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Eher Anstöße als Orientierung - Anmerkungen zur Afghanistan-Stellungnahme der EKD vom Januar 2014 (2. Fassung)

Veröffentlicht von: Nachtwei am 27. Januar 2014 15:57:45 +01:00 (62603 Aufrufe)

Am 27. Januar stellt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihre friedensethische Stellungnahme zum Afghanistan-Einsatz vor. Erarbeitet wurde die Stellungnahme durch die Kammer für Öffentliche Verantwortung. Hier die überarbeitete und erweiterte Fassung meiner Anmerkungen vom 27. Januar.

Eher Anstöße als Orientierung –

Anmerkungen zur Afghanistan-Stellungnahme der EKD vom Januar 2014

Winfried Nachtwei, MdB a.D. (2.2.2014)

Am 27. Januar 2014 stellte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihre Stellungnahme „´Selig sind die Friedfertigen` – Der Einsatz in Afghanistan: Aufgaben evangelischer Friedensethik“ der Öffentlichkeit vor und zur Diskussion. Erarbeitet wurde die Stellungnahme in einem zweijährigen Prozess von der Kammer für öffentliche Verantwortung unter Vorsitz von Prof. Hans-Jürgen Papier, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

(www.ekd.de/vortraege/2014/20140127_schneider_statement_pk_ekdtext116.html ; Audio-Mitschnitt der Präsentation und Debatte unter www.augengeradeaus.net ) Im Folgenden die nach der Debatte vom 27. Januar ergänzte Fassung meiner „ersten Anmerkungen“.

Zusammenfassung:

Ausdrücklich zu begrüßen ist das Bemühen der EKD, die evangelische Friedensdenkschrift von 2007 mit der Realität von zwölf Jahren Afghanistan-Einsatz zu konfrontieren, diesen friedensethisch zu reflektieren und die Friedensdenkschrift vor diesem Hintergrund zu überprüfen. In Afghanistan waren Bundeswehrsoldaten erstmalig in Bodenkämpfe verwickelt. Zugleich ist Afghanistan das Schwerpunktland deutscher Entwicklungs- und Aufbauhilfe. Der Afghanistan-Einsatz ist das bisher größte, teuerste, opferreichste und strittigste deutsche Krisenengagement – und Teil des bisher komplexesten multinationalen Stabilisierungs- und Aufbauprojekts.

Zur rechten Zeit und sehr spät: Die Stellungnahme kommt zur rechten Zeit, wo einerseits der militärische Massiv- und Kampfeinsatz in Afghanistan zu Ende geht und das versprochene, primär zivile Folgeengagement auf einer ungeschminkten Zwischenbilanz aufbauen müsste, wo andererseits die Afghanistan-Müdigkeit unübersehbar ist und andere Krisenherde nach vorne gerückt sind.

Die Stellungnahme mit Orientierungsanspruch kommt zugleich sehr spät, erst im Nachhinein, nachdem abertausende Einsatzbeteiligte über 12 Jahre Tag für Tag schwierige Entscheidungen zu fällen hatten, oft in Zielkonflikten und unter Zeitdruck.

Leitlinien mit Gabelungen: Angesichts der Spannweite friedens- und sicherheitspolitischer Grundorientierungen und Erfahrungen unter Angehörigen der EKD ist schon das Zustandekommen einer gemeinsamen Stellungnahme bemerkenswert. Dass unterschiedliche Bewertungen („Gabelungen“) mehrfach explizit benannt und nicht verbrämt werden, war vielleicht der einzig mögliche Weg, bei besonders strittigen Fragen überhaupt zu Bewertungen zu kommen. Zusammen mit der sehr behutsamen Sprache beeinträchtigt das aber die Klarheit der Stellungnahme. Insgesamt scheint sie mehr der Selbstverständigung als der tatsächlichen friedensethischen und –politischen Orientierung zu dienen. Angesichts des hohen, geradezu existenziellen Orientierungsbedarfs vieler Einsatzbeteiligter und –verantwortlicher empfinde ich das als einen Mangel.

Friedenspolitisches Gesamtkonzepte und umfassende Mandate sind zentrale Schlussfolgerungen der EKD. (Hierauf drängen wir Grüne seit vielen Jahren.) Zivile Schwächen des Gesamteinsatzes werden zu Recht als zentrale Mängel markiert. Ihre Analyse  und Empfehlungen zu ihrer Überwindung kommen aber zu kurz. Im Vordergrund stehen die Streitfragen um die Legitimation und Grenzen militärischer Gewalt. Die Stellungnahme bleibt damit im Mainstream öffentlicher sicherheits- wie friedenspolitischer Wahrnehmungen und Diskurse, die bei Krisenbewältigung und internationaler Friedenssicherung immer wieder vorrangig um Militärfragen kreisen und Fragen der konstruktiven Konfliktbearbeitung und Friedensförderung, da vermeintlich unstrittig, meist nur am Rande und plakativ, selten als operative Herausforderung behandeln.

Ausdruck dieser strukturellen Militärlastigkeit ist, dass die vielen Frauen und Männer, die im öffentlichen Auftrag in Afghanistan als Entwicklungsexperten, Polizeiberater und Diplomaten gearbeitet haben, in der Stellungnahme der EKD kaum Beachtung finden, geschweige mit ihren Leistungen gewürdigt werden. Das ist eine, wenn auch sicher ungewollte, Geringschätzung von Friedenspraktikern!

Leitbild Gerechter Frieden: Es entspricht in hohem Maße dem Anspruch internationaler Friedenssicherung und der Förderung menschlicher Sicherheit im UN-System. UN(AMA)-Mandate zielen in dieselbe Richtung wie gerechter Frieden: Prozesse abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit. Der Afghanistan-Einsatz verdeutlicht aber besonders eindringlich, wie kompliziert, kurvenreich und langwierig die praktische Umsetzung dieses Leitbildes ist

-          in einem gesellschaftlichen Umfeld, wo Gewalt nicht das „äußerste Mittel“ ist, wo Ungerechtigkeiten kulturell tief verankert sind,

-          im Kontext eines internationalen multilateralen Engagements mit sehr verschiedenen Interessen, Zielen, Kapazitäten, Verhaltensmustern.

Bleibende Verantwortung: Manche Formulierungen in der Stellungnahme und in der Debatte befördern fahrlässig den Eindruck, der ganze Afghanistan-Einsatz ginge zu Ende. (Schon der Einstiegssatz des Vorworts) Erst der Friedensbeauftragte der EKD, Renke Brahms, betonte in seinem Abschlusswort ausdrücklich die bleibende Verantwortung für die Unterstützung der kriegsgeplagten afghanischen Menschen.

Trotzdem: Wo sich das Schweigen und Wegsehen zu Afghanistan ausbreiten, da sollten die Denk- und Diskussionsanstöße der EKD-Stellungnahme auf keinen Fall abgetan, sondern produktiv genutzt werden.

Im Einzelnen:

Zu Kapitel 2. Das deutsche militärische Engagement in Afghanistan und die Grenzen rechtserhaltender militärischer Gewalt

Seit 2001/2002 wird die deutsche Beteiligung am internationalen Afghanistan-Engagement überwiegend unter dem Aspekt Militäreinsatz, kaum unter der Perspektive Peace-/Statebuilding + Aufbauunterstützung wahrgenommen und diskutiert. Begünstigt wird diese militärlastige Wahrnehmung durch die Art des politischen Auftrages (explizite Mandatierung nur des Streitkräfteinsatzes, fehlende Gesamtkonzepte), die auffällige Sichtbarkeit von Militär und seine besondere Strittigkeit.

Die EKD will den militärischen und zivilen Einsatz bewerten. Mein Eindruck ist, dass auch die Stellungnahme nicht frei ist von einer gewisssen Militärlastigkeit. Über die heikle Frage der Legitimation  militärischer Gewalt gerät die Erörterung der politischen und zivilen Konfliktbearbeitung und Friedensförderung, deren Vorrang immer wieder betont wird, ins Hintertreffen. Dabei gibt es auch auf diesem friedensethisch grundsätzlich konsensualen Feld erheblichen Klärungs- und nicht nur Verstärkungsbedarf. Zum Beispiel: die Möglichkeiten und Grenzen eines extern gestützten Statebuilding, das Spannungsverhältnis zwischen Menschen- und Frauenrechten und traditionellen, lokalen Werten.

(5, 6) Selbstverteidigungsrecht: Im Gegensatz zur verbreiteten Pauschalwahrnehmung des militärischen Afghanistan-Einsatzes differenziert die Stellungnahme richtigerweise die unterschiedlichen Operationen OEF (Operation Enduring Freedom) und ISAF.

Sehr zu Recht ist die zeitliche (und räumliche) Entgrenzung des Selbstverteidigungsrechts, wie es bei OEF in Anspruch genommen und vom Sicherheitsrat akzeptiert wurde, in der Kammer umstritten. Hier wäre eine einmütige Absage an einen entgrenzten Verteidigungsbegriff und die damit einhergehende Unterhöhlung des Völkerrechts angebracht gewesen. Die Stellungnahme äußert sich nicht zur Einsatzpraxis von OEF, die im Laufe der Jahre mit „rechtserhaltender Gewalt“ wenig, mit kriegerischer Gegnerbekämpfung sehr viel zu tun hatte. (Ein Grundproblem war, dass die Bundesregierung immer nur die Notwendigkeit von OEF betonte, zur Realität und Wirksamkeit von OEF aber immer die Aussage verweigerte. Dass Bundestagsmehrheiten das lange hinnahmen, empfand ich als Tiefpunkt der realen Parlamentsbeteiligung.)

Nach den geflügelten Worten des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck wurde Deutschlands Sicherheit (mit ISAF) auch am Hindukusch verteidigt. Hier wäre eine Klarstellung angebracht gewesen, dass es für die Staatengemeinschaft in Afghanistan um internationale kollektive Sicherheit ging – und geht – und nicht um entgrenzte Landesverteidigung.

(7) Prüfkriterien zu internationalen bewaffneten Friedensmissionen (Ziffer 117-123 der Friedensdenkschrift): Ihr strategischer Auftrag ist richtigerweise und realistisch-bescheidener „Friedensunterstützung“ (sicheres Umfeld), nicht militärisches „Friedenschaffen“. In Afghanistan ergaben sich aber auf der taktischen Ebene von Distrikten und Provinzen Konfliktverschärfungen (z.T. durch einsickernde Aufständische) bis zur faktischen Machtübernahme durch Aufständische. (Im Raum Kunduz ab 2008) Im Rahmen des unveränderten strategischen Auftrages stellte sich vor Ort die Herausforderung, verloren gegangene Minimalsicherheit wiederherzustellen. Hierüber kehrte „von unten“ Krieg auch in solche Teile Afghanistans zurück, wo vorher ein Stabilisierungseinsatz durch Präsenz und Bevölkerungskontakt gewalteindämmend wirkte. Auf der taktischen und persönlichen Ebene, am Boden waren nun Auftrag, Selbstschutz und Selbstverteidigung, Schutz der Zivilbevölkerung im bewaffneten Konflikt unter einen Hut zu bekommen.

Beim Kriterium „Aussicht auf Erfolg“ (122) ist die Einbindung in ein friedenspolitisches Gesamtkonzept nur eine Seite der Medaille. Die andere ist die persönliche (Miß-)Erfolgserfahrung der Beteiligten: Wenn Bundeswehrsoldaten 2008/2009 erlebten, dass die Lage in Kunduz im Vergleich zu früheren Kontingenten immer schlimmer und hoffnungsloser – und in Berlin schön geredet wurde, dann zerbröselte hier die Legitimation des Einsatzes.

(8) Wirksamkeitsorientierung und Ehrlichkeit: Das berechtigte Lob für die Fortschrittsberichte der Bundesregierung („bedeutende Schritte zur Evaluierung“) ab Dezember 2010 hat Kehrseiten: Über viele Jahre wurden Wirksamkeitsabschätzungen und –analysen versäumt und verweigert, begnügte sich die Bundesregierung mit Berichten zu Maßnahmen und Ereignissen, dominierte immer wieder Schönrednerei. Ein integriertes Lagebild von Sicherheit (im Hinblick auf den Kernauftrag „sicheres Umfeld“/Bürgersicherheit) und Aufbau gibt es bis heute nicht. In den informationsreichen Fortschrittsberichten ist die Kritikbereitschaft sehr unterschiedlich: am weitest gehenden gegenüber afghanischen Akteuren, zurückhaltend gegenüber der Internationalen Gemeinschaft, nicht erkennbar gegenüber der eigenen Politik.

Bisher wurde eine systematische, differenzierte und öffentliche Bilanzierung des Einsatzes vernachlässigt und damit die Chance eines breiteren sicherheits- und friedenspolitischen Lernprozesses vertan. Das aber leistet einer Fragmentierung und „Privatisierung“ von Erfahrungslernen und diffusen und pauschalen „Lehren“ in der Gesellschaft Vorschub.

Die Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Legitimität gerade strittiger Einsätze hängt maßgeblich davon ab, wie ehrlich sie in der Öffentlichkeit kommuniziert werden und ob begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Dieser „Grundpflicht zur Ehrlichkeit“ ist die politische Führung lange Zeit nicht nachgekommen. Gestützt wurde dieses Versagen durch Mentalitäten und Strukturen der Beschönigung, die in der Bundeswehr, unter zivilen Kräften und auch im Bundestag immer wieder die Realitätssicht benebelten.

(9) Legalität und Legitimität, unvorhergesehene Entwicklungen: Im Gegensatz zur heute verbreiteten, unterschiedslosen Sicht von „12 Jahren Krieg in Afghanistan“ stellt die EKD klar, dass der ISAF-Einsatz durch die alljährlichen UN-Sicherheitsratsresolutionen völkerrechtlich legal ist. Zu Recht wird die Überschneidung mit OEF als friedenspolitisch problematisch bewertet. Unvorhergesehene Faktoren hätten zu ursprünglich ungewollten Gewaltmaßnahmen geführt. In der Tat: Begonnen wurde der ISAF-Einsatz mit der festen Absicht „Unterstützungs- und Stabilisierungseinsatz“, „bloß nicht Besatzer sein!“ Entgegen einer sehr verbreiteten Fehlwahrnehmung war es nie Auftrag von ISAF und Bundeswehr, die afghanischen Konfliktknäuel militärisch zu lösen. Der begrenzte Charakter eines unterstützenden Einsatzes (sicheres Umfeld, um Aufbau zu ermöglichen) war auch den Bundeswehrangehörigen sehr bewusst. Die Einsatzform Aufstandsbekämpfung, in die der ISAF-Einsatz sukzessive ab 2006 im Süden und 2009 in Teilen des Nordens geriet, stand im konträren Gegensatz zu den Absichten der ersten Jahre.

Die Kammer betont deshalb sehr richtig den Zusammenhang von Grundentscheidungen und Folgeentscheidungen.

(10) Bündnissolidarität und -verantwortung: Der Stellenwert der Bündnissolidarität bei Einsatzentscheidungen wird benannt, die damit einhergehenden friedensethischen wie sicherheitspolitischen Dilemmata, aber auch Chancen hätten aber eine umfassendere Erörterung verdient. Wo die Bush-Administration in den ersten Jahren Statebuilding-Unterstützung verachtete, wo die USA und Großbritannien 2003 den Krieg gegen den Irak begannen (verbunden mit einer enormen Kräfteverlagerung und Glaubwürdigkeitsverlust in der islamischen Welt), wo Bündnisloyalität trotz gemeinsamer Rules of Engagement mit widersprüchlichen Einsatzpraktiken einherging (bevölkerungsorientiert vs. gegnerfixiert), wo faktisch ein Ziele- und Verhaltensdissens bestand, da hat ein solcher Einsatz keine begründete „Aussicht auf Erfolg“. Bei multinationalen Einsätzen reicht es nicht, seinen verlässlichen Beitrag zu leisten und in nationaler Nabelschau nur auf diesen zu sehen. Teilnehmerstaaten stehen in Mitverantwortung und Mithaftung für Erfolg und Misserfolg des Gesamtunternehmens. Wo z.B. die Schutzverantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung systematisch von Verbündeten verletzt wurde (Zivilopfer, Besatzerverhalten), darf es kein Wegsehen geben, ist „Bündnisverantwortung“ gefragt. (ggfs. mit der heiklen Konsequenz, selbst mehr Verantwortung übernehmen zu müssen; denn Besserwissen reicht nicht) Umgekehrt lässt sich viel Positives von anderen Partnern lernen: z.B. von den Niederlanden, der „Bodennähe“ ihres Einsatzes, seiner unabhängig evaluierten Wirksamkeit.

(11) Innerafghanische „Bündnispolitik“: Wo kurzfristiges Stabilisierungsinteresse dominierte, wurden vielfach Kriegsherren und –verbrecher gestärkt und konstruktive und „Friedenskräfte“ vernachlässigt. Ein Prozess von weniger Gewalt und mehr Gerechtigkeit wurde damit eher verbaut als befördert. Dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ausdrücklich Ansätze von demokratischer Zivilgesellschaft unterstützte, war richtig, aber angesichts der allgemeinen Inkohärenz weniger wirkmächtig.

(12) Unklares Mandat: Die Kammer schildert die schrittweise Ausweitung der Bundestagsmandate für die ISAF-Beteiligung der Bundeswehr und bemängelt deutlich die „immer nur sehr allgemein“ formulierten Ziele, „ohne Angabe präziser, überprüfbarer, auf ein friedenspolitisches Gesamtkonzept bezogener Teilziele. (…) Die auch von militärischer Seite seit langem geforderten umfangreicheren Mittel für zivile Zwecke sowie die erforderliche Unterstützung im Bereich ´good administration` und ´good governance` wurde erst Jahre später (London-Konferenz von 2010) ansatzweise bereitgestellt. Dies könnte sich in einer historischen Nachbetrachtung als das eigentliche und gravierendste Versäumnis des Engagements der internationalen Gemeinschaft herausstellen.“ Über viele Jahre „fehlte das für eine begründete Aussicht auf Erfolg erforderliche friedens- und sicherheitspolitische Gesamtkonzept unter dem Primat des Zivilen oder wenigstens unter gleichrangiger Gewichtung der diplomatischen, entwicklungspolitischen und polizeilichen Aufgaben“. Mit anderen Worten: Die Grundforderung des Brahimi-Reports von 2000 (!) von „klaren und erfüllbaren Mandaten“ wurde über Jahre nicht erfüllt!

Ein erstes – dürftiges – Afghanistan-Konzept legte die Bundesregierung erst im September 2003 vor. In Berlin herrschte lange die Einstellung vor, bei multinationalen Krisenengagements reiche es, einen begründeten deutschen Beitrag zu leisten und sich nur begrenzt bis gar nicht konzeptionell Gedanken zum Gesamtprojekt zu machen. Zu bedenken ist aber, dass schon in den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates zu ISAF und UNAMA viel mehr an gesamtkonzeptionellen Anstrengungen steckt, als in der Regel hierzulande wahrgenommen wird. (vgl. außerdem Afghanistan Compact Januar 2006, Afghan National Solidarity Program 2003, Afghanistan National Development Strategy 2008)

(13) Besatzerimage und „kriegsähnliche Zustände“: Dass seit 2006/7 ISAF-Truppen zunehmend als Besatzungstruppen wahrgenommen wurden, traf z.B. für Provinzen im Süden zu (vgl. Studien des Senlis-Council), damals aber nicht z.B. für die Provinz Kunduz, die später abdriftete. (vgl. Jan Koehler 2007, Resolution der Rechtsgelehrten u.a. nach dem großen Selbstmordanschlag Ende Mai 2007)

Das Abgleiten eines ursprünglichen Friedens- und Stabilisierungseinsatzes in offensive Kampfhandlungen und „kriegsähnliche Zustände“ wurde in der Tat gerade in Deutschland bis September 2009 beschönigt. Hilfreich wäre es aber gewesen, wenn die Kammer neben der generellen völkerrechtlichen Einordnung als „nicht-internationaler bewaffneter Konflikt“ auch die krassen Unterschiede „am Boden“ angesprochen hätte: den Flickenteppich höchst unterschiedlicher Sicherheitslagen und Einsatzformen – intensive Kriegsgebiete wie in Kunar, Helmand, Kandahar, Regionen erhöhter Unsicherheit, Regionen mit Aufbau und Entwicklung wie Herat, Balkh.

(14, 15) Counterinsurgency/COIN: Das Ziel, Aufständische dadurch zu isolieren, dass die Loyalität der Zivilbevölkerung gewonnen wird, erscheint zunächst plausibel und dem vernetzten Ansatz sehr verwandt. Angesichts der komplexen innerafghanischen Loyalitätsbeziehungen, angesichts verbreiteter bad governance und alliierter Widersprüchlichkeiten und Unglaubwürdigkeiten war die COIN-Strategie wohl trotz aller taktischer Erfolge ein technokratisches Konzept mit Machbarkeitsillusionen.

Die Kammer spricht zu Recht die kontraproduktiven Wirkungen der gezielten Tötungen von Aufständischen und Terrorismusverdächtigen außerhalb von Kampfhandlungen an. Bei UNAMA waren die Bewertungen – unabhängig von der völkerrechtlichen Legalität – noch deutlicher: Die zahlreichen Verluste an getöteten Führern der Aufständischen wurde immer wieder durch nachströmende jüngere Kämpfer aus Pakistan ausgeglichen. Diese galten aber als radikaler, brutaler, für Verhandlungen noch weniger bereit. US-General McChrystal, ISAF-Kommandeur 2009/2010, sprach selbst von der „COIN-Mathematik“: Man töte zwei Aufständische – und bekomme über deren Brüder, Söhne zwanzig neue Aufständische.

(17) Zivilopfer: Wo es um friedensethische Orientierung auch für Soldaten im Einsatz geht, wäre es hilfreich gewesen, konkrete Zielkonflikte von Auftrag, Schutz der Zivilbevölkerung und Eigenschutz zu thematisieren und zu prüfen, wie Bundeswehrsoldaten damit umgegangen sind. Nach meiner Kenntnis war die Vermeidung ziviler Opfer eine zentrale Einsatzregel, der Luftschlag von Kunduz eine tragisch-katastrophale Ausnahme. Auffällig war aber immer wieder, dass in der deutschen Öffentlichkeit und Politik afghanische Kriegsopfer weitestgehend ignoriert wurden, auch bei Trauerfeiern. Die Fotoausstellung von Marcel Mettelsiefen und Christoph Reuter zu den Kunduz-Opfern war da die Ausnahme.

Angesichts einer Gesellschaft, in der Ehre und traditionelle Werte manchmal wichtiger zu sein scheinen als ein Menschenleben, hätten auch die enormen zivilen „Begleitschäden“ von Verstößen gegen die Werte und Normen der örtlichen Bevölkerung (insbesondere bei night raids) berücksichtigt werden müssen.  Im „Besatzer“-Image von ISAF-Truppen spielen solche Berichte eine Schlüsselrolle, ganz unabhängig von entsprechenden einschränkenden Direktiven von ISAF.

(18) “Möglicherweise“: Nach 12 Jahren Afghanistan-Einsatz sind die Feststellungen zum Fehlen eines wirklich umfassenden Ansatzes, zum „Billig-Peacekeeping“ und „Billig-Statebuilding“ der ersten Jahre im Kern sehr richtig, aber ausgesprochen vorsichtig formuliert.

Der „Prüfauftrag“, „ob nicht jede Mandatierung einer bewaffneten Friedensmission immer auch mit einem friedenspolitischen zivilen Konzept zu versehen“ sei, wird in Nr. 56 a. richtig konkretisiert: den militärischen Teil eines Mandates in eine umfassende Mandatierung einbinden, „in der die zivilen friedenspolitischen Ziele und Maßnahmen konkretisiert werden.“ Sehr richtig! Versuche in diese Richtung waren bei früheren Mandatsentscheidungen politische Begleitanträge im Bundestag. Die hatten – so meine ernüchternde Erfahrung – überwiegend eine Legitimationsfunktion, aber kaum reale Wirkung. Die Kohärenz der Aufgaben, Fähigkeiten und Ressourcen muss im Mandat selbst angelegt werden.

An dieser Stelle wäre auch die selbstkritische Feststellung angebracht gewesen, dass es in der Vergangenheit aus der Gesellschaft (und auch den Kirchen) über plakative Forderungen hinaus wenig konkreten Druck für eine Stärkung der zivilen Aufbauunterstützung gegeben hat. Unsere und meine wiederholten Forderungen nach einer Stärkung der diplomatischen und insbesondere polizeilichen Komponente blieb jahrelang merkwürdig echolos.

Zu Kapitel 3. Die Lage in Afghanistan und das Leitbild des gerechten Friedens

(20) Schutz vor Gewalt: Gegenüber dem Stand der Stellungnahmehat sich die Sicherheitslage wieder verschlechtert. Nachdem im Jahr 2012 der Wachstumstrend der Aufständischen-Attacken erstmalig unterbrochen war, nahmen die Attacken 2013 wieder erheblich zu: im 3. Quartal 2013 um 42% gegenüber dem Vorjahrszeitraum! Im Vergleich zum bisher schlimmsten Jahr 2011 gab es positive Entwicklungen in wenigen Provinzen (Balkh -45%, Uruzgan -30%), Verschlechterungen hingegen in der Mehrzahl der Provinzen: Badakhshan +80%, Baghlan +114%, Kunduz +41%, Faryab +65%, Nangarhar +146%. Angriffsziele sind in erster Linie die afghanischen Sicherheitskräfte, Regierungs- und Behördenvertreter. In 2012 fielen 1200 afghanische Soldaten und 2200 Polizisten im bewaffneten Konflikt. Das im ISAF-Auftrag angestrebte „sichere Umfeld“ ist nicht erreicht. Ob mit dem Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte bessere Voraussetzungen für mehr Bürgersicherheit in Zukunft geschaffen wurden, ist zu hoffen und wird sich in den nächsten Jahren beweisen müssen.

(22, 23) Polizeiaufbau: Erste Träger rechtserhaltender Gewalt sind Polizei und Justiz. Deren Aufbau und rechtsstaatliche Einhegung ist von zentraler strategischer und alltäglicher Bedeutung für den ganzen Stabilisierungsprozess. Die Ausführungen der EKD zu dieser Schlüsselaufgabe des Statebuilding sind rein deskriptiv, dürftig und beschönigend. Dass Deutschland seine Lead-Rolle beim Polizeiaufbau sehr unzureichend wahrnahm (breitere Anstrengungen erst ab 2008!), dass der Bundestag jahrelang den Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan weitgehend ignorierte, gehört zu den strategischen Versäumnissen deutscher Afghanistanpolitik. Inoffizielle Sicherheitskräfte/Milizen werden zu Recht als erhebliches Problem markiert.

Die Forderung nach verstärkten Bemühungen, „eine demokratisch kontrollierte Rechtsstaatlichkeit mit einer funktionierenden Justiz und staatlichem Gewaltmonopol unter Einbeziehung der örtlichen Traditionen aufzubauen“, ist ja grundsätzlich richtig. Zugleich sollte man dabei aber die enormen Herausforderungen (mehrere Rechtswelten), Widerstände und Zeitbedarfe klarstellen. Und ohne ausreichende eigene, verfügbare Fachkräfte dafür bleiben die richtigen Forderungen fromme Wünsche. (vgl. Bericht von der Tagung über Internationale Polizeimissionen am 30.10.-1.11.2013 in der Evangelischen Akademie Loccum, www.nachtwei.de am 19.12.2013)

Förderung der Freiheit

(26) Förderung einer rechtsstaatlichen Kultur: Inzwischen fördert die GIZ verwaltungswissenschaftliche Fakultäten außer in Mazar auch in Herat, Kabul, Jalalabad. Besonders erwähnenswert, weil sonst kaum wahrgenommen, sind Programme der GIZ zur „Alphabetisierung und nachholenden Grundbildung“ für Polizisten (seit 2009, 300 einheimische Trainer), zur Kooperation von Polizeichefs und Staatsanwälten (COPP), zur Förderung ziviler Streitschlichtung auf Distriktebene (Huquq).

Abbau von Not und Anerkennung kultureller Verschiedenheit

(28) NGO`s: Dass Parallelstrukturen teilweise den Aufbau staatlicher Strukturen konterkarieren, ist ein reales Problem. Verfehlt ist es aber, nur NGO`s dafür verantwortlich zu machen und die Mitverantwortung von staatlichen Entwicklungsorganisationen zu übergehen.

Wo es in besonderer Weise um den deutschen Afghanistan-Einsatz geht, wäre es hilfreich gewesen, das Engagement von NGO`s mit deutscher Beteiligung + Unterstützung genauer darzustellen und zu bewerten. In der Tat engagieren sich viele in einer nachhaltigen Friedensperspektive, eben für „gerechten Frieden“, zum Teil über viele Jahre. Warum wird ihre große, stille Arbeit für weniger Gewalt + Not und mehr Gerechtigkeit nur mit einem Halbsatz erwähnt?

(29) Drogenbekämpfung: Gegenüber der Seuche der Drogenökonomie hat die Staatengemeinschaft zusammen mit der afghanischen Regierung ganz besonders versagt. Zu einer kohärenten Politik hat man hier nie gefunden. Auch die Bundesrepublik hat sich hier lieber „rausgehalten“ und mit einzelnen Maßnahmen begnügt.

(30-33) Deutsche Aufbauhilfe: Berufsbildung ist ein Schlüsselsektor. Mit Hilfe der deutschen NGO „Help“ werden in Herat jährlich 1000 Frauen und Männer für marktfähige Berufe ausgebildet. Solche konstruktiven Bemühungen brauchen Beachtung, Rückenwind.

Afghanistan ist ein Schwerpunktland für den Einsatz von Friedensfachkräften im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes. Kirchliche Friedensarbeit setzt stark auf Friedensdienste. Wo, wenn nicht in einer kirchlichen Stellungnahme, wäre der Ort gewesen, die hierzulande weitgehend unbekannte Arbeit von Friedensfachkräften in Afghanistan zu würdigen und auszuwerten.

Unverständlich ist, dass die Rolle der Religionen im Konflikt – ausgenommen die Militärseelsorge – nicht thematisiert wird. Was ist aus den gelegentlichen Versuchen von interreligiösem Dialog geworden, an denen doch auch Militärseelsorger beteiligt gewesen sein sollen? (Nr. 46)

Im Rahmen der deutschen Aufbauhilfe (BMZ/AA) arbeiten in Afghanistan 250/100 Internationale und 1700/1600 lokale Frauen und Männer. Das ist eigentlich eine spektakuläre Zahl. Im Unterschied zu den Soldaten (s. Kapitel 4) kommen sie in der Stellungnahme nur am Rande vor. Auch wenn es nicht so gemeint ist: Das läuft auf eine Geringschätzung von Friedenspraktikern hinaus!

Zu Kapitel 4. Die Situation der deutschen Truppen in Afghanistan und die Aufgaben der Seelsorge in der Bundeswehr

Besondere Belastungen von Soldaten

(34) Rückkehr des Krieges: Geschildert werden die besonderen Belastungen und Dilemmata von Soldaten, die jetzt ständig mit Lebensgefahr, mit Verwundung, Tod, mit Verwunden und Töten konfrontiert sind. Geschildert wird der 24-stündige Verlust von Privatsphäre. In diesen Textteilen kommen die Erfahrungen der Militärseelsorger authentisch zum Ausdruck. Hier wäre die umfassende „Studie ISAF 2010“ des damaligen Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr (bisher umfassendste empirische Untersuchung zu einem Kontingent) hilfreich gewesen.[1]

Die Kammer stellt fest, dass der Afghanistan-Einsatz in der deutschen Öffentlichkeit seit 2009 als „Krieg“ wahrgenommen wird. Diese ungeschminkte Wahrnehmung war überfällig. Aber oft ging sie einher mit einem entgrenzten Umgang mit dem Begriff Krieg. Vielen gilt jetzt der ganze Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr, ja jeder Auslandseinsatz als Krieg. Schleichend verbreitet sich eine Rehabilitierung von Krieg „als Mittel der Politik“ – und spiegelbildlich dazu die Pauschalablehnung von Auslandseinsätzen, unabhängig davon, ob von den Vereinten Nationen mandatiert und geführt, unabhängig davon, ob friedensunterstützend oder -erzwingend. Stabilisierungs-, gar Friedenseinsätze gelten den einen als Schönrednerei, manchen anderen als minderwertiger Einsatz. (Exemplarisch dafür war, wie im Herbst 2012 der Abschied der Bundeswehr aus dem erfolgreichen und gewaltarmen Bosnien-Einsatz ignoriert wurde.) Hier besteht dringend ein friedensethischer und –politischer Klärungsbedarf. Die EKD kommt dem nicht nach.

(35) Gewissensentscheidung: Verbreitet ist inzwischen das Urteil, der Afghanistan-Einsatz sei gescheitert. „Nichts ist gut in Afghanistan“ heißt, dass es dort keine Hoffnungsfunken, keine Hoffnungsträger gibt. Nicht wenige meinen, der Afghanistan-Einsatz sei ein Irrweg von Anfang an gewesen. Wie können gewissenhafte Menschen damit ohne Ausflüchte umgehen? Wofür dann die Entbehrungen, Belastungen der ganzen Familie, Verwundungen, Toten, Kosten?

Die zugespitzte Sinnfrage wird sich wahrscheinlich in diesem Jahr zunehmend stellen. Wie können die Kirchen da Hilfestellung leisten?

(39) Innere Führung: Im Laufe der Jahre zweifelten viele Soldaten am Erfolg und politischen Sinn des Einsatzes. Sie waren zunehmend zurückgeworfen auf ihre Professionalität und vor allem auf die Kameradschaft der Kampfgemeinschaft. Damit geriet die Innere Führung mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform massiv unter Druck.

Zu Kapitel 5 Friedenspolitische Aufgaben im Blick auf Afghanistan

(47-48) Suche nach Verhandlungslösungen: Eine tragfähige Verhandlungslösung ist in der Tat überaus dringlich, ein kohärentes Vorgehen, hohe Lokalexpertise und Einbeziehung aller politischen und gesellschaftlichen Gruppen von ausschlaggebender Bedeutung. Eine ganz besondere Herausforderung dabei ist, bei der Kompromisssuche nicht die einen Ziele des gerechten Friedens für die anderen zu opfern.

(49-52) Übergabe in Verantwortung, internationaler Truppenabzug, Perspektiven: Die Kammer gibt hierzu aus friedensethischer Perspektive etliche Gesichtspunkte und Handlungsfelder zu bedenken, sie betont die notwendige tiefe Kenntnis lokaler Bedingungen, ein stimmiges und zurückhaltendes Handeln externer Akteure, die Reflexion nichtintendierter Folgen, den weiten Zeithorizont aller Dimensionen eines gerechten Friedens.

Bleibende Verantwortung: Begrüßt wird, dass sich die Bundesregierung bis 2016 zu jährlich 430 Mio. Euro Aufbauhilfe verpflichtet hat. Die Kammer macht aber nicht deutlich, dass die verlässliche Unterstützungspartnerschaft mit Afghanistan keineswegs gesichert ist: Unübersehbar ist eine verbreitete Afghanistan-Müdigkeit in Gesellschaft, Öffentlichkeit und Politik und ein Trend „bloß weg aus Afghanistan!“. Zusammen mit den prioritären anderen und näher liegenden Krisenregionen und der Tatsache, dass Afghanistan für Politiker längst kein Gewinnerthema mehr ist, könnte das offizielle Gelöbnis „Wir lassen euch nicht im Stich!“ sehr schnell zerbröseln.

Auf der XXVII. Afghanistan-Tagung der Evangelischen Akademie in Villigst im Dezember 2013 bestand Einigkeit: Nach allen gemachten Versprechen, geweckten Erwartungen, getanen Großfehlern sehen wir uns weiter in menschlicher Mitverantwortung für die kriegsgeplagten Menschen in Afghanistan. Diese Verantwortung ist zugleich eine friedens- und sicherheitspolitische.

Die EKD sollte sich klar zu dieser bleibenden Verantwortung bekennen!

Größere Beiträge und Berichte von W. Nachtwei zu AFHGANISTAN seit 2010 (meist unter www.nachtwei.de )

- „Bloß nicht weg aus Afghanistan? Bloß nicht! Nur wie?“, Vortrag bei der XXVII. Afghanistan-Tagung der Evang. Akademie Villigst „Der Frieden ist der Ernstfall – Afghanistan nach 2014“ am 15. Dezember 2013 (www.nachtwei.de 30.12.2013)

- Alarmierende US-Studie von A. Cordesman (CSIS) zu Afghanistan: „Failing Transition“ – das Führungsversagen von US-Regierung und Kongress und der neue Pentagon-Report, August 2013

- Alle meine Kunduz-Berichte 2004 bis 2013 anlässlich der Übergabe des PRT Kunduz an die afghanische Seite am 6. Oktober 2013, (www.nachtwei.de 6.10.2013)

- Dokudrama über den Luftschlag von Kunduz vor 4 Jahren – Hintergründe und politische Verantwortlichkeiten: notwendige Ergänzungen (www.nachtwei.de 3.9.2013)

- Bilanz und Evaluierung deutscher Auslandseinsätze, September 2013 (Beitrag für eine Buchveröffentlichung)

- Bloß weg? Bloß nicht! Was zu tun ist in Afghanistan, taz 25. Mai 2013 (www.nachtwei.de 26.5.2013)

- Kommentar zur ISAF-Debatte im Bundestag: Wie es wirklich um Afghanistan steht, interessiert immer weniger! 16. Februar 2013 (www.nachtwei.de 16.2.2013)

- „Einsatzaufträge der Politik müssen klar und erfüllbar sein. Andernfalls sind sie unverantwortlich.“ Interview in KOMPASS 1/2013 (Kath. Militärseelsorge)

- Reisebericht „17. Afghanistanreise - Rückzug aus der Verantwortung?“ Dezember 2012, 14 S.

kein Grund zur Beruhigung (www.nachtwei.de 7.11.2012)

- Afghanistan – Lehren für den vernetzten Ansatz, Vortrag an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik/BAKS am 26.10.2012 in Berlin (www.nachtwei.de 10.11.2012)

- Sicherheitsvorfälle AFG-Nord und landesweit, Mai 2012

- Minister de Maizière warnt vor leichtfertigem Umgang mit dem Begriff „Krieg“ – Rolle rückwärts in alte Beschönigungsrhetorik? Wider die Kriegstrommeln aus verschiedenen Richtungen! Diskussionsbeitrag (www.nachtwei.de 26.1.2012)

- Buchbeitrag: Der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr – Von der Friedenssicherung zur Aufstandsbekämpfung, in: Anja Seiffert, Phil C. Langer, Carsten Pietsch (Hrsg.): Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan – Sozial- und politikwissenschaftliche Perspektiven, Jahresschrift 2011 des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr, Dezember 2011

- 11. September bis 22. Dezember 2001 – Von New York nach Afghanistan aus Berliner Sicht“, Zusammenstellung aus persönlichen Aufzeichnungen, August 2011, 30 S.

- Stellungnahme zum Sachverständigengespräch des Innenausschusses des Landtages NRW „Abzug deutscher (NRW-)Polizisten aus Afghanistan“ (Antrag der Fraktion DIE LINKE) am 9. Juni 2011 in Düsseldorf

- Aufbau im Schatten von Guerillakrieg und Aufstandsbekämpfung – Deutsches Afghanistan-Engagement vor dem zehnten Einsatzjahr, Reisebericht von der 15. AFG-Reise nach Kabul, Mazar-e Sharif und Kunduz (Ende August), 41 S., Januar 2011

- Ehrlichkeit mit blinden Flecken – Kurzkommentar zum „Fortschrittsbericht Afghanistan“ der Bundesregierung, 14.12.2010 (auch auf www.geopowers.com)

- Stellungnahmein der Öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages über „Kriterien zur Bewertung des Afghanistan-Einsatzes“ am 23.11.2010 in Berlin

- Referat beim 146. Bergedorfer Gesprächskreis (Körber Stiftung) Der AFG-Einsatz: Bedeutung, Bilanz und Lessons Learned am 28. Mai in Berlin (veröffentlicht in: Denkwürdigkeiten, Journal der Politisch-Militärischen Gesellschaft, Juni 2010)

- Buchbeitrag: Der ISAF-Einsatz der Bundeswehr - Anmerkungen zu einer überfälligen Bilanzierung, in: Friedensgutachten 2010 der fünf deutschen Friedensforschungsinstitute, Berlin Mai

- Better News statt Bad News aus AFG, Folge VII, 12 S., Mai 2010

- Brief an Bischöfin Margot Käßmann: AFG – zwischen Erschrecken und Ermutigung, 7.1.2010; vollständig veröffentlicht unter „Danke, dass Sie Anstoß erregt haben“ in der taz, 13.1.2010 (www.nachtwei.de 11.1.2010)

- Materialien zur aktuellen Sicherheitslage Afghanistans (mit Pakistan) in verschiedenen Varianten: Zusammenfassung (7 S.), Kurzfassung (20 S.), Sicherheitsvorfälle in der Region Nord Ende 2006 bis August 2010 (20 S.); Vollfassung (80 S.) – laufend aktualisiert seit Sommer 2007



[1] Anja Seiffert, Phil C. Langer, Carsten Pietsch (Hrsg.): Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan – Sozial- und politikwissenschaftliche Perspektiven, Wiesbaden 2012