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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Fortsetzung Maikovskis-Prozess: Der Fall Audrini; Maikovskis in den USA; Chronologie  (II)</title>
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    <span class="xar-mod-title">Erinnerungsarbeit + Bericht von Winfried Nachtwei</span>

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        <h1>
            Fortsetzung Maikovskis-Prozess: Der Fall Audrini; Maikovskis in den USA; Chronologie  (II)         </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 7. März 2014 00:45:16 +02:00 (37263 Aufrufe)            </div>
            <div></div>
            <div>    <p><strong>III Der Fall Audrini</strong></p>
<p>Laut Anklageschrift der Zentralstelle Dortmund vom 1. August 1989 lief die Vernichtung des zw&ouml;lf Kilometer n&ouml;rdlich von Rezekne liegenden Weilers Audrini und seiner Einwohner folgenderma&szlig;en ab:</p>
<p>Am 18. Dezember 1941 wurde der lettische Polizist Ludborsch, der der Gemeindepolizei von Makaschen angeh&ouml;rte und damit dem Angeschuldigten als Leiter des 2. Polizeireviers unterstellt war, in Audrini erschossen, &bdquo;nachdem er im Hause der Bewohnerin Gluschnewa dort versteckte Rotarmisten beim Waffenreinigen &uuml;berrascht hatte und diese festnehmen wollte. (...) Bei der in der Weihnachtswoche durchgef&uuml;hrten Fahndung nach den Rotarmisten kam es zu blutigen Zusammenst&ouml;&szlig;en mit den Partisanen, wobei drei weitere lettische Polizisten (...) erschossen worden sind. An dieser Fahndung haben neben deutschen Kr&auml;ften u.a. auch Angeh&ouml;rige des 2. Polizeireviers unter F&uuml;hrung des Angeschuldigten teilgenommen. Frau Gluschnewa, in deren Haus die Rotarmisten von Ludborsch &uuml;berrascht worden waren, wurde in Gegenwart des Angeschuldigten festgenommen. Bei der Aktion konnten keine Rotarmisten oder Partisanen get&ouml;tet oder gefangengenommen werden. (...) Wie sich aus der Ereignismeldung UdSSR Nr. 163, S. 7 ergibt (...), ordnete der Vertreter des KdS Lettland, Dr. Strauch +(d. h. verstorben, Anm. d. V.), im Einvernehmen mit dem BdS-Ostland als Vergeltung f&uuml;r die Ereignisse in Audrini an:</p>
<p>Das Dorf Audrini abzubrennen und s&auml;mtliche beteiligten Bewohner zu erschie&szlig;en.</p>
<p>Welche Rolle der Angeschuldigte und sein Vorgesetzter, der Polizeichef Eichelis (+), bei dieser Anordnung gespielt haben, ist nicht hinreichend sicher aufzukl&auml;ren. (...) In Befolgung der Anordnung Strauchs wurden s&auml;mtliche Einwohner des Dorfes Audrini, und zwar 61 M&auml;nner, 88 Frauen und 51 Kinder, von Angeh&ouml;rigen des 1. und 2. Polizeireviers unter Beteiligung des Beschuldigten festgenommen und nach Rositten &uuml;berf&uuml;hrt und dort im Gef&auml;ngnis und in dem Arresthaus untergebracht. Die Ortschaft Audrini wurde vollst&auml;ndig niedergebrannt. (...)</p>
<p>Am 4. Januar 1942 wurden auf Befehl des Leiters der KdS-Au&szlig;enstelle D&uuml;naburg, des Zeugen Tabbert, die Erschie&szlig;ung von 30 Einwohnern von Audrini durchgef&uuml;hrt (...). Die angeordnete Vergeltungsma&szlig;nahme, 30 m&auml;nnliche Einwohner von Audrini &ouml;ffentlich auf dem Marktplatz in Rositten zu erschie&szlig;en, war in den im Gebiet Lettgallens erscheinenden Tageszeitungen ver&ouml;ffentlicht und durch Aushang von 6.000 Plakaten in s&auml;mtlichen D&ouml;rfern Lettgallens bekanntgegeben worden (...). Vor der Exekution hatte Eichelis die anwesenden Zuschauer vor Partisanent&auml;tigkeit gewarnt.</p>
