www.nachtwei.de :: Pressemitteilung + Beiträge von Winfried Nachtwei :: Wittstock-Zwischenstand von Winfried Nachtwei: Freie Heide - zum Greifen nah http://nachtwei.de/index.php?module=articles&func=display&catid=3-11-36-142&aid=862 en-us Webmaster hourly 1 http://backend.userland.com/rss

Wittstock-Zwischenstand von Winfried Nachtwei: Freie Heide - zum Greifen nah

Veröffentlicht von: Webmaster am 19. Juni 2009 06:33:28 +01:00 (58329 Aufrufe)

Nach dem Votum des Petitionsausschuss des Bundestages vom 17. Juni und der schrifltlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg gegen eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide muss der Verteidigungsminister jetzt unverzüglich auf den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock verzichten. Winfried Nachtwei hat einen aktuellen Zwischenstand zur Auseinandersetzung um die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide verfasst. Dieser findet sich hier:

FREIE HEIDE - zum Greifen nah

Wittstock Zwischenbilanz

Winfried Nachtwei, MdB, Juni 2009

Alles deutet darauf hin: Der Konflikt um die militärische oder zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg, um das sogenannte „Bombodrom" Wittstock steht nach 17 Jahren vor seiner Lösung. Der Verzicht auf den Luft/Boden-Schießplatz würde dem politischen und juristischen Endlosstreit ein Ende setzen. Das würde weiteren Schaden von der Bevölkerung der Region und von der Bundeswehr abwenden. Es würde die Sicherheit Deutschlands nicht beeinträchtigen und wäre ein Gewinn für die demokratische Kultur des Landes.

Juristischer Wendepunkt

Am 27. März 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Planungsprozess für den Übungsplatz keine Abwägung mit den individuellen Interessen von Anrainern durchgeführt habe. Damit sei ein zentrales und unverzichtbares Erfordernis des materiellen Planungsrechts versäumt worden. Das sei nicht heilbar. Eine Revision wurde zugelassen. Die 95-seitige schriftliche Urteilsbegründung wurde Mitte Juni veröffentlicht. Nach Einschätzung der Anwälte Geulen & Klinger ist die Urteilsbegründung „für den Bund vernichtend (..) und eine Revision aus unserer Sicht aussichtslos."

Mit diesem Urteil steht fest: Das Vorhaben des Luft/Boden-Schießplatzes Wittstock hat auf viele Jahre keinerlei Aussicht auf Realisierung. Die mehr als 10.000 TeilnehmerInnen am Ostergang in der Kyritz-Ruppiner Heide bewiesen, dass die Bürgerbewegung für die zivile Nutzung der Heide auch im 18. Jahr breiter denn je ist.

Politischer Wendepunkt

Der Petitionsausschuss hat am 17. Juni beschlossen, die Petition gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide der Bundesregierung „zur Erwägung" zu überweisen. Der Beschluss ist ein überdeutliches Signal für die Kehrtwende der Koalitionsfraktionen. Erstmals werden in einem Bundestagsbeschluss die Anliegen der Petenten als „grundsätzlich berechtigt" erachtet und die „erheblichen Widerstände" nahezu der gesamten Region sowie die Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft berücksichtigt. Das ist nach Jahren des militärisch halsstarrigen Festhaltens an Wittstock von CDU/CSU, SPD und FDP ein enormer Erfolg! Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundestag in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause (Plenartage 1.-3. Juli) dem Votum des Petitionsausschusses anschließt. Die Bundesregierung muss zügig handeln und auf Wittstock verzichten. Alles andere wäre politisch nicht mehr nachvollziehbar und nicht mehr zu vermitteln. Bereits die Debatten zu Wittstock am 22. April erst im Verteidigungsausschuss und dann in der Aktuellen Stunde im Bundestag markierten einen Wendepunkt.

Wo über Jahre die BefürworterInnen des Übungsplatzes alle Argumente für die zivile Nutzung von sich abprallen ließen, gab es nun keinen Abgeordneten und keinen Staatssekretär mehr, der sich für den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock stark machte. Der realpolitischen Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Unterfangens konnten sich auch Sprecher der Großen Koalition nicht mehr verschließen. Abgeordnete aus Niedersachsen und Bayern betonten aber, dass dann auch die Übungsplätze in Siegenburg und Nordhorn nicht mehr zu rechtfertigen und halten wären. Vor allem KoalitionsrednerInnen forderten eine gemeinsame europäische Lösung für Luft/Boden-Übungen.

Gewinner

Durchgesetzt hätte sich damit eine demokratische Bürgerbewegung, die in ihrer Breite, Verankerung, Vielfalt und Ausdauer in Deutschland einzigartig ist. Es wäre ein Sieg des langen Atems.

Die Gemeinden, Unternehmen und BürgerInnen in der ganzen Region sahen ihre einzige wirtschaftliche Perspektive, die Weiterentwicklung eines schon hoffnungsvoll gestarteten sanften Tourismus, existentiell bedroht.

In Erinnerung ist der Übungsterror der sowjetischen Streitkräfte, die bis zu 18.000 Einsätze pro Jahr mit scharfem Waffeneinsatz flogen. An manchen Tagen gab es 450 Anflüge. Keine Gegend in Deutschland ist noch heute so mit Bomben und Raketenteilen gespickt wie der „Wolfsberg" im Zielgebiet des früheren sowjetischen Bombodroms. Auch wenn die Bundeswehr erheblich weniger fliegen und „nur" Übungsbomben abwerfen würde - für ein auf Ruhe setzenden sanften Tourismus wäre das immer noch tödlich. Vor diesem Hintergrund war für die Bevölkerung in der Region der Aufruf zur „gerechten Lastenverteilung" nie nachvollziehbar und akzeptabel.

Treibende Kräfte der Bürgerbewegung waren die Bürgerinitiative „FREIe HEIDe" in Brandenburg, zu der später der „FREIE HIMMEL" in Mecklenburg-Vorpommern und die Unternehmerinitiative „Pro Heide" hinzukamen. Mit ihrem klugen und immer gewaltfreien Agieren gewannen sie die Unterstützung der Landesparlamente und -regierungen dreier Länder. In der Bürgerbewegung existierten verschiedene Positionen nebeneinander - von der lokalen Betroffenheit über die Ablehnung des Übungsplatzes wegen fehlender Dringlichkeit und absehbar schädlicher Folgen bis zu einer grundsätzlichen Ablehnung von Auslandseinsätzen, Militärübungen und Bundeswehr insgesamt. Man erlag nicht der Versuchung, durch politische Radikalisierung die Wirksamkeit und Basis der Bürgerbewegung zu schmälern.

Vor Gericht vertraten die erfahrenen und hochkompetenten Berliner Anwälte Dr. Reiner Geulen und Dr. Remo Klinger die Sache der Übungsplatzgegner äußerst erfolgreich mit inzwischen 27 gewonnen Verfahren seit 1995. (Sehr informativer Hintergrundbericht zu den Prozessen gegen den Bombenabwurfplatz Wittstock unter www.geulenklinger.de)

In der Vergangenheit hatten gebrochene Wahlkampfversprechen und die Unerreichbarkeit der Verantwortlichen auf Bundesebene viel Vertrauen in die PolitikerInnen zerstört. Umso mehr wäre die Freigabe der Heide jetzt ein Gewinn für die demokratische Kultur des Landes.

Verlierer und (Un-)Klugheit im Amt

Gescheitert wäre eine Politik des BMVg und der stützenden Fraktionen von CDU-/CSU, SPD und FDP,

  • die eine militärische Dringlichkeit und Unverzichtbarkeit des Ãœbungsplatzes nie überzeugend begründen konnte;
  • die legitime Einwände der Anrainer, von Gemeinden und Unternehmen abtat;
  • die die regelrechte Volksabstimmung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die zivile Nutzung ignorierte.

Die jetzige krachende juristische Niederlage war kein Ausrutscher, sondern Konsequenz schwerer Versäumnisse, eines Gemenges von Realitätsverlust und mangelnder Sorgfalt. Was ich nach dem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts im August 2007 an Minister Jung schrieb, galt unverändert bis zur Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht:

„Über alle Jahre wurde die eigene Position, ihre sicherheits- und militärpolitische sowie rechtliche Überzeugungskraft und Haltbarkeit, notorisch überschätzt. Zugleich wurden die Belange der Anrainer und ihre politisch-rechtliche Durchhaltefähigkeit und Wirksamkeit notorisch unterschätzt.

