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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Fortentwicklung oder SchwÃ¤chung der Parlamentsbeteiligung bei AuslandseinsÃ¤tzen? Bericht + Kommentar zur Bundestagsdebatte Ã¼ber den Gesetzsentwurf der Koalition und zum Bericht der RÃ¼he-Kommission </title>
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    <span class="xar-mod-title">Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Internationale Politik und Regionen + Vereinte Nationen (UNO) + Stellungnahme</span>

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            Fortentwicklung oder SchwÃ¤chung der Parlamentsbeteiligung bei AuslandseinsÃ¤tzen? Bericht + Kommentar zur Bundestagsdebatte Ã¼ber den Gesetzsentwurf der Koalition und zum Bericht der RÃ¼he-Kommission          </h1>
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       <div class="xar-mod-content">
           <div class="xar-sub">
Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=7">Nachtwei</a> am 4. Februar 2016 14:46:59 +02:00 (159095 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Ein lange &uuml;berf&auml;lliger Fortschritt sind Evaluierungsberichte nach Eins&auml;tzen und andere neue Unterrichtungspflichten der Bundesregierung. Strittig ist die Ausnahme bestimmter Einsatzarten aus der Mandatierungspflicht. Andere wichtige Empfehlungen der Kommission kamen nicht zur Sprache. Dazu zwei Vorschl&auml;ge.</p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>&nbsp;Fortentwicklung oder Schw&auml;chung der Parlamentsbeteiligung </strong></p>
<p align="center"><strong>bei Auslandseins&auml;tzen der Bundeswehr?</strong></p>
<p align="center">Bundestagsdebatte zum Koalitions-Gesetzentwurf und zum</p>
<p align="center">Abschlussbericht der R&uuml;he-Kommissionam 29.01.2016</p>
<p align="center">Winfried Nachtwei (Anfang Februar 2016)</p>
<p><em>Die 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Koalition und die Debatte des Kommissionsberichts ging am 29. Januar ab 9.00 Uhr &uuml;ber anderthalb Stunden. Anfangs waren um 80 Abgeordnete im Plenum, auf der Regierungsbank die Minister Steinmeier und von der Leyen sowie etliche Staatssekret&auml;re. (Plenarprotokoll: </em><a href="http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18153.pdf"><em>http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18153.pdf</em></a><em> )</em></p>
<p><em>Die Plenardebatte interessierte mich besonders, weil ich von 1994-2009 intensiv an der Praxis der Parlamentsbeteiligung bei Auslandseins&auml;tzen beteiligt war, weil ich 2004 zu den rotgr&uuml;nen Machern des Parlamentsbeteiligungsgesetzes geh&ouml;rte und im September 2014 bei der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung der R&uuml;he-Kommission als Sachverst&auml;ndiger Stellung nehmen konnte. </em><em>(</em><a href="https://www.bundestag.de/blob/297112/1bf50ed2d48ad9b2071546410ed76b82/18-26-016f_statement-nachtwei-data.pdf"><em>https://www.bundestag.de/blob/297112/1bf50ed2d48ad9b2071546410ed76b82/18-26-016f_statement-nachtwei-data.pdf</em></a><em>) Bei der Tagung der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission am 19. Juni 2015 in Berlin referierte ich zum Abschlussbericht der Kommission. </em><em>(</em><a href="index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1360"><em>http://nachtwei.de/index.php?module=articles&amp;func=display&amp;aid=1360</em></a><em> )</em></p>
<p>&nbsp;Meines Erachtens war der Auftrag der Kommission zu eng formuliert, fokussiert nur auf das Spanungsverh&auml;ltnis zwischen milit&auml;rischer Verzahnung/Integration in NATO/EU und der deutschen Parlamentsbeteiligung. 20 Jahre nach dem BVG-Urteil von 1994 und 10 Jahre nach Verabschiedung des ParlBetGes w&auml;re eine (selbst-)kritische &Uuml;berpr&uuml;fung der Praxis der Parlamentsbeteiligung bei Auslandseins&auml;tzen angebracht gewesen. Der Abschlussbericht der Kommission weitete erfreulicherweise den Blick, ber&uuml;cksichtigte auch den Bedarf von UN-Friedenseins&auml;tzen und machte zentrale Vorschl&auml;ge zur Einbeziehung nichtmilit&auml;rischer Komponenten und zur Wirksamkeitskontrolle von Kriseneins&auml;tzen generell. Diese f&uuml;r die bessere Wirksamkeit von Kriseneins&auml;tzen elementaren Empfehlungen blieben in der Medienberichterstattung nahezu unbeachtet.</p>
<p><strong>Zum Gesetzentwurf allgemein</strong>: Er folgt weitestgehend dem Kommissionsvorschlag. Diesem gegen&uuml;ber <span style="text-decoration: underline;">neu</span> formuliert der Gesetzentwurf</p>
<p>- In &sect; 2, Abs. 2: &bdquo;Eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung ist <span style="text-decoration: underline;">in der Regel</span> nicht zu erwarten (&hellip;)&ldquo; und (2) d) &bdquo;Ausbildungsmissionen <span style="text-decoration: underline;">in sicherem Umfeld</span>, (&hellip;)&ldquo;</p>
<p>- In $ 6 neuer Absatz 1: &bdquo; <span style="text-decoration: underline;">Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag m&ouml;glichst fr&uuml;hzeitig &uuml;ber konkrete Planungen f&uuml;r bewaffnete Eins&auml;tze der deutschen Streitkr&auml;fte in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Dem besonderen Schutzbed&uuml;rfnis laufender vertraulicher Verhandlungen tr&auml;gt der Bundestag durch eine Behandlung nach der Ma&szlig;gabe seiner Geheimschutzordnung Rechnung. Die Bundesregierung unterrichtet die zust&auml;ndigen Aussch&uuml;sse m&uuml;ndlich</span>.&ldquo;</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Kommentar (S. 3)</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Vorschl&auml;ge (S. 6)</span></strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Die Debatte</span></strong></p>
<p><strong>Roderich Kiesewetter</strong> (CDU/CSU): Konfrontiert mit der Gleichzeitigkeit von Krisen versuchen die Ministerien des &Auml;u&szlig;eren, der Verteidigung und der Entwicklungszusammen-arbeit ihre Handlungsf&auml;higkeit zu verbessern. Das m&uuml;sse einhergehen mit einer besseren Information und einer anderer Beteiligung des Parlaments.</p>
<p>An vier Aspekten werde das im Gesetzentwurf deutlich:</p>
<p>- Eine neue Evaluierung und Bewertung von Eins&auml;tzen;</p>
<p>&nbsp;J&auml;hrlicher Berichte der Bundesregierung zu den milit&auml;rischen Verbundf&auml;higkeiten und Abh&auml;ngigkeiten mit der Option, dar&uuml;ber zu einer Gesamtaussprache zur Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik zu kommen;</p>
<p>- Unterrichtung des Parlaments &uuml;ber geheimhaltungsbed&uuml;rftige Eins&auml;tze;</p>
<p>- Nicht jeder Einsatz m&uuml;sse unbedingt vom Bundestag mandatiert werden, z.B. Ausbildungsmissionen in nicht bewaffneten Konflikten bzw. in befriedeten Gebieten, wo keine Eskalation drohe.</p>
<p>Die T&uuml;r habe man f&uuml;r die Opposition offen gehalten sich an der Kommission zu beteiligen. &bdquo;Die Gr&uuml;nen waren durch Winfried Nachtwei intensiv vertreten, auch wenn es sich dabei um einen fr&uuml;heren Kollegen handelt. Ich m&ouml;chte ihn aber an dieser Stelle ausdr&uuml;cklich loben; denn er hat erheblich dazu beigetragen, dass wir das Thema der Evaluierung und Bewertung von Eins&auml;tzen aufgenommen haben.&ldquo;</p>
<p>(<em>Klarstellung W.N.: Als Sachverst&auml;ndiger nahm ich bei einer &ouml;ffentlichen Kommissionssitzung wohl intensiv Stellung, tat dies aber ausdr&uuml;cklich nicht im Auftrag oder in Abstimmung mit meiner fr&uuml;heren Fraktion, sondern in eigener Verantwortung</em>.)</p>
<p><strong>Alexander Neu</strong> (LINKE): Mit dem Gesetzentwurf wolle die Koalition Parlamentsrechte aus drei Gr&uuml;nden beschneiden: Sie habe den &Uuml;berblick &uuml;ber die Vielzahl der Auslandseins&auml;tze verloren; die Bundesregierung wolle die Vielzahl der Eins&auml;tze gegen&uuml;ber der &Ouml;ffentlichkeit nicht mehr erkl&auml;ren; die Abgeordneten h&auml;tten keine Lust, quasi jede Woche im Wahlkreis ihre Zustimmung zu Eins&auml;tzen erkl&auml;ren zu m&uuml;ssen.</p>
<p>Logistische Unterst&uuml;tzung, medizinische Versorgung, Ausbildungsmissionen unter bestimmten Bedingungen von der Mandatierungspflicht auszunehmen, lehnt die LINKE kategorisch ab. Zus&auml;tzlich fordert sie ein Zweidrittelquorum bei Parlamentsentscheidungen &uuml;ber Auslandseins&auml;tze. F&uuml;r die LINKEN-Abgeordnete <strong>Sevim Dagdelen</strong> ist &ndash; gest&uuml;tzt auf eine Aussage von Parlamentarischem Staatssekret&auml;r a.D. Willy Wimmer - der Gesetzentwurf &bdquo;der gr&ouml;&szlig;te Angriff auf die Rechte des Parlaments seit Gr&uuml;ndung der Bundeswehr.&ldquo; Wer dem Entwurf zustimme, &bdquo;entmachtet das Parlament&ldquo;. &bdquo;Selbst im Zeitalter des deutschen Kaiserreiches wurde im Reichstag &uuml;ber Krieg und Frieden entschieden. Heute wollen Sie die Bundesrepublik in vorparlamentarische Zeiten zur&uuml;ckf&uuml;hren, nur damit keiner mehr hier im Bundestag und auch in der &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber neue Kriege diskutiert.&ldquo;</p>
<p><strong>Sonja Steffen</strong> (SPD): Wo es aktuell mehr Konflikte und Kriege auf der Welt als jemals zuvor gebe, gelte es mehr denn je, gemeinsam Verantwortung zu &uuml;bernehmen, seien nationale Alleing&auml;nge der Anfang vom Ende von Europa. Integration gehe mit mehr gegenseitigen Abh&auml;ngigkeiten einher.</p>
<p>Die Mitwirkung in integrierten Hauptquartieren und St&auml;ben der NATO, EU (&hellip;) solle nicht mandatierungspflichtig sein, &bdquo;sofern sie sich dabei nicht im Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden oder dort eingesetzte Waffen unmittelbar bedienen.&ldquo; Was im ParlBetGes von 2005 in der Begr&uuml;ndung stand, sei jetzt in den Gesetzestext &uuml;bernommen worden.</p>
<p>Im Hinblick auf F&auml;lle, wo eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und &nbsp;eine Parlamentsbeteiligung deshalb nicht erforderlich sei, sieht ihre Fraktion angesichts des BVG-Urteils vom September 2015 noch verfassungsrechtlichen &Uuml;berpr&uuml;fungsbedarf.</p>
<p><strong>Niels Annen (SPD)</strong>: Im Vorfeld der Kommission habe es Misstrauen gegeben. Jetzt sage er deutlich, &bdquo;die SPD hat Wort gehalten. Es gibt keine Vorratsbeschl&uuml;sse. Die Rechte des Parlaments werden nicht beschnitten, sondern sie werden ausgebaut&ldquo;, gest&auml;rkt. Das zeige sich in der Unterrichtungspflicht bei geheimhaltungsbed&uuml;rftigen Eins&auml;tzen. Bisher sei das freiwillig gewesen. Die Evaluierungspflicht, bisher in der Begr&uuml;ndung des Gesetzes von 2005 angedeutet, sei jetzt in den Gesetzestext aufgenommen. &nbsp;Wichtig sei der j&auml;hrliche Bericht zu den milit&auml;rischen Verbundf&auml;higkeiten.</p>
<p>Regelm&auml;&szlig;ig habe man den Oppositionsfraktionen Gespr&auml;chsangebote gemacht und insbesondere mit den Gr&uuml;nen auch sehr konstruktive Gespr&auml;che gef&uuml;hrt. Das wolle man im Gesetzgebungsverfahren genauso halten.</p>
<p><strong>Frithjof Schmidt</strong> (B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen): Gut sei, dass die Koalition &bdquo;auf jeden konkreten Vorsto&szlig; zur &Auml;nderung der Verfassung verzichtet&ldquo; habe und die &bdquo;unselige Debatte &uuml;ber Vorratsbeschl&uuml;sse oder die Delegation von Abgeordnetenrechten an spezielle Aussch&uuml;sse nicht mehr vorgesehen&ldquo; sei.</p>
<p>Ausdr&uuml;cklich begr&uuml;&szlig;e man die Einf&uuml;hrung von Evaluierungsberichten zur Wirksamkeit der milit&auml;rischen und zivilen Komponenten einer Mission, den j&auml;hrlichen Bericht &uuml;ber milit&auml;rische Verbundf&auml;higkeiten und die &Uuml;bernahme der Vorgaben des BVG-Pegasus-Urteils f&uuml;r Eilf&auml;lle bei Gefahr im Verzug. Aber das seien nicht die zentralen politischen Punkte des Gesetzentwurfs. In seinem Zentrum stehe der Versuch, Einsatztypen zu definieren, die in der Regel nicht mandatspflichtig sein sollen &ndash; so Ausbildungsmissionen in sicherem Umfeld, UN-Beobachtermissionen, logistische Unterst&uuml;tzung ohne Bezug zu Kampfhandlungen. Damit werde die Illusion geweckt, &bdquo;man k&ouml;nne so die notwendige Einzelfallpr&uuml;fung eines jeden Einsatzes umgehen oder wenigstens minimieren.&ldquo; Die Rechtsprechung des BVG verpflichte aber zu einer Einzelfallpr&uuml;fung. Damit werde die Kontrollm&ouml;glichkeit des Parlaments, insbesondere der Opposition, geschw&auml;cht.</p>
<p>Kategorisch abgelehnt wird auch die Herausnahme der Mitwirkung an multinationalen St&auml;ben und Hauptquartieren (solange nicht im Gebiet eines bewaffneten Konfliktes) aus der Zustimmungspflicht. Das widerspreche den Ausf&uuml;hrungen des BVG.</p>
<p><strong>Katja Keul</strong> (B&uuml;ndnis 90/Gr&uuml;ne) bekr&auml;ftigt die Kritikpunkte von F. Schmidt: Der Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte sei ein &bdquo;verfassungsrechtlicher Begriff, der nicht von einem unter der Verfassung stehenden Gesetz verbindlich konkretisiert werden&ldquo; k&ouml;nne. Ob eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten sei, bleibe eine Frage der tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnisse, was nicht gesetzlich wegdefiniert werden k&ouml;nne.</p>
<p>Bei der Mitwirkung in milit&auml;rischen St&auml;ben und Hauptquartieren sei es das falsche Kriterium, ob sich die Soldaten auf dem Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden. Angesichts der Kriegf&uuml;hrung der Moderne sei das geradezu skurril.</p>
<p>Das alles sei &bdquo;der untaugliche Versuch, auf einfachgesetzlicher Ebene verfassungsrechtliche Grunds&auml;tze zu unterlaufen&ldquo;. Der Gesetzentwurf versto&szlig;e gegen die Verfassung und gehe politisch in die v&ouml;llig verkehrte Richtung.</p>
<p>(Zum Gesetzentwurf aus Sicht der Gr&uuml;nen Fraktion auch am 1.2.2016&nbsp; <a href="http://www.gruene-bundestag.de/themen/sicherheit/parlamentsvorbehalt-bei-bundeswehreinsaetzen-unter-druck_ID_4398038.html">http://www.gruene-bundestag.de/themen/sicherheit/parlamentsvorbehalt-bei-bundeswehreinsaetzen-unter-druck_ID_4398038.html</a> )</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Kommentar</span></strong></p>
<p>(1) <strong>Die Reden der LINKEN-Abgeordneten</strong> zeigten keinerlei ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf. Wo Kriseneins&auml;tze pauschal als Kriegseins&auml;tze denunziert werden, l&auml;uft das auf eine fundamentalistische Ablehnung von UN-Friedenssicherung hinaus. Ihr Urteil ist ma&szlig;los, politisch diffamatorisch und eine einzige Absage an eine sachorientierte Streitkultur. Die Reaktionen der anderen Fraktionen darauf waren kraftlos.</p>
<p>(2) <strong>Die neuen Unterrichtungs- und Evaluierungspflichten</strong> bewerten Koalition wie Gr&uuml;ne zu Recht als wichtigen Fortschritt. Bez&uuml;glich der Evaluierung von Eins&auml;tzen w&auml;re aber deutliche (Selbst)Kritik angebracht gewesen: Dass es auch nach mehr als zwanzig Jahren deutscher Beteiligungen an multidimensionalen Kriseneins&auml;tzen von deutscher Seite keine systematische und unabh&auml;ngige Wirksamkeitsanalyse dieser Eins&auml;tze gibt, ist ein strategisches Versagen sondergleichen &ndash; und Ausdruck von Verantwortungslosigkeit gegen&uuml;ber den Frauen und M&auml;nnern, die in riskante Eins&auml;tze entsandt wurden. Verst&auml;rkt seit der Lageversch&auml;rfung in Afghanistan ab 2006 stie&szlig; meine/unsere Forderung nach Evaluierung des Einsatzes bei verschiedenen Koalitionen notorisch auf Ablehnung. Die hier zum Ausdruck kommende fortgesetzte Realit&auml;ts- und Lernverweigerung war f&uuml;r mich mit die ern&uuml;chterndste Erfahrung meiner Abgeordnetenzeit.</p>
<p>Ein Fortschritt ist die Festschreibung der Unterrichtungspflicht zu geheimhaltungsbed&uuml;rftigen Eins&auml;tzen der Spezialkr&auml;fte (&sect; 6a). Inhaltlich scheint es mir kein Fortschritt zu sein gegen&uuml;ber einer Unterrichtungspraxis, wie ich sie bis 2009 erlebt habe &ndash; als begrenzt informativ. Die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit des KSK-Einsatzes in Afghanistan lie&szlig; sich aus den damaligen Unterrichtungen nicht entnehmen.</p>
<p>(3<strong>) Ausnahmen von der Zustimmungspflicht des Bundestages</strong> sollen gelten bei einer Reihe von&nbsp; Einsatzformen/Missionen, bei denen &bdquo;eine Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen in der Regel nicht zu erwarten&ldquo; sei (&sect; 2):</p>
<p>Neben den im ParlBetGes von 2005 aufgef&uuml;hrten &bdquo;<em>vorbereitenden Ma&szlig;nahmen und Planungen</em>&ldquo; und &bdquo;<em>humanit&auml;ren Hilfsdiensten und Hilfsleistungen der Streitkr&auml;fte&ldquo; </em>werden nun neu genannt<em> Erkundungskommandos (den Vorbereitungen zugeordnet), &bdquo;logistische Unterst&uuml;tzung ohne Bezug zu Kampfhandlungen, die Bereitstellung medizinischer Versorgung au&szlig;erhalb des Gebietes eines bewaffneten Konflikts, Ausbildungsmissionen in sicherem Umfeld, wenn Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung bzw. zu Ausbildungszwecken mitgef&uuml;hrt werden</em>&ldquo;, und</p>
<p>- &bdquo;<em>Beobachtermissionen der Vereinten Nationen oder eines anderen Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit, die aufgrund des begrenzten Risikos keine Befugnis zur bewaffneten Durchsetzung eines Einsatzauftrages haben und bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgef&uuml;hrt werden</em>.&ldquo;</p>
<p>Richtig ist, dass nicht jeder Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Ausland ein Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte ist. Besonders klar wird das bei humanit&auml;ren Hilfseins&auml;tzen (&uuml;ber 150 seit 1960), bei Eins&auml;tzen im Rahmen von R&uuml;stungskontrolle und Abr&uuml;stung (z.B. &bdquo;Offener Himmel&ldquo;, Kleinwaffenaktionsprogramm der UN, &gt; 3.000 Eins&auml;tze von Soldaten des Zentrum Verifikationsaufgaben BW seit 1991) und der technischen Beratergruppen der Bundeswehr im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms f&uuml;r ausl&auml;ndische Streitkr&auml;fte (z.B. in Namibia, Tansania, Ghana). Wer UN-Friedenssicherung richtigerweise st&auml;rken will, sollte unn&ouml;tige politische Einsatzh&uuml;rden abbauen.</p>
<p>Ob bei einer Mission eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung konkret (nicht) zu erwarten ist, kann aber nicht allein durch den o.g. Katalog gekl&auml;rt werden, sondern bedarf selbstverst&auml;ndlich der Einzelfallpr&uuml;fung. Das wird im Begr&uuml;ndungsteil des Gesetzentwurfes deutlich, nicht aber im Gesetzestext selbst. Hier w&auml;re eine erg&auml;nzende Pr&auml;zisierung im Gesetzestext notwendig, weil Begr&uuml;ndungen nur f&uuml;r das Gesetzgebungsverfahren gelten und beim in Kraft getretenen Gesetz &bdquo;verschwinden&ldquo;.</p>
<p>(4) <strong>Keine Mandatierungspflicht der Mitwirkung in multinationalen St&auml;ben und Hauptquartieren</strong>, so lange sie sich nicht auf dem Gebiet eines bewaffneten Konflikts befinden (&sect; 2a): Ausgerechnet Hauptquartiere als die milit&auml;rische &bdquo;Gehirnfunktion&ldquo; von Eins&auml;tzen teilweise aus der Zustimmungspflicht herauszunehmen, scheint widersinnig und die Kritik daran plausibel. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich aber ein echtes Dilemma, ein Spannungsverh&auml;ltnis zwischen Parlamentsbeteiligung und Integrationserfordernissen.</p>
<p>Ich komme aus M&uuml;nster. Das dortige Deutsch-Niederl&auml;ndischen Corps stellt seit 2002 eines von insgesamt neun High Readiness Headquarters der NATO. Die binationalen Stabsversorgungs- und F&uuml;hrungsunterst&uuml;tzungsbataillone sind bis zur Zug-Ebene integriert.&nbsp; Die Rahmennationen Deutschland und Niederlande stellen jeweils ein Drittel des Stabspersonals bei 12 beteiligten Nationen insgesamt. Um schnell in komplexen und dynamischen Situationen mit gro&szlig;en Mengen an Menschen und&nbsp; Material der unterstellten Verb&auml;nde handlungsf&auml;hig zu sein, muss das Personal mit seinen Verfahren eingespielt sein. Daf&uuml;r wird so viel ge&uuml;bt, wie es das in anderen Ressorts, gar in der Politik, auch nicht ansatzweise gibt. Hier ein Drittel des Stabspersonals rauszuziehen, hie&szlig;e, den Corps-Stab insgesamt f&uuml;r die NATO zu blockieren. Ein solches &uuml;ber eine blo&szlig;e Nichtbeteiligung hinausgehendes, exklusives Blockaderecht des Deutschen Bundestages w&auml;re zersetzend f&uuml;r jede milit&auml;rische Lastenteilung, Verzahnung, Integration und gegenseitige Verl&auml;sslichkeit.</p>
<p>Das war der konkrete Beweggrund, warum ich 2004 bei der Erarbeitung des ParlBetGes auf die Ausnahmeregelung f&uuml;r &bdquo;st&auml;ndige integrierte sowie multinational besetzte St&auml;be und Hauptquartiere&ldquo; dr&auml;ngte (sie kam in die Begr&uuml;ndung) und bei der &ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung der R&uuml;he-Kommission f&uuml;r die &Uuml;bernahme der Ausnahmeregelung in den Gesetzestext votierte. Mir ist die Problematik dieser Ausnahmeregelung sehr bewusst.</p>
<p>Eine pauschale und kategorische Ablehnung einer Sonderregelung f&uuml;r integrierte Hauptquartiere springt aber zu kurz: Sie l&auml;sst die Dimension der milit&auml;rischen Integration und Verl&auml;sslichkeit unter Verb&uuml;ndeten v&ouml;llig au&szlig;er Acht. (Sp&auml;testens bei einer Regierungsbeteiligung auf Bundesebene wird sich das eine Fraktion nicht mehr leisten k&ouml;nnen.)</p>
<p>Angesichts einer gef&auml;hrlich auseinander driftenden EU hat die erhebliche milit&auml;rische Integration unter EU-Mitgliedern einen besonders hohen Stellenwert. Wer EU-Europa bewahren, gar st&auml;rken will, d&uuml;rfte das nicht ignorieren.</p>
<p>(5) <strong>Weitergehende Empfehlungen der Kommission</strong> spielten in der Plenardebatte &nbsp;&ndash; bis auf &Auml;u&szlig;erungen von Rainer Arnold (SPD) &nbsp;&ndash; leider keine Rolle. Sie kreiste fast ausschlie&szlig;lich um den Gesetzentwurf und von Seiten der Opposition nur um die Parlaments- und Oppositionsrechte. Die weitere politische Schl&uuml;sselfrage, wie Parlamentsbeteiligung zu besserer Sicherheitspolitik und wirksameren Eins&auml;tzen beitragen kann, blieb ausgeblendet. Bei aller Wichtigkeit von Parlamentsrechten sehe ich hier &ndash; wahrlich nicht zum ersten Mal &ndash; eine Art parlamentarische Selbstbezogenheit, ja Selbstzufriedenheit.</p>
<p>Unerw&auml;hnt blieben Empfehlungen zur</p>
<p>- Formulierung von Mandaten (z.B. Flexibilit&auml;tsanforderungen von UN-Missionen);</p>
<p>- Ber&uuml;cksichtigung der nichtmilit&auml;rischen Komponenten multidimensionaler Kriseneins&auml;tze, die bei der Parlamentsbeteiligung traditionell vernachl&auml;ssigt wurden, extrem die polizeiliche Komponente; dazu anschlie&szlig;end ein Vorschlag f&uuml;r einen neuen &sect; 6,</p>
<p>- strategischen Debatte &uuml;ber verst&auml;rktes Engagement bei UN-Friedensmissionen;</p>
<p>- zur vertieften Er&ouml;rterung verfassungsrechtlicher Fragen.<a title="" href="#_ftn1">[1]</a></p>
