Nachtwei: Stellungnahme zur Atalanta-Mission zur Pirateriebekämpfung

Von: Webmaster amMo, 22 Dezember 2008 17:48:48 +01:00

Folgende Stellungnahme verfasste Winfried Nachtwei zur Atalanta-Mission zur Pirateriebekämpfung:

 



Notwendig, aber nicht hinreichend!

Zur Beteiligung der Bundesmarine an der EU-Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias

Winfried Nachtwei, MdB (12/2008)

Am 19. Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit (491 ja, 55 nein, 12 Enthaltungen) die deutsche Beteiligung an der EU-geführten Marineoperation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias für die Dauer eines Jahres. (Drs. 16/11337) Die Grüne Fraktion stimmte mit 35 ja, 6 nein und 8 Enthaltungen mehrheitlich für ATALANTA.

Das Kabinett beschloss seinen Antrag an den Bundestag so kurzfristig, dass in den Ausschüssen und Fraktionen die Meinungsbildung binnen dreier Tage erfolgen musste.

Wie immer sind bei Auslandseinsätzen die Schlüsselfragen:

(Vgl. Kriterien für Internationale Krisenbewältigung und Auslandseinsätze, Abschlussbericht der Friedens- und Sicherheitspolitischen Kommission)

(1) Dringlichkeit: Die Piraterie im Seeraum vor Somalia gefährdet die Versorgung der notleidenden somalischen Bevölkerung durch das World Food Programm und  bedroht in Ausmaß und Intensität die Freiheit der für den internationalen Schiffsverkehr besonders wichtigen Seewege am Horn von Afrika und damit die internationale Sicherheit. In diesem Jahr wurden bis November über 120 Schiffe attackiert. Zzt. befinden sich 17 Schiffe mit mehr als 200 Geiseln in der Hand der Piraten, darunter auch der saudi-arabische Supertanker „Sirius Star" mit 318 Mio. l Rohöl und der ukrainische Frachter „Faida" mit 33 Kampfpanzern.

Es ist ein Gebot kollektiver Sicherheit, im Rahmen der Gefahrenabwehr direkt gegen diese organisierte Schwerkriminalität vorzugehen, internationales Recht durchzusetzen und zugleich ihre Hintermänner sowie ihre politischen und sozialen Ursachen zu bekämpfen.

Die einmütige Thematisierung im VN-Sicherheitsrat und das Aktivwerden auch von Russland, Indien, China, Iran u.a. in der Region zeigen, dass es hier über Einzel- und Partikularinteressen hinaus um ein grundlegendes kollektives Sicherheitsinteresse geht.

Alle Fraktionen im Bundestag, auch die Linke, sehen die Notwendigkeit eines internationalen und bewaffneten Vorgehens gegen die Piraterie am Horn von Afrika.

(2) Legalität: Mit mehreren einstimmigen Beschlüssen hat der VN-Sicherheitsrat alle Staaten mit entsprechenden Marinekapazitäten aufgefordert, sich an der Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika zu beteiligen. Die völkerrechtliche Grundlage dafür sind das Seerechtsübereinkommen von 1982 mit seinen Ermächtigungen sowie - für die Küstengewässer Somalias - die diesbezüglichen Sicherheitsratsresolutionen (1816, 1846) seit Juni 2008.

(3) Ausschöpfung nichtmilitärischer Mittel + Alternativen: Zu der Marineoperationen gibt es keine sinnvollen und aussichtsreichen Alternativen.

(4) Aufgaben: ATALANTA soll als erstes die Schiffe des World Food Programm auf ihrem Weg nach Somalia schützen, dann auch im Einzelfall und bei Bedarf andere verwundbare zivile Schiffe. Seeräuberische Aktivitäten sollen vor allem abgeschreckt und verhütet, aber ggfs. auch beendet werden. Angesichts des Riesenraums (3.500 x 900 km, achtfaches Gebiet der Bundesrepublik), der Massierung der Überfälle im Golf von Aden (> 80%), der Zunahme von Attacken weiter vor der Küste und den langsamen Reaktionszeiten auf See (um einen Vorfall in 100 sm/180 km Entfernung zu erreichen, braucht eine Fregatte vier, ein Hubschrauber eine Stunde) sind weitreichende Aufklärung, Prävention und Schwerpunktbildung von besonderer Bedeutung.

