Winfried Nachtwei nimmt ausführlich zu der bevorstehenden Bundeswehrreform Stellung und kritisiert ihre fundamentalen Lücken: Sie sei eine Insel-Lösung ohne friedens- und sicherheitspolitischen Mehrwert.
Effizienter, aber nicht wirksamer - Mutige Bundeswehrreform mit fundamentalen Lücken
Anmerkungen zur aktuellen Bundeswehrreform
Winfried Nachtwei, MdB a.D.[1] (3.10.2010)
Im Jahr 2000 legte die Weizsäcker-Kommission einen sehr fundierten Bericht zur Reform der Bundeswehr vor. Minister Scharping wischte ihn beiseite und bestimmte seine „Eckpfeiler". Im Jahr 2003 erließ Minister Struck die vertraulich erarbeiteten Verteidigungspolitischen Richtlinien, im Jahr 2006 Minister Jung das Weißbuch. Jedes Mal wurde mit dieser Erarbeitungs- und Verkündigungsmethode eine breite sicherheitspolitische Debatte verhindert. Unser regelmäßiger Widerspruch blieb wirkungslos. Die Debatte war offenkundig nicht gewollt. Die Folge war ein vager und oberflächlicher sicherheitspolitischer Konsens, der mit der Verschärfung des Afghanistaneinsatzes zunehmend bröckelte und inzwischen in einer tiefen Kluft zwischen Regierungspolitik und Bevölkerungsmeinung landete.
Dieses Mal besteht eine bessere Chance für die lange geforderte, breitere sicherheitspolitische Debatte und Verständigung. Es wurden verschiedene Optionen einer künftigen Bundeswehr (mit Präferenz für Modell 4) vorgelegt. Mit einem Minister zu Guttenberg sind bessere Voraussetzungen gegeben als mit seinen Vorgängern. Sein ausdrücklicher Wunsch einer offenen und breiten Debatte muss sich aber in der Praxis beweisen. Die bessere Chance wäre schnell wieder vertan, wenn die Debatte beschränkt bliebe auf die - inzwischen sowieso entschiedene - Frage der Wehrform und das Stationierungskonzept, wenn gleichzeitig durch Ausplanungen einer neuen Struktur Fakten geschaffen würden.
Meine Anmerkungen sind ein Diskussionsbeitrag nicht zur ganzen Breite der anlaufenden Bundeswehrreform, sondern nur zu den Aspekten, die zu wenig zur Sprache kommen. Der Beitrag steht unter dem Vorbehalt, dass ich wegen meiner Halbdistanz zur Tagespolitik jetzt einiges möglicherweise nicht mehr mitbekomme („Pensionärsrisiko"). Umso mehr bin ich für Gegeneinwände und Verbesserungsvorschläge offen.
Ausgangspunkt ist der Kabinettsbeschluss vom 7. Juni 2010: „Das Bundesministerium der Verteidigung prüft im Rahmen der derzeitigen Reformüberlegungen die Optimierung der Strukturen der Bundeswehr an den Erfordernissen der Befähigung zum Einsatz. In diese Überlegungen sind auch die Organisation und Zusammensetzung der Streitkräfte, einschließlich des Personalumfangs der verschiedenen Statusgruppen einbezogen. Gleichzeitig obliegt dem BMVg - zusammen mit allen anderen Ressorts der Bundesregierung - auch zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes und zur Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Schuldenbremse beizutragen." Das BMVg soll zusammen mit der Strukturkommission prüfen," welche Folgen eine deutliche Reduzierung der Streitkräfte um bis zu 40.000 Berufs- und Zeitsoldaten für die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands, die Einsatz- und Bündnisfähigkeit, Fragen der Beschaffung, die Strukturen und den Gesamtumfang der Bundeswehr sowie die Wehrform und deren Ausgestaltung hätte".
Mit anderen Worten: Das Spardiktat stand an erster Stelle. Das widersprach der „reinen Lehre", wonach der sicherheitspolitische Bedarf Ausgangspunkt sein müsse, war aber taktisch nicht unklug. Denn nur harte Haushaltsvorgaben haben das Gewicht, eingefahrene Denkweisen und Interessen aufzubrechen.
Grundtenor der Reform ist: Die Bundeswehr soll stringenter auf den Einsatz ausgerichtet werden, sie soll kleiner, flexibler und effizienter werden. Dieser Anspruch ist nicht neu. Ihn hatten vorhergehende Reformanläufe, zuletzt die Transformation der Bundeswehr, genauso.
Die Anforderung liegt auf der Hand angesichts der erheblichen Schwierigkeiten, das jeweils erforderliche Personal und Material für die politisch beschlossenen Einsätze zur Verfügung zu stellen und wirksam zu machen. Von außen ist nicht nachvollziehbar, warum eine Truppe von 250.000 Soldaten mit der Entsendung von ca. 7.000 die Grenze der Belastbarkeit erreicht hat. Die bisherige nationale Zielvorgabe von 14.000 Soldaten für bis zu fünf parallele Stabilisierungseinsätze liegt außerhalb jeder Umsetzung. Von innen sind die vielen, die Einsatzfähigkeiten behindernden Strukturen (Wasserköpfe, Doppelstrukturen), Abläufe und Denkweisen nicht nachvollziehbar. Sie beeinträchtigen zugleich die Einsatzmotivation.
Zusammenfassung
Eine Effizienzsteigerung der Bundeswehr ist dringend notwendig. Die Reduzierung der Bundeswehr um 40.000 Berufs- und Zeitsoldaten, die Aussetzung der Wehrpflicht und der Übergang zur Freiwilligenarmee, die Straffung von Führung und Strukturen bedeuten eine regelrechte Umwälzung der Streitkräfte und sind ein mutiges Unterfangen.
Zugleich greift ein ausschließlich bundeswehrimmanenter Modernisierungsansatz zu kurz. Der Frage nach dem besseren WIE muss die Frage nach dem WOFÜR vorausgehen und die Frage nach besserer WIRKSAMKEIT folgen. Eine bloß fixere und schlagkräftigere Interventionsarmee kann nicht das Ziel sein.
Der Bezug auf das Weißbuch von 2006 reicht dafür ganz und gar nicht aus. Schon damals hatte es erhebliche Mängel.[2] Und seitdem sind gravierende und ernüchternde Erfahrungen hinzugekommen: Der ISAF-Einsatz ist weiter denn je von seinem Stabilisierungsziel entfernt und wurde zunehmend Aufstandsbekämpfung. Auf der taktischen Ebene stehen Bundeswehrsoldaten in einem asymmetrischen Krieg, der militärisch nicht zu gewinnen ist. Auslandseinsätze, UN-Friedenssicherung und Statebuilding weltweit stecken in einer umfassenden Wirksamkeits- und Akzeptanzkrise. Der im Weißbuch viel beschworene Ansatz der vernetzten Sicherheit und des Comprehensive Approach ist vor allem Anspruch und nur spärliche Wirklichkeit.
Um das WOFÜR der künftigen Bundeswehr zu präzisieren und ihre friedens- und sicherheitspolitische Wirksamkeit zu verbessern, wäre es unabdingbar, die Erfahrungen der bisherigen Auslandseinsätze und UN-Friedensmissionen auszuwerten und alle im Kontext des Comprehensive Approach relevanten Ressorts und Akteure miteinzubeziehen. Dass dies unterbleibt, ist Ausdruck einer sicherheitspolitischen Selbstzufriedenheit und ein schwerer strategischer Fehler. Für ihn trägt der politische Auftraggeber mit seinem beschränkten Kabinettsbeschluss die Verantwortung. Damit setzt sich die Strategieschwäche des bundesdeutschen sicherheitspolitischen Diskurses fort, der bisher vor allem um die WIE-Fragen Ausrüstung, Einsatzregeln, Wehrform - und inzwischen auch Stationierung - kreist und die Fragen des klaren und erfüllbaren Auftrages, der aussichtsreichen Strategie und ausgewogenenen politisch-zivil-militärischen Fähigkeiten und Anstrengungen weitgehend ausspart.[3]
In der Konsequenz heißt das: Auch mit einer effizienteren Bundeswehr wäre der Afghanistaneinsatz kaum erfolgreicher und akzeptierter. Auch eine Effizienzsteigerung wird das Risiko nicht mindern, dass Bundeswehreinsätze in Zukunft in die Falle eines Politikersatzes geraten können.
Der jetzige Reformanlauf ist ambitioniert, als Insellösung aber Stückwerk.
Für eine verantwortliche deutsche Friedens- und Sicherheitspolitik und einen großen Mehrheitskonsens ist es unabdingbar, die umfassendere sicherheitspolitische Debatte jetzt zu führen. Die Chance dafür darf nicht wieder vertan werden!
(1) Werte, Interessen, Verantwortung
Sicherheits- und Friedenspolitik gehören untrennbar zusammen. Ihre fundamentalen Ziele sind Kriegs- und Krisenverhütung (und -eindämmung), Schutz vor illegaler Gewalt und Friedensförderung.
Entstanden aus den Erfahrungen mit den Weltkriegen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist das System der Vereinten Nationen der entscheidende normative und konzeptionelle Rahmen von zeitgemäßer und zukunftsfähiger Sicherheits- und Friedenspolitik. Das muss viel deutlicher auch das „Narrativ" sein. UN-Dokumente wie „Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung" (2004), „In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle" (2005) entfalten den Bezugsrahmen umfassender kollektiver Sicherheit und gemeinsamer Verantwortung bei der Bewältigung der Bedrohungen internationaler Sicherheit Diese Dokumente bieten viel mehr an friedens- und sicherheitspolitischer Klarheit und Orientierung, an Weiterentwicklung von Multilateralismus als viele Dokumente auf nationaler Ebene. Sie sind ein Gegenmittel gegen wachsende Trends einer kurzsichtigen Renationalisierung von Sicherheitspolitik, wo bei der Fokussierung auf nationale Sicherheitsinteressen kollektive Sicherheitsinteressen in den Hintergrund treten.
Mit dem Kosovo-Krieg und dem eskalierten Afghanistaneinsatz verbreitete sich der Eindruck, als sei Krieg wieder ein Mittel deutscher Außenpolitik. Dieser Eindruck wurde nicht dadurch gemindert, dass seit 1998 alle Koalitionsvereinbarungen betonen, deutsche Außenpolitik sei Friedenspolitik.
Fakt bleibt aber der Friedensauftrag des Grundgesetzes: Deutschland soll „als gleichberechtigtes Glied in einem Vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen" (Präambel); der Bund kann sich „zur Wahrung des Friedens (...) einem System kollektiver Sicherheit einordnen" (Art. 24 GG); friedensstörende Handlungen und Angriffskriege sind verfassungswidrig (Art. 26). Das Völkerrecht ist auch in Deutschland unmittelbar gültiges Recht.
Die UN-Charta erklärt die Überwindung der „Geißel des Krieges" und die Friedenssicherung zur zentralen Aufgabe. Sie erlaubt vom internationalen Gewaltverbot nur zwei Ausnahmen: den Fall der nationalen bzw. kollektiven Selbstverteidigung und bei Bedrohung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens. Mit der responsibility to protect ist seit 2005 die Schutzverpflichtung der Staatengemeinschaft im Fall schwerster Menschenrechtsverbrechen hinzugekommen.
Sicherheitspolitische Kernaufgabe des deutschen Staates ist, die BürgerInnen der Bundesrepublik, ihre offene Gesellschaft und ihre Lebensgrundlagen vor illegitimer Gewalt zu schützen. Grundlegende deutsche Sicherheitsinteressen sind:
-         Wahrung der staatlichen Souveränität, der materiellen und politischen Lebensgrundlagen einer komplexen, abhängigen und verwundbaren Gesellschaft im europäischen und globalen Umfeld;
-         Wahrung und Stärkung der politischen und sozialen Menschenrechte, des Völkerrechts, der Herrschaft des Rechts als Voraussetzung einer stabileren Umwelt;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Multilaterale Einbindung und Beteiligung Deutschlands an Systemen kollektiver Sicherheit - UN, EU, NATO, OSZE - und Entwicklung eines effektiven Multilateralismus.
-         Sicherung und Erweiterung des europäischen Stabilitätsraums.
Deutsche Sicherheitsinteressen sind in hohem Maße deckungsgleich mit europäischen Sicherheitsinteressen. Weitere Sicherheitsinteressen wären im Hinblick auf Herausforderungen, Regionen und Akteure zu konkretisieren.
Als Mitglied der Staaten- und Völkergemeinschaft auf den Ebenen UN, EU, NATO und OSZE steht Deutschland über die Wahrung der unmittelbaren eigenen Sicherheitsinteressen hinaus in Mitverantwortung für internationale kollektive Sicherheit. Diese Mitverantwortung und politisch vereinbarten Verpflichtungen wahrzunehmen, ist zugleich im weitsichtigen Sicherheitsinteresse Deutschlands.
(2) Risiken, Bedrohungen - und Chancen
Als Bedrohung der internationalen Sicherheit gilt „jedes Ereignis und jeder Prozess, der zum Tod vieler Menschen oder zur Verringerung von Lebenschancen führt und der die Staaten als das tragende Element des internationalen Systems untergräbt".[4] Es geht um Bedrohungen für menschliche Sicherheit und die Sicherheit von Staaten.
Die Hochrangige Gruppe nennt sechs Gruppen von Bedrohungen:
- „wirtschaftliche und soziale Bedrohungen, einschließlich Armut, Infektionskrankheiten und Umweltzerstörung,
- zwischenstaatliche Konflikte,
- innerstaatliche Konflikte, einschließlich Bürgerkrieg, Völkermord und andere massive Greueltaten,
- nukleare, radiologische, chemische und biologische Waffen,
- Terrorismus,
- grenzüberschreitende organisierte Kriminalität."
Die multidimensionalen Bedrohungen sind heute mehr denn je miteinander verknüpft, grenzüberschreitend, dynamisch, unübersichtlich und schwer berechenbar. Nichtstaatliche Akteure haben enorm an Bedeutung gewonnen. Weit entfernte Konflikte können sich schnell und erheblich auf europäische und deutsche Sicherheit auswirken.
Bedrohungen deutscher Sicherheit: Die Unversehrtheit und Existenz der Bundesrepublik wird auf mittlere Frist von keiner Macht bedroht. Die Fähigkeit zu einer raumgreifenden Offensive gegen das Gebiet der Bundesrepublik hat sich mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion verflüchtigt. Sie würde im schlimmsten Fall sehr viele Jahre zur „Rekonstitution" brauchen (die NATO geht von einer Vorwarnzeit von 10 Jahren aus). Der Fall Landesverteidigung kann auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden. Für Randbereiche der EU und NATO kann allerdings ein militärischer Angriff nicht ausgeschlossen werden.
Unterhalb großer militärischer Bedrohungen sind aber viele Risiken und Bedrohungen denkbar, die die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bürger beinträchtigen können - mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schadenswirkung.
- Räume ohne funktionierende Ordnung (z.B. gescheiterte/scheiternde Staaten), die zu Rückzugs- und Ausgangsgebieten von Gewaltakteuren, organisierter Kriminalität und Terrorismus werden können.
- Heutige Gesellschaften sind in hohem Maße auf eine ungestörte Energieversorgung und freie Handelswege angewiesen. Das gilt insbesondere für eine Handelsnation wie die Bundesrepublik. Das ist eine Frage nationaler und internationaler kollektiver Sicherheit zugleich.
- Zunehmend risikobehaftet sind kritische Infrastruktur und Informationsraum, national wie global. Hier wächst ein für die Sicherheit und Stabilität von Staaten und Gesellschaften erhebliches Bedrohungspotenzial heran. Dazu gehören Cyber-Attacken (vgl. der auf Industriesteuerungen zielende Stuxnet-Virus) wie auch über globalisierte Medien vermittelte Eskalationen von Feindbildern und Konfrontationen (Mohammed-Karrikaturen vor Jahren, jetzt die beabsichtigte öffentliche Koranverbrennung).
- Neu aufgenommen werden sollte in den Katalog von Risiken & Bedrohungen friedensstörendes Agieren und kontraproduktives Wirken der „eigenen Seite" (do no harm). Beispiele dafür sind z.B. der global war on terror, der Terrorismus nicht eindämmte, sondern eher als Brandbeschleuniger wirkte, Aufrüstung, bedenkenlose Rüstungsexporte, unzureichend mandatierte und ausgestattete Friedensmissionen, kontraproduktive Wirkungen von zu lange dauernden Stabilisierungseinsätzen.
Risiko- und Bedrohungsanalysen müssen ergänzt werden um Chancenanalysen: Nur wo Friedensprozesse, -potenziale und -akteure identifiziert und unterstützt werden, kann das Hinterherhecheln bloßer Krisenreaktion überwunden werden, wird wirksame Krisenprävention und systematische Friedensförderung möglich.
(3) Auftrag und Aufgaben
Grundsätzlich gilt: Seit Ende des Ost-West-Konflktes erleben wir die Umstellung von Verteidigung auf Sicherheit. Den heutigen Risiken und Bedrohungen kann wirksam nur mit einem Ansatz von gemeinsamer, umfassender und gewaltvorbeugender Sicherheit begegnet werden. Der Primat der politischen Konfliktlösung und zivilen Krisenprävention darf nicht nur Rhetorik sein, er muss auch die politische Praxis bestimmen.
Nüchterne Identifizierung von Risiken und Bedrohungen ist das eine. Das andere ist, wie und mit welchen Mitteln diesen Risiken und Bedrohungen vorgebeugt, wie sie minimiert und abgewehrt werden sollen und wer dazu beauftragt und befugt ist. Das hat sich nach Kompetenz und Legalität zu richten, wird aber oft durcheinander geworfen. Die Formulierung im Weißbuch von 2006 ließ Interpretationen zu, wonach Ressourcen- und Seewegsicherung Bundeswehreinsätze legitimieren könne. Ein Bundespräsident stolperte über eine ähnliche Formulierung. Aus der Breite heutiger Risiken und potenzieller Bedrohungen erwächst keineswegs eine Allzuständigkeit von Militär. Militär (genauer: militärische Gewalt) darf außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung nur eingesetzt werden, wenn der UN-Sicherheitsrat eine Bedrohung von internationaler Sicherheit und Weltfrieden feststellt, wenn kollektive Sicherheit betroffen ist. (Das hat er im Fall der Piratenbedrohung am Horn von Afrika festgestellt.)
Diese klare Grenzziehung wird unterlaufen, wo der (nationale) Verteidigungsbegriff entgrenzt wird, weg vom Territorium hin zur Verteidigung partikularer (Sicherheits)Interessen und tendenziell globaler Vorwärtsverteidigung. Unter Minister Struck hatte die Ausweitung des Verteidigungsbegriffs begonnen, in den Verteidigungspolitischen Richtlinien wie mit seinem geflügelten Wort von der „Verteidigung deutscher Sicherheit am Hindukusch". Sie wurde im Weißbuch der Großen Koalition und im Bericht des Generalinspekteurs zur Bundeswehrreform fortgesetzt: „Verteidigung unseres Landes ist heute und in Zukunft vor allem Bündnisverteidigung an und jenseits der äußeren Grenzen des Bündnisgebietes". Auch wenn es nicht so gemeint sein mag: Wo die „erweitere Landes-/Bündnisverteidigung" den Begriff der kollektiven Sicherheit beiseite drängt, ist das ein Türöffner für die Selbstermächtigung von Militäreinsätzen und eine Rückkehr zum „Recht" des Stärkeren.
Es gibt wohl keinen Bereich staatlichen Handelns in Deutschland, der gesetzlich so vage fixiert ist wie der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr. Dabei geht es hier um eine besonders teure, riskante und ggfs. opferreiche Option staatlichen Handelns. Das Grundgesetz bestimmt nur den Rahmen: Friedensauftrag, Verbot der Vorbereitung von Angriffskriegen, unmittelbare Geltung des Völkerrechts, Streitkräfte zur Verteidigung, Kann-Beitrag zu kollektiver Sicherheit. Der neuere Realauftrag der Bundeswehr - Beitrag zu internationaler Krisenbewältigung im UN-Auftrag jenseits der Landesverteidigung - ist im Wortlaut des Grundgesetzes nicht klar erkennbar, sondern nur mit Hilfe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994 aus dem Art. 24, 2 ableitbar.
Zu einzelnen Aufgaben der Bundeswehr:
- Die Erstaufgabe „internationale Konfliktverhütung und -bewältigung - einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus" ist ein Sammelbegriff, der ein breites Spektrum von politischen, wirtschafts- und entwicklungspolitischen, polizeilichen bis zu militärischen Maßnahmen von der Beobachtermissionen über Stabilisierungseinsätze bis zur Friedenserzwingung, im Klartext Einsätze kriegerischer Militärgewalt beinhalten kann. Im eskalierten Afghanistaneinsatz zeigen sich - neben strategischen Fehlern der Vergangenheit - die Schwächen der jetzigen Strukturen. Verfehlt wäre es aber, den Afghanistaneinsatz zum alleinigen Maßstab der künftigen Bundeswehr zu machen, den Einsatz von kriegerischer Gewalt zum Normalfall zu erklären oder angesichts des Abrutschens in einen Guerillakrieg künftig Stabilisierungseinsätze für obsolet zu erklären. Beide Fehler vermeidet der GI-Bericht. Stabilisierungseinsätze werden weiterhin im Vordergrund stehen (müssen). Dieses Einsatzspektrum wird am meisten benötigt, hat die größten Erfolgschancen und ist hinsichtlich der Kosten und möglichen Opfer noch am ehesten verantwortbar. Bei Stabilisierungseinsätzen haben Unterstützung von Demilitarisierung und Sicherheitssektorreform, Ausbildungshilfe und Beratung inzwischen eine Schlüsselrolle. Sie sind Brückenaufgaben zu selbsttragender Sicherheit.
Ausgesprochen riskant und tückisch sind Friedenserzwingungseinsätze. Sehr fraglich ist, was Militär überhaupt zu einer wirksamen Bekämpfung von internationalem Terrorismus leisten kann. Der US-Weg von vermehrten Spezial- und Drohneneinsätzen ist weder erfolgversprechend noch mit dem Völkerrecht vereinbar.
- Im Jahr 2005 bekannte sich die UN-Generalversammlung zur responsibility to protect, die zuallererst Vorbeugung fordert, im äußersten Fall aber auch militärische Intervention bedeuten kann. Seit einigen Jahren spielt diese Schutzverpflichtung in der Staatengemeinschaft eine immer geringere Rolle. Eine Bundesregierung muss hierzu Farbe bekennen.
- Das Vorhalten und Üben von Tornado-Jagdbombern für den Einsatz der letzten in Deutschland lagernden Atombomben ist weder sicherheitspolitisch noch ethisch zu rechtfertigen.
- Partnerschaft und Kooperation sind in der Tat eine militärische Daueraufgabe, wenig spektakulär, nichtsdestoweniger von nicht zu unterschätzender vertrauensbildender und integrativer Wirkung.
- Die Unterstützung humanitärer Hilfsaktionen und Katastrophenhilfe im Ausland ist eine subsidiäre „Restaufgabe" der Bundeswehr. Richtigerweise ist hier als erstes internationale zivile Katastrophenhilfe gefragt. Trotzdem stellt sich die Frage, ob spezifische militärische Fähigkeiten (Luftbeweglichkeit, Transport, Logistik) nicht stärker die zivile Katastrophenhilfe unterstützen sollten, ohne dabei einer Militarisierung von Katastrophenhilfe Vorschub zu leisten. Unübersehbar ist die Zunahme von Mega-Naturkatastrophen. Der Klimawandel wird das verschärfen. Diese Katastrophen haben neben der humanitären zunehmend eine sicherheitspolitische Dimension. Die Jahrhundertüberschwemmung in Pakistan zeigt es exemplarisch: Naturkatastrophen können auch zu Bedrohungen von internationaler Sicherheit werden.[5]
Diese wenigen Anmerkungen zeigen, dass die Aufgabenbestimmung der Bundeswehr viel zu vage ist. Auch wenn in den Bericht des GI Erfahrungen deutscher Auslandseinsätze einfließen. Es fehlt das Fundament einer systematischen und öffentlich zugänglichen Auswertung von 20 Jahren deutscher Beteiligung an multilateraler Friedenssicherung. Diese, von den Grünen seit 1999 immer wieder gefordert, ist überfällig:
-         Was wurde erreicht, was nicht? Was kann Militär zur Friedenssicherung und Krisenbewältigung beitragen, was nicht?
-         Was müssen andere Ressorts und Akteure, was muss vor allem die Politik beitragen? Was können überhaupt externe Akteure zu Friedenssicherung und -konsolidierung, zu Stabilisierung, Konfliktlösung und Statebuilding beitragen?
-         Was hilft in welchen Konflikten von außen, was schadet vielleicht mehr, was ist Kampf gegen Windmühlenflügel?
Eine solche Auswertung ist umso dringlicher, weil überzogene Erwartungen an militärische Krisenbewältigung vor allem in der Öffentlichkeit, auch in der Politik - am wenigsten unter Militärs - unterschwellig noch recht verbreitet sind. Eine notorische Verweigerung von Wirksamkeitsevaluierungen leistete dem Vorschub.
Besonders hilfreich wären die bisher zu wenig zur Kenntnis genommen Erfahrungen der UN-Friedens-sicherung (Brahimi-Report 2000, Capstone Doktrin 2008, Charting New Horizon for UN Peacekeeping)[6].
Eine Grunderfahrung ist doch, dass militärische Friedenseinsätze bestenfalls große Gewalt eindämmen und Zeit kaufen können für politische Konfliktlösung und Förderung von selbsttragender Sicherheit, dass eindimensionale Militäreinsätze aussichtslos sind, dass nur multidimensionale, diplomatisch-zivil-polizeilich-militärische Friedenssicherung Aussicht auf Wirkung hat. Eine andauernde Erfahrung ist, dass unklare Mandate und unzureichende personelle und materielle Ausstattung Missionserfolge verhindern.
Vor diesem reichhaltigen Erfahrungshintergrund müssten die komplementären Aufgaben von Diplomatie, Bundeswehr, Polizei und Rechtsstaatshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, die Strukturen einer verbesserten Ressortzusammenarbeit genauer bestimmt und abgegrenzt werden.
Auf eine Auswertung der Auslandseinsätze und eine genauere Aufgabendefinition der zivilen und militärischen Säulen zu verzichten, ist ein fundamentaler Mangel der gegenwärtigen Bundeswehrreformdebatte.
Meiner Meinung nach sind für eine klarere Auftrags- und Aufgabenbestimmung der Bundeswehr eine Grundgesetzpräzisierung und/oder ein Bundeswehraufgabengesetz unverzichtbar.
Militäreinsätze sind jenseits der territorialen Landes- und Bündnisverteidigung ausschließlich zulässig zur Gewalt- und Kriegsverhütung/-eindämmung und internationalen Rechtsdurchsetzung im Dienste kollektiver Sicherheit im Rahmen des UN-Systems. In diesem Sinne müsste das Grundgesetz endlich präzisiert und UN-kompatibel gemacht werden. Damit würde ein klarer Trennungsstrich gezogen zu Interventionen für partikulare Machtinteressen und zu Vorstellungen von „Krieg als Mittel der Politik".
Zugleich darf eine solche GG-Änderung bzw. Gesetzesinitiative kein Türöffner für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Innern sein. Das Risiko scheint mir heute geringer als in der vorherigen Legislaturperiode.
Mit einer genaueren gesetzlichen Grundlage ist es nicht getan. Bundesregierung und Bundestag stehen in der Pflicht, Auslandseinsätze nicht nur sicherheitspolitisch zu begründen und über viele Zeilen aus Beschlüssen internationaler Organe abzuleiten. Sie müssen klare Mandate mit realistischen und überprüfbaren Zielen und Exitkriterien beschließen und die dafür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Bisher waren Mandate in der Regel ziemlich abstrakt formuliert, mit hehren Zielen, aber dünnem Realitätsbezug.[7] Um die Tragfähigkeit und Transparenz von Einsatzentscheidungen zu verbessern, sind Kriterien für Auslandseinsätze sinnvoll und hilfreich.[8] Überfällig sind umfassende Mandate, die über das Militärische auch die politischen, polizeilichen und zivilen Ziele und Aufgaben definieren und die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen. (s. folgenden Abschnitt)
(4) Multilateral und multidimensional
Wenn die Vereinten Nationen für deutsche Politik wirklich so bedeutsam sind, wie immer wieder und vor allem bei der Bewerbung für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat behauptet wird, dann ist umso unverständlicher, ja beschämender, wie sehr deutsche Politik UN-Friedenssicherung im Tropenregen bzw. in der Dürre stehen lässt: Deutschland gehört wohl zu den großen Geldgebern der UN-geführten Missionen. Beim Personal (Soldaten, Polizisten, Zivilisten) liegt Deutschland aber an 44. Stelle (Ende August 2010), hinter Mongolei, Peru, Österreich, Russland, Guatemala, aber immerhin vor Fiji. Die UN-geführten Missionen sind in vielen Krisen- und Kriegszonen oft der aller letzte Rettungsanker, wegen mangelhafter personeller und materieller Ausstattung aber oft überfordert. Sie befinden sich gegenwärtig in einer massiven Krise. Unter Rot-Grün gehörte es zu den grünen Absichten, die UN-geführten Missionen zu stärken. Davon ist bei der jetzigen Regierung keine Rede. Es reicht nicht, wenn die UN fast nur als Legitimationsinstanz für Einsätze erscheint.
Völlig richtig sind eine verstärkte Arbeitsteilung und Verbundlösungen im Rahmen der Europäischen Union, wo nicht jeder alles können muss. Es spricht viel dafür, dass nur über gemeinsame Hardware ein Mehr an Europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erreichen ist. Allerdings gibt es einen Konflikt zwischen Integration und deutschem Parlamentsvorbehalt. Nicht von ungefähr wurden im Parlamentsbeteiligungsgesetz deutsche Anteile an ständigen Hauptquartieren vom Parlamentsvorbehalt ausgenommen. Arbeitsteilung funktioniert nur, wenn sie verlässlich ist. Das impliziert gegenseitige Abhängigkeit und ggfs. einen höheren Einsatzdruck.
Bis auf nationale Evakuierungseinsätze sind alle anderen Einsatzaufgaben der Bundeswehr multilateral eingebunden. Mitbedacht und überprüft werden müssen die von der Bundesrepublik eingegangenen internationalen Verpflichtungen: Welchen Sinn machen die jetzigen Konstruktionen von NATO Response Force und EU Battlegroups? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem neuen Strategischen Konzept der NATO, das diese im November beschließen will und das bisher den Parlamenten und der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist?
Internationale Krisenbewältigung, Gewaltverhütung und -eindämmung, politische Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung brauchen dringend Kohärenz der Ziele, ein bestmögliches Zusammenwirken politischer, militärischer, ziviler und polizeilicher Akteure und Ausgewogenheit ziviler und militärischer Fähigkeiten und Kapazitäten. Das ist die richtige Grunderkenntnis hinter integrierten UN-Missionen, dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung", dem Comprehensive Approach und vernetzter Sicherheit (jeweils mit unterschiedlichen Akzenten).
Die ressort- und akteursübergreifende Dimension wird im GI-Bericht angesprochen: als Einordnung in einen „ganzheitlichen Ansatz", entsprechend dem „Konzept der Vernetzten Sicherheit". Bei diesem Querverweis bleibt es dann aber auch. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass solche Verweise so richtig wie wirkungslos sind.
Militärs müssen mit ihren Vorschlägen bei ihren Leisten bleiben. Ein GI kann keine Empfehlungen zur Stärkung der diplomatischen Fähigkeiten, z.B. für die subnationale operative Ebene oder für die schnellere Verfügbarkeit von Polizeikräften, Rechtsstaats- und Verwaltungspersonal machen. Das ist die Aufgabe der federführenden Außen- und Sicherheitspolitik, des Primats der Politik. Diese Ebene der Politik ist jetzt in der Pflicht, sich zur überfälligen Bundeswehrreform zu verhalten und sie einzubetten in eine Reform der Politik und Strukturen der äußeren Sicherheit insgesamt. Allen Beschwörungen des Comprehensive Approach in den letzten Jahren zum Trotz erteilte das Bundeskabinett einen Prüfantrag zur Bundeswehrreduzierung und -reform, als sei dies eine bloße Ressortangelegenheit. Das ist der politische Geburtsfehler! Wenn Bundeswehr besser ihre Einsätze bewältigen, also zur internationalen Konfliktverhütung und -bewältigung beitragen soll, dann dürfen die anderen wesentlichen Ressorts, ihre Fähigkeiten und Kapazitäten dabei nicht ausgeblendet werden. Wo Stabilisierungseinsätze ein sichereres Umfeld für die Schlüsselaufgabe Förderung von Governance und Statebuilding schaffen sollen, können die Verantwortlichen hierfür nicht außen vor gelassen werden. Nach aller Erfahrung ist es naiv zu meinen, die Ressorts würden hier schon gemeinsam an einem Strang ziehen und ihre jeweiligen Hausaufgaben erledigen.[9]
Das alles läuft auf eine isolierte Bundeswehrreform hinaus, auf eine Insellösung. Eine Bundeswehrreform ohne gleichzeitige Reform der Strukturen und Fähigkeiten umfassender Sicherheitspolitik bleibt Stückwerk, bringt keinen friedens- und sicherheitspolitischen Mehrwert und verstärkt vielmehr die strukturelle Militärlastigkeit von Sicherheitspolitik. Wo parallel sogar im Haushaltsentwurf des AA für 2011 die Mittel für Zivile Krisenprävention im engeren Sinne massiv gekürzt werden, wird dieser Reformansatz doppelt kurzsichtig. Die Bundeswehr steht damit weiter in Gefahr, als Lückenbüßer eingesetzt, ja missbraucht zu werden, weil sie eben als einzige staatliche Institution über breite, flexible Fähigkeiten und zahlreiche, schnell einsatzfähige Kräfte verfügt. Das ist verantwortungslos gegenüber den entsandten Soldaten, die in ihrem hoch belastenden und riskanten Einsatz einen selbstverständlichen Anspruch darauf haben, dass ihr Auftrag aussichtsreich ist und Sinn macht.
(5) Auftrags-, einsatz- und wirkungsorientiert
Für die Bestimmung des Umfangs der Bundeswehr (militärischer Teil) sind folgende Faktoren ausschlaggebend: Die aus Auftrag und Aufgaben abgeleitete, politisch gesetzte nationale Zielvorgabe für Einsätze der Bundeswehr (level of ambition: was soll Bundeswehr mit welchen Umfängen über welche Zeiträume leisten können) im Kontext deutscher Beiträge/Verpflichtungen; ein potenzieller Einsatzrythmus, der Durchhaltefähigkeit und Sozial-/Familienverträglichkeit miteinander vereinbart; die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Nicht ausschlaggebend dürfen Standortinteressen sein. (Diese sind der Hintergrund für höhere Umfangforderungen aus Union und SPD.)
Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich die Konsequenz, dass zusätzlich ein level of ambition civil für zivile und polizeiliche Kräfte mit abgestufter Verfügbarkeit in Stabilisierungseinsätzen bestimmt werden muss. Wenn Bundeswehr einen Umfang in der Größenordnung von 160.000 Soldatinnen und Soldaten hätte, müssten zivile und polizeiliche Stabilisierungskräfte einen Umfang von einigen Tausend Personen habe. Ausgehend von den Kräfterelationen militärisch-polizeilich-zivil bei UN-geführten Friedensmissionen, den EU-Anforderungen im Rahmen der zivilen Planziele und einem ausreichenden Rotationsbedarfs halte ich eine - gegriffene - Größenordnung von 5.000 für angemessen, wenn man den Auftrag Stabilisierung von Post-Conflict-Ländern als ressortübergreifende Gemeinschaftsaufgabe ernst nimmt. Dass sie unter den heutigen Bedingungen struktureller Militärlastigkeit utopisch erscheint, spricht nicht gegen ein solches Ziel.
Den Begriff Einsatzorientierung schlage ich vor, um den Begriff Auftragsorientierung zu ergänzen. Auffällig bei der bisherigen Diskussion um Einsatzorientierung ist nämlich, dass sie überwiegend um die - natürlich zentrale - Frage des Selbstschutzes kreist, die Frage nach der Wirksamkeit der Auftragserfüllung (in Afghanistan sichereres Umfeld und Schutz der Zivilbevölkerung) aber auffällig zu kurz kommt.
Auftrags- und Wirkungsorientierung leidet nicht nur unter notorischen Diskrepanzen zwischen Auftrag und Ressourcen, nicht nur unter einem Mangel an überprüfbaren Zielen. Sie wird immer wieder durch ein hierarchisches Berichtswesen beeinträchtigt, in dem Schönfärberei strukturell angelegt zu sein scheint. Monitoring und Evaluierungen durch unabhängige Institutionen, müssen eingeführt bzw. gestärkt werden. Das Amt des Wehrbeauftragten, das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr und die Stiftung Wissenschaft und Politik spielen dabei eine unverzichtbare Rolle.
Dreh- und Angelpunkt für aussichtsreiche Einsätze ist ihre Legitimität in den Augen der Bevölkerung einer Krisenregion. Um die Zustimmung der Bevölkerung zu gewinnen und zu halten, ist eine genaue Kenntnis und Beachtung des lokalen politischen und gesellschaftlichen Umfelds zwingend erforderlich. Hierfür bedarf es breiter interkultureller Kompetenz, ausreichender Sprachmittler, interkultureller Einsatzberater, Feldnachrichtenkräfte und human intelligence. Wo es an diesen Fähigkeiten mangelt, hilft auch die beste materielle Ausrüstung nicht. Sie wird zum Marder im Porzellanladen.
Die Wirksamkeit von Einsätzen wird durch Diskontinuität erheblich gemindert. Aus Gründen der Sozialverträglichkeit ist die Einsatzdauer viel kürzer, als es der Auftragserfüllung eigentlich gut tut. Gerade kennt man sich vor Ort und mit wichtigen Akteuren aus, kommen schon die nächsten. Zu oft versuchen Nachfolger jeweils das Rad neu zu erfinden. Bisher gibt es z.B. in den PRT`s kein institutionalisiertes Gedächtnis. Erfahrungs- und Wirksamkeitsverluste sind damit vorprogrammiert. Abertausende Soldaten, Hunderte Polizisten, Entwicklungshelfer und Diplomaten aus Deutschland waren in Afghanistan. Ihre Erfahrungen, Kompetenz und Verbundenheit mit diesem Land und seinen Menschen könnte ganz anders genutzt werden.
(6) Freiwillig und attraktiv
Die Aussetzung der Rest-Wehrpflicht und der Übergang zur Freiwilligenarmee (nicht Berufsarmee) waren schon lange überfällig. Sie sind nichtsdestoweniger mutig und erfreulich. Wo jetzt insgesamt mehr auf Freiwilligkeit gesetzt wird, ist dies ein Fortschritt an Demokratie und eine große Chance.
Aber es ist schon ein Phänomen, wie wir mit unseren Argumenten gegen die Wehrpflicht und für eine Freiwilligenarmee (seit 2004 für Freiwilligen Kurzdienst für Männer und Frauen) über viele Jahre gegen Mauern der Wehrpflichtgläubigen redeten. Und wie jetzt unter einem neuen Burgherrn die Mauern fallen, die allermeisten Wehrpflichtverteidiger kampflos beigeben oder umschwenken, unsere Argumente zum großen Teil übernommen werden. Grund nicht nur zur Genugtuung: Es ist ein Beispiel, wie dicht immer wieder Dogmatismus und Opportunismus beieinander liegen. Welchen Aufstand hätte es gegeben, wenn sich Rot-Grün so etwas erlaubt hätte!
Mit der reinen Freiwilligkeit wird sich das Bewerberpotenzial der Bundeswehr verschieben, verstärkt unter den Bedingungen des überwiegend abgelehnten Kampfeinsatzes in Afghanistan. Umso mehr kommt es auf sorgfältige Personalauswahl, politische und ethische Bildung und vor allem eine sorgfältige Führerausbildung an.
Neben Besoldung, Vereinbarkeit von Familie und Dienst, Versorgung und Fürsorge gehören zur Attraktivität einer Freiwilligenarmee sozialverträgliche Einsatzrythmen, sinnvolle (klare und erfüllbare) Aufträge, verantwortbare Einsatzbedingungen und nicht zuletzt eine glaubwürdige politische und militärische Führung.
Für Mannschaftsdienstgrade sollte die Möglichkeit erweitert werden, sich für mehr als vier Jahre zu verpflichten. Wenn Mannschaftsdienstgrade heutzutage in der Regel nach einem Einsatz entlassen werden, bedeutet das nicht nur einen ständigen Erfahrungsverlust. Es ist zugleich auch sehr riskant, weil ausscheidende Soldaten dann allein mit ihren belastenden Kampferfahrungen fertig werden müssen.
Angesichts des hohen Anteils von Zeitsoldaten wächst die Zahl von - überwiegend jüngeren - Veteranen mit Einsatzerfahrungen und -belastungen. Sie haben Anspruch auf Aufmerksamkeit, verlässliche Fürsorge und Unterstützung. Sie links liegen zu lassen, würde nicht nur gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstoßen. Es könnte darüber hinaus für die Gesellschaft fatale Folgen haben.
Mit einer Reduzierung der Zahl der Zeit- und Berufssoldaten werden etliche Soldaten freigesetzt. Zu prüfen wäre, wieweit vorzeitig ausscheidende Soldaten nicht zum Aufbau einer schnell verfügbaren Reserve für zivile Friedenseinsätze beitragen könnten. Vielfältige zivil-militärische Erfahrungen aus Kriseneinsätzen könnten somit weiter genutzt werden.
(7) Innere Führung, Streitkräfte und Gesellschaft
Die Innere Führung mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform gilt zu Recht als Markenzeichen der Bundeswehr. Bundeswehrsoldaten sollen nicht bloße Gewaltspezialisten und Instrumente von Politik sein. Soldaten sollen denken. Sie müssen davon überzeugt sein (können), dass „ihr Auftrag politisch notwendig, militärisch sinnvoll und moralisch gerechtfertigt" ist. (Weisung des GI zur Politischen Bildung) Aber es steht nicht gut um die Innere Führung, wenn über Jahre die Überzeugungskraft der politischen Führung erodierte, sich Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Einsätzen ausbreiteten und viele einen Mangel offener Diskussionskultur in der Bundeswehr erleben.
Die Innere Führung steht mit dem eskalierten Afghanistaneinsatzes inzwischen unter einer Belastungs- und Bewährungsprobe sondergleichen.
Erstmalig in der Geschichte der Bundeswehr stehen Hunderte ihrer Soldaten in den Provinzen Kunduz und Baghlan alltäglich in Feuerwechseln und Gefechten. Sie werden beschossen und angesprengt, verwundet, getötet, sie schießen, töten, verwunden. Hinterhalte, Sprengstoffanschläge ohne Rücksicht auf Zivilopfer, Aufständische, die in der Zivilbevölkerung untertauchen und sich an keine Regeln des humanitären Völkerrechts halten, sind eine Versuchung zur Radikalisierung der Wahrnehmung und Kampfweise. Da den Auftrag „Unterstützung und Schutz der Bevölkerung" nicht aus den Augen zu verlieren, nicht alle afghanischen Männer als potenzielle Feinde zu sehen, nicht zu schnell, aber auch nicht zu spät zu schießen, bedarf besonderer Stärke, Unterscheidungsfähigkeit und Besonnenheit. Kämpfen können, ohne zum Killer zu werden oder dran zu zerbrechen. Das sollen junge Männer in den Zwanzigern, Mannschaftsdienstgrade, Feldwebel, einzelne Oberleutnante und Hauptleute auf die Reihe kriegen.
Sie sollen es hinbekommen, wo sie gleichzeitig aus der Heimat für ihren Einsatz eher Unverständnis und Ablehnung als Rückhalt und Anteilnahme erfahren. Wo sie und ihre Angehörigen zu spüren kriegen, was politisches Führungsversagen eingebrockt hat: Das Abdriften eines zunächst gewaltarmen Stabilisierungseinsatzes, das Umkippen der anfänglichen Zustimmung zum Afghanistaneinsatz in mehrheitliche Ablehnung.
Immer mehr Soldaten und auch höhere Offiziere zweifeln, ob ein Einsatzerfolg unter den gegebenen Voraussetzungen überhaupt erreichbar ist. Immer weniger können noch aus Überzeugung gehorchen. Viele sind zurückgeworfen auf ihre professionelle Berufseinstellung, ja auf die Kameradschaft als letzte Motivation und allerletzten Halt.
Diese Zweifel äußern sich in der anschwellenden Zahl an Erlebnisbüchern von Soldaten. Dass sich höhere Offiziere bisher trotz der auch unter ihnen verbreiteten Zweifel nicht äußern, ist kein gutes Zeichen. In der Öffentlichkeit könnten Offiziere und Unteroffiziere aus ihrer Erfahrung eben als Staatsbürger in Uniform wichtige Diskussionsbeiträge leisten. Bisher wurde das von einer wenig souveränen militärischen und politischen Führung weniger toleriert als sanktioniert.
Die täglichen Kampferfahrungen werden Tausende junger Bundeswehrsoldaten nicht mehr loslassen und verändern. Eine wachsende Zahl ist seelisch verwundet. In der Bundeswehr entsteht eine Kluft zwischen jungen Soldaten mit massenhafter Gewalterfahrung und den Älteren und höheren Dienstgraden, denen so was erspart blieb. Die Kluft zwischen Einsatzwelt und Heimat vertieft sich, kann für manche unüberbrückbar werden.
Zusätzlich verschwindet Bundeswehr seit Jahren zunehmend aus der Fläche und damit aus der öffentlichen Wahrnehmung. Während die Soldaten insgesamt kaum weniger Teil der zivilen Gesellschaft sind als andere Berufsgruppen, wächst die Distanz der Gesellschaft zu den Streitkräften. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht geht das seit Jahren sinkende Interesse in der Gesellschaft an den Streitkräften noch mehr zurück. Die Frage „gehe ich zum Bund oder mache ich Zivildienst" beschäftigt künftig keine ganzen Jahrgänge mehr, sondern nur noch einzelne. (Das ist natürlich kein Argument pro Wehrpflicht.)
Proteste gegen Auftritte von Bundeswehr im öffentlichen Raum sind zwiespältig: Als politische Meinungsäußerung sind die völlig legitim. Wo eine Überhöhung, ja Verklärung des Militärischen stattfindet, sind sie berechtigt. Fragwürdig wird es da, wo die Bundeswehr aus dem öffentlichen Raum hinter die Kasernenmauern verdrängt werden soll. Sie „aus den Augen, aus dem Sinn" zu schaffen, läuft dem Anspruch von Parlamentsarmee und Staatsbürger in Uniform zuwider und ist friedens- wie demokratiepolitisch kontraproduktiv. Egal wie man zu einzelnen Einsätzen und Militär insgesamt steht: An der Integration der Streitkräfte in der Gesellschaft müssen alle ein Interesse haben.
Die Frage der Inneren Führung und der Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft ist nicht einfach nur eine Aufgabe der Bundeswehrführung und -angehörigen. Es ist inzwischen immer mehr auch eine Herausforderung für Politik und Gesellschaft. Hier muss man sich einiges Neues einfallen lassen, jenseits der alten Rituale und Bekenntnisse. Innere Führung fängt oben, bei der strategischen Kompetenz, bei der Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der politischen Führung an.
Für Soldaten gilt die Grundpflicht zum treuen Dienen. (§ 7 Soldatengesetz) Die Auftraggeber Bundesregierung und Bundestag stehen in der Grundpflicht zum klaren, erfüllbaren und verantwortbaren Auftrag.
Wo es um eine zentrale Weichenstellung der deutschen Sicherheitspolitik geht, muss jetzt die Chance einer breiteren friedens- und sicherheitspolitischen Debatte und Verständigung in Politik und Gesellschaft genutzt werden. Bisher wurden solche Chancen regelmäßig verspielt, bzw. verhindert. Debatten blieben in Expertenzirkeln und Teilöffentlichkeiten stecken: bei Bundeswehrangehörigen und sicherheitspolitischen Vereinigungen, bei interessierten Kreisen der Kirchen. Dass die Grünen friedens- und sicherheitspolitische Debatten besonders intensiv und mit Risiko führten, spricht für die Ernsthaftigkeit der Grünen, ist aber ein schwacher Trost.
Gerade weil der Afghanistaneinsatz inzwischen für fast alle eine heiße Kartoffel ist, muss die Debatte angegangen werden. Unrealistisch ist die Erwartung, eine breite Debatte in der Gesellschaft wie zu Zeiten des Streits um die sog. Nachrüstung initiieren zu können. Möglich und notwendig ist aber ein Diskussionsprozess, in dem gezielt alle Gruppierungen und Teilöffentlichkeiten mit friedens- und sicherheitspolitischer Interesse und Offenheit zusammengebracht werden.[10]
Was kann, was soll eine künftige Bundeswehr zu einer zukunftsfähigen, wirksamen Friedens- und Sicherheitspolitik im Rahmen des UN-Systems beitragen? Was sollen und müssen andere Ressorts und Akteure beitragen, wenn selbsttragende Stabilisierung nur durch Förderung von Governance anzunähern ist? Was muss die - lange überfällige - friedens- und sicherheitspolitische Strategie der Bundesrepublik beinhalten?
Diese Fragen dürfen nicht der Spitze des BMVg oder Parteitagen der Koalitionsparteien überlassen bleiben. Sie gehen alle Staatsbürgerinnen und -bürger an, in Zivil und in Uniform!
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[1] Mitglied des Bundestages und des Verteidigungsausschusses 1994-2009, sicherheits- und abrüstungspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag 2002-2009; Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen und von „Gegen Vergessen - Für Demokratie", Mitglied in den Beiräten „Zivile Krisenprävention" beim Auswärtigen Amt" und für Fragen der Inneren Führung beim Bundesministerium der Verteidigung, AG „Gerechter Frieden" von „Justitia et Pax", Kommission „Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg/IFSH.
[2] Alexander Bonde/Winfried Nachtwei: Nicht zukunftsfähig - ein Weißbuch im Rückwärtsgang, Stellungnahme zum Entwurf des Weißbuchs der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik Deutschlands und der Zukunft der Bundeswehr, 15. Juni 2006, www.nachtwei.de/index.php/articles/353; Dokumentation des Fachgesprächs der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Weißbuch in der Kontroverse" am 29.9.2006 in Berlin, www.nachtwei.de/downloads/fraktion/20060929_fachgespraech-weissbuch.pdf
[3] Vgl. Klaus Naumann: Einsatz ohne Ziel? Die Politikbedürftigkeit des Militärischen, Hamburg 2008.
[4] Eine sicherere Welt: Unserer gemeinsame Verantwortung, Bericht der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel an die UN-Generalversammlung, Dezember 2004, A/59/565 www.un.org/Depts/german/gs_sonst/a-59-565.pdf
[5] Hansjörg Strohmeyer: Spenden allein reicht nicht - Megakatastrophen nehmen zu - warum wir ein globales Hilfsnetzwerk brauchen, ZEIT 19.8.2010. Der Autor leitet die Abteilung für strategische Planung des UN-Nothilfebüros in New York.
[6] Brahimi-Bericht www.un.org/Depts/german/sr/sr_sonst/a55305.pdf; UN Peacekeeping Operations Capstone Doctrine www.pbpu.unlb.org/pbps/library/capstone_doctrine_ENG.pdf; A New Partnership Agenda: Charting the New Horizon for UN Peacekeeping www.un.org/en/peacekeeping/newhorizon.shtml; Tagung der DGVN zu "Brahimi plus 10, www.dgvn.de
[7] Das letzte deutsche ISAF-Mandat vom Februar 2010 spricht noch von der Aufgabe Friedensbewahrung, wo der (Minimal)Frieden in den Provinzen Kunduz und Baghlan seit 2008/9 verloren ist und „Friedenswiederherstellung", „Friedenserzwingung" (UN-Sprache) und Kampfeinsatz/Aufstandsbekämpfung die Realität sind.
[8] Der differenzierteste Vorschlag wurde von der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission von Bündnis 90/Die Grünen 2008 erarbeitet.: Grüne Prinzipien für internationales Krisenengagement und Auslandseinsätze, in: Abschlussbericht, www.boell-rlp.de/Thema/Archiv/frisikoabschlussbericht.pdf
[9] Vgl. den 3. Umsetzungsbericht der Bundesregierung zum „Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung, BT-Drs. 17/2300 vom 25.6.2010; W. Nachtwei: Wachstumsschwäche bei Friedensfähigkeiten - Kurzkommentar zum 3. Umsetzungsbericht, Juni 2010, und Stellungnahme zu den Fragen der Anhörung „Erfahrungen und Perspektiven der Zivilen Krisenprävention" im Unterausschuss Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit des Bundetags am 14. Juni 2010, www.nachtwei.de; Plattform zivile Konfliktbearbeit/Forum Menschenrechte: Stillschweigender Abschied vom Aktionsplan Zivile Krisenprävention? www.konfliktbearbeitung.net; Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE): Zivile Krisenprävention: notwendig, nicht lästig, Bonn/Berlin September 2010.
[10] Winfried Nachtwei: Für eine Kultur des Hinsehens, in: LOYAL 03/2010. Berichte und Stellungnahmen von W. Nachtwei zu Krisenregionen und Krisenengagements 1996-2010 unter www.nachtwei.de, zuletzt: Der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr - von der Stabilisierung zur Aufstandsbekämpfung, eine Zwischenbilanz, August 2010.
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Hin weis:
Stellungnahme "Effizienter, aber nicht wirksamer - Mutige Bundeswehrreform mit fundamentalen Lücken" als PDF-Datei.
Ende 1941/Anfang 1942 rollten Deportationszüge aus Deutschland und Österreich nach Riga.
1989 stieß ich auf die Spuren der verschleppten jüdischen Frauen, Männer und Kinder.
Mit meinem bebilderten Vortrag "Nachbarn von nebenan - verschollen in Riga" stehe ich gern für Erinnerungsveranstaltungen und Schulen zur Verfügung. (Anlage)
Von der zivilen Krisenprävention bis zum Peacebuilding: Die 53-seitige Broschüre stellt kompakt und klar auf jeweils einer Themenseite Prinzipien, Akteure und Instrumente des Krisenmanagements vor. Bei einem Kolloquium im Bundestag in Berlin wurde die Schrift einem Fachpublikum vorgestellt. Erstellt von AutorInnen des Zentrums Internationale Friedenseinsätze ZIF und der Stiftung Wissenschaft und Politik SWP ist die "Toolbox" ein wichtiger Beitrag zur friedens- und sicherheitspolitischen Grundbildung auf einem Politikfeld, wo die Analphabetenrate in der Gesellschaft, aber auch in Medien und Politik sehr hoch ist. ... www.zif-berlin.de
Auf dem Foto überreicht W. Nachtwei den AutorInnen seine 2008 erschienene Broschüre zur Zivilen Krisenprävention und Friedensförderung.
Mehr zur Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure bei der zivilen Konfliktbearbeitung u.a.: