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Zur Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention“

Veröffentlicht von: Webmaster am 9. Mai 2008 15:28:18 +01:00 (57384 Aufrufe)
In der von Winfried Nachtwei in den Bundestag eingebrachten Kleinen Anfrage "Zivile Krisenprävention" wollen wir Grünen von der Bundesregierung wissen, was sie zur Umsetzung des 2004 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen und international hoch anerkannten Aktionsplanes "Zivile Krisenprävention" getan hat. Die Kleine Anfrage findet sich hier:
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9171

16. Wahlperiode

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), Ute Koczy, Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Zur Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention"

Vorbemerkung der Fragesteller:

Gemeinsam mit der Schweiz und skandinavischen Ländern gehörte Deutschland zu den innovativen und treibenden Kräften für den Auf- und Ausbau einer handlungsfähigen Infrastruktur für zivile Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement. Die Bundesregierung hat bis vor einigen Jahren erheblich dazu beigetragen, dass national wie international neue Strategien, Instrumente und Fähigkeiten für eine effektive Krisenprävention entwickelt und umgesetzt werden. Während in anderen europäischen Ländern (vor allem Großbritannien, der Schweiz und Skandinavien) eine zielgerichtete Weiterentwicklung der zivilen Strategien, Instrumente und Fähigkeiten erfolgt, ist in Deutschland derzeit weitgehend Stillstand zu verzeichnen.

Mit dem 2004 von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" (nachfolgend überwiegend als zivile Krisenprävention gefasst) hat die Bundesregierung die zivile Krisenprävention und Konfliktbewältigung stärker ins Zentrum ihrer Außenpolitik gestellt. Sie hat ressortübergreifend einen umfassenden Handlungsrahmen zur zivilen Krisenbewältigung formuliert und angekündigt, die Kohärenz und Handlungsfähigkeit in diesem Bereich weiter ausbauen zu wollen. Der ressortübergreifende Aktionsplan verstärkt vom Anspruch her Krisenprävention als Querschnittsaufgabe in der Politik der Bundesregierung. Konzeptionell ist er ein wichtiger Schritt für mehr Kohärenz und Effizienz krisenpräventiver Politik und trägt zu einer stärkeren Koordination zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren bei. Für die Implementierung des Aktionsplanes hat der „Ressortkreis zivile Krisenprävention", an dem alle relevanten Ministerien beteiligt sind, eine zentrale Funktion. Als wichtigste Schnittstelle zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft hat der Ressortkreis einen Beirat einberufen, der den Ressortkreis fachlich begleitet und berät. Ihm gehören Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen und auch der Wirtschaft an. In der Fachöffentlichkeit und international fand der Aktionsplan hohe Anerkennung. Zugleich wurde im Aktionsplan aber auch eingeräumt, dass es hinsichtlich der Ressourcen, Strukturen und Kompetenzen Handlungsbedarf gibt.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD vom 11.11. 2005 heißt es: "Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft. Dabei wollen wir insbesondere unsere Instrumentarien zur Krisenprävention und -reaktion ausbauen. (...) Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention soll gestärkt, Frühwarnmechanismen sollen verbessert werden. (...) Wir werden den Aktionsplan der Bundesregierung zur Zivilen Krisenprävention umsetzen." (S. 159) Im ersten Umsetzungsbericht der Bundesregierung zum Aktionsplan von Mai 2006 wird eine Vielzahl von krisenpräventiven Aktivitäten aufgezählt. Allerdings fehlt es an einem übergreifenden Ansatz, in dem die vielfältigen Maßnahmen und Einzelaktivitäten mit einer Version verknüpft und aufeinander bezogen werden. Auch fehlt es an einer Kommunikationsstrategie mit der zivile Krisenprävention und deren Erfolge für die breite Öffentlichkeit sichtbar und wahrnehmbar gemacht wird. Ebenso sind im Bereich des Mainstreaming der Krisenpräventionspolitik der Bundesregierung weitere Schritte zur Herstellung von Kohärenz notwendig. Mittlerweile wurden die finanziellen Mittel für Krisenprävention im Auswärtigen Amt zwar erhöht, für eine Verbesserung und erhöhte Kohärenz der Krisenpräventionspolitik der Bundesregierung ist dies laut einhelliger Expertenmeinung aber nicht ausreichend.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenwert des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention" für eine zukunftsfähige Friedens- und Sicherheitspolitik?
  2. a) Wann legt die Bundesregierung den zweiten Umsetzungsbericht zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention" vor?

    b) Wie und in welchem Format soll dieser der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

    c) Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der zweite Umsetzungsbericht mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhält als der erste?

    d) Wird es eine für die Presse und die breite Öffentlichkeit konsumierbare Kurzfassung geben?
  3. a) In welchen Strukturen, Mechanismen und Prozessen findet bisher konkret die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Krisenprävention statt?

    b) Wie haben sich diese bewährt und in welchen Strukturen will die Bundesregierung künftig die ressortübergreifende Zusammenarbeit weiter ausrichten?
  4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um die ressortübergreifende Zusammenarbeit, die Kohärenz und die Führungsfähigkeiten im Bereich der zivilen Krisenprävention weiter zu entwickeln?
  5. Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse hat der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention", wie ist dieser derzeit personell und finanziell ausgestattet und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Steuerungskompetenz sowie die finanzielle und personelle Ausstattung des Ressortkreises zu verbessern?
  6. Welche konkreten Initiativen hat der Ressortkreis ergriffen, mit welchen Ergebnissen und wie sind diese umgesetzt worden?
  7. Koordiniert der Ressortkreis den Aufbau ziviler Krisenpräventionskapazitäten? Falls nicht, wo findet sonst die Koordinierung statt, z.B. hinsichtlich der geplanten Vorbereitung und Bereitstellung von Polizeikräften der Bundespolizei?
  8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz der auf die Haushaltsjahre 2006 bis 2008 beschränkten sogenannten „Ressortkreismittel" in Höhe von 10 Mio. Euro und falls der Einsatz für die „Provincial Development Funds" in Afghanistan aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich war, welche Mittel wird dann die Bundesregierung dem Ressortkreis künftig zur Verfügung stellen?
  9. a) Wichtigstes Bindeglied der Ressorts zur Zivilgesellschaft bei der Krisenpräventionspolitik ist der Beirat. Wie nutzt die Bundesregierung die im Beirat versammelte hohe Kompetenz für die Krisenpräventionspolitik?

    b) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Beirat und inwieweit werden Initiativen des Beirates von der Bundesregierung aufgegriffen?

    c) Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Beirat und Ressortkreis?

    d) Werden Strategien, etwa für den Einsatz der zusätzlichen Haushaltsmittel für das Auswärtige Amt, im Beirat offen diskutiert?

    e) Hat der Beirat die Möglichkeit, sich zur Krisenpräventionspolitik der Bundesregierung zu äußern, naheliegender Weise z.B. im Umsetzungsbericht?
  10. Wird der Einsatz der zusätzlichen Mittel des Auswärtigen Amtes für Krisenpräventionspolitik in eine Gesamtstrategie der Bundesregierung eingebunden? Findet die Erörterung und Erstellung dieser Strategie im dafür vorgesehenen Abstimmungsgremium, im Ressortkreis statt? Welches Aussehen und welchen Inhalt hat diese Strategie?
  11. Wo ist künftig die Position des Beauftragten für zivile Krisenprävention im Auswärtigen Amt angesiedelt und inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung dadurch die Stellung des Beauftragten für zivile Krisenprävention geschwächt oder gestärkt?
  12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Position des Beauftragten für Krisenprävention personell wie materiell zu stärken, auszubauen und damit handlungsfähiger zu machen?
  13. Teilt die Bundesregierung die Forderung vor allem aus der Zivilgesellschaft nach Berufung eines Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Krisenprävention, um zivile Krisenprävention als Querschnittsaufgabe der Politik besser zu verankern und zu stärken? Wenn ja, welche Maßnahmen sind wann geplant und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  14. a) In Großbritannien wurde mit dem Ziel der Herstellung von Kohärenz ein Ressourcenpooling vorgenommen („Global Conflict Prevention Pool"). Inwieweit wurden Erfahrungen hiermit durch die Bundesregierung ausgewertet?

    b) Beabsichtigt die Bundesregierung zusätzlich zu den Ressorts der Einzelministerien einen Ressourcenpool für ressortübergreifende Maßnahmen der Krisenprävention einzurichten, um Anreize für kohärentes Handeln zu geben und wenn ja, welche Schritte sollen bzw. sind dafür bereits eingeleitet worden und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  15. Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen zum Aufbau eines Europäischen Friedenskorps zu unterstützen? Wenn ja, welche Schritte sind dafür bereits unternommen worden bzw. sind geplant und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  16. Wie ist der Stand der Vorbereitungen für ein ziviles Entsendegesetz (Zivile-Einsatzkräfte-Gesetz) und was steht einer zügigen Vorlage des Gesetzesentwurfes entgegen?
  17. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes in Konfliktregionen erfolgreich zur Friedensförderung beitragen und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Zivilen Friedensdienst vom Status eines „Pilotprojektes" zu einem Instrument regional wirksamer Friedensförderung zu machen? (Vgl. Evaluationsbericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von 2002, wonach. 500 Friedensfachkräfte hierfür als notwendig erachtet wurden)

    b) Welche Maßnahmen zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen des ZFD sind geplant?

    c) Wie sollen diese der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht und wie sollen sie der breiten Öffentlichkeit illustriert werden?

    d) Welche Maßnahmen sind geplant, um den ZFD weiter zu professionalisieren und zu profilieren?
  18. a) Wie wird die Arbeit von „zivik" von der Bundesregierung eingeschätzt?

    b) Ist die erhebliche Mittelsteigerung für 2008 ein Hinweis darauf, dass die Erfolge von „zivik" positiv gesehen werden?

    c) Wird die Bundesregierung dem Auftrag des Aktionsplanes, die Mittel für „zivik" zu verstetigen, nachkommen und wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  19. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Aufstellung nationaler ziviler Planziele angesichts der Tatsache, dass die EU zivile Planziele für Schlüsselfähigkeiten der zivilen Krisenprävention bereits definiert hat?
  20. a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen bzw. sind von der Bundesregierung geplant, um die im ersten Umsetzungsbericht des Aktionsplans geforderte Kommunikationsstrategie zu entwickeln, mit der der strukturellen „Unsichtbarkeit" von ziviler Krisenprävention entgegengewirkt werden kann?

    b)Welche Veranstaltungen oder Unterrichtungen zu ziviler Krisenprävention hat die Bundesregierung wann und wie oft in den letzten zwei Jahren durchgeführt?

    c) Wie hat sie ihre im ersten Umsetzungsbericht angekündigte Absicht umgesetzt „durch gezielte Kontakte zu Medienvertretern (...) den deutschen Beitrag zu Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung für eine breite interessierte Öffentlichkeit sichtbar zu machen"? (Erster Umsetzungsbericht der Bundesregierung, Mai 2006)
  21. In welchen Foren und Zusammenhängen im Bereich der zivilen Krisenprävention arbeitet die Bundesregierung mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bisher regelmäßig zusammen und in welcher Weise soll diese Zusammenarbeit weiter entwickelt werden, um die Koordination in diesem Politikbereich zu verbessern?
  22. Hat die Bundesregierung Analysen „zur Schließung konzeptioneller Lücken im Bereich der zivilen Krisenprävention, (die) sowohl grundsätzliche Fragen als auch die Entwicklung praxisbezogener Konzepte für unterschiedliche Teilbereiche der Krisenprävention umfass(en)" (Aktionsplan „Zivile Krisenprävention" 2004) in Auftrag gegeben und wenn ja, wie oft und mit welchen Ergebnissen und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  23. Wie viele finanzielle Mittel wurden seit der Erstellung des Aktionsplans für operative Maßnahmen ziviler Krisenprävention im Bundeshaushalt aufgewandt und wie ist die Entwicklung der Haushaltsmittel seit 2004 (bitte jährlich aufgeschlüsselt)
  24. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die transparente und abgestimmte Verwendung der krisenpräventiven Mittel aller Ressorts zu verbessern?
  25. Welche Frühwarnmechanismen gibt es jeweils in den einzelnen Ressorts und was hat die Bundesregierung bislang getan, um diese Instrumente wirksamer zu nutzen, aufeinander abzustimmen und systematisch miteinander zu vernetzen?
  26. a) In welcher Weise kooperiert die Bundesregierung mit nichtstaatlichen Frühwarneinrichtungen und wie bewertet sie diese Zusammenarbeit?

    b) Inwieweit kooperiert die Bundesregierung mit Frühwarneinrichtungen in anderen europäischen Ländern und welche Erfahrungen wurden damit jeweils gemacht?

    c) Welche Maßnahmen sollen unternommen werden, um die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Frühwarneinrichtungen national wie international zu intensivieren?

    d) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das international hoch anerkannte Early Warning Programm „FAST International" von Swisspeace wegen mangelnder Förderung nicht fortgeführt werden kann?
  27. Hat der Ressortkreis den Bundessicherheitsrat befasst und wenn ja, wie oft und aus welchen Gründen?
  28. Welche Beiträge leistet die Bundesregierung für die Peacebuilding Commission der VN, welche Beiträge sind zu den zivilen Planzielen der EU 2010 geplant und wie können die deutschen Beiträge jeweils gewährleistet werden?
  29. Wann und in welcher Höhe hat die Bundesregierung ihren Beitrag für den VN-Fonds für Friedenskonsolidierung geleistet?
  30. a) Welche Initiativen will die Bundesregierung ergreifen bzw. unterstützen, um den Auf- und Ausbau der zivilen Krisenprävention auf europäischer Ebene voranzubringen?

    b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einrichtung einer europäischen Agentur für Ziviles Krisenmanagement und Abrüstung notwendig ist, um den Ausbau der zivilen Mittel zur Krisenprävention auf EU-Ebene voranzutreiben? Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung hierfür und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 09. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion