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Rückblende 20 Jahre: Bundestag beschliesst am 16. Oktober 1998 ersten (potenziellen) Kampfeinsatz/Kriegsbeteiligung im Kosovo-Konflikt. Persönliche Aufzeichnungen, Stellungnahmen + UN-Resolution 1199

Veröffentlicht von: Nachtwei am 16. Oktober 2018 12:40:59 +01:00 (34210 Aufrufe)

Vergessen? Verdrängt? Nachdem die "Staatengemeinschaft" inc. Bundesregierung etliche Chancen der Krisenprävention im Kosovo-Konflikt jahrelang ungenutzt ließen, nachdem in 1998 die Gewalt im Kosovo immer mehr eskalierte, kam Rot-Grün in Regierungsverantwortung, als der Karren schon tief im Dreck steckte und UN-Generalsekretär Kofi Annan + UN-Sicherheitsrat vor einer humanitären Katastrophe warnten. Was tun im Konflikt zwischen Schutz vor Massengewalt/Großgefahrenabwehr einerseits und UN-Charta/Programmprinzipien andererseits?

Rückblende Kosovokrieg vor 20 Jahren (I)

Bundestagsbeschluss zu „Luftoperationen zur Abwendung einer humanitäre Katastrophe“ am 16. Oktober 1998:

Persönliche Aufzeichnungen, Stellungnahmen + UN-SR-Res. 1199

Winfried Nachtwei, MdB 1994-2009 (16.10.2018)

Am 4. Oktober 2018 endete mit der Übergabe von „Camp Prizren“ an den kosovarischen Staat nach mehr als 19 Jahren der Bundeswehr-Großeinsatz bei KFOR im Kosovo. (vgl. www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1551 ) Der multinationale KFOR-Einsatz verhinderte den Ausbruch neuer Kriegsgewalt und war in der deutschen Politik und Öffentlichkeit weniger umstritten. Sehr anders sah es aus mit den NATO-Luftangriffen („Allied Force“) auf die Bundesrepublik Jugoslawien vom 24.03.-10.06.1999. Während ihre Befürworter sie für unumgänglich hielten, um eine drohende humanitäre Katastrophe zu verhindern, beschuldigten ihre Gegner die Bundesregierung und NATO, gegen die BRJ einen Angriffskrieg zu führen, der die humanitäre Katastrophe beschleunigt statt verhindert habe. Die gerade in Regierungsverantwortung gekommene rot-grüne Koalition, insbesondere ihr grüner Teil, gerieten darüber in eine scharfe Krise und an den Rand des Koalitionsbruchs.

Vielen Grün-Anhängern und Friedensbewegten galt die erste bundesdeutsche Kriegsbeteiligung ausgerechnet mit Unterstützung der Grünen und des von ihnen gestellten Außenministers Joschka Fischer als blanker Verrat an bisherigen friedenspolitischen Grundsätzen. Als grünes Mitglied im Verteidigungsausschuss zusammen mit Angelika Beer (Obfrau) war ich an den politischen „Bodenkämpfen“ um den NATO-Krieg intensiv beteiligt. Für uns war die Schlüsselfrage, wie die laut UN-Generalsekretär Kofi Annan tatsächlich drohende humanitäre Katastrophe im Kosovo, wie ein „zweites Bosnien“ verhindert werden konnte. Denn nach dem Versagen Europas gegenüber dem Bosnienkrieg war die „Verhinderung eines zweiten Bosnien im Einflussbereich europäischer Politik“ für die Mehrheit der grünen Fraktion und des Bundestages ein Leitmotiv. Es ging um Schutz vor Massengewalt, um  Großgefahrenabwehr unter den Bedingungen einer Regierungsbeteiligung. Die Gegner des NATO-Einsatzes blendeten diesen Hintergrund und Kontext in der Regel aus.

Zum Kosovo-Krieg gibt es bis heute unter den Älteren noch viel an verhärteten Fronten, an Legenden, Verdrängung. Jüngere kennen den Kosovo-Krieg, wenn überhaupt, meist nur vom Hörensagen.

Da sich wichtige Stationen des Kosovo-Konfliktes und -Krieges in den nächsten Monaten zum 20. Mal jähren, möchte ich parallel einige Texte von damals zugänglich machen und damit zu genauerer Erinnerung, selbstkritischer Aufarbeitung und Erfahrungslernen beitragen.

(Zusammenfassend  zum 16. Oktober 1998 „Der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr“ von Andreas Zumach, Deutschlandfunk Kultur, Kalenderblatt 16.10. 2008, https://www.deutschlandfunkkultur.de/der-erste-kampfeinsatz-der-bundeswehr.932.de.html?dram:article_id=130231 . Die Friedens- und Sicherheitspolitische Kommission von Bündnis 90/Die Grünen nahm 2008 in ihrem Abschlussbericht ausführlich zur grünen Kosovo-Politik Stellung. https://gruene-frieden.de/materialien-gruene-friedenspolitik/ )

(1) Persönliche Aufzeichnungen aus Fraktion und Verteidigungsausschuss ab Mai 1998 (Kladde VIII)

(2) Persönliche Erklärung zur Abstimmung am 16. Oktober 1998 von W. Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln)

(3) Mein Wählerbrief zur Bundestagsentscheidung vom 20.10.1998

(4) UN-Sicherheitsrats-Resolution 1199 (1998) vom 23. September 1998

Am 16. Oktober 1998 billigte der Bundestag mit 500 von 580 abgegebenen Stimmen den Antrag der Bundesregierung für eine „Deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt“. Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik billigte damit der Bundestag die Teilnahme der Bundeswehr an einem ausdrücklichen Kampfeinsatz, an Krieg. (Drucksache 13/11469, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/114/1311469.pdf )

Die Bundestagssitzung fand in einer politischen Übergangsphase statt: Knappe drei Wochen nach der Bundestagswahl vom 29. September, in der Schlussphase der rot-grünen Koalitionsverhandlungen und vor der Konstituierung des neuen Bundestages am 26. Oktober. Es war die 248. und letzte Plenarsitzung der 13. Legislaturperiode. Unter den 21 DebattenrednerInnen die Noch-Minister Kinkel und Rühe, der Noch-Ministerpräsident Schröder und die Noch-nicht-Minister Fischer und Scharping. Von der bündnisgrünen Fraktion stimmten 26 KollegInnen zu, neun lehnten ab, acht enthielten sich. Meine Position dokumentierte ich in der unten stehenden Persönlichen Erklärung zur Abstimmung, die auch von Kerstin Müller und Volker Beck mitgetragen wurde. Insgesamt gaben 97 Abgeordnete eine Erklärung zur Abstimmung ab. (Plenarprotokoll 13/248 vom 16.10.1998, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/13/13248.pdf

(1) Persönliche Aufzeichnungen aus Fraktion und Verteidigungsausschuss ab Mai 1998(Kladde VIII)

06. Mai 1998, 98. Sitzung des Verteidigungsausschusses, TOP Ex-Jugoslawien/Kosovo: Serbische Truppen verstärkt, Zugang von Helfern im Allgemeinen gewährleistet, nicht aber bei Krisensituationen. Kontaktgruppe: Belgrad trage Hauptverantwortung dafür, dass es keinen Dialog gebe. Einfrieren serbischer Guthaben wurde von Russland abgelehnt. Sanktionsbeschlüsse gebe es nur von westlichen Staaten. (…) Besonders problematische Lage zu Albanien. Bisher Verstärkung der OSZE-Beobachter. SPD-MdB zur besonderen Problematik von Kosovo-Albanern, die sich in Kommunen am wenigsten an Spielregeln halten, von ihnen viele straffällig, mittelalterliche Verhältnisse im Kosovo.

16. Juni, AK V (Internationales) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, TOP Kosovo:

Gerd Poppe (seit 1990 im Bundestag): Grüne aktivste Partei in Sachen KOS, seit 1991 immer wieder reingebracht! Meinungsführer – bis zur Vorlage der Grünen vor drei Wochen, der andere Fraktionen zustimmten. Klare Position zu Menschenrechtsfragen. Einmütig zum Versagen der Internationalen Gemeinschaft, ihrer  Inkonsequenz. Serbische Kriegführung ähnlich wie in Bosnien, ähnliche Massaker wie in Srbrenica seien möglich. UCK organisiere sich zunehmend. Erste Versuche einer militärischen Organisation. Bisher habe sie noch keine terroristischen Akte begangen. Position von Rugova werde schwächer. Nachbarländer seien stärker gefährdet als im Fall Bosnien. (…)

  Bündnisgrüne Initiativen + Stellungnahmen zum KOS-Konflikt:

  - Antrag von Gerd Poppe u.a.: Zur Lage im Kosovo, Drs. 12/780, 17.06.1991

  - Presseerklärungen von Gerd Poppe zu „Sofortiger Abschiebestopp für KOS-Albaner“,

    15.11.1993, und „Diesmal muss Europa rechtzeitig helfen“, Ergebnisse einer Reise nach

    KOS, 10.06.1996

  - Antrag Gerd Poppe u.a.: „Lage der Albaner im KOS, Drs. 13/5752 09., 10.1996

  - Entschließungsantrag von Gerd Poppe u.a.: Für eine Verhandlungslösung im Kosovo, Drs.

    13/10543, 04.03.1998

  - Rede am 07.05.1998 zu TOP 11, Entschließungsantrag zur Beratung über den

    Gesetzentwurf zum Vertrag von Amsterdam), Plenarprotokoll 13/235

  - Pressemitteilung von Helmut Lippelt: KOS: Einmischung jetzt!“, 08.06.1998

  - Pressemitteilung von Angelika Beer: KOS: Auf handlungsfähige Alternativen wie UNO

    und OSZE setzen, 12.06.1998

  - Pressemitteilung von Gerd Poppe: KOS. Einen neuen Völkermord verhindern! 15.06.1998

17. Juni, 100. Sitzung des Verteidigungsausschusses, TOP Kosovo:

Außenminister (AM) Kinkel: Serbien habe einen Cordon Sanitaire zwischen Kosovo und Serbien gelegt; Hauptflüchtlingswelle drohe gegen Deutschland. Radikalisierung im Kosovo, Rugova gleite es aus der Hand. „Wir habe nicht mehr viel Zeit. Politisch-diplomatische Lösung muss absolut im Vordergrund stehen.“ Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel Autonomie bei Respektierung der territorialen Integrität der BRJ. Zu KOS werde auf Vorschlag von GB Mandat angestrebt. RUS + CHI seien bisher dagegen. NATO sprach von ausreichender Rechtsgrundlage. Im Normalfall sei ein Mandat des Sicherheitsrates gefordert, außer bei Selbstverteidigung. Letzteres sei aber nicht zu erwarten. US-Auffassung sei, dass bei massivsten Menschenrechtsverletzungen eine humanitäre Intervention rechtmäßig sei. Im Völkerrechtsdiskurs werde das überwiegend abgelehnt. Genozid-Resolution: keine Rechtsgrundlage. Denkbar sei, dass Russland nicht zustimmen, aber auch kein Veto einlegen würde.

Verteidigungsminister Rühe: Unter NATO-Verteidigungsministern würden inzwischen schwerwiegende militärische Optionen geprüft. Das war letzte Woche noch nicht so. Einvernehmen, dass rasch glaubhafte militärische Handlungsoptionen entwickelt werden müssen. Ablehnung von Scheinlösungen. Das Kernproblem liege im KOS selbst, nicht in Albanien oder Mazedonien. Alle stützen britische Initiative, für Art.-VII-Aktion ein Mandat zu bekommen. Einig sei man, dass militärisches Eingreifen nur letztes Mittel sein dürfe. (Dreiklang: militärischer Druck, Sanktionen, militärische Aktion) Untersuchungsauftrag für volles Spektrum militärischer Aktionen, um Vertreibung zu beenden und Voraussetzungen für Verhandlungen zu schaffen. Beschlüsse zu vorsorglicher Planung von acht Maßnahmen: Unterstützung Embargo zivile Luftverkehr, Flugverbotszone über KOS, Überwachung + Durchsetzung einer Ausschlusszone für schwere Waffen (ansonsten Luftangriffe), NATO-Luftüberwachung, luftgestützte Zerstörung serbischer Führungseinrichtungen, Abwurf humanitärer Hilfsgüter, Luftangriffe auf ausgewählte Ziele (im KOS eingesetzte Spezialkräfte und –polizei), Einsatz von Luft- und Landstreitkräften zur Absicherung eines Abkommens. Die Hauptrolle liege bei der Luftwaffe. Unterstützung der UN- und OSZE-Beobachter.

Ein MdB: Unsere Präventionsansprüche sind in EU gescheitert.

AM zum „Versagen der Prävention“: Das sei eben was schwieriger als mit Militär zu drohen. Problematisch sei das Verhalten einiger Partner. Verpflichtung, auf drohende Flüchtlingsströme hinzuweisen. Der Vorwurf, Flüchtlingsabwehr sei primär“, sei „böse“.

