Frieden     Sicherheit    Abrüstung
Logo

www.nachtwei.de

Genauer Hinsehen: Sicherheitslage Afghanistan (Lageberichte + Einzelmeldungen) bis 2019
Navigation Themen
Navigation Publ.-Typ
Publikationstyp
•  Pressemitteilung (319)
•  Veranstaltungen (7)
•  Pressespiegel (20)
•  Bericht (412)
•  Artikel + (227)
•  Aktuelle Stunde (2)
•  Antrag (59)
•  Presse-Link (108)
•  Interview (65)
•  Rede (111)
•  Große Anfrage (4)
•  Kleine Anfrage (31)
•  Fragestunde (1)
•  Tagebuch (48)
•  Offener Brief (32)
•  Persönliche Erklärung (6)
•  Veranstaltungstipp (6)
•  Vortrag (23)
•  Stellungnahme (60)
•  Weblink (17)
•  Aufruf (5)
•  Dokumentiert (35)

Vereinte Nationen (UNO) + Artikel von Winfried Nachtwei für Zeitschriften u.ä.
Browse in:  Alle(s) » Meine Themen » Internationale Politik und Regionen » Vereinte Nationen
Alle(s) » Publikationstyp » Artikel
Any of these categories

Kofi Annan ist tot. Begegnungen mit ihm beim Westfälischen Friedenspreis, bei der Münchner Sicherheitskonferenz, bei "In größerer Freiheit" und bei Kosovo 1998

Veröffentlicht von: Nachtwei am 19. August 2018 13:54:42 +01:00 (41248 Aufrufe)

Kofi Annan war ein Spitzen-Weltpolitiker, der glaubwürdig für gemeinsame Verantwortung auf dem einen Globus stand und kämpfte. Es war und bleibt  d i e  Politiker-Alternative zum Trump-Typ. Hier ERinnerungen an persönliche und politisch-inhaltliche Begegnungen.   

Kofi Annan ist tot.

Begegnungen mit ihm 2008 beim Westfälischen Friedenspreis,

2005 Münchner Sicherheitskonferenz und Bericht

„In größerer Freiheit“, 1998 Kosovo-Report

Winfried Nachtwei, Vorstandsmitglied

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen

(Fotos auf www.facebook.com/winfried.nachtwei )

Kofi Annan, der siebte Generalsekretär der Vereinten Nationen (1997-2006), ist im Alter von 80 Jahren gestorben. Er stand und kämpfte glaubwürdig und mit enormer Ausstrahlung für die Werte der Vereinten Nationen, für Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle, für gemeinsame Verantwortung in einer interdependenten Welt. Er galt als „moralisches Gewissen der Welt“, als „Gesicht der Vereinten Nationen.“ In den 40 Jahren seiner Tätigkeit für die Vereinten Nationen erlebte er mit dem Völkermord in Ruanda 1994, mit Srebrenica 1995 und dem US-Angriff auf den Irak 2003 schwerste politische und humanitäre Niederlagen der (nicht) Vereinten Nationen. Diese Erfahrungen machten ihn zum Fürsprecher einer Responsibility to Protect.

Ich hatte das Glück, ihm zweimal persönlich zu begegnen (siehe die Kurzberichte) – und oft indirekt über seine Berichte und Stellungnahmen.

Hier erste Nachrufe auf ihn:

- „UN mourns death of former Secretary-General Kofi Annan, ‘a guiding force for good’“

https://news.un.org/en/story/2018/08/1017422

- „A ‘charismatic leader’ dedicated to making the world a better place for all: officials bid farewell to former UN chief Kofi Annan“

https://news.un.org/en/story/2018/08/1017442

- „Die DGVN trauert um Kofi Annan“: https://www.dgvn.de/meldung/die-dgvn-trauert-um-kofi-annan /

- ZEIT 18.08.2018: „Kofi Annan ist tot“

https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/frueherer-un-generalsekretaer-kofi-annan-ist-tot

 Süddeutsche, 20.08. S. 3, „Der Menschheit zu Diensten“ von Stefan Kornelius, https://www.sueddeutsche.de/politik/kofi-annan-der-menschheit-zu-diensten-1.4096657?reduced=true

 TAZ 20.08., „Mann der Milleniumsziele“ von Andreas Zumach, http://www.taz.de/Nachruf-auf-Kofi-Annan/!5528956/

(1) 2008, 11. Oktober,

„Verleihung des Westfälischen Friedenspreises der Wirtschaftlichen Gesellschaft für Westfalen und Lippe an den früheren VN-Generalsekretär Kofi Annan und die Gemeinschaft junger Malteser im Rathaus von Münster. Die Festreden halten Außenminister Steinmeier für Kofi Annan und Gregorios III. für die Malteser. Johanna Heeremann präsentiert vorzüglich das Libanonprojekt, durch das seit 1998 jährlich 150 Behinderten einige Wochen schönste Ferien geschaffen werden.

Auf dem Sonnen beschienen Prinzipalmarkt warten viele Hundert Menschen. Als dann die Preisträger mit Oberbürgermeister und Stifter auf den Rathausbalkon treten, ist der Jubel groß. Kofi Annan meint, so was habe er zuletzt bei der Verleihung des Nobelpreises erlebt.

Spontan gehen schließlich die Preisträger über den Prinzipalmarkt zum Theater. Hier kann ich endlich ein Gespräch von zwei MUIMUN-Studierenden (Münster University International Model United Nations) mit Kofi Annan vermitteln. Das ist ein Sonnentag in jeder Hinsicht.“ (aus meinen Persönlichen Kurzmeldungen zur Friedens- und Sicherheitspolitik Nr. 40, Oktober 2008)

(2) 2005, 12. Februar

Münchener Sicherheitskonferenz „Frieden durch Dialog“: Mit den Reden von Kofi Annan, Kanzler Schröder, Außenminister Fischer und Hillary Clinton gibt es so viel Fürsprache für umfassende und vorbeugende Sicherheitspolitik wie nie zuvor auf der Konferenz. Die überzogenen Reaktionen auf den Schröder-Vorschlag zur Überholung des transatlantischen Verhältnisses offenbarte aber zugleich eine sehr selbstbezogene Hyperempfindlichkeit der NATO-Gemeinde.(aus meinen Persönlichen Kurzmeldungen zur Friedens-und Sicherheitspolitik (7), Jan-März 2005)

Gespräch mit Kofi Annan

Bei der Münchner Sicherheitskonferenz traf ich zu einem persönlichen Gespräch mit VN-Generalsekretär Kofi Annan zusammen. Bei dem 15-minütigen Gespräch gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) berichtete ich Kofi Annan von der in Deutschland seit der Irak-Krise noch gewachsenen Unterstützung für die VN. Ich dankte ihm ausdrücklich für die beiden wegweisenden VN-Berichte und versicherte ihm, dass Deutschland bzw. Rot-Grün in diesem Entscheidungsjahr für die VN vorbildlich zu ihrer Stärkung und Reform beitragen wolle. Das betonte ich nach Kofi Annans Rede auch im Plenum der Sicherheitskonferenz und hob dabei besonders den Nachholbedarf an zivilen Fähigkeiten hervor.

