Naturschutzaspekte beim Bombodrom nicht ausreichend geprüft

Von: Webmaster amFr, 19 Mai 2006 14:17:01 +02:00
Im April dieses Jahres hatte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur "Künftigen Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide" gestellt. Die Antwort der Bundesregierung liegt seit kurzem vor. Dazu erklären Winfried Nachtwei, Sprecher für Sicherheits- und Abrüstungspolitik, und Cornelia Behm, Agrarpolitische Sprecherin aus Brandenburg:

Die Antwort der Bundesregierung belegt zum wiederholten Mal ihren verantwortungslosen Umgang mit den Schutzgebieten der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH). In ihrer Antwort auf die Frage nach möglichen Beeinträchtigungen dieser geschützten Naturräume in der Region heißt es lapidar, dass "die vorgenommenen naturschutzfachlichen Untersuchungen und Prüfungen ergeben haben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der für die jeweiligen Gebiete festgelegten Erhaltungsziele ausgeschlossen ist."

Gleichzeitig geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass das Brandenburger Umweltministerium eine Schädigung der den Truppenübungsplatz Wittstock umgebenden Schutzgebiete durch Tiefflüge oder Kerosinabgase nicht ausschließt. Die Bewertung von Mecklenburg-Vorpommern fehlt.

Obwohl Deutschland schon zu Beginn des Jahres vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie verurteilt wurde, scheint die Bundesregierung daraus nichts gelernt zu haben. Naturschutz scheint für sie nur noch dann zu gelten, wenn empfindliche Strafzahlungen durch die Europäische Union drohen.

Mit ihrer unseriösen Planung riskiert die Bundesregierung weitere juristische Auseinandersetzungen um das Bombodrom und damit eine weitere Verschleppung der Entscheidung. Dies schädigt die wirtschaftlichen Interessen der Region, deren wichtigster Hoffnungsträger der naturnahe Tourismus ist und ignoriert die einmütigen Voten der Wirtschaftsverbände, Parlamente und Bürgermeister der gesamten Region.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass seit 1993 37 Klagen gegen die militärische Nutzung des Geländes erhoben wurden. Davon sind lediglich zwei Verfahren rechtskräftig durch Urteil entschieden worden - und zwar gegen den Bund. Alle anderen dauern noch an. Die Gesamtkosten des Bundes belaufen sich bisher auf 370.000 Euro. Statt weitere Steuergelder für ein in der betroffenen Bevölkerung nicht vermittelbares und absehbar nicht durchsetzbares Projekt zu verschwenden, sollte das Verteidigungsministerium seine militärische Besitzstandwahrung endlich aufgeben. Die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner-Heide ist längst überfällig.