Ich erlebte auf Seiten des Ministeriums und der meisten Verteidigungspolitiker fast durchgängig Ignoranz gegenüber den Belangen der Region und ihrer besonders prekären Situation. Exemplarisch dafür stand die im Verteidigungsausschuss Ende der 90er Jahre vorgetragene Behauptung, der Fluglärm würde wegen der Größe des Platzes den Tourismus gar nicht tangieren. Aus meiner Ortskenntnis wusste ich, dass die Einflugschneise im Norden über das Feriengebiet um den Nebelsee (Ichlim) ging. (Von hier kommt einer der jetzt erfolgreichen Kläger.) Sekundärmotive wie Abwehr eines angeblichen Dominoeffekts auf andere Standorte verschlossen bei den Befürwortern des Schießplatzes die Ohren und Augen gegenüber den Argumenten aus der Region und den existentiellen Interessen dahinter.

Wo die Zahl der Luft/Boden-Übungen von Jahr zu Jahr abnimmt, wo gerade in Kriseneinsätzen Abstand und Präzision, aber nicht das Wittstock-Szenario vom Abwurf ungelenkter Bomben im Tiefflug gefragt sind, da ist die Behauptung der Unverzichtbarkeit von Wittstock immer weniger glaubwürdig.

Heraus kam eine rundum schwache Vertretung vor Gericht - im Jahr 2000 wie heute. Mit der zentralen Abwägungsfrage der zu erwartenden Lärmbelastung wurde so schludrig umgegangen, dass Sachverständige mit Erfahrungen in Sachen Zivilflughäfen nur den Kopf schütteln konnten.

Es sprach persönlich für die anwesenden Spitzenvertreter von Luftwaffe und Wehrverwaltung, dass sie über die pflichtgemäße Vertretung der BMVg-Position hinaus erkennbar nicht für die Sache kämpften. Damit setzte sich eine Linie fort, die zuletzt am 7. Mai 2007 beim Besuch des Petitionsausschusses auf dem Truppenübungsplatz Wittstock zu erkennen war: Angesichts der ausgestellten Übungsmunition (nur ungelenkte Bomben) wichen die anwesenden hohen Offiziere der Frage aus, inwieweit Tiefflugübungen a la Wittstock überhaupt noch den Anforderungen von Kriseneinsätzen entsprechen würden. Auch hier wurde nicht einmal der Versuch gemacht, die angebliche militärische Notwendigkeit von Wittstock plausibel zu machen."

Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zur „Auslastung von Übungsplätzen der Bundeswehr" vom 21.11.2007 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27.3.2009 bestätigten voll und ganz die von uns Grünen seit dem Jahr 2000 veröffentlichte Position.

Wenn jetzt der Verteidigungsminister die Reißleine zieht, ist das keine Schwäche, sondern realpolitische Klugheit im Amt. Kein Luftwaffengeneral und keine Wehrverwaltung können von ihm erwarten, dass er sich für eine aussichtslose Sache verkämpft. Letztere müssen sich eher fragen lassen, ob sie nicht selbst ihre Minister seit Jahren schlecht beraten haben.

Kein sicherheitspolitischer Schaden

Der Verzicht auf Wittstock ist kein Schaden für die Bundeswehr und die Sicherheits- und Friedenspolitik Deutschlands insgesamt.

Vor dem Oberverwaltungsgericht versuchte ein Vertreter der Luftwaffe die Dringlichkeit von Wittstock mit dem Übungsbedarf für Luftnahunterstützung (Close Air Support) in Afghanistan zu begründen. Dieses Argument ist sachlich wie politisch gekonnt daneben.

Bei den vielen alliierten Luftnahunterstützungseinsätzen in Afghanistan kommen eben nicht ungelenkte Bomben im Tiefflug (Wittstock-Szenario) zum Einsatz, sondern gelenkte Bomben von Kampfflugzeugen aus Abstand oder Munition aus langsameren, aber schwer gepanzerten A 10 bzw. Kampfhubschraubern.

Hinzu kommt, dass die Bundeswehr für solche Luftwaffeneinsätze bei keinem der laufenden Auslandseinsätze mandatiert ist, dies nicht zur Diskussion steht und politisch auch nicht durchsetzbar wäre. Denn hier handelt es sich um die Operationsform der internationalen Streitkräfte, wo der Schutz der eigenen Kräfte immer wieder mit erheblichen zivilen Opfern einhergeht und dadurch die Legitimation von ISAF und internationalem Engagement insgesamt untergraben wird.

