Fall Kurnaz: Freispruch 3. Klasse

Von: Webmaster amMi, 30 Mai 2007 11:33:12 +01:00
Zur Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen zwei Angehörige des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr erklärt Winfried Nachtwei, sicherheitspolitischer Sprecher:

Die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist ein "Freispruch 3. Klasse". Die Staatsanwaltschaft macht keinen Hehl daraus, dass sie Murat Kurnaz grundsätzlich für glaubwürdig hält und die Aussagen der beschuldigten Soldaten eher kritisch sieht. Die Vernehmungen im Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss bestätigen diese Einschätzung. Schon um vergleichbaren Vorwürfen zukünftig besser entgegentreten zu können, ist mehr Transparenz über die deutsche Beteiligung an militärischen Auslandseinsätzen dringend geboten. Hierzu gehören auch eine bessere Unterrichtung des Parlaments und direkte Kontrollmöglichkeiten bei geheimen Einsätzen.

Auch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird sich der Verteidigungsausschuss weiterhin mit den Vorgängen im Zusammenhang mit dem KSK-Einsatz in Afghanistan Anfang 2002 befassen. Die bisherigen Erkenntnisse deuten auf erhebliche Missstände in der Planung und Durchführung des gesamten Einsatzes hin. Der Ausschuss wird daher die damalige militärische Führung und die politisch Verantwortlichen hierzu weiter befragen. So wird zwar nicht mehr bestritten, dass sich deutsche Soldaten im US-Militärlager in Kandahar an der Bewachung von Gefangenen vor ihrer Verschleppung nach Guantanamo beteiligt haben; unklar ist aber weiterhin, wer auf deutscher Seite diesen Wachauftrag angeordnet oder gebilligt hat.

Auffallend ist das Fehlen von Einsatzregeln, die sicherstellen, dass deutsche Soldaten auch bei Auslandseinsätzen die Grund- und Menschenrechte achten und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen durch andere beteiligen. Hier müssen die Bundesregierung und die Bundeswehr für die Zukunft mehr Problembewusstsein und klare Handlungsanweisungen entwickeln.