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Zivile Konfliktbearbeitung und Friedensförderung

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Keine neue Debatte: Beiträge von mir zu Wehrpflicht, Dienstpflicht, Freiwilligendiensten seit 1994

Veröffentlicht von: Nachtwei am 12. August 2018 10:35:25 +01:00 (24826 Aufrufe)

Vielleicht läast sich aus früheren Debatten zu Pflichtdiensten und Freiwilligen Diensten für die aktuelle Debatte was lernen. Auch wenn sich Rahmenbedingungenz.T. gravierend verändern.

Beiträge zu Wehrpflicht, Freiwilligendiensten, allgemeiner Dienstpflicht

von 2008, 2004, 1996, 1994 von W. Nachtwei

(1) Redebeitrag von MdB Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, zur Wehrpflicht aus Sicht eines Kritikers beim Forum WEHRPFLICHT von Beirat für Fragen der Inneren Führung, Verband der Reservisten, Deutscher Bundeswehrverband am 23.9.2008 in Berlin

( http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=71&aid=1003 )

„(…) Ich erinnere mich daran immer noch sehr deutlich. Vor mehr als 40 Jahren war ich beim Bund und habe einiges von dem dort mitbekommen, was jetzt einzelne Wehrpflichtige, heutige Wehrpflichtige als Pluspunkte genannt haben.

Mir hat es damals auch Spaß gemacht. Ich will da jetzt nicht in Einzelheiten gehen. Ich kann Ihnen aber versichern: Als Ausbilder habe ich damals ein lautes Organ entwickelt, das hat mir hinterher in den 70er Jahren bei Demonstrationen sehr geholfen, das hat mir im Bundestag bei Zwischenrufen geholfen. Persönlich möchte ich diese Zeit gar nicht missen. Nichtsdestoweniger mache ich heute einige kritische Anmerkungen zur Wehrpflicht.

Seit 1994 bin ich im Bundestag, 1995 stellte ich meinen ersten Antrag zur Abschaffung der Wehrpflicht. Damals meinte ich, die Wehrpflicht bröckelt, na ja, das tut sie bis heute. In den letzten Jahren erfahre ich den Streit um die Wehrpflicht als einen Schlagabtausch, wo die Wiederholungen ermüden. Deshalb möchte ich jetzt nur ein paar Denkanstöße dazu bringen. Zugleich bekenne ich, dass auch für mich einige Fragen offen sind, auch bei meinen Vorschlägen und Kritiken.

Ich möchte folgenden Punkten nachgehen. Erstens eine Klarstellung zu den Zielen und Anforderungen, um die es geht. Andernfalls redet man immer wieder erfolgreich aneinander vorbei. Zweitens, inwieweit die Allgemeine Wehrpflicht heute sicherheitspolitisch notwendig unverzichtbar ist. Drittens: Ist der Grundrechtseingriff durch die Wehrpflicht noch legitimierbar, ist er verhältnismäßig? Viertens die verschiedenen nützlichen Seiten der Wehrpflicht und schließlich Gedanken zu möglichen Alternativen.

Zunächst zu den Ziele und Anforderungen

Wir haben alle mitbekommen, dass sich in den letzten 15 Jahren der Auftrag der Bundeswehr verschoben hat, auch wenn im Grundgesetz weiterhin die Landesverteidigung als Grundaufgabe festgeschrieben ist. Aber der reale Auftrag hat sich verschoben in Richtung Teilnahme an internationaler Krisenbewältigung und Kriegseindämmung im Auftrag der Vereinten Nationen. Um diesen Auftrag wirksam wahrnehmen zu können, braucht die Bundeswehr quantitativ und qualitativ guten und ausreichenden Nachwuchs. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen im Rahmen  dieses neuen Auftrages erheblich höher und komplexer sind, als, sag ich mal, zu meiner Zeit. Dabei muss zureichende Nachwuchsgewinnung mit dem geringstmöglichen Grundrechtseingriff einhergehen. Schließlich geht es darum, die Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft zu erhalten. Sie ist eine demokratische Errungenschaft, die nicht auf`s Spiel gesetzt werden darf. Das sind die Grundanforderungen, über die hier wohl auch Einigkeit besteht.

Sicherheitspolitische Unverzichtbarkeit

Und nun zu der nächsten Frage, der nach der sicherheitspolitischen Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit. Wir sollten uns daran erinnern, wie das so vor Jahrzehnten aussah, welchen Stellenwert da die Wehrpflicht hatte. 1989, also vor 19 Jahren, hatte die Bundeswehr noch 490.000 Soldaten, davon 218.000 Wehrpflichtige, also 44 %. Inzwischen umfasst die Bundeswehr 250.000 Soldaten, von denen nur noch ein Fünftel Wehrpflichtige sind und nur 12% Grundwehrdienstleistende. Andersherum: 88 % der jetzigen Soldaten sind Freiwillige. Vor dem Hintergrund von Rest- oder Pseudowehrpflicht zu sprechen, ist naheliegend.

