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Menschenrechte + Bericht von Winfried Nachtwei
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KSK: Amputierter Abschlussbericht - Klare rechtliche Regel für Auslandseinsätze und eine bessere parlamentarische Kontrolle

Veröffentlicht von: Webmaster am 18. September 2008 21:07:52 +01:00 (73040 Aufrufe)
Nachdem Murat Kurnaz Vorwürfe erhoben hatte, er sei während seiner Inhaftierung in Kandahar, Afghanistan und vor seiner Verschleppung nach Guantánamo durch deutsche Bundeswehrsoldaten misshandelt worden, konstituierte sich Ende 2006 der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss, um diese Vorgänge aufzuklären. Damit ergab sich zugleich die Möglichkeit, fünf Jahre nach dem Einsatz des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) die Geheimhaltung über diesen ersten Spezialeinsatz der Bundeswehr im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) ein wenig zu lüften und die 2002 völlig fehlende parlamentarische Kontrolle nachzuholen.

Dabei hat die Bundesregierung die parlamentarische Überprüfung nicht gerade erleichtert. Bis zum Schluss blieb der Eindruck, dass dem Ausschuss wesentliche Dokumente vorenthalten werden sollten. Außerdem gab es erhebliche Eingriffe seitens der Bundesregierung in den parlamentarischen Abschlussbericht, denen die Koalitionsfraktionen sich gebeugt haben. In den Zeitraum des Untersuchungsausschusses fiel auch das Bekanntwerden des massiven Verlusts von einschlägigen Daten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ZNBw), der die Medien Ende Juni/Anfang Juli 2007 stark beschäftigte. Schließlich entstand auch der Eindruck, dass die Aussagen von Zeugen aus dem Bereich des KSK zumindest teilweise abgestimmt waren.

Obwohl es dem Untersuchungsausschuss nicht gelungen ist, abschließend zu klären, ob die von Murat Kurnaz erhobenen Vorwürfe gegen Angehörige des KSK insgesamt zutreffend sind, spricht vieles dafür, dass sich der Vorfall so abgespielt hat, wie Kurnaz ihn aus der Erinnerung geschildert hat. Zumindest besteht kein Zweifel an der verbalen Ansprache von Kurnaz durch Kommandosoldaten (in dem Sinne: "Du bist wohl auf die falsche Seite geraten") im US-Gefangenenlager in Kandahar.

Erhebliche Zweifel ergeben sich für uns jedoch hinsichtlich des konkreten Einsatzes der Bundeswehr: Warum beteiligten sich deutsche Soldaten an der Bewachung des Internierungslagers der US-Amerikaner? Schlimmer noch: Deutsche Soldaten haben an der "Aufnahme" von Gefangenen in dieses Lager mitgewirkt. Von Misshandlungen durch US-Militärs in diesem Zusammenhang wollen sie mehrheitlich nichts bemerkt haben. Für uns steht fest: Die Gefangenenbewachung unter diesen Rahmenbedingungen gehörte nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr. Bei dieser Sachlage verwundert es dann auch nicht, dass sich die militärischen Führer vor Ort in Kandahar und im Einsatzführungskommando in Potsdam in ihren Aussagen vor dem Ausschuss heftig widersprachen, wer den "Bewachungsauftrag" erteilt hat.

Über den Einsatz in Kandahar Anfang 2002 hat der Untersuchungsausschuss einige bemerkenswerte Erkenntnisse erbracht. Mangels eigener Lufttransportkapazität waren die deutschen Soldaten hinsichtlich Transport und Versorgung völlig von den US-Amerikanern abhängig, unter deren Kommando sie auch eingegliedert waren. Die Lebensbedingungen waren strapaziös; es kam nur zu wenigen Aufklärungs- und Durchsuchungseinsätzen. Führend waren die deutschen Soldaten aber bei der Beschaffung und dem Konsum von Alkohol: Was nicht selbst getrunken wurde (und es wurde heftig getrunken) konnte man bei den Streitkräften anderer Nationen etwa gegen Ausrüstungsgegenstände und warme Kleidung eintauschen. Dennoch war die Stimmung im Lager schlecht. Es gab Spannungen innerhalb des Kontingents der Spezialkräfte und mit den Vertretern der verschiedenen deutschen Nachrichtendienste vor Ort, deren Zusammenarbeit auch nicht reibungslos verlief.

Erschreckend war für uns die fehlende Klarheit über die Rechtsgrundlagen des Einsatzes. Im Verlauf der Untersuchungen wurde zunehmend deutlicher, dass es auf allen Ebenen, einschließlich der politisch Verantwortlichen, erhebliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung der menschen- und völkerrechtlichen Grenzen und Bindungen des OEF-Einsatzes in Afghanistan gab. Was soll mit festgenommenen Personen geschehen? Ist eine Übergabe dieser Personen an andere Institutionen zulässig? Fragen, die bis heute nicht geklärt sind und sich auch beim andauernden ISAF-Einsatz stellen.

Das Bundestagsmandat für den OEF-Einsatz hätte es den deutschen Soldaten erlaubt, Personen festzunehmen und festzuhalten – das wollte man jedoch nicht. Insoweit bestand Einigkeit bei der militärischen Führung und den politisch Verantwortlichen. Die Übergabe an andere Stellen (bspw. US-Amerikaner) sah das Mandat jedoch nicht vor. Insoweit bestand heillose Uneinigkeit. Versuche der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien (Verteidigung, Auswärtiges Amt, Justiz) verliefen im Sande. Selbst innerhalb des Verteidigungsministeriums gab es konträre Auffassungen, die in sich widersprechenden Rechtsgutachten Niederschlag fanden.

Die Bestimmung des zulässigen Vorgehens im Einzelfall setzt vor dem Einsatz Klarheit über die geltenden rechtlichen Grundsätze voraus. Gelten die Garantien des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder die Regelungen des humanitären Völkerrechts? Findet der Einsatz im Rahmen eines bewaffneten Konflikts statt? Die Bezeichnung "bewaffneter Kampf gegen Straftäter" vernebelt dabei die rechtlichen Grundlagen. Wir haben daher die Bundesregierung in einem Antrag (Drucksache 16/8402) aufgefordert, endlich die rechtlichen Grundlagen zu klären und zu benennen.

Es muss absolut klar sein: Jegliche deutsche Unterstützungsleistungen (auch unterhalb der direkten Übergabe selbst ergriffener Verdächtiger) begründen im Falle von Verstößen gegen die Menschenrechte eine Mitverantwortung. Dies gilt auch für die Mitwirkung bei der Aufnahme und Bewachung von Gefangenen. Deutsche staatliche Gewalt darf keine Beihilfe zur Folter oder unrechtmäßiger Inhaftierung leisten.

Und noch etwas wurde durch den Untersuchungsausschuss erneut sehr deutlich: Der Schleier der Totalgeheimhaltung über derartigen Operationen muss gelüftet werden. Fakt war: Nicht einmal die Tatsache des Einsatzes des KSK wurde seitens der Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit bestätig. Die vollständige Geheimhaltung führte zugleich zu einer Entmündigung des Parlaments. Denn in der Praxis wurden alle Operationen, an denen das KSK beteiligt war, als geheimhaltungsbedürftig eingestuft. Neben klaren rechtlichen Regelungen sind eine erweiterte Berichtspflicht der Regierung und eine verbesserte, d.h. direkte parlamentarische Kontrolle daher absolut geboten.

Hin weis:  Die Bewertung des Abschlussberichts findet sich hier (PDF-Datei).


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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