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Kleine Anfrage zum "Stand und den Perspektiven des Polizeiaufbaus in Afghanistan"

Veröffentlicht von: Webmaster am 13. Februar 2008 13:23:06 +01:00 (71278 Aufrufe)
Auf Initiative von Winfried Nachtwei haben die Grünen eine Kleine Anfrage zum "Stand und den Perspektiven des Polizeiaufbaus in Afghanistan" eingebracht. Der Wortlaut der Kleinen Anfrage findet sich hier:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/8143

16. Wahlperiode

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, Ute Koczy, Hans-Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Winfried Nachtwei, Omid

Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, und der Fraktion BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN

Stand und Perspektiven des Polizeiaufbaus in Afghanistan

Vorbemerkung der Fragesteller:

Die Bundesregierung hat mehrfach öffentlich bekräftigt: „Die Schaffung einer funktionierenden afghanischen Polizei gehört zu den wichtigsten Prioritäten der Bundesregierung, der EU und der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan." (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/AfghanistanZentralasien/Polizeiaufbau-EUPOL.html) Und die Bundeskanzlerin hat bei ihrem Besuch in Afghanistan betont: "Wenn Deutschland an einer Stelle mehr tun sollte, dann ist es jetzt erst einmal beim Polizeiaufbau" (Der Tagesspiegel, 04.11.2007) Diesen Ankündigungen sind bis heute keine erkennbaren Taten gefolgt. Obwohl sich die Bundesregierung als langjährige Führungsnation überdurchschnittlich und auch konzeptionell beispielgebend am Polizeiaufbau beteiligt hat, reichen die bisherigen Bemühungen Deutschlands und seiner europäischen Partner bei weitem nicht aus, um den gewaltigen Herausforderungen wirksam begegnen zu können.

Der Aufbau einer funktionstüchtigen und effizienten ESVP-Mission kommt auch sieben Monate nach Beginn der Mission nicht angemessen voran. Am 15. Juni 2007 hat die EU von Deutschland die Führungsverantwortung für den Polizeiaufbau in Afghanistan übernommen. Bis Ende März 2008 soll unter der Leitung des neuen deutschen Missionsleiters Jürgen Scholz die Polizeimission EUPOL Afghanistan auf bis zu 195 internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufwachsen, davon 160 Polizeivollzugsbeamte und 35 Kräfte aus dem administrativen Bereich. 25 Staaten - darunter 6 Nicht-EU-Staaten, wollen sich an dieser Mission beteiligen.

Mit der angestrebten „Obergrenze" und unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist nach Auffassung vieler Expertinnen und Experten kein flächendeckender und kein verantwortbarer Aufbau möglich. Bereits der bescheidene EUPOL-Umfang deutet darauf hin, dass Deutschland und die EU nun auch im polizeilichen Bereich die finanzielle und personelle Hauptverantwortung den USA überlassen wollen. Die US-Administration hat eigenmächtig ein stark an militärischen Einsätzen orientiertes „Polizeikonzept" entworfen und hierfür erhebliche Personal- und Finanzmittel bereitgestellt. Das für die Umsetzung verantwortliche Combined Security Transition Command-Afghanistan (CSTC-A) ist im Rahmen der US-geführten Operation Enduring Freedom" den USA (CENTCOM) unterstellt. In der Praxis bedeutet dies, dass das US-amerikanische Verteidigungsministerium und private Sicherheitsunternehmen wie DynCorps oder MPRI de-facto die Führungsverantwortung für den Polizeiaufbau in Afghanistan übernommen haben. Dies gilt auch für das Mentoring höherrangiger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der afghanischen Polizei sowie des Innenministeriums. Laut Presseberichten werden vor allem im Süden Afghanistans schlecht ausgebildete Polizisten in unverantwortlicher Weise eingesetzt mit der Folge, dass schätzungsweise Monat für Monat etwa 100 afghanische Polizisten ihr Leben verlieren. (WELT 22.10.2007)

Die Bundesregierung hatte am 06.06.2007 beschlossen, dass Deutschland die EUPOL-Mission mit bis zu 60 Polizisten unterstützen wird. Zusätzlich soll ein bilaterales deutsches Polizeiprojektteam im Umfang von bis zu 10 Polizisten erhalten bleiben, um vor allem im Norden Afghanistans Bau- und Ausstattungsprojekte abwickeln zu können. So soll in Mazar-i-Sharif eine Ausbildungsakademie für den mittleren Dienst errichtet werden. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mittel für den Polizeiaufbau in Afghanistan für das Jahr 2008 auf 35,7 Millionen € verdreifachen zu wollen. Seit April 2007 unterstützen 30 Feldjäger der Bundeswehr bilateral die Polizeiausbildung in Afghanistan.

Von Seiten des Bundesinnenministeriums gibt es Überlegungen, Polizisten künftig auch gegen deren Willen in Auslandseinsätze zu entsenden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Beibehaltung des Freiwilligkeitsprinzips. „Freiwillige für Afghanistan gebe es im Prinzip genug. Abgeschreckt aber würden potentielle Ausbilder durch schablonenhaftes Beamtendenken zu Hause und durch schlechte Vorbereitung." (SZ 31.01.2008) Und der SPIEGEL (17.12.2007) berichtete: „Höhere Landesbeamte befürchten zudem nach einjährigem Auslandsaufenthalt einen Karriereknick, denn in der Regel werden ihre Posten zu Hause für sie nicht freigehalten. ‚Man muss schon entweder ein Idealist oder sehr dumm sein, um unter diesen Umständen nach Afghanistan zu gehen', sagt einer der Rückkehrer." Nach Ansicht der GdP muss auch die Entsendung von Polizeikräften in bewaffnete Konflikte einem Parlamentsvorbehalt unterliegen. (Leipziger Volkszeitung 08.11.2007)

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Ausbildungsstand und die jeweilige qualitative und quantitative Einsatzbereitschaft der verschiedenen afghanischen Polizeikräfte? Wo sind die größten Defizite und was wird getan, um diese zu beseitigen?
  2. Trifft die AP-Meldung vom 1. Januar 2008 zu, dass 925 afghanische Polizisten im Jahr 2007 in Einsätzen getötet wurden? Wenn nein: Wie viele afghanische Polizisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2007 in Einsätzen getötet worden und was waren die Hauptursachen?
  3. Wie viele internationale Polizeiberater sind derzeit insgesamt mit dem Aufbau der afghanischen Polizeikräfte befasst?
  4. Wie viele Ausbilder und Mentoren werden im Polizei- und Justizbereich in Afghanistan gebraucht, um die Zielsetzung des Afghanistan Compact bis Ende 2010 den Aufbau einer in vollem Umfang verfügbaren, professionellen, funktionsfähigen und ethnisch ausgewogenen Polizei zu erreichen?
  5. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Obergrenze von maximal 195 EUPOL-Kräften, davon 35 administrative Kräfte, für ausreichend um dazu beizutragen, dass die afghanische Zentralregierung in die Lage versetzt wird, schnellstmöglich landesweit ein funktionierendes und rechtsstaatskonformes Polizei- und Justizsystem aufzubauen?
  6. Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge der US-Administration, den Anteil der externen Unterstützer für den afghanischen Polizei- und Justizsektor deutlich zu erhöhen?
  7. a) Welche Nationen haben quantitativ und qualitativ je welche Kräfte und Fähigkeiten für die EUPOL-Mission zugesagt?
    b) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung (bitte aufgeschlüsselt nach Staaten)?
    c) Wo sind die Kräfte eingesetzt?
  8. a) Wie sind die im Rahmen von EUPOL eingesetzten Polizeikräfte ausgestattet und inwieweit trifft es zu, dass es unverändert vor allem an der Ausstattung zur Eigensicherung der Beamten und an Unterbringungsmöglichkeiten fehlt?
    b) Wo sind die größten Ausstattungsdefizite und was wird von Seiten der Bundesregierung getan, um Abhilfe zu schaffen?
  9. a) Mit welchen Schwierigkeiten hatte die EUPOL-Mission in der Anfangsphase besonders zu kämpfen?
    b) Welche dieser Schwierigkeiten sind inzwischen vollständig, welche teilweise behoben?
    c) In welchen Bereichen gibt es nach wie vor Handlungsbedarf?
  10. a) Welche Zusagen haben die einzelnen EU-Partner jeweils bei den EU-Headline-Goals im Polizei- und Justizbereich gemacht?
    b) Wie viele Polizisten und wie viele Rechtstaatsexperten sind derzeit in welchen EU-Missionen im Einsatz bzw. für einen Einsatz vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern)?
  11. Inwieweit sind die EU und die EU-Kommission - angesichts anderer Polizeimissionen in weiteren Staaten - mit der EUPOL-Mission in Afghanistan strukturell überlastet? Was wird getan, um die strukturellen Handlungsschwächen abzubauen?
  12. In welchem finanziellen Umfang beteiligen sich die EU und die jeweiligen Mitgliedsstaaten bislang und künftig am Polizei- und Justizaufbau Afghanistans?
  13. a) In welchem personellen und finanziellen Umfang beteiligt sich die USA derzeit bzw. künftig am Polizeiaufbau Afghanistans?
    b) Wie viele Angehörige von privaten Sicherheitsfirmen, wie viele Soldaten und wie viele Polizisten sind von Seiten der USA am Polizeiaufbau beteiligt?
  14. Wie funktioniert angesichts des ungleichen Ressourceneinsatzes und der unterschiedlichen Polizeiphilosophien die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen EUPOL und den für den Polizeiaufbau bereitgestellten OEF-Kräften der USA?
  15. a) Wie viele deutsche bzw. andere europäische Mentoren waren im Juni 2007 bzw. sind derzeit im afghanischen Justiz- und Innenministerium an welchen Stellen aktiv?
    b) Welche Veränderungen sind hier in nächster Zeit zu erwarten?
  16. Wie viele deutsche Polizeibeamte und wie viele Kurzzeitexperten waren zum Zeitpunkt des Beginns der EUPOL-Mission (15. Juni 2007) und wie viele zum 31.01.2008 in Afghanistan im Einsatz? An welchen Standorten und in welchen Funktionen werden sie jeweils eingesetzt? Welchen Umfang an Polizeibeamten und Kurzzeitexperten wird Deutschland bis Ende März bereitstellen?
  17. Wie viele Polizeikräfte des Bundes und der jeweiligen Länder sind derzeit in welchen Polizeimissionen eingesetzt?
  18. Wie hoch ist derzeit das Bewerberaufkommen für einen freiwilligen Dienst von Polizeibeamten der Länder und des Bundes in Afghanistan und wie hoch war dieses in den vergangen Jahren (bitte aufgeschlüsselt aktuell und jährlich je nach Bund und einzelnen Bundesländern ab 2004)?
  19. a) Wie viele Feldjäger der Bundeswehr sind derzeit in Afghanistan im Polizeibereich eingesetzt?
    b) Wie viele afghanische Polizisten und Polizistinnen haben diese Feldjäger bisher und für welche Aufgaben ausgebildet?
    b) Beabsichtigt die Bundesregierung, das Engagement der Bundeswehr im Bereich des Polizeiaufbaus auszubauen (ggf. wie?) oder zu beenden (ggf. wann und warum?)?
  20. 20. a)Welchen Stand hat der Aufbau der geplanten Außenstelle der Polizeiakademie in Mazar-i-Sharif?
    b)Wie unterstützen Deutschland und die EU dies jeweils?
    c) Bis wann soll die Akademie in Betrieb gehen?
  21. a) Wie bewertet die Bundesregierung den begrenzten Auftrag der EUPOL-Mission, wonach EUPOL keine Projekte zur Verbesserung der Ausstattung der Polizei sowie zur Verbesserung der polizeilichen Infrastruktur durchführt, sondern dies weiterhin durch das deutsche Polizeiprojektteam geleistet wird?
    b) Ist aus Sicht der Bundesregierung die finanzielle Ausstattung mit zweckgebundenen Projektmitteln ausreichend, damit EUPOL das Ziel eines nachhaltig tragfähigen und effektiven Polizeiaufbaus in Afghanistan schnellstmöglich erreichen kann? Wenn nein, wie sollen die Defizite abgebaut werden?
  22. Trifft es zu, dass das Deutsche Projektteam bis Ende März aufgelöst wird? Wenn ja:
    Welche Überlegungen haben zu dieser Entscheidung geführt? Wer übernimmt die dem Projektteam zugedachten Aufgaben?
  23. a)Was wird insbesondere im Verantwortungsbereich des Regionalkommandos Nord getan, um bestehende Defizite im Polizei- und Justizsektor schnellstmöglich zu beseitigen?
    b) Welchen Stand hat dort der Aufbau der afghanischen Polizeikräfte?
    c) Welchen konkreten Beitrag leisten dort Deutschland bzw. die EUPOL-Mission, welchen die USA?
  24. a) Inwieweit war bzw. ist der Aufbau handlungsfähiger polizeilicher und rechtstaatlicher Strukturen in Afghanistan seit 2001 Gegenstand der Beratungen der Innenministerkonferenz, und welche Vereinbarungen wurden dabei getroffen?
    b) In welchem Kräfteumfang haben sich seit 2002 die einzelnen Bundesländer sowie der Bund mit Stammpersonal bzw. Kurzzeitexperten am Polizeiaufbau in Afghanistan beteiligt?
  25. a) Ist die Bundesregierung und sind - nach ihrem Wissen - die Länder bereit und in der Lage, den Polizeiaufbau in Afghanistan mit mehr als dem bisher veranschlagten Stammpersonal von maximal 70 Polizeibeamten zu unterstützen?
    b) Wie viele Polizeikräfte kann und wird Deutschland und insbesondere die Bundesregierung bereitstellen, um den Anspruch, dass der Aufbau der afghanischen Polizei zu den wichtigsten Prioritäten der Bundesregierung gehört, glaubhaft zu untermauern?
  26. Welche Schritte wird die Bundesregierung im eigenen Zuständigkeitsbereich wie auch gegenüber den Bundesländern ergreifen, um sicherzustellen, dass
    a) die wünschenswerte Unterstützung der afghanischen Polizei durch deutsche Polizistinnen und Polizisten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheitslage hierzulande hat?
    b) die in Afghanistan eingesetzten deutschen Polizeikräfte besser ausgerüstet und speziell fortgebildet werden?
    c) diese nur in Regionen eingesetzt werden, die - gemessen an verbindlichen und laufend evaluierten Sicherheitsstandards - militärisch möglichst befriedet sind?
    d) durch die angemessene Gestaltung der - auch materiellen - Bedingungen für den Einsatz deutscher PolizistInnen in Afghanistan wie auch durch eine geeignete öffentliche wahrheitsgemäße Schilderung dieses Einsatzes die Motivation weiterer Freiwilliger künftig gehoben statt gesenkt wird?
  27. Welche Bemühungen wird die Bundesregierung auch gegenüber den Bundesländern sowie ggf. der EU kurzfristig unternehmen, um entsprechend auch eine rechtsstaatliche Justiz in Afghanistan beschleunigt aufbauen zu helfen und um derzeitige Menschenrechts-widrige Justiz-Praktiken dort wie etwa Folterungen zu beenden?
  28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass - äquivalent zum Streitkräfteeinsatz - der Einsatz von bewaffneten Polizeikräften grundsätzlich dann einem Parlamentsvorbehalt zu unterliegen hat, wenn die Gefahr besteht, dass diese in bewaffnete Unternehmungen verwickelt werden? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
  29. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, dass deutsche Polizeikräfte in Afghanistan in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden können? Wenn nein, warum nicht?
  30. Wäre nach Auffassung der Bundesregierung die gegenwärtige Entsendung von Feldjägern zur Ausbildung von Polizeikräften nach Afghanistan auch ohne ISAF-Mandat zulässig?

Berlin, den 13.02.2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion