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Internationale Politik und Regionen + Afghanistan + Bericht von Winfried Nachtwei
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Nebel in der Wüste: Zum Krieg in Libyen

Veröffentlicht von: Webmaster am 3. April 2011 13:54:51 +02:00 (114350 Aufrufe)

Selten gab es so viel Durcheinander wie jetzt bei der Libyen-Intervention. Rechtfertigungen, Wirkungen und Risiken? W. Nachtwei macht einen Klärungsversuch:

Nebel in der Wüste:

Internationale Militärintervention in Libyen - Notwendigkeit + Legitimität, Wirkungen und Risiken?

Winfried Nachtwei, MdB a.D. (Ende März 2011)

Persönliche Vorbemerkung

Die jetzige Auseinandersetzung um die Libyen-Intervention und das deutsche Verhalten dazu erlebe ich aus Distanz zum tagespolitischen Getümmel in Berlin: vermittelt über die Medienberichterstattung, ohne die Vielzahl an internen Informationen, Quellen, Sachverständigen der verschiedenen Art, ohne den hochtourigen Beratungsdiskurs unter den Außen- und Sicherheitspolitikern, in Fraktion, Ausschüssen etc. Das erschwert die eigene Meinungsbildung. Zugleich spüre ich ziemliche Erleichterung, nicht selbst in der Verantwortung zu stehen. Die Auseinandersetzung von 1996 (Bosnien), 1999 (Kosovo), 2001 (Mazedonien, Afghanistan), 2006 (Kongo, Libanon), 2007 (Afghanistan Tornados) stecken mir noch in den Knochen.

Auch wenn wichtige Entscheidungen gefallen sind und inzwischen eine Stellungnahme leichter fällt, ist für die deutsche wie grüne friedens- und sicherheitspolitische Debatte das Thema Libyen und der deutschen Rolle dabei ganz und gar nicht erledigt. Ein Klärungsversuch macht auch jetzt noch Sinn.

(1) Durcheinander

Seit Mitte der 90er Jahre gab es viele heftige und strittige Debatten um militärische Kriseninterventionen und die deutsche (Nicht)Beteiligung daran. Bei keiner herrschte soviel Durcheinander wie jetzt angesichts der Libyen-Intervention: in Berlin quer durch die Bundestagsfraktionen, in der deutschen Gesellschaft, aber auch international, in NATO und EU.

Ausnahmen sind die FDP, die blind ihrem Vorsitzenden zu folgen scheint, und die Linke, die mit ihrer dogmatischen Ablehnung jedweden Militäreinsatzes notorisch der Schlüsselfrage ausweicht, wie akut drohende Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindert, wie Schutz vor massivster illegaler (Staats)Gewalt gewährleistet werden kann.

Das Durcheinander erlebte ich selbst. Tagelang war ich hin- und her gerissen.

Wie schnell auch Experten von schnellen Lageveränderungen überholt werden können, zeigt das SWP-Aktuell vom 12. März, das Anfang März von einem Zusammenbruch des Gaddafi-Regimes ausging.

Verschiedene Diskurse, Perspektiven und Interessen prallen aufeinander oder reden einander vorbei: rechtfertigende Gründe, kurz- und mittelfristige Wirksamkeits- und Risikoabschätzungen, bündnispolitische Prinzipien, innenpolitische Kalküle. Verbreitet sind Argumentationsmuster, die sich auf die einen Perspektiven konzentrieren und die anderen vernachlässigen. Einzelne greifen zur moralischen Aufladung: „keine Feigheit vor dem Diktator", die „Schande der deutschen Enthaltung im Sicherheitsrat" auf der einen Seite, „Kriegstreiber!" auf der anderen Seite. Die Bundestagsdebatte am 18. März war ein ernüchterndes Beispiel dafür.

Eine verantwortliche Außen- und Sicherheitspolitik, die menschenrechtsorientiert und Friedenspolitik sein will, muss aber eine nüchterne Abwägung zwischen allen relevanten Perspektiven leisten. Dabei sind die Ungewissheiten erheblich.

