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Vereinte Nationen
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OVG Münster urteilt in einer Tabu-Frage für das Völkerrecht: Dieses gilt auch für US-Drohnenangriffe, die über die Air Base Ramstein (Rheinl.-Pfalz) gesteuert werden
Veröffentlicht von: Nachtwei am 20. März 2019 11:49:57 +02:00 (47983
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Ein spektakuläres, überfälliges - und eigentlich selbstverständliches Urteil.
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