Den VN-Generalsekretär erlebte ich als freundlich-offenen, bescheidenen Herrn von sanfter Würde ohne jedes Spitzenpolitiker- und Machtgehabe. Was für ein Gegentyp zu dem unmittelbar zuvor erlebten US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld.“ (aus Rundbrief Grüne Münster März 2005)

Politischer Kontext 2005

„Seit Dezember 2004 erschienen zwei Berichte, die im Auftrag des VN-Generalsekretärs von hochrangigen internationalen Experten erarbeitet wurde und hierzu wegweisende Vorschläge machen: „Eine sicherere Welt. Unsere gemeinsame Verantwortung“ und „Investing in Development“ als Zwischenbilanz zur Umsetzung der Millennium Development Goals. Die Flutkatastrophe in Südasien mit ihren weltrumspannenden Auswirkungen und Reaktionen bekräftigen in fürchterlicher Deutlichkeit die Notwendigkeit einer Politik in internationaler Verantwortung.

Die VN-Berichte entwerfen ein umfassendes Konzept kollektiver Sicherheit, die gleichermaßen durch „alte“ und „neue“ Bedrohungen herausgefordert ist und die die Sicherheitslage aller Staaten einbeziehen müsse.

Die VN-Berichte proklamieren Entwicklung als unabdingbare Voraussetzung für kollektive Sicherheit, den Vorrang der Krisenprävention, die Stärkung der Kapazitäten für Friedensdurchsetzung, -sicherung und –konsolidierung. Die machen Vorschläge zur Organisationsreform der VN und für eine repräsentativere Zusammensetzung des Sicherheitsrates. Das Jahr 2005 soll zum Schlüsseljahr der weltweiten Mobilisierung gegen extreme Armut und Krankheit und für die Erreichung der Millennium Entwicklungsziele bis 2015 werden. Zugleich werden mit der Aufstellung von Legitimationskriterien klare und enge Grenzen für Militäreinsätze im Rahmen der VN-Charta gezogen.

http://www.un.org/depts/german/gs_sonst/a-59-565.pdf

(3) 2005, 21. März

„In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle“, Bericht des Generalsekretärs an die VN-Generalversammlung, A/59/2005, Zusammenfassung auf fünf Seiten: http://www.un.org/depts/german/gs_sonst/a-59-2005-exesumm.pdf

Volltext: http://www.un.org/depts/german/gs_sonst/a-59-2005-ger.pdf

Diesen Bericht von Kofi Annan an die VN-Generalversammlung im September 2005 habe ich damals als herausragenden Wegweiser für globale Entwicklung, kollektive Sicherheit und Menschenrechte, für Freiheit von Not, Freiheit von Furcht und Freiheit, in Würde zu leben, FÜR GEMEINSAME VERANTWORTUNG wahrgenommen. Der Blick umfassend und dicht an den menschlichen und politischen Realitäten, ungeschminkt und (selbst)kritisch, zugleich begründet ermutigend – „wir können es schaffen, wenn …“.

Leider wurde „In größerer Freiheit“ im friedens- und sicherheitspolitischen Diskurs in Deutschland – so mein Eindruck – ziemlich wenig wahrgenommen – wie fünf Jahre vorher der Brahimi-Report. Zentrale Appelle Kofi Annans zur Stärkung der VN-Fähigkeiten wurden auch von deutschen Regierungen nicht befolgt.

Auch wenn sich die Welt in den 13 Jahren seitdem in vielerlei Hinsicht geändert und der multiple Problemdruck verschärft hat - „In größerer Freiheit“ hat nichts an Aktualität verloren, im Gegenteil: Es ist der konstruktive Gegenentwurf zu der wachsenden Zahl an Geisterfahrern in Regierungsämtern, die rücksichtslos ihr „Ego first“ verfolgen.

Insofern wäre es sehr angebracht, jetzt auch das Vermächtnis Kofi Annans wahrzunehmen und vor allem zu beherzigen!

AUSZÜGE (Unterstreichungen von W.N.)

I. Einleitung: 2005 – eine historische Chance

1. Im fünften Jahr des neuen Millenniums liegt es in unserer Macht, unseren Kindern ein erfreulicheres Erbe zu hinterlassen als je eine frühere Generation erhielt. In den nächsten 10 Jahren können wir die weltweite Armut halbieren und der Ausbreitung der wichtigsten bekannten Krankheiten Einhalt gebieten. Wir können das Vorkommen gewalttätiger Konflikte und des Terrorismus verringern. Wir können die Achtung der Menschenwürde in jedem Land erhöhen. Und wir können die internationalen Institutionen den Erfordernissen der Zeit anpassen, um der Menschheit zu helfen, diese hehren Ziele zu erreichen. Wenn wir dieses Wagnis eingehen – und wenn wir gemeinsam handeln – können wir erreichen, dass die Menschen überall in größerer Sicherheit und in größerem Wohlstand leben und dass sie besser in der Lage sind, ihre grundlegenden Menschenrechte zu genießen.

2. Alle Voraussetzungen dafür sind vorhanden. In einer Zeit der weltweiten Interdependenz sollten die wohlverstandenen gemeinsamen Interessen und die Impulse unserer gemeinsamen Menschlichkeit das Bindemittel sein, das alle Staaten bei diesem Unterfangen zusammenhält. In einer Zeit des globalen Überflusses verfügt unsere Welt durchaus über die Ressourcen, um die fortbestehende tiefe Kluft zwischen Arm und Reich drastisch zu verringern, sofern sie nur im Dienste aller Menschen eingesetzt werden. Nach einer schwierigen Zeit in den internationalen Angelegenheiten, angesichts neuer Bedrohungen wie auch alter Bedrohungen in neuem Gewand, herrscht vielerorts Sehnsucht nach einem neuen Konsens als Grundlage kollektiven Handelns. Auch besteht der Wunsch, die weitreichendsten Reformen in der Geschichte der Vereinten Nationen einzuleiten, um sie mit den erforderlichen Voraussetzungen und Ressourcen auszustatten, damit sie zur Förderung dieser Agenda für das 21. Jahrhundert beitragen können.

3. Im Jahr 2005 bietet sich uns die Chance, auf diesem Weg entschieden voranzukommen. Im September werden die führenden Politiker der Welt in New York zusammentreffen, um eine Bilanz der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen zu ziehen, die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2000 verabschiedet wurde. In Vorbereitung dieses Gipfeltreffens haben mich die Mitgliedstaaten gebeten, über die Umsetzung der Millenniums-Erklärung umfassend Bericht zu erstatten. Diesen Bericht erlaube ich mir heute vorzulegen. Beigefügt ist der Vorschlag einer Agenda zur Behandlung während des Gipfels, die zu entsprechenden Maßnahmen führen soll.

4. Bei der Erstellung dieses Berichts habe ich mich auf meine achtjährige Erfahrung als Generalsekretär, mein eigenes Gewissen und meine eigenen Überzeugungen sowie auf mein Verständnis der Charta der Vereinten Nationen gestützt, deren Ziele und Grundsätze zu fördern ich verpflichtet bin. Eine weitere Inspiration waren zwei weitreichende Arbeiten, die sich mit den globalen Herausforderungen unserer Zeit auseinandersetzten – der Bericht der aus 16 Mitgliedern bestehenden Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel, die ich gebeten hatte, Vorschläge zur Stärkung unseres Systems der kollektiven Sicherheit zu unterbreiten (siehe A/59/565), und der Bericht der 250 Experten des Millenniums-Projekts, die die Aufgabe hatten, einen Aktionsplan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 auszuarbeiten.

A. Die Herausforderungen einer sich wandelnden Welt (Nr. 6-11)

B. Größere Freiheit: Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte

12. Das Leuchtfeuer, an dem wir uns orientieren müssen, sind die Bedürfnisse und Hoffnungen der Menschen auf der ganzen Welt. In meinem Millenniums-Bericht "Wir, die Völker" (A/54/2000) verwendete ich die einleitenden Worte der Charta der Vereinten Nationen, um darauf hinzuweisen, dass die Vereinten Nationen zwar eine Organisation souveräner Staaten sind, dass sie aber für die Bedürfnisse der Menschen existieren und letztlich in ihrem Dienst stehen müssen. Zu diesem Zweck müssen wir uns zum Ziel setzen, wie ich es vor acht Jahren bei meiner ersten Wahl zum Generalsekretär formulierte, "ein perfektes Dreieck von Entwicklung, Freiheit und Frieden zu konstruieren".

13. Die Verfasser der Charta sahen dies sehr klar. Als sie es sich zur Aufgabe machten, die kommenden Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, verstanden sie, dass dieses Unterfangen nicht gelingen konnte, wenn es auf einer schmalen Basis stand. Sie beschlossen daher, eine Organisation zu gründen, die den Auftrag haben sollte, die Achtung vor den grundlegenden Menschenrechten sicherzustellen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden konnten, und "den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern".

14. Ich habe diesem Bericht den Titel "In größerer Freiheit" gegeben, um die unveränderte Relevanz der Charta der Vereinten Nationen zu betonen und zu unterstreichen, dass

ihre Ziele im Leben der einzelnen Menschen, Männer wie Frauen, gefördert werden müssen. Die Idee größerer Freiheit beinhaltet außerdem, dass Entwicklung, Sicherheit und

Menschenrechte Hand in Hand gehen. (…)

16. Nicht nur sind Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte unverzichtbar; sie verstärken einander auch gegenseitig. Diese Wechselbeziehung ist in unserer Zeit rascher

technologischer Fortschritte, zunehmender wirtschaftlicher Interdependenz, der Globalisierung und geopolitischer Umwälzungen nur noch stärker geworden. Man kann zwar Armut und die Verweigerung von Menschenrechten nicht als die "Ursache" von Bürgerkriegen, Terrorismus oder organisierter Kriminalität bezeichnen, doch erhöhen sie das Risiko von Instabilität und Gewalt beträchtlich. Ebenso sind Kriege und Greueltaten bei weitem nicht die einzigen Gründe dafür, dass Länder in Armut gefangen sind, doch bedeuten sie zweifellos einen Rückschlag für die Entwicklung. (..) Gut regierte Länder, die die Menschenrechte ihrer Bürger achten, sind besser in der Lage, die Schrecken von Konflikten zu vermeiden und Entwicklungshindernisse zu überwinden.

17. Aus all dem geht hervor, dass wir ohne Entwicklung keine Sicherheit genießen können, dass wir ohne Sicherheit nicht in den Genuss der Entwicklung kommen und dass wir beides nicht genießen können, wenn nicht die Menschenrechte geachtet werden. Wenn nicht alle diese Anliegen gefördert werden, wird keines verwirklicht werden. In diesem neuen Millennium muss unsere Welt durch die Arbeit der Vereinten Nationen dem Tag näher kommen, an dem alle Menschen frei entscheiden können, wie sie ihr Leben führen möchten, an dem alle den Zugang zu den Ressourcen haben, der ihre Entscheidung erst sinnvoll macht, und an dem sie über die Sicherheit verfügen, um sie in Frieden genießen zu können.

C. Der Imperativ gemeinsamen Handelns

18. In einer Welt eng miteinander verknüpfter Bedrohungen und Herausforderungen liegt

es im Eigeninteresse eines jeden Landes, sich mit ihnen allen wirksam auseinanderzusetzen. Das Ideal der größeren Freiheit kann daher nur durch eine breit angelegte, tiefgreifende und nachhaltige globale Zusammenarbeit zwischen den Staaten vorangebracht werden. Eine solche Zusammenarbeit ist möglich, wenn die Politik jedes Landes nicht nur die Bedürfnisse der eigenen Bürger, sondern auch die anderer berücksichtigt. Diese Art der Zusammenarbeit fördert nicht nur die Interessen aller, sondern trägt auch unserer gemeinsamen Menschlichkeit Rechnung.

19. Mit den in diesem Bericht enthaltenen Vorschlägen sollen die Staaten gestärkt und in die Lage versetzt werden, ihren Völkern besser zu dienen, indem sie auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien und Prioritäten zusammenarbeiten – dies ist ja letzten Endes überhaupt der Grund, warum die Vereinten Nationen existieren. Souveräne Staaten sind die grundlegenden und unverzichtbaren Bausteine des internationalen Systems. Ihnen obliegt es, die Rechte ihrer Bürger zu garantieren, sie vor Kriminalität, Gewalt und Aggression zu schützen und die Rahmenbedingungen der Freiheit vor dem Gesetz zu schaffen, unter denen der Einzelne gedeihen und die Gesellschaft sich entwickeln kann. Wenn Staaten instabil sind, werden die Völker der Welt nicht die Sicherheit, die Entwicklung und die Gerechtigkeit genießen, auf die sie ein Anrecht haben. Eine der wichtigsten Aufgaben im neuen Millennium ist daher, sicherzustellen, dass alle Staaten stark genug sind, um den vielen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, begegnen zu können.

20. Die Staaten können dies jedoch nicht allein bewerkstelligen. Wir brauchen eine aktive Zivilgesellschaft und einen dynamischen Privatsektor. Beide nehmen einen immer größeren und bedeutenderen Anteil des Raums ein, der früher ausschließlich Staaten vorbehalten war, und es liegt auf der Hand, dass die hier skizzierten Ziele ohne ihr umfassendes Engagement nicht erreicht werden können.

21. Wir benötigen außerdem agile und wirksame regionale und globale zwischenstaatliche Institutionen, um kollektives Handeln zu mobilisieren und zu koordinieren. Als einziges universales Organ der Welt mit einem Mandat für Fragen der Sicherheit, der Entwicklung und der Menschenrechte tragen die Vereinten Nationen eine besondere Last. (…)

II. Freiheit von Not

25. In den letzten 25 Jahren ist die extreme Armut weitaus stärker zurückgegangen als je zuvor. Dank der erzielten Fortschritte, bei denen China und Indien an der Spitze standen, ist es buchstäblich Hunderten von Millionen Männern, Frauen und Kindern überall auf der Welt gelungen, der drückenden Last der extremen Verarmung zu entrinnen und nunmehr besseren Zugang zu Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung, Bildung und Wohnraum zu genießen.

26. Nichtsdestoweniger sind gleichzeitig Dutzende von Ländern ärmer geworden, verheerende Wirtschaftskrisen haben Millionen von Familien in die Armut getrieben, und wachsende Ungleichheit in vielen Teilen der Welt bewirkt, dass die Früchte des Wirtschaftswachstums nicht gleichermaßen geteilt werden. Mehr als eine Milliarde Menschen– ein Sechstel der Menschheit – leben auch heute noch von weniger als einem Dollar pro Tag und verfügen nicht über die Mittel zum Überleben angesichts chronischen Hungers, von Krankheiten und Umweltgefahren. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Armut, die zum Tod führt. Ein einziger Stich einer Malaria übertragenden Mücke genügt, um ein Kind zu töten, wenn kein Moskitonetz oder kein Zugang zu medizinischer Behandlung vorhanden ist, die einen Dollar kosten würde. (…)

27. Jahrhunderte lang wurde diese Art von Armut als trauriger, aber unvermeidbarer Bestandteil des menschlichen Daseins angesehen. Heute ist diese Ansicht weder intellektuell noch moralisch zu rechtfertigen. Die Größenordnung und die Reichweite der Fortschritte, die von Ländern in jeder Weltregion erzielt wurden, haben gezeigt, dass Armut sowie Mütter- und Säuglingssterblichkeit in kürzester Zeit drastisch verringert werden können und dass gleichzeitig die Bildung, die Gleichstellung der Geschlechter und andere Aspekte der Entwicklung auf spektakuläre Weise vorangebracht werden können. Die beispiellose Kombination von Ressourcen und Technologien, die uns heute zur Verfügung steht, bedeutet, dass wir wahrhaftig die erste Generation sind, die über die Werkzeuge, das Wissen und die Ressourcen verfügt, um das von allen Staaten in der Millenniums-Erklärung gegebene Versprechen einzulösen, "das Recht auf Entwicklung für jeden zur Wirklichkeit werden zu lassen und die gesamte Menschheit von Not zu befreien." (Nr. 28-73)

III. Freiheit von Furcht

74. Während auf dem Gebiet der Entwicklung die unzureichende Umsetzung ein Problem darstellt, ist auf dem Gebiet der Sicherheit trotz des vielfach gestiegenen Gefühls der Bedrohung nicht einmal ein grundlegender Konsens vorhanden, und wenn eine Umsetzung überhaupt stattfindet, ist diese nur allzu oft umstritten.

75. Wenn wir uns nicht auf eine gemeinsame Bewertung dieser Bedrohungen und auf ein gemeinsames Verständnis unserer Pflichten bei ihrer Bewältigung einigen können, werden die Vereinten Nationen kaum in der Lage sein, allen ihren Mitgliedern und allen Menschen der Erde Sicherheit zu bieten. In diesem Fall werden wir denen, die Freiheit von Furcht erstreben, bestenfalls auf unvollkommene Weise helfen können.

A. Eine Vision der kollektiven Sicherheit

76. Alarmiert durch die Uneinigkeit unter den Mitgliedstaaten hinsichtlich der angemessenen Rolle der Vereinten Nationen bei der Gewährleistung kollektiver Sicherheit – ja so-gar hinsichtlich der Art der schwersten Bedrohungen, denen wir uns gegenübersehen – setzte ich im November 2003 die Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel ein. Die Gruppe legte ihren Bericht "Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung" (A/59/565) im Dezember 2004 vor.

77. Ich teile vollauf die in dem Bericht skizzierte breite Vision und die darin zum Ausdruck kommende Argumentation für ein umfassenderes Konzept der kollektiven Sicherheit: ein Konzept, das sich der neuen wie auch der alten Bedrohungen annimmt und das den Sicherheitsanliegen aller Staaten Rechnung trägt. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Konzept abweichende Auffassungen von Sicherheit zusammenführen und uns bei der Auseinandersetzung mit den Dilemmata der heutigen Zeit Orientierung bieten kann.

78. Zu den Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit im 21. Jahrhundert gehören nicht nur internationale Kriege und Konflikte, sondern auch zivile Gewalt, organisierte Kriminalität, Terrorismus und Massenvernichtungswaffen. Auch Armut, tödliche Infektionskrankheiten und Umweltzerstörung gehören dazu, da diese ebenso katastrophale Folgen haben können. Alle diese Bedrohungen können für viele Menschen den Tod oder eine Verminderung ihrer Lebenschancen bedeuten. Sie alle können die Staaten als das tragende Element des internationalen Systems untergraben.

79. Reichtum, Geografie und Macht bestimmen, welche der unterschiedlichen Bedrohungen wir als am drängendsten empfinden. Die Realität lässt uns jedoch keine Wahl. Die kollektive Sicherheit hängt heute davon ab, dass wir akzeptieren, dass Bedrohungen, die in einer Weltregion als höchst dringlich angesehen werden, für alle gleichermaßen von höchster Dringlichkeit sind.

80. In unserer von Globalisierung geprägten Welt sind die Bedrohungen, denen wir uns gegenübersehen, miteinander verknüpft. Die Reichen sind den gleichen Bedrohungen wie die Armen ausgesetzt, und die Starken sind den Schwachen gegenüber ebenso exponiert, wie es umgekehrt der Fall ist. Ein nuklearer Terroranschlag auf die Vereinigten Staaten oder Europa hätte verheerende Auswirkungen auf die gesamte Welt. Gleiches gilt jedoch auch für den Ausbruch einer neuen, hoch ansteckenden Pandemie in einem armen Land, das über kein wirksames Gesundheitssystem verfügt.

81. Ausgehend von der Erkenntnis der Verflochtenheit der Bedrohungen müssen wir einen neuen Sicherheitskonsens begründen, dessen oberster Grundsatz lauten muss, dass alle Anspruch auf Freiheit von Furcht haben und dass alles, was einen bedroht, alle bedroht. Sobald wir dies einsehen, können wir gar nicht anders, als gegen das gesamte Spektrum der Bedrohungen anzugehen. Wir müssen gegen HIV/Aids ebenso robust vorgehen wie gegen den Terrorismus und gegen die Armut ebenso wirksam wie gegen die Proliferation. Wir müssen uns genauso sehr darum bemühen, die Bedrohung durch Kleinwaffen und leichte Waffen auszuräumen wie die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen. Darüber hinaus müssen wir allen diesen Bedrohungen früh genug und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln präventiv begegnen.

82. Wir müssen sicherstellen, dass sich Staaten an die von ihnen unterzeichneten Sicherheitsverträge halten, damit diese auch in Zukunft für alle Staaten von Nutzen sind. Eine konsequentere Überwachung, wirksamere Durchführung und gegebenenfalls strengere Durchsetzung sind wesentlich, wenn die Staaten auf die multilateralen Mechanismen vertrauen und sie zur Konfliktvermeidung nutzen sollen.

83. Dabei handelt es sich nicht um theoretische Fragen, sondern um Fragen von lebens-notwendiger Dringlichkeit. Wenn wir in diesem Jahr nicht zu einem Konsens über sie gelangen und beginnen, entsprechend zu handeln, wird sich diese Chance vielleicht nie wie-der ergeben. Wenn, dann müssen wir die Vereinten Nationen in diesem Jahr zu dem wirk-samen Instrument zur Konfliktverhütung machen, als das sie schon immer gedacht waren, indem wir in mehreren prioritären politischen und institutionellen Schlüsselbereichen tätig werden.

84. Wir müssen handeln, um zu gewährleisten, dass katastrophaler Terrorismus niemals Wirklichkeit wird. Dies wird eine neue globale Strategie erfordern, die damit beginnt, dass sich die Mitgliedstaaten auf eine Definition des Terrorismus einigen und diese in ein um-fassendes Übereinkommen aufnehmen. Es wird auch erfordern, dass alle Staaten umfassende Übereinkommen gegen die organisierte Kriminalität und die Korruption unterzeichnen, ratifizieren, durchführen und einhalten. (…)

86. Wir müssen die Häufigkeit von Kriegen und das Kriegsrisiko weiter verringern. Zu diesem Zweck gilt es, sowohl die Wichtigkeit der Entwicklung zu betonen, wie in Abschnitt II beschrieben, als auch die Instrumente zu stärken, mit denen die militärische und zivile Unterstützung geleistet wird, die für die Prävention und Beendigung von Kriegen und für die Festigung eines dauerhaften Friedens notwendig ist. Investitionen in Prävention, Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung können Millionen

Menschenleben retten. Wären in den frühen neunziger Jahren nur zwei Friedensabkommen – das Abkommen von Bicesse in Angola und die Friedensabkommen von Arusha in Ruanda – erfolgreich durchgeführt worden, so hätten wir den Tod von beinahe drei Millionen Menschen verhindern können

B. Verhütung von katastrophalem Terrorismus

C. Nukleare, biologische und chemische Waffen

D. Verringerung des Kriegsrisikos und der Häufung von Kriegen

106. Keine Aufgabe ist für die Vereinten Nationen von grundlegenderer Bedeutung als die Verhütung und Beilegung tödlicher Konflikte. Insbesondere die Prävention muss im Mit-telpunkt aller unserer Anstrengungen stehen, vom Kampf gegen die Armut und der Förde-rung einer nachhaltigen Entwicklung über den Ausbau der nationalen Kapazitäten für die Konfliktbewältigung, die Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Eindämmung des Zustroms von Kleinwaffen und leichten Waffen bis hin zur Leitung von operativen Präventionsmaßnahmen, wie beispielsweise der Leistung Guter Dienste, der Entsendung von Missionen des Sicherheitsrats und vorbeugenden Einsätzen.

107. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Vereinten Nationen über die geeignete Struktur und ausreichende Ressourcen zur Wahrnehmung dieser unverzichtbaren Aufgaben verfügen.

Vermittlung

108. Zwar ist der Beweis nicht leicht zu führen, doch haben die Vereinten Nationen mit ziemlicher Sicherheit viele Kriege verhindert, indem sie durch den Einsatz der "Guten Dienste" des Generalsekretärs halfen, Konflikte auf friedlichem Wege beizulegen. In den vergangenen 15 Jahren wurden außerdem mehr Bürgerkriege durch Vermittlung beendet als in den zwei Jahrhunderten zuvor, was hauptsächlich darauf zurückzuführen war, dass die Vereinten Nationen die Führung übernahmen, Möglichkeiten für Verhandlungen boten, für die strategische Koordinierung sorgten und die Ressourcen zur Durchführung von Friedensabkommen bereitstellten. Wir könnten jedoch ohne Zweifel noch viel mehr Menschenleben retten, wenn wir über entsprechende Kapazitäten und das nötige Personal verfügten. Ich fordere die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Generalsekretär für seine Guten Dienste zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Sanktionen

109. Sanktionen sind ein unverzichtbares Mittel, über das der Sicherheitsrat verfügt, um Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit präventiv entgegenzutreten. Sie stellen den notwendigen Mittelweg zwischen einem echten Krieg und bloßen Worten dar. In manchen Fällen können Sanktionen zum Abschluss von Vereinbarungen beitragen. In anderen können sie gemeinsam mit militärischem Druck eingesetzt werden, um Rebellengruppen oder Staaten, die in flagranter Weise gegen die Resolutionen des Sicherheitsrats verstoßen, zu schwächen und zu isolieren.

110. Der Einsatz von finanziellen und diplomatischen, Waffen-, Flugverkehrs-, Reise- und Rohstoffsanktionen gegen die kriegführenden Parteien und insbesondere diejenigen Ein-zelpersonen, die am unmittelbarsten für verwerfliche Politiken verantwortlich sind, wird auch in Zukunft ein entscheidender Bestandteil des Instrumentariums der Vereinten Nationen sein.

Alle Sanktionen des Sicherheitsrats sollten wirksam durchgeführt und durchgesetzt werden, indem die Kapazität der Staaten zur Durchführung von Sanktionen gestärkt, mit genügend Ressourcen ausgestattete Überwachungsmechanismen eingerichtet und die humanitären Folgen gemildert werden.

