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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Nachtwei zum Verbot von Streumunition</title>
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    <span class="xar-mod-title">AbrÃ¼stung und RÃ¼stungskontrolle</span>

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        <h1>
            Nachtwei zum Verbot von Streumunition         </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=3">Webmaster</a> am 23. April 2009 01:46:17 +02:00 (111660 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Folgende Rede von Winfried Nachtwei zur Ratifizierung des Ãœbereinkommens zum Verbot von Streumunition wurde zu Protokoll gegeben:</p></div>
            <div>    <p><strong>Winfried Nachtwei</strong> <em>(BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN):</em> Die heutige Ratifikation des Ãœbereinkommens zum VerÂ­bot von Streumunition durch den Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein der humanitÃ¤ren RÃ¼stungskontrolle. Er ist zuallererst das Verdienst einer breiten und Ã¼berÂ­zeugungskrÃ¤ftigen Koalition von NichtregierungsorganiÂ­sationen. Auch wir haben lange auf diesen Schritt hingeÂ­arbeitet. Gemeinsam mit den NGOs haben wir die Bundesregierung immer und immer wieder gedrÃ¤ngt, von ihrer Rolle als Bremserin des Oslo-Prozesses abzuÂ­rÃ¼cken. Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung im Mai letzten Jahres schlieÃŸlich besonnen hat und im Dezember zu den 94 Unterzeichnern des Oslo-AbkomÂ­mens gehÃ¶rte. Es freut mich auch persÃ¶nlich ungemein, dass ich damit kurz vor Ende meiner Parlamentarierzeit doch noch einen Lichtblick in den ansonsten dÃ¼steren letzten Jahren der AbrÃ¼stungspolitik erleben durfte. Mit dieser Ratifikation Ã¤chtet Deutschland nun endlich eine Waffe, die wahllos verletzt und tÃ¶tet und der ganz Ã¼berÂ­wiegend Zivilisten und Kinder - gerade auch nach Kriegsende - zum Opfer fallen. Ich mÃ¶chte an dieser Stelle nicht wiederholen, was wir in den vorangegangeÂ­nen Debatten oder in unseren parlamentarischen InitiaÂ­tiven zu diesem Thema gesagt haben. Ich mÃ¶chte auf die BrutalitÃ¤t und die vÃ¶lkerrechtliche UnverhÃ¤ltnismÃ¤ÃŸigÂ­keit jedoch im Rahmen der heutigen Ratifikation noch einmal hinweisen, um daran zu erinnern, dass das Engagement zu diesem Thema mit dem heutigen Tag nicht enden darf.</p>
<p>Auf dem Weg zu einem vollstÃ¤ndigen, universellen und wirksamen Verbot von Streumunition bedarf es drinÂ­gend weiterer Schritte. Hierbei ist vor allem die BundesÂ­regierung gefragt. Deutschland kann in der nÃ¤chsten Zeit die GlaubwÃ¼rdigkeit wiedererlangen, die die deutsche Bundesregierung zu Beginn des Verhandlungsprozesses mit ihrer restriktiven Haltung beschÃ¤digt hatte. DafÃ¼r muss die deutsche Bundesregierung in den nÃ¤chsten MoÂ­naten gemeinsam mit den anderen Oslo-Partnern auÃŸerÂ­halb des Abkommens stehende Staaten, insbesondere die bedeutenden HerstellerlÃ¤nder von Streumunition wie die USA, Russland und China, an das Abkommen heranfÃ¼hÂ­ren. Seit Dezember sind dem Abkommen zwei weitere Staaten beigetreten. Und auch in den USA bewegt sich was. US-PrÃ¤sident Barack Obama hat am 11. MÃ¤rz 2009 ein Gesetz unterzeichnet, das ein dauerhaftes Verbot fÃ¼r fast alle Exporte von Streumunition aus den Vereinigten Staaten beinhaltet. Hier muss weiter Druck gemacht werden. Auch in der EU gehÃ¶rt das Thema auf den Tisch: Acht der 27 EU-Mitgliedstaaten sind dem AbÂ­kommen noch nicht beigetreten. Auch von den NATO- Staaten stehen acht auÃŸerhalb des Abkommens. Die AntÂ­wort darauf kann nur eine sein: Die Bundesrepublik muss erklÃ¤ren, dass sie sich zukÃ¼nftig nicht an gemeinÂ­samen MilitÃ¤raktionen beteiligt, bei denen NichtverÂ­tragsstaaten Streumunition einsetzen. Eine solche AusÂ­nahme widersprÃ¤che nÃ¤mlich der im Ãœbereinkommen festgeschriebenen Verpflichtung der Vertragsstaaten, unÂ­ter keinen UmstÃ¤nden Streumunition einzusetzen oder dabei mitzuwirken.</p>
<p>Zweitens steht die Bundesregierung den anderen Oslo-Partnern gegenÃ¼ber in der Pflicht, die Wirksamkeit der in Art. 2Â c vom Verbot ausgenommenen â€žalternatiÂ­ven&quot; Streumunition - sogenannte Punkt-Ziel-Munition - genauestens zu prÃ¼fen. SchlieÃŸlich hatte die deutsche Delegation bei den Verhandlungen im Mai 2008 in Dublin offen damit gedroht, den Vertrag nicht zu unterÂ­zeichnen, sollte die Verbotsausnahme fÃ¼r alternative Streumunition nicht akzeptiert werden. Ergebnis: StreuÂ­munition wie zum Beispiel die von Rheinmetall und Diehl produzierte SMArt-155-Artilleriemunition ist vom Verbot ausgenommen. Und in der Praxis wird entlang der technischen Parameter des Art. 2Â c des ÃœbereinkomÂ­mens eine neue Generation von Streuwaffen entwickelt. Diese Entwicklung steht kontrÃ¤r zu dem Anliegen der Konvention. Wir erwarten von der Bundesregierung, die fÃ¼r dieses HintertÃ¼rchen verantwortlich ist, dass sie dem vÃ¶lkerrechtlichen Verbot von Kampfmitteln, deren WirÂ­kung nicht begrenzt werden kann und die damit militÃ¤riÂ­sche Ziele und Zivilpersonen unterschiedslos treffen kÃ¶nnen, gerecht wird. Die Bundesregierung muss prÃ¼Â­fen, ob alternative Streumunition wirklich eine Waffe ist, die zuverlÃ¤ssig zwischen zivilen und militÃ¤rischen ZieÂ­len unterscheiden kann. Und diese PrÃ¼fung, liebe KolleÂ­ginnen und Kollegen, darf sich nicht darauf beschrÃ¤nÂ­ken, lediglich die Angaben der Hersteller zu rezitieren, wie es die Bundesregierung in Antwort auf unsere AnÂ­frage getan hat. Vielmehr muss die Bundeswehr die WirÂ­kung selbst testen, und die PrÃ¼fergebnisse mÃ¼ssen offen gelegt werden.</p>
<p>Die heutige Ratifikation bedeutet zudem den Beginn der Vernichtung aller deutschen StreumunitionsbestÃ¤nde. SchÃ¤tzungen zufolge hat die Bundeswehr 30 Millionen einzelne SprengkÃ¶rper im Depot, die Ã¼ber mehrere 10Â 000 TrÃ¤gersysteme verteilt werden kÃ¶nnen. Offizielle Angaben zum Bestand gibt es unter Verweis auf die GeÂ­heimhaltung ja bedauerlicherweise nicht. Mit dem VerÂ­bot von Streumunition ist diese GeheimniskrÃ¤merei alÂ­lerdings hinfÃ¤llig. Das Parlament hat schlieÃŸlich auch eine Kontrollfunktion. Der Delaborierungsprozess darf daher nicht im stillen KÃ¤mmerlein vonstattengehen, sonÂ­dern muss fÃ¼r uns Parlamentarier verifizierbar sein. Die Bundesregierung muss die StreumunitionsbestÃ¤nde geÂ­genÃ¼ber dem Deutschen Bundestag offenlegen und uns einen konkreten Zeitplan fÃ¼r die Vernichtung vorlegen. Dies beinhaltet auch, die US-Administration aufzuforÂ­dern, die in Deutschland auf exterritorialem Gebiet gelaÂ­gerte US-Streumunition zu beseitigen und die ZuliefeÂ­rung von streumunitionsrelevanten Komponenten zu beenden. Wir erwarten, dass auch hinsichtlich der InÂ­vestmentpolitik klare Richtlinien geschaffen werden, die das Investment in eine deutschem oder auslÃ¤ndischem Recht unterliegende Firma verbieten, die Streumunition herstellt, zum Verkauf anbietet, ein- oder ausfÃ¼hrt bzw. befÃ¶rdert.</p>
<p>Lassen Sie mich zum Schluss noch zu einem Punkt kommen, der gerne Ã¼berlesen wird: GemÃ¤ÃŸ Art. 6 ist jeÂ­der Vertragsstaat, der dazu in der Lage ist, verpflichtet, Vertragsstaaten, die von Streumunition betroffen sind, technische, materielle und finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Denn die Unterzeichnung des Abkommens alÂ­lein wird die Zahl der Opfer nicht von heute auf morgen reduzieren. UN-Angaben zufolge droht der ZivilbevÃ¶lÂ­kerung weiterhin in rund 30 LÃ¤ndern noch immer TodesÂ­gefahr durch verstreute Munition. Wenn wir die KonvenÂ­tion mit Leben fÃ¼llen wollen, mÃ¼ssen wir unsere Anstrengungen im Bereich der humanitÃ¤ren MinenrÃ¤uÂ­mung in kontaminierten Regionen sowie die Hilfe bei der FÃ¼rsorge, Rehabilitation sowie der sozialen und wirtÂ­schaftlichen Wiedereingliederung der Opfer von StreuÂ­munition deutlich verstÃ¤rken. Die heutige Ratifikation ist ein abrÃ¼stungspolitischer Meilenstein. FÃ¼r unseren nÃ¤chsten AbrÃ¼stungsschritt mÃ¼ssen wir keine Meile geÂ­hen: Fordern wir morgen gemeinsam die BundesregieÂ­rung auf, GesprÃ¤che Ã¼ber den Abzug der US-AtomwafÂ­fen aus Deutschland in die Wege zu leiten.</p></div>


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