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Wehrpflicht: Nichtbefassung des Bundesverfassungsgerichts enttäuschend

Veröffentlicht von: Webmaster am 31. Juli 2009 15:32:32 +01:00 (82968 Aufrufe)

Anlässlich der Nichtbefassung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher:

Zum wiederholten Male hat sich das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf formale Mängel inhaltlich nicht mit der Wehrpflicht befasst. Dies geht zu Lasten Millionen junger Wehrpflichtiger in Deutschland. Der Ball liegt weiter bei der Politik. Die Wählerinnen und Wähler müssen bei der Bundestagswahl dafür sorgen, dass es Ende September politische Mehrheiten gibt, die nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis für eine Abschaffung der Wehrpflicht sorgen. Wir lehnen die Pseudo-Wehrpflicht ab. Sie ist sicherheitspolitisch überflüssig und im extremen Maße ungerecht.

Eine allgemeine Wehrpflicht, die laut Bundesverfassungsgericht eine gleichbelastende Pflicht sein muss, gibt es nicht mehr. Maßgeblich ist die Zahl der Wehrpflichtigen und die Zahl der Wehrdienstleistenden. Weniger als 15 Prozent eines Geburtsjahrgangs können überhaupt noch Wehrdienst leisten und die Mehrzahl der Wehrpflichtigen leistet nachweislich überhaupt keinen Dienst.

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für nicht geleisteten Wehrdienst. Er kann die Wehrpflicht nicht begründen. Weil es mehr Zivildienst als Wehrdienstplätze gibt, haben wir die absurde Situation, dass heute der Zivildienst, dass heute der Zivildienst die Regel und der Wehrdienst die Ausnahme ist. Daher raten Beratungsorganisationen für Kriegsdienstverweigerer vielen Wehrpflichtigen, mit der Kriegsdienstverweigerung so lange zu warten, bis sie zur Bundeswehr einberufen werden.