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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: &quot;Die neue Bundeswehr: Freiwillig und kriegerisch?&quot;</title>
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    <span class="xar-mod-title">Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Internationale Politik und Regionen + Vereinte Nationen (UNO) + Stellungnahme</span>

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            &quot;Die neue Bundeswehr: Freiwillig und kriegerisch?&quot;         </h1>
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Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=3">Webmaster</a> am 8. Februar 2011 00:49:16 +02:00 (143145 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>In der Januarausgabe der &quot;BlÃ¤tter fÃ¼r deutsche und internationale Politik&quot;  kommentiert W. Nachtwei die aktuelle Bundeswehrreform und kritisiert ihre fundamentalen LÃ¼cken.</p></div>
            <div>    <p><strong>Die neue Bundeswehr: Freiwillig und kriegerisch?</strong></p>
<p>Von Winfried Nachtwei</p>
<p>In der Tat, man muss dem Bundesverteidigungsminister ein Kompliment machen: Die Aussetzung der (Rest-)Wehrpflicht und der Ãœbergang zur Freiwilligenarmee - und eben nicht zu einer von der Gesellschaft abgeschotteten Berufsarmee - waren schon lange Ã¼berfÃ¤llig. Wo jetzt insgesamt mehr auf Freiwilligkeit gesetzt wird, ist dies ein Fortschritt an Demokratie und eine groÃŸe Chance. Aber es ist schon ein erstaunliches PhÃ¤nomen, wie GrÃ¼ne, Linke und FDP mit ihren Argumenten gegen die Wehrpflicht und fÃ¼r eine Freiwilligenarmee Ã¼ber viele Jahre gegen Mauern der WehrpflichtglÃ¤ubigen redeten - und wie jetzt unter einem neuen Burgherrn die Mauern fallen, die allermeisten Wehrpflichtverteidiger kampflos beigeben oder umschwenken, unsere Argumente zum groÃŸen Teil Ã¼bernommen werden.</p>
<p>Grund also nicht nur zur Genugtuung: Es ist ein Beispiel, wie dicht immer wieder Dogmatismus und Opportunismus beieinander liegen. Welchen Aufstand hÃ¤tte es gegeben, wenn sich Rot-GrÃ¼n so etwas erlaubt hÃ¤tte!</p>
<p>Fest steht jedoch: Mit der reinen Freiwilligkeit wird sich das Bewerberpotential der Bundeswehr verschieben. Umso mehr kommt es zukÃ¼nftig auf sorgfÃ¤ltige Personalauswahl, politische und ethische Bildung und vor allem eine sorgfÃ¤ltige Ausbildung des FÃ¼hrungspersonals an.</p>
<p><strong>Das Leitbild des StaatsbÃ¼rgers in Uniform </strong></p>
<p>Die Innere FÃ¼hrung mit dem Leitbild des StaatsbÃ¼rgers in Uniform muss, ungeachtet der Abschaffung der Wehrpflicht, unangetastet bleiben. Sie gilt zu Recht als Markenzeichen der Bundeswehr. Bundeswehrsoldaten sollen nicht bloÃŸe Gewaltspezialisten und Instrumente von Politik sein. Soldaten sollen denken. Sie mÃ¼ssen davon Ã¼berzeugt sein (kÃ¶nnen), dass â€žihr Auftrag politisch notwendig, militÃ¤risch sinnvoll und moralisch gerechtfertigt&quot; ist. (Weisung des Generalinspekteurs zur Politischen Bildung)</p>
<p>Aber es steht nicht gut um die Innere FÃ¼hrung, wenn Ã¼ber Jahre die Ãœberzeugungskraft der politischen FÃ¼hrung erodierte, sich Zweifel an der Sinnhaftigkeit von EinsÃ¤tzen ausbreiteten und viele einen eklatanten Mangel offener Diskussionskultur in der Bundeswehr erleben.</p>
<p>Immer mehr Soldaten und auch hÃ¶here Offiziere zweifeln, ob ein Einsatzerfolg in Afghanistan unter den gegebenen Voraussetzungen Ã¼berhaupt erreichbar ist. Immer weniger kÃ¶nnen noch aus Ãœberzeugung gehorchen. Viele sind zurÃ¼ckgeworfen auf ihre professionelle Berufseinstellung, ja auf die Kameradschaft als letzte Motivation und allerletzten Halt.</p>
<p>In der Bundeswehr entsteht eine Kluft zwischen jungen Soldaten mit massenhafter Gewalterfahrung und den Ã„lteren und hÃ¶heren Dienstgraden, denen so was erspart blieb. Die Kluft zwischen Einsatzwelt und Heimat vertieft sich, kann fÃ¼r manche unÃ¼berbrÃ¼ckbar werden.</p>
<p>ZusÃ¤tzlich verschwindet Bundeswehr seit Jahren zunehmend aus der FlÃ¤che und damit aus der Ã¶ffentlichen Wahrnehmung. WÃ¤hrend die Soldaten insgesamt kaum weniger Teil der zivilen Gesellschaft sind als andere Berufsgruppen, wÃ¤chst die Distanz der Gesellschaft zu den StreitkrÃ¤ften. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht wird das seit Jahren sinkende Interesse in der Gesellschaft an den StreitkrÃ¤ften noch mehr zurÃ¼ckgehen. Die Frage â€žgehe ich zum Bund oder mache ich Zivildienst&quot; wird kÃ¼nftig keine ganzen JahrgÃ¤nge mehr beschÃ¤ftigen, sondern nur noch Einzelne.</p>
<p><strong>Die Integration der Bundeswehr geht alle an</strong></p>
<p>Das alles ist natÃ¼rlich kein Argument pro Wehrpflicht. Zugleich sind Proteste gegen Auftritte von Bundeswehr im Ã¶ffentlichen Raum zwiespÃ¤ltig: Als politische MeinungsÃ¤uÃŸerung sind sie vÃ¶llig legitim. Wo eine ÃœberhÃ¶hung, ja VerklÃ¤rung des MilitÃ¤rischen stattfindet, sind sie berechtigt und notwendig. FragwÃ¼rdig wird es da, wo die Bundeswehr aus dem Ã¶ffentlichen Raum hinter die Kasernenmauern verdrÃ¤ngt werden soll. Sie â€žaus den Augen, aus dem Sinn&quot; zu schaffen, lÃ¤uft dem Anspruch von Parlamentsarmee und StaatsbÃ¼rger in Uniform zuwider und ist friedens- wie demokratiepolitisch kontraproduktiv. Egal wie man zu einzelnen EinsÃ¤tzen und MilitÃ¤r insgesamt steht: An der Integration der StreitkrÃ¤fte in der Gesellschaft mÃ¼ssen alle ein Interesse haben - schon damit, gerade nach Abschaffung der Wehrpflicht, keine abgeschirmte Armee im Staate entsteht.</p>
<p>Die Frage der Inneren FÃ¼hrung und der Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft ist nicht einfach nur eine Aufgabe der BundeswehrfÃ¼hrung und -angehÃ¶rigen. Es ist inzwischen immer mehr auch eine Herausforderung fÃ¼r Politik und Gesellschaft. Hier muss man sich einiges Neues einfallen lassen, jenseits der alten Rituale und Bekenntnisse. Innere FÃ¼hrung fÃ¤ngt oben an, bei der strategischen Kompetenz, bei der GlaubwÃ¼rdigkeit und Ãœberzeugungskraft der politischen FÃ¼hrung. FÃ¼r Soldaten gilt, nach Paragraph 7 Soldatengesetz, die Grundpflicht zum treuen Dienen. Die Auftraggeber Bundesregierung und Bundestag stehen dagegen in der Grundpflicht zum klaren, erfÃ¼llbaren und verantwortbaren Auftrag.</p>
<p>Wo es - wie derzeit - um eine zentrale Weichenstellung der deutschen Sicherheitspolitik geht, muss daher die Chance einer breiteren friedens- und sicherheitspolitischen Debatte und VerstÃ¤ndigung in Politik und Gesellschaft genutzt werden. Bisher wurden solche Chancen regelmÃ¤ÃŸig verspielt bzw. verhindert. Im Jahr 2000 legte die WeizsÃ¤cker-Kommission einen sehr fundierten Bericht zur Reform der Bundeswehr vor. Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) wischte ihn beiseite und bestimmte seine â€žEckpfeiler&quot;. Im Jahr 2003 erlieÃŸ sein Nachfolger, Peter Struck (SPD), die vertraulich erarbeiteten Verteidigungspolitischen Richtlinien, im Jahr 2006 Minister Franz Josef Jung (CDU) das WeiÃŸbuch. Jedes Mal wurde <span style="text-decoration: underline;">auf diese Weise</span> eine breite sicherheitspolitische Debatte verhindert. Sie war offenkundig nicht gewollt. Die Folge war ein vager und oberflÃ¤chlicher sicherheitspolitischer Konsens, der mit der VerschÃ¤rfung des Afghanistaneinsatzes zunehmend brÃ¶ckelte und inzwischen zu einer tiefen Kluft zwischen Regierungspolitik und BevÃ¶lkerungsmeinung beitrug.</p>
<p>Doch dieses Mal besteht eine bessere Chance fÃ¼r die lange geforderte, breitere sicherheitspolitische Debatte. TatsÃ¤chlich sind mit Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bessere Voraussetzungen gegeben als mit seinen VorgÃ¤ngern. Sein ausdrÃ¼cklicher Wunsch einer offenen und breiten Debatte muss sich aber in der Praxis erst noch beweisen.</p>
<p>Die bessere Chance wÃ¤re schnell wieder vertan, wenn die Debatte beschrÃ¤nkt bliebe auf die - inzwischen ohnehin entschiedene - Frage der Wehrform und das Stationierungskonzept, wenn gleichzeitig durch Planungen einer neuen Struktur Fakten geschaffen wÃ¼rden. Laut Kabinettsbeschluss vom 7. Juni 2010 stand bisher das Spardiktat an erster Stelle. Das widersprach der â€žreinen Lehre&quot;, wonach der sicherheitspolitische Bedarf Ausgangspunkt sein mÃ¼sse, war aber taktisch nicht unklug. Denn nur harte Haushaltsvorgaben haben das Gewicht, eingefahrene Denkweisen und Interessen aufzubrechen.</p>
<p><strong>â€žKleiner, flexibler, effizienter&quot;</strong></p>
<p>Grundtenor der Reform ist: Die Bundeswehr soll stringenter auf den Einsatz ausgerichtet werden, sie soll kleiner, flexibler und effizienter werden. TatsÃ¤chlich ist von auÃŸen nicht nachvollziehbar, warum eine Truppe von 250 000 Soldaten mit der Entsendung von rund 7000 die Grenze der Belastbarkeit erreicht hat. Die bisherige nationale Zielvorgabe von 14 000 Soldaten fÃ¼r bis zu fÃ¼nf parallele StabilisierungseinsÃ¤tze <span style="text-decoration: underline;">erwies sich als unerreichbar</span>. Â Von innen sind die vielen, die EinsatzfÃ¤higkeiten behindernden Strukturen (WasserkÃ¶pfe, Doppelstrukturen), AblÃ¤ufe und Denkweisen nicht nachvollziehbar. Sie beeintrÃ¤chtigen zugleich die Einsatzmotivation. Eine Effizienzsteigerung der Bundeswehr ist in der Tat dringend notwendig.</p>
<p>Die Strukturkommission der Bundeswehr unter Frank-JÃ¼rgen Weise legte im Oktober ihren Bericht â€žVom Einsatz her denken - Konzentration, FlexibilitÃ¤t, Effizienz&quot; vor. Â Ausgehend von einer ungeschminkten Lageanalyse empfiehlt sie eine Reduzierung der Bundeswehr von 250.000 auf ca. 180.000 Soldatinnen und Soldaten, die Aussetzung der Wehrpflicht, die Straffung von FÃ¼hrung, Strukturen und Verfahren. Erstmalig bei einer Bundeswehrreform soll das Abspecken an der Spitze, beim Ministerium beginnen. Die Empfehlungen laufen auf eine<span style="text-decoration: underline;"> </span>regelrechte UmwÃ¤lzung der StreitkrÃ¤fte hinaus und sind ein mutiges Unterfangen. Allerdings greift ein ausschlieÃŸlich bundeswehrimmanenter Modernisierungsansatz zu kurz. Der Frage nach dem besseren â€žWie&quot; muss die Frage nach dem â€žWofÃ¼r&quot; vorausgehen. Eine bloÃŸ fixere und schlagkrÃ¤ftigere Interventionsarmee kann nicht das Ziel sein. Â Um das WofÃ¼r der kÃ¼nftigen Bundeswehr zu prÃ¤zisieren und ihre friedens- und sicherheitspolitische Wirksamkeit zu verbessern, ist es unabdingbar, die Erfahrungen der bisherigen AuslandseinsÃ¤tze und UN-Friedensmissionen auszuwerten und alle im Kontext des Comprehensive Approach relevanten Ressorts und Akteure einzubeziehen. Dass dies unterbleibt, ist Ausdruck einer sicherheitspolitischen Selbstzufriedenheit und ein schwerer strategischer Fehler. FÃ¼r ihn trÃ¤gt der politische Auftraggeber mit seinem beschrÃ¤nkten Kabinettsbeschluss die Verantwortung. Damit setzt sich die StrategieschwÃ¤che des bundesdeutschen sicherheitspolitischen Diskurses fort, der bisher vor allem um die Wie-Fragen AusrÃ¼stung, Einsatzregeln, Wehrform - und inzwischen auch Stationierung - kreist und die Fragen des klaren und erfÃ¼llbaren Auftrages, der aussichtsreichen Strategie und ausgewogenen politisch-zivil-militÃ¤rischen FÃ¤higkeiten und Anstrengungen weitgehend ausspart.<a name="_ftnref1" href="#_ftn1">[1]</a></p>
<p>Was aber bedeutet es heute, die Sicherheit Deutschlands zu schÃ¼tzen?</p>
<p>Sicherheits- und Friedenspolitik gehÃ¶ren untrennbar zusammen. Ihre fundamentalen Ziele sind Kriegs- und KrisenverhÃ¼tung sowie Schutz vor illegaler Gewalt und FriedensfÃ¶rderung.</p>
<p>Mit dem Kosovokrieg und dem eskalierten Afghanistaneinsatz verbreitete sich der Eindruck, als sei Krieg wieder ein Mittel deutscher AuÃŸenpolitik. Dieser Eindruck wurde auch nicht dadurch gemindert, dass seit 1998 alle Koalitionsvereinbarungen betonen, deutsche AuÃŸenpolitik sei Friedenspolitik.</p>
<p>Dennoch bleibt der Friedensauftrag ein spezifischer Kern des Grundgesetzes: Deutschland soll â€žals gleichberechtigtes Glied in einem Vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen&quot; (PrÃ¤ambel); der Bund kann sich â€žzur Wahrung des Friedens [...] einem System kollektiver Sicherheit einordnen&quot; (Art. 24 GG); friedensstÃ¶rende Handlungen und Angriffskriege sind verfassungswidrig (Art. 26). Das VÃ¶lkerrecht ist zudem in Deutschland unmittelbar gÃ¼ltiges Recht. Und auch die UN-Charta erklÃ¤rt die Ãœberwindung der â€žGeiÃŸel des Krieges&quot; und die Friedenssicherung zur zentralen Aufgabe. Sie erlaubt vom internationalen Gewaltverbot nur zwei Ausnahmen: den Fall der nationalen bzw. kollektiven Selbstverteidigung und bei Bedrohung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens. Mit der <em>responsibility to protect</em> ist seit 2005 die Schutzverpflichtung der Staatengemeinschaft im Fall schwerster Menschenrechtsverbrechen hinzugekommen.</p>
<p>Sicherheitspolitische Kernaufgabe des deutschen Staates ist es, die BÃ¼rgerinnen und BÃ¼rger der Bundesrepublik, ihre offene Gesellschaft und ihre Lebensgrundlagen vor illegitimer Gewalt zu schÃ¼tzen.<a name="_ftnref2" href="#_ftn2">[2]</a> Als Mitglied der Staaten- und VÃ¶lkergemeinschaft auf den Ebenen UN, EU, NATO und OSZE steht Deutschland, Ã¼ber die Wahrung der unmittelbaren eigenen Sicherheitsinteressen hinaus, in Mitverantwortung fÃ¼r internationale kollektive Sicherheit. Diese Mitverantwortung und politisch vereinbarten Verpflichtungen wahrzunehmen, liegt zugleich im eigenen Sicherheitsinteresse.</p>
<p>Als Bedrohung der internationalen Sicherheit gilt â€žjedes Ereignis und jeder Prozess, der zum Tod vieler Menschen oder zur Verringerung von Lebenschancen fÃ¼hrt und der die Staaten als das tragende Element des internationalen Systems untergrÃ¤bt&quot;.<a name="_ftnref3" href="#_ftn3">[3]</a> Es geht um Bedrohungen fÃ¼r menschliche Sicherheit und die Sicherheit von Staaten. Wie aber ist es um die Sicherheit Deutschlands konkret bestellt?</p>
<p>Die Unversehrtheit und Existenz der Bundesrepublik wird auf mittlere Frist von keiner Macht bedroht. Die FÃ¤higkeit zu einer raumgreifenden Offensive gegen das Gebiet der Bundesrepublik hat sich mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion verflÃ¼chtigt. Sie wÃ¼rde im schlimmsten Fall sehr viele Jahre zur â€žRekonstitution&quot; brauchen. Der Fall der Landesverteidigung kann damit auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden. Anders sieht dies fÃ¼r Randbereiche der EU und NATO aus.</p>
<p>Unterhalb groÃŸer militÃ¤rischer Bedrohungen sind aber viele Risiken und Bedrohungen denkbar, die die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer BÃ¼rger beintrÃ¤chtigen kÃ¶nnen - mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schadenswirkung. Â Internationaler Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, GewaltbrutstÃ¤tten in scheiternden Staaten gelten schon lÃ¤nger als vorrangige Bedrohungen. Deutlicher wird, in welch hohem MaÃŸe heutige Gesellschaften auf eine ungestÃ¶rte Energieversorgung und freie Handelswege angewiesen sind. Das gilt insbesondere fÃ¼r eine Handelsnation wie die Bundesrepublik. Das ist eine Frage nationaler und internationaler kollektiver Sicherheit zugleich. Zunehmend risikobehaftet sind kritische Infrastruktur und Informationsraum, national wie global. Hier wÃ¤chst ein fÃ¼r die Sicherheit und StabilitÃ¤t von Staaten und Gesellschaften erhebliches Bedrohungspotential heran. Dazu gehÃ¶ren Cyber-Attacken wie auch Ã¼ber globalisierte Medien vermittelte Eskalationen von Feindbildern und Konfrontationen. Neu aufgenommen werden sollte in den Katalog von Risiken und Bedrohungen friedensstÃ¶rendes Agieren und kontraproduktives Wirken der â€žeigenen Seite&quot;. Beispiele dafÃ¼r sind der Antiterrorkrieg, der Terrorismus nicht eindÃ¤mmte, sondern eher als Brandbeschleuniger wirkte, AufrÃ¼stung, bedenkenlose RÃ¼stungsexporte, unzureichend mandatierte und ausgestattete Friedensmissionen.</p>
<p>Um Krisen wirksam vorbeugen und Frieden fÃ¶rdern zu kÃ¶nnen, sind Chancenanalysen, die Identifizierung und UnterstÃ¼tzung von Friedenspotenzialen und -akteuren Ã¼berfÃ¤llig.</p>
<p><strong>Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr</strong></p>
<p>Seit Ende des Ost-West-Konfliktes erleben wir daher, infolge der neuen Lage, die Umstellung von Verteidigung auf Sicherheit. Den heutigen Risiken und Bedrohungen kann wirksam nur mit einem Ansatz von gemeinsamer, umfassender und Gewalt vorbeugender Sicherheit begegnet werden. Der Primat der politischen KonfliktlÃ¶sung und zivilen KrisenprÃ¤vention darf nicht nur Rhetorik sein, er muss auch die politische Praxis bestimmen.</p>
<p>NÃ¼chterne Identifizierung von Risiken und Bedrohungen ist jedoch das eine. Das andere ist, wie und mit welchen Mitteln diesen Risiken und Bedrohungen vorgebeugt, wie sie minimiert und abgewehrt werden sollen und wer dazu beauftragt und befugt ist. Eine Formulierung im WeiÃŸbuch von 2006 lieÃŸ Interpretationen zu, wonach Ressourcen- und Seewegsicherung BundeswehreinsÃ¤tze legitimieren kÃ¶nne. BundesprÃ¤sident Horst KÃ¶hler stolperte Ã¼ber eine Ã¤hnliche Formulierung. Aus der Breite heutiger Risiken und potentieller Bedrohungen erwÃ¤chst jedoch keineswegs eine AllzustÃ¤ndigkeit des MilitÃ¤rs. MilitÃ¤r (genauer: militÃ¤rische Gewalt) darf auÃŸerhalb der Landes- und BÃ¼ndnisverteidigung nur eingesetzt werden, wenn der UN-Sicherheitsrat eine Bedrohung von internationaler Sicherheit und Weltfrieden feststellt, wenn kollektive Sicherheit betroffen ist (wie im Fall der Piratenbedrohung am Horn von Afrika).</p>
<p>Diese klare Grenzziehung wird unterlaufen, wo der (nationale) Verteidigungsbegriff entgrenzt wird, weg vom Territorium hin zur Verteidigung partikularer (Sicherheits-)Interessen und tendenziell globaler VorwÃ¤rtsverteidigung. Unter Minister Struck hatte die Ausweitung des Verteidigungsbegriffs begonnen, in den Verteidigungspolitischen Richtlinien <span style="text-decoration: underline;">und</span> mit seinem geflÃ¼gelten Wort von der â€žVerteidigung deutscher Sicherheit am Hindukusch&quot;. Sie wurde im WeiÃŸbuch der groÃŸen Koalition und im Bericht des Generalinspekteurs zur Bundeswehrreform fortgesetzt: â€žVerteidigung unseres Landes ist heute und in Zukunft vor allem BÃ¼ndnisverteidigung an und jenseits der Ã¤uÃŸeren Grenzen des BÃ¼ndnisgebietes&quot;. Auch wenn es nicht so gemeint sein mag: Wo die â€žerweitere Landes- und BÃ¼ndnisverteidigung&quot; den Begriff der kollektiven Sicherheit beiseite drÃ¤ngt, ist das ein TÃ¼rÃ¶ffner fÃ¼r die SelbstermÃ¤chtigung von MilitÃ¤reinsÃ¤tzen und eine RÃ¼ckkehr zum â€žRecht&quot; des StÃ¤rkeren.</p>
<p>Was also bedeutet der Friedensauftrag der Bundeswehr konkret?</p>
<p>Es gibt wohl keinen Bereich staatlichen Handelns in Deutschland, der gesetzlich so vage fixiert ist wie der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr. Dabei geht es hier um eine besonders teure, riskante und gegebenenfalls opferreiche Option staatlichen Handelns. Das Grundgesetz bestimmt nur den Rahmen: Friedensauftrag, Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen, unmittelbare Geltung des VÃ¶lkerrechts, StreitkrÃ¤fte zur Verteidigung, Kann-Beitrag zu kollektiver Sicherheit. Der neuere Realauftrag der Bundeswehr - Beitrag zu internationaler KrisenbewÃ¤ltigung im UN-Auftrag jenseits der Landesverteidigung - ist im Wortlaut des Grundgesetzes nicht klar erkennbar, sondern nur mit Hilfe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994 aus dem Art. 24, Abs. 2 ableitbar - und somit viel zu vage.</p>
<p>Hinzu kommt: Es fehlt das Fundament einer systematischen und Ã¶ffentlich zugÃ¤nglichen Auswertung von 20 Jahren deutscher Beteiligung an multilateraler Friedenssicherung. Eine solche Auswertung ist umso dringlicher, weil Ã¼berzogene Erwartungen an militÃ¤rische KrisenbewÃ¤ltigung vor allem in der Ã–ffentlichkeit, auch in der Politik - am wenigsten unter MilitÃ¤rs - unterschwellig noch recht verbreitet sind. Eine notorische Verweigerung von Wirksamkeitsevaluierungen leistete dem Vorschub. Besonders hilfreich wÃ¤ren die bisher viel zu wenig zur Kenntnis genommen Erfahrungen der UN-Friedenssicherung.<a name="_ftnref4" href="#_ftn4">[4]</a> Eine Grunderfahrung ist doch, dass militÃ¤rische FriedenseinsÃ¤tze bestenfalls groÃŸe Gewalt eindÃ¤mmen und Zeit kaufen kÃ¶nnen fÃ¼r die politische KonfliktlÃ¶sung und FÃ¶rderung von selbsttragender Sicherheit, dass eindimensionale MilitÃ¤reinsÃ¤tze aussichtslos sind und nur multidimensionale, diplomatisch-zivil-polizeilich-militÃ¤rische Friedenssicherung Aussicht auf Wirkung hat. Eine andauernde Erfahrung ist, dass unklare Mandate und unzureichende personelle und materielle Ausstattung Missionserfolge verhindern.</p>
<p>Vor diesem reichhaltigen Erfahrungshintergrund mÃ¼ssten die komplementÃ¤ren Aufgaben von Diplomatie, Bundeswehr, Polizei und Rechtsstaatshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, die Strukturen einer verbesserten Ressortzusammenarbeit genauer bestimmt und abgegrenzt werden. Auf eine systematische Auswertung der AuslandseinsÃ¤tze und eine genauere Aufgabendefinition der zivilen und militÃ¤rischen SÃ¤ulen zu verzichten, ist dagegen ein fundamentaler Mangel der gegenwÃ¤rtigen Bundeswehrreformdebatte.</p>
<p><strong>Die PrÃ¤zisierung des Grundgesetzes ist geboten</strong></p>
<p>Meiner Meinung nach sind fÃ¼r eine klarere Auftrags- und Aufgabenbestimmung der Bundeswehr eine GrundgesetzprÃ¤zisierung und/oder ein Bundeswehraufgabengesetz unverzichtbar.</p>
<p>MilitÃ¤reinsÃ¤tze sollten jenseits der territorialen Landes- und BÃ¼ndnisverteidigung ausschlieÃŸlich zulÃ¤ssig sein zur Gewalt- und KriegsverhÃ¼tung/-eindÃ¤mmung sowie zur internationalen Rechtsdurchsetzung im Dienste kollektiver Sicherheit im Rahmen des UN-Systems, also mit UN-Mandat. In diesem Sinne mÃ¼sste das Grundgesetz endlich prÃ¤zisiert und UN-kompatibel gemacht werden. Damit wÃ¼rde ein klarer Trennungsstrich gezogen zu Interventionen fÃ¼r partikulare Machtinteressen und zu Vorstellungen von â€žKrieg als Mittel der Politik&quot;. Zugleich darf eine solche GG-Ã„nderung bzw. Gesetzesinitiative kein TÃ¼rÃ¶ffner fÃ¼r den Einsatz bewaffneter StreitkrÃ¤fte im Innern sein. Das Risiko scheint mir allerdings heute geringer als noch in der vorherigen Legislaturperiode.</p>
<p>Mit einer genaueren gesetzlichen Grundlage ist es jedoch nicht getan. Bundesregierung und Bundestag stehen in der Pflicht, AuslandseinsÃ¤tze nicht nur sicherheitspolitisch zu begrÃ¼nden und aus BeschlÃ¼ssen internationaler Organe abzuleiten. Sie mÃ¼ssen klare Mandate mit realistischen und Ã¼berprÃ¼fbaren Zielen und Exitkriterien beschlieÃŸen sowie die dafÃ¼r notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur VerfÃ¼gung stellen. Bisher waren Mandate in der Regel ziemlich abstrakt formuliert, mit hehren Zielen, aber dÃ¼nnem RealitÃ¤tsbezug.<a name="_ftnref5" href="#_ftn5">[5]</a> Um die TragfÃ¤higkeit und Transparenz von Einsatzentscheidungen zu verbessern, sind Kriterien fÃ¼r AuslandseinsÃ¤tze sinnvoll und hilfreich.<a name="_ftnref6" href="#_ftn6">[6]</a> ÃœberfÃ¤llig sind umfassende Mandate, die Ã¼ber das MilitÃ¤rische auch die politischen, polizeilichen und zivilen Ziele und Aufgaben definieren und die dafÃ¼r notwendigen Ressourcen bereitstellen.</p>
<p>Wenn allerdings die Vereinten Nationen fÃ¼r deutsche Politik tatsÃ¤chlich so bedeutsam sind, wie immer wieder behauptet wird, dann ist umso unverstÃ¤ndlicher, ja beschÃ¤mender, wie sehr deutsche Politik UN-Friedenssicherung im Tropenregen bzw. in der DÃ¼rre stehen lÃ¤sst: Deutschland gehÃ¶rt zwar zu den groÃŸen Geldgebern der UN-gefÃ¼hrten Missionen; beim Personal (Soldaten, Polizisten, Zivilisten) liegt das Land aber an 45. Stelle (Ende Oktober 2010), hinter der Mongolei, Peru, Ã–sterreich, Russland, Guatemala, aber immerhin vor den Fidschi-Inseln. Die UN-gefÃ¼hrten Missionen sind in vielen Krisen- und Kriegszonen oft der allerletzte Rettungsanker, wegen mangelhafter personeller und materieller Ausstattung aber oft Ã¼berfordert. Sie befinden sich gegenwÃ¤rtig in einer massiven Krise. Unter Rot-GrÃ¼n bestand die Absicht, die UN-gefÃ¼hrten Missionen zu stÃ¤rken. Davon ist bei der jetzigen Regierung keine Rede mehr. Es reicht jedoch nicht aus, wenn die UN fast nur als Legitimationsinstanz fÃ¼r KriegseinsÃ¤tze erscheint.</p>
<p>Internationale KrisenbewÃ¤ltigung, GewaltverhÃ¼tung und -eindÃ¤mmung, politische KonfliktlÃ¶sung und Friedenskonsolidierung brauchen dringend KohÃ¤renz der Ziele, ein bestmÃ¶gliches Zusammenwirken politischer, militÃ¤rischer, ziviler und polizeilicher Akteure und Ausgewogenheit ziviler und militÃ¤rischer FÃ¤higkeiten und KapazitÃ¤ten. Das ist die richtige These hinter integrierten UN-Missionen, dem Aktionsplan â€žZivile KrisenprÃ¤vention, KonfliktlÃ¶sung und Friedenskonsolidierung&quot;, dem Comprehensive Approach und Vernetzter Sicherheit (jeweils mit unterschiedlichen Akzenten).</p>
<p>Die ressort- und akteursÃ¼bergreifende Dimension wird auch von der Strukturkommission angesprochen: als Einordnung in einen â€žganzheitlichen Ansatz&quot;, entsprechend dem â€žKonzept der Vernetzten Sicherheit&quot;. Bei diesem Querverweis bleibt es dann aber auch. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass solche Verweise so richtig wie wirkungslos sind.</p>
<p>Eine vom Verteidigungsminister eingesetzte Kommission hat einen Ressortauftrag und kann keine Empfehlungen zur StÃ¤rkung der diplomatischen FÃ¤higkeiten oder fÃ¼r die schnellere VerfÃ¼gbarkeit von PolizeikrÃ¤ften, Rechtsstaats- und Verwaltungspersonal machen. Das ist die Aufgabe der federfÃ¼hrenden AuÃŸen- und Sicherheitspolitik, des Primats der Politik. Diese Ebene der Politik ist jetzt in der Pflicht, sich zur Ã¼berfÃ¤lligen Bundeswehrreform zu verhalten und sie einzubetten in eine Reform der Politik und Strukturen der Ã¤uÃŸeren Sicherheit insgesamt. <span style="text-decoration: underline;">Der AuÃŸenminister und die Bundeskanzlerin haben sich hierzu bisher vÃ¶llig zurÃ¼ckgehalten</span>. Wenn die Bundeswehr besser ihre EinsÃ¤tze bewÃ¤ltigen, also zur internationalen KonfliktverhÃ¼tung und -bewÃ¤ltigung beitragen soll, dann dÃ¼rfen die anderen wesentlichen Ressorts, ihre FÃ¤higkeiten und KapazitÃ¤ten dabei nicht ausgeblendet werden. Wo StabilisierungseinsÃ¤tze ein sichereres Umfeld fÃ¼r die SchlÃ¼sselaufgabe FÃ¶rderung von Governance und State-Building schaffen sollen, kÃ¶nnen die Verantwortlichen hierfÃ¼r nicht auÃŸen vor gelassen werden. Nach aller Erfahrung ist es naiv zu meinen, die Ressorts wÃ¼rden hier schon gemeinsam an einem Strang ziehen und ihre jeweiligen Hausaufgaben erledigen.<a name="_ftnref7" href="#_ftn7">[7]</a></p>
<p><strong>MilitÃ¤rische Effizienz ohne politische Nachhaltigkeit: Die Bundeswehr als LÃ¼ckenbÃ¼ÃŸer</strong></p>
<p>Die bisherigen VorschlÃ¤ge laufen jedoch (erneut) auf eine isolierte Bundeswehrreform hinaus, auf eine bloÃŸe InsellÃ¶sung. Eine Bundeswehrreform ohne gleichzeitige Reform der Strukturen und FÃ¤higkeiten umfassender Sicherheitspolitik bleibt StÃ¼ckwerk. Sie bringt keinen friedens- und sicherheitspolitischen Mehrwert, sondern verstÃ¤rkt vielmehr die strukturelle MilitÃ¤rlastigkeit der Sicherheitspolitik.</p>
<p>Wo parallel dazu sogar im Haushaltsentwurf des AuswÃ¤rtigen Amtes fÃ¼r 2011 die Mittel fÃ¼r Zivile KrisenprÃ¤vention im engeren Sinne massiv gekÃ¼rzt werden, wird dieser Reformansatz doppelt kurzsichtig. Die Bundeswehr ist damit weiter in Gefahr, als LÃ¼ckenbÃ¼ÃŸer eingesetzt, ja missbraucht zu werden, weil sie eben als einzige staatliche Institution Ã¼ber breite, flexible FÃ¤higkeiten und zahlreiche, schnell einsatzfÃ¤hige KrÃ¤fte verfÃ¼gt. Das ist verantwortungslos gegenÃ¼ber den entsandten Soldaten, die in ihrem hoch belastenden und riskanten Einsatz einen selbstverstÃ¤ndlichen Anspruch darauf haben, dass ihr Auftrag aussichtsreich ist und Sinn macht.</p>
<p>In der Konsequenz heiÃŸt das: Auch mit einer effizienteren Bundeswehr wÃ¤re der Afghanistaneinsatz keineswegs automatisch erfolgreicher und akzeptierter. Denn auch eine Effizienzsteigerung wird das Risiko nicht mindern, dass BundeswehreinsÃ¤tze in Zukunft in die Falle eines Politik-Ersatzes geraten kÃ¶nnen.</p>
<p>Weil es jetzt nicht â€žnur&quot; um eine Bundeswehrreform, sondern um verantwortliche deutsche Friedens- und Sicherheitspolitik insgesamt geht, ist es so dringlich, eine umfassendere sicherheitspolitische Debatte jetzt zu fÃ¼hren. Die Chance dafÃ¼r darf nicht wieder vertan werden.</p>
<p>Gerade weil der Afghanistaneinsatz inzwischen fÃ¼r fast alle eine heiÃŸe Kartoffel ist (die man am liebsten so schnell wie mÃ¶glich fallen lassen wÃ¼rde), muss die Debatte angegangen werden. Zwar ist die Erwartung unrealistisch, eine breite Debatte in der Gesellschaft wie zu Zeiten des Streits um die sogenannte NachrÃ¼stung initiieren zu kÃ¶nnen. MÃ¶glich und notwendig ist aber ein Diskussionsprozess, in dem gezielt alle Gruppierungen und TeilÃ¶ffentlichkeiten mit friedens- und sicherheitspolitischem Interesse und Offenheit zusammengebracht werden.</p>
<p>Was kann, was soll eine kÃ¼nftige Bundeswehr zu einer zukunftsfÃ¤higen, wirksamen Friedens- und Sicherheitspolitik im Rahmen des UN-Systems beitragen? Was sollen und mÃ¼ssen andere Ressorts und Akteure beitragen, wenn selbsttragende Stabilisierung nur durch FÃ¶rderung von Governance anzunÃ¤hern ist? Was muss die - lange Ã¼berfÃ¤llige - friedens- und sicherheitspolitische Strategie der Bundesrepublik beinhalten?</p>
<p>Diese Fragen dÃ¼rfen nicht der Spitze des Verteidigungsministeriums oder Parteitagen der Koalitionsparteien Ã¼berlassen bleiben. Sie gehen alle StaatsbÃ¼rgerinnen und -bÃ¼rger an - in Zivil und in Uniform.</p>
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<p><a name="_ftn1" href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. Klaus Naumann, Einsatz ohne Ziel? Die PolitikbedÃ¼rftigkeit des MilitÃ¤rischen, Hamburg 2008.</p>
<p><a name="_ftn2" href="#_ftnref2">[2]</a> Deutsche Sicherheitsinteressen sind wiederum in hohem MaÃŸe deckungsgleich mit europÃ¤ischen. Weitere Sicherheitsinteressen wÃ¤ren im Hinblick auf Herausforderungen, Regionen und Akteure zu konkretisieren.</p>
<p><a name="_ftn3" href="#_ftnref3">[3]</a> Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung. Bericht der Hochrangigen Gruppe fÃ¼r Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel an die UN-Generalversammlung, Dezember 2004, A/59/565.</p>
<p><a name="_ftn4" href="#_ftnref4">[4]</a> Vgl. Brahimi-Bericht, www.un.org/Depts/german/sr/sr_sonst/a55305.pdf; UN Peacekeeping Operations Capstone Doctrine, <a href="http://www.pbpu.unlb.org/pbps/library/capstone_doctrine_ENG.pdf">www.pbpu.unlb.org/pbps/library/capstone_doctrine_ENG.pdf</a>; A New Partnership Agenda: Charting the New Horizon for UN Peacekeeping, <a href="http://www.un.org/en/peacekeeping/newhorizon.shtml">www.un.org/en/peacekeeping/newhorizon.shtml</a>; Tagung der DGVN zu â€žBrahimi plus 10&quot;, www.dgvn.de.</p>
<p><a name="_ftn5" href="#_ftnref5">[5]</a> Das letzte deutsche ISAF-Mandat vom Februar 2010 spricht noch von der Aufgabe Friedensbewahrung, wo der (Minimal)Frieden in den Provinzen Kundus und Baghlan seit 2008/9 verloren ist und â€žFriedenswiederherstellung&quot;, â€žFriedenserzwingung&quot; (UN-Sprache) und Kampfeinsatz/AufstandsbekÃ¤mpfung die RealitÃ¤t sind.</p>
<p><a name="_ftn6" href="#_ftnref6">[6]</a> Der differenzierteste Vorschlag wurde von der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission von BÃ¼ndnis 90/Die GrÃ¼nen 2008 erarbeitet, vgl. GrÃ¼ne Prinzipien fÃ¼r internationales Krisenengagement und AuslandseinsÃ¤tze, in: Abschlussbericht, <a href="http://www.boell-rlp.de/Thema/Archiv/frisikoabschlussbericht.pdf">www.boell-rlp.de/Thema/Archiv/frisikoabschlussbericht.pdf</a>.</p>
<p><a name="_ftn7" href="#_ftnref7">[7]</a> Vgl. den 3. Umsetzungsbericht der Bundesregierung zum â€žAktionsplan Zivile KrisenprÃ¤vention, KonfliktlÃ¶sung und Friedenskonsolidierung, BT-Drs. 17/2300 vom 25.6.2010; Winfired Nachtwei, WachstumsschwÃ¤che bei FriedensfÃ¤higkeiten - Kurzkommentar zum 3. Umsetzungsbericht, Juni 2010, und Stellungnahme zu den Fragen der AnhÃ¶rung â€žErfahrungen und Perspektiven der Zivilen KrisenprÃ¤vention&quot; im Unterausschuss Zivile KrisenprÃ¤vention und vernetzte Sicherheit des Bundestags am 14. Juni 2010, www.nachtwei.de; Plattform zivile Konfliktbearbeit/Forum Menschenrechte: Stillschweigender Abschied vom Aktionsplan Zivile KrisenprÃ¤vention? www.konfliktbearbeitung.net; Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE): Zivile KrisenprÃ¤vention: notwendig, nicht lÃ¤stig, Bonn und Berlin, September 2010.</p>
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