Unterstützung für Überwachungsmission in Darfur

Von: Webmaster amFr, 03 Dezember 2004 10:06:05 +01:00
Zum Einsatz der Bundeswehr im Sudan erklären Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ludger Volmer, außenpolitischer Sprecher:

Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag heute beschlossen hat, die Afrikanische Union (AU) bei der Durchführung ihrer Überwachungsmission in der sudanesischen Region Darfur zu unterstützen. Die Bundeswehr wird sich gemeinsam mit EU-Partnern an Lufttransporten von und nach Darfur beteiligen. Damit trägt Deutschland dazu bei, schwerste Menschenrechtsverletzungen, die in erster Linie von der sudanesischen Regierung und den von ihr bewaffneten Milizen zu verantworten sind, einzuhegen und der katastrophalen humanitären Situation entgegenzuwirken.. Die Überwachungsmission der AU hat die Aufgabe, den Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien zu überwachen, zur Stabilisierung der Lage beizutragen und humanitäre Hilfsleistungen zu ermöglichen. Sie ist durch die Vereinten Nationen völkerrechtlich mandatiert. Ihr Erfolg ist eine wichtige Grundlage für weitergehende Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien mit dem Ziel einer Friedensregelung für Darfur. Es ist sehr zu begrüßen, dass die afrikanischen Staaten ihre Verantwortung für die Angelegenheiten Afrikas wahrnehmen wollen. Dabei brauchen sie allerdings technische und logistische Unterstützung. Die EU ist gut beraten, diese ausdrücklich von der AU gewünschte Unterstützung im eigenen Interesse zu leisten. Eine weitere Eskalation der Gewalt im Sudan bedroht die Stabilität in einer wichtigen Nachbarregion der EU. Das politische Ziel dieses Einsatzes ist somit klar: Es geht darum, im Sudan zu einer dauerhaften Friedensregelung beizutragen und die afrikanischen Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung zu unterstützen. Die Bundeswehrunterstützung für die AU-Überwachungsmission beschränkt sich ausdrücklich auf Transportleistungen und bleibt eindeutig abgegrenzt von einem Kontingenteinsatz am Boden. Ein solcher wäre weder von AU gewünscht, noch wäre er von Seiten der Bundesrepublik verantwortbar und leistbar.