(2) Rechtfertigung

Schlüsselfragen:

  • In welchem Ausmaß geschehen Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen? Wer sind die Hauptverantwortlichen?
  • Drohen bzw. geschehen Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wo die Schutzverantwortung (responsibility to protect) der internationalen Gemeinschaft gefordert ist? (Beschluss der UN-Generalversammlung/Abschluss des Weltgipfels von 2005)
  • Wie verlässlich ist die Informationslage: Was sind handfeste Fakte und erhebliche Indizien, was ist Propaganda, was ist CNN-Faktor?
  • Welche Bedeutung hat die Entwicklung in Libyen für internationale, europäische und deutsche Sicherheitsinteressen?
  • Was tut die internationale Gemeinschaft auf der politischen und nichtmilitärischen Ebene zur Eindämmung von Gewalt und schweren Menschenrechtsverbrechen? Sind diese Mittel ausgeschöpft?
  • Wieweit sind nichtmilitärische und militärische Zwangsmaßnahmen völkerrechtlich durch den UN-Sicherheitsrat und politisch durch regionale Zusammenschlüsse legitimiert?
  • Welche legitimen Ziele verfolgt die internationale Gemeinschaft, welche wären illegitim? Wie glaubwürdig ist sie dabei angesichts der Libyen-Politik der letzten Jahre und der Interessen an Öl und Flüchtlingsabwehr?
  • Warum Eingreifen in Libyen - und nicht auch in anderen Ländern, wo Menschenrechte systematisch verletzt werden, wo Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschehen? (Unteilbarkeit der Menschenrechte)

In Libyen geht es um fundamentale menschliche Sicherheit wie auch um internationale kollektive Sicherheit. Der Konfliktausgang in Libyen hat erhebliche Bedeutung für den Fortgang der arabischen Freiheitsrevolution. Die Europäische Union als Nachbarregion steht hier in besonderer Verantwortung: angesichts ihrer Grundwerte, angesichts der Verletzung dieser Grundwerte durch ein jahrelanges Hofieren des Diktators seitens etlicher EU-Staaten, angesichts ihres besonderen Interesses an einer friedlichen Nachbarschaft. Ein im andauernden Bürgerkrieg versinkendes Libyen („Somalia am Mittelmeer") würde massiv europäische Sicherheit gefährden.

Am 16./17. Februar begann die Auflehnung gegen das Gaddafi-Regime friedlich im Nordosten und südlich von Tripolis. Binnen weniger Tage hatte die vor allem von jungen Libyern getragene Rebellion enormen Zulauf. Teile der Armee und etliche Vertreter des Gaddafi-Regimes liefen über. Viele der großen Stämme kündigten dem Regime ihre Loyalität auf. Das Gaddafi-Regime verlor weite Gebiete und reagierte mit äußerster Brutalität. Schweren Waffen sollen gegen die Bevölkerung eingesetzt worden sein. Dies beförderte den bewaffneten Widerstand der Rebellion.

Schon am 26. Februar missbilligte der UN-Sicherheitsrat in der Resolution 1970 die „groben und systematischen Verletzungen der Menschenrechte einschließlich der Unterdrückung friedlicher Demonstranten" und die „ausgedehnten und systematischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung", die „möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen". Der Sicherheitsrat bekräftigte die Schutzverantwortung der libyschen Behörden gegenüber der eigenen Bevölkerung und forderte sie auf, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten. An Maßnahmen beschloss der Sicherheitsrat die Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof, ein Waffenembargo, ein Reiseverbot für 16 Führungspersonen des Regimes, das Einfrieren von Vermögenswerten. Am 1. März suspendierte die UN-Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit die Mitgliedschaft Libyens im Menschenrechtsrat - ein in der UN-Geschichte erstmaliger Beschluss.

Die UN-Beschlüsse blieben ohne Wirkung bei einem Regime, das offenbar gegen Teile des eigenen Volkes Krieg führte und Stadt für Stadt zurückeroberte. Mitte März standen Gaddafi-Truppen vor Bengasi. Führer des Regimes hatten mit massiver Rache gedroht. Es bestand - durch die laufende prominente Fernsehberichterstattung unübersehbar - akuter und kurzfristiger Handlungsbedarf. Auf Drängen der Vetomächte Großbritannien und Frankreich und unterstützt von der Arabischen Liga befasste sich der Sicherheitsrat ab 14. März auch mit militärischen Maßnahmen. Libanon, das zzt. einzige arabische Land im Sicherheitsrat, beantragte eine Flugverbotszone.

Am 17. März beschloss der Sicherheitsrat überraschenderweise eine verschärfte Resolution (1973). Die Vetomächte China und Russland ließen sie mit ihrer Enthaltung passieren. Der Sicherheitsrat missbilligt die Nichtbefolgung der Resolution 1970 durch die libyschen Behörden, wiederholt seine Verurteilung grober und systematischer Menschenrechtsverletzungen und systematischer Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die „möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen" und bekräftigt seine „Entschlossenheit, den Schutz der Zivilpersonen und der von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebiete sowie den raschen und ungehinderten Durchlass humanitärer Hilfe (...) zu gewährleisten". Ausgehend von der Feststellung, dass die Situation in Libyen eine „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt", verlangt der Sicherheitsrat

  • eine sofortige Waffenruhe,
  • betont die Notwendigkeit verstärkter Bemühungen zu einer politischen Konfliktlösung,
  • ermächtigt die Mitgliedsstaaten zu allen notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (unter Ausschluss ausländischer Besatzungstruppen),
  • beschließt eine Flugverbotszone und ermächtigt zu allen notwendigen Maßnahmen,
  • verstärkt das Waffenembargo und weitet das Einfrieren von Vermögenswerten aus.

Nie zuvor hat der Sicherheitsrat unter Berufung auf die Schutzverantwortung so weitreichende Maßnahmen beschlossen.

Zwischenfazit:

Der Schutz der libyschen Zivilbevölkerung vor systematischen Angriffen und Menschenrechtsverletzungen war dringlich und notwendig. Es ging um schnell wirkende Nothilfe. Politische, nichtmilitärische und militärische Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zu diesem Zweck sind legitim und durch Beschluss des Sicherheitsrats völkerrechtlich legal.

Ein darüber hinaus auf den Sturz Gaddafis zielendes militärisches Eingreifen wurde durch den Sicherheitsrat eindeutig nicht legitimiert.

Viele Jahre wurde Diktator Gaddafi hofiert und mit Waffenlieferungen unterstützt. Das internationale Versagen bei der vorbeugenden Schutzverantwortung offenbart die Kurzsichtigkeit und Verlogenheit vieler Staatsführungen. Dieses Versagen wie auch heutige Partikularinteressen (z.B. Flüchtlingsabwehr) ändern aber nichts an dem akuten Schutzbedarf und Handlungsdruck. Die ZEIT vom 24. März berichtet, dass vier Frauen bei Präsident Obama die militärische Intervention gegen Verteidigungsminister Gates durchgesetzt hätten: Hillary Clinton, Samantha Power (Beraterin aus dem Nationaler Sicherheitsrat), UN-Botschafterin Susan Rice und Anne-Marie Slaughter (bis vor kurzem Leiterin des Planungsstabs im Außenministerium) argumentierten alle im Sinne der Schutzverpflichtung. Alle vier sind geprägt von den Erfahrungen mit unterlassener Schutzverantwortung in den 90er Jahren - Ruanda, Srebrenica.

Dass die internationale Gemeinschaft doppelte Standards bei ihrem Eintreten für Menschenrechte und der Schutzverantwortung praktiziert, ist offenkundig und widerspricht der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Realpolitische Ursachen der oft unterlassenen „Nothilfe" sind entgegenstehende bzw. fehlende Interessen, mangelnde Fähigkeiten oder Erfolgsaussichten. Das selektive Vorgehen gegen schwere Menschenrechtsverbrechen kann allerdings nicht heißen, generell auf ein solches Vorgehen zu verzichten.

(3) Wirksamkeit + Risiken

Schlüsselfragen:

  • Ist das Mandat klar und erfüllbar? Welche Maßnahmen können in welchen Zeiträumen wirken? Welche Maßnahmen können den Schutz der Zivilbevölkerung fördern? Welche sind notwendig?
  • Ist eine Flugverbotszone ein geeignetes Mittel? Wieweit kann eine Flugverbotszone von Seiten der Gaddafi-Kräfte unterlaufen bzw. konterkariert werden?
  • Was soll getan werden, wenn der Schutz der Zivilbevölkerung nicht erreicht wird?(Plan B)
  • Wie hoch ist das Risiko der Konflikteskalation - der Radikalisierung der Regimekräfte, der schleichenden Ausweitung der Intervention (Ausweitung der Ziele, Bodeneinsatz)?
  • Um einem Endloseinsatz entgegenzuwirken: Was ist die Exitperspektive?
  • Wie hoch ist das politische Risiko einer „Enteignung" der libyschen Revolution und einer Konfrontation mit Teilen der arabischen Welt?

Allein die letzten 20 Jahre internationaler Kriseninterventionen zeigten deutlich, dass gute Absichten und rechtfertigende Gründe ganz und gar nicht ausreichen. Allzu oft wurden legitime und hehre Ziele nicht erreicht. UN-geführte Missionen konnten vielfach ihren Friedenssicherungsauftrag nicht erfüllen, weil sie unzureichend mandatiert und ausgestattet waren, Beispiel Kongo. Andere Einsätze der NATO starteten ausdrücklich als begrenzte Militäroperationen. Der Kosovo-Luftkrieg der NATO 1999 verfehlte zunächst sein Primärziel (Verhinderung einer humanitären Katastrophe), als am Boden der serbische Vertreibungsterror eskalierte. Der 2002 vorsichtig begonnene ISAF-Stabilisierungseinsatz in Afghanistan wurde ab 2006 im Süden und Osten, ab 2009/10 landesweit zur Aufstandsbekämpfung. (In Deutschland sind fast nur die Eskalationsrisiken bewusst und fast gar nicht die Versagensrisiken bei der Friedenssicherung.)

Auch wenn es bis heute in Deutschland an einer systematischen Auswertung dieser Einsätze fehlt, sind bestimmte Versäumnisse doch offenkundig:

  • Das „äußerste Mittel" eines Militäreinsatzes geriet oft zum Politikersatz. Oft blieben die politischen und zivilen Anstrengungen und Ressourcen weit hinter den militärischen zurück.
  • Unterhalb der Ebene der relativ abstrakten Mandatsziele veränderten sich reale Einsatzziele bzw. bestanden de facto unterschiedliche Ziele.
  • Unzureichende Kenntnis der politischen, sozialen, ethnischen Bedingungen und relevanten Akteure in der Krisenregion förderten eine Instrumentalisierung der internationalen Intervention im innenpolitischen Machtkampf (1999 NATO als „Luftwaffe der UCK"); kontraproduktive Wirkungen;
  • wegen unzureichender personeller und materieller Ausstattung und Einsatzregeln nicht erfüllbare Aufträge;
  • Generell: Einsätze dauern in der Regel viel länger und sind viel komplizierter, als in der Startphase angenommen wird. Immer wieder erweist sich die gerade unter Nichtmilitärs verbreitete Erwartung, Militär könne durchgreifen und einen Knoten durchhauen, als blanke Illusion.

Die vielen Unwägbarkeiten und Risiken von Kriseneinsätzen befördern generell eine Grundstimmung des Raushaltens - und bei eskalierenden Krisen Zögerlichkeit und Entscheidungsschwäche.

Eine Flugverbotszone ist kein Peacekeeping-Einsatz. Er bedeutet den Einsatz von kriegerischer Gewalt gegen die gegnerische Luftwaffe in der Luft und am Boden und gegen die Luftverteidigung. Einsatz von kriegerischer Gewalt ist trotz aller waffentechnologischer Präzision ganz besonders unberechenbar: „Nebel des Krieges". Vor dem Hintergrund der o.g. Erfahrungen sind die Zweifel und Warnungen der letzten Wochen wahrlich berechtigt: Ob der Schutz der Zivilbevölkerung durch eine Flugverbotszone und andere militärische Maßnahmen überhaupt erreicht werden kann - oder ob das Ziel durch Zivilopfer und menschliche Schutzschilde, durch Radikalisierung der Bodenkriegführung unterlaufen und konterkariert werden, ob damit nur ein lang andauernder Bürgerkrieg befördert und die Interventen in ihn hineingezogen werden können, ob sich bei ausbleibender Entscheidung die Stimmung in der arabisch-muslimischen Welt sich gegen den Westen wenden würde.

Die Geographie des Landes (weit, offen, flach, vegetationslos) begünstigt konventionelle Streitkräfte (Panzer, Kampfbomber) und erschwert eine (Guerilla)Kriegführung der schwach Bewaffneten in der Fläche. Die taktischen Möglichkeiten verschieben sich, wenn Krieg in städtischen Gebieten stattfindet. Dann ist die Zivilbevölkerung besonders bedroht. Dann sind die Möglichkeiten zu ihrem Schutz aus der Luft besonders gering. Das kann in der militärischen Logik die Interventionsluftstreitkräfte dazu drängen, verstärkt die Infrastruktur der Gadaffi-Kräfte, ihre Führungs- und Kommunikationseinrichtungen und Logistik anzugreifen.

