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Doppelsieg für die Freie Heide und für den Rechtsstaat

Veröffentlicht von: Webmaster am 1. August 2007 19:00:19 +01:00 (38060 Aufrufe)
Anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam gegen die militärische Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock erklärt Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher:

Das Verwaltungsgericht Potsdam gab drei Musterklagen gegen den in der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg geplanten Luft-Boden-Schießplatz statt. Der breitesten Bürgerbewegung Deutschlands gebühren unsere Anerkennung und unser Glückwunsch.

Minister Jung muss jetzt - wie beim Militär ein Grunderfordernis - zu einer nüchternen Lagebeurteilung kommen. Das Ergebnis kann nach Verlauf und Urteil dieser - und früheren - Verhandlungen nur lauten: Kämpfe einstellen, zügig den geordneten Rückzug antreten, zum allseitigen Nutzen. Die Alternative - Fortsetzung des Rechtsstreits über Jahre, Hängepartie - wäre zum Schaden aller Beteiligten.

Jetzt kann Minister Jung seinen Vorgängern Struck, Scharping und Rühe zeigen, was Klugheit im Amt ist.

"Bestraft" wurde mit diesem Urteil ein Verteidigungsministerium, das über Jahre meinte, mit Gutsherrenart den Luft-Boden-Schießplatz bekommen zu können; das meinte, mit einer fragwürdigen sicherheitspolitischen Begründung und einem schludrigen Umgang mit den Interessen der Klägerinnen und Kläger durchkommen zu können. Es spricht persönlich für die anwesenden Spitzenvertreter der Luftwaffe und der Bundeswehrverwaltung, dass sie sich mit Sprechzettelvorträgen begnügten und sich erkennbar nicht für den Platz (ver)kämpften.

"Belohnt" wurde mit diesem Urteil eine beispiellose Bürgerbewegung im vereinigten Deutschland: ausdauernd seit 15 Jahren, in der regionalen Bevölkerung breit verankert, nie verhärtet trotz vieler Enttäuschungen, phantasievoll, pluralistisch und selbstverständlich friedlich, mit der Zeit gewachsen zu einer Art Volksabstimmung in drei Bundesländern. Unterstützt wurde die Bürgerbewegung durch die Rechtsanwälte Geulen + Klinger, die für ihre richtige Sache brillant und wirksam fochten.

Hoher Respekt für die drei Berufsrichterinnen des Verwaltungsgerichts Potsdam unter der Vorsitzenden Richterin Beate Vondenhof: voll kompetent in der komplizierten Materie des militärischen Fluglärms und Lärmschutzes, ohne Zweifel unparteiisch, souverän und freundlich. Diese Art der Verhandlung hat die Hoffnung bestärkt, dass schlichtweg das bessere Argument doch noch siegen kann.

Das Potsdamer Urteil ist schließlich auch mir persönlich eine große Freude und Genugtuung: Als einziger Sicherheitspolitiker im Bundestag habe ich seit 1996 das Anliegen der Freien Heide unterstützt, die ministerielle Behauptung der zwingenden Notwendigkeit angesichts grundlegend veränderter Einsatzbedingungen widerlegt und zwei Gruppenanträge im Bundestag initiiert. So war Wittstock ein Dauerkonflikt in der rot-grünen Koalition.

Das heutige Ergebnis freut mich riesig für die Menschen um die Heide, für die Zukunft dieser so schönen Landschaft. Zugleich weiß ich, dass eine verantwortliche Sicherheitspolitik durch das Urteil in keiner Weise beeinträchtigt ist.