26. Juni, Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Frieden + Internationales, TOP KOS:

Helmut Lippelt, MdB: KOS werde in der Tat in Partei und BAG vernachlässigt, Fraktion bei dem Thema aber federführend.

- Ausgangspunkt des Konflikts die chauvinistisch-nationalistische Hetzte von Milosevic seit Ende der 80er Jahre.

- Seit zehn Jahre gebe es gewaltfreien Widerstand! Aber inzwischen Autoritätsverlust von Rugova. -Bevölkerung unterstützt an Rugova vorbei die UCK zu 90% und wähle ihn weiter mit 90%. (Doppelstrategie)

- Der UCK könne man keine einzige Waffe abkaufen, Bei der UCK laufe ein Prozess der Selbstbewaffnung. Sie beginnen als „Dorfwächter“. Deshalb seien zunächst keine politischen Vertreter zu fassen. (Die Dorfwächter seien eine Reaktion auf die Dorfvernichtung durch serbische Kräfte)

- In den letzten acht Jahren habe es verzweifelte Lösungsversuche gegeben. Mit der -Nichtberücksichtigung KOS`s bei Dayton wurde der entscheidende Moment verpasst. (Helmut versuchte Vermittlung zwischen Helsinki-Komitee und Kinkel) Seit Jahren Vermittlungsbemühungen von OSZE-Gonzales.

 Die Bundesregierung sei völlig widersprüchlich und angreifbar.

- Kernforderung: Abzug der Sondereinheiten, die für Überfälle verantwortlich seien. Problem sei nur, wo Sondereinheiten abziehen, sei die UCK da.

Martina (Friedensforscherin mit Regionalexpertise): Ein Anspruch, die Lösungsvorschläge zu haben, sei vermessen. Autonomie wurde 1989 aberkennt. Wenn KOS Autonomie zurück bekäme, gebe das Ermutigung für die Vojvodina u.a. Gebiete.

Aberwitzig sei, dass ein zivilgesellschaftlicher Akteur wie das Balkan Peace Team/BPT (Kräfte gegen Polarisierung) vor dem finanziellen Aus stehe. Ein Antrag bei der EU sei versackt. Es bestehe die Gefahr, dass sie innerhalb kurzer Frist ihre Leute zurückholen müssen. (Aufgabe der Fraktion!) Was zur Stärkung und Vernetzung der unabhängigen Medien tun?

L.H.: Laut FAZ gebe es 30.000 UCK-Kämpfer. Andere Hinweise, dass UCK kurzfristig 300.000 Mann unter Waffen haben könne.

M.: BPT seit Anfang 90er Jahre im KOS. Schon vor Jahren Warnung, dass mit genug Geld Waffen aufgekauft werden könnten. Naiv. Kosovo-albanische Forderungen haben sich radikalisiert, haben Verhandlungslösung gar nicht nötig.

Wilhelm: KOS-Albaner werden durch die NATO-Haltung beflügelt. Separatistische Bewegungen sollten nach denselben Maßstäben beurteilt werden. Morde an spanischen Polizisten im Baskenland werden europaweit als Mord gebrandmarkt – gegen Morde an serbischen Polizisten gebe es keine Proteste. UCK sei eine Terrororganisation. Sie sei genauso illegal wie die RAF. Auch Serben werden von KOS-Albanern vertrieben.

P.: Bezeichnung „Bürgerkrieg“ treffe es nicht richtig. Es gebe eine lange Unterdrückungsgeschichte und massive Diskriminierung, abgemildert in Jugoslawien. Das kollektive Bewusstsein sei von dieser Unterdrückung geprägt. In den letzten Monaten gab es Angriffe der Armee auf die eigene Bevölkerung. Diese Bevölkerung hat Recht auf Schutz! Solche fortgesetzte Unterdrückung fördere Wunsch nach Unabhängigkeit.

M.F.: Asymmetrischer Konflikt, wo eine diktatorische Staatsmacht gegen die eigene Bevölkerung vorgehe.

Schon das Reden über militärische Eingriffe wecke falsche Erwartungen und wirke konfliktverschärfend.

Problem der Negativsanktionen, dass darüber viele gute Leute aus dem Land getrieben würden. Mehr über positive Sanktionen nachdenken?

Mehr als 50% unter 20 Jahre, sie sind aufgewachsen in einem Schattenstaat ohne jede Perspektive.

Ab Juli Bundestagswahlkampf (W. N. Direktkandidat in Münster): Bei meinen 93 Wahlkampfveranstaltungen KOS nahezu kein Thema.

27. September 1998, Konstituierende Fraktionssitzung:

Jürgen T.: (…) Historische Chance , die es vielleicht nur einmal gibt!!

Joschka F.: Zäsur: erstmalig Abwahl einer Bundesregierung. Das wird`s in Zukunft eher geben, schnellere Pendelausschläge.

Rollenveränderung für jeden von uns! Riesenchance. Wenn wir sie nicht nutzen, werden wir gnadenlos betraft. Von hinten her denken, Regieren unter Allwetterbedingungen!

Andrea F.: Viele sind über Rot-Grün auch beunruhigt. Politik nicht nur auf die Zustimmung des eigenen Milieus richten, Politik für gesellschaftliche Mehrheit!

Gewaltiger Rollenwechsel. Von Enthüllung zur Gestaltung + Verteidigung von Regierungshandeln.

06. Oktober, Fraktionssitzung, TOP Kosovo (neben Koalitionsverhandlungen):

Joschka F.: Für uns gelte weiter UN first! Rühe fahre weiter alten Kurs. Verheerende humanitäre Situation im KOS. In Washington wahrscheinlich erster Test auf Rot-Grün.

Helmut L.: Im KOS ein Fünftel der Bevölkerung entwurzelt, auf der Flucht. Report von Kofi Annan gewichte anders als das Führungszentrum Bundeswehr.

Winni: Frage nach der Möglichkeit einer internationalen, UN-mandatierten  Polizeiaktion, wie sie von Andreas Zumach vorgeschlagen/empfohlen wurde.

Joschka: Der Vorschlag wurde sofort über Helmut L. aufgenommen und mit N.N. beredet. Mittelfristig sinnvoll, kurzfristig aber nicht umsetzbar.

13.10., Dienstag 15.00, Fraktionssitzung, einziger TOP KOS (letzte Sitzung vor der Bundestagsdebatte und -entscheidung am 16.10.):

Joschka: Wir haben die Situation vorgefunden. Dramatische Zuspitzung in letzten Monaten, humanitäre Katastrophe drohte. KOS nicht gleich Bosnien. Rechtsgrundlage nicht so eindeutig wie bei BOS. Grüne Position: Eindeutige Mandatierung notwendig! Selbstmandatierung laufe der Internationalisierung des Gewaltmonopols zuwider. Hier erheblicher Diskussions- und Entscheidungsbedarf.