Die Wehrpflicht ist grundsätzlich begründbar, gerade auch verfassungsrechtlich legitimierbar mit Landesverteidigung. Konkret leitet sie sich ab aus der Notwendigkeit einer sehr großen Massenarmee mit großer Aufwuchsstärke, also mit großen Reservekräften. Heute wird angesichts des neuen Auftrages eine Massenarmee mit großer Aufwuchsstärke nicht mehr gebraucht. Darüber hinaus wäre es auch nicht verantwortbar, Grundwehrdienstleistende im Ausland einzusetzen. Auch ein Soldat, der nur im Feldlager Dienst tut, erlebt in Kunduz Raketenbedrohungen, kann in eine Evakuierungssituation kommen. In solche unberechenbaren Lagen unzureichend ausgebildete Soldaten zu schicken, wäre verantwortungslos. Zusammengefasst: Eine zwingende sicherheitspolitische Notwendigkeit für die Wehrpflicht besteht nicht mehr.

Massiver Grundrechtseingriff

Für die betroffenen Wehrpflichtigen bleibt die Wehrpflicht ein massiver Eingriff in ihre Grundrechte, in ihre Lebensplanung. Das hat sich nicht damit erledigt, dass es heute für junge Männer eine ziemliche Wahlfreiheit gibt. Ein tauglich gemusterter Wehrpflichtiger entscheidet, ob er zum Bund gehen oder verweigern will. Das ist nicht mehr so strapaziös wie früher. Dieser besondere Grundrechtseingriff zeigt sich schon in der Verzögerung von Ausbildung und Studium. In nicht wenigen Einzelfällen werden Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefährdet. Vor allem die Zentralstelle für die Beratung von Kriegsdienstverweigerern hat immer wieder Irritierendes über die Benachteiligungen von Wehrpflichtigen zu berichten. Im Klartext bedeutet die Wehrpflicht für Grundwehrdienstleistende, dass sie eine Art Naturalsteuer an den Staat errichten, die der Mehrzahl der Gleichaltrigen erspart bleibt. Die Wehrpflicht heißt mit vollem Namen Allgemeine Wehrpflicht. Und wie sieht es damit aus? Von den ca. 400.000 jungen Männern pro Geburtsjahrgang werden de facto in den Bereichen Grundwehrdienst und freiwillig Längerdienende ungefähr 60.000 gebraucht. 340.000 werden von der Bundeswehr faktisch nicht gebraucht. Von einer gleich belastenden Pflicht, die die Allgemeine Wehrpflicht laut Urteil des Bundeswehrfassungsgerichts sein soll, kann man da ja wohl nicht mehr reden. Und dieses wird auch nicht dadurch verändert, dass die Tauglichkeitsregelungen in den Jahren verschärft wurden, auch schon unter Rot-Grün. Damit werden nur die formalrechtlichen Voraussetzungen eingehalten. Es bleibt dabei, dass eine solche Realität gegen jedes Rechtsempfinden von Gleichbehandlung verstößt.

Nutzen der Wehrpflicht

Wenn es so ist, dass Wehrpflichtige nach einigen Monaten Ausbildung für Funktionsstellen nur wenige Monate zur Verfügung stehen, dann ist das schlicht gesagt ein sehr ineffizienter Einsatz von Personal. Und viele Zeit- und Berufssoldaten kommen zu der Schlussfolgerung, dass die Bundeswehr mit den Wehrpflichtigen insgesamt mehr Last als Nutzen hat. Behauptet wird, die Wehrpflicht sei „billiger“. Das stimmt höchstens betriebswirtschaftlich. Volkswirtschaftlich trifft das ganz und gar nicht zu. Unbestreitbar ist die Bedeutung der Wehrpflicht für die Nachwuchsgewinnung von Zeit- und Berufssoldaten. Aus den Wehrpflichtigen rekrutiert die Bundeswehr einen erheblichen Teil des Führernachwuchses. Das will ich nicht negieren. Hier stellt sich aber die Frage, ob der „leichtere“ Weg ohne Alternative ist. Ein weiterer Aspekt ist der angebliche qualitative Nutzen der Wehrpflicht. Herr Minister, Sie haben wieder von der Wehrpflicht als der intelligenteren Armee gesprochen. Ich bezweifle, ob man das wirklich empirisch nachweisen kann. Zugleich muss man auf die Begleitbotschaft achten. Demnach wären die Freiwilligenarmeen der Verbündeten die dümmeren; oder die jungen Männer, die freiwillig zum Bund gehen, die dümmeren im Vergleich zu den Wehrpflichtigen. Ihr Vorgänger, Herr Minister, hat hier wirklich mal voll daneben gehauen, als er Freiwilligenarmeen mit Söldnerarmeen gleichsetzte. Damit stünde schon der freiwillige Bundeswehrsoldat unter Söldnerverdacht. Also bitte Vorsicht mit einer solchen Argumentation. Die Bundeswehrsoldaten haben sich in ihren Einsätzen einen guten Ruf erworben. Das hat meiner Meinung nach mit der anderen Militärkultur, der Inneren Führung und dem Staatsbürger in Uniform zu tun – und nicht mit der Wehrpflicht.

Integration in die Gesellschaft

Die ist, ich sagte es schon, ein hohes Gut und  unbedingt weiter zu gewährleisten. In der Vergangenheit hat die große Zahl von Wehrdienstleistenden in der Tat zur Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft beigetragen. Aber heutzutage leisten die paar zehntausend Wehrpflichtigen nur noch einen sehr geringen Integrationsbeitrag.

Hier möchte ich noch auf eine entgegengesetzte Wirkung hinweisen. Beim Kriegsdienstverweigerungsverfahren wird von den jungen Männern eine weltanschauliche Absage an Bundeswehr und Militär insgesamt verlangt. Wo nicht politische und ethische Differenzierung, sondern ein allgemeines Bekenntnis gefragt ist: „Militär läuft auf Töten hinaus. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.“ Mit anderen Worten: Die Wehrpflicht, zu der richtiger Weise das Recht der Kriegs- oder Wehrdienstverweigerung gehört, läuft darauf hinaus, dass sich ein großen Teil der jungen Männer nur weltanschaulich und nicht politisch mit Bundeswehr und Militär auseinandersetzt. Und das führt dazu, ich kenne das aus meinem politischen Spektrum, dass sich viele nur einmal mit Bundeswehr und Militär auseinandergesetzt haben – bei ihrem KDV-Antrag und der geforderten weltanschaulichen Absage ans Militär. Diese Haltung setzt sich dann fort. Eine politische Auseinandersetzung, was bringt Militär, was kann es, was kann es nicht, wird dadurch erheblich erschwert. Der behaupteten Integrationswirkung der Wehrpflicht einerseits steht  eine Distanzierungswirkung andererseits gegenüber.

Ein Vorredner behauptete, dass dank die Bundeswehr dank ihres Wehrpflichtanteils zurückhaltender im Ausland eingesetzt würde. Diese Feststellung ist eindeutig falsch! Inzwischen bin ich ja Veteran im Verteidigungsausschuss, seit 94 habe ich alle Diskussionen um Auslandseinsätze mitgekriegt. Für uns war da nie ein Kriterium, welche Arten von Soldaten werden in den Einsatz geschickt? Ich kann bezeugen, dass das Verantwortungsgefühl aller Abgeordneten den Soldaten ohne Unterschied galt, egal, ob es Freiwillig Längerdienende, Zeit- und Berufssoldaten waren. Gott sei Dank war und ist es so.

Die Frage der Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft stellt sich heute als eine Herausforderung erheblich anders, als dass sie mit den paar Wehrpflichtigen geregelt werden könnte. Die Bundeswehr ist inzwischen in großen Teilen aus der sogenannten Fläche verschwunden. Die ständig ungefähr 7.000 Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz bedeuten, dass Teile der Bundeswehrangehörigen längere Zeit aus der hiesigen Zivilgesellschaft „ausziehen“. Gleichzeitig bestehen höchst unterschiedliche  Erfahrungswelten. Hier die individualisierte, vergnügungsorientierte Gesellschaft,  gleichzeitig in Kunduz und anderswo bei vielen Soldaten eine ständige Hochspannung. Dort muss ein Soldat außerhalb des Camps immer mit Angriffen und Sprengstofffallen rechnen. Wenn Soldaten nach Hause kommen, interessieren sich vielleicht noch die Familien dafür, andere aber meist nicht mehr. Der Bundespräsident sprach von „freundlichem Desinteresse“. Inzwischen scheint mir das Desinteresse an Freundlichkeit zu verlieren. Soldaten bekommen nach Rückkehr aus dem Einsatz zu hören, sie seien ja selber schuld. Eine solche kalte Schulter aus der Gesellschaft ist eine Herausforderung für uns als Politik, für uns als Gesellschaft. Die paar Wehrpflichtigen sind völlig damit überfordert, solchen Trends entgegenzuwirken. Wir sollten die wichtige Aufgabe der Integration der  Streitkräfte in die Gesellschaft und die För4derung des gesellschaftlichen Interesses an den Streitkräften nicht den letzten im Glied aufhalsen. Wir selbst haben hier unsere Aufgaben zu machen.

Gibt es Alternativen?

Ich habe mit einigen Zahlen darauf hingewiesen. Der Schrumpfungsprozess der Wehrpflicht ist offenkundig. Ihr Akzeptanzverlust bei den betroffenen Jahrgängen ist auch eindeutig. Die Jugendoffiziere berichten in ihren Jahresberichten seit Jahren davon, dass bei den Gesprächen in den Schulen die Wehrpflicht längst nicht mehr rüber zu bringen ist. Auch im Bundestag bröckelt die Zustimmung zur Wehrpflicht. Ich erinnere mich noch sehr deutlich an die Mahnung des früheren Unionssprechers im Verteidigungsausschuss, Paul Breuer, zum Ende der 90er, die Wehrpflicht müsse neu begründet werden. Da hat sich nicht viel getan – trotz vieler Papiere.  Eine Neubegründung der Wehrpflicht, die auch wirklich gezündet hätte, die kann ich wirklich nicht sehen. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, mit diesem Thema offensiv umzugehen. Offensiv und nicht nur immer abwartend, wie das die vorwiegende Neigung in der Politik ist. Und deshalb meine einfache Frage: Was spricht denn dagegen, die Restwehrpflicht abzulösen durch einen freiwilligen Kurzdienst, der offen wäre für junge Männer und Frauen, der einen Zeitraum hätte von 12 bis 24 Monaten, wo nach solider Vorbereitung bei einer Verpflichtungszeit zwischen 18 und 24 Monaten auch ein Auslandseinsatz dabei sein könnte. Ein solcher Kurzdienst müsste von vornherein attraktiv gestaltet sein. Beide Seiten könnten sich gegenseitig erproben. Der junge Mann, die junge Frau, kann sehen, das ist was für mich oder auch nicht, ich kann verlängern.

