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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: KSK: Amputierter Abschlussbericht - Klare rechtliche Regel fÃ¼r AuslandseinsÃ¤tze und eine bessere parlamentarische Kontrolle</title>
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    <span class="xar-mod-title">Demokratie + Bericht von Winfried Nachtwei</span>

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        <h1>
            KSK: Amputierter Abschlussbericht - Klare rechtliche Regel fÃ¼r AuslandseinsÃ¤tze und eine bessere parlamentarische Kontrolle         </h1>
        <div class="xar-floatright"></div>
       <div class="xar-mod-content">
           <div class="xar-sub">
Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=3">Webmaster</a> am 18. September 2008 22:07:52 +02:00 (113371 Aufrufe)            </div>
            <div>    Nachdem<strong> Murat Kurnaz </strong>VorwÃ¼rfe erhoben hatte, er sei
wÃ¤hrend seiner Inhaftierung in Kandahar, Afghanistan und vor seiner
Verschleppung nach GuantÃ¡namo durch deutsche Bundeswehrsoldaten
misshandelt worden, konstituierte sich Ende 2006 der
Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss, um diese VorgÃ¤nge
aufzuklÃ¤ren. Damit ergab sich zugleich die MÃ¶glichkeit, fÃ¼nf Jahre nach
dem Einsatz des Kommandos SpezialkrÃ¤fte der Bundeswehr (KSK) die
Geheimhaltung Ã¼ber diesen ersten Spezialeinsatz der Bundeswehr im
Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) ein wenig zu lÃ¼ften und die
2002 vÃ¶llig fehlende parlamentarische Kontrolle nachzuholen.
</div>
            <div>    <p>
Dabei hat die Bundesregierung die parlamentarische ÃœberprÃ¼fung nicht
gerade erleichtert. Bis zum Schluss blieb der Eindruck, dass dem
Ausschuss wesentliche <strong>Dokumente vorenthalten</strong> werden
sollten. AuÃŸerdem gab es erhebliche Eingriffe seitens der
Bundesregierung in den parlamentarischen Abschlussbericht, denen die
Koalitionsfraktionen sich gebeugt haben. In den Zeitraum des
Untersuchungsausschusses fiel auch das Bekanntwerden des massiven
Verlusts von einschlÃ¤gigen Daten im Zusammenhang mit AuslandseinsÃ¤tzen
im Zentrum fÃ¼r Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ZNBw), der die Medien
Ende Juni/Anfang Juli 2007 stark beschÃ¤ftigte. SchlieÃŸlich entstand
auch der Eindruck, dass die Aussagen von Zeugen aus dem Bereich des KSK
zumindest teilweise abgestimmt waren.
</p>
<p>
Obwohl es dem Untersuchungsausschuss nicht gelungen ist,
abschlieÃŸend zu klÃ¤ren, ob die von Murat Kurnaz erhobenen VorwÃ¼rfe
gegen AngehÃ¶rige des KSK insgesamt zutreffend sind, spricht vieles
dafÃ¼r, <strong>dass sich der Vorfall so abgespielt hat</strong>, wie
Kurnaz ihn aus der Erinnerung geschildert hat. Zumindest besteht kein
Zweifel an der verbalen Ansprache von Kurnaz durch Kommandosoldaten (in
dem Sinne: &quot;Du bist wohl auf die falsche Seite geraten&quot;) im
US-Gefangenenlager in Kandahar.
</p>
<p>
<strong>Erhebliche Zweifel</strong> ergeben sich fÃ¼r uns jedoch
hinsichtlich des konkreten Einsatzes der Bundeswehr: Warum beteiligten
sich deutsche Soldaten an der Bewachung des Internierungslagers der
US-Amerikaner? Schlimmer noch: Deutsche Soldaten haben an der
&quot;Aufnahme&quot; von Gefangenen in dieses Lager mitgewirkt. Von
Misshandlungen durch US-MilitÃ¤rs in diesem Zusammenhang wollen sie
mehrheitlich nichts bemerkt haben. FÃ¼r uns steht fest: Die
Gefangenenbewachung unter diesen Rahmenbedingungen gehÃ¶rte nicht zu den
Aufgaben der Bundeswehr. Bei dieser Sachlage verwundert es dann auch
nicht, dass sich die militÃ¤rischen FÃ¼hrer vor Ort in Kandahar und im
EinsatzfÃ¼hrungskommando in Potsdam in ihren Aussagen vor dem Ausschuss
heftig widersprachen, wer den &quot;Bewachungsauftrag&quot; erteilt hat.
</p>
<p>
Ãœber den Einsatz in Kandahar Anfang 2002 hat der Untersuchungsausschuss <strong>einige bemerkenswerte Erkenntnisse </strong>erbracht.
Mangels eigener LufttransportkapazitÃ¤t waren die deutschen Soldaten
hinsichtlich Transport und Versorgung vÃ¶llig von den US-Amerikanern
abhÃ¤ngig, unter deren Kommando sie auch eingegliedert waren. Die
Lebensbedingungen waren strapaziÃ¶s; es kam nur zu wenigen AufklÃ¤rungs-
und DurchsuchungseinsÃ¤tzen. FÃ¼hrend waren die deutschen Soldaten aber
bei der Beschaffung und dem Konsum von Alkohol: Was nicht selbst
getrunken wurde (und es wurde heftig getrunken) konnte man bei den
StreitkrÃ¤ften anderer Nationen etwa gegen AusrÃ¼stungsgegenstÃ¤nde und
warme Kleidung eintauschen. Dennoch war die Stimmung im Lager schlecht.
