistisches Instrument dar, um die Einheit im Sicherheitsrat wieder
herzustellen und maximalen Druck auf Irak auszuüben.
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