Egal, wie wir uns entscheiden – wir haben keine eigene Gestaltungsmöglichkeit. Echte Zwickmühle!

Rolle Rühe`s sei im zeitlichen Abstand genauer zu klären.

Vertrag (von US-Sonderbeauftragtem Holbrooke und Milosevic unterzeichnet) geklärt: Volle Umsetzung der Sicherheitsrats-Resolution 1199 und Implementierung. (a) Überwachung durch 2.000 OSZE-Beobachter, RUS bereit zur Beteiligung, (b) Luftüberwachung, (c) Autonomie-Regelung mit eigener Legislative und Exekutive und KOS-Polizei.

Die Activation Order der NATO bleibe bestehen, ihre Aussetzung sei nach dem nächstem NATO-Rat möglich. Die Zustimmung dazu sei jetzt einfacher. Mir wäre Entscheidung unendlich schwer gefallen. Ohne Deutschland wäre der Druck weg!!

Marie: Können 2.000 Beobachter das wirklich schaffen?

Christian S.: Ihm sei ein Stein vom Herzen gefallen. Die Vereinbarung sei richtig. Widerspruch zur Haltung der Grünen in den letzten Tagen, die in vollem Gegensatz zu zentralen programmatischen Positionen gestanden hätte. Das war eine völlig neue Ausrichtung grüner Politik. Es dürfe doch nicht sein, dass Vorbereitung + Drohung mit Krieg ein normales Mittel der Politik werde, dass wir die ganzen Prinzipien über Bord werfen.

Ludger V.: Vorbehalte gegenüber einer NATO-Operation, Konflikt zwischen Legitimität und Legalität. Effizienz bis gestern Abend sehr unklar. Nachdem die Eskalation soweit gediehen war, wäre grünes/deutsches „Zurück“ keine Option mehr.

Extrem schwierige Abwägung zwischen NATO-Loyalität und Völkerrecht. Deshalb von ihm bei der Abstimmung keine Zustimmung.

Kerstin äußert Zweifel.

Winni: Zweifacher Bruch von Programmfestlegungen. Militärischer Zwang alternativlos?

Joschka: Absoluter Bruch mit grüner Programmatik. Das sei ein schlimmster Alptraum für den Einstieg in eine neue Politik, wo wir zugleich mit Krieg als Mittel der Politik, Krieg gegen Serbien agieren. Er teile fast alle Einwände. Aber würden wir die Einwände zu Ende denken und würde ich ablehnen, dann wäre Schluss mit der Koalition!!

Milosevic sei der Ausgangspunkt für die Kriegsgefahr auf dem Balkan. Vorsicht also im Umgang mit dem Begriff „völkerrechtswidrig“. Vorsicht auch vor falschen Tönen der US-Kritik. Europa allein/ohne USA werde offenbar mit seinen Problemen nicht fertig.

Mich würde eine Mehrheit bei der Abstimmung stärken, mit einer Delle würde ich klarkommen. Ausdrücklicher Dank an Angelika, Ludger wegen vertrauensvoller Zusammenarbeit und für die Diskussion.

(Insgesamt sehr sachliche Diskussion ohne Funken an Vorwürfen)

15.10., Donnerstag, 11.30, 104. Sitzung Verteidigungsausschuss zu NATO-Einsatz KOS:

Verteidigungsminister Rühe: NATO-Beschlüsse zu zwei Luftoperationen. Höchstes Maß an Abschreckung zur Unterstützung des politischen Prozesses. Die deutsche Mitwirkung sei auch unter dem Aspekt der Bündnissolidarität in integrierten Strukturen zu sehen. Es war wichtig auch in den letzten Stunden der Verhandlungen. Was wäre, wenn Deutschland abseits gestanden hätte?

Dies sei ein konkretes Beispiel dafür, dass man nicht nur über Menschenrechte und das moralisch Gute reden dürfe, sondern dafür auch immer wieder Militär einsetzen müsse.

Die Operation Luftverifikation sei ein Eingriff in die jugoslawische Souveränität und werde am Freitag unterzeichnet. RUS sei vielleicht dabei.

Die Option einer Reaction Force im Umfeld des KOS sei zu prüfen. Es wäre eine extrem schwierige Operation.

Die OSZE-Mission und die Luftverifikation erhalten keine Sanktionsmechanismen. Deshalb müsse „das Schwert gezogen bleiben“.

StM AA Hoyer: Seit Montag noch keine nachhaltige Verbesserung im Kosovo. Es bestehe aber die Hoffnung, dass ein Einsatz erspart bleibe.

Die 2.000 OSZE-Beobachter sollen ein Jahr lang vor Ort sein, 200 von ihnen sollen aus Deutschland kommen. Angesichts bisheriger Meldungen von qualifizierten Freiwilligen keine Bedenken, die 200 zusammenzubekommen. Das OSZE-Mandat werde robust sein, enges Zusammenwirken mit der NATO und ihrer Eingreiftruppe.

Breuer/Obmann Union: Eine UNPROFOR-Situation (Geiselnahme von UN-Blauhelmen im Bosnienkrieg) dürfe sich nicht wiederholen. Über eine Schutz- und Rettungskomponente sei nachzudenken. Das Völkerrecht dürfe nicht den Völkerrechtsverletzern dienen, sondern den Opfern.

Kolbow, SPD-MdB: Nichtbeteiligung hätte irreparablen Schaden bedeutet. Die Rechtsgrundlage sei ausreichend.

Angelika: Milosevic sei noch nicht zu trauen, kein Zurücklehnen!

Völkerrechtlich sei die Lage hochproblematisch. Äußerste Bedenken gegen die Selbstmandatierung der NATO. Das Abstimmungsverhalten der Grünen Fraktion sei frei, im Verteidigungsausschuss heute Enthaltung.

Einsiedel/PDS: Verweis auf das BVG-Urteil zu Auslandseinsätzen und die Bindung an Mandate. Militärischer Angriff sei Parteinahme für die UCK, die ständig ausgeblendet werde. Die PDS sage eindeutig nein!

Pflüger/Union: „Acting under Chapter VII …“ sei eine klare völkerrechtliche Legitimation. Ein Mandat des Sicherheitsrates wäre der Königsweg gewesen. Es sei aber nicht die einzige Möglichkeit. Solche Situationen werde es in den nächsten Jahren immer wieder geben. Deshalb seien neuere Überlegungen zum Völkerrecht, zu humanitären Interventionen notwendig.

Schulte/SPD: Zu 50,1% Zustimmung. Gute OSZE-Leute habe man nicht einfach so. (Anm.: Ansonsten spielt die Frage der notwendigen Eignung und Einsatzvorbereitung der in die KOS Verifikation Mission der OSZE Entsandten keine Rolle!)

Rühe: Er verwahre sich gegen den „Kampfbegriff“ der „Selbstmandatierung der NATO“. Die NATO dürfe sich bei Stabilitätsexport und Krisenmanagement nicht vom russischen Veto abhängig machen. Bedeutung gehe weit über den Einzelfall hinaus.

Keine Äquidistanz gegenüber den Konfliktparteien!

16.10., Freitag, 10.00 Uhr, Plenarsitzung des Bundestages im Wasserwerk: Erst Regierungserklärung zum Kosovo-Mandat, dann zwei Stunden Debatte und namentliche Abstimmung.

(2) Persönliche Erklärung zur Abstimmung am 16. Oktober 1998 von  Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Volker Beck (Köln)(Hervorhebungen nachtäglich)

 

Der Wahlkampf ist kaum drei Wochen vorbei. In ihm war die Außenpolitik praktisch kein Thema. Hätte es nicht die Interventionen von Eine-Welt-Gruppen gegeben, wären die außen- und friedenspolitischen Herausforderungen gar nicht zur Sprache gekommen.

Heute hat der Bundestag erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über die Beteiligung der Bundeswehr an einem ausdrücklichen Kampfeinsatz abzustimmen. Das Gewicht der heutigen Entscheidung wird kaum dadurch gemindert, dass die Luftangriffe der NATO wegen des bisherigen Einlenkens des jugoslawischen Präsidenten und der in Aussicht stehenden OSZE-Überwachungsmission weniger wahrscheinlich geworden sind.

- Hauptverantwortlicher für diese äußerste Zuspitzung des Kosovo-Konfliktes ist der jugoslawische Präsident und Hauptkriegsverbrecher Milosevic mit seiner bis zum Krieg eskalierenden jahrelangen Unterdrückungspolitik gegenüber der albanischen Bevölkerungsmehrheit und seiner völligen Taubheit gegenüber den Appellen der internationalen Gemeinschaft.

- Mitverantwortlich ist aber auch diese internationale Gemeinschaft selbst, die gegenüber dem Kosovo-Konflikt über Jahre eine deklamatorische, uneinheitliche und konzeptionslose Politik betrieb, den bewundernswerten gewaltfreien Widerstand der Kosovo-Albaner im Stich ließ und damit den Befürwortern eines bewaffneten nationalen „Befreiungskampfes" Auftrieb verlieh.

- Frühzeitige und hartnäckige Initiativen unserer Fraktion - und vor allem unseres Kollegen Gerd Poppe - zur Lösung des Kosovo-Konflikts fanden bei der herrschenden Politik nicht das notwendige Gehör; Menschenrechtsaktivisten, zum Beispiel das Balkan Peace Team, blieben ohne jede offizielle Förderung. Exemplarisch für die auch in diesem Hause vorherrschende Ignoranz gegen-über dem Pulverfass Kosovo war die Bundestagsdebatte zum Kosovo, die in die Abendstunden des 7. Mai 1998 abgedrängt wurde, während das für den Wahlkampf so „wichtige" Bekenntnisthema Bundeswehrgelöbnis in Frankfurt/Oder das Bundestagsplenum am folgenden Morgen zu bester Medienzeit beschäftigte.

- Auch als die serbischen „Sicherheitskräfte" den Kampf gegen die UCK zum Krieg gegen die kosovo-albanische Zivilbevölkerung ausgeweitet hatten, blieben die beschlossenen Sanktionen der westlichen Staaten gegenüber Jugoslawien halbherzig und deshalb unglaubwürdig.

Zuletzt schilderte UN-Generalsekretär Kofi Annan in seinem Bericht Anfang Oktober ( S/1998/912, http://undocs.org/S/1998/912 ) eindeutig die Lage der in die Wälder geflohenen Zivilbevölkerung. Da Hilfsorganisationen zu ihnen keinen ungehinderten Zugang hätten, drohe mit dem kommenden Winter für Zehntausende von Menschen eine humanitäre Katastrophe.

Die maßgeblichen westlichen Mächte schlossen von vornherein eine große von den UN geführte internationale Polizeiaktion aus und fixierten sich einzig auf die Planung eines Militäreinsatzes der NATO. Dieser wurde damit angesichts des näher rückenden Winters und der bisherigen Starrheit des jugoslawischen Präsidenten zur einzigen und alternativlosen Option, um die humanitäre Katastrophe abzuwenden und den Forderungen der Resolution 1199 des UN-Sicherheitsrates (SR-Res 1199 (1998), http://www.un.org/depts/german/sr/sr_98/sr1199.pdf ) zum Durchbruch zu verhelfen.

Zugleich war aber die Option von NATO-Luftschlägen mit einem enormen Eskalationsrisiko behaftet. Niemand wusste, was geschehen wäre, wenn die Luftangriffe nicht das gewollte politische Einlenken, sondern eine Verhärtung der serbischen Haltung gebracht und der UCK Auftrieb verschafft hätten. Die Androhung massiver militärischer Gewalt war - wieder einmal - Resultat einer gescheiterten, weil vernachlässigten Krisenprävention und hochriskant. Dass sie nach Ankündigung der vollen deutschen Beteiligung offenbar gewirkt und den serbischen Präsidenten im letzten Moment zum Einlenken gebracht hat, kann alle nur mit Erleichterung erfüllen.

Der von der OSZE zu kontrollierende Abzug der serbischen Sicherheitskräfte ist die Grundvoraussetzung, die drohende humanitäre Katastrophe abzuwenden, die Menschenrechte im Kosovo wiederherzustellen und eine friedliche Konfliktlösung anbahnen zu können. Nach aller ernüchternden Erfahrung ist aber weiterer Druck auf Milosevic unverzichtbar, um ihn verhandlungs- und kompromissbereit zu halten.

