Krisen WIRKSAMER verhindern, Frieden WIRKSAMER fördern - 1. Umsetzungsbericht zu den Leitlinien der Bundesregierung von 2017 und Stellungnahme des Beirats Zivile Krisenprävention

Von: Nachtwei amSo, 11 April 2021 15:10:00 +02:00

Für Krisen- und Gewaltverhütung und Friedensförderung gibt es recht viel Sympathie. Aber was dafür geschieht, von verschiedenen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren getan wird,ist nur wenig bekannt. Der Umsetzungsbericht präsentiert eine Fülle, eine regelrechte Fundgrube an Instrumenten, Maßnahmen und Projekten, die zur Krisenverhinderung und Friedensförderung beitragen sollen. Reichen sie aus, um schneller besser zu werden - angesichts der Sschnelligkeit vieler destruktiver Prozesse?



Krisen WIRKSAMER verhindern, Frieden WIRKSAMER fördern –

1. Umsetzungsbericht zu den Leitlinien der Bundesregierung von 2017

und Stellungnahme des Beirats Zivile Krisenprävention

Winfried Nachtwei (April 2021)

Am 31. März veröffentlichte die Bundesregierung ihren ersten Umsetzungsbericht zu den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen und Frieden fördern“ von 2017, der zuvor vom Bundeskabinett gebilligt worden war. Erstmalig in der Geschichte dieses Politikfeldes (seit dem Gesamtkonzept Zivile Krisenprävention 2000 und dem Aktionsplan 2004 und seinen vier Umsetzungsberichten) wurde dieses Mal ein Grundlagendokument breit über die verschiedenen Kanäle der Bundesregierung und ihrer Ressorts kommuniziert.

Der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung und die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung veröffentlichten zeitgleich ihre Stellungnahmen.

Vorbemerkung: Der Umsetzungsbericht präsentiert eine Fundgrube an Aktivitäten, Projekten und Maßnahmen, die in ihrer Fülle auch den mit dem Politikfeld Vertrauten nicht alle bekannt sein dürften. Alle Achtung!

Indem die Umsetzung der Leitlinien an ihren 50 Selbstverpflichtungen durchbuchstabiert wird, ist die Darstellung konkret, transparent und überprüfbar.

De Haken daran ist, dass alles, was nicht durch die Selbstverpflichtungen erfasst wurde oder gar als Defizite der insgesamt gelobten Leitlinien von außen kritisiert wurde, dabei unter den Tisch fällt.

Zum Beispiel die Schutzverantwortung: In den Leitlinien zur deutschen Staatsraison erklärt, wurde bei den Selbstverpflichtungen nicht angesprochen, im Umsetzungsbericht also nicht thematisiert. Umso wichtiger, dass im Auftrag des Beirats eine Studie zu Schutzzonen erstellt wurde. Die Studie erleichtert politische Entscheidungsfindung zu Schutzzonen keineswegs. Aber sie macht konkrete Vorschläge, die Schutzverantwortung in Kernbereichen zu operationalisieren und sie viel sorgfältiger, kompetenter, wirksamer und entschlossener wahrnehmen zu können. Die Studie sollte als Anstoß dafür genutzt werden, dass deutsche Politik ihre Schutzverantwortung im internationalen Verbund viel konsequenter und realitätstüchtiger wahrnehmen und operationalisieren kann.

Zum Beispiel die Nichtbeachtung von „Eigenanteilen“ an Friedensstörungen und Chaostreiberei: durch Verbündete, bei bestimmten Rüstungsexporten seitens der eigenen Regierung - als wären Krisentreiber immer nur immer die „die anderen“.

Zum Beispiel die rund 20 Ankündigungen von „stärken“, „ausbauen“ in den Selbstverpflichtungen, wo die Aufstockung von Ressourcen und Kapazitäten die notwendige Voraussetzung wäre, aber keinerlei Hausnummer genannt wird. Deshalb ist die Forderung des Beirats nach einem Aufbauplan im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen im Herbst von zentraler Bedeutung. (2002 brachten wir einen Satz zu „Aktionsplan“ in den Koalitionsvertrag hinein.)

Meine genauere persönliche Stellungnahme zum Umsetzungsbericht folgt auf dem PeaceLab-Blog.

(1) Hier die Links zu den Beiträgen der Bundesregierung

Bundesregierung: „Frieden ist wesentliche Voraussetzung für ein Leben in Würde und Freiheit - gerade in einer Zeit, in der Epidemien, Naturkatastrophen und bewaffnete Konflikte das Weltgeschehen prägen. Daher setzt sich die Bundesregierung weltweit für die Prävention von Krisen und Konflikten ein.“ 31.03.2021, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/leitlinien-krisenpraevention-1882814

Auswärtiges Amt: „Umsetzung der Leitlinien der Bundesregierung: Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern. Gestärkte Instrumente, multilaterale Zusammenarbeit und Krisenfrüherkennung – eine erste Bilanz nach vier Jahren Anwendung der Krisenleitlinien.“ Übersichtsartikel, 31.03.2021 https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/krisenpraevention/leitlinien-krisen/217444

Text des Umsetzungsberichts: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2451522/1affc7f36ad7c487e2390c3aa8c834e9/210330-umsetzungsbericht-krisenleitlinien-data.pdf

Entwicklungsministerium BMZ: https://mobile.twitter.com/BMZ_Bund/status/1377275189860401152

Verteidigungsministerium: „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" – eine erste Bilanz“, 31.03.2021

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/krisen-verhindern-konflikte-bewaeltigen-frieden-foerdern-bilanz-5048290

(2) Stellungnahme des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung (Auszüge)

https://peacelab.blog/uploads/Stellungnahme_Umsetzungsbericht_Leitlinien_Beirat_Zivile_Krisenpr%C3%A4vention_2021_03_31.pdf

„Einleitung

Im Juni 2017 hat die Bundesregierung mit den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ das Engagement Deutschlands zur Förderung des Friedens in der Welt auf ein neues Fundament gestellt.

Der Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung begleitet das Themenfeld seit 2005 als unabhängiges Gremium. Er nimmt den nun vorliegenden Zwischenbericht der Bundesregierung zum Anlass, den Stand der Umsetzung der Leitlinien zu kommentieren und Empfehlungen für die Schwerpunktsetzung in den kommenden Jahren zu geben.

Mit 50 Selbstverpflichtungen setzte sich die Bundesregierung in den Leitlinien selbst Ziele, an denen sie sich messen lassen wollte. Der nun vorliegende Umsetzungsbericht berichtet entlang der Selbstverpflichtungen. Dies ermöglicht einen guten Überblick über die umfangreichen Maßnahmen und stellt Transparenz her. Allerdings geht diese Darstellung auf Kosten eines Gesamtbildes der eingesetzten finanziellen und personellen Ressourcen und maßnahmenübergreifender Wirkungen.

Aus Sicht des Beirats haben die Leitlinien dem friedenspolitischen Engagement Deutschlands eine neue Dynamik verliehen. Die ressortgemeinsamen Sektorstrategien zu den Bereichen Rechtsstaatsförderung, Sicherheitssektorreform sowie Vergangenheitsarbeit und Versöhnung haben in zentralen Handlungsfeldern relevante konzeptionelle und operative Grundlagen geschaffen. Diese werden in eigens eingerichteten Wissens-„Hubs“ in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachorganisationen fort-laufend weiterentwickelt. Strukturen der Ressortabstimmung – zwischen den Ressorts des Auswärtigen, der Entwicklung, der Verteidigung und des Innern – wurden auf verschiedenen Hierarchieebenen ausgebaut und verstetigt. Der Beirat begrüßt, dass die Bundesregierung in den kommenden Jahren einen besonderen Akzent auf die europäische Dimension der zivilen Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedens-förderung setzen will.

Das Instrument der Friedensmediation und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in diesem Feld wurde weiterentwickelt. Konzeptionelle Grundlagen für die Rolle der Bundesregierung in der Mediation entstanden und die finanzielle Förderung für einen Mediation Support bei der Europäischen Union, Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen wurde deutlich verstärkt. Nach eigener Auskunft ist die Bundesregierung in weltweit 30 Konflikten diplomatisch und vermittelnd auf unterschiedlichen Ebenen an politischen Verhandlungen für Konfliktlösung beteiligt.

Expertisen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis der Friedensförderung und Konfliktbearbeitung wurden vermehrt in Entscheidungsprozesse der Bundesregierung eingebracht. Konkret ist hier der direkte Fachdialog der Ressorts mit dem Beirat zu nennen, auch über vom Beirat selbst initiierte Themen, anhand eigener Studien oder im Rahmen der jährlichen Beiratskonferenz. Sehr hilfreich war der seit 2016 initiierte Debattenprozess über das Peacelab, der einen substanziellen Transfer von Lernerfahrungen aus Praxis und Wissenschaft hin zu politischen Entscheidungsträger*innen erlaubt und zu mehr Sichtbarkeit von Friedenspolitik beiträgt.

Bei allen Fortschritten bleibt aber auch erheblicher Handlungsbedarf. So wurden die institutionellen Kapazitäten der Ressorts im Bereich Früherkennung und die Strategiefähigkeit für frühzeitiges Handeln seit Veröffentlichung der Leitlinien nicht in notwendigem Ausmaß gestärkt. Krisenmanagement wird weiterhin mit höheren Ressourcen unterstützt als die Prävention struktureller Konfliktursachen, die Antizipation von Krisen und deren politischer und gesellschaftlicher Transformation. Wenn in Zukunft, wie im Umsetzungsbericht angekündigt, nicht-traditionelle Risiken wie Klimafolgen und Pandemien verstärkte Beachtung finden sollen, muss sich dies ändern.

2017 konstatierten die Leitlinien eine „Weltordnung im Umbruch“, die danach verlange, „Verantwortung [zu] übernehmen in schwierigen Zeiten“. Vier Jahre später ist der Kontext für die Umsetzung der Leitlinien nicht leichter geworden. Durch voranschreitende nicht-traditionelle Sicherheitsrisiken, wie den Klimawandel, verändert sich die Risikolandschaft zusätzlich dynamisch. Häufigere und verlustreichere Extremwetterereignisse tragen zur Konfliktgenese bei und potenzieren bestehende Konflikte. Die Krise des Multilateralismus hat sich weiter verschärft. Einige wenige langanhaltende Konflikte wie in Libyen und dem Sudan weisen auch dank deutscher Beteiligung hoffnungsvolle Signale auf. Viele andere Konflikte mit großen humanitären Auswirkungen wie in Syrien oder im Jemen bleiben trotz politischer Anstrengungen ungelöst. Belarus, die Ostukraine, Bergkarabach und Myanmar stehen für aktuelle Krisenherde, in denen keine Lösungen in Sicht sind, wohingegen in Äthiopien und Mosambik frühzeitiges Handeln gefragt ist.

Der wachsende Druck durch Regierungen auf Zivilgesellschaften und Menschenrechtsverteidiger*innen in vielen Ländern ist ein Indiz für neue potenziell gewaltsame Konflikte. Die Covid-19-Pandemie hat Spannungen und Ungleichheiten weiter verschärft. Ist Deutschlands Engagement für den Frieden damit nutzlos gewesen? Sicher nicht, wie viele kleinere und einige größere Erfolge belegen. Es bleibt dennoch eine wichtige Aufgabe, das vorhandene Potential besser zu nutzen und Erfolge sichtbarer zu machen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Beirat vorrangigen Handlungsbedarf bei den folgenden vier Themen:

1. Wirkungen besser erfassen

(…)

Ein relevantes aktuelles Beispiel ist das deutsche Afghanistan-Engagement, seit 2002 auch unter Einsatz von Polizei und Bundeswehr, welches mit erheblichem finanziellen, personellen und politischen Einsatz auf internationaler und nationaler Ebene geführt wurde und 2021 an einem Wendepunkt steht. Bis heute steht eine fundierte Analyse der übergreifenden Wirkungen aus. Lernprozesse fanden bisher ausschließlich auf einer operativen und ressort-internen Ebene oder wissenschaftlich unterstützt für entwicklungspolitische Schwerpunktregionen statt.“

Die Empfehlung zu (1):

„Der Beirat regt an, wissenschaftliche Evaluationen in jedem internationalen zivilen, polizeilichen und militärischen Krisenengagement Deutschlands finanziell einzuplanen und begleitend umzusetzen, um Fehlentwicklungen vorbeugen und Verbesserungsmöglichkeiten rasch identifizieren zu können.

Umfassende Untersuchungen sollten das Gesamtengagement in einem Krisenkontext hinsichtlich seiner Wirkungen und Wechselwirkungen in den Blick nehmen, inklusive seiner Folgen für Menschen-rechte, Geschlechtergerechtigkeit, Machtstrukturen, wirtschaftliche und soziale Exklusion sowie globale und lokale Umweltveränderungen. Insbesondere sollte die Bundesregierung dringend eine fundierte, alle Instrumente umfassende Untersuchung der Wirkungen nach 20 Jahren Afghanistan- Engagement anstoßen und dafür möglichst eine fraktionsübergreifende Unterstützung im Bundestag suchen.

Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen des Krisenengagements und der Friedensförderung benötigen Räume und Anlässe, die gezielt geschaffen und aufrechterhalten werden müssen, in denen sie systematisch Erfahrungswissen austauschen und miteinander und voneinander lernen können.

2. Prävention als Gesamtansatz aufwerten und kohärent gestalten

(…)

3. Personelle und finanzielle Kapazitäten – Ausbauplan für zivile Krisenprävention und Friedensförderung

In dem Bericht werden die Entsendungen ziviler Expert*innen durch das Zentrum für internationale Friedenseinsätze und im Rahmen internationaler Polizei- und Militäreinsätze aufgeführt. Leider ist die Entwicklung der Zahlen in einigen Bereichen – insbesondere bei Polizeieinsätzen, bei OSZE-Missionen oder Langzeitwahlbeobachtungen, sowie insgesamt der Anteil weiblicher Expertinnen – auch unter Ausschluss der Pandemieauswirkungen ernüchternd. Auch fehlt eine Gesamtdarstellung der Haushaltsmittel, die sich zivilen Präventionsansätzen, Krisenmanagement und Friedensförderung zurechnen lassen und ihrer Entwicklung in den letzten vier Jahren. Während z. B. das NATO-Ziel für 2 % des BIP für Verteidigungsausgaben weiter öffentlich diskutiert wird, gibt es keine vergleichbare politische Zielsetzung für zivile Krisenprävention und Friedensförderung. Außerdem fehlen konkrete Zielsetzungen für den Personalausbau bei internationalen Polizeimissionen oder den Anteil von Frauen an zivilen, polizeilichen und militärischen Missionen, den Aufbau von Fach-personal an den deutschen Auslandsvertretungen und in den Fachabteilungen der Ressorts sowie bei der Förderung zivilgesellschaftlicher Ansätze wie dem zivilen Friedensdienst. Ohne einen Umsetzungsplan mit Kapazitätszielen und Implementierungsschritten lassen sich die Fortschritte nicht überprüfen. Erfolge lassen sich schwer als solche identifizieren und Defizite bleiben unerkannt.

Das Politikfeld zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung bleibt leider weitgehend unsichtbar. Erstmalig hat jetzt eine interministerielle Arbeitsgruppe ein Konzept zur Kommunikation von Krisenengagements erarbeitet. Die Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Ansatzes ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dem Politikfeld mehr politisches Gewicht zu verschaffen. Dies kann die notwendige politische und öffentliche Unterstützung für ambitionierte Ausbauziele absichern.“

Die Empfehlungen zu (3)

Der Beirat fordert die Bundesregierung auf, für die nächsten vier Jahre der Leitlinien einen konkreten Umsetzungsplan zu erarbeiten, der für alle relevanten Bereiche Aufbauziele mit Personalstärken und wichtige Implementierungsschritte enthält. Dazu sollten unter anderem zählen:

• ein Personalstärken- und Entwicklungskonzept für internationale Polizeimissionen,

• Zielgrößen für die Stärkung nichtstaatlicher, zivilgesellschaftlicher Träger*innen,

• eine Institutionalisierung der Krisenfrüherkennung zwischen Wissenschaft und den Ressorts und der Aufbau von Beratungskapazitäten für die eigene Strategiefähigkeit,

• die Umsetzung und Weiterentwicklung des vorliegenden interministeriellen Konzepts zur Kommunikation von Krisenengagement, um Krisenprävention mehr Sichtbarkeit und damit mehr politisches Gewicht zu verleihen.

4. Umsetzung der ressortgemeinsamen Sektorstrategien

(…)

Empfehlungen zu 1. bis 4.

(4) Stellungnahme der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung

zum Bericht über die Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ der Bundesregierung, 01.04.2021, http://konfliktbearbeitung.net/sites/default/files/21_03_31_stellungnahme_umsetzungsbericht_plattform.pdf

(5) Frühere Stellungnahmen zu den Leitlinien (2017), zum Aktionsplan (2004) und seinen Umsetzungsberichten ((2010, 2014) sowie dem Bundestagsbeschluss „Förderung der Handlungsfähigkeit zur Zivilen Krisenprävention“ (2001)

W. Nachtwei, Deutlicher Fortschritt, aber mit Handicaps, Kommentar zu „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ – Leitlinien der Bundesregierung, 29.6./1.7.2017, www.nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1482

(Mitautor) Internationale Verantwortung nach dem Krisenjahr 2014: Schub für zivile Krisenprävention?! Stellungnahme aus dem Beirat Zivile Krisenprävention zum 4. Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“, 15.12.2014, http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&aid=1330

W. Nachtwei, Lehren aus 10 Jahren Aktionsplan Zivile Krisenprävention – Wie weiter? Statement bei der öffentlichen Sitzung des Unterausschusses „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ am 5. Mai 2014 im Deutschen Bundestag, https://www.bundestag.de/blob/280672/273a1e386460932028291390c43ab3c9/nachtwei-data.pdf

W. Nachtwei, Wachstumsschwäche bei Friedensfähigkeiten: 3. Umsetzungsbericht zur Zivilen Krisenprävention braucht Streit

Veröffentlicht von: Webmaster am 29. Juni 2010 14:37:26 +02:00 (48315 Aufrufe)

http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=83&aid=985

W. Nachtwei, Kommentar: Aktionsplan Krisenprävention: Großer Fortschritt an Friedensfähigkeit, Mai 2004, http://nachtwei.de/pdf/ak_plan_ziv_wn.pdf

 

Bundestagsantrag: „Förderung der Handlungsfähigkeit zur Zivilen Krisenprävention, zivilen Konfliktregelung und Friedenskonsolidierung“, von: Uta Zapf u.a. SPD, von Winfried Nachtwei u.a. Bündnis 90/Die Grünen (federführender Autor Andreas Körner), BT-Drs. 14/3862, 7. Juli 2000 (Bundestagsdebatte am 9.11.2000 und 15.3.2001, beschlossen mit den Stimmen der rot-grünen Koalition), http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/038/1403862.pdf  ;

in Englisch: Motion tabled by Members of Parliament (…) Promotion of capabilities for civil crisis prevention, civil conflict settlement and peace consolidation