Wegen der Größe und Erreichbarkeit des Übungsgeländes ist Wittstock aus Sicht der Luftwaffe sicher wünschenswert. Militärisch zwingend notwendig ist der Platz deshalb keineswegs. Wie sonst wäre erklärbar, dass die Bundesluftwaffe in den letzten 17 Jahren ohne Wittstock auskam, ihre anspruchsvollen Beiträge zur NATO Response Force leistete und nie eine Gefährdung ihrer Einsatzbereitschaft meldete - und dass gleichzeitig das Übungsaufkommen auch auf den kleineren Übungsplätzen in Nordhorn und Siegenburg zurückging.

Ein anderer Schaden wurde aber in den letzten Jahren unübersehbar: Die Gutsherrenart des BMVg führte zu einem erheblichen Akzeptanzverlust der Bundeswehr in der Region. Es war Wasser auf die Mühlen derjenigen, die die Realität der heutigen Bundeswehr verzerren, ihren UNO-Auftrag ignorieren und ihr pauschal Kriegführung unterstellen. Die Ignoranz, die man hier gegenüber den Interessen und Befürchtungen der Bevölkerung zeigte, würde sich Bundeswehr in Einsatzgebieten niemals erlauben.

Naturnaher Tourismus als Chance für die Region

Der Verzicht auf Wittstock würde endlich Klarheit für die Entwicklung der Region schaffen. Das einmalige Natur- und Landschaftsgebiet am Müritzer Nationalpark liegt inmitten einer einzigartigen Seen- und Naturschutzlandschaft. Anders als in vergleichbaren Regionen Westdeutschlands hat die strukturschwache Region um die Kyritz-Ruppiner Heide zum naturnahen Tourismus keine Alternative. Mit dem Verzicht von Wittstock als Luft-Boden-Schießplatz würde endlich ein positives Signal für weitere, dringend notwendige Investitionen gesendet. Der Tourismus ist dort seit Jahren die einzige Wachstumsbranche. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie „bestimmt die Tourismusbranche inzwischen maßgeblich die regionale Wirtschaftsstruktur und damit das Einkommens- und Arbeitsplatzniveau". Seit 1991 sind bereits zahlreiche Fördermittel und Investitionen in die touristische Infrastruktur und den Aufbau vieler Arbeitsplätze im naturnahen Tourismus geflossen. Die Anzahl der Gastbetriebe hat sich inzwischen verdoppelt und auch die Zahl der Übernachtungen ist auf das Dreifache gestiegen. Die Region gehört mittlerweile zur Spitzengruppe im Bereich des Tourismus in Deutschland. Selbst wenn nur ein geringer Teil der Touristen wegbliebe, würde das Arbeitsplätze kosten - in einer Region die schon heute eine der höchsten Arbeitslosenquoten in Deutschland hat. Zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung gibt es zum Ausbau der touristischen Infrastruktur keine Alternative. Sowohl die Landesregierung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als auch die Bundesregierung selbst sehen noch deutliches Potenzial im naturnahen Tourismus, beispielsweise für den Gesundheits- oder den Wassertourismus. Die Region braucht diese Entwicklungsperspektive dringend.

Politik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion zu Wittstock

1993: Als der Bundestag am 14. Januar 1993 über das Truppenübungsplatzkonzept und damit auch das Vorhaben Wittstock abstimmte, votierten Bündnis 90, PDS und SPD (geschlossen) in namentlicher Abstimmung dagegen, CDU/CSU und FDP dafür. Im Juli 1996 nahm ich an der 38. Protestwanderung in der Kyritz-Ruppiner Heide teil. Seitdem besuchte ich die Region fast zwanzigmal und lernte sie mit ihren Menschen schätzen.

1998: Die SPD-Bundestagsfraktion wurde 1998 mit ihren Verteidigungsministern Scharping und Struck vom Gegner zum Betreiber des Luft/Boden-Schießplatzes - im Dissens zu unteren SPD-Gliederungen und einer Minderheit in der SPD-Fraktion.

Bündnis 90/Die Grünen hielten auch in der rot-grünen Koalition an ihrem Kurs für die zivile Nutzung der Heide fest. Wittstock war während der ganzen 7 Jahre von Rot-Grün ein offener Dauerkonflikt.

Als zuständiger Verteidigungspolitiker der Fraktion legte ich am 26.4.2000 ein ausführliches Positionspapier vor, mit dem ich mich an der Doppelaufgabe versuchte, den notwendigen Übungsbedarf der - unübersehbar jetzt auch von uns politisch beauftragten - Luftwaffe zu ermitteln, zu überprüfen und mit den legitimen Interessen der Anrainer abzuwägen. Erstmalig wurde mit diesem Positionspapier der detaillierte Nachweis erbracht, dass der Übungsplatz entgegen der offiziellen Behauptung keineswegs unverzichtbar war. Auf dieser Grundlage initiierte ich zusammen mit dem SPD-Kollegen Ernst Bahr aus Neuruppin den Gruppenantrag „Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide", der von 61 weiteren KollegInnen von Grünen und SPD unterschrieben wurde. (Drs. 14/5876 vom 9.4.2001) Der Antrag wurde kontrovers in erster Lesung im Bundestag und dann in den Ausschüssen beraten, aber nicht mehr abschließend im Plenum abgestimmt. Zu groß war das Risiko, durch eine verlorene Abstimmung dem Übungsplatz ungewollt zusätzliche Legitimation zu verschaffen.

2002 vereinbarten SPD und Bündnisgrüne in ihrem Koalitionsvertrag „eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung einschließlich des Flugbetriebs am Standort Kyritz-Ruppiner Heide". Minister Struck vertrat hundertprozentig die Position der Luftwaffe. Eine wirklich seriöse Überprüfung des Übungsbedarfs fand nicht statt. Stattdessen ordnete das BMVg per Verwaltungsentscheidung vom 9.7.2003 die Inbetriebnahme des Luft/Boden-Schießplatzes Wittstock an. Diese wurde durch erfolgreiche Klagen von Anrainern verhindert. Am 2.9.2003 besuchten die Grünen Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Krista Sager zusammen mit den Abgeordneten Cornelia Behm, Peter Hettlich und mir Rheinsberg und führten Gespräche mit UnterstützerInnen der Freien Heide.

2004/5: Angesichts der politischen Unbeweglichkeit von BMVg und Minister initiierte ich mit dem Kollegen Bahr einen zweiten Gruppenantrag „Die Regionalentwicklung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit - Die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist überfällig" (Drs. 15/4792 vom 28.1.2005). Er wurde von 58 Abgeordneten von SPD, Grünen und PDS unterstützt. Am 1.6.2005 wurde er in den Fachausschüssen Verteidigung, Wirtschaft + Arbeit, Verbraucherschutz/Ernährung + Landwirtschaft, Verkehr, Bau und Wohnungswesen gegen die Stimmen aller Grünen und weniger SPD-Abgeordneter abgelehnt. Wegen der vorzeitig beendeten Legislaturperiode kam der Antrag nicht bis zur Schlussabstimmung.

Die Bündnisgrünen konnten sich in Sachen Wittstock in der Koalition nicht gegenüber Minister Struck durchsetzen. Das machten uns manche zum Vorwurf, heute im billigen Nachhinein die FDP. Verkannt wurde dabei, dass die Durchsetzungsmöglichkeiten eines kleineren Koalitionspartners gegenüber dem größeren auf dem Feld seiner Ressortzuständigkeit begrenzt sind, zumal bei einem Konflikt, der, obwohl von bundesweiter Bedeutung, überwiegend als Regionalkonflikt wahrgenommen wurde - sogar in der Friedensbewegung. Verkannt wurde auch, dass schon die weitere Konfliktaustragung ihre Bedeutung hatte: Als andauerndes Streitthema in der Koalition blieb Wittstock auf der Ebene der Bundespolitik. Dass Koalitionsabgeordnete einen Gruppenantrag gegen die Position eines eigenen Ministers verfolgen - und dann noch eines besonders angesehenen -, war übrigens im Parlamentsalltag die absolute Ausnahme.

2006/7: Den neuen Verteidigungsminister Jung rief ich im Februar 2006 und dann nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam im August 2007 brieflich dazu auf, die Chance eines Neubeginns zu nutzen und im Unterschied zu seinen Vorgängern Klugheit im Amt zu zeigen. Auch diese Appelle blieben wirkungslos.

Im Gegenteil verstärkte das BMVg seine Argumentation für den Luft/Boden-Schießplatz. Als der Inspekteur der Luftwaffe im September 2008 das vom Bundesrechnungshof angemahnte neue Nutzungskonzept für Luft/Boden-Schießplätze in der Bundesrepublik vorlegte, wurde die Absicht der Luftwaffe deutlich, „einen gegenüber früheren Jahren deutlich höheren Anteil der insgesamt erforderlichen Luft-Boden-Schießplatz-Einsätze der Luftwaffe im Inland auf den L/BSchPl Wittstock, Nordhorn und Siegenburg durchzuführen." In Aussicht stand damit eine Erhöhung des Übungsaufkommens in Deutschland - und angesichts der Betonung des taktischen Übungsbedarfs eine Konzentration der Übungen in Wittstock.

Auch in diesem Zeitraum haben wir weiter parlamentarische Anfragen und Anträge in den Bundestag eingebracht, um Wittstock auf der bundespolitischen Ebene zu halten. So haben wir im Mai 2007 in einer Anfrage die Bundesregierung nach den Auswirkungen einer Inbetriebnahme von Wittstock auf den Tourismus in der Region befragt. In der Antwort der Bundesregierung wurde wieder einmal deutlich, dass die Interessen der Region kaum Beachtung fanden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam haben wir schließlich im September 2007 einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, den juristischen Dauerstreit endlich politisch zu beenden und den Weg für die zivile Nutzung der Heide freizumachen. Die weitere parlamentarische Beratung hatten wir in Absprache mit den örtlichen Initiativen allerdings auf Eis gelegt.

Konsequenzen

(a) Nach dem Verzicht auf den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock ist das vom Inspekteur der Luftwaffe am 29.8.2008 erlassene Konzept zur Nutzung der L/B-Schießplätze in der Bundesrepublik hinfällig, insbesondere die geplante Rückverlagerung von Übungsbetrieb ins Inland.

(b) Vorzulegen ist ein neues umfassendes, insbesondere mit europäischen Partnern abgestimmtes Luft/Boden-Schießplatz-Konzept, das den im Rahmen ihres politisch gesetzten Auftrages notwendigen, tatsächlichen qualitativen und quantitativen Übungsbedarf der Luftwaffe offen legt und in Einklang bringt mit den legitimen Interessen von potenziell betroffener Bevölkerung. Auch die Plätze Nordhorn und Siegenburg stehen zur Disposition, nachdem dort seit Jahren der Übungsbetrieb auch ohne Wittstock zurückging. (Insofern entbehrte die immer wieder vorgebrachte Warnung, ein Verzicht hätte eine Mehrbelastung in Siegenburg und Nordhorn zur Folge, jeder Grundlage.) Allerdings unterscheidet sich die juristische Situation für Nordhorn und Siegenburg erheblich von der in Wittstock.

Laut Urteil des OVG Berlin-Brandenburg kann nicht mehr von einem „Privileg" verteidigungspolitischer Interessen ausgegangen werden. Es ist Aufgabe des Bundestages, in der nächsten Legislaturperiode die gesetzlichen Voraussetzungen für Nutzungsplanungen auf militärischen Liegenschaften zu schaffen, die dem heutigen Stand des materiellen Planungsrechts entsprechen.

(c) Mit der Aufgabe des Ãœbungsplatzes Wittstock ist der Bund nicht aus der Verantwortung entlassen, zur Entmunitionierung des durch den sowjetischen Ãœbungsbetrieb hochverseuchten Platzes beizutragen.

(d) Mit dem Ende der jahrelangen Planungsunsicherheit können jetzt viel ungehinderter die Stärken der Region vorangebracht werden.

(e) Vor Ort in der Region stellt sich die Herausforderung, die seit 1992 gewachsene demokratische und friedenspolitische Tradition mit dem Wegfall des Protestobjekts nicht auslaufen zu lassen, sondern nach Möglichkeiten zu suchen, wie in Kooperation mit den Ländern Felder einer konstruktiven Friedenskultur entwickelt werden können: von der freien zur friedlichen Heide. Ihr Boden wäre die Erinnerung an vier Jahrzehnte sowjetischen Übungsterrors, an fast zwei Jahrzehnte einer Bürgerbewegung für die zivile Nutzung der Heide.

Dazu wird gehören, die Erinnerung an solche vorbildhaften Menschen wie Annemarie Friedrich wach zu halten, die alte Sozialdemokratin und „Großmutter der Freien Heide", die im August 2005 im Alter von 85 Jahren starb.

Die Bürgerinitiative FREIe HEIDe erhielt 2003 die Carl-von-Ossietzky-Medaille, 2005 den Ökumenischen Umweltpreis, 2007 den Göttinger Friedenspreis, 2008 den Regine-Hildebrandt-Preis. Diese Preise sind Auftrag für die Zukunft.

Aktuelle Informationen zu Luft/Boden-Ãœbungen im In- und Ausland

(a) Übungsplätze/-räume

Im Inland die Luft/Boden-Schießplätze Nordhorn, Siegenburg für Standardeinsatzverfahren mit Übungsmunition; in Abstimmung mit den Landstreitkräften als Primärnutzern die Truppenübungsplätze Bergen, Munster, Heuberg, Grafenwöhr, Baumholder, Klietz, Oberlausitz für bestimmte taktische Verfahren und eingeschränkt mit Übungs- und Gefechtsmunition; östlich Rügen auf bewegliche Seeziele.

Im Ausland: Vliehors Range Niederlande, Helchteren Range (und Frasca Range/Italien s.u.) Belgien für Einsatzverfahren mit Übungsmunition.

Bei den Taktischen Ausbildungskommandos der Luftwaffe in Decimomannu/Sardinien, Holloman/USA und - früher - Kanada sowie den Hochwertübungen „Red Flag", „Green Flag" und „Maple Flag" in USA und Kanada.

(b) Luft/Boden-Schießübungen der Bundeswehr

(16. Luft/Boden-Schießplatz-Jahresbericht 2007 des BMVg vom 18.9.2008)

 

1998

2002

2007

Ausland/See

5.097

3.419

1.651

- davon Europ.Ausl./ über See

1.451

1.069

381

- davon TaktAusbKdo ITA, USA, CAN

3.274

2.350

1.270

Inland

1.444 (22%)

1.091 (24%)

432 (21%)

- davon Nordhorn BW/Verbündete

827/1.064

725/141

243/75

- davon Siegenburg

463/274

255/42

79/16

Bundeswehr insgesamt (1992: 13.531)

6.541

4.510

2.083

 

Obergrenzen lt. Übungsplatzkonzept von 1992 für das Inland 7.200, davon NOH 3.200, WIT 3.000, SIE 1.000.

Das Nutzungskonzept vom August 2008 legte als planerische Jahresobergrenzen fest: für Wittstock 1.700 Einsätze, Nordhorn 1.000, Siegenburg 300, Truppenübungsplätze 600. Auf Plätzen im Ausland sollen Luft/Boden-Schießübungen in der Größenordnung von ca. 1.750 Einsätzen pro Jahr durchgeführt werden. Geplant war also eine massive Rückverlagerung von Übungsaufkommen vom Ausland ins Inland.

(c) Teilnahme der Bundeswehr an Ãœbungen mit Luft-Boden-Teilen im Ausland

(alles unter www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/kcxml/04_)

  • „Consolidated Skill 2009" in Holloman/New Mexico 14.4. bis 22.5.2009 mit Besatzungen der Jagdbombergeschwader 31, 32, 33 und Aufklärungsgeschwader 51.
  • Beteiligung zum zweiten Mal am „Advanced Tactical Leadership Course" 12 (ähnlich Red/Maple Flag) in den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 15.3. bis 8.4.2009 mit u.a. 6 Tornado IDS (Interdiction Strike) des Jagdbombergeschwaders 31 Nörvenich. Das Ãœbungsgebiet von 340 mal 180 km und 100 km freiem Luftraum soll der größte Trainings-Luftraum der Welt sein. Befreundeten Nationen wird die Nutzung des Geländes incl. Infrastruktur kostenfrei angeboten.
  • Teilnahme an „Green Flag West" auf Nellis Air Force Base/Nevada vom 13. bis 27.2.2009 mit 6 Tornados und 170 SoldatInnen des Jagdbombergeschwaders 33 Büchel. Der Ãœbungsluftraum ist fast so groß wie die Niederlande. Bei Green Flag West wird vor allem Luftnahunterstützung durch Aufklärung oder Bekämpfung von Bodenzielen geübt, hier zusammen mit einer US-Stryker-Brigade, die sich in der Mojave-Wüste auf ihren Afghanistan-Einsatz vorbereitete. Die Zielführung erfolgt über den Foward Air Controller am Boden. Geübt wird der simulierte Einsatz der Laser gelenkten „Guided Bomb Unit 24" und der ungelenkten Sprengbombe MK 82. In den zwei Wochen wurden fast 100 Einsätze geflogen. (Im August 2008 hatten 5 Tornados des Jagdbombergeschwaders 31 aus Nörvenich an Green Flag West in Louisiana teilgenommen).
  • Teilnahme an der Hochwertübung „Red Flag Alaska" bei Fairbanks vom 9. bis 22.6.2008 mit 16 Tornados des Jagdbombergeschwaders 32 (ECR), 33 (IDS) und des Aufklärungsgeschwaders 51. Geübt wird u.a. der Abwurf von Ãœbungsbomben im Tiefstflug (100 Fuß).
  • Teilnahme an „Spring Flag" 2008 auf Sardinien, Sizilien, Korsika und dem italienischen Festland vom 1. bis 18.4.2008 mit insgesamt 8 Nationen.
  • Teilnahme an der bi-nationalen Ãœbung „Good Hope" (Südafrika, Deutschland) in Overberg/Südafrika vom 25.2. bis 14.3.2008 mit je 3 ECR-Tornados aus Lechfeld (Anti-Radar-Rakete HARM) und Aufklärer-Tornados. Die 12.000 km nach Südafrika wurden mit zwei Zwischenlandungen absolviert.

Stellungnahmen, Berichte und Initiativen der grünen Bundestagsfraktion

(ohne Pressemitteilungen;vollständiges Archiv Grüner Stellungnahmen aller Ebenen seit 1998 beim KV Ostprignitz-Ruppin, www.buendnisgruenes-opr.de; hier auch die Stellungnahmen der bündnisgrünen Kolleginnen MdB Cornelia Behm und MdEP Elisabeth Schroedter aus Brandenburg)

  • Positionspapier von Winfried Nachtwei „FREIe HEIDe oder Luft/Boden-Schießplatz Wittstock?" vom 26.4.2000;
  • Gruppenantrag „Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide", von Winfried Nachtwei, Ernst Bahr und 61 weiteren KollegInnen von Grünen und SPD (Drs. 14/5876 vom 9.4.2001);
  • Rede von W. Nachtwei in der Bundestagsdebatte zum Gruppenantrag am 31.1.2002;
  • Brief von W. Nachtwei an Minister Peter Struck vom 23.8.2002;
  • Bericht von W. Nachtwei über die Behandlung des Themas „Wittstock" bei den Koalitionsverhandlungen im Oktober 2002;
  • Beschluss der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide - Sanfter Tourismus statt Fluglärm und Bomben" vom 6.5.2003;
  • Brief von Cornelia Behm, Peter Hettlich und Winfried Nachtwei an Minister Struck vom 3.7.2003;
  • Kommentar von W. Nachtwei zur Verwaltungsentscheidung des BMVg vom 9.7.2003, 24.7.2003;
  • Anmerkungen von W. Nachtwei zum Luft/Boden-Schießplatz Siegenburg vom 28.7.2003;
  • Dokumentation „Ausgewählte Materialien zum bündnisgrünen Engagement für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide", Berlin September 2003;
  • Gruppenantrag „Die Regionalentwicklung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern braucht Klarheit - Die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist überfällig" von W. Nachtwei, Ernst Bahr und 56 KollegInnen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS (Drs. 15/4792 vom 28.1.2005);
  • Rede von W. Nachtwei bei der Ersten Lesung des Gruppenantrags am 10.3.2005 im Bundestag;
  • Brief von W. Nachtwei an Minister Franz-Josef Jung vom 27.2.2006 ;
  • Stellungnahme von W. Nachtwei zur „Ergänzenden Begründung" des BMVg zur „Notwendigkeit der sofortigen Inbetriebnahme des TrÃœbPl Wittstock durch die Bundeswehr als Luft-Boden-Schießplatz" vom 6.12.2005, 26.2.2006;
  • Offener Brief von Renate Künast an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel v. 30.3.2007;
  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Künftige Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide", Drs. 16/1389 vom 5.5.2006;
  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Bedeutung der Tourismuswirtschaft für die künftige Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide" (Drs. 16/4934), Drs. 16/5193 v. 2.5.2007;
  • Offener Brief von W. Nachtwei an Minister Jung vom 4.8.2007 (nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam am 31.7.2007);
  • Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen „Stand der Umsetzung der Luftwaffenzielstruktur bei den fliegenden Kampfverbänden", Drs. 16/6453 vom 19.9.2007;
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Juristischen Dauerstreit endlich politisch beenden - Pläne für den Luft/Boden-Schießplatz Wittstock aufgeben", Drs. 16/6453;
  • Brief von W. Nachtwei an Minister Jung vom 31.3.2009 (nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts am 27.3.2009);
  • Rede von W. Nachtwei in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestags am 22.4.2009.

Â