EU-Waffenembargo gegenüber China: keine ersatz- und bedingungslose Aufhebung

Von: Webmaster amDo, 28 Oktober 2004 16:28:24 +02:00
Anlässlich der heutigen Parlamentsdebatte zum EU-Waffenembargo gegenüber China erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:

Der vorliegende Koalitionsantrag gegen eine ersatz- und bedingungslose Aufhebung des EU-Waffenembargos ist ein konstruktiver Beitrag zur internationalen Diskussion. Damit schließt sich der Bundestag der Auffassung des Europäischen Parlaments an. Eine ersatzlose Aufhebung wäre ein völlig falsches Signal. Die gegenwärtige Situation der Menschenrechte und die Spannungen mit Taiwan verbieten eine sofortige Aufhebung. Für eine in Betracht zu ziehende Aufhebung müssen hohe politische Hürden gelten.

Mit unserer Initiative plädieren wir gleichzeitig für eine einheitliche, verbindliche und restriktive Rüstungsexportpolitik der EU. Das 1989 gegenüber China verhängte Embargo „on trade in arms“ ist in seiner Form überholt und lückenhaft. Es lässt offen, welche Güter davon betroffen sind und welche Kriterien für eine Aufhebung erfüllt werden müssen. Heutige Waffenembargos der EU werden in der Regel als Gemeinsamer Standpunkt verabschiedet und regelmäßig überprüft. Eine dem US-Waffenembargo angeglichene Präzisierung in Form eines Gemeinsamen Standpunktes ist wünschenswert, aber wenig wahrscheinlich.

Der seit 1998 geltende EU-Verhaltenskodex stellt in seiner gegenwärtigen Form noch keinen hinreichenden Ersatz für ein alle EU-Mitgliedsstaaten bindendes Waffenembargo dar. Er ist rechtlich nicht verbindlich, wird von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich interpretiert und damit faktisch unterlaufen. Bis zum Vorliegen eines weiter entwickelten, einheitlichen und rechtlich verbindlichen EU-Verhaltenskodexes muss deshalb am Waffenembargo festgehalten werden.

Anmerkung : Das Protokoll der Bundestagsdebatte ist hier als PDF-Dokument downloadbar.