<p>Anschlie&szlig;end wurden durch das aus Angeh&ouml;rigen des 4. Polizeireviers bestehende Exekutionskommando unter Leitung des Revierleiters Puntilis (+) und seines Stellvertreters Drosdowskis (nicht zu ermitteln) 30 Opfer in 3 Gruppen zu je 10 Personen erschossen. Die Anwesenheit des Angeschuldigten bei der Exekution kann (...) nicht festgestellt werden. (...)</p>
<p>Bereits am Vortage, am Abend des 3. Januar 1942, sind die &uuml;brigen 170 Einwohner der Ortschaft Audrini, M&auml;nner, Frauen und Kinder, in den Antschupanbergen erschossen worden.</p>
<p>Im Verlaufe dieses Tages war ein aus mehreren H&auml;ftlingen des Gef&auml;ngnisses in Rositten bestehendes Kommando unter dem Befehl eines Aufsehers (...) in die Antschupanberge ausger&uuml;ckt, um dort ein Massengrab auszuheben. (...) Im Verlaufe des Nachmittags wurden die in dem Gef&auml;ngnis in Rezekne und in dem Arresthaus untergebrachten Einwohner von Audrini in dem Hof des Gef&auml;ngnisses unter Bewachung durch Angeh&ouml;rige des 1. und 2. Polizeirevieres auf einen Lkw verladen. Wie von den Zeugen (...) berichtet worden ist, weinten die Frauen und Kinder; sie mussten zum Teil auch von den Polizeibeamten mit Gewalt auf die Lkw's verladen werden. (...) Am Erschie&szlig;ungsort fand sich in den sp&auml;ten Nachmittagsstunden auch das Erschie&szlig;ungskommando ein, welches aus Angeh&ouml;rigen des 4. (Malta-) Polizeireviers unter F&uuml;hrung des stellvertretenden Reviervorstehers Drosdowski bestand. Die Angeh&ouml;rigen dieses Polizeireviers, welches bevorzugt zu der Durchf&uuml;hrung von Massenerschie&szlig;ungen herangezogen worden sind, sind auch f&uuml;r diese Erschie&szlig;ung bestimmt worden, nachdem der Angeschuldigte selbst zuvor vergeblich versucht hatte, unter den Angeh&ouml;rigen seines 2. Polizeireviers Freiwillige f&uuml;r das Erschie&szlig;ungskommando zu finden. (...) Die Angeh&ouml;rigen des 2. Reviers wurden daraufhin von dem Angeschuldigten am Tattage zur Bewachung und Absperrung des Erschie&szlig;ungsgel&auml;ndes eingeteilt (...).</p>
<p>Nachdem die Opfer an den Erschie&szlig;ungsort gebracht worden waren, erschienen dort auch Eichelis und der Angeschuldigte selbst. Eichelis und der Angeschuldigte inspizierten das ausgehobene Massengrab. Sie r&uuml;gten hierbei das Kommando, weil die Arbeit nach ihrer Ansicht nicht z&uuml;gig genug durchgef&uuml;hrt worden war. (...) Die Exekution wurde dann am Abend im Scheinwerferlicht des Lastkraftwagens und von Personenwagen durchgef&uuml;hrt, und zwar in der Weise, dass die Opfer in Gruppen zu jeweils etwa 5-6 Personen an das Massengrab herangef&uuml;hrt wurden und dann von den zum Erschie&szlig;ungskommando bestimmten Sch&uuml;tzen erschossen worden sind. (...) Die Opfer mussten sich bis auf die Unterw&auml;sche entkleiden. (...) Die &uuml;brigen Bewohner standen in unmittelbarer N&auml;he und mussten mit ansehen, wie ihre Mitbewohner erschossen wurden, bevor sie selbst das gleiche Schicksal erlitten. Einige der Opfer, insbesondere Kinder, weinten. (...) Die Angaben &uuml;ber die Dauer der Erschie&szlig;ung schwanken zwischen 20 und 90 Minuten. Auf jeden Fall hat die Erschie&szlig;ung l&auml;ngere Zeit gedauert. (...)</p>
<p>Das Gef&auml;ngniskommando begab sich am folgenden Tag erneut zu dem Erschie&szlig;ungsort, um das Massengrab zu schlie&szlig;en. Hierbei wurde (...) unter den Opfern noch eine lebende Frau entdeckt, die von einem der das Kommando beglei&shy;tenden Gef&auml;ngnisaufseher erschossen wurde.</p>
<p>&Uuml;ber die Durchf&uuml;hrung der Erschie&szlig;ung berichtete der Angeschuldigte mit Schreiben vom 9. Februar 1942 an den Vizestaatsanwalt des Kreisgerichts in D&uuml;naburg. Der Angeschuldigte schrieb:</p>
<p>Am 22. Dezember vorigen Jahres wurden auf Anordnung des Kreiskommissars in D&uuml;naburg alle Einwohner des Dorfes Audrini verhaftet und erschossen, wobei bei 30 von ihnen die Todestrafe &ouml;ffentlich auf dem Marktplatz in der Stadt Rezekne vollstreckt wurde.</p>
<p>gez. B. Maikovskis &ndash; Chef des Reviers - gez. K. Rutinsch &ndash; Aufseher -</p>
<p>Die Erschie&szlig;ung in den Antschupanbergen wird auch in dem Dokument &quot;Teile des Gesamtberichtes der Einsatzgruppe A&acute; vom 16. Oktober 1941 bis 31. Januar 1942 (S.125), den Ereignismeldungen UdSSR Nr. 154 (S. 27) und Nr. 163 (S. 7) erw&auml;hnt.&quot;<sup>30</sup></p>
<p>30) Zentralstelle, a.a.O., S. 74-88</p>
<p><strong>IV. Maikowskis in den USA</strong></p>
<p>Bei Kriegsende fl&uuml;chtete M. nach Westdeutschland und studierte an der baltischen Universit&auml;t in Pinneberg Rechtswissenschaften.</p>
<p>1951 wanderte M. von Pinneberg in die USA aus. Bei der Einreise gab M. sich als &bdquo;Buchhalter bei der Lettischen Eisenbahn&rdquo; von 1941 bis 1944 aus; seine Polizeikarriere verschwieg er. Laut Anklageschrift war M. in den f&uuml;nfziger und sechziger Jahren f&uuml;hrend in verschiedenen lettischen Vereinigungen aktiv, so war er von 1953 bis 1963 Pr&auml;sident der lettischen katholischen Kirchengemeinde in New York und von 1952 &mdash; 1955 Generalsekret&auml;r der lettischen katholischen Gemeinde in den USA. Christopher Simpson<sup>1</sup> nennt weitere f&uuml;hrende Mitgliedschaften M.'s: bei den Daugavas Vanagi (D&uuml;nafalken), der 1945 gegr&uuml;ndeten Selbsthilfeorganisation ehemaliger Angeh&ouml;riger der lettischen Waffen-SS; in der katholischen Laienorganisation &bdquo;Intermarium&rdquo;, von der f&uuml;hrende Mitglieder &bdquo;in den 40er und Anfang der 50er Jahre v&ouml;llig davon in Anspruch genommen (waren), Nazifl&uuml;chtlinge aus dem Osten in den Westen zu schmuggeln.<em><sup>2</sup></em> Er sei stellvertretender Vorsitzender der Amerikanisch-Lettischen Vereinigung sowie Delegierter bei der &bdquo;Versammlung unterdr&uuml;ckter europ&auml;ische Nationen&rdquo; gewesen. W&auml;hrend des Kalten Krieges unterst&uuml;tzte die CIA intensiv diese und andere osteurop&auml;ische Exilorganisationen. Der ehemalige Leiter der CIA-Geheimoperationen in der Sowjetunion, Harry Rositzke, beschrieb die offiziellen Kriterien bei der Auswahl der Kooperationspartner beim Kampf gegen den Kommunismus: &bdquo;Es war unbedingt notwendig, dass wir jeden Schweinehund verwendeten, Hauptsache, er war Antikommunist (...), (und) da wir unbedingt darauf aus waren, Kollaborateure anzuwerben, sahen wir uns ihre Papiere eben nicht zu genau an.&quot;<em><sup>3</sup></em> In den 70er Jahren wirkte M. f&uuml;hrend in der lettischen Sektion der &bdquo;Ethnic Voters Division&rdquo; der Republikanischen Partei mit.<em><sup>4</sup></em></p>
