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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Perspektiven zivil-militÃ¤rischen Krisenengagements - mein Beitrag zum Workshop von BMVg + BAKS im PeaceLab2016-Prozess</title>
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    <span class="xar-mod-title">Irak + Artikel von Winfried Nachtwei fÃ¼r Zeitschriften u.Ã¤.</span>

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        <h1>
            Perspektiven zivil-militÃ¤rischen Krisenengagements - mein Beitrag zum Workshop von BMVg + BAKS im PeaceLab2016-Prozess         </h1>
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       <div class="xar-mod-content">
           <div class="xar-sub">
Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 6. November 2016 16:49:43 +02:00 (47624 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Beim Beratungsprozess zu den k&uuml;nftigen Leitlinien &quot;Krisenengagement und Friedensf&ouml;rderung&quot; der Bundesregierung wurden die Fragen der Schnittstellen, M&ouml;glichkeiten, Grenzen des zivil-milit&auml;rischen Zusammenwirkens bisher kaum thematisiert. Dazu einige &Uuml;berlegungen -und der erste Teil des Papiers &quot;Politisches Engagement in Konflikten&quot;, das im August 2012 eine ungew&ouml;hnlich zusammengesetzte Arbeitsgruppe vorgelegt hatte.</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>Perspektiven zivil-milit&auml;rischen Krisenengagements: Schnittstellen, M&ouml;glichkeiten, Grenzen</strong></p>
<p align="center">Winfried Nachtwei, Oktober 2016</p>
<p><em>Der Beitrag geht zur&uuml;ck auf meinen Input beim Workshop&bdquo;Perspektiven zivil-milit&auml;rischen Krisenengagements&ldquo; von Verteidigungsministerium und Bundesakademie f&uuml;r Sicherheitspolitik (BAKS) am 12. Oktober 2016 im Stauffenberg-Saal, BMVg. Der Workshop fand statt im Rahmen von &bdquo;<strong>PeaceLab2016 &ndash; Krisenpr&auml;vention weiter denken</strong>&ldquo;, dem Beratungsprozess zu den k&uuml;nftigen <strong>Leitlinien &bdquo;Krisenengagement</strong> <strong>und Friedensf&ouml;rderung</strong>&ldquo; der Bundesregierung.</em></p>
<p><em>Hier die gegen&uuml;ber dem k&uuml;rzeren gesprochenen Wort erweiterte Fassung meiner Manuskriptstichpunkte. Am Panel 1 &bdquo;Internationales Krisenengagement: Lessons Learned und Best Practises&ldquo; nahmen au&szlig;er mir der niederl&auml;ndische Diplomat Maurits Jochems (2012-2014 NATO Senior Civilian Representative in Afghanistan) und Heeresinspekteur Generalleutnant J&ouml;rg Vollmer sowie Rainer Glatz (SWP, ehemaliger Befehlshaber des Einsatzf&uuml;hrungskommandos) als Moderator teil.</em></p>
<p><em>Vgl. zum Thema das Papier &ldquo;Politisches Engagement in Konflikten &ndash; Optimierung der Interaktion zwischen zivilen und milit&auml;rischen Akteuren&ldquo; der AG &bdquo;Ziviles und milit&auml;risches Engagement in Konflikten&ldquo; vom 31. August 2012.<a title="" href="#_ftn1"><strong>[1]</strong></a> Der erste Teil zur politischen Ebene in Anlage, mit den Teilen zur Strategischen/Ressortebene und Operativen Ebene unter </em><a href="https://www.files.ethz.ch/isn/170651/253_AG_Ziv_u_Mil_Engagement_in_Konflikten.pdf"><em>https://www.files.ethz.ch/isn/170651/253_AG_Ziv_u_Mil_Engagement_in_Konflikten.pdf</em></a><em> .</em></p>
<p><strong>1. Einordnung in den Leitlinienprozess</strong></p>
<p>Strategisches Ziel der Leitlinien ist die Verh&uuml;tung, Eind&auml;mmung und Beendigung von innerstaatlichen Gewaltkonflikten (einschlie&szlig;lich des Schutzes der Menschen vor illegaler Gewalt), die Stabilisierung sowie F&ouml;rderung von nachhaltiger Sicherheit und Frieden mit friedlichen Mitteln.</p>
<p>Die Ans&auml;tze und Ma&szlig;nahmen der Krisenengagements (von Krisenpr&auml;vention bis Friedenskonsolidierung und Konfliktursachenbek&auml;mpfung) zielen auf alle Phasen eines Krisenzyklus. Seit etlichen Jahren ist allerdings zu beobachten, dass reaktives Krisenmanagement und Post-conflict-Stabilisierung dominierte und Prim&auml;rpr&auml;vention kaum eine Rolle spielte.</p>
<p>Die Leitlinien sollen den Aktionsplan Zivile Krisenpr&auml;vention (&hellip;) von 2004 abl&ouml;sen.</p>
<p>Der Fokus der Leitlinien liegt notwendigerweise auf zivilen Ans&auml;tzen, Ma&szlig;nahmen und Instrumenten, nachdem das Wei&szlig;buch 2016 die Aufgaben und F&auml;higkeiten der milit&auml;rischen Sicherheitspolitik und milit&auml;rgest&uuml;tzter Krisenbew&auml;ltigung entwickelt hat und weil es f&uuml;r die zivile Dimension von Krisenpr&auml;vention bis Friedensf&ouml;rderung einen enormen Nachholbedarf an Aufmerksamkeit und Ressourcen gibt.</p>
<p>Mit Hilfe der Leitlinien soll der unstrittige Primat der Politik und der grunds&auml;tzliche Vorrang des Zivilen bei Krisenengagements deutlich mehr Muskeln, Orientierung und Aufmerksamkeit bekommen.</p>
<p>Dies entspricht auch den au&szlig;en- und sicherheitspolitischen Priorit&auml;ten, die in den letzten Bev&ouml;lkerungsumfragen des Zentrums f&uuml;r Milit&auml;rgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr genannt wurden.<a title="" href="#_ftn2">[2]</a></p>
<p>Friedensf&ouml;rdernde Krisenengagements und Konfliktbearbeitung werden in vielen L&auml;ndern nur von politischen und zivilen Akteuren getragen. In den meisten Partnerl&auml;ndern deutscher Entwicklungszusammenarbeit sind gar keine internationalen Streitkr&auml;fte pr&auml;sent.</p>
<p>Bei staatlichen Kriseneins&auml;tzen und VN-Friedenssicherung spielen Streitkr&auml;fte nichtsdesto- weniger eine erhebliche und besonders sichtbare Rolle. Ob eher konstruktiv oder destruktiv, daran scheiden sich manche Geister. Deshalb k&ouml;nnen aber Leitlinien mit dem Fokus auf zivilem Krisenengagement die &bdquo;Milit&auml;rfrage&ldquo; nicht einfach ausklammern &ndash; oder wie in fr&uuml;heren Umsetzungsberichten des Aktionsplans jedweden deutschen und NATO-Milit&auml;reinsatz unterschiedslos unter Krisenpr&auml;vention subsumieren.</p>
<p>Zu kl&auml;ren sind reale Schnittstellen, M&ouml;glichkeiten und Grenzen der Interaktion von zivilen, polizeilichen und milit&auml;rischen Akteuren bei Krisenengagements im o.g. Sinne und Friedensf&ouml;rderung.</p>
<p><strong>2. Zivil-milit&auml;rische Interaktion</strong></p>
<p>2.1 Verbreitet, aber verk&uuml;rzt ist die dichotomische Gegen&uuml;berstellung Milit&auml;r vs. Zivil (=NGO`s). Realiter besteht die zivile Seite aus Politik(en), Regierungs- und Durchf&uuml;hrungsorganisationen, Polizeien, der Vielfalt an Internationalen Organisationen, NGO`s, humanit&auml;ren Organisationen. Auch auf Seiten des Milit&auml;rs sind die Unterschiede erheblich: im Hinblick auf Grundeinstellung zu milit&auml;rischer Gewalt und politische Kulturen, Milit&auml;rdoktrinen, Einsatzkonzepte, verschiedene Waffengattungen, interkulturelle Kompetenz etc.</p>
<p>2.2 Zivil-milit&auml;rische Interaktion (im Sinne von Zusammenarbeit) ist</p>
<p>- aus offizieller, Bundeswehr- und Polizeisicht selbstverst&auml;ndlich, bei der Bundeswehr gr&ouml;&szlig;tes Eigeninteresse daran (zu unterscheiden vom engeren milit&auml;rischen Verst&auml;ndnis von CIMIC);</p>
<p>- aus Sicht anderer Ressorts und ihrer Durchf&uuml;hrungsorganisationen nach Jahren der Distanz inzwischen zunehmend selbstverst&auml;ndlich (und bei gemeinsamem Auftrag dienstlich verpflichtend);</p>
<p>- f&uuml;r zivilgesellschaftliche Akteure teils pragmatisch-entspannt, teils vorsichtig-distanziert (Abstand gegen&uuml;ber dem &bdquo;nat&uuml;rlichen &Uuml;bergewicht&ldquo; und Dominanzrisiko von Milit&auml;r), teils - vor allem bei Friedensgruppen, LINKE - prinzipiell von &Uuml;bel (&bdquo;Vereinnahmung f&uuml;r milit&auml;rische Zwecke&ldquo;, &bdquo;milit&auml;rische Mittel dienen niemals dem Frieden&ldquo;, so Katrin Vogler am 21. Juli auf <a href="http://www.peacelab2016.de/peacelab2016/debatte/">www.peacelab2016.de/peacelab2016/debatte/</a> ). Einige fundamental-pazifistische Positionen erheben den Anspruch, eine Globalalternative&nbsp; zu jedwedem Milit&auml;r zu bieten;</p>
<p>- f&uuml;r NGO`s und humanit&auml;re Organisationen wegen der Prinzipien der Neutralit&auml;t, Unparteilichkeit und Unabh&auml;ngigkeit sehr mit Vorsicht zu genie&szlig;en. (<em>vgl. Empfehlungen zur Interaktion zwischen VENRO-Mitgliedsorganisationen und der Bundeswehr<a title="" href="#_ftn3"><strong>[3]</strong></a> vom April 2013</em>)</p>
<p>2.3 Im Rahmen der VN-Charta und von VN-mandatierten Krisen- und Friedenseins&auml;tzen kann und soll v&ouml;lkerrechtlich legitimiertes Milit&auml;r zu Kriegsverh&uuml;tung und Friedenssicherung, also auch zu Krisenengagements und Friedensf&ouml;rderung beitragen. Das geschieht weltweit seit Jahren mit viel mehr Erfolg als gemeinhin wahrgenommen wird.<a title="" href="#_ftn4">[4]</a> Bei den multidimensionalen und integrierten VN-Missionen ist zivil-milit&auml;rische Zusammenarbeit unter dem Primat der Politik keine friedenspolitische Tods&uuml;nde, sondern eine Frage sich erg&auml;nzender F&auml;higkeiten.</p>
<p>2.4 Vor dem Hintergrund realer milit&auml;rischer Teilf&auml;higkeiten und Einsatzszenarien l&auml;sst sich konstatieren:</p>
<p>(a) <span style="text-decoration: underline;">Milit&auml;r</span> <span style="text-decoration: underline;">kann</span> zu Krisenengagement im o.g. Sinne und Friedensf&ouml;rderung beitragen (ohne Milit&auml;rgewalt, gewaltarm, polizei&auml;hnlich):</p>
<p>- zu Krisenfr&uuml;herkennung durch strategische, operative und taktische Aufkl&auml;rung und Nachrichtenwesen,</p>
<p>- zu humanit&auml;rer und Katastrophenhilfe durch Transport-, Infrastruktur-, Pionier- und sanit&auml;tsdienstlichen Leistungen (subsidi&auml;r),</p>
<p>- zu Vertrauensbildung, Entspannung, &ouml;ffentlicher Sicherheit durch R&uuml;stungskontrolle, Abr&uuml;stung und Abr&uuml;stungszusammenarbeit (z.B. deutsch-russische Chemiewaffen-vernichtung), Minenr&auml;umen,</p>
<p>- zu Konfliktverh&uuml;tung, Entfeindung und Vertrauensbildung durch Dialog, Interkulturelle Kompetenz/Einsatzberater, Key Leader Engagement, Konfliktvermittlung; Dialog + Kooperation zwischen und Integration von nationalen Streitkr&auml;ften,</p>
<p>- zur Stabilisierung und F&ouml;rderung von Rechtsstaatlichkeit durch Beitr&auml;ge zur Sicherheitssektorreform (politisch eingebettete Ert&uuml;chtigung),</p>
<p>- zu Konflikteind&auml;mmung und &ouml;ffentlicher Sicherheit durch unbewaffnete Milit&auml;rbeobachter, integrierte VN-Friedensmissionen, VN-mandatiertes Peacekeeping/Stabilisierungseins&auml;tze mit F&auml;higkeiten zur Deeskalation und Abschreckung, Crowd-and-Riot-Control/CRC (erfolgreiche gewaltarme Kriegsverh&uuml;tung durch IFOR, SFOR, EUFOR Althea in Bosnien &amp; Herzegowina 1995 ff.),</p>
<p>- zum Schutz vor Massengewalt durch Ans&auml;tze wie Separation, Safe Areas im Rahmen der &bdquo;Mass Atrocity Response Operations&ldquo;/MARO (CARR CENTER for Human Rights Policy, Harvard 2012).</p>
<p>Das soldatische Selbstverst&auml;ndnis und die F&uuml;hrungskultur der Inneren F&uuml;hrung mit dem &bdquo;Staatsb&uuml;rger in Uniform&ldquo; auf Seiten der Bundeswehr schaffen g&uuml;nstigere Voraussetzungen f&uuml;r die Bereitschaft und F&auml;higkeit zur Friedensunterst&uuml;tzung.</p>
<p>(b) <span style="text-decoration: underline;">Milit&auml;r kann weniger/eher indirekt</span> beitragen</p>
<p>zu nachhaltiger Sicherheit</p>
<p>zu politischer Konfliktl&ouml;sung (aber: &bdquo;Zeit kaufen&ldquo;)</p>
<p>zu gesellschaftlicher Transformation.</p>
<p>(c) <span style="text-decoration: underline;">Milit&auml;r tr&auml;gt nicht</span> zu Krisenengagement im o.g. Sinne und Friedensf&ouml;rderung bei, sondern wirkt als Brandbeschleuniger und Chaostreiber bei Regimechange-Interventionen (Irak, Libyen), Angriffskriegen und dem entgrenzten &bdquo;Krieg gegen den Terror&ldquo;, bei Illegitimit&auml;t von Intervention f&uuml;r Partikularinteressen, bei mangelhafter Landeskenntnis/Konfliktverst&auml;ndnis/ Arroganz der Macht der Interventen.</p>
<p>Bei technokratisch-beschr&auml;nkter Ert&uuml;chtigung wie bei R&uuml;stungsexporten an Konfliktparteien in Konfliktgebieten besteht ein hohes Missbrauchsrisiko.</p>
<p>(d)<span style="text-decoration: underline;"> Einsatzszenarien</span>, wo von Milizen und Terrorgruppen besetzte Gebiete (z.B. M23 im Ostkongo oder IS im Irak) befreit wurden und eine schnell wirkende Stabilisierung erfolgen sollte, stellt zivil-milit&auml;risches Zusammenwirken vor besondere Herausforderungen, erst recht NGO`s und Hilfsorganisationen bei</p>
<p><strong>3. Grunderfahrungen mit dem vernetzten Ansatz/whole-of-government-approach</strong></p>
<p>3.1 KEINER SCHAFFT`s ALLEIN! (erst recht nicht ohne konstruktive Partner im Konfliktland) und DIE ST&Auml;RKEN DER ANDEREN!</p>
<p>Komplexe Krisen stellen unterschiedliche Aufgaben (&bdquo;Partnerwahl&ldquo; mit Dilemmata, kurzfristige Gefahrenabwehr/ Stabilisierung, staatliche Basisleistungen und -sicherheit, nachhaltige menschliche Sicherheit, legitime Staatlichkeit), die unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen F&auml;higkeiten erfordern.</p>
<p>Wer was kann, ist oft zu wenig klar. Die (polizeilichen und milit&auml;rischen) Schl&uuml;sselaufgaben operative Gro&szlig;gefahrenabwehr, Schutz vor Massengewalt, Herstellung von Basissicherheit - die ersten Voraussetzungen jedes weiteren Friedensprozesses - finden im Diskurs zu Zivile Krisenpr&auml;vention seit Jahren relativ wenig Beachtung (ausgenommen beim Thema &bdquo;Ziviles Peacekeeping&ldquo;).<a title="" href="#_ftn5">[5]</a></p>
<p>3.2 Gro&szlig; ist die Kluft zwischen Vernetzungs-Rhetorik und &ndash;Praxis &ndash; trotz aller Fortschritte in den letzten Jahren. Es fehlt an</p>
<p>- integrierter und hochrangiger Krisenfr&uuml;herkennung und fr&uuml;hzeitigem Handeln (early action)</p>
<p>- ressort&uuml;bergreifenden, gar &ndash;gemeinsamen Konflikt- und Akteursanalysen, an gemeinsamem Konfliktverst&auml;ndnis (&bdquo;im Konfliktnebel ohne Nebelscheinwerfer&ldquo;), von Chancenanalysen ganz zu schweigen,</p>
<p>- ressortgemeinsamer Planung, Vorbereitung, &Uuml;bung (bei verschiedenen Ressorts h&ouml;chst unterschiedliche &Uuml;bungskulturen, am wenigsten bei der Politik), geschweige F&uuml;hrung von Krisenengagements,</p>
<p>- ressort&uuml;bergreifender Einsatzauswertung, Wirkungskontrolle, Evaluierung,</p>
<p>- ressortgemeinsamer &ouml;ffentlicher Kommunikation , was die &bdquo;nat&uuml;rliche Mediendominanz&ldquo; der milit&auml;rischen Komponente, Milit&auml;rlastigkeit von Wahrnehmung und Diskurs bef&ouml;rdert)</p>
<p>- ressort&uuml;bergreifender Betrachtungsweise auch im Bundestag.</p>
<p>3.3 Ein wichtiger Fortschritt sind die seit 2013 allj&auml;hrlichen Feierstunden zum Tag des Peacekeepers auf Einladung von Au&szlig;en-, Verteidigungs- und Bundesinnenminister: Hunderte Polizisten, Soldaten und Zivilexperten aus Friedensmissionen kommen hierbei zusammen und werden gemeinsam geehrt. Es sind friedens- und sicherheitspolitische Gro&szlig;ereignisse &ndash; mit einen gro&szlig;en Nachteil: Die Tagesmedien nehmen sie fast nicht wahr.</p>
<p><strong>4. Zivil-milit&auml;risches Zusammenwirken beschw&ouml;ren reicht und hilft nicht!</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">4.1 Einem sinnvollen und bestm&ouml;glichen Zusammenwirken stehen entgegen</span>:</p>
<p>- Ein weiterhin sehr verbreitetes Ressort- und Akteursdenken, wo die eigene Zust&auml;ndigkeit + der eigene Einfluss das Prim&auml;rinteresse zu sein scheinen;</p>
<p>- im sicherheitspolitischen Diskurs eine relativ geringe VN-Orientierung und immer wieder Stimmen f&uuml;r eine &ndash; &uuml;ber Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung hinausgehende - milit&auml;rische Verteidigung nationaler Interessen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">4.2 Zugleich gibt es eine ganze Reihe selbstverst&auml;ndlicher, z.T. auch durch politische Fehlsteuerung verursachte Unterschiede</span> bez&uuml;glich</p>
<p>- Interessen, Organisationszielen, -mandaten und &ndash;kulturen, &bdquo;Sprachen&ldquo;</p>
<p>- Konfliktwahrnehmungen (bei Milit&auml;r eher Worst-case-Orientierung mit dem Risiko der &Uuml;berdramatisierung, bei zivilgesellschaftlichen Akteuren Verst&auml;ndigungsorientierung mit dem Risiko der Weichzeichnung) und Konfliktverst&auml;ndnis ( Ferndiagnose oder Bodenn&auml;he),</p>
<p>- N&auml;he/Distanz zu einheimischer Bev&ouml;lkerung/ Machthabern, bez&uuml;glich der einheimischen Partner,</p>
<p>- Einfluss- und Wirkungsm&ouml;glichkeiten und &ndash;risiken z.B. bei Bundeswehr, AA, Hilfsorganisation, unterschiedliche Beachtung des Do no harm-Prinzips),</p>
<p>- Zeithorizonte (bei Kommandeuren Monate, bei EZ Jahre/Jahrzehnte),</p>
<p>- Personalkapazit&auml;ten , Organisationskraft, Kosten und Ressourcen. Die krasse und bis heute unver&auml;nderte Diskrepanz zwischen milit&auml;rischen Kapazit&auml;ten (m&ouml;glichst bedarfsorientiert) und zivilen Kapazit&auml;ten (vorrangig nach Verf&uuml;gbarkeit) findet in der Masse der Medien praktisch keine Beachtung, n&auml;hrt aber bei etlichen Akteuren der zivilen Krisenpr&auml;vention Zweifel, wie ernst es Bundesregierung und Bundestagsmehrheiten &uuml;berhaupt mit dem viel beschworenen Vorrang der (zivilen) Krisenpr&auml;vention meinen.</p>
<p>Entscheidend ist, wie offen, n&uuml;chtern, aber auch energisch mit diesen Unterschieden umgegangen wird.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">4.3 Zivil-milit&auml;risches Krisenengagement ist dann m&ouml;glich und sinnvoll, wenn</span></p>
<p>- die Bindung ans V&ouml;lkerrecht zweifelsfrei ist,</p>
<p>- der Primat der politischen Konfliktbearbeitung auch Muskeln hat und praktiziert wird,</p>
<p>- die Ziele auf operativer Ebene kompatibel und strategisch eingebettet sind (die abstrakten &bdquo;Dachziele&ldquo; der Mandate reichen nicht!),</p>
<p>- die zivilen, milit&auml;rischen, polizeilichen Kapazit&auml;ten auch bedarfsgerecht und ausgewogen sind, d.h. der bisherige Kapazit&auml;tenr&uuml;ckstand z.B. auf den Feldern Forschung, Analysef&auml;higkeit, Polizeiaufbau und Rule of Law aufgeholt werden,</p>
<p>- die Eskalationsrisiken und m&ouml;glichen kontraproduktiven Wirkungen von Milit&auml;reins&auml;tzen bewusst und unter Kontrolle sind,</p>
<p>- bestimmte Organisationsunterschiede respektiert und die Eigenst&auml;ndigkeit der Akteure gewahrt werden (Management of Diversity).</p>
<p><strong>5. Priori&auml;ten</strong></p>
<p>5.1 Wirksames Krisenengagement ist elementar auf Legitimit&auml;t angewiesen: im Krisenland und seiner Bev&ouml;lkerung, v&ouml;lkerrechtlich, verfassungsrechtlich und gesellschaftliche Akzeptanz in den Entsendestaaten. Eine Voraussetzung daf&uuml;r ist ein glaubw&uuml;rdiges normatives Fundament: die VN-Charta (internationales Gewaltverbot, &Uuml;berwindung der Gei&szlig;el Krieg, friedlicher Interessenausgleich, Verpflichtung zur kollektiven VN-Friedenssicherung und rechtserhaltende Gewalt)), die Agenda 2030 sind da zentral.</p>
<p>5.2 Sorgf&auml;ltige Konflikt- (und Chancen-)analysen und Strategieentwicklung, ressort&uuml;bergreifend und multiperspektivisch;</p>
<p>5.3 ressortgemeinsame Ausbildungsphasen und &Uuml;bungen (hier besonderer Nachholbedarf)</p>
<p>5.4 Ehrgeiziges und glaubw&uuml;rdiges Aufholprogramm f&uuml;r zivile und polizeiliche F&auml;higkeiten sowohl f&uuml;r kurzfristige Gefahrenabwehr/Stabilisierung (mit zivilen Planzielen) wie f&uuml;r strukturorientierte Krisenpr&auml;vention/Konfliktursachenbek&auml;mpfung (incl. allgemeing&uuml;ltiges Do-no-harm-Prinzip ;</p>
<p>5.5 bei Schwerpunkt-Engagements &bdquo;Umfassende Mandate&ldquo; des Bundestages, in denen auch wesentliche nichtmilit&auml;rische Aufgaben, F&auml;higkeiten und Ressourcen bestimmt werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Anhang</span></p>
<p><strong>Auszug aus dem Abschlusspapier der AG Ziviles und milit&auml;risches Engagement in Konflikten&ldquo;, Berlin 2013 </strong>(Teil II zur Strategischen und Ressortebene, Teil III zur operativen Ebene)</p>
<p align="center"><strong>Politisches Engagement in Konflikten:</strong></p>
<p align="center"><strong>Optimierung der Interaktion zwischen zivilen und milit&auml;rischen Akteuren</strong></p>
<p align="center"><strong><span style="text-decoration: underline;">Teil I: Politische Ebene</span></strong></p>
<p><strong>Sachstand</strong></p>
<p>In den vergangenen Jahrzehnten haben deutsche staatliche und nicht-staatliche Akteure mehrfach in Konfliktregionen interveniert. Neben die &bdquo;klassischen&ldquo; zivilen Mittel der Diplomatie und der Entwicklungszusammenarbeit sind seit den Balkan-Kriegen auch immer h&auml;ufiger milit&auml;rische Interventionen getreten. Die UN-Charta, die Allgemeine Erkl&auml;rung der Menschenrechte und weitere Grunddokumente von V&ouml;lker- und Menschenrechten definieren den rechtlichen Rahmen und beinhalten Verpflichtungen f&uuml;r alle Akteure, die sich in Konfliktregionen engagieren. Deutsche Akteure sind dar&uuml;ber hinaus an das Grundgesetz gebunden.</p>
<p>Zentrale Normen und Ziele der UN-Charta sind die &Uuml;berwindung der &bdquo;Gei&szlig;el Krieg&ldquo;, die Wahrung und Sicherung von Frieden und internationaler Sicherheit, die Achtung der Grundrechte der Menschen, internationale Zusammenarbeit und friedliche Streitbeilegung.</p>
<p>Fundamentalnormen des Grundgesetzes sind der Friedensauftrag und Achtung und Schutz der Menschenw&uuml;rde. Die Vision, den Krieg als Mittel der Politik zu &uuml;berwinden, ist weit &uuml;ber Deutschland hinaus konsensf&auml;hig.</p>
<p>Im Rahmen der UN-Staatengemeinschaft sind in den letzten Jahren weitere Normen zum politischen Konsens geworden. Insbesondere die vom Millenniums-Gipfel 2000 verabschiedeten Millenniums-Entwicklungsziele und das Abschlussdokument des Weltgipfels von 2005, in dem die <em>Responsibility to Protect</em> (<em>to prevent, react, rebuild</em>) formuliert wurde, stellen eine Weiterentwicklung der v&ouml;lkerrechtlichen Normen dar. Zunehmend werden auf UN-Ebene staatliche und menschliche Sicherheit gemeinsam betrachtet: Keine kommt ohne die andere aus.</p>
<p>Der Prozess der Zielbestimmung der externen zivilen und milit&auml;rischen Akteure in Konfliktgebieten ist auf Grund der vielen Beteiligten hochkomplex und h&auml;ngt von der Art des Einsatzes ab. Im Falle von UN-Missionen (politische Missionen, <em>Peacekeeping, Peacebuilding</em>) und beim Einsatz internationaler Streitkr&auml;fte erfolgt die Zielbestimmung zun&auml;chst meistens durch Mandate des UN-Sicherheitsrats. Hierbei werden die Mitgliedsstaaten grunds&auml;tzlich zur Zusammenarbeit aufgefordert. In vielen F&auml;llen werden multi- und bilaterale Abkommen mit der Regierung des Gastlandes geschlossen. Hinzu kommen - mehr oder weniger abgestimmt - die Ziele und Auftr&auml;ge verschiedenster UN-Unterorganisationen sowie von (inter-) nationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.</p>
<p>Auf deutscher Seite erfolgen Zielbestimmungen durch das Bundeskanzleramt, die beteiligten Ressorts der Bundesregierung und ihre Durchf&uuml;hrungsorganisationen. Bestimmende Strukturprinzipien sind &ndash; f&uuml;r die staatliche Seite in Deutschland &ndash; das Ressortprinzip sowie f&uuml;r private und f&uuml;r Nichtregierungsorganisationen ihre Unabh&auml;ngigkeit und Eigenst&auml;ndigkeit.</p>
<p>Durch die Mitgliedschaft in der NATO und der EU hat Deutschland bestimmte Kompetenzen, auch und gerade im Bereich der Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik, dorthin &uuml;bertragen. Auf der Ebene der NATO und der EU existieren dementsprechend strategische Konzepte, die sicherheitspolitische Ziele definieren und die Deutschland im Rahmen des NATO-Vertrags bzw. des Vertrags von Lissabon einerseits Verpflichtungen auferlegen, andererseits Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte einr&auml;umen.</p>
<p>Die zentralen (konzeptionellen) Grundlagen von Auslandseins&auml;tzen im friedens- und sicherheitspolitischen Bereich / in der Krisenpr&auml;vention werden vom Aktionsplan &bdquo;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&ldquo; und vom Wei&szlig;buch der Bundesregierung zur deutschen Sicherheitspolitik von 2006 gebildet. Im Bereich der Entwicklungspolitik sind das Wei&szlig;buch zur Entwicklungspolitik 2008, der 13. Entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung und das Entwicklungspolitische Konzept des BMZ &bdquo;Chancen schaffen &ndash; Zukunft entwickeln&ldquo; von 2011 ma&szlig;geblich.</p>
<p>Durch den Aktionsplan &bdquo;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&ldquo;, den die Bundesregierung im Mai 2004 verabschiedet hat, ist auf nationaler Ebene im Grundsatz anerkannt, dass &bdquo;Zivile Krisenpr&auml;vention&ldquo; (ZKP) eine Querschnittsaufgabe des Regierungshandelns ist. Strategische Ansatzpunkte sind Schaffung verl&auml;sslicher staatlicher Strukturen (Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte, Sicherheit), F&ouml;rderung von Friedenspotenzialen (Zivilgesellschaft, Medien, Kultur + Bildung), Sicherung von Lebenschancen (Wirtschaft + Soziales, Umwelt + Ressourcen). In einem gewissen (und in den letzten 10 Jahren deutlich gewachsenen) Umfang werden Instrumente bzw. Strukturen zivilen Engagements in Krisen und Konflikten auf der Bundesebene entwickelt, vorgehalten bzw. finanziert (letzteres in einer Gr&ouml;&szlig;enordnung von grob 1 Milliarde &euro; j&auml;hrlich, die ganz &uuml;berwiegend in den Einzelpl&auml;nen des AA und des BMZ enthalten sind). Der Ressortkreis ZKP soll die Zivile Konfliktbearbeitung als Querschnittsaufgabe der verschiedenen Ressorts der Bundesregierung bef&ouml;rdern. Durch den im Fr&uuml;hjahr 2010 eingerichteten Unterausschuss &bdquo;Zivile Krisenpr&auml;vention und vernetzte Sicherheit&ldquo; des Ausw&auml;rtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages wurde das Thema ZKP erstmals im parlamentarischen Bereich explizit verankert.</p>
<p>Der Aktionsplan ZKP von 2004 und das Wei&szlig;buch der Bundesregierung zur deutschen Sicherheitspolitik von 2006 stehen jedoch relativ unverbunden nebeneinander. Beide gehen von einem erweiterten Verst&auml;ndnis von Sicherheit aus, das weit &uuml;ber die milit&auml;rische Dimension hinausgeht und betonen die Dimension gemeinsamer, multilateraler Sicherheitspolitik und Krisenpr&auml;vention. W&auml;hrend der Aktionsplan jedoch von den Ressorts gemeinsam und unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteuren erarbeitet wurde, entstand das Wei&szlig;buch im Wesentlichen im BMVg. Der seit dem Wei&szlig;buch regierungsoffizielle Begriff der &bdquo;Vernetzten Sicherheit&ldquo; war Ausdruck der Erfahrung von internationalen Krisenengagements, wo es zwischen den verschiedenen Akteuren immer wieder an Koh&auml;renz und Vernetzung mangelte. Die vage Definition von &bdquo;Vernetzter Sicherheit&ldquo; lie&szlig; aber unterschiedlichen, ja gegens&auml;tzlichen Interpretationen freien Raum: Aus Regierungssicht die Position einer selbstverst&auml;ndlichen und problemlosen zivil-milit&auml;rischen Zusammenarbeit, aus Sicht vieler zivilgesellschaftlicher Akteure die Bef&uuml;rchtung einer &bdquo;Versicherheitlichung&ldquo; und Instrumentalisierung ihrer Arbeit auf Kosten ihres humanit&auml;ren und entwicklungspolitischen Auftrags. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2011 sprechen statt von &bdquo;Vernetzter Sicherheit&ldquo; enger und pr&auml;ziser von &bdquo;gesamtstaatlicher, umfassender und abgestimmter Sicherheitspolitik&ldquo; und &bdquo;ressortgemeinsamem&ldquo; Handeln&ldquo;.</p>
<p>Der Begriff der &bdquo;menschlichen Sicherheit&ldquo; (Human Security) gewinnt insgesamt an Bedeutung. Die Entwicklungspolitik nimmt im Rahmen von Kriseneins&auml;tzen dabei aber eine Sonderrolle ein, denn ihr geht es weniger um die direkte Bearbeitung von Konflikten (<em>working on conflict</em>) als vielmehr um die Verbesserung der menschlichen Sicherheit beispielsweise im Rahmen von Ern&auml;hrungssicherungsprogrammen oder Bildungsprojekten in Konfliktgebieten (<em>working in conflict</em>). Damit nimmt sie allerdings unter Umst&auml;nden indirekt auch Einfluss auf den Konfliktverlauf.</p>
<p>Die im M&auml;rz 2012 beschlossenen ressort&uuml;bergreifenden Leitlinien der Planungsst&auml;be des AA, BMZ und BMVg &bdquo;F&uuml;r eine koh&auml;rente Politik der Bundesregierung gegen&uuml;ber fragilen Staaten&ldquo; formulieren gegen&uuml;ber dieser zentralen friedens-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Herausforderung erstmalig ressortgemeinsam Ziele und Prinzipien staatlichen Handelns und geben dazu konzeptionelle und organisatorische Empfehlungen.</p>
<p>Der bewaffnete Einsatz deutscher Streitkr&auml;fte im Rahmen des V&ouml;lkerrechts bedarf der Zustimmung des Bundestages. Es ist strittig, ob Bundeswehreins&auml;tze ausschlie&szlig;lich im Rahmen eindeutiger Mandate des UN-Sicherheitsrates oder auch auf Grundlage von Beschl&uuml;ssen des NATO-Rates oder der EU erfolgen d&uuml;rfen bzw. m&ouml;glich sein sollten. Bis auf den &bdquo;Kosovo-Luftkrieg&ldquo; 1999 und den Einsatz in Mazedonien 2002 wurden Eins&auml;tze der Bundeswehr bisher jedoch immer im Rahmen von UN-Mandaten durchgef&uuml;hrt. Eine diesbez&uuml;gliche generelle (Selbst)Verpflichtung findet sich aber weder im Parlamentsbeteiligungsgesetz noch im Wei&szlig;buch und den aktuellen VPR.</p>
<p>Zivilgesellschaftliches Engagement in der Krisenpr&auml;vention und der zivilen Konfliktbearbeitung wird politisch begr&uuml;&szlig;t und im Rahmen der im Bundeshaushalt f&uuml;r ZKP veranschlagten Mittel gef&ouml;rdert. Dazu dienen insbesondere, aber nicht ausschlie&szlig;lich die F&ouml;rderung des &bdquo;Zivilen Friedensdienstes&ldquo; aus dem Einzelplan 23 und des F&ouml;rderprogramms &bdquo;zivik&ldquo; aus dem Einzelplan 05.</p>
<p>Das zivile Engagement staatlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen in Konfliktregionen wird nur indirekt durch die Budgethoheit des Parlaments vom Bundestag (mit)-verantwortet. Seit Jahren wird daher eine kontroverse Debatte dar&uuml;ber gef&uuml;hrt, ob erg&auml;nzend zu den milit&auml;rischen Mandaten f&uuml;r die Regionen, in denen Bundeswehreins&auml;tze stattfinden, auch zivile bzw. kombinierte zivil-milit&auml;rische Mandate vom Bundestag explizit beschlossen werden sollten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bewertung</strong></p>
<p>UN-Mandate orientieren sich an den Grundwerten der Internationalen Gemeinschaft, sind inter&shy;nationale Minimalkonsense und formulieren die Ziele meist relativ abstrakt in gro&szlig;em Abstand zu den jeweiligen Konfliktrealit&auml;ten. Auf der Ebene solcher Allgemeinheit sind sie in der Regel breit zustimmungsf&auml;hig. Hinter der Kulisse der guten und hehren Ziele sind oftmals B&uuml;ndnisinteressen ausschlaggebend, verfolgen einzelne Mitgliedsstaaten und Organisationen (un-) ausgesprochen immer wieder sehr eigene, z.T. kontr&auml;re Ziele und Partikularinteressen. Mandatsziele und Realziele k&ouml;nnen erheblich auseinanderklaffen, ja einander zuwiderlaufen. Das gilt f&uuml;r alle beteiligten Akteure.</p>
<p>Auch wenn die Vereinten Nationen inzwischen &uuml;ber reiche Erfahrungen aus Krisenengagements verf&uuml;gen<a title="" href="#_ftn6">[6]</a> und dadurch so manchem nationalen Diskurs weit voraus sind: Ausgefeilte Strategien sind auf dieser Ebene kaum zu erwarten. Umso notwendiger ist aber, die strategische Orientierung und Klarheit solcher Engagements zu f&ouml;rdern.</p>
<p>Die Frage des Zusammenwirkens, von Kooperation und Koordination kann erst da gestellt werden, wo Ziele der Akteure so definiert sind, dass konkrete Auftr&auml;ge abgeleitet werden k&ouml;nnen, die sich &uuml;berlappen bzw. erg&auml;nzen. In diesem Rahmen sind unterschiedliche Ziele und Interessen einzelner Akteure selbstverst&auml;ndlich und legitim. Ein offener Umgang mit solchen Organisations- und Einzelinteressen w&uuml;rde Engagements und Kooperationserwartungen realit&auml;tst&uuml;chtiger machen.</p>
<p>Unn&ouml;tig erschwert wird ein m&ouml;gliches Zusammenwirken dort, wo unterschiedliche Akteursmandate und -kulturen ignoriert, wo Ressort- und Akteursegoismen dominieren und Pauschal- und Fehlwahrnehmungen &uuml;ber andere Akteure gepflegt werden (&bdquo;NGO-Chaos&ldquo;, &bdquo;kriegsfixierte Milit&auml;rs&ldquo;).</p>
<p>Auch NGO`s und Hilfsorganisationen sind nicht gegen die Versuchung gefeit, angesichts scharfer Konkurrenz auf dem Spendenmarkt vor allem Organisationsinteressen zu verfolgen. Auf Seiten staatlicher und milit&auml;rischer Akteure gibt es eine Tendenz der &bdquo;Versicherheitlichung&ldquo;: Unterordnung und Instrumentalisierung aller anderen politischen Ma&szlig;nahmen und Akteure unter den Primat kurz- bis mittelfristiger Stabilisierungs- und Herrschaftsinteressen.</p>
<p>Ohne einen zumindest partiellen Zielkonsens er&uuml;brigt sich jede Debatte um Kooperation. Auch dort, wo einzelne internationale Akteure das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht missachten oder systematisch die Grunds&auml;tze von &bdquo;do no harm&ldquo; und &bdquo;local ownership&ldquo; au&szlig;er Acht lassen, kann es eine sinnvolle Kooperation nicht geben.</p>
<p>Elementare Erfahrung von internationalen Krisenengagements der letzten 20 Jahre ist die begrenzte Wirksamkeit einzelner Akteure. Auch das besonders durchsetzungsstark erscheinende Milit&auml;r kann in der Regel keine innerstaatlichen Konflikte l&ouml;sen, gar Frieden schaffen, sondern bestenfalls Zeit f&uuml;r eine politische Konfliktl&ouml;sung gewinnen. Externes Milit&auml;r, das selber zur Konfliktpartei wird, kann h&auml;ufig nicht einmal diese Funktion erf&uuml;llen. Wirksame Gewaltreduzierung und Friedensf&ouml;rderung erfordern daher koh&auml;rentes Handeln der darauf verpflichteten externen Akteure. Deshalb wird bei den meisten UN-Missionen zur Friedenskonsolidierung nicht ein Nebeneinander von zivilen und milit&auml;rischen Akteuren, sondern ein koordiniertes Vorgehen unter dem Primat der Politik angestrebt.</p>
<p>Auch wenn deutsche Akteure in Krisenregionen meist im multilateralen Kontext arbeiten, ist eine konzeptionelle bzw. strategische Einbindung zumindest der deutschen staatlichen Einzelbeitr&auml;ge sinnvoll und unabdingbar. Das gilt umso mehr bei Schwerpunktl&auml;ndern. In der Realit&auml;t hapert es daran immer wieder.</p>
<p>Politisch nicht ausreichend diskutiert, geschweige denn entschieden ist die Frage, welche Ziele milit&auml;risches und ziviles Eingreifen in Konfliktregionen &uuml;berhaupt rechtfertigen, welche Kriterien entwickelt und im jeweiligen Einzelfall gepr&uuml;ft werden m&uuml;ssen, damit das Erreichen der jeweiligen Ziele realistisch erscheint und durch welche Ma&szlig;nahmen unbeabsichtigte Nebenwirkungen ausgeschlossen oder zumindest gering gehalten werden k&ouml;nnen. Auch eine systematische Evaluierung bisheriger Bundeswehrmandate auf politischer Ebene ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen baut sich in Teilen der &Ouml;ffentlichkeit und in politische Parteien bei eskalierenden Konflikten regelm&auml;&szlig;ig Druck auf, ein milit&auml;risches Eingreifen zumindest zu erw&auml;gen. Die Argumentation verl&auml;uft hierbei meistens nach dem Schema &bdquo;man kann doch nicht einfach zusehen, wie Menschen verfolgt, misshandelt und get&ouml;tet werden&ldquo;.</p>
<p>Seit 1999/2000 wurden sowohl in der Bundesrepublik als auch auf der EU-Ebene sukzessive Instrumente und Ma&szlig;nahmen einer neuen Infrastruktur Zivile Konfliktbearbeitung aufgebaut. Die milit&auml;rische Seite begann in der ersten H&auml;lfte der 90er Jahre, sich auf Kriseneins&auml;tze einzustellen. Angesichts mangelnden politischen Willens, spezialisierter Ausr&uuml;stung und Strukturen erwies sich das als ein schwieriger Prozess, der mittlerweile aber deutliche Fortschritte gemacht hat.</p>
<p>Die politische F&uuml;hrung verf&uuml;gt in Deutschland bisher nur teilweise &uuml;ber die Bereitschaft und die F&auml;higkeiten, die notwendig w&auml;ren, den Primat der Politik bei Krisenengagements wirklich auszuf&uuml;llen. Das Rotationsprinzip im Personalbereich einiger Ministerien (AA, BMVg, usw.) und deren Durchf&uuml;hrungsorganisationen f&uuml;hrt immer wieder zu einem Verlust von Erfahrungen und Kompetenzen. Der mit dem Aktionsplan installierte interministerielle Ressortkreis ZKP blieb bisher wegen mangelnder Personal- und Mittel&shy;ausstattung und niedriger politischer Aufh&auml;ngung &uuml;berwiegend ein Forum des Informationsaustausches und nur punktueller Koordination. Keine ressort&uuml;bergreifenden und integrierten Strukturen bestehen bei den zentralen Funktionen eines politischen Early Warning und Early Action sowie bei der laufenden Lageanalyse, Wirksamkeitsevaluierung und Lessons Learned. Regierungsoffiziell wird immer wieder eine fortschreitende Ressortzusammenarbeit behauptet &ndash; und als Beispiel die Provincial Reconstruction Teams/PRT in Afghanistan genannt. Praxisberichte widersprechen dem aber deutlich.</p>
<p>Viele zivile Akteure verf&uuml;gen &uuml;ber umfassende lokale und Regionalkompetenz. Vorteile ihrer Fachleute sind ihre l&auml;ngeren Stehzeiten und vielf&auml;ltige Verbindungen in die Gesellschaften der jeweiligen Krisengebiete. Nachteile der zivilen Akteure sind in den meisten F&auml;llen ihre langsame Verf&uuml;gbarkeit (Ausnahme THW), ihre oft magere Ausstattung an Personal und Finanzen. Diese Unterausstattung erschwert Strategief&auml;higkeit und Kooperationen, erst Recht solche auf gleicher Augenh&ouml;he. Milit&auml;rische Akteure sind daher derzeit als einzige mit gr&ouml;&szlig;eren Kr&auml;ften schnell und flexibel verf&uuml;gbar.</p>
<p>Angesichts eines oftmals unzureichend ausgef&uuml;llten Primats der Politik und der bisherigen strukturellen Langsamkeit und Schw&auml;chen ziviler Akteure k&ouml;nnen Streitkr&auml;fte &uuml;ber ihre Organisationskraft und rasche Verf&uuml;gbarkeit schnell in eine &bdquo;Verf&uuml;gbarkeits- und Dominanzfalle&ldquo; geraten: als Politikersatz, als Polizeiersatz etc. Bef&ouml;rdert wird diese strukturelle Milit&auml;rlastigkeit in Deutschland durch &ouml;ffentliche und politische Wahrnehmungsmuster, die trotz einer eher kritischen Einstellung innerhalb der Bev&ouml;lkerung gegen&uuml;ber Streitkr&auml;fteeins&auml;tzen und trotz aller Einsicht in deren begrenzte Probleml&ouml;sungskompetenz dennoch zumeist milit&auml;rfixiert ist. Gleichzeitig werden die trotz bisher geringer Kapazit&auml;ten vorhandenen Erfolge der ZKP &ouml;ffentlich kaum wahrgenommen bzw. &ndash; wie in Afghanistan - dem Milit&auml;r zugerechnet.</p>
<p>Bei internationalen Krisenengagements inkl. der deutschen Beteiligungen daran ist die Wirksamkeitsorientierung generell unterentwickelt. Konzeptionell unklar bzw. strittig ist, was externe Akteure zur akuten und strukturellen Krisenbew&auml;ltigung leisten k&ouml;nnen. (vgl. &bdquo;Illusion Statebuilding&ldquo;, fehlende Konzepte f&uuml;r Sicherheitssektorreform und Rule of Law). Unklar bzw. strittig ist auch vielfach, welche Akteure was am besten, weniger gut oder am wenigsten leisten k&ouml;nnen. Ziele sind viel zu wenig operationalisiert, ihre Umsetzung also kaum seri&ouml;s &uuml;berpr&uuml;fbar. &Uuml;ber die Evaluierung von Einzelma&szlig;nahmen hinaus fehlt es an systematischen und unabh&auml;ngigen Wirksamkeitsbewertungen und Lessons-Learned-Prozessen, vor allem auf der politischen F&uuml;hrungsebene. Fl&auml;chendeckend fehlt es an institutionalisierten Ged&auml;chtnissen. Dies gilt f&uuml;r die milit&auml;rischen und zivilen Akteure gleicherma&szlig;en.</p>
<p>Nach wie vor besteht ein Widerspruch zwischen der Notwendigkeit, Friedensprozesse langfristig und f&uuml;r die Konfliktparteien berechenbar zu unterst&uuml;tzen und den Zw&auml;ngen j&auml;hrlicher Haushaltsaufstellung und Mandatserteilungen f&uuml;r Bundeswehreins&auml;tze.</p>
<p>Sowohl im Strategischen Konzept der NATO von 2010 als auch in den Dokumenten, die die Gemeinsame Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik der EU festlegen, sind grundlegende Differenzen der Vertragspartner teilweise nur m&uuml;hsam durch Formelkompromisse &uuml;berdeckt. Die tats&auml;chlichen Differenzen zeigten sich besonders deutlich bei der Frage der Beteiligung am Irakkrieg 2003 bzw. beim Libyenkrieg 2011.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Empfehlungen</strong></p>
<p>Es bedarf einer breiten und &ouml;ffentlichen friedens- und sicherheitspolitischen Information, Debatte und Verst&auml;ndigung &uuml;ber die Werte, Interessen, Ziele und Instrumente deutscher Friedens- und Sicherheitspolitik. Damit die seit Jahren beschworene, aber nicht zustande gekommene Debatte auch Wirklichkeit wird, sind echte Diskussionsanst&ouml;&szlig;e von Bundesregierung und Bundestag, ein strukturierter Dialog quer zu bestehenden sicherheits- und friedenspolitischen Communities und ein schnelles Ausnutzen von Zeitfenstern unabdingbar. Eine R&uuml;ckbesinnung auf die Grundwerte und &ndash;normen internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik ist notwendig, und es muss gekl&auml;rt werden, wie bei divergierenden Zielen (die sich derzeit insbesondere, aber nicht ausschlie&szlig;lich zwischen im weitesten Sinne wirtschaftspolitischen Zielen einerseits und friedens-, menschenrechts- oder entwicklungspolitischen Zielen andererseits ergeben) die Priorit&auml;ten gesetzt werden sollen. Zudem&nbsp; muss zuk&uuml;nftig viel mehr Klarheit dar&uuml;ber geschaffen werden, was mit welchen Instrumenten erreicht werden kann. Dabei sollte nicht nur von den derzeit zur Verf&uuml;gung stehenden Instrumenten ausgegangen werden, sondern auch &uuml;berlegt werden, welche Instrumente gest&auml;rkt bzw. neu entwickelt werden k&ouml;nnten &ndash; ggf. durch gemeinsame Initiativen im Rahmen der UN, der EU oder der OSZE. Wichtig sind Wirksamkeitsorientierung und unabh&auml;ngige Wirksamkeitsbewertungen jenseits von Legitimationsinteressen.</p>
<p>Der immer noch erhebliche R&uuml;ckstand bei Ausstattung und Verf&uuml;gbarkeit ziviler Kr&auml;fte muss z&uuml;gig abgebaut werden, zus&auml;tzlich sollte ein strukturierter Dialog zwischen den einzelnen Akteuren etabliert werden, inkl. akteurs- und ressort&uuml;bergreifender Ausbildung, Lageerfassung, Sammlung von <em>Lessons Learned</em>.</p>
<p>Eine politische Evaluierung des milit&auml;rischen und zivilen Engagements Deutschlands in Afghanistan, auf dem Balkan, in der Kaukasusregion, am Horn von Afrika, im Kongo und im Nahen Osten erscheint dringend geboten und k&ouml;nnte grundlegende Erkenntnisse dar&uuml;ber liefern, welche Instrumente f&uuml;r welche Ziele geeignet sind und wie in Zukunft sicher gestellt wird, dass realistische Ziele formuliert und die daf&uuml;r passenden bzw. erforderlichen Ressourcen bereit gestellt werden. Eine Evaluation des rein zivilen Engagements in Nordafrika, Kenia und lateinamerikanischen Konfliktregionen (z.B. Kolumbien, Guatemala) k&ouml;nnte Erkenntnisse dar&uuml;ber liefern, was mit rein zivilem Engagement bewirkt werden kann.</p>
<p>In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass unterschiedliche Vorgehensweisen und Interessen&shy;abw&auml;gungen innerhalb der NATO oder der EU zu sich widersprechenden politischen Strategien auf Ebene der UN bzw. sich widersprechenden politischen, milit&auml;rischen oder zivilen Strategien in konkreten Konfliktregionen f&uuml;hren. Hier muss eine Kl&auml;rung auf au&szlig;enpolitischer Ebene herbeigef&uuml;hrt werden. Auch hierf&uuml;r sind personelle und konzeptionelle Ressourcen erforderlich!</p>
<p>In die politischen Entscheidungsprozesse zu Mandaten f&uuml;r Auslandseins&auml;tze der Bundeswehr sollte vermehrt auch die fachliche Expertise derjenigen, die &uuml;ber einsatzrelevantes Wissen, insbesondere Regionalkompetenz verf&uuml;gen, einflie&szlig;en. Dies gilt besonders f&uuml;r die Wirkungsanalyse von Ein&shy;s&auml;tzen, wo die kontinuierliche Begleitung durch unabh&auml;ngige Regionalkompetenz unabdingbar ist.</p>
<p>Unabh&auml;ngig von m&ouml;glichen oder bestehenden Bundeswehrmandaten sollten verst&auml;rkt ressort&shy;&uuml;bergreifende L&auml;nderstrategien entwickelt werden, bei denen die Expertise zivilgesellschaftlicher Akteure einbezogen wird.</p>
<p>Der Aktionsplan ZKP sollte gemeinsam mit den in der ZKP / ZKB aktiven (staatlichen und nichtstaatlichen) Organisationen zu einem echten politisch-strategischen Konzept weiterentwickelt werden. Dabei sollten auch die F&ouml;rderung von Strategief&auml;higkeit und &ndash;bildung und Konzeptionen f&uuml;r die Unterst&uuml;tzung von <em>Statebuilding</em> und <em>Rule of Law</em> ber&uuml;cksichtigt werden.</p>
<p>Es sollte nach M&ouml;glichkeiten gesucht werden, wie &ndash; ohne das Haushaltsrecht des Parlaments in Frage zu stellen &ndash; eine langfristige, verl&auml;ssliche Finanzierung des Engagements in den Konfliktregionen sichergestellt werden kann, in denen Friedensprozesse absehbar eher Jahrzehnte als Jahre dauern.</p>
<p align="center"><strong><span style="text-decoration: underline;">&nbsp;</span></strong></p>
<div><br clear="all" /><hr align="left" size="1" width="33%" />
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref1">[1]</a> Die AG entstand im Anschluss an eine gemeinsame Tagung von BAKS und Evangelischer Akademie Bad Boll im Juni 2011. Mitglieder der AG waren Dr. Ute Finckh-Kr&auml;mer (Vors. des Bundes f&uuml;r Soziale Verteidigung, seit 2013 SPD-MdB), Dr. Wolfgang-Christian Fuchs (Studienleiter an der BAKS), Helmut Harff (Brigadegeneral a.D.), Axel Jancke (Oberstleutnant i.G., Referent an der BAKS), Winfried Nachtwei, MdB a.D.</p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref2">[2]</a> Sicherheits- und verteidigungspolitisches Klima in der Bundesrepublik Deutschland &ndash; Ergebnisse und Analysen der Bev&ouml;lkerungsbefragung 2015, <a href="http://www.mgfa-potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/neuberichtbevoelkerungsumfrage201520160518gesamt.pdf?PHPSESSID=7d614be81fff85250c79ea952c38e91a">http://www.mgfa-potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/neuberichtbevoelkerungsumfrage201520160518gesamt.pdf?PHPSESSID=7d614be81fff85250c79ea952c38e91a</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref3">[3]</a> Die Empfehlungen entstanden in einem zweij&auml;hrigen Dialogprozess zwischen VENRO-Mitgliedsorganisatio-nen und dem BMVg unter Beteiligung des AA und BMZ, <a href="http://venro.org/index.php?id=1497">http://venro.org/index.php?id=1497</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref4">[4]</a> <a href="http://www.ipg-journal.de/schwerpunkt-des-monats/interventionen/artikel/detail/jenseits-der-ueblichen-selbstbestaetigung-574/">http://www.ipg-journal.de/schwerpunkt-des-monats/interventionen/artikel/detail/jenseits-der-ueblichen-selbstbestaetigung-574/</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref5">[5]</a> Winfried Nachtwei, Internationale Polizeimissionen als Element deutscher Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik, in: Stierle/Wehe/Siller (Hrg.), Handbuch Polizeimanagement (erscheint Anfang 2017 bei Springer). Zum Bundestagsbeschluss zur St&auml;rkung deutscher Beitr&auml;ge zu Internationalen Polizeimissionen vom 23. September 2016 <a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1428">http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1428</a></p>
</div>
<div>
<p><a title="" href="#_ftnref6">[6]</a> Vgl. u.a. &ldquo;Brahimi-Report&rdquo; vom 21.8.2000; &quot;A New Partnership Agenda: Charting the New Horizon for UN-Peacekeeping&quot; des UN-Department of Peacekeeping Operations (DPKO) 2008; &quot;Annual Review of Global Peace Operations 2012&quot; von New York University Center on International Cooperation, unterst&uuml;tzt vom DPKO (inzwischen 7. Review).</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p align="center"><em>&nbsp;</em></p>
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<p>&nbsp;</p>
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           <br />
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   </div>
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