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Abrüstung und Rüstungskontrolle
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Nachtwei zum Verbot von Streumunition

Veröffentlicht von: Webmaster am 23. April 2009 00:46:17 +01:00 (67044 Aufrufe)

Folgende Rede von Winfried Nachtwei zur Ratifizierung des Ãœbereinkommens zum Verbot von Streumunition wurde zu Protokoll gegeben:

Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die heutige Ratifikation des Übereinkommens zum Ver­bot von Streumunition durch den Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein der humanitären Rüstungskontrolle. Er ist zuallererst das Verdienst einer breiten und über­zeugungskräftigen Koalition von Nichtregierungsorgani­sationen. Auch wir haben lange auf diesen Schritt hinge­arbeitet. Gemeinsam mit den NGOs haben wir die Bundesregierung immer und immer wieder gedrängt, von ihrer Rolle als Bremserin des Oslo-Prozesses abzu­rücken. Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung im Mai letzten Jahres schließlich besonnen hat und im Dezember zu den 94 Unterzeichnern des Oslo-Abkom­mens gehörte. Es freut mich auch persönlich ungemein, dass ich damit kurz vor Ende meiner Parlamentarierzeit doch noch einen Lichtblick in den ansonsten düsteren letzten Jahren der Abrüstungspolitik erleben durfte. Mit dieser Ratifikation ächtet Deutschland nun endlich eine Waffe, die wahllos verletzt und tötet und der ganz über­wiegend Zivilisten und Kinder - gerade auch nach Kriegsende - zum Opfer fallen. Ich möchte an dieser Stelle nicht wiederholen, was wir in den vorangegange­nen Debatten oder in unseren parlamentarischen Initia­tiven zu diesem Thema gesagt haben. Ich möchte auf die Brutalität und die völkerrechtliche Unverhältnismäßig­keit jedoch im Rahmen der heutigen Ratifikation noch einmal hinweisen, um daran zu erinnern, dass das Engagement zu diesem Thema mit dem heutigen Tag nicht enden darf.

Auf dem Weg zu einem vollständigen, universellen und wirksamen Verbot von Streumunition bedarf es drin­gend weiterer Schritte. Hierbei ist vor allem die Bundes­regierung gefragt. Deutschland kann in der nächsten Zeit die Glaubwürdigkeit wiedererlangen, die die deutsche Bundesregierung zu Beginn des Verhandlungsprozesses mit ihrer restriktiven Haltung beschädigt hatte. Dafür muss die deutsche Bundesregierung in den nächsten Mo­naten gemeinsam mit den anderen Oslo-Partnern außer­halb des Abkommens stehende Staaten, insbesondere die bedeutenden Herstellerländer von Streumunition wie die USA, Russland und China, an das Abkommen heranfüh­ren. Seit Dezember sind dem Abkommen zwei weitere Staaten beigetreten. Und auch in den USA bewegt sich was. US-Präsident Barack Obama hat am 11. März 2009 ein Gesetz unterzeichnet, das ein dauerhaftes Verbot für fast alle Exporte von Streumunition aus den Vereinigten Staaten beinhaltet. Hier muss weiter Druck gemacht werden. Auch in der EU gehört das Thema auf den Tisch: Acht der 27 EU-Mitgliedstaaten sind dem Ab­kommen noch nicht beigetreten. Auch von den NATO- Staaten stehen acht außerhalb des Abkommens. Die Ant­wort darauf kann nur eine sein: Die Bundesrepublik muss erklären, dass sie sich zukünftig nicht an gemein­samen Militäraktionen beteiligt, bei denen Nichtver­tragsstaaten Streumunition einsetzen. Eine solche Aus­nahme widerspräche nämlich der im Übereinkommen festgeschriebenen Verpflichtung der Vertragsstaaten, un­ter keinen Umständen Streumunition einzusetzen oder dabei mitzuwirken.

