US-indischer Atomdeal: Bundesregierung gibt grünes Licht

Von: Webmaster amMi, 14 Mai 2008 12:31:34 +01:00

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Fraktion zum Atomabkommen zwischen den USA und Indien erklären Jürgen Trittin, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Winfried Nachtwei, abrüstungspolitischer Sprecher:



Die Bundesregierung will von ihrem Vetorecht gegen das US-indische Atomabkommen in der Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) keinen Gebrauch machen. Das geht aus ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage hervor. Damit würde die große Koalition ein Abkommen durchwinken, das zur schwersten Krise des ohnehin angegriffenen nuklearen Nichtverbreitungsregimes führen wird. Mit dem Verzicht auf Widerstand gegen den Atomdeal werden alle Ankündigungen von Außenminister Steinmeier zur Stärkung des Nichtverbreitungsvertrages und zur Multilateralisierung der Urananreicherung zur Makulatur.

Deutschland hat am 13. Mai den Vorsitz der NSG übernommen. Auf dem derzeitigen Treffen vom 13. - 19. Mai in Berlin soll es auch um die von den USA und Indien angestrebte Aufhebung der Nuklearsanktionen gegen Indien gehen. Das Ende dieser Sanktionen wäre ein fatales Signal an alle Staaten, die nach Atomwaffen streben.

Einzige Bedingung für die Aufhebung der Sanktionen soll nach Auskunft der Bundesregierung ein Sicherungsabkommen mit der IAEO sein. In einem solchen Abkommen gesteht Indien aber nur zu, „weitere zivile Einrichtungen unter Sicherungsmaßnahmen der IAEO zu stellen". Indien muss aber nicht in allen Atomanlagen Inspektionen zulassen, was für eine überprüfbare und wirksame Kontrolle des Atomprogramms aber unerlässlich ist. Alle Anlagen, die militärischen Zwecken dienen, einschließlich der Plutonium erzeugenden schnellen Brüter sollen für internationale Inspektoren unzugänglich bleiben, was einer Sonderregelung für Indien gleichkäme. Auch die Ratifizierung des Teststoppabkommens ist für die Bundesregierung offenbar keine Voraussetzung mehr.

So werden Doppelstandards eingeführt und die Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsvertrages untergraben. Mit diesem Präzedenzfall droht die Gefahr eines nuklearen Dammbruchs. Obwohl unsicher ist, ob das Abkommen wirklich zustande kommt, droht schon jetzt ein neuer Rüstungswettlauf in Asien. Das Signal an die regionalen Gegenspieler China und Pakistan ist eindeutig und wird auch so verstanden. Das Abkommen erschwert es auch, den Iran von einer freiwilligen Beschränkung seiner Nuklearaktivitäten zu überzeugen, denn dem NVV-Nichtunterzeichner Indien werden Sonderrechte zugestanden, während dem NVV Mitglied Iran reguläre Rechte verwehrt werden.

Den Gedanken der Herrschaft internationaler Verträge und internationalen Rechts haben die USA, Indien und nun auch die Bundesregierung damit aufgegeben.