Kreuzfahrtschiffe, die trotz aller Warnungen den gefährlichen Seeraum durchqueren, können lt. Marineaussagen nicht auf besonderen Schutz bauen. Das muss noch mehr gelten für solche Fischerboote aus Europa und Asien, die zur Überfischung der Meeresgründe vor Somalia beitragen.

ATALANTA ist ausdrücklich eine Seeoperation. Operationen an Land sind laut Operationsplan ausgeschlossen. Daran hat auch die jüngste, seitens der USA initiierte VN-Sicherheits-ratsresolution 1851 vom 16.12.2008 nichts geändert, die den Einsatz an Land ermöglicht. Auf den ersten Blick mag das „Ausheben von Piratennestern" plausibel sein. Bei genauerem Hinsehen wäre es kontraproduktiv und nicht zu verantworten. Dazu der Kommandant der vor Somalia patrouillierenden 5. US-Flotte: Das Risiko von Zivilopfern bei der Bekämpfung nicht uniformierter Piraten sei kaum zu überschätzen. „Ich sehe Leute, die nach angeblich einfachen militärischen Lösungen für ein Problem suchen, das ganz andere Antworten verlangt." (FR 18.12.2008) . Zu erinnern ist auch an das verheerende Scheitern einer US-Zugriffs-operation gegen den Warlord Aidid 1993 in Mogadischu. ( 2001 verfilmt unter dem Titel „Black Hawk Down")

In Bundesregierung und Bundestag werden Landoperationen für aussichtslos und unsinnig gehalten und deshalb eindeutig abgelehnt. Vor diesem Hintergrund entbehrt die von Christian Ströbele und weiteren bündnisgrünen Abgeordneten in ihrer Erklärung zur Abstimmung geäußerte Befürchtung, der Bundeswehreinsatz bleibe nicht auf das Seegebiet beschränkt und werde auch auf Land ausgeweitet, der Grundlage.

(5) Einsatzregeln: Diese müssen grundsätzlich eine wirksame Auftragserfüllung auf sauberer rechtsstaatlicher Grundlage ermöglichen. Ausgehend von den entsprechenden VN-Resolutionen sind sie in den Rules of Engagement (RoE) von ATALANTA verbindlich für alle Teilnehmerstaaten festgelegt.  (Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses konnten in die vertraulichen RoE`s und den Operationsplan Einblick nehmen.)

(6) Kräfte: Für ATALANTA haben bisher Griechenland, Frankreich, Schweden und Deutschland Fregatten bzw. Korvetten z.T. mit Bordhubschraubern für die ganzen 12 Monate angezeigt, Großbritannien nur für die ersten vier Monate, Niederlande und Belgien für die letzten vier Monate. Hinzu kommen bis zu drei Seefernaufklärer und Marineschutzteams, die auf Anfrage an Bord zu schützender Schiffe (primär WFP) gehen. Der deutsche Beitrag besteht dauerhaft aus einer Fregatte mit Bordhubschrauber, Sicherungs-, Feldjäger-, Logistik-, Sanitätskräfte und Verbindungspersonal, die überwiegend in Djibouti stationiert sind (ca. 500). Als Rotationsreserve sind 200 eingeplant. Temporär können ein Seefernaufklärer (80 mit Bodenpersonal), ein Tanker sowie je eine Fregatte von OEF oder einem Ständigen Marineeinsatzverband der NATO hinzukommen. (Eine Herauslösung einer Fregatte aus OEF/ NATO und Unterstellung unter ATALANTA ist für den Fall vorgesehen, wo nur diese Schiffe sich in der Nähe eines Piratenvorfalls befinden.) Das zusammen begründet, warum bei einer Dauergesamtstärke von ca. 500 die personelle  Obergrenze bei 1.400 gesetzt wurde.

(7) Wirksamkeit: Der vorgesehene Kräfteansatz ist in Anbetracht der Größe des Einsatzraumes noch relativ gering, kann aber erheblich zur Eindämmung der Piraterie beitragen. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass das Nebeneinander verschiedener Operationen (ATALANTA, OEF, NATO, einzelne andere Nationen) koordiniert und gebändigt wird.

Die Resolution 1846 des VN-Sicherheitsrates vom 2.12.2008 wie auch Grundlagendokumente von ATALANTA stellen fest, dass die Piraterie nachhaltig nur durch Stabilisierung der Anrainerstaaten - wie auch die Beendigung der räuberischen Fischerei vor Somalia durch europäische und asiatische Schiffe - erreicht werden kann.

Vor mehr als einem Jahr hat der Deutsche Bundestag in einem gemeinsamen, von unserer Fraktion initiierten Beschluss konkrete Vorschläge zum Friedensprozess am Horn von Afrika gemacht. Die Bundesregierung blieb weitgehend untätig.

Damit die Piraterie wirksam bekämpft werden kann, muss die Bundesregierung endlich auch Einsatz für den Friedensprozess am Horn von Afrika zeigen. Dies und ATALANTA gehören notwendig zusammen. Andernfalls droht eine Endlos-Operation.

(8) Leistbarkeit + Risiken: Der deutsche Beitrag ist nach Auskunft der Marineführung leistbar. Die Belastungen für die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sind angesichts der Klimazone und der sehr langen Abwesenheiten von zu Hause erheblich. Die Risiken für Leib und Leben der eingesetzten Soldaten halten sich in Grenzen. Die politischen Risiken einer ungewollten Konflikteskalation sind viel überschaubarer, ein Exit eher möglich als bei einem Landeinsatz.

(9) Verantwortbarkeit: Die deutsche Beteiligung an ATALANTA ist notwendig, voll verantwortbar und ohne sinnvolle Alternative. Eine deutsche Beteiligung zu verweigern, wäre nicht zu verantworten - gegenüber erheblichen deutschen und europäischen Sicherheitsinteressen, gegenüber der EU und vor allem den Vereinten Nationen.

Gegenüber VN und EU besteht selbstverständlich keine absolute Unterstützungspflicht. Wer aber diesen, für Grüne primären Organisationen des Multilateralismus die Unterstützung verweigern will, muss dafür schon besonders triftiger Argumente haben. Die kann ich nicht erkennen. Ich höre und lese nur Vorwände, um ja nicht einem Militäreinsatz zuzustimmen. Mein Eindruck ist, dass es hier in erster Linie um „Innenpolitik", um Profilwahrung gegenüber eigener Klientel geht - und weniger um das im Rahmen von kooperativem Multilateralismus sicherheits- und friedenspolitisch Notwendige und Verantwortbare. Die Sicherheits- und Außenpolitiker der Linken tun das ganz bewusst.

(10) Responsibility to protect: Vor allem die Union betont in einer Weise das nationale Interesse am Schutz der Seewege am Horn von Afrika, als würde Deutschland nach dem Hindukusch nun auch vor Somalia „verteidigt". Das ist ein gefährlicher Kurs weg von dem Prinzip der VN-Charta, wonach Streitkräfte außer zur Landesverteidigung nur im Rahmen kollektiver Sicherheit und mit VN-Mandat eingesetzt werden dürfen.

Parallel zur stärkeren Betonung der „nationalen Interessen" ist ein latenter Rückzug der Bundesregierung von der Responsibility to protect (+ prevent/rebuild) unverkennbar: Krass deutlich wird das bei der deutsche Kongopolitik. Von dem besonderen deutschen Engagement im Umfeld der Wahlen in 2006 ist - abgesehen von vorzüglichen Projekten vor Ort - nichts geblieben. Gegenüber MONUC begnügt sich die Bundesregierung mit Scheckbuchdiplomatie, aus EUSEC und EUPOL hat man sich faktisch rausgehalten, ein besonderes Engagement gegen den Krieg gegen die Frauen im Ostkongo ist nicht erkennbar. Nur Wegducken! Das alles begründet friedenspolitisches Misstrauen gegenüber der großen Koalition.

Anträge, Anfragen + Stellungnahmen von Bündnis 90/Die Grünen

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