Es gab Spannungen innerhalb des Kontingents der SpezialkrÃ¤fte und mit
den Vertretern der verschiedenen deutschen Nachrichtendienste vor Ort,
deren Zusammenarbeit auch nicht reibungslos verlief.
</p>
<p>
Erschreckend war fÃ¼r uns die <strong>fehlende Klarheit Ã¼ber die Rechtsgrundlagen des Einsatzes</strong>.
Im Verlauf der Untersuchungen wurde zunehmend deutlicher, dass es auf
allen Ebenen, einschlieÃŸlich der politisch Verantwortlichen, erhebliche
Schwierigkeiten bei der Bestimmung der menschen- und vÃ¶lkerrechtlichen
Grenzen und Bindungen des OEF-Einsatzes in Afghanistan gab. Was soll
mit festgenommenen Personen geschehen? Ist eine Ãœbergabe dieser
Personen an andere Institutionen zulÃ¤ssig? Fragen, die bis heute nicht
geklÃ¤rt sind und sich auch beim andauernden ISAF-Einsatz stellen.
</p>
<p>
Das Bundestagsmandat fÃ¼r den <strong>OEF-Einsatz</strong> hÃ¤tte es
den deutschen Soldaten erlaubt, Personen festzunehmen und festzuhalten
â€“ das wollte man jedoch nicht. Insoweit bestand Einigkeit bei der
militÃ¤rischen FÃ¼hrung und den politisch Verantwortlichen. Die Ãœbergabe
an andere Stellen (bspw. US-Amerikaner) sah das Mandat jedoch nicht
vor. Insoweit bestand heillose Uneinigkeit. Versuche der Abstimmung
zwischen den beteiligten Ministerien (Verteidigung, AuswÃ¤rtiges Amt,
Justiz) verliefen im Sande. Selbst innerhalb des
Verteidigungsministeriums gab es kontrÃ¤re Auffassungen, die in sich
widersprechenden Rechtsgutachten Niederschlag fanden.
</p>
<p>
Die Bestimmung des zulÃ¤ssigen Vorgehens im Einzelfall setzt vor dem
Einsatz Klarheit Ã¼ber die geltenden rechtlichen GrundsÃ¤tze voraus.
Gelten die Garantien des Grundgesetzes und der EuropÃ¤ischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) oder die Regelungen des humanitÃ¤ren
VÃ¶lkerrechts? Findet der Einsatz im Rahmen eines bewaffneten Konflikts
statt? Die Bezeichnung &quot;bewaffneter Kampf gegen StraftÃ¤ter&quot; vernebelt
dabei die rechtlichen Grundlagen. Wir haben daher die Bundesregierung
in einem <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/initiativen/dok/223/223068.antrag_menschen_und_voelkerrecht_ausland.html" class="linkGrafik">Antrag (Drucksache 16/8402)</a> aufgefordert, endlich die rechtlichen Grundlagen zu klÃ¤ren und zu benennen.
</p>
<p>
Es muss absolut klar sein: Jegliche deutsche
UnterstÃ¼tzungsleistungen (auch unterhalb der direkten Ãœbergabe selbst
ergriffener VerdÃ¤chtiger) begrÃ¼nden im Falle von VerstÃ¶ÃŸen gegen die
Menschenrechte eine Mitverantwortung. Dies gilt auch fÃ¼r die Mitwirkung
bei der Aufnahme und Bewachung von Gefangenen. Deutsche staatliche
Gewalt darf keine Beihilfe zur Folter oder unrechtmÃ¤ÃŸiger Inhaftierung
leisten.
</p>
<p>
Und noch etwas wurde durch den Untersuchungsausschuss erneut sehr
deutlich: Der Schleier der Totalgeheimhaltung Ã¼ber derartigen
Operationen muss gelÃ¼ftet werden. Fakt war: Nicht einmal die Tatsache
des Einsatzes des KSK wurde seitens der Bundesregierung gegenÃ¼ber der
Ã–ffentlichkeit bestÃ¤tig. Die vollstÃ¤ndige Geheimhaltung fÃ¼hrte zugleich
zu einer <strong>EntmÃ¼ndigung des Parlaments</strong>. Denn in der
Praxis wurden alle Operationen, an denen das KSK beteiligt war, als
geheimhaltungsbedÃ¼rftig eingestuft. Neben klaren rechtlichen Regelungen
sind eine erweiterte Berichtspflicht der Regierung und eine
verbesserte, d.h. direkte parlamentarische Kontrolle daher absolut
geboten.
</p>
</div>
<p class="xar-quote">
Hin weis:&#160;
                <em>    Die Bewertung des Abschlussberichts findet sich <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/menschenrechte/dokbin/249/249862.bewertung_zum_abschlussbericht_ua_kurnaz.pdf">hier</a> (PDF-Datei).
</em></p>


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