Zwischenfazit:

Die umfassende politische Isolation des Gaddafi-Regimes, die Verhängung erheblicher Sanktionen durch den Sicherheitsrat hatte bisher keine erkennbare Wirkung auf die exzessive Gewaltbereitschaft des Regimes. Sanktionen wirken generell in der Regel nicht kurzfristig, sondern eher mittel- bis langfristig.

Wirkung hatten die am 19. März beginnenden Luftangriffe von Frankreich, USA und Großbritannien. Sie stoppten die unmittelbar bevorstehende Rückeroberung Bengasis und verhinderten höchstwahrscheinlich ein großes Blutbad. Umgekehrt ausgedrückt: Bei einem von der Bundesregierung gewünschten Verzicht auf die Luftangriffe wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit in Bengasi zu einem großen Massaker gekommen. (Folgen von Tun und Unterlassen)

Die anderen o.g. Risiken bestehen weiter. Sie können nicht ausgeschlossen, aber z.T. begrenzt werden. Internationale Krisenbewältigung ist zwangsläufig Handeln ins Ungewisse. Für diesen Nebel gibt es Nebelscheinwerfer, aber kein Radar. Es liegt aber bei der Politik, für die Einhaltung des begrenzten Einsatzzieles zu sorgen. Eine auf Regimewechsel zielende Militärintervention würde nicht nur gegen die UN-Resolution verstoßen, sie wäre auch kontraproduktiv. Sie würde auf eine Enteignung der arabischen Revolution hinauslaufen, deren Stärke ja gerade ihre Eigenständigkeit ist.

Die strikte Einhaltung des UN-Mandats gebietet Vorsicht gegenüber der o.g. militärischen Logik, von der Schutzfunktion für die Zivilisten immer mehr zu einer Luftwaffe der Rebellen zu werden - wie z.B. während des Kosovokrieges gegenüber der UCK.

Auch die jetzt in USA und Großbritannien erwogenen Waffenlieferungen an die Rebellen wären mit dem UN-Mandat eindeutig nicht vereinbar.

Die strikte Einhaltung des UN-Mandats bedeutet, in Kauf zu nehmen, dass Gaddafi ggfs. den Krieg gewinnen und an der Macht bleiben kann. (Auf einem anderen Blatt stehen nichtmilitärische Maßnahmen für Gaddafis Rückzug. Die jüngsten Absetzbewegungen aus der Regimeführung nähren Hoffnungen auf eine Implosion des Systems.)

Ungewiss und von außen nur begrenzt beeinflussbar ist, welchen Kräften und welcher Dynamik die internationale Intervention Auftrieb verschafft. Umso wichtiger sind die parallelen politischen Bemühungen um Waffenstillstand und Konfliktlösung.

Die plausible Forderung nach einer Exitstrategie ist unter dem Zeit- und Einigungsdruck multinationaler Krisenbewältigung und der Ungewissheit des Konfliktverlaufs kaum realisierbar. Schnell entwickelt werden muss aber eine Exitperspektive, deren Voraussetzung klare Ziele und ein Zielkonsens sind.

(4) Gemeinsam + deutscher Beitrag

Schlüsselfragen:

  • Was ist notwendig für ein kohärentes Agieren der internationalen Gemeinschaft und für effektiven Multilateralismus auf Ebene der UN, der EU etc.?
  • Was sind kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf UN-Multilateralismus, für Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, für europäische und Westintegration, für das Verhältnis des Westens zur arabischen und muslimischen Welt?
  • Was können, sollen, müssen deutsche Beiträge sein?

Geschichte und Lage Deutschlands in der Mitte Europas gebieten kategorisch: Nie mehr allein, keine sicherheitspolitischen Alleingänge. Die europäische und transatlantische Integration, die Verpflichtung auf das UN-System und das Engagement für effektiven Multilateralismus sind Ecksteine deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, die Friedenspolitik sein soll und will.

Das Gemeinsamkeits-Gebot ergibt sich zweitens aus den Erfahrungen internationaler Krisenbewältigung: Sie ist von keinem Akteur allein, sondern nur im bestmöglichen Zusammenwirken der verschiedenen Akteure erreichbar.

Beiträge zu einem effektiven Multilateralismus sind gefragt auf der Ebene politischer Beschlüsse in UN, EU etc., bei der Umsetzung politischer, nichtmilitärischer und militärischer Maßnahmen und der Beteiligung daran. Dabei gibt es nach aller Erfahrung in UN, EU und NATO keinen Beteiligungsautomatismus. Politische Beschlüsse sind das eine, Art und Ausmaß der Beteiligungen je nach Leistungsfähigkeit und -bereitschaft selbstverständlich das andere. Eklatant ist dieser Unterschied bei UN-geführten Peacekeeping-Missionen: Ihr Personal stammt zum geringsten Teil aus den ständigen Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrats.

Deutschland verfügt trotz Afghanistaneinsatz und neuer Bundeswehrreform über etliche militärische Fähigkeiten, mit denen die Umsetzung der UN-Resolution 1973 unterstützt werden könnte: Marineschiffe für das Waffenembargo von See, Beteiligung an der AWACS-Luftraumüber-wachung, ECR-Tornados gegen die libysche Luftverteidigung.

Zwischenfazit:

Das Vorpreschen des französischen Präsidenten Sarkozy war das Gegenteil von vertrauensbildend.

Zusammen mit der Arabischen Liga erreichte der UN-Sicherheitsrat am 17. März in der Akutsituation eine vorher nicht erwartete Handlungsbereitschaft.

Die frühe kategorische Festlegung des Außenministers und der Bundeskanzlerin gegen eine Flugverbotszone nahmen den deutschen Diplomaten jeden Verhandlungsspielraum. (Vor dem sehr anders gelagerten Irakkrieg behielt sich Außenminister Fischer diesen Spielraum und nutzte ihn.)

Die Enthaltung der Bundesregierung minderte den politischen Druck der Resolution auf das Gaddafi-Regime. In einer zentralen Frage von internationaler und europäischer Sicherheit praktizierte die Bundesrepublik erstmalig in ihrer Geschichte einen Alleingang gegenüber allen größeren Verbündeten.

Bei einer deutschen Zustimmung im Sicherheitsrat hätte es selbstredend Druck für eine deutsche militärische Beteiligung gegeben. Aber mit dem hätte man souverän und differenziert umgehen können.

Die Bundesregierung verweigerte sogar die militärische Unterstützung des wenig riskanten Waffenembargos. Das deutsche „Entlastungsangebot" der Beteiligung am AWACS-Einsatz über Afghanistan war ein durchsichtiges Beruhigungspflaster.

(5) Innenpolitik

Schlüsselfragen:

  • Welchen Stellenwert haben innenpolitische Gegebenheiten und parteipolitische Kalküle?
  • Wie ist im Kontext der deutschen Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen die Haltung von Bundestag und Öffentlichkeit bzw. Gesellschaft?
  • Was ist nötig und (nicht) möglich für eine Zustimmung des Bundestages und Akzeptanz in der Bevölkerung?

Dass Außenpolitik auch von innenpolitischen Interessen beeinflusst wird, ist altbekannt und nicht ehrenrührig. Fragwürdig und politisch schädlich wird es da, wo parteitaktische Kalküle handlungsleitend und ausschlaggebend für Außenpolitik werden.

Im Fall Libyen waren für die meisten Akteure innenpolitische Motive ausschlaggebend: Beim Vorpreschen des französischen Präsidenten Sarkozy waren sie obszön offenkundig. Der Schwenk von US-Präsident Obama geschah unter dem Druck des Kongresses - und gegen die fortgesetzten Bedenken der Militärführung. Die Regime der Arabischen Liga wollen vor allem die Opposition im eigenen Land beruhigen. Und in Deutschland hatte im Hinblick auf die Landtagswahlen keine Partei ein Interesse, bei einer interventionsskeptischen Bevölkerung als Interventionsbefürworter aufzufallen. Das galt für die Union, die SPD, die Grünen, das galt existenziell für die FDP.

Seit einigen Jahren verschiebt sich das außenpolitische Meinungsklima in Deutschland. Vor dem Hintergrund der ernüchternden Erfahrung mit dem Afghanistaneinsatz wuchs die Skepsis gegenüber deutschen Beteiligungen an internationaler Krisenbewältigung. Befördert wurde das durch Bundesregierungen, die zunehmend, aber wenig überzeugend deutsche Sicherheitsinteressen betonten - und den Kontext internationaler kollektiver Sicherheit immer weniger zur Sprache brachten.

Humanitäre Hilfe „ja", Teilnahme an internationaler Friedenssicherung, gar Friedenserzwingung "lieber nein".

Zwischenfazit:

Die Verweigerung jeder militärischen Beteiligung an dem internationalen Libyeneinsatz entsprach der Grundstimmung in der Bevölkerung, die ganz überwiegend eine solche ablehnte.

Die Bundesregierung passte sich insbesondere in den Worten des Außenministers dieser Stimmung an.

Die „kleinen Bundestagswahlen" in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz förderten bei allen Parteien die parteipolitische Orientierung.

Nichts desto weniger hätte eine prinzipienorientierte und führungsstarke Bundesregierung in Bundestag wie Öffentlichkeit Zustimmung zu einem deutschen Ja im Sicherheitsrat wie auch zu einer militärischen Unterstützung unterhalb des Einsatzes von Kampfflugzeugen erreichen können.

(6) Abwägung: Was ist notwendig und verantwortbar?

Außenminister Westerwelle erweckte den Eindruck, als sei deutsche Sicherheitspolitik aus Erfahrungen klüger geworden. Richtig war sein Drängen auf politische und nichtmilitärische Wege der Konflikteindämmung, begründet und berechtigt seine Skepsis gegenüber der Wirksamkeit eines Flugverbots, seine Warnung vor Eskalationsdynamiken und -risiken und seine Mahnung, vom Ende her zu denken. Ich war überrascht, wie sehr ich mit seinen Bedenken übereinstimmte.

Ein Politiker in Regierungsverantwortung dürfte sich aber nicht mit Bedenken begnügen, die sich in erster Linie auf die eigenen Risiken beziehen. Nur von einem Ende her zu denken reicht nicht. Es gibt mehrere mögliche „Enden". Als Spitzendiplomat eines Landes mit Gewicht in UN, NATO und EU muss er sich den akuten Schlüsselfragen stellen:

  • Was ist hier und jetzt notwendig zum Schutz vor drohenden schwersten Menschenrechtsverbrechen?
  • Was kann und muss die Bundesregierung tun, um die politischen und militärischen Maßnahmen zum Schutz so wirksam wie möglich zu machen und die - unvermeidlichen - Risiken unter Kontrolle zu halten? Wie das Notwendige auch verantwortbar machen?

Hier konstatierte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz (CDU), zu Recht eine „operative Lücke".

Fazit:

Die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats zu Libyen waren notwendig und legitim. Die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen war ungewiss, die Risiken der internationalen Intervention erheblich. Eine deutsche Zustimmung wäre dennoch sicherheits- und bündnispolitisch geboten gewesen.

Die Bundesregierung schwächte mit ihrer Enthaltung im Sicherheitsrat und ihrer kategorischen Vorfestlegung die politische Front gegen Gaddafi. Sie reduzierte damit zugleich ihre diplomatischen Einflussmöglichkeiten.

Bezüglich einer deutschen militärischen Beteiligung versetze ich mich in die noch vertraute Rolle der mitentscheidenden Parlamentarier: Angesichts des Durcheinanders unter Verbündeten und des dichten Informationsnebels hätte ich eine Entsendung der Tornado-Kampfflugzeuge nicht verantworten können. Darüber hinaus wäre ein Grünes Votum für die Tornados angesichts des breiten Nichtbeteiligungskonsenses unter den Parteien auch innenpolitisch nicht durchhaltbar gewesen.

Möglich und nötig wäre hingegen die Unterstützung des Waffenembargos auf See.

Die Argumentation des Außenministers simulierte Erfahrungslernen und behauptete Abwägung, ohne sie transparent zu machen. Seine Argumentation löste die Dilemmata internationaler Krisenbewältigung einseitig auf. Sie lief im Klartext auf den Widerruf des Kosovo- und Afghanistaneinsatzes und eine generelle Absage an die responsibility to protect hinaus. Die Zustimmung der Linken war der Lohn - und der Widerspruch der meisten Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitiker, die sich der kollektiven Sicherheit im UN-System verpflichtet fühlen.

Gegenüber den Verbündeten erweist sich die Bundesrepublik inzwischen als wiederholt unzuverlässlich. Wer so bündnis-rücksichtslos mit dem AWACS-Verband als dem einzigen multinationalen Verband der NATO umgeht, wer sich im Sicherheitsrat von allen Verbündeten absetzt, wer sich sogar aus dem Waffenembargo auf See zurückzieht, der kann sich für absehbare Zukunft alle Integrationsfortschritte in NATO und ESVP abschminken.

Mit dem von der Kanzlerin mitgetragenen Westerwelle-Kurs ergeben sich erhebliche Implikationen für die neue Bundeswehrreform. Warum noch „vom Einsatz her denken"?

Eine erhebliche Gefahr ist, jetzt in einen Tunnelblick auf die kriegerische Auseinandersetzung in Libyen zu geraten - und darüber aus den Augen zu verlieren

  • die politischen Anstrengungen zur Konfliktlösung,
  • die friedlichen Freiheitsbewegungen und Transformationsprozesse in anderen arabischen Ländern,
  • die akute Gewalteskalation in der Elfenbeinküste. Die UN melden inzwischen ca. 1 Million Flüchtlinge. Die International Crisis Group drängte in einem Offenen Brief an den UN-Sicherheitsrat am 25. März auf schnelles Handeln, um Kämpfe zu stoppen und ethnischen Säuberungen und Massenverbrechen vorzubeugen. Andreas Zumach, taz-Korrespondent in Genf, warnte vor wenigen Tagen vor einer möglichen Eskalation von der Dimension Ruanda in den nächsten Wochen. Wie glaubwürdig und handlungsfähig ist das Sicherheitsratsmitglied Deutschland in diesem Fall?

Persönliche grüne Nachbemerkung

Seit Mitte der 90er Jahre hat keine deutsche Partei so sehr um Auslandseinsätze, ihre Zulässigkeit und Verantwortbarkeit gestritten wie die Grünen, streckenweise geradezu stellvertretend für die Gesellschaft. Unter hohem Risiko für den Zusammenhalt der Partei und unter erheblichen Mitgliederverlusten wurde um den richtigen Weg in der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik gekämpft. Die Grünen bewiesen dabei eine erhebliche Konfliktbereitschaft und -fähigkeit, ihr Führungspersonal eine erhebliche Führungsfähigkeit. (Parallel engagierten sich die Grünen für neue Instrumente und Fähigkeiten der Zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung, die ab 1998 unter Rot-Grün entstanden. Der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention" der Bundesregierung von 2004 ging auf unsere Initiative zurück.)

Im Rahmen der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommissionen der Partei leisteten die Grünen 2008 eine selbstkritische Auswertung der verschiedenen Auslandseinsätze und entwickelten differenzierte Kriterien zur deutschen Beteiligung an internationaler Krisenbewältigung.

Die Grünen kämpften und kämpfen um einen verantwortbaren Kurs in der Friedens- und Sicherheitspolitik.

Außenminister Westerwelle begnügt sich damit, vor dem innenpolitischen Wind zu segeln. In einem Politikfeld von lauter Klippen ist das der garantierte Schiffbruch.

Vertiefend:

- „Brennpunkt Libyen" auf www.frieden-sichern.de, Informationsportal der der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN), hier auch Link zum Regionalen Informationszentrum der UN und die Libyen-Aktivitäten aller wichtigen UN-Gremien und Sonderorganisationen

- „Für eine neue Politik gegenüber den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens", Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drs. 17/5192 vom 23.3.2011

- Franziska Brandner, Mitglied des Europäischen Parlaments (Grüne): Themen-Dossier Nordafrika, www.franziska-brandner.eu/index.php?id=199

- Hans-Georg Ehrhart (IFSH): Eingreifen in Libyen, aber wie? 17. März 2011

- Wolfram Lacher: Libyen nach Qaddafi - Staatszerfall oder Staatsbildung?, SWP-Aktuell 12. März 2011

- Claudia Major/Christian Mölling (SWP): Nur ja kein Militäreinsatz in Libyen, in: Financial Times Deutschland 28. Februar 2011

- Vorsitzender der (Katholischen ) Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof. Dr. Stephan Ackermann: Erklärung zum militärischen Vorgehen gegen Libyen, 29. März 2011

 


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

Tagebuch