Export von „Dingo-2“ an Israel wäre nicht genehmigungsfähig

Von: Webmaster amMi, 06 Oktober 2004 18:22:02 +02:00
Zu Presseberichten über amerikanische Pläne zur Lizenzproduktion von 103 teilgepanzerten Transportfahrzeugen vom Typ Dingo 2 für Israel, erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:

Die Bundesrepublik hat ein fundamentales Interesse an der Existenz und Sicherheit des Staates Israel. Der Export von teilgepanzerten Dingo-2-Transportfahrzeugen wäre damit aber nicht zu rechtfertigen. Als wendiges und geschütztes Fahrzeug wäre der Dingo 2 prädestiniert für den Einsatz in den besetzten palästinensischen Gebieten. Da hier die israelischen Sicherheitskräfte über legitime Terrorismusbekämpfung hinaus immer wieder spannungsverschärfend agieren, wäre ein Export vor dem Hintergrund der deutschen Rüstungsexportrichtlinien und dem EU-Verhaltenskodex nicht zustimmungsfähig.

In den maßgeblichen „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ heißt es: „Die Lieferung von Kriegswaffen (…) wird nicht genehmigt in Länder, (…) in denen (…) bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.“ (III.5) Dies gilt auch für Lizenzproduktionen im Ausland. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit vergleichbare Anfragen negativ beschieden. Wir erwarten, dass auch eine eventuelle amerikanische Re-Export-Anfrage abgelehnt wird.