Oberster Auftrag der Bundeswehr – Achtung der Menschenwürde

Von: Webmaster amMi, 12 März 2008 16:18:25 +02:00
Anlässlich der Urteile des Landgerichts Münster gegen zehn Ausbilder der Bundeswehr, denen vorgeworfen wurde im Jahr 2004 Rekruten während ihrer Ausbildung in einer Coesfelder Kaserne misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben, erklärt Winfried Nachtwei, sicherheits- und abrüstungspolitscher Sprecher:

Das Urteil des Landgerichtes Münster ist ein deutliches Signal: Die Achtung der Menschenwürde ist der oberste Auftrag von Soldaten in Ausbildung wie im Einsatz. Das ist die rote Linie! Der Prozess offenbarte bei vielen Ausbildern und Rekruten einen erschreckenden Mangel an Bewusstsein für die Achtung der Menschwürde. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, zügig Rechenschaft darüber abzulegen, welche Konsequenzen sie aus dem Ausbildungsskandal gezogen hat und darüber hinaus für notwendig hält.

Nach einjähriger Prozessdauer hat das Gericht fünf der zehn angeklagten Bundeswehr-Ausbilder zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten verurteilt. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung sowie Misshandlung und erniedrigenden Behandlung bei vier Geiselnahme-Übungen mit mehr als 160 Rekruten im Jahr 2004 strafbar gemacht hätten. Das Urteil der Richter ist eindeutig und unmissverständlich: Misshandlungen oder deren Androhungen dürfen in einer an die Verfassung und die demokratische Grundordnung gebundenen Armee unter keinen Umständen hingenommen werden. Das gilt nach allen rechtlichen Vorgaben auch und gerade für die Bundeswehr. Wer durch menschenverachtende Ausbildungsmethoden Rekruten schikaniert und drangsaliert, tritt die Menschwürde mit Füßen.

Vorfälle wie die in der Coesfelder Kaserne sind für die Bundeswehr keine Regelfälle. Zugleich waren sie mehr als ein bloßer Einzelfall, nämlich ein sich wiederholendes Gruppenphänomen. Auch während der Verhandlungen haben viele Rekruten die Misshandlungen und entwürdigende Behandlung nicht als Grundrechtsverstöße angesehen, sondern diese als Teil einer realitätsnahen Ausbildung sogar als spannend und besonders interessant empfunden. Das ist für eine Armee der Staatsbürger in Uniform ein Schlag ins Gesicht. Sie sind ebenso wie die Defizite der Inneren Führung, die regelmäßig in den jährlichen Berichten des Wehrbeauftragten auftauchen, ein deutliches Signal dafür, dass die Innere Führung kein Selbstläufer ist, sondern eine Daueraufgabe, die umgesetzt werden muss.