Allerdings reicht es nicht, nur über die Frage von Wehrpflicht und Alternativen zu sprechen. Diese Diskussion muss eingebettet sein in eine wirklich breite sicherheits- und friedenspolitische Debatte in Politik und Gesellschaft über bestimmte Anlässe hinaus. Bei dieser breiten Debatte muss es um Fragen gehen, die vielleicht in der sicherheitspolitischen Community geklärt sind, aber keineswegs in der Gesellschaft: Was soll, was kann Bundeswehr leisten im Rahmen unserer sicherheitspolitischen Vorgaben? Welche anderen Fähigkeiten brauchen wir zur Krisenbewältigung über Bundeswehr hinaus? In Zeiten der viel beschworenen vernetzten und umfassenden Sicherheit und angesichts wachsender Risiken  in etlichen Krisenregionen: Wie können für diese Aufgaben nicht nur genügend kompetente Soldaten entsandt, sondern auch genügend kompetente Polizisten, Friedensfachkräfte, Entwicklungshelfer gewonnen werden. Denn diese gehen alle freiwillig!

Zusammengefasst: Der 11. Beirat für Fragen der Inneren Führung stellte 2003 fest, die Wehrpflicht müsse sinnvoll sein. Der Dienst muss für die Wehrpflichtigen einleuchtend sein. Er muss für die Bundeswehr nützlich sein, die Gesellschaft muss ihren Wert erkennen. Das sind lauter richtige Anforderungen. Die Antworten darauf sind allerdings wenig überzeugend.  Deshalb bitte ich Sie, offensiv mit diesen Herausforderungen umzugehen und nicht auf das nächste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten. Danke schön.“

(2) „Übergang zur Freiwilligenarmee zügig fortsetzen für freiwilligen flexiblen Kurzdienst!Positionspapier von W. Nachtwei, Krista Sager, Ludger Volmer, Alexander Bonde, Marianne Tritz (Grüne Fraktion), 08. November 2004 (http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=71&aid=60 )

1. Der Ausstieg aus der Wehrpflicht ist weit voran geschritten

Das Ende des Ost-West-Konflikts war gleichzeitig der Beginn des Abschieds von der Wehrpflicht. Viele Bündnispartner haben angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen die Wehrpflicht ausgesetzt oder abgeschafft. Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) ist nicht mehr die traditionelle Landesverteidigung, sondern die Teilnahme an multinationaler Krisenbewältigung für die Bundeswehr strukturbestimmend. Die Bundeswehr wurde signifikant verkleinert und der Wehrpflichtigenanteil reduziert. Inzwischen leistet nur noch eine kleine Minderheit den obligatorischen Grundwehrdienst.

Durch die Personalreduzierungen der vergangenen 15 Jahre gibt es in Deutschland nur noch eine Rest- oder „Pseudo-Wehrpflicht“ (Haltiner). 1989 waren noch 44% (218.000) der 490.000 Bundeswehrsoldaten Wehrpflichtige, die 15 Monate Grundwehrdienst leisteten. In der neuen Zielstruktur von maximal 250.000 militärischen Dienstposten sind nur noch bis zu 30.000 Stellen (12%) für Grundwehrdienstleistende (GWDL) und bis zu 25.000 Stellen (10%) für freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende (FWDL, bis zu 23 Monate) vorgesehen. Diese Zielstruktur hat die Bundeswehr bereits im nächsten Jahr beinahe erreicht. Bei einem 9-monatigen Wehrdienst können künftig jährlich maximal 40.000 Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst und, bei Verpflichtungszeiten von ca. 21 Monaten, 14.000 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen werden. Bei einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke von ca. 415.000 Männern, sind dies lediglich noch 13 Prozent aller Wehrpflichtigen.

In Deutschland sprechen sich inzwischen alle kleineren Parteien für ein Ende der Wehrpflicht aus. Auch in SPD und Union mehren sich die Stimmen gegen die Wehrpflicht. In der rotgrünen Koalition ist die Zukunft der Wehrpflicht von Anfang an ein offener Dissens. In der Koalitionsvereinbarung von 2002 wurde festgelegt, dass die Wehrform vor Ende der Legislaturperiode, also bis 2006 überprüft werden soll.

2. Freiwilliger flexibler Kurzdienst

Eine wichtige Brücke von der Wehrpflicht zur Freiwilligenarmee ist die Einführung eines freiwilligen, flexiblen und attraktiven Kurzdienstes von 12 bis 24 Monaten mit einer Probephase von sechs Monaten. Er müsste auch Frauen offen stehen und nach solider Ausbildung einen Auslandseinsatz ermöglichen. Die Einstiegsbesoldung sollte angehoben werden.

In dieser Zeit könnten sich Kurzdiener und Bundeswehr gegenseitig „erproben“. Der Kurzdienst würde die FWDL sowie schrittweise die Grundwehrdienstleistenden ersetzen und damit auch die von ihnen geleisteten Funktionen abdecken. Er würde den Adressatenkreis auf Frauen und jene jungen Männer ausdehnen, die zwar von der Wehrpflicht befreit, dennoch aber an einem attraktiven Dienst in den Streitkräften interessiert sind.

Die höhere Attraktivität und Effizienz des Kurzdienstes würde eine Reduzierung des Gesamtumfanges der Streitkräfte erlauben. Die Weizsäcker-Kommission bestätigte in ihrem Bericht vom Mai 2000, dass eine Freiwilligenarmee von 220.000 Zeit- und Berufssoldaten den sicherheitspolitischen Anforderungen in vollem Umfang entspreche. Der Kurzdienst ermöglicht ein sanftes Umsteuern ohne abrupte Brüche. Er muss in ein verbessertes Konzept der Nachwuchsgewinnung, Personalbetreuung und Berufsförderung integriert sein. Die Umstellungen hierfür müssen zügig und unabhängig von der Entscheidung in der Wehrformfrage eingeleitet werden.

3. Neue Rekrutierungsmöglichkeiten erschließen

Ausschlaggebend für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr ist

- eine verantwortliche Sicherheitspolitik, die auf militärische Abenteuer verzichtet, Auslandseinsätze überzeugend und mit Familien und sozialen Bindungen vereinbar gestaltet

- die Attraktivität des Arbeits- und Ausbildungsplatzes Bundeswehr, der auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein muss, und die Verwertbarkeit der dort erworbenen Qualifikationen für einen Zivilberuf

- das internationale und gesellschaftliche Image der Bundeswehr

- die Praxis der Inneren Führung, wo Soldaten trotz ihrer spezifischen Aufgaben und Auslandseinsätze Staatsbürger in Uniform bleiben.

Eine Bundeswehr, die eindeutig und verbindlich nur für die Ziele, den Geist und nach den Regeln des VN-Systems zur Kriegsverhütung und Gewalteindämmung eingesetzt wird, müsste als Arbeitsplatz für ein  politisch breiteres Spektrum von jungen Leuten in Frage kommen. Wo eine rotgrüne Koalition Soldaten inzwischen seit mehr als fünf Jahren in friedensbewahrende Einsätze schickt und durch Ablehnung des Irak-Krieges an Glaubwürdigkeit gewonnen hat, müsste ein zeitweiliger Dienst in der Bundeswehr auch für junge Leute z. B. aus dem grünen Spektrum eine erwägenswerte Option werden können. Für eine Armee von Staatsbürgern in Uniform wären jedenfalls mehr kritische und friedenspolitisch orientierte Köpfe eine große Bereicherung.

Aber längst nicht nur die Bundeswehr braucht guten Nachwuchs. Die gewachsene internationale Rolle und Verantwortung der Bundesrepublik erfordert insgesamt viel mehr qualifiziertes Personal für internationale Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensfachdienste und Diplomatie. Das ist im Schul- und Ausbildungswesen noch längst nicht ausreichend angekommen und auch nicht in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Außen- und Sicherheitspolitik, die einem effektiven Multilateralismus dienen und Friedenspolitik sein soll, braucht ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten. Für diese VN-Fähigkeit gibt es noch sehr viel zu tun.

4. Konversion des Zivildienstes (…)

5. Verantwortung übernehmen - Integration neu begründen

Unabhängig von der jeweiligen Wehrform geht es künftig auch darum, die Verantwortung von Politik und Gesellschaft für die Streitkräfte neu zu bestimmen. Mit dem Prinzip der Parlamentsarmee sind die Voraussetzungen dafür so gut wie in kaum einem anderen Land. Denn es ist falsch und kurzsichtig, die Verantwortung für die gesellschaftliche und rechtsstaatliche Integration der Streitkräfte und ihren zurückhaltenden Einsatz auf die Wehrpflicht und die Wehrpflichtigen abzuschieben. Und falsch ist umgekehrt die Haltung mancher Wehrpflichtgegner, die über die Abschaffung der Wehrpflicht das Militär einfach loswerden wollen. Das teuerste und riskanteste Instrument des staatlichen Gewaltmonopols bedarf auch weiterhin besonderer Obacht und Kontrolle. Politik und Gesellschaft insgesamt stehen hier in der Pflicht.

Die Integration der Bundeswehr in unsere Gesellschaft ist eine Daueraufgabe, die gerade angesichts der Verkleinerung und der Auslandseinsätze nicht leichter wird. Die Bundeswehr leistet ihren Teil dabei u. a. durch die notwendige Weiterentwicklung der Inneren Führung und Politischen Bildung. Diese Integration ist aber nicht nur eine Aufgabe der Bundeswehr, sondern der Gesellschaft. Politik und Zivilgesellschaft müssen ihrerseits stärker zur gesellschaftlichen Verankerung der Streitkräfte beitragen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Dazu gehört, sich immer wieder aufs Neue (selbst-)kritisch mit den Aufgaben der Streitkräfte, ihren Einsätzen, aber auch ihrer Struktur und ihren Problemen auseinanderzusetzen und in einen breiten Dialog zu treten. Dieser Dialog kann nicht als Ersatzdienst an die noch verbliebenen Grundwehrdienstleistenden delegiert werden. Hier gibt es auf verschiedenen Ebenen Nachholbedarf. 

Nachholbedarf gibt es in den Schulen, wo die Zeitansätze für Sozialkunde/Politik reduziert wurden und Unterrichtsmaterialien wie Lehrpersonen mit dem rasanten sicherheitspolitischen Wandel meistens nicht mithalten. Nachholbedarf gibt es in Wissenschaft, Gesellschaft und nicht zuletzt auch im bündnisgrünen Umfeld, wo eine vergleichsweise hohe Zustimmung zu humanitär begründeten Auslandseinsätzen einher geht mit einem überwiegenden Nichtverhältnis zu den realen Streitkräften und einer kulturellen Distanz zu Militär generell. • Nachholbedarf gibt es bei jenen Gruppen der Friedensbewegung, die noch eine fundamental antimilitärische Haltung pflegen und die sich im Unterschied zur Friedensbewegung der 80er Jahre aus jedem kritischen Dialog um Sicherheitspolitik und mit den Streitkräften ausschließen.

Hier sind neue Wege und Formen des „Kennenlernens“ angesagt. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse Offenheit und Neugier aller Beteiligten. Hier ist nicht zuletzt auch die Politik gefragt.

6. Auftrag der Bundeswehr klären und begrenzen

Verantwortung für die Streitkräfte übernehmen heißt auch, den Auftrag der Bundeswehr klarer zu bestimmen und zu begrenzen. Nach dem 11. September und mit den VPR, als Reaktion auf die neuen globalen Gefährdungslagen, erfuhr deutsche Sicherheits- und Militärpolitik eine enorme Entgrenzung. Angesichts ernüchternder Einsatzerfahrungen von Kosovo bis Afghanistan – vom Irak ganz zu schweigen - angesichts des Ausbaus schneller Interventionsfähigkeiten von NATO und EU, angesichts immer häufigerer Spekulationen über neue Einsätze stellt sich vor allem bei Soldaten, aber auch in der Öffentlichkeit vermehrt die Frage nach den „neuen Grenzen“ von Auslandseinsätzen. Hierzu haben sich inzwischen in der rotgrünen Sicherheitspolitik bestimmte Grundlinien herauskristallisiert. Eine verbindliche und vertrauenswürdige Verständigung über diese Grenzen steht aber noch aus.

 Es bleibt der Widerspruch, dass die verfassungsrechtliche Kernbegründung der Bundeswehr („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Art. 87a) und der reale Hauptauftrag der Bundeswehr auseinander fallen. Das bleibt wohl im Verfassungsrahmen, weil das Grundgesetz als weitere Einsatzmöglichkeit die „Wahrung des Friedens“ in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 87a, 2 in Verbindung mit Art. 24, 2) eröffnet und Friedensstörung ausdrücklich verbietet. Es bedurfte aber der höchstrichterlichen Interpretation durch das Bundsverfassungsgericht, um dieses klarzustellen. Dieses Defizit an Klarheit wird durch den „erweiterten Verteidigungsbegriff“ der VPR („Verteidigung Deutschlands am Hindukusch“) keineswegs aufgehoben, im Gegenteil.

Hierzu steht eine breite Debatte und Verständigung in Politik und Gesellschaft noch aus. Das neue „Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und Zukunft der Bundeswehr“ sowie die Diskussion über ein Bundeswehraufgaben-Gesetz könnten Katalysatoren in diesem dringenden Klärungsprozess sein. Der Staatsbürger in Uniform braucht – unabhängig von der Wehrform - einen klaren und immer wieder neu überzeugenden Auftrag. Er muss begründet darauf vertrauen können, dass die Bundesregierung alles für die nichtmilitärische Krisenbewältigung tut und Streitkräfte nicht etwa aus Sekundärmotiven (z.B. zu Kompensationszwecken) einsetzt. Alles andere würde den Boden für Söldnermentalitäten bereit.

(3) „Für eine Kultur der Freiwilligkeit – Statt zum Helfen verpflichten, muss die Politik die vielen Formen freiwilligen Engagements entschlossener fördern“ in Publik-Forum 18/1996, 27. September, Replik von MdB W. Nachtwei auf Hans Koschnick`s Votum für eine allgemeine Dienstpflicht in Publik-Forum 16/1996

„Die Tage der Wehrpflicht sind auch in Deutschland gezählt. Mit der weitgehenden Wahlfreiheit zwischen Wehr- und Zivildienst, mit dem Werben um „freiwillige Wehrpflichtige“, mit der ausschließlichen Verwendung gut bezahlter Freiwilliger bei Auslandseinsätzen arbeitet die Bundesregierung selbst – trotz aller gegenteiligen Beteuerungen – auf die Abschaffung der Wehrpflicht hin. Die sinkende Akzeptanz der Wehrpflicht in der Bevölkerung und besonders unter jungen Leuten, der wachsende Spardruck auch auf den Militäretat und der damit bevorstehende Zwang zu Personalkürzungen wird die Wehrpflicht spätestens in zwei bis drei Jahren zu Fall bringen. Das lassen inzwischen auch Koalitionsabgeordnete durchblicken.

Um dann nicht von Schubladenentwürfen der Regierung überrollt zu werden, ist heute die breite öffentliche Debatte über Alternativen zur Wehrpflicht – und damit zwangsläufig zum Zivildienst – angesagt. Dieser Debatte weichen auch oppositionelle und friedensbewegte Kräfte überwiegend aus. Wenn Hans Koschnik mit seinem Votum für die allgemeine Dienstpflicht zur Belebung dieser Debatte beigetragen haben sollte, wäre das ein Gewinn.

Abschaffung der Wehrpflicht kann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen – zu einer „schlankeren“ und effektiveren Interventionstruppe, wie in Frankreich beabsichtigt, und bei ersatzloser Streichung des Zivildienstes zu weiteren Einschnitten im Sozialsystem. Gefordert sind also Alternativen zur Wehrpflicht, die demokratie- und abrüstungsförderlich und sozialverträglich sind. (…)

Mit der Wehrpflicht würde auch der Zivildienst entfallen. Hans Koschnik betont zu recht, dass die Wehrpflicht nicht über den Zivildienst legitimiert werden kann. Aber er befürchtet, dass dann soziale Einrichtungen ihre Aufgaben nicht mehr hinreichend erfüllen können. Und da für die Bewältigung er vielen drängenden gesellschaftlichen Aufgaben kaum genügend Freiwillige zu finden seien, befürwortet er eine allgemeine Dienstpflicht.

Damit trifft er eine Grundstimmung quer durch die politischen Lager und auch kritisch-engagierter Jugendlicher, denen eine allgemeine Dienstpflicht angesichts der sozialen und ökologischen Herausforderungen und der zunehmenden Individualisierung als „heilsamer Zwang“ zum sozialen Lernen erscheint.

Ich will gar nicht die Bestimmungen des Grundgesetzes und des internationalen Rechts bemühen, die der Einführung eines solchen Zwangsdienstes kaum überwindbare Schranken setzen. Aber wie die Wehrpflicht bedeutet auch eine allgemeine Dienstpflicht einen einschneidenden Eingriff in die Grundrechte junger Menschen, die sich – wenn überhaupt – nur mit einer außergewöhnlichen Notlage legitimieren ließe. Aber wenn heute die herrschenden Politiker und die ältere Generation ihre sozialen und ökologischen Pflichtaufgaben vernachlässigen, habendiese kein Recht, der jungen Generation einen Zwangsdienst in diesen Feldern abzuverlangen. Dienstpflichtige sähen sich zu Recht als Lückenbüßer für politische Versäumnisse ihrer (groß-)Eltern.

Darüber hinaus ist nüchtern das Verhältnis von Aufwand und Ertrag einer allgemeinen Dienstpflicht zu prüfen. Und da sind sich die allermeisten, die mit Zivildienst und sozialen Diensten zu tun haben, einig. Einerseits wäre der bürokratische und finanzielle Aufwand riesig. Schon heute „kosen“ 100.000 Zivildienstleistende immerhin drei Milliarden Mark, nicht eingerechnet die Ausfälle an Steuern und Sozialabgaben. Zugleich ist auch nicht im entferntesten zu sehen, wo etwa 700.000 Dienstpflichtige pro Jahr eingesetzt werden könnten, denn schon jetzt werden nur mit Mühe Dienstposten für die wachsende Zahl von Zivildienstleistenden gefunden. Die Heerscharen angelernter „Kurz“-Dienstpflichtiger würden also zwangsläufig Normalarbeitskräfte verdrängen und zur weiteren Entprofessionalisierung in breiten Tätigkeitsbereichen führen. Die allgemeine Dienstpflicht ist ein autoritärer Vorschlag, der keine Probleme löst, sondern neue schafft.

