Freude über Freilassung von Prof. Song

Von: Webmaster amMi, 21 Juli 2004 14:53:18 +02:00
Anlässlich des heutigen Urteils des südkoreanischen Berufungsgerichts in Seoul, das den deutschen und in Münster lebenden Soziologie-Professor koreanischer Herkunft Song Du Yul von dem Vorwurf freigesprochen hat, ranghohes Mitglied der nordkoreanischen Kommunistischen Partei gewesen zu sein, erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:

Endlich hat das Gericht in Seoul die erstinstanzliche Verurteilung von Prof. Song zu sieben Jahren Freiheitsstrafe auf drei Jahre auf Bewährung herabgesetzt und seine Freilassung angeordnet. Wir sind mit Prof. Song und seinen Angehörigen erleichtert und froh darüber, dass seine seit 10 Monaten andauernde unmenschliche Haft unter entwürdigenden Bedingungen heute endlich ein Ende findet. Wir fordern die südkoreanische Regierung auf, Prof. Song schnellstmöglich nach Münster ausreisen zu lassen. Die Bundesregierung wirkt in diesem Sinne auf die südkoreanische Regierung ein.

Gelohnt hat sich die breite internationale Solidarität mit Prof. Song, insbesondere durch seine deutschen Kollegen. Es bleibt der Anachronismus des südkoreanischen Nationalen Sicherheitsgesetzes von 1948, das rechtsstaatlichen Prinzipien zuwiderläuft und schnellstens reformiert werden muss. Prof. Song muss seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ungehindert nachgehen können, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Südkorea.

Der 59 Jahre alte Song, der in Deutschland eingebürgert ist, hatte im September vorigen Jahres erstmals nach 36 Jahren Exil wieder südkoreanischen Boden betreten und war kurz nach seiner Ankunft von südkoreanischen Sicherheitskräften inhaftiert worden.