Zugleich können wir nicht hinnehmen, dass die Androhung der NATO-Luftangriffe ohne ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrates erfolgte. Dies steht im Widerspruch zum Völkerrecht und beeinträchtigt das Gewaltmonopol der UN. Die Selbstmandatierung der NATO schwächt massiv die Autorität der UN und schafft für die künftige internationale Ordnung einen gefährlichen Präzedenzfall. Er leistet der Wiederauferstehung eines internationalen Rechts der Stärkeren Vorschub. Der unmandatierte Militäreinsatz der NATO wird dadurch noch gefährlicher, dass seine Hauptbetreiber ihn keineswegs als absoluten Ausnahmefall verstehen, sondern als einen bedeutenden Schritt bei dem Bestreben, die NATO bei der Verteidigung vitaler Interessen jenseits der Bündnisverteidigung unabhängiger von einer UN- Mandatierung zu machen. Wie anders sind Äußerungen des bisherigen Verteidigungsministers Rühe und anderer CDU-Vertreter zu verstehen, ein UN- Mandat sei ein Ideal und „Königsweg" (also nicht der Alltag), und die NATO könne sich bei ihren Aufgaben der Krisenbewältigung nicht von einem russischen Veto abhängig machen? Der Widerspruch des unmandatierten Militäreinsatzes der NATO zum geltenden Völkerrecht lässt sich nicht kleinreden und kaschieren.

Auf der anderen Seite ist es überzogen und verkürzt, ihn als „völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskrieg" zu bezeichnen und damit auf eine Stufe zu stellen zum Beispiel mit dem deutschen Überfall auf Polen. Dass das Primärziel der NATO-Drohung eindeutig humanitär ist, dass es um die Durchsetzung der Sicherheitsratsresolution 1199 als Voraussetzung eines Friedensprozesses im Kosovo geht, kann nicht einfach beiseite gewischt werden.

Wir stehen heute in dem Dilemma zwischen aktueller humanitärer Herausforderung und der für den Weltfrieden elementaren Verpflichtung auf das Völkerrecht. Dieser Konflikt ist nicht lösbar. Deshalb stimmen wir mit Enthaltung.

In den kommenden Tagen und Wochen kommt es darauf an, die OSZE zur Durchführung einer wirksamen Beobachtermission zu befähigen und die Fehler zu vermeiden, die die Staatengemeinschaft bei der UN-Blauhelmmission in Bosnien machte.

Dringend notwendig ist eine kohärente und beharrliche Politik der zivilen Konfliktbearbeitung, um im Kosovo langfristig tatsächlichen Frieden zu schaffen. Hierfür haben gestern Persönlichkeiten aus Friedensforschung Friedensbewegung fundierte Vorschläge vorgelegt.

Die neue Bundesregierung ist in der Verantwortung, dass der heutige Beschluss des Bundestages kein Präzedenzfall für die Ausrichtung der künftigen deutschen Sicherheitspolitik wird, sondern Ausnahme bleibt in einer Situation, wo eine neue Mehrheit die von der alten Regierung hinterlassene Erblast bewältigen muss.

Der Verlauf des Kosovo-Konflikts macht erneut deutlich, wie dringend notwendig neben aller Kontinuität eine Neuorientierung der Außen- und Sicherheitspolitik ist: hin zu ernsthafter Krisenprävention, weg von der Fixierung auf militärische „Katastrophenhilfe", die dann zum Zuge kommt, wenn es mal wieder zu spät ist, die obendrein immer besonders teuer und hochriskant ist. Die neue Bundesregierung wird diese friedenspolitische Herausforderung selbstbewusst, entschlossen und besonnen angehen. Sie kann sich dabei auf die konstruktiven und ermutigenden Erfahrungen stützen, die viele Nichtregierungsorganisationen, Friedensfachkräfte und Friedensforscher, Polizisten und Bundeswehrangehörige bei der Gewaltprävention und Friedensförderung in Krisengebieten gemacht haben.

(3) Mein Brief an Grüne und WählerInnen zur Bundestagsentscheidung zum Kosovo-Militäreinsatz der NATO vom 20.10.1998

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über die Bundeswehrbeteiligung am Kosovo-Militäreinsatz der NATO am 16. Oktober erreichten uns viele Protestschreiben, die uns eindringlich vor einer Zustimmung warnten. Für diese Friedensinterventionen möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

Von unserer Fraktion stimmten 26 KollegInnen zu, neun lehnten ab, acht enthielten sich der Stimme. Meine Position habe ich in der beiliegenden Persönlichen Erklärung dokumentiert, die auch von Kerstin Müller und Volker Beck mitgetragen wurde.

Die vorhergehende Diskussion in der bündnisgrünen Fraktion verlief äußerst ernsthaft und solidarisch. Wir waren uns bewusst, dass eine Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung der Absage unseres Programms an Kampfeinsätze zuwiderlief. Wir waren uns einig in der Feststellung, dass der geplante NATO-Angriff nicht durch das Völkerrecht gedeckt war und einen gefährlichen Präzedenzfall schuf. Unterschiedlich gewichteten wir den Handlungsdruck angesichts der drohenden humanitären Katastrophe im Kosovo.

Die Entscheidungsfindung wurde verkompliziert und belastet durch unsere Situation nach der Bundestagswahl mitten in den laufenden Koalitionsverhandlungen. Wir fanden die Kosovo-Krise und die NATO-Planungen als Erblast vor, die wir als Regierungsanwärter in dieser zugespitzten Situation nicht aktiv beeinflussen konnten, zu der wir uns aber verhalten mussten. Und dabei wurden wir erstmalig und knallhart mit den realen Kräftekonstellationen und Machtverhältnissen in der NATO und in Rot-Grün konfrontiert.

Wir konnten uns nicht damit begnügen, unsere Entscheidung nur am grundsätzlich Notwendigen im Rahmen der Programmvorgaben zu orientieren. Wir hatten – und Joschka zu allererst – zu entscheiden, was hier und heute angesichts der vorgegebenen Kräfteverhältnisse möglich und nötig ist. Wir hatten alle Konsequenzen unserer Verhaltensoptionen mit zu bedenken. Und dies waren im Unterschied zur Oppositionszeit nun ganz reale und gravierende politische Konsequenzen.

Dass der jugoslawische Präsident Milosevic die NATO-Drohung unter Verweis auf die „deutsche Lücke“ bis Sonntag nicht ernst nahm und erst einlenkte, als am Montag alte und künftige Bundesregierung eine deutsche Beteiligung von Anfang an zusagten, läuft darauf hinaus, dass es bei einem NEIN der künftigen Koalitionäre möglicherweise oder wahrscheinlich zu den Luftangriffen der NATO gekommen wäre.

Schließlich gibt es den nicht unbegründeten Verdacht, dass nach den monatelangen NATO-Planungen die Zuspitzung nicht zufällig ausgerechnet in die Zeit der Koalitionsverhandlungen platzte, wodurch Rot-Grün in eine potenziell selbstzerstörerische Zwickmühle manövriert wurde.

Einige Fragen stellen sich dabei vor allem an die Rolle des bisherigen Verteidigungsministers Rühe.

In diesem hochbrisanten Dilemma mussten wir uns verhalten, aus ihm gab es kein „sauberes“ Entkommen.

Um Bewusstsein dieser Situation fällten die Kolleginnen und Kollegen ihre Entscheidung äußerst gewissenhaft und in vollem Respekt vor anderen Schlussfolgerungen.

Die Kosovo-Entscheidung war schwerwiegend und einschneidend.

Sie wurde mir dadurch etwas weniger schwer, als ich gleichzeitig um den Stand der Koalitionsverhandlungen zur Außen- und Friedenspolitik wusste: Hier konnten wir Vereinbarungen treffen, die tatsächlich den Weg öffnen zu einer Neuorientierung der Außenpolitik Richtung Krisenprävention und ziviler Konfliktbearbeitung, zur Stärkung von UN und OSZE und einer Reform der Entwicklungszusammenarbeit. Es sind Vereinbarungen, die über den Weg einer Wehrstrukturkommission die Diskussion über die künftigen Aufgaben der Bundeswehr, ihre Struktur und Umfang eröffnen.

Das alles sind für uns Herausforderungen einer konstruktiven Friedenspolitik, die wir noch vor Wochen kaum für möglich gehalten haben, die wir nun aber entschlossen und besonnen anpacken müssen. Ich hoffe, ich konnte unser Entscheidungsdilemma etwas verständlich machen.

Mit solidarischen Grüßen Winni Nachtwei“

(4) UN-Sicherheitsrats-Resolution 1199 (1998) vom 23. September 1998

(Unterstreichungen von W.N.)

Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf seine Resolution 1160 (1998) vom 31. März 1998,

nach Behandlung der Berichte des Generalsekretärs im Einklang mit Resolution 1160 (1998) sowie insbesondere seines Berichts vom 4. September 1998,

   in Würdigung der Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika (der Kontaktgruppe) vom 12. Juni 1998 zum Abschluss des Treffens der Kontaktgruppe mit den Außenministern Japans und Kanadas sowie der weiteren Erklärung, die die Kontaktgruppe am 8. Juli 1998 in Bonn abgegeben hat, sowie

   in Würdigung der gemeinsamen Erklärung der Präsidenten der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Jugoslawien vom 16. Juni 1998,

   Kenntnis nehmend von der Mitteilung der Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht an die Kontaktgruppe vom 7. Juli 1998, in der sie die Auffassung zum Ausdruck bringt, dass die Situation im Kosovo einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Mandats des Gerichtshofs darstellt,

   in ernster Sorge über die jüngsten heftigen Kämpfe im Kosovo und insbesondere über die exzessive und wahllose Gewaltanwendung seitens der serbischen Sicherheitskräfte und der jugoslawischen Armee, die zu zahlreichen Opfern unter der Zivilbevölkerung geführt haben und nach Schätzung des Generalsekretärs die Ursache für die Vertreibung von mehr als 230.000 Menschen waren,

   in tiefer Sorge über den Flüchtlingsstrom in das nördliche Albanien, nach Bosnien und Herzegowina sowie in andere europäische Staaten im Gefolge der Gewaltanwendung im Kosovo sowie über die zunehmende Zahl von Binnenvertriebenen im Kosovo und in anderen Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien, von denen nach Schätzung des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bis zu 50.000 Menschen ohne Unterkunft und andere Mittel zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse sind,

   in Bekräftigung des Rechtes aller Flüchtlinge und Vertriebenen, sicher in ihre Heimat zurückzukehren, sowie unter Betonung der Verantwortung der Bundesrepublik Jugoslawien, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen,

   unter Verurteilung jeglicher Gewalttaten seitens aller Parteien und des Einsatzes terroristischer Mittel zur Verfolgung politischer Ziele durch Gruppen oder Einzelpersonen sowie jeder Unterstützung von außen für solche Aktivitäten im Kosovo, einschließlich der Lieferung von Waffen und der Ausbildung von Terroristen für die Durchführung von Aktionen im Kosovo, und

   in Sorge über die Berichte über fortgesetzte Verstöße gegen die durch die Resolution 1160 (1998) verhängten Verbote,

   in tiefer Sorge über die rapide Verschlechterung der humanitären Lage im ganzen Kosovo und

   beunruhigt über die sich abzeichnende humanitäre Katastrophe, wie sie im Bericht des Generalsekretärs beschrieben wird, sowie unter Betonung der Notwendigkeit, dies zu verhindern, sowie

   in tiefer Sorge über Berichte über zunehmende Verstöße gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht sowie in Bekräftigung der Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Rechte aller Einwohner des Kosovo geachtet werden,

   in Bekräftigung der in Resolution 1160 (1998) niedergelegten Ziele, in der der Rat die Unterstützung für eine friedliche Lösung des Kosovo-Problems zum Ausdruck gebracht hat, die einen verbesserten Status für das Kosovo, ein wesentlich höheres Maß an Autonomie und eine tatsächliche Selbstverwaltung umfassen würde, sowie

   in Bekräftigung des Eintretens aller Mitgliedstaaten für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien,

   feststellend, dass die Verschlechterung der Situation im Kosovo (Bundesrepublik Jugoslawien) eine Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in der Region darstellt,

   tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,

1. verlangt, dass alle Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen im Kosovo (Bundesrepublik Jugoslawien) sofort die Feindseligkeiten einstellen und eine Waffenruhe einhalten, wodurch die Aussichten auf einen sinnvollen Dialog zwischen den Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien und der Führung der Kosovo-Albaner verbessert und das Risiko einer humanitären Katastrophe verringert würde;

2. verlangt außerdem, dass die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien und die Führung der Kosovo-Albaner sofortige Schritte zur Verbesserung der humanitären Lage und zur Abwendung der sich abzeichnenden humanitären Katastrophe unternehmen;

3. fordert die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien und die Führung der Kosovo-Albaner auf, sofort in einen sinnvollen Dialog ohne Vorbedingungen und unter internationaler Beteiligung sowie nach einem klaren Zeitplan einzutreten, der zu einem Ende der Krise und zu einer politischen Verhandlungslösung der Kosovo-Frage führt, und begrüßt die gegenwärtigen Bemühungen um die Erleichterung eines solchen Dialogs;

4. verlangt, dass die Bundesrepublik Jugoslawien über die in Resolution 1160 (1998) geforderten Maßnahmen hinaus sofort folgende konkrete Schritte zur Herbeiführung einer politischen Lösung der Situation im Kosovo unternimmt, wie sie in der Erklärung der Kontaktgruppe vom 12. Juni 1998 niedergelegt sind:

a) Einstellung aller Handlungen der Sicherheitskräfte, die die Zivilbevölkerung schädigen, sowie Anordnung des Rückzugs der Sicherheitseinheiten, die zur Unterdrückung der Zivilbevölkerung eingesetzt werden;

b) Ermöglichung einer wirksamen und fortgesetzten internationalen Überwachungstätigkeit im Kosovo durch die Beobachtermission der Europäischen Gemeinschaft sowie in der Bundesrepublik Jugoslawien akkreditierte diplomatische Vertretungen, wozu auch die durch staatliche Stellen nicht behinderte Ein- und Ausreise der Beobachter von und nach Kosovo und deren völlige Bewegungsfreiheit im Kosovo gehören, sowie die zügige Ausstellung geeigneter Reisedokumente an internationales Personal, das an der Überwachungstätigkeit teilnimmt;

c) Erleichterung der sicheren Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat im Zusammenwirken mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sowie freier und ungehinderter Zugang für humanitäre Organisationen und Hilfsgüter in das Kosovo;

d) Erzielung rascher Fortschritte in dem in Ziffer 3 genannten und in Resolution 1160 (1998) geforderten Dialog mit den Kosovo-Albanern nach einem klaren Zeitplan und  mit dem Ziel, vertrauensbildende Maßnahmen zu vereinbaren und eine politische Lösung für die Probleme des Kosovo zu finden;

5. verweist in diesem Zusammenhang auf die vom Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien in seiner gemeinsamen Erklärung mit dem Präsidenten der Russischen Föderation vom 16. Juni 1998 eingegangenen Verpflichtungen,

a) die bestehenden Probleme mit politischen Mitteln und auf der Grundlage der Gleichberechtigung aller Bürger und Volksgruppen im Kosovo zu lösen;

b) keine repressiven Maßnahmen gegen die friedliche Bevölkerung zu treffen;

c) den Vertretern auswärtiger Staaten und internationaler Einrichtungen, die in der Bundesrepublik Jugoslawien akkreditiert sind und die Lage im Kosovo überwachen, volle Bewegungsfreiheit zu gestatten und sicherzustellen, dass ihnen keine Beschränkungen auferlegt werden;

d) humanitären Organisationen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sowie humanitären

Hilfsgütern vollen und ungehinderten Zugang zu gewährleisten;

e) die ungehinderte Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen auf der Grundlage von mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz abgestimmten Programmen zu erleichtern, aus denen staatliche Hilfe für den Wiederaufbau zerstörter Häuser geleistet wird; und fordert die uneingeschränkte Umsetzung dieser Verpflichtungen;

6. besteht darauf, dass die Führung der Kosovo-Albaner alle terroristischen Aktionen verurteilt, und betont, dass alle Elemente innerhalb der kosovo-albanischen Volksgruppe ihre Ziele ausschließlich mit friedlichen Mitteln verfolgen müssen;

7. erinnert an die Verpflichtungen aller Staaten, die durch Resolution 1160 (1998) verhängten Verbote uneingeschränkt umzusetzen;

8. unterstützt die Schritte, die zur Durchführung einer wirksamen internationalen Überwachung der Lage im Kosovo unternommen wurden, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Einsetzung der Diplomatischen Beobachtermission im Kosovo;

9. fordert die in der Bundesrepublik Jugoslawien vertretenen Staaten und internationalen Organisationen nachdrücklich auf, Personal zur Erfüllung der Verpflichtung zur  wirksamen und fortgesetzten internationalen Überwachung im Kosovo zur Verfügung zu stellen, bis die Ziele dieser Resolution sowie der Resolution 1160 (1998) erreicht sind;

10. erinnert die Bundesrepublik Jugoslawien daran, dass die Verantwortung für die Sicherheit aller in der Bundesrepublik Jugoslawien akkreditierten Diplomaten sowie für die Sicherheit aller Angehörigen internationaler und nichtstaatlicher humanitärer Organisationen in der Bundesrepublik Jugoslawien in erster Linie bei ihr liegt, und fordert die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien und alle anderen Beteiligten in der Bundesrepublik Jugoslawien auf, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass Beobachtungspersonal, das Aufgaben nach dieser Resolution wahrnimmt, nicht der Androhung oder Anwendung von Gewalt oder sonstigen Übergriffen ausgesetzt wird;

11. ersucht die Staaten, alle mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften sowie dem einschlägigen Völkerrecht im Einklang stehenden Mittel anzuwenden, um zu verhindern, dass in ihrem Hoheitsgebiet gesammelte Gelder dazu benutzt werden, gegen Resolution 1160 (1998) zu verstoßen;

12. ruft die Mitgliedstaaten und anderen Betroffenen auf, angemessene Mittel für die humanitäre Hilfe in der Region zur Verfügung zu stellen und umgehend und großzügig auf den Konsolidierten interinstitutionellen Appell der Vereinten Nationen zur Leistung humanitärer Unterstützung im Zusammenhang mit der Kosovo-Krise zu reagieren;

13. ruft die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien, die Führer der kosovo-albanischen Volksgruppe und alle anderen Beteiligten auf, mit der Anklägerin des Internationalen

Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien bei der Untersuchung möglicher Verstöße innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Gerichtshofs uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;

14. unterstreicht, dass die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien diejenigen Angehörigen der Sicherheitskräfte, die an der Misshandlung von Zivilisten und der gezielten Zerstörung von Eigentum beteiligt waren, der Gerechtigkeit zuführen müssen;

15. ersucht den Generalsekretär, dem Rat erforderlichenfalls regelmäßig darüber zu berichten, wie nach seiner Einschätzung diese Resolution von den Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien und allen Elementen innerhalb der kosovo-albanischen Volksgruppe befolgt wird, so auch durch seine regelmäßigen Berichte über die Befolgung der Resolution 1160 (1998);

16. beschließt, weitere Schritte und zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität in der Region zu prüfen, falls die in dieser Resolution sowie in Resolution 1160 (1998) geforderten konkreten Maßnahmen nicht getroffen werden;

17. beschließt, mit dieser Angelegenheit befasst zu bleiben.

Auf der 3930. Sitzung mit 14 Stimmen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung (China) verabschiedet.


Publikationsliste
Vortragsangebot zu Riga-Deportationen, Ghetto Riga + Dt. Riga-Komitee

Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.

1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.

Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)

Vorstellung der "Toolbox Krisenmanagement"

Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de

zif
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.

Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.:

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