Die sozialen Dienste würden mit der Abschaffung des Zivildienstes keineswegs zusammenbrechen. Was aber ist zu tun, damit nicht doch Alte, Kranke und Schwerbehinderte das Verschwinden der Zivildienstleistenden auszubaden haben? Hier führt kein Weg daran vorbei, die Attraktivität der sozialen und Pflegeberufe zu fördern, wobei die bisher für den Zivildienst aufgewandten Milliarden in die sozialen Dienstleistungen fließen müssten, die bisher von Zivildienstleistenden ausgeübt wurden. Generell bleibt das vorrangig, wofür ansonsten auch Hans Koschnik führend und vorbildlich arbeitet: die Förderung es freiwilligen Engagements in seinen vielfältigen und sich ändernden Formen. Hier aber sind – ohne falsche Erwartungen zu wecken – die Möglichkeiten längst nicht ausgeschöpft bei der Förderung des Ehrenamtes, bei der Absicherung und Fortentwicklung freiwilliger Dienste im In- und Ausland, bei der Förderung von Selbsthilfe. Ein Freiwilligengesetzt, von Bundeskanzler Helmut Kohl 1991 in seiner Regierungserklärung in Aussicht gestellt, ist überfällig. Die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung gegenüber der Einrichtung eines Zivilen Friedensdienstes ist leider symptomatisch. Forderungen nach einer allgemeinen Dienstpflicht untergraben die Kultur der Freiwilligkeit, die es verstärkt zu entwickeln gilt.“

(4) Bericht von der Fachtagung „Allgemeine Dienstpflicht: Falsche Antwort auf richtige Fragen der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer am 19. November 1994 in Bonn

„Ca. 100 Fachmenschen aus den Bereichen KDV, Zivildienst, freiwillige Dienste, Wohlfahrtsverbände aus der ganzen Bundesrepublik.

Auch wenn das Thema politisch nicht akut ist und fast nur von Politikern der dritten Reihe angesprochen werde, so sei es zugleich doch eines in der Gesellschaft. Es entwickle sich ein gesellschaftlicher Konsens abseits der öffentlichen Debatte nach dem Motto „warum eigentlich nicht?“ Gerade kritische und engagierte junge Leute tendieren sehr oft Richtung Allgemeine Dienstpflicht (AD) nach dem Muster: angesichts der kaputten Welt müsse mensch doch was tun; individuell Engagierte aber immer wieder Benachteiligungen in Kauf zu nehmen; da sei eine „allgemeine“ Pflicht doch nur gerecht. . Insgesamt sei die AD deshalb so attraktiv, weil sie auf viele Probleme eine Antwort zu eben scheine.

Ich war ohne ausdifferenzierte Meinung zur AD, also relativ „unbefangen“, zur Tagung gekommen. Nach den Referaten und Diskussionen sah ich kein plausibles Argument für eine AD, war für mich ofenkundig, dass sie in jeder Hinsicht kontraproduktiv, unwirtschaftlich, demokratieunverträglich ist.

- Selbstverständlich ist jedes Staatswesen auf Bürgerpflichten angewiesen. Aber solche Eingriffe in die individuelle Freiheit unterliegen einem Begründungszwang und dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Demokratische Staaten verlangen Dienste nur in Ausnahmesituationen. Die Inflation zu Zwangsdiensten gehört hingegen zum Wesen des totalitären Staates. Dementsprechend ist eine Arbeitsdienstpflicht laut Art. 12 Grundgesetz und anderer europäischer Konventionen verboten.

- Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Systeme sozialer Sicherheit: Un- und Angelernte würden in die endgültige Arbeitslosigkeit abgedrängt. Angesichts sinkender Berufsanfängerzahlen würde die AD zu einer künstlichen Verknappung führen. . Dem Pflegenotstand würde keineswegs abgeholfen. Schon heute kommen in der Pflege drei Angelernte auf eine Fachkraft; dieses Missverhältnis würde zunehmen – und das, wo im Hinblick auf mehr ganzheitliche Pflege viel mehr Professionalität angesagt sei! Schließlich mache eine AD einen eno4rmen bürokratischen Apparat nötig, sie wäre schichtweg zu teuer. (Schon jeder Zivildienstleistende kostet die öffentliche Hand 20.000 DM/Jahr.) Auf Seite der Arbeitgeber ist kein Interesse an der AD sichtbar.

- Die Individualisierungs- und Entsolidarisierungsprozesse sind unübersehbar. Aber soziales und ökologisches Lernen, die Rekonstruktion des Sozialen in der Gesellschaft kann nicht per AD erzwungen werden, sondern muss auf Freiwilligkeit aufbauen. Die Kernfrage ist dann, wie dieses freiwillige Engagement angeregt, gefördert, begleitet werden kann. Und da klemmt`s in der Realität. In Köln bewarben sich 300 Interessenten für 50 Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr – für mehr Stellen fehlt das Geld. Offenbar ein exemplarischer Fall! Und wie Kürzungspolitik Freiwilligkeit zerstört, ist zumindest in unseren Kreisen allgemein bekannt.

Hingegen soll es in den Niederlanden eine enorm entfaltete Kultur der Freiwilligkeit geben. Dort fand vor mehr als zehn Jahren eine Debatte statt, wie Engagement vom Staat in den Nach Schätzungen ist ein Viertel der Bevölkerung durchschnittlich 15 Monate im Monat freiwillig aktiv. 150 Büros unterstützen inzwischen professionell eigenen Nahbereich zurück zu holen sei. Freiwilliges Engagement.“

W. Nachtwei

 


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Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Tagebuch