Angesichts des schwierigen Umfelds, in dem Sanktionen oftmals eingesetzt werden, und angesichts der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen müssen künftige Sanktionsregime außerdem sorgfältig strukturiert werden, um das Leid, das unschuldigen Dritten – namentlich der Zivilbevölkerung der Zielstaaten – zugefügt wird, möglichst gering zu halten und die Integrität der beteiligten Programme und Institutionen zu schützen.

Friedenssicherung

111. Durch die Entsendung von Friedenssicherungskräften haben die Vereinten Nationen über die Jahrzehnte hinweg einen großen Beitrag zur Stabilisierung von Konfliktzonen geleistet, und etwa in den letzten 15 Jahren auch dazu, Ländern in der Konfliktfolgezeit beizustehen. Seit der Herausgabe des Berichts der Sachverständigengruppe für die Friedensmissionen der Vereinten Nationen (A/55/305-S/2000/809, Anlage), durch den wichtige Reformen im Management unserer Friedenssicherungseinsätze veranlasst wurden, hat das wiederhergestellte Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Friedenssicherung der Vereinten Nationen zu einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage geführt, sodass die Vereinten Nationen jetzt mehr Missionen als je zuvor im Feld unterhalten. Der Großteil dieser Missionen befindet sich in Afrika, einem Kontinent, für den – wie ich leider nicht umhin kann festzustellen – die entwickelten Länder immer weniger bereit sind, Truppen zu stellen. Aus diesem Grund sind unsere Kapazitäten bis aufs Äußerste beansprucht.

112. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, mehr zu tun, um sicherzustellen, dass die Vereinten Nationen über wirksame Friedenssicherungskapazitäten verfügen, die den an sie gestellten Anforderungen entsprechen. Ich fordere sie insbesondere nachdrücklich auf, durch die Schaffung von strategischen Reserven, die im Rahmen von Vereinbarungen der Vereinten Nationen rasch verlegbar sind, unsere Optionen für die Entsendung von Einsätzen zu verbessern. Der Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen sollte nicht im Wettstreit mit den bewundernswerten Anstrengungen stehen, die derzeit von vielen Regionalorganisationen unternommen werden, sondern sollte vielmehr in Zusammenarbeit mit diesen erfolgen. Beispielsweise bilden die Beschlüsse der Europäischen Union, verfügungsbereite Einsatzgruppen einzurichten, und der Afrikanischen Union, afrikanische Reservekapazitäten zu schaffen, eine äußerst wertvolle Ergänzung unserer eigenen Anstrengungen. In der Tat halte ich nunmehr die Zeit für gekommen, einen entschlossenen Schritt nach vorne zu tun und ein ineinandergreifendes System von Friedenssicherungskapazitäten einzurichten, das es den Vereinten Nationen ermöglichen wird, mit den zuständigen Regionalorganisationen im Rahmen verlässlicher und berechenbarer Partnerschaften zusammenzuarbeiten.

113. Da die Rechtsstaatlichkeit ein wesentlicher Bestandteil eines dauerhaften Friedens ist, haben die Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungskräfte der Vereinten Nationen die feierliche Verantwortung, selbst die Gesetze einzuhalten und insbesondere die Rechte der Menschen zu achten, denen zu helfen ihr Auftrag ist. Angesichts der jüngst erhobenen Anschuldigungen gegen Verwaltungspersonal und Friedenssicherungskräfte der Vereinten Nationen wegen angeblicher Verfehlungen sollte das System der Vereinten Nationen sein Bekenntnis zur Achtung, Einhaltung und Umsetzung des Völkerrechts, der grundlegenden Menschenrechte und der grundlegenden Normen eines ordnungsgemäßen Verfahrens bekräftigen. Ich werde mich dafür einsetzen, die internen Kapazitäten der Vereinten Nationen zur Wahrnehmung der Aufsicht über Friedenssicherungseinsätze zu stärken, und ich erinnere die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtung, alle Angehörigen ihrer nationalen Kontingente, die in den Staaten, in die sie entsandt wurden, Straftaten begehen, strafrechtlich zu verfolgen.

Ich bin insbesondere über Fälle bestürzt, in denen Friedenssicherungskräfte der Vereinten Nationen Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personen sexuell ausgebeutet haben sollen, und habe für solche Straftaten eine Politik der Nulltoleranz verfügt, die für das gesamte an Operationen der Vereinten Nationen beteiligte Personal gilt. Ich lege den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, bei ihren nationalen Kontingenten dasselbe zu tun.

Friedenskonsolidierung

114. Es ist eine traurige Tatsache, dass unsere Erfolgsbilanz bei der Vermittlung und Durchführung von Friedensabkommen durch einige verheerende Fehlschläge getrübt wird. In der Tat ereigneten sich mehrere der gewalttätigsten und tragischsten Episoden der 1990er Jahre nach der Aushandlung von Friedensabkommen – beispielsweise 1993 in Angola und 1994 in Ruanda. Etwa die Hälfte aller Länder, die gerade Kriege überwunden haben, gleiten binnen fünf Jahren wieder in die Gewalt ab. Diese Tatsachen sprechen eine klare Sprache: wenn wir Konflikte verhüten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass Friedensabkommen auf dauerhafte und nachhaltige Weise durchgeführt werden. Doch genau dort klafft bei den institutionellen Mechanismen der Vereinten Nationen eine gewaltige Lücke: Kein Teil des Systems der Vereinten Nationen befasst sich auf wirksame Weise mit der Herausforderung, Ländern beim Übergang vom Krieg zu dauerhaftem Frieden behilflich zu sein. Daher schlage ich den Mitgliedstaaten vor, zu diesem Zweck eine zwischenstaatliche Kommission für Friedenskonsolidierung sowie innerhalb des VN-Sekretariats ein Büro zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung zu schaffen.

115. Eine Kommission für Friedenskonsolidierung könnte die folgenden Aufgaben wahr-nehmen: Sie könnte unmittelbar nach einem Krieg die Planung der Vereinten Nationen für einen dauerhaften Wiederaufbau verbessern und sich dabei insbesondere auf frühzeitige Anstrengungen zur Schaffung der notwendigen Institutionen konzentrieren; sie könnte dabei behilflich sein, eine berechenbare Finanzierung für rasche Wiederaufbaumaßnahmen sicherzustellen, indem sie unter anderem einen Überblick über die vorhandenen Finanzie-rungsmöglichkeiten durch Pflicht- und freiwillige Beiträge und durch ständige Finanzie-rungsmechanismen zusammenstellt; sie könnte die Koordinierung der Vielzahl von Aktivi-täten der Fonds, Programme und Einrichtungen der VN in der Konfliktfolgezeit verbessern; sie könnte ein Forum schaffen, in dem die Vereinten Nationen, die großen bilateralen Geber, die truppenstellenden Länder, die maßgeblichen regionalen Akteure und Organisationen, die internationalen Finanzinstitutionen und die Regierung oder Übergangsregierung des betreffenden Landes Informationen über ihre jeweiligen Wiederaufbaustrategien in der Konfliktfolgezeit austauschen können, um größere Kohärenz zu erzielen; sie könnte in re-gelmäßigen Abständen die Fortschritte bei der Verwirklichung der mittelfristigen Wieder-aufbauziele überprüfen, und sie könnte dafür sorgen, dass dem Wiederaufbau nach Konflikten länger politische Aufmerksamkeit gewidmet wird. Meiner Ansicht nach sollte ein solches Organ keine Frühwarn- oder Überwachungsfunktionen wahrnehmen, doch wäre es von Nutzen, wenn die Mitgliedstaaten jederzeit den Rat der Kommission für Friedenskonsolidierung heranziehen und Hilfe aus einem ständigen Fonds für Friedenskonsolidierung beantragen könnten, um ihre innerstaatlichen Institutionen zur Konfliktminderung auszubauen, namentlich durch die Stärkung der rechtsstaatlichen Institutionen. (Nr. 116-117)

118. Die Beteiligung der internationalen Finanzinstitutionen ist von ausschlaggebender Bedeutung. Ich habe Gespräche mit ihnen aufgenommen, um festzustellen, wie sie unter gebührender Berücksichtigung ihres Mandats und ihrer Satzung am besten einbezogen

Kleinwaffen, leichte Waffen und Landminen

120. Von der Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen geht nach wie vor eine schwerwiegende Bedrohung des Friedens, der Stabilität und der nachhaltigen Entwicklung aus. Seit der Verabschiedung des Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten im Jahr 2001 ist das Bewusstsein für das Problem gestiegen, und verschiedene Initiativen zu seiner Bewältigung wurden eingeleitet. Wir müssen jetzt wirkli-che Fortschritte erzielen, indem wir sicherstellen, dass Waffenembargos besser durchgesetzt werden, indem wir Programme für die Entwaffnung ehemaliger Kombattanten stärken und indem wir ein rechtsverbindliches internationales Übereinkommen zur Regelung der Kennzeichnung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen und ein entsprechendes Übereinkommen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung unerlaubter Waffenvermittlungsgeschäfte aushandeln. Ich fordere die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich spätestens bei der Überprüfungskonferenz des Aktionsprogramms im kommenden Jahr auf ein Übereinkommen zur Regelung der Kennzeichnung und Rückverfolgung zu einigen und die Verhandlungen über ein Übereinkommen über unerlaubte Waffenvermittlungsgeschäfte zu beschleunigen. (…)

E. Anwendung von Gewalt

122. Schließlich muss ein wesentlicher Teil des Konsenses, nach dem wir streben, in einer Einigung darüber bestehen, wann und wie Gewalt angewandt werden kann, um den Welt-frieden und die internationale Sicherheit zu verteidigen. In den letzten Jahren hat diese Frage zu einer tiefen Spaltung der Mitgliedstaaten geführt. Sie waren uneins darüber, ob Staaten das Recht haben, militärische Gewalt präemptiv anzuwenden, um sich gegen unmittelbar drohende Gefahren zu verteidigen; ob sie das Recht haben, sie präventiv einzusetzen, um sich gegen latente oder nicht unmittelbar drohende Gefahren zu verteidigen, und ob sie das Recht – oder vielleicht die Pflicht – haben, sie schützend anzuwenden, um die Bürger von Drittstaaten vor Völkermord oder ähnlichen Verbrechen zu retten.

123. Über diese Fragen muss eine Einigung herbeigeführt werden, wenn die Vereinten Nationen – wie ursprünglich gedacht war – ein Forum für die Beilegung von Meinungsver-schiedenheiten und nicht nur eine Bühne für das Ausagieren von Differenzen sein sollen.

Dennoch bin ich der Meinung, dass die Charta der Vereinten Nationen in ihrer jetzigen

Fassung eine gute Grundlage für die notwendige Verständigung bietet.

124. Unmittelbar drohende Gefahren sind durch Artikel 51 vollständig abgedeckt, der das naturgegebene Recht souveräner Staaten zur Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs gewährleistet. Juristen erkennen schon lange an, dass dies sowohl einen unmittelbar drohenden als auch einen bereits erfolgten Angriff umfasst.

125. Wenn es sich nicht um eine unmittelbar drohende Gefahr, sondern um eine latente Bedrohung handelt, überträgt die Charta dem Sicherheitsrat die volle Autorität für die An-wendung militärischer Gewalt, auch präventiv, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Was Völkermord, ethnische Säuberungen und andere derartige Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrifft, sind diese nicht auch Bedrohungen des Welt-friedens und der internationalen Sicherheit, bei denen sich die Menschheit um Schutz an den Sicherheitsrat wenden können sollte?

126. Es geht nicht darum, Alternativen zum Sicherheitsrat als Quelle der Autorität zu finden, sondern darum, seine Arbeitsweise zu verbessern. Wenn der Rat erwägt, die Anwendung militärischer Gewalt zu genehmigen oder zu billigen, sollte er zu einer gemeinsamen Auffassung darüber gelangen, wie der Ernst der Bedrohung einzustufen ist, ob die vorgeschlagene Militäraktion einem redlichen Motiv dient, ob ein plausibler Grund zu der Annahme besteht, dass andere Mittel als die Anwendung von Gewalt der Bedrohung möglicherweise Einhalt gebieten könnten, ob die militärische Option der vorliegenden Bedrohung angemessen ist und ob eine realistische Aussicht auf Erfolg besteht. Falls sich der Rat verpflichten sollte, Militäraktionen anhand dieser Kriterien zu begründen, so würde dies die Transparenz seiner Beratungen erhöhen und dazu beitragen, dass seine Beschlüsse so-wohl von den Regierungen als auch von der Weltöffentlichkeit eher respektiert werden.

Daher empfehle ich dem Sicherheitsrat, eine Resolution zu verabschieden, in der diese Grundsätze festgeschrieben werden und in der er seine Absicht kundtut, sich von ihnen leiten zu lassen, wenn er Beschlüsse über die Genehmigung oder Mandatierung der Anwendung von Gewalt trifft.

IV. Freiheit, in Würde leben

(…)

A. Herrschaft des Rechts (Nr. 133-139)

B. Menschenrechte (Nr. 140-147)

C. Demokratie (Nr. 148-152)

V. Stärkung der Vereinten Nationen (Nr. 153-219)

(4) 1998, 16. Oktober

Kosovo-Konflikt, Androhung von Luftangriffen: Persönliche Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO von Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/13/13248.pdf :

„(…) Heute hat der Bundestag erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über die Beteiligung der Bundeswehr an einem ausdrücklichen Kampfeinsatz abzustimmen. Das Gewicht der heutigen Entscheidung wird kaum dadurch gemindert, dass die Luftangriffe der NATO wegen des bisherigen Einlenkens des jugoslawischen Präsidenten und der in Aussicht stehenden OSZE-Überwachungsmission weniger wahrscheinlich geworden sind.

Hauptverantwortlicher für diese äußerste Zuspitzung des Kosovo-Konfliktes ist der jugoslawische Präsident und Hauptkriegsverbrecher Milosevic mit seiner bis zum Krieg eskalierenden jahrelangen Unterdrückungspolitik gegenüber der albanischen Bevölkerungsmehrheit und seiner völligen Taubheit gegenüber den Appellen der internationalen Gemeinschaft. Mitverantwortlich ist aber auch diese internationale Gemeinschaft selbst, die gegenüber dem Kosovo-Konflikt über Jahre eine deklamatorische, uneinheitliche und konzeptionslose Politik betrieb, den bewundernswerten gewaltfreien Widerstand der Kosovo-Albaner im Stich ließ und damit den Befürwortern eines bewaffneten nationalen „Befreiungskampfes" Auftrieb verlieh. Frühzeitige und hartnäckige Initiativen unserer Fraktion - und vor allem unseres Kollegen Gerd Poppe - zur Lösung des Kosovo-Konflikts fanden bei der herrschenden Politik nicht das notwendige Gehör; Menschenrechtsaktivisten, zum Beispiel das Balkan Peace Team, blieben ohne jede offizielle Förderung. Exemplarisch für die auch in diesem Hause vorherrschende Ignoranz gegen-über dem Pulverfass Kosovo war die Bundestagsdebatte zum Kosovo, die in die Abendstunden des 7. Mai 1998 abgedrängt wurde, während das für den Wahlkampf so „wichtige" Bekenntnisthema Bundeswehrgelöbnis in Frankfurt/Oder das Bundestagsplenum am folgenden Morgen zu bester Medienzeit beschäftigte.

Auch als die serbischen „Sicherheitskräfte" den Kampf gegen die UCK zum Krieg gegen die kosovo-albanische Zivilbevölkerung ausgeweitet hatten, blieben die beschlossenen Sanktionen der westlichen Staaten gegenüber Jugoslawien halbherzig und deshalb unglaubwürdig.

Zuletzt schilderte UN-Generalsekretär Kofi Annan in seinem Bericht Anfang Oktober eindeutig die Lage der in die Wälder geflohenen Zivilbevölkerung. Da Hilfsorganisationen zu ihnen keinen ungehinderten Zugang hätten, drohe mit dem kommenden Winter für Zehntausende von Menschen eine humanitäre Katastrophe. Die maßgeblichen westlichen Mächte schlossen von vornherein eine große von den UN geführte internationale Polizeiaktion aus und fixierten sich einzig auf die Planung eines Militäreinsatzes der NATO. Dieser wurde damit angesichts des näher rückenden Winters und der bisherigen Starrheit des jugoslawischen Präsidenten zur einzigen und alternativlosen Option, um die humanitäre Katastrophe abzuwenden und den Forderungen der Resolution 1199 des UN-Sicherheitsrates zum Durchbruch zu verhelfen. Zugleich war aber die Option von NATO-Luftschlägen mit einem enormen Eskalationsrisiko behaftet. Niemand wusste, was geschehen wäre, wenn die Luftangriffe nicht das gewollte politische Einlenken, sondern eine Verhärtung der serbischen Haltung gebracht und der UCK Auftrieb verschafft hätten. Die Androhung massiver militärischer Gewalt war - wieder einmal - Resultat einer gescheiterten, weil vernachlässigten Krisenprävention und hochriskant. Dass sie nach Ankündigung der vollen deutschen Beteiligung offenbar gewirkt und den serbischen Präsidenten im letzten Moment zum Einlenken gebracht hat, kann alle nur mit Erleichterung erfüllen.

Der von der OSZE zu kontrollierende Abzug der serbischen Sicherheitskräfte ist die Grundvoraussetzung, die drohende humanitäre Katastrophe abzuwenden, die Menschenrechte im Kosovo wiederherzustellen und eine friedliche Konfliktlösung anbahnen zu können. Nach aller ernüchternden Erfahrung ist aber weiterer Druck auf Milosevic unverzichtbar, um ihn verhandlungs- und kompromissbereit zu halten.

Zugleich können wir nicht hinnehmen, dass die Androhung der NATO-Luftangriffe ohne ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates erfolgte. Dies steht im Widerspruch zum Völkerrecht und beeinträchtigt das Gewaltmonopol der UN. Die Selbstmandatierung der NATO schwächt massiv die Autorität der UN und schafft für die künftige internationale Ordnung einen gefährlichen Präzedenzfall. Er leistet der Wiederauferstehung eines internationalen Rechts der Stärkeren Vorschub. Der unmandatierte Militäreinsatz der NATO wird dadurch noch gefährlicher, dass seine Hauptbetreiber ihn keineswegs als absoluten Ausnahmefall verstehen, sondern als einen bedeutenden Schritt bei dem Bestreben, die NATO bei der Verteidigung vitaler Interessen jenseits der Bündnisverteidigung unabhängiger von einer UN- Mandatierung zu machen. Wie anders sind Äußerungen des bisherigen Verteidigungsministers Rühe und anderer CDU-Vertreter zu verstehen, ein UN- Mandat sei ein Ideal und „Königsweg" (also nicht der Alltag), und die NATO könne sich bei ihren Auf-

gaben der Krisenbewältigung nicht von einem russischen Veto abhängig machen? Der Widerspruch des unmandatierten Militäreinsatzes der NATO zum geltenden Völkerrecht lässt sich nicht kleinreden und kaschieren. Auf der anderen Seite ist es überzogen und verkürzt, ihn als „völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskrieg" zu bezeichnen und damit auf eine Stufe zu stellen zum Beispiel mit dem deutschen Überfall auf Polen. Dass das Primärziel der NATO-Drohung eindeutig humanitär ist, dass es um die Durchsetzung der Sicherheitsratsresolution 1199 als Voraussetzung eines Friedensprozesses im Kosovo geht, kann nicht einfach beiseite gewischt werden.

Wir stehen heute in dem Dilemma zwischen aktueller humanitärer Herausforderung und der für den Weltfrieden elementaren Verpflichtung auf das Völkerrecht. Dieser Konflikt ist nicht lösbar. Deshalb stimmen wir mit Enthaltung. (…)


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Tagebuch