<p><strong>Erste Vorw&uuml;rfe</strong>: Anfang der sechziger Jahre wurden in den USA erste Vorw&uuml;rfe gegen M. bekannt. &Uuml;berlebende des Rigaer Ghettos sammelten Belastungsmaterial. Das anl&auml;sslich des Rigaer Prozesses vorgebrachte Auslieferungsgesuch der UdSSR vom 9. Juni 1965 lehnten die USA mit der Begr&uuml;ndung ab, die USA habe niemals die Einverleibung Lettlands in die UdSSR anerkannt.</p>
<p>Erstmalig befragte die US-Einwanderungsbeh&ouml;rde &bdquo;Immigration und Naturalization Service&rdquo; (INS) M. in den Jahren 1965 und 1966, allerdings ergebnislos.</p>
<p>1967 appellierten 938 lettische Juden in einem Offenen Brief an die Vereinten Nationen und die US-Beh&ouml;rden, den in Riga verurteilten und in Mineola/New York lebenden M. zur Rechenschaft zu ziehen. Sie warfen ihm und den zwei in Riga Mitangeklagten Eichelis und Puntulis vor, die Ermordung von 15.000 Zivilisten, darunter 5.128 Juden aus dem Bezirk Rezekne, sowie die Vernichtung des Dorfes Audrini organisiert und gef&uuml;hrt zu haben.</p>
<p>Im Februar 1973, als der Fall der in Queens lebenden Hausfrau und fr&uuml;heren KZ-Aufseherin Hermine Braunsteiner-Ryan Aufsehen erregte (sie wurde sp&auml;ter an die Bundesrepublik ausgeliefert), nahm die Einwanderungsbeh&ouml;rde in New York erneut Ermittlungen gegen M. auf. Zu dieser Zeit liefen bei der Beh&ouml;rde insgesamt Ermittlungen gegen 38 Personen, die unter Verdacht standen, an NS-Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein und dadurch, dass sie dies bei Einwanderung verschwiegen hatten, gegen die US-Einwanderungsgesetze versto&szlig;en zu haben.</p>
<p><strong>Demonstration von Ghetto-&Uuml;berlebenden</strong>: 1973 demonstrierten &Uuml;berlebende des Rigaer Ghettos vor dem deutschen Generalkonsulat f&uuml;r seine Auslieferung an die Bundesrepublik und im Mai 1974 vor M.'s Privathaus in Mineola/Long Island. Dabei richtete man scharfe Kritik gegen die Einwanderungsbeh&ouml;rde, von der zuvor schon ein Chefermittler mit der Begr&uuml;ndung seinen Abschied genommen hatte, sie verz&ouml;gere und blockiere die Ermittlungen im Fall M.: So sei sein Vorschlag abgelehnt worden, von der sowjetischen Botschaft Informationen zu M. anzufordern.<em><sup>5</sup></em></p>
<p>Am 2. Dezember 1975 demonstrierten j&uuml;dische Verb&auml;nde in Sachen M. vor dem deutschen Generalkonsulat, am 6. Mai 1976, dem israelischen Unabh&auml;ngigkeitstag, vierzig junge Juden vor der Einwanderungsbeh&ouml;rde in New York. Sie beschuldigten den INS, vors&auml;tzlich die Untersuchungen zu ungef&auml;hr hundert bekannten Naziverbrechern verschleppt zu haben. Zugleich trug man Plakate wie &bdquo;M. ermordete 15.000 &ndash; weist Naziverbrecher aus!&quot;<em><sup>6</sup></em></p>
<p>Kurz sp&auml;ter wurde der Fall des Edgars Laipenieks aus San Diego, eines ehemaligen Offiziers der lettischen Geheimpolizei, bekannt. Ihm wurden unter anderem Morde im Rigaer Zentralgef&auml;ngnis 1941 w&auml;hrend der deutschen Besatzung zur Last gelegt. Die CIA teilte dem Beschuldigten schriftlich mit, beim INS f&uuml;r die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn gewirkt zu haben. Laipenieks hatte nach offizieller Auskunft seit 1960 mit der CIA zusammengearbeitet.</p>
<p><strong>Ausweisungsverfahren</strong>: Am 15. November 1976 begannen beim INS im Federal Building in Manhattan die drei ersten Ausweisungsverfahren seit mehr als 20 Jahren gegen mutma&szlig;liche NS-Kriegsverbrecher &mdash; gegen M., Karlis Detlavs und B. Kaminskas. 15 Anklagepunkte f&uuml;hrte die Beh&ouml;rde gegen M. an, u.a. die Selektion j&uuml;discher Kinder im Ghetto von Daugavpils im Sommer 1941 und 1943, die Misshandlung von Juden in einer Rigaer Polizeistation im Juli 1941, die Falschaussage bei der Einwanderung.</p>
<p>Bei der ersten Verhandlung war auch Tuvia Friedman anwesend, Leiter des Nazi Documentation Centers in Haifa: Er hatte nach eigenen Aussagen M. 13 Jahre zuvor in Mineola entdeckt.<sup>7</sup> Erwartet wurden mehr als 20 &Uuml;berlebende des Rigaer Ghettos, die zu M. aussagen sollten.</p>
<p>Im August 1977 schloss der Richter die &Ouml;ffentlichkeit bis auf Pressevertreter vom Verfahren mit der Begr&uuml;ndung aus, M. m&uuml;sse vor &bdquo;Terroristen&rdquo; und anderen Gefahren gesch&uuml;tzt werden. Auch Simon Wiesenthal wurde zur Verhandlung nicht zugelassen. Ein Bundesrichter hob den Beschluss bald wieder auf.<em><sup>8</sup></em> Weitere Ausweisungshearings fanden im Oktober und Dezember 1977 statt, bei denen es nicht nur um den Fall Audrini ging. Zeugen beschuldigten ihn aber auch, im Rigaer Ghetto Kinder geschlagen und selektiert zu haben. Das Long Island Magazine brachte einen siebenseitigen Report unter der &Uuml;berschrift &bdquo;Auschwitz in Mineola: The Case of Boleslavs Maikovskis&rdquo; (November 1978). Gleichzeitig kam es vor M.'s Privathaus immer wieder zu Demonstrationen unter Beteiligung der Jewish Defense League. Bei einem Anschlag im Mai 1978 erlitt M. eine Schussverletzung im Bein. Im April 1978 lehnte der Richter das Gesuch ab, eidesstattliche Erkl&auml;rungen von Zeugen in Lettland einzuholen. Das Verfahren geriet ins Stocken, &uuml;ber vier Jahre fanden keine Verhandlungen mehr statt.</p>
<p>Nach Inkrafttreten des Holtzman-Amendments 1978 war beim US-Justizministerium 1979 das &bdquo;Office of Special Investigations&rdquo; (OSI) f&uuml;r das Aufsp&uuml;ren von NS-Kriegsverbrechern gebildet worden. M. wurde zu einem der ersten F&auml;lle, den es durch alle Instanzen verfolgen musste. Dabei schossen Exilkreise massiv gegen das OSI, warfen ihm Kollaboration mit dem KGB vor und scheuten sich nicht, wieder von einer &bdquo;j&uuml;disch-bolschewistischen Verschw&ouml;rung&rdquo; zu reden. M.'s US-Anwalt Berzins spielte in der Anti-OSl-Kampagne eine f&uuml;hrende Rolle.<sup>9</sup> Im Mai 1981 konnte der OSI-Anwalt Jeffrey Mausner schlie&szlig;lich in Lettland Zeugen vernehmen. Die Videob&auml;nder mit den Aussagen z.B. des Anton Zhukovskis gingen in das nun wieder aufgenommene Verfahren ein. Am 30. Juli 1983 lehnte der US Immigration Court von New York City M.'s Ausweisung ab. Diese Verf&uuml;gung revidierte die Bundeseinwanderungsbeh&ouml;rde im August 1984 und konstatierte, M. sei aus mehreren Gr&uuml;nden auszuweisen. M.'s Einspruch wies das Bundesappellationsgericht am 16. Juni 1986 als letzte Instanz zur&uuml;ck und verf&uuml;gte endg&uuml;ltig seine Ausweisung.</p>
<p>Die USA suchten nun ein Aufnahmeland f&uuml;r M., er w&uuml;nschte die Schweiz, die aber ablehnte. Nachdem auch die vom Justizministerium angefragte Bundesrepublik seine Aufnahme ablehnte, bem&uuml;hte man sich um eine Genehmigung f&uuml;r seine Abschiebung in die Sowjetunion.'&deg; Als diese drohte, stellte ihm 1987 das New Yorker Generalkonsulat der BRD in voller Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorw&uuml;rfe und nach R&uuml;cksprache mit dem Ausw&auml;rtigen Amt ein Besuchervisum aus. Die amtliche &bdquo;Fluchthilfe&rdquo; wurde gegen&uuml;ber den US-Beh&ouml;rden geheim gehalten. Dies enth&uuml;llte M.'s Anwalt Berzins am 31. Januar 1991 als Zeuge vor dem Landgericht M&uuml;nster. Der damalige deutsche Generalkonsul Sympher: Man habe der US-Regierung aus der Klemme zwischen antikommunistischer &Ouml;ffentlichkeit und &bdquo;Wiesenthal-Leuten&rdquo; geholfen.'<sup>11</sup></p>
<p><strong>Ausreise in die Bundesrepublik</strong>: Am 6. Oktober 1987 reiste M. in die Bundesrepublik ein und fand in M&uuml;nster ganz legal eine Bleibe. Am 20. Oktober stellte er einen Asylantrag. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen ihn nicht eingeleitet &ndash; entgegen der Behauptung des Ausw&auml;rtigen Amtes vom 6. M&auml;rz 1991, wonach &bdquo;gleichzeitig&rdquo; mit dem Asylverfahren Ermittlungen gegen M. aufgenommen worden seien.<sup>12</sup></p>
<p>Auf Dr&auml;ngen der Anti-Defamation League (ADL), der gro&szlig;en j&uuml;dischen Menschenrechtsorganisation, best&auml;tigte das US-Justizministerium Anfang Oktober 1988, dass M. sich aus den USA abgesetzt habe. Nachdem die New York Times seinen Aufenthalt in M&uuml;nster gemeldet hatte, wurde die westdeutsche Justiz aktiv. Am 19. Oktober 1988 erfolgte seine Verhaftung.</p>
<p>Die New York Times: &bdquo;Die Verhaftung kam, einen Tag nachdem die Sowjetunion Westdeutschland offiziell aufgefordert hatte, M. zu verhaften, und f&uuml;nf Tage vor der Reise Kanzler Kohls nach Moskau.&rdquo;<sup>13</sup></p>
<p>Die Umst&auml;nde von M.'s Einreise in die Bundesrepublik sind bis heute nicht aufgekl&auml;rt, entsprechende Anfragen seitens der &bdquo;Survivors of the Riga Ghetto&ldquo; und der ADL wurden unzureichend beantwortet.</p>
<p>1) Christopher Simpson: Der amerikanische Bumerang. NS-Kriegsverbrecher im Sold der USA, Wien 1988</p>
<p>2) Derselbe, a.a.O., S. 214</p>
<p>3) Derselbe, a.a.O., S. 195</p>
<p>4) Rena und Thomas Giefer: Die Rattenlinie. Fluchtwege der Nazis, Frankfurt/M. 1991, S. 255</p>
<p>5) New York Post, 15.5.1974</p>
<p>6) JTA Daily News Bulletin, 7.5.1976</p>
<p>7) Jewish Week, 21.11.1977</p>
<p>8) New York Times, 9.11.1977</p>
<p>9) ADL Special Report: The Campaign Against The U.S. Justice Department's Prosecution of Suspected Nazi War Criminals, New York 1985</p>
<p>10) The Washington Post 20.10.1988</p>
<p>11) Stern Nr. 47 vom 14.11.1991</p>
<p>12) Schreiben des Ausw&auml;rtigen Amtes an die Pr&auml;sidentin der &bdquo;Society of the Survivors of the Riga Ghetto&rdquo;, Lore Oppenheimer, New York</p>
<p>13) Zitiert bei Giefer, a.a.O., S. 256</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">V&nbsp; Chronologie zum Audrini-Verfahren</span></strong></p>
<p><strong>1940</strong></p>
<p>17.6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einmarsch sowjetischer Truppen nach Lettland</p>
<p><strong>1941</strong></p>
<p>13./14.6.&nbsp; &nbsp;Massendeportation aus dem Baltikum nach Sibirien</p>
<p>22.6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Deutscher &Uuml;berfall auf die Sowjetunion</p>
<p>3.7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Deutsche Truppen nehmen Rezekne ein</p>
<p>27.7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Boleslavs Maikovskis tritt Dienst als Vorsteher des 2. Reviers der Kreispolizei Rezekne an</p>
<p>Ende Juli Erschie&szlig;ung von l .500 Juden in Daugavpils<br /> 26.8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Alberts Eichelis wird zum Kreisvorsteher von Rezekne ernannt.<br /> 9.11.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vernichtung des Ghettos Daugavpils<br /> 18.12.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Polizisten Ludborzs und Uljanovs sto&szlig;en in Audrini auf Partisanen. Ludborzs wird von</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; diesen erschossen.<br /> 21.12.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei der Verfolgung der Partisanen Feuergefecht im Majovka-Wald, bei dem auch die Polizisten</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gleizds, Purmalis und Mugins get&ouml;tet werden.</p>
<p>22.12.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verhaftung der Einwohner des Weilers Audrini</p>
<p>24.12.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beisetzung der erschossenen Polizisten</p>
<p><strong>1942</strong></p>
<p>2.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ein&auml;scherung von Audrini</p>
<p>3./4. l.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Erschie&szlig;ung von 170 Dorfbewohnern in den Ancupani-</strong><strong>H&uuml;geln</strong></p>
<p>4. l.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &Ouml;ffentliche Erschie&szlig;ung von 30 M&auml;nnern aus Audrini auf dem Marktplatz von Rezekne</p>
<p>2.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bdquo;Ereignismeldung UdSSR&quot; Nr. 163 des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Berlin) meldet</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Vernichtung von Audrini mitsamt seiner Bev&ouml;lkerung</p>
<p>2.5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erh&auml;ngung des Juden Falks Borcs</p>
<p>20.7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; T&auml;tigkeitsbericht der Kreispolizei Rezekne: 5.128 Juden, 311 Zigeuner, 248 Kommunisten&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bdquo;liquidiert&quot;</p>
<p><strong>1944</strong></p>
<p>Fr&uuml;hjahr Die deutschen Besatzer lassen die Massengr&auml;ber in den Ancupani-Bergen &ouml;ffnen und die</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Leichen der Erschossenen verbrennen.</p>
<p>27.7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rezekne f&auml;llt an die vorr&uuml;ckende Rote Armee.</p>
<p><strong>1944</strong></p>
<p>13.-15.10. R&uuml;ckeroberung Rigas durch die sowjetischen Truppen</p>
<p><strong>1946</strong></p>
<p>3.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Hinrichtung des ehemaligen H&ouml;heren SS- und Polizeif&uuml;hrers Ostland, F. Jeckeln, und sechs</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; weiterer Angeklagter im Rigaer Kriegsverbrecherprozess</p>
<p><strong>1951</strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong>Einreise Maikovskis in die USA (von Pinneberg/Holstein kommend)</p>
<p><strong>1965</strong></p>
<p>11 .-30.10. Prozess in Riga gegen Alberts Eichelis, Boleslavs Maikovskis,Haralds Puntulis, Jazeps</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Basankovics, Janis Krasovskis und Peteris Vaicuks. Gegen Eichelis, Maikovskis,</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Puntulis, Basankovics und Krasovskis wird die Todesstrafe verh&auml;ngt (im Fall der beiden</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; letzten auch ausgef&uuml;hrt). Vaicuks wird zu 15 Jahren Freiheitsentzug in einem Arbeitslager</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; verurteilt.</p>
<p><strong>1965-1974</strong></p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Befragungen von Maikovskis durch die US-EinWanderungsbeh&ouml;rde</p>
<p><strong>1967</strong></p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Appell lettischer Juden an die UN und die US-Beh&ouml;rden, den in Mineola/New York</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; lebenden Maikovskis zur Rechen&shy;schaft zu ziehen</p>
<p><strong>1968/69</strong></p>
<p>19.11.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Prozess gegen den Leiter der KdS-Au&szlig;enstelle D&uuml;naburg, Obersturmf&uuml;hrer G. Tabbert vor</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; dem Landgericht Dortmund<br /> 19.6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Freispruch mangels Beweise</p>
<p><strong>1976-1986</strong></p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Verfahren gegen Maikovskis wegen Versto&szlig;es gegen das US-Einwanderungsgesetz;</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausweisungsbeschluss des US-Bundesappellationsgerichts</p>
<p><strong>1982/84</strong></p>
<p>8.10.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Prozess gegen den Chef der Kreispolizei Rezekne, Eichelis, vor dem Landgericht Landau/Pfalz &nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; (Beginn der Ermittlungen 1976)</p>
<p>26.6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; wegen Beihilfe zum Mord an 170 Menschen wird Eichelis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; verurteilt</p>
<p><strong>1987</strong></p>
<p>6.10.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausweisungsverf&uuml;gung der USA gegen Maikovskis Einreise Maikovskis in die Bundesrepublik</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Deutschland mit einem Besuchervisum; Wohnsitz in M&uuml;nster</p>
<p><strong>1988</strong></p>
<p>19.10.&nbsp; Verhaftung von Maikovskis in M&uuml;nster</p>
<p><strong>1990</strong></p>
<p>18.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beginn der Hauptverhandlung vor der II. Gro&szlig;en Strafkammer des Landgerichts M&uuml;nster</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; gegen Maikovskis</p>
<p><strong>1991</strong><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong>Haftbefehl au&szlig;er Vollzug gesetzt, Entlassung aus dreij&auml;hriger Untersuchungshaft</p>
<p><strong>1994</strong></p>
<p>11.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einstellung des Verfahrens nach 205 Sitzungen wegen dauernder Verhandlungsunf&auml;higkeit</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; des Angeklagten</p>
<p>&nbsp;</p></div>


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