<p>Erst recht nicht zur Sprache kamen Probleme, die mir in 15 Jahren praktischer Parlamentsbeteiligung aufgefallen sind:</p>
<p>- Die dringende Empfehlung des Brahimi-Reports (2000), dass Mandate f&uuml;r Friedensmissionen klar, glaubw&uuml;rdig und erf&uuml;llbar sein m&uuml;ssen, und die Einsatzerfahrung, dass Auftr&auml;ge operationalisiert werden und &uuml;berpr&uuml;fbar sein m&uuml;ssen, kam in der praktizierten Parlamentsbeteiligung viel zu wenig zur Geltung;</p>
<p>- die starke Neigung insbesondere im Verteidigungsausschuss zur Mikrokontrolle und zur Vernachl&auml;ssigung der strategischen &bdquo;Hausaufgaben&ldquo;;</p>
<p>- die oft unausgewogene und unehrliche &ouml;ffentliche Kommunikation von Kriseneins&auml;tzen zwischen Besch&ouml;nigung und bad-news-Mechanismus;</p>
<p>- die schwer zu erreichende politische Durchhaltef&auml;higkeit bei der Unterst&uuml;tzung von Stabilisierung und (Rechts-)Staatlichkeit, die Zeit braucht.</p>
<p>(6) <strong>Die Abqualifizierung der Kommission</strong> aus der Opposition als &bdquo;Regierungskommission&ldquo; sprach gerade auch ihren externen Mitgliedern&nbsp; geistige Unabh&auml;ngigkeit ab. Dies war nicht gerechtfertigt und anma&szlig;end.</p>
<p>(7) <strong>Perspektive</strong>: Mehr denn je kommt es bei der Eind&auml;mmung und Bew&auml;ltigung von Krisen und Gewaltkonflikten, in der Au&szlig;en-, Friedens- und Sicherheitspolitik auf schnelles Lernen, wirksamere Verfahren und Instrumente, auf effektiveren Multilateralismus an. Die galoppierenden Herausforderungen sind nur gemeinsam zu schaffen.</p>
<p>Fraktionen, die sich der internationalen kollektiven Sicherheit im Rahmen des V&ouml;lkerrechts und dem Friedensauftrag des Grundgesetzes verpflichtet f&uuml;hlen, sollten sich da einigen k&ouml;nnen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Vorschl&auml;ge</span></strong></p>
<p>&nbsp;<strong>(1) Erg&auml;nzung &sect; 1 Grundsatz</strong></p>
<p>Anschlie&szlig;end an (2) &bdquo;Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkr&auml;fte au&szlig;erhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Bundestages.&ldquo; Neu:</p>
<p>&bdquo;<em>Er darf ausschlie&szlig;lich auf der Grundlage des Verfassungsrechts und des V&ouml;lkerrechts stattfinden</em>.&ldquo;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung</span>: Diese Formulierung ist der Begr&uuml;ndung des Entwurfes des ParlBetGes vom 23. M&auml;rz 2004, Besonderer Teil Zu &sect; 1 (S. 5) entnommen. Sie in den Gesetzestext zu &uuml;bernehmen, w&auml;re eine wichtige (minimale) Klarstellung gegen&uuml;ber unver&auml;ndert verbreiteten Vorw&uuml;rfen, wonach Auslandseins&auml;tze nicht durch das Grundgesetz gedeckt seien und gegen das friedliche Zusammenleben der V&ouml;lker versto&szlig;en w&uuml;rden.</p>
<p>(vgl. Fu&szlig;note 1 zu verfassungsrechtlichen Fragen)</p>
<p><strong>(2) Zu &sect; 2, Absatz (2) Katalog der Missionen</strong>, bei denen in der Regel eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten sei:</p>
<p>Erg&auml;nzende Pr&auml;zisierung zur Einzelfallpr&uuml;fung (vgl. Kommentar (3). Hier besteht noch Gespr&auml;chsbedarf. Bisher meinerseits noch kein Formulierungsvorschlag.</p>
<p><strong>&nbsp;(3) Neuer &sect; 6: <em>Nichtmilit&auml;rische Komponenten in multidimensionalen Kriseneins&auml;tzen</em></strong></p>
<p>&bdquo;<em>Eins&auml;tze bewaffneter Streitkr&auml;fte im Ausland sind in der Regel Teil multinationaler und multidimensionaler Eins&auml;tze der Krisenbew&auml;ltigung und Friedenssicherung. In Erg&auml;nzung ihres Antrags zum Einsatz bewaffneter Streitkr&auml;fte unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag schriftlich &uuml;ber die von deutscher Seite gestellten und finanzierten Beitr&auml;ge zu nichtmilit&auml;rischen Komponenten des multidimensionalen Einsatzes, insbesondere zu ihren Zielen, vorgesehenen F&auml;higkeiten und ihrer Ausstattung.&ldquo;</em></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begr&uuml;ndung:</span> Eine Schattenseite der insgesamt bew&auml;hrten Parlamentsbeteiligung bei Auslandseins&auml;tzen ist die auf das Milit&auml;rische verk&uuml;rzte Wahrnehmung und Debatte von Eins&auml;tzen der Krisenbew&auml;ltigung und Friedenssicherung, die in Wirklichkeit seit langem multidimensionale Eins&auml;tze mit zivilen, milit&auml;rischen und polizeilichen Komponenten sind. Die geringe Aufmerksamkeit f&uuml;r die nichtmilit&auml;rischen Komponenten ist umso bedenklicher, als eine nachhaltige Krisenbew&auml;ltigung ohne sie nicht m&ouml;glich ist.</p>
<p>Die Kommission empfahl deshalb, &bdquo;dass die zivilen Aufgaben und Komponenten einer umfangreicheren, multidimensionalen Krisenreaktionsmission in der parlamentarischen Beratung &uuml;ber einen bewaffneten Einsatz der Streitkr&auml;fte verst&auml;rkt Aufmerksamkeit erhalten.&ldquo;</p>
<p>Die nichtmilit&auml;rischen Komponenten sollten in die parlamentarische Beratung, aber nicht in den konstitutiven Parlamentsvorhalt einbezogen werden. (Genau in diese Richtung ging meine Empfehlung bei der &Ouml;ffentlichen Anh&ouml;rung der Kommission und meinem erg&auml;nzenden Schreiben vom 16. September 2014)</p>
<p>Leider verzichtete die Kommission darauf, ihre wichtige Empfehlung in ihren Vorschlag eines Gesetzentwurfs aufzunehmen. Vielleicht meinte man, mit einem solchen Vorschlag den Auftrag der Kommission zu &uuml;berschreiten. Das Problem besteht im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr.</p>
<p>Der Gesetzentwurf der Koalition sieht im (bisherigen) &sect; 6 im neuen Absatz (4) einen &bdquo;ressort&uuml;bergreifenden Evaluierungsbericht vor, der die Wirksamkeit der milit&auml;rischen und zivilen Komponenten der Mission bewertet.&ldquo; Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, die nichtmilit&auml;rischen Komponenten nicht nur nach Abschluss des Einsatzes, sondern auch im Kontext seiner Mandatierung in geeigneter Weise zur Sprache zu bringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div><br clear="all" /><hr align="left" size="1" width="33%" />
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<p><a title="" href="#_ftnref1">[1]</a> Das Parlamentsbeteiligungsgesetz regelt nur das Verfahren der parlamentarischen Beteiligung und Kontrolle, nicht die Ziele und Normen von Eins&auml;tzen. Dass Eins&auml;tze &bdquo;ausschlie&szlig;lich auf der Grundlage des Verfassungsrechts und des V&ouml;lkerrechts&ldquo; zu erfolgen haben, steht nur in der Gesetzesbegr&uuml;ndung zu &sect; 1. Unver&auml;ndert blieb bis heute, dass kaum ein Bereich staatlichen Handelns in Verfassung und Gesetz so allgemein&nbsp; normiert ist wie das besonders teure, riskante, ggfs. t&uuml;ckische Mittel von Auslandseins&auml;tzen. Der neuere Auftrag der Krisenbew&auml;ltigung ist nicht aus dem Wortlaut des Grundgesetzes, sondern nur unter Zuhilfenahme des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erkennbar. Dies hat mit zu dem gewachsenen Durcheinander im &ouml;ffentlichen Diskurs um den Auftrag der Bundeswehr beigetragen, wo nicht wenige von Interessenverteidigung weltweit sprechen und Krieg wieder f&uuml;r ein Mittel der Politik halten &ndash; als g&auml;be es die UN-Charta nicht.</p>
<p>Mein Vorschlag ist deshalb seit l&auml;ngerem, das Grundgesetz in dem Sinne zu pr&auml;zisieren, dass bewaffnete Streitkr&auml;fte au&szlig;erhalb der Landes- und B&uuml;ndnisverteidigung nur eingesetzt werden d&uuml;rfen zur internationalen Friedenssicherung, Gewaltverh&uuml;tung und internationalen Rechtsdurchsetzung im Dienste kollektiver Sicherheit und im Rahmen des V&ouml;lkerrechts.</p>
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