Kyritz-Ruppiner Heide: Gruppenantrag eingebracht

Von: Webmaster amDo, 03 Februar 2005 16:14:09 +01:00
Zur Einbringung des Gruppenantrages für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in den Bundestag erklärt Winfried Nachtwei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sicherheitspolitischer Sprecher:

58 Bundestagsabgeordnete haben den Gruppenantrag "Die Regionalentwicklung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit - Die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist überfällig" (Drucksache 15/4792) in den Bundestag eingebracht. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, ohne Zeitverzug auf einen künftigen Luft-Boden-Schießplatz Wittstock zu verzichten und eine zivile Nutzung der Liegenschaft zu ermöglichen. Unterzeichner des von Winfried Nachtwei (Grüne) und Ernst Bahr (SPD) initiierten Antrages sind 23 Abgeordnete der SPD, 33 der Bündnisgrünen und zwei der PDS. Zu den Unterstützern gehören Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Vizepräsidentin Antje Vollmer, von den Grünen neben der Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und der Parteivorsitzenden Claudia Roth alle stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Dass viele Koalitionsabgeordnete sich mit einem Gruppenantrag gegen ein Vorhaben der eigenen Regierung wenden, ist ausgesprochen ungewöhnlich. Es ist Ausdruck der Tatsache, dass sich in der Auseinandersetzung um den geplanten Luft-/Boden-Schießplatz Wittstock eine Bürgerbewegung seit 13 Jahren eine Bürgerbewegung engagiert, die bundesweit nicht ihresgleichen sucht. Praktisch alle Bürgermeister der betroffenen Region, hunderte Selbstständige und Unternehmer, die Landtage und Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern treten über alle Parteigrenzen hinweg für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ein. Vor Gericht waren Kläger aus der Region in allen 19 Verfahren erfolgreich. Mit dem Antrag soll der Streitfall Wittstock/Kyritz-Ruppiner Heide wieder auf die zuständige Bundesebene gebracht werden. Der Antrag soll möglichst noch vor der Osterpause im Bundestag in erster Lesung beraten werden.

Anmerkung : Zum Gruppenantrag.