Zweitens steht die Bundesregierung den anderen Oslo-Partnern gegenüber in der Pflicht, die Wirksamkeit der in Art. 2 c vom Verbot ausgenommenen „alternati­ven" Streumunition - sogenannte Punkt-Ziel-Munition - genauestens zu prüfen. Schließlich hatte die deutsche Delegation bei den Verhandlungen im Mai 2008 in Dublin offen damit gedroht, den Vertrag nicht zu unter­zeichnen, sollte die Verbotsausnahme für alternative Streumunition nicht akzeptiert werden. Ergebnis: Streu­munition wie zum Beispiel die von Rheinmetall und Diehl produzierte SMArt-155-Artilleriemunition ist vom Verbot ausgenommen. Und in der Praxis wird entlang der technischen Parameter des Art. 2 c des Übereinkom­mens eine neue Generation von Streuwaffen entwickelt. Diese Entwicklung steht konträr zu dem Anliegen der Konvention. Wir erwarten von der Bundesregierung, die für dieses Hintertürchen verantwortlich ist, dass sie dem völkerrechtlichen Verbot von Kampfmitteln, deren Wir­kung nicht begrenzt werden kann und die damit militäri­sche Ziele und Zivilpersonen unterschiedslos treffen können, gerecht wird. Die Bundesregierung muss prü­fen, ob alternative Streumunition wirklich eine Waffe ist, die zuverlässig zwischen zivilen und militärischen Zie­len unterscheiden kann. Und diese Prüfung, liebe Kolle­ginnen und Kollegen, darf sich nicht darauf beschrän­ken, lediglich die Angaben der Hersteller zu rezitieren, wie es die Bundesregierung in Antwort auf unsere An­frage getan hat. Vielmehr muss die Bundeswehr die Wir­kung selbst testen, und die Prüfergebnisse müssen offen gelegt werden.

Die heutige Ratifikation bedeutet zudem den Beginn der Vernichtung aller deutschen Streumunitionsbestände. Schätzungen zufolge hat die Bundeswehr 30 Millionen einzelne Sprengkörper im Depot, die über mehrere 10 000 Trägersysteme verteilt werden können. Offizielle Angaben zum Bestand gibt es unter Verweis auf die Ge­heimhaltung ja bedauerlicherweise nicht. Mit dem Ver­bot von Streumunition ist diese Geheimniskrämerei al­lerdings hinfällig. Das Parlament hat schließlich auch eine Kontrollfunktion. Der Delaborierungsprozess darf daher nicht im stillen Kämmerlein vonstattengehen, son­dern muss für uns Parlamentarier verifizierbar sein. Die Bundesregierung muss die Streumunitionsbestände ge­genüber dem Deutschen Bundestag offenlegen und uns einen konkreten Zeitplan für die Vernichtung vorlegen. Dies beinhaltet auch, die US-Administration aufzufor­dern, die in Deutschland auf exterritorialem Gebiet gela­gerte US-Streumunition zu beseitigen und die Zuliefe­rung von streumunitionsrelevanten Komponenten zu beenden. Wir erwarten, dass auch hinsichtlich der In­vestmentpolitik klare Richtlinien geschaffen werden, die das Investment in eine deutschem oder ausländischem Recht unterliegende Firma verbieten, die Streumunition herstellt, zum Verkauf anbietet, ein- oder ausführt bzw. befördert.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zu einem Punkt kommen, der gerne überlesen wird: Gemäß Art. 6 ist je­der Vertragsstaat, der dazu in der Lage ist, verpflichtet, Vertragsstaaten, die von Streumunition betroffen sind, technische, materielle und finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Denn die Unterzeichnung des Abkommens al­lein wird die Zahl der Opfer nicht von heute auf morgen reduzieren. UN-Angaben zufolge droht der Zivilbevöl­kerung weiterhin in rund 30 Ländern noch immer Todes­gefahr durch verstreute Munition. Wenn wir die Konven­tion mit Leben füllen wollen, müssen wir unsere Anstrengungen im Bereich der humanitären Minenräu­mung in kontaminierten Regionen sowie die Hilfe bei der Fürsorge, Rehabilitation sowie der sozialen und wirt­schaftlichen Wiedereingliederung der Opfer von Streu­munition deutlich verstärken. Die heutige Ratifikation ist ein abrüstungspolitischer Meilenstein. Für unseren nächsten Abrüstungsschritt müssen wir keine Meile ge­hen: Fordern wir morgen gemeinsam die Bundesregie­rung auf, Gespräche über den Abzug der US-Atomwaf­fen aus Deutschland in die Wege zu leiten.