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        <title>www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + BeitrÃ¤ge von Winfried Nachtwei :: Nachtwei: Stellungnahme zur Atalanta-Mission zur PirateriebekÃ¤mpfung</title>
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    <span class="xar-mod-title">Sicherheitspolitik und Bundeswehr + Internationale Politik und Regionen + Kosovo</span>

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        <h1>
            Nachtwei: Stellungnahme zur Atalanta-Mission zur PirateriebekÃ¤mpfung         </h1>
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       <div class="xar-mod-content">
           <div class="xar-sub">
Veröffentlicht von: 
                    <a href="http://nachtwei.de/index.php?module=roles&amp;func=display&amp;uid=3">Webmaster</a> am 22. Dezember 2008 18:48:48 +02:00 (145418 Aufrufe)            </div>
            <div>    <p>Folgende Stellungnahme verfasste Winfried Nachtwei zur Atalanta-Mission zur PirateriebekÃ¤mpfung:</p>
<p>Â </p></div>
            <div>    <p align="center"><strong>Notwendig, aber nicht hinreichend!</strong></p>
<p align="center"><strong>Zur Beteiligung der Bundesmarine an der EU-Operation ATALANTA zur BekÃ¤mpfung der Piraterie vor der KÃ¼ste Somalias </strong></p>
<p align="center">Winfried Nachtwei, MdB (12/2008)</p>
<p><em>Am 19. Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit groÃŸer Mehrheit (491 ja, 55 nein, 12 Enthaltungen) die deutsche Beteiligung an der EU-gefÃ¼hrten Marineoperation ATALANTA zur BekÃ¤mpfung der Piraterie vor der KÃ¼ste Somalias fÃ¼r die Dauer eines Jahres. (Drs. 16/11337) Die GrÃ¼ne Fraktion stimmte mit 35 ja, 6 nein und 8 Enthaltungen mehrheitlich fÃ¼r ATALANTA. </em></p>
<p><em>Das Kabinett beschloss seinen Antrag an den Bundestag so kurzfristig, dass in den AusschÃ¼ssen und Fraktionen die Meinungsbildung binnen dreier Tage erfolgen musste. </em></p>
<p><em>Wie immer sind bei AuslandseinsÃ¤tzen die SchlÃ¼sselfragen: </em></p>
<ul type="square">
<li><em>sicherheitspolitische Dringlichkeit,      Unverzichtbarkeit und Alternativen</em></li>
<li><em>vÃ¶lkerrechtliche LegalitÃ¤t und      Multilateralismus</em></li>
<li><em>Wirksamkeit, Leistbarkeit, Risiken und      Verantwortbarkeit.</em></li>
</ul>
<p><em>(Vgl. Kriterien fÃ¼r Internationale KrisenbewÃ¤ltigung und AuslandseinsÃ¤tze, Abschlussbericht der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission)</em></p>
<p>(1) <strong>Dringlichkeit</strong>: Die Piraterie im Seeraum vor Somalia gefÃ¤hrdet die Versorgung der notleidenden somalischen BevÃ¶lkerung durch das World Food Programm undÂ  bedroht in AusmaÃŸ und IntensitÃ¤t die Freiheit der fÃ¼r den internationalen Schiffsverkehr besonders wichtigen Seewege am Horn von Afrika und damit die internationale Sicherheit. In diesem Jahr wurden bis November Ã¼ber 120 Schiffe attackiert. Zzt. befinden sich 17 Schiffe mit mehr als 200 Geiseln in der Hand der Piraten, darunter auch der saudi-arabische Supertanker â€žSirius Star&quot; mit 318 Mio. l RohÃ¶l und der ukrainische Frachter â€žFaida&quot; mit 33 Kampfpanzern.</p>
<p>Es ist ein Gebot kollektiver Sicherheit, im Rahmen der Gefahrenabwehr direkt gegen diese organisierte SchwerkriminalitÃ¤t vorzugehen, internationales Recht durchzusetzen und zugleich ihre HintermÃ¤nner sowie ihre politischen und sozialen Ursachen zu bekÃ¤mpfen.</p>
<p>Die einmÃ¼tige Thematisierung im VN-Sicherheitsrat und das Aktivwerden auch von Russland, Indien, China, Iran u.a. in der Region zeigen, dass es hier Ã¼ber Einzel- und Partikularinteressen hinaus um ein grundlegendes kollektives Sicherheitsinteresse geht.</p>
<p>Alle Fraktionen im Bundestag, auch die Linke, sehen die Notwendigkeit eines internationalen und bewaffneten Vorgehens gegen die Piraterie am Horn von Afrika.</p>
<p>(2) <strong>LegalitÃ¤t</strong>: Mit mehreren einstimmigen BeschlÃ¼ssen hat der VN-Sicherheitsrat alle Staaten mit entsprechenden MarinekapazitÃ¤ten aufgefordert, sich an der BekÃ¤mpfung der Piraterie am Horn von Afrika zu beteiligen. Die vÃ¶lkerrechtliche Grundlage dafÃ¼r sind das SeerechtsÃ¼bereinkommen von 1982 mit seinen ErmÃ¤chtigungen sowie - fÃ¼r die KÃ¼stengewÃ¤sser Somalias - die diesbezÃ¼glichen Sicherheitsratsresolutionen (1816, 1846) seit Juni 2008.</p>
<p>(3) <strong>AusschÃ¶pfung nichtmilitÃ¤rischer Mittel +</strong> <strong>Alternativen</strong>: Zu der Marineoperationen gibt es keine sinnvollen und aussichtsreichen Alternativen.</p>
<ul type="square">
<li>Politische      KonfliktlÃ¶sung und FriedensfÃ¶rderung in Somalia wurde Ã¼ber Jahre vernachlÃ¤ssigt      bzw. durch den Ã¤thiopischen Einmarsch vor zwei Jahren konterkariert, ist dringend      notwendig, wirkt aber im besten Fall mittelfristig. Strukturelle und      langfristige Konfliktbearbeitung bietet keine aktuelle Abhilfe gegen die      immer professioneller agierenden Piratengruppen. Sie ist keine Alternative      zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, sondern muss komplementÃ¤r zu ihr      betrieben werden. </li>
<li>MaÃŸnahmen der      operativen und kurzfristigen GewaltprÃ¤vention (Beobachter, Mediation,      positive und negative Sanktionen) sind gegenÃ¼ber dieser Form von      organisierter SchwerkriminalitÃ¤t wirkungslos. </li>
<li>Vorbeugende      MaÃŸnahmen, wie von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMB) empfohlen,      sind notwendig, kÃ¶nnen das Ãœberfallrisiko aber nicht ausreichend reduzieren.      (Wo wie von der Informationsstelle Militarisierung/IMI TÃ¼bingen als      Alternative zu einem internationalen Vorgehen das Bestreichen der      SchiffswÃ¤nde mit Schmierfett empfohlen wird, wird es allerdings      lÃ¤cherlich.)</li>
<li>Reale, aber      schlechtere Alternativen zum Multilateralismus von ATALANTA wÃ¤ren ein      unilaterales Vorgehen verschiedenster nationaler Marinen, die Aufwertung      und Ausweitung der US-gefÃ¼hrten Operation Enduring Freedom oder gar der      Einsatz Privater Sicherheits- und MilitÃ¤rfirmen, die auf diesen â€žMarkt&quot;      drÃ¤ngen. </li>
<li>Die Linke schlug      im Bundestag die Aufstellung einer VN-gefÃ¼hrten KÃ¼stenwache aus      Anrainerstaaten und unter Beteiligung der Bundespolizei vor. Ihre      BegrÃ¼ndung: PiratenbekÃ¤mpfung sei eine polizeiliche Aufgabe. Eine solche      KÃ¼stenwache ist ein sinnvolles Ziel, fÃ¼r die Gegenwart aber ein      unrealistisches und hÃ¶chst fragwÃ¼rdiges Mittel: Die Anrainerstaaten und      vor allem Somalia und Puntland sind auf absehbare Zeit null in der Lage,      zu einer solchen KÃ¼stenwache beizutragen. Um gegen mit PanzerfÃ¤usten und      Maschinengewehren ausgerÃ¼steten Piraten auch auf hoher See durchsetzungsfÃ¤hig      zu sein, braucht man Ã¼berlegene, hochseetÃ¼chtige Schiffe und stÃ¤rkere      Bewaffnung. FÃ¼r beteiligte Bundespolizisten wÃ¼rde das auf eine AufrÃ¼stung      und Militarisierung ihrer Mittel hinauslaufen. SchlieÃŸlich: Eine      KÃ¼stenwache braucht eine AbstÃ¼tzung an Land. Diese wÃ¤re unter heutigen      Bedingungen nicht ohne Operationen an Land zu bewerkstelligen. Damit wÃ¼rde      man genau in den Schlammassel geraten, den zumindest die EuropÃ¤er      unbedingt vermeiden wollen. </li>
</ul>
<p>(4) <strong>Aufgaben</strong>: ATALANTA soll als erstes die Schiffe des World Food Programm auf ihrem Weg nach Somalia schÃ¼tzen, dann auch im Einzelfall und bei Bedarf andere verwundbare zivile Schiffe. SeerÃ¤uberische AktivitÃ¤ten sollen vor allem abgeschreckt und verhÃ¼tet, aber ggfs. auch beendet werden. Angesichts des Riesenraums (3.500 x 900 km, achtfaches Gebiet der Bundesrepublik), der Massierung der ÃœberfÃ¤lle im Golf von Aden (&gt; 80%), der Zunahme von Attacken weiter vor der KÃ¼ste und den langsamen Reaktionszeiten auf See (um einen Vorfall in 100 sm/180 km Entfernung zu erreichen, braucht eine Fregatte vier, ein Hubschrauber eine Stunde) sind weitreichende AufklÃ¤rung, PrÃ¤vention und Schwerpunktbildung von besonderer Bedeutung.</p>
<p>Kreuzfahrtschiffe, die trotz aller Warnungen den gefÃ¤hrlichen Seeraum durchqueren, kÃ¶nnen lt. Marineaussagen nicht auf besonderen Schutz bauen. Das muss noch mehr gelten fÃ¼r solche Fischerboote aus Europa und Asien, die zur Ãœberfischung der MeeresgrÃ¼nde vor Somalia beitragen.</p>
<p>ATALANTA ist ausdrÃ¼cklich eine Seeoperation. Operationen an Land sind laut Operationsplan ausgeschlossen. Daran hat auch die jÃ¼ngste, seitens der USA initiierte VN-Sicherheits-ratsresolution 1851 vom 16.12.2008 nichts geÃ¤ndert, die den Einsatz an Land ermÃ¶glicht. Auf den ersten Blick mag das â€žAusheben von Piratennestern&quot; plausibel sein. Bei genauerem Hinsehen wÃ¤re es kontraproduktiv und nicht zu verantworten. Dazu der Kommandant der vor Somalia patrouillierenden 5. US-Flotte: Das Risiko von Zivilopfern bei der BekÃ¤mpfung nicht uniformierter Piraten sei kaum zu Ã¼berschÃ¤tzen. â€žIch sehe Leute, die nach angeblich einfachen militÃ¤rischen LÃ¶sungen fÃ¼r ein Problem suchen, das ganz andere Antworten verlangt.&quot; (FR 18.12.2008) . Zu erinnern ist auch an das verheerende Scheitern einer US-Zugriffs-operation gegen den Warlord Aidid 1993 in Mogadischu. ( 2001 verfilmt unter dem Titel â€žBlack Hawk Down&quot;)</p>
<p>In Bundesregierung und Bundestag werden Landoperationen fÃ¼r aussichtslos und unsinnig gehalten und deshalb eindeutig abgelehnt. Vor diesem Hintergrund entbehrt die von Christian StrÃ¶bele und weiteren bÃ¼ndnisgrÃ¼nen Abgeordneten in ihrer ErklÃ¤rung zur Abstimmung geÃ¤uÃŸerte BefÃ¼rchtung, der Bundeswehreinsatz bleibe nicht auf das Seegebiet beschrÃ¤nkt und werde auch auf Land ausgeweitet, der Grundlage.</p>
<p>(5) <strong>Einsatzregeln</strong>: Diese mÃ¼ssen grundsÃ¤tzlich eine wirksame AuftragserfÃ¼llung auf sauberer rechtsstaatlicher Grundlage ermÃ¶glichen. Ausgehend von den entsprechenden VN-Resolutionen sind sie in den Rules of Engagement (RoE) von ATALANTA verbindlich fÃ¼r alle Teilnehmerstaaten festgelegt. Â (Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses konnten in die vertraulichen RoE`s und den Operationsplan Einblick nehmen.)</p>
<ul type="square">
<li>Der Einsatz von      Gewalt unterliegt dem VerhÃ¤ltnismÃ¤ÃŸigkeitsgrundsatz (â€žminimum of force&quot;). </li>
<li>Ob im Einzelfall      Piratenboote und â€žMutterschiffe&quot; verfolgt und aufgebracht werden, ob      gekaperte Schiffe und Geiseln befreit werden, liegt in der Entscheidung      des Force Commanders von ATALANTA vor Ort, zzt. einem griechischen      Admiral. FÃ¼r letztere Aufgabe sind zusÃ¤tzlich nationale Spezialeinheiten      eingeplant.</li>
<li>PiraterieverdÃ¤chtige      Personen kÃ¶nnen auf Grundlage des VÃ¶lkerrechts festgehalten werden. Sie      sind unverzÃ¼glich einer regulÃ¤ren und rechtsstaatlichen Strafverfolgung      zuzufÃ¼hren.</li>
<li>Da es bisher keine      internationale Gerichtsbarkeit fÃ¼r SeerÃ¤uberei etc. gibt, muss von den      jeweiligen nationalen Kontingenten entschieden werden, wie die      vÃ¶lkerrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. </li>
<li>FÃ¼r die      Bundesmarine gilt: An Bord der Fregatte sind MilitÃ¤rpolizisten fÃ¼r die Dokumentation,      Personenidentifizierung, Belehrungen, Tatortarbeit. Wenn deutsche      RechtsgÃ¼ter (Personen, Schiffe) betroffen sind, werden ergriffene VerdÃ¤chtige      schnellstmÃ¶glich nach Djibouti verbracht. Mit der dortigen Verhaftung      durch einen Bundespolizisten beginnt die Strafprozessordnung mit ihren      Anforderungen und Fristen. </li>
<li>Sind keine      deutschen RechtsgÃ¼ter betroffen, kÃ¶nnen VerdÃ¤chtige an Partnernationen      oder - wenn mit Hilfe von Ãœbernahmeabkommen eine rechtsstaatliche      Behandlung garantiert ist - auch an Drittstaaten Ã¼berstellt werden. Ob      benachbarte Anrainerstaaten die rechtsstaatlichen Bedingungen erfÃ¼llen,      ist zu bezweifeln. </li>
<li>Andernfalls      mÃ¼ssen die Verhafteten freigelassen werden. Dabei darf ihnen kein Risiko      fÃ¼r Leib und Leben entstehen. </li>
<li>Angesichts der      Erfahrungen mit frÃ¼heren EinsÃ¤tzen ist bei der Bundeswehr ein rechtsstaatlich      korrektes Verhalten zu erwarten. Das Risiko besteht eher darin, dass      Festnahmen von Piraten von vorneherein vermieden werden, weil die      politische FÃ¼hrung die Lasten eines Strafverfahrens incl. MÃ¶glichkeit      eines Asylantrages scheut. Das aber wÃ¼rde die Wirksamkeit der deutschen      Beteiligung an ATALANTA schmÃ¤lern. </li>
<li>Insgesamt ist      die Bundesregierung in der Pflicht, klare gesetzliche Grundlagen fÃ¼r      Eingriffsrechte von deutschen Soldaten in AuslandseinsÃ¤tzen zu schaffen.      (vgl. unsere AntrÃ¤ge)</li>
</ul>
<p>(6) <strong>KrÃ¤fte</strong>: FÃ¼r ATALANTA haben bisher Griechenland, Frankreich, Schweden und Deutschland Fregatten bzw. Korvetten z.T. mit Bordhubschraubern fÃ¼r die ganzen 12 Monate angezeigt, GroÃŸbritannien nur fÃ¼r die ersten vier Monate, Niederlande und Belgien fÃ¼r die letzten vier Monate. Hinzu kommen bis zu drei SeefernaufklÃ¤rer und Marineschutzteams, die auf Anfrage an Bord zu schÃ¼tzender Schiffe (primÃ¤r WFP) gehen. Der deutsche Beitrag besteht dauerhaft aus einer Fregatte mit Bordhubschrauber, Sicherungs-, FeldjÃ¤ger-, Logistik-, SanitÃ¤tskrÃ¤fte und Verbindungspersonal, die Ã¼berwiegend in Djibouti stationiert sind (ca. 500). Als Rotationsreserve sind 200 eingeplant. TemporÃ¤r kÃ¶nnen ein SeefernaufklÃ¤rer (80 mit Bodenpersonal), ein Tanker sowie je eine Fregatte von OEF oder einem StÃ¤ndigen Marineeinsatzverband der NATO hinzukommen. (Eine HerauslÃ¶sung einer Fregatte aus OEF/ NATO und Unterstellung unter ATALANTA ist fÃ¼r den Fall vorgesehen, wo nur diese Schiffe sich in der NÃ¤he eines Piratenvorfalls befinden.) Das zusammen begrÃ¼ndet, warum bei einer DauergesamtstÃ¤rke von ca. 500 die personelleÂ  Obergrenze bei 1.400 gesetzt wurde.</p>
<p>(7) <strong>Wirksamkeit</strong>: Der vorgesehene KrÃ¤fteansatz ist in Anbetracht der GrÃ¶ÃŸe des Einsatzraumes noch relativ gering, kann aber erheblich zur EindÃ¤mmung der Piraterie beitragen. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass das Nebeneinander verschiedener Operationen (ATALANTA, OEF, NATO, einzelne andere Nationen) koordiniert und gebÃ¤ndigt wird.</p>
<p>Die Resolution 1846 des VN-Sicherheitsrates vom 2.12.2008 wie auch Grundlagendokumente von ATALANTA stellen fest, dass die Piraterie nachhaltig nur durch Stabilisierung der Anrainerstaaten - wie auch die Beendigung der rÃ¤uberischen Fischerei vor Somalia durch europÃ¤ische und asiatische Schiffe - erreicht werden kann.</p>
<p>Vor mehr als einem Jahr hat der Deutsche Bundestag in einem gemeinsamen, von unserer Fraktion initiierten Beschluss konkrete VorschlÃ¤ge zum Friedensprozess am Horn von Afrika gemacht. Die Bundesregierung blieb weitgehend untÃ¤tig.</p>
<p>Damit die Piraterie wirksam bekÃ¤mpft werden kann, muss die Bundesregierung endlich auch Einsatz fÃ¼r den Friedensprozess am Horn von Afrika zeigen. Dies und ATALANTA gehÃ¶ren notwendig zusammen. Andernfalls droht eine Endlos-Operation.</p>
<p>(8) <strong>Leistbarkeit + Risiken</strong>: Der deutsche Beitrag ist nach Auskunft der MarinefÃ¼hrung leistbar. Die Belastungen fÃ¼r die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sind angesichts der Klimazone und der sehr langen Abwesenheiten von zu Hause erheblich. Die Risiken fÃ¼r Leib und Leben der eingesetzten Soldaten halten sich in Grenzen. Die politischen Risiken einer ungewollten Konflikteskalation sind viel Ã¼berschaubarer, ein Exit eher mÃ¶glich als bei einem Landeinsatz.</p>
<p>(9) <strong>Verantwortbarkeit</strong>: Die deutsche Beteiligung an ATALANTA ist notwendig, voll verantwortbar und ohne sinnvolle Alternative. Eine deutsche Beteiligung zu verweigern, wÃ¤re nicht zu verantworten - gegenÃ¼ber erheblichen deutschen und europÃ¤ischen Sicherheitsinteressen, gegenÃ¼ber der EU und vor allem den Vereinten Nationen.</p>
<p>GegenÃ¼ber VN und EU besteht selbstverstÃ¤ndlich keine absolute UnterstÃ¼tzungspflicht. Wer aber diesen, fÃ¼r GrÃ¼ne primÃ¤ren Organisationen des Multilateralismus die UnterstÃ¼tzung verweigern will, muss dafÃ¼r schon besonders triftiger Argumente haben. Die kann ich nicht erkennen. Ich hÃ¶re und lese nur VorwÃ¤nde, um ja nicht einem MilitÃ¤reinsatz zuzustimmen. Mein Eindruck ist, dass es hier in erster Linie um â€žInnenpolitik&quot;, um Profilwahrung gegenÃ¼ber eigener Klientel geht - und weniger um das im Rahmen von kooperativem Multilateralismus sicherheits- und friedenspolitisch Notwendige und Verantwortbare. Die Sicherheits- und AuÃŸenpolitiker der Linken tun das ganz bewusst.</p>
<p>(10) <strong>Responsibility to protect</strong>: Vor allem die Union betont in einer Weise das nationale Interesse am Schutz der Seewege am Horn von Afrika, als wÃ¼rde Deutschland nach dem Hindukusch nun auch vor Somalia â€žverteidigt&quot;. Das ist ein gefÃ¤hrlicher Kurs weg von dem Prinzip der VN-Charta, wonach StreitkrÃ¤fte auÃŸer zur Landesverteidigung nur im Rahmen kollektiver Sicherheit und mit VN-Mandat eingesetzt werden dÃ¼rfen.</p>
<p>Parallel zur stÃ¤rkeren Betonung der â€žnationalen Interessen&quot; ist ein latenter RÃ¼ckzug der Bundesregierung von der Responsibility to protect (+ prevent/rebuild) unverkennbar: Krass deutlich wird das bei der deutsche Kongopolitik. Von dem besonderen deutschen Engagement im Umfeld der Wahlen in 2006 ist - abgesehen von vorzÃ¼glichen Projekten vor Ort - nichts geblieben. GegenÃ¼ber MONUC begnÃ¼gt sich die Bundesregierung mit Scheckbuchdiplomatie, aus EUSEC und EUPOL hat man sich faktisch rausgehalten, ein besonderes Engagement gegen den Krieg gegen die Frauen im Ostkongo ist nicht erkennbar. Nur Wegducken! Das alles begrÃ¼ndet friedenspolitisches Misstrauen gegenÃ¼ber der groÃŸen Koalition.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">AntrÃ¤ge, Anfragen + Stellungnahmen von BÃ¼ndnis 90/Die GrÃ¼nen</span></strong></p>
<ul type="circle">
<li>EntschlieÃŸungsantrag      ATALANTA von W. Nachtwei u.a., Drs. 16/11424 v. 17.12.2008 </li>
<li>EntschlieÃŸungsantrag      Politische LÃ¶sung Somalia (BekrÃ¤ftigung des Bundestagsbeschlusses zum      GrÃ¼nen Antrag, Drs. 16/5754, vom Sommer 2007) von U. Eid u.a,, Drs.      16/11425 v. 17.12.2008 </li>
<li>Reden von JÃ¼rgen      Trittin und Uschi Eid in den Bundestagsdebatten am 19. + 17.12.2008 </li>
<li>PersÃ¶nliche      ErklÃ¤rung zur namentlichen Abstimmung am 19.12.2008 Ã¼ber ATALANTA von W.      Nachtwei, Claudia Roth, BÃ¤rbel HÃ¶hn, Katrin GÃ¶ring-Eckardt, Thilo Hoppe,      Wolfgang Wieland, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring; PersÃ¶nliche      ErklÃ¤rung von Christian StrÃ¶bele, Winne Hermann und weiteren KollegInnen </li>
<li>Fraktionsbeschluss      zur Berichterstattung Ã¼ber Festnahmen + Ãœberstellungen bei ATALANTA und      den prÃ¤zisen gesetzlichen Regelungsbedarf v. 19.12.2008 </li>
<li>Antrag â€žUrsachen      der Piraterie vor der somalischen KÃ¼ste bearbeiten - politische KonfliktlÃ¶sungsschritte      fÃ¼r Somalia vorantreiben&quot; von U. Eid u.a., Drs. 16/9761 v. 25.6.2008</li>
<li>Antwort der      Bundesregierung auf die Kleine Anfrage PirateriebekÃ¤mpfung von W. Nachtwei      u.a., Drs. 16/11453 v. 15.12.2008 </li>
</ul>
<p